Referat für Gesundheit und Umwelt Umweltschutz Umweltvorsorge RGU-UW 12

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Transkript:

Telefon 233-4 77 20 Telefax 233-4 77 05 Herr Bründl uw12.rgu@muenchen.de Referat für Gesundheit und Umwelt Umweltschutz Umweltvorsorge RGU-UW 12 Rechtssituation bei der Münchner Umweltzone Antrag Nr. 02-08 / A 03444 von Herrn StR Josef Schmid, Frau StRin Ursula Sabathil, Herrn StR Thomas Schmatz vom 09.01.2007 3 Anlagen Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 24.01.2007 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Im Antrag Nr. 02-08 / A 03444 von Herrn StR Josef Schmid, Frau StRin Ursula Sabathil und Herrn StR Thomas Schmatz vom 09.01.2007 (siehe Anlage 1) wird gefordert, dass dem Stadtrat zum nächstmöglichen Zeitpunkt dargestellt wird: 1. Wie der aktuelle Status bezüglich der Umweltzone ist. 2. Welches Procedere der Umweltreferent bezüglich der Umweltzone vorsieht. 3. Warum der Umweltreferent angesichts der chaotischen und völlig undurch - sichtigen Situation bezüglich der Umweltzone den Umweltschutzausschuss ausfallen lässt, anstatt die Gelegenheit zu nutzen, dem Stadtrat Bericht zu erstatten. Zum Sachverhalt/Rechtssituation: Zuständig für die Erstellung des Entwurfes zur Fortschreibung des Luftreinhalte - plans für München, in den die Maßnahme Umweltzone aufzunehmen ist, bevor sie umgesetzt werden kann, ist die Regierung von Oberbayern (ROB). Die verbindli - che Festlegung der Maßnahme Umweltzone erfolgt durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMUGV). Aufgabe der Landeshauptstadt München (LHM) in diesem Verfahren ist es, aus ihrem Zu-

Seite 2 ständigkeitsbereich Beiträge und Vorschläge zu Maßnahmen, wie z.b. die Einfüh - rung einer Umweltzone, einzubringen. Unter Berücksichtigung dieser Zuständigkeiten ist zu den einzelnen Punkten des Antrags folgendes festzustellen: Zu 1: Die Vollversammlung des Stadtrates hat am 26.07.2006 den Grundsatzbe - schluss zur Einführung einer Umweltzone in München gefasst. Entsprechend den Aufträgen aus diesem Beschluss wurde der Vollversammlung des Stadtrates am 13.12.2006 ein mit der Regierung von Oberbayern abgestimmtes Konzept zu möglichen Ausnahmegenehmigungen vorgelegt und mehrheitlich beschlossen. Beide Beschlüsse wurden auftragsgemäß an die Regierung von Oberbayern weitergeleitet. Den von der Landeshauptstadt München zu veranlassenden Schritten zur Einführung der Umweltzone wurde mit diesen Beschlüssen des Stadtrates Rechnung getragen. Die weiteren Schritte sind aufgrund der o.g. Aufgaben - verteilung nicht durch die LHM, sondern durch die ROB bzw. das StMUGV zu veranlassen. Am 15.12.2006 hat der Bund mit der Bekanntgabe der Emissionsschlüsselnummern für die Anwendung der 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Kennzeichnungsverordnung) die auch in der Vollversammlung vom 13.12.2006 noch nicht bekannte Äquivalenz - liste veröffentlicht. In dieser Bekanntgabe werden die Vorgaben der Kennzeichnungsverordnung über die aus den Kfz- Scheinen der einzelnen Fahrzeuge zu entnehmenden Emissionsschlüsselnummern konkretisiert. Dabei zeigte sich ein überraschendes Ergebnis. Bei den Benzinfahrzeugen werden auch bestimmte Fahrzeuge mit geregeltem Katalysator (G- Kat) der Schadstoffgruppe 1 zugeordnet und sind damit von den Fahrverboten in der Umweltzone bedroht. Gemäß einer Pressemitteilung vom 20.12.2006 (siehe Anlage 2) hat sich der bayerische Umweltminister Schnappauf bereits gegen diese Regelung gewandt und Bundesumweltminister Gabriel gebeten, den ursprünglichen Zielen entsprechend tätig zu werden, um eine Akzeptanz für die Einrichtung der Umweltzonen und deren schnelle Umsetzung nicht zu gefährden. Benziner mit geregeltem Katalysator sollten nach Auffassung von Minister Schnappauf keinesfalls mit einem Fahrverbot belegt werden. Am 21.12.2006 richtete das bayerische Umweltministerium zu den Fragen zur Kennzeichnungsverordnung und Oldtimer eine E- Mail an die Bezirksregierungen (siehe Anlage 3), die von der ROB an die LHM mit Verzögerung übermittelt wurde. In dieser E-Mail wird die o.a. Pressemitteilung aufgegrif - fen, aber dennoch geraten, die jetzige Rechtslage bei der Kennzeichnung der Fahrzeuge zu berücksichtigen, da derzeit nicht absehbar sei, ob und ggf. welche Nachbesserungen möglich sind. Bezüglich der Oldtimer wird ausgeführt, dass eine gleichmäßige Behandlung in allen Bundesländern zweckmäßig erscheine, da es sich nicht um eine re-

Seite 3 gional- spezifische Fragestellung handelt. Bayern sei an einer praktikablen und für alle Bundesländer einheitlichen Lösung interessiert, die die Ziele der Luftreinhaltung so weit wie möglich wahrt. Zu 2: Die für die Luftreinhaltepläne zuständigen Umweltreferenten der Städte München, Augsburg und Stuttgart, die aufgrund der erheblichen Grenzwertüberschreitungen bei Feinstaub Mitte/Ende 2007 eine Umweltzone einführen wollen, haben sich unmittelbar nach bekannt werden dieses Sachverhaltes abgesprochen und einvernehmlich die Forderung erhoben, dass die G- Kat Fahrzeuge, die gemäß der Emissionsschlüsselnummern der Schadstoffgruppe 1 zugeordnet wurden, behandelt werden wie die anderen G- Kat Fahrzeuge und damit von Fahrverboten ausgenommen werden, da sie diesen sowohl bei den Partikel- als auch den Stickoxid- Emissionen entsprechen. In München sind davon nach derzeitiger Schätzung des Kreisverwaltungs - referates etwa 20 000 der zugelassenen Fahrzeuge betroffen. Aufgrund der offenen Fragen, u.a. zu dem von der LHM erarbeiteten Konzept der Ausnahmeregelungen gemäß Beschluss der Vollversammlung vom 13.12.2006, wandte sich der Referent für Gesundheit und Umwelt mit Schreiben vom 09.01.2007 an Herrn Staatssekretär Dr. Bernhard mit der Bitte um einen Gesprächstermin auf Fachabteilungsebene unter Einbeziehung der ROB, bei dem das weitere Vorgehen zur Einführung der Umweltzone geklärt werden soll. Zu diesem Gespräch sollen wie das RGU inzwischen erfuhr auch die Städte Nürnberg, Augsburg und Neu- Ulm eingeladen werden. Am 09.01.2007 fand auch das turnusmäßige Gespräch zwischen Herrn Oberbürgermeister Ude und dem Präsidenten der Regierung von Oberbayern, Herrn Hillenbrand, statt. An diesem Gespräch nahmen u.a. der Kreisverwaltungsreferent, Herr Dr. Blume- Beyerle, und der Referent für Gesundheit und Umwelt, Herr Lorenz, teil. Bezüglich des Luftreinhalteplans ergab sich folgendes Ergebnis: Die ROB begrüßt den Gesprächswunsch der LHM mit dem StMUGV, vor allem auch im Hinblick auf die Notwendigkeit einheitlicher Lösungen in Bayern. Die ROB kann dem Wunsch der LHM auf Aussetzen der Fortschreibung des LRP bis zur Klärung der Frage aller G- Kats aufgrund des VGH- Urteils, das zur unverzüglichen Fortschreibung des Luftreinhalteplans zwingt, nicht nachkommen. Allenfalls sei ein Aussetzen bis nach dem Gespräch zwischen dem StMUGV und der LHM denkbar. Die LHM fordert, alle G- Kat Fahrzeuge von den Fahrverboten der Umweltzone auszunehmen. Lösungen, wie dies zu bewerkstelligen ist, können aber nur von den zuständigen Behörden auf Landes- und Bundesebene geschaffen werden.

Seite 4 Die Frage, ob der vom Stadtrat vorgesehene Zeitpunkt zur Einführung der Umweltzone am 01.10.2007 eingehalten werden kann, hängt von der Lösung dieses Problems zwischen Bund und Ländern sowie von der Durchfüh - rung der weiteren Verfahrensschritte, wie z.b. der erforderlichen Öffentlich - keitsbeteiligung durch die ROB ab. Zu 3.: Der Anmeldeschluss für Beschlussvorlagen für den Umweltschutzausschuss vom 09.01.2007 war der 21.12.2006. Zu diesem Zeitpunkt war nicht absehbar, dass dem Stadtrat neue entscheidungsrelevante Tatsachen zum weiteren Vorgehen bei der Einrichtung der Umweltzone zu berichten sind. Derartige Fakten wurden erst von dem o.a. Termin bei der ROB erwartet, der zu diesem Zeitpunkt bereits festgelegt war. Da keine fristgebundenen Beschlussvorlagen zur Befassung des Umwelt - schutzausschusses vorgesehen waren und für den 30.01.2007 eine weitere Sitzung des Umweltschutzausschusses terminiert wurde, war es nur konsequent, den Umweltschutzausschuss vom 09.01.2007 abzusagen. Anhörung des Bezirksausschusses In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung des Bezirksausschusses nicht vorgesehen (vgl. Anlage 1 der BA- Satzung). Der Korreferent des Referates für Gesundheit und Umwelt, Herr Stadtrat Klaus Peter Rupp, die zuständige Verwaltungsbeirätin, Frau Stadträtin Eva Maria Caim, sowie die Stadtkämmerei haben einen Abdruck der Vorlage erhalten. II. Antrag des Referenten 1. Von dem Sachstandsbericht im Vortrag des Referenten wird Kenntnis genom - men. 2. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München fordert die Regierung von Oberbayern und das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz auf, im Rahmen der zur Einführung der Umweltzone not - wendigen Fortschreibung des Luftreinhalteplans auf ein Fahrverbot für alle G- Kat Fahrzeuge zu verzichten. 3. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München fordert die Regierung von Oberbayern und das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz auf, die Fortschreibung des Luftreinhalteplans solange auszusetzen, bis die Frage der Eingruppierung aller G- Kat Fahrzeuge bzw. mögliche Ausnahmeregelungen zwischen Bund und Ländern geklärt ist.

Seite 5 4. Der Antrag Nr. 02-08 / A 03444 von Herrn StR Josef Schmid, Frau StRin Ursula Sabathil und Herrn StR Thomas Schmatz vom 09.01.2007 ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.

Seite 6 III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der/Die Vorsitzende Der Referent Ober/Bürgermeister/in Joachim Lorenz Berufsmäßiger Stadtrat IV. Abdruck von I mit III. über den stenographischen Sitzungsdienst an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei an das Direktorium - Dokumentationsstelle an das Referat für Gesundheit und Umwelt RGU- UW12 an das Referat für Gesundheit und Umwelt RGU-S-SB an das Referat für Gesundheit und Umwelt RGU-S-L an das Referat für Stadtplanung und Bauordnung an das Referat für Stadtplanung und Bauordnung PLAN HA I/3 an das Kreisverwaltungsreferat KVR III an das Referat für Arbeit und Wirtschaft RAW FB 2 an das Kommunalreferat an das Baureferat an die Münchner Verkehrsgesellschaft mbh V. Wv Referat für Gesundheit und Umwelt RGU- UW 12