CE-Akademie Jörg Ertelt. Beraterprofil Jörg Ertelt

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Transkript:

INHALT Über Jörg Ertelt 3 Beratung von Wirtschaftsakteuren 3 Begriffe 3 Poduktbereiche 4 Beratungsleistungen 4 Beratung von Betreibern 5 Begriffe 5 Arbeitsmittel 5 Beratungsleistungen 5 Analyse von Dokumentationen 5 Kontakt 6 2 von 6

Über Jörg Ertelt Beratung von Wirtschaftsakteuren Gründer und Inhaber von CE- Akademie Jörg Ertelt Selbstständig seit 1999 als Berater, Trainer und Technischer Redakteur Buchautor und Verfasser von Artikeln zur CE-Kennzeichnung und Autor von E-Learning-Kursen zur Maschinenrichtlinie und Risikobeurteilung Begriffe WIRTSCHAFTSAKTEUR: Hersteller, Einführer, Händler und Bevollmächtigte HERSTELLER: Jede natürliche oder juristische Person, die ein Produkt herstellt bzw. entwickeln oder herstellen lässt und dieses Produkt unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke vermarktet. EINFÜHRER: Jede in der Gemeinschaft ansässige natürliche oder juristische Person, die ein Produkt aus einem Drittstaat auf dem Gemeinschaftsmarkt in Verkehr bringt. HÄNDLER : Jede natürliche oder juristische Person in der Lieferkette, die ein Produkt auf dem Markt bereitstellt, mit Ausnahme des Herstellers oder des Einführers. BEVOLLMÄCHTIGTER: Jede in der Gemeinschaft ansässige natürliche oder juristische Person, die von einem Hersteller schriftlich beauftragt wurde, in seinem Namen bestimmte Aufgaben wahrzunehmen. 3 von 6

Poduktbereiche berät Wirtschaftsakteure, die nachfolgende Produkte herstellen, in den Markt der Europäischen Union einführen oder Produkte handeln: Maschinen und Sondermaschinen, die vom Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erfasst werden. Druckbehälter und Druckgeräte, die vom Anwendungsbereich der Druckbehälterrichtlinie 2014/29/EU und Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU erfasst werden. Elektronische Produkte, die vom Anwendungsbereich der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU und der EMV-Richtlinie 2014/30/EU erfasst werden. Spielzeug, das vom Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug erfasst wird. Persönliche Schutzausrüstung, die vom Anwendungsbereich der Richtlinie 89/686/EWG über persönliche Schutzausrüstung erfasst wird. IT- und Telekommunikationsgeräte, die vom Anwendungsbereich der Funkgeräterichtlinie 2014/53/EU erfasst werden. Messgeräte, die vom Anwendungsbereich der Messgeräterichtlinie 2014/32/EU erfasst werden. Gasverbrauchseinrichtungen, die vom Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/142/EG über Gasverbrauchseinrichtungen erfasst werden. Bauprodukte, die vom Anwendungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG erfasst werden. Beratungsleistungen CE-Kennzeichnung Risikobeurteilung Betriebsanleitung Konformitätsbewertung Gesamtheiten von Maschinen Wesentliche Veränderung von Maschinen 4 von 6

Beratung von Betreibern Begriffe ARBEITGEBER: Arbeitgeber im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sind natürliche und juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, die Personen beschäftigen. BETREIBER: Jede natürliche oder juristische Person, die Arbeitsmittel betreibt, besitzt oder der die ausschlaggebende wirtschaftliche Verfügungsmacht über den Betrieb von Arbeitsmitteln übertragen worden ist. Arbeitsmittel berät Arbeitgeber bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes im Unternehmen zum Schutz von Beschäftigten bei arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen. berät Betreiber, die folgende Arbeitsmittel im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) Beschäftigten zur Erbringung von Arbeit bereitstellen: Maschinen und Anlagen Werkzeuge Geräte Beratungsleistungen Arbeitsschutz und Betriebssicherheit Gefährdungsbeurteilung Betriebsanweisung Analyse von Dokumentationen Eine rechtlich unzureichende Technische Dokumentation bedeutet ein erhöhtes Risiko bei der Produkthaftung, das sich besonders im Schadensfall negativ auswirken kann. Um das Produkthaftungsrisiko zu mindern, wird der rechtliche Rahmen ermittelt, aus dem sich die Anforderungen an die Technische Dokumentation ableiten. Anschließend wird die Technische Dokumentation auf Einhaltung der zutreffenden Anforderungen geprüft. 5 von 6

Kontakt Büro Wendlingen Ulrichstraße 1 73240 Wendlingen am Neckar +49 7024 40 47 46 +49 7024 40 47 49 joerg.ertelt@ce-akademie.eu Büro Bretten +49 7252 56 11 647 birgit.becker@ce-akademie.eu 6 von 6