Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff neues Angebotsprofil für die ambulante Pflege und Betreuung von Menschen mit Demenz

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Transkript:

1. Fachtag des Kompetenzzentrums Demenz für das Land Brandenburg Potsdam, 22. September 2016 Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff neues Angebotsprofil für die ambulante Pflege und Betreuung von Menschen mit Demenz Dr. Klaus Wingenfeld Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld

Ausgangssituation Gesellschaftlich hohe Erwartungen an die ambulante Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung Aber enges Pflegeverständnis: Hilfen bei Alltagsverrichtungen Verrichtungsorientierung statt Problemorientierung Impulse für Strukturveränderungen durch Reformen des SGB XI (neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff)

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Neuer Pflegebegriff

Grundverständnis von Pflegebedürftigkeit Dauerhaftes Fehlen von Selbständigkeit im Umgang mit den Folgen von Gesundheitsproblemen (bzw. von funktionellen Beeinträchtigungen) in zentralen Lebensbereichen

Voraussetzungen für den Umgang mit Krankheitsfolgen Wissen Wahrnehmung Kognitive Fähigkeiten Motivation Psychische und körperliche Belastbarkeit Körperliche Fähigkeiten ( )

Also: Pflegebedürftig = angewiesen sein auf personelle (pflegerische) Hilfe im Umgang mit Folgen von Krankheit und Behinderung... aufgrund fehlender personaler Ressourcen

Wichtige Aktivitäten und Lebensbereiche Alltägliche Verrichtungen Mobilität Gestaltung des Tagesablaufs Kommunikation und soziale Kontakte Psyche/emotionales Erleben Interaktion mit der sozialen und materiellen Umgebung Umgang mit krankheitsbedingten Belastungen Umgang mit gesundheitsbezogenen Anforderungen Haushaltsführung und außerhäusliche Aktivitäten

Wichtige Aktivitäten und Lebensbereiche Alltägliche Verrichtungen Mobilität Gestaltung des Tagesablaufs Kommunikation und soziale Kontakte Psyche/emotionales Erleben Interaktion mit der sozialen und materiellen Umgebung Umgang mit krankheitsbedingten Belastungen Umgang mit gesundheitsbezogenen Anforderungen Haushaltsführung und außerhäusliche Aktivitäten

Selbständigkeit statt Pflegeminuten Was kann der Pflegebedürftige? als zentrale Frage Nicht alle, aber alle wichtigen Aspekte der Selbständigkeit Weit gefasstes Verständnis einschl. Selbständigkeit bei der Verhaltenssteuerung Auch: Selbständigkeit im Umgang mit Behandlungsanforderungen

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Neuer Pflegebegriff Neu?

Grundlegende Voraussetzung: Überwindung der einseitigen Verrichtungsorientierung Pflege nicht auf Hilfe bei Verrichtungen reduzieren Pflegerisches Handeln nicht auf körperliche Aktivität reduzieren

Verrichtungsorientiertes Denken und Handeln Mobilitätsbeeinträchtigungen => Hilfen bei der Fortbewegung Probleme bei der Körperpflege => Hilfe bei der Körperpflege Motorische Unruhe => Betreuung, Ansprache, Ablenkung

Problemorientiertes Denken und Handeln Nicht nur: Wie gleiche ich die Beeinträchtigung aus? Sondern auch: Wie kann das Problem gelöst werden?

Beispiel: Motorische Unruhe Nächtliche Versorgung? Tagesstruktur und Aktivitäten? Äußere Belastungsfaktoren? Schmerzen? Trauerbewältigung? Soziale Beziehungen? ( )

Weiterentwicklung der ambulanten Pflege

Alter 36 SGB XI: Pflegesachleistungen (1) Pflegebedürftige haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung als Sachleistung (...). (2) Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung umfassen Hilfeleistungen bei den in 14 genannten Verrichtungen (...). >>> Körperpflege/Ausscheidung, Ernährung und ausgewählte Aspekte der Mobilität + hauswirtschaftliche Tätigkeiten

Neufassung des 36 SGB XI Sachleistungen: körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung pflegerische Maßnahmen in den Bereichen Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheitsoder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.

Bereiche analog zu den Modulen des neuen Begutachtungsverfahrens 1. Mobilität 2. Kognition und Kommunikation 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 4. Selbstversorgung (Alltagsverrichtungen) 5. Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen 6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte 7. Außerhäusliche Aktivitäten 8. Haushaltsführung

Weitere Maßgaben nach 36 SGB XI (neu) 36 Abs. 2 SGB XI: Präventive Orientierung Pflegefachliche Anleitung: Pflegebedürftige und Angehörige Pflegerische Betreuungsmaßnahmen ( im häuslichen Umfeld ) Bewältigung von psychischen Problemlagen/Gefährdungen Orientierung, Tagesstrukturierung, soziale Kontakte Maßnahmen zur kognitiven Aktivierung

Zwischenfazit: Aufhebung der Engführung des Pflegeverständnisses Weite Öffnung des Handlungsfelds der ambulanten Pflege (und mehr Geld im System) aber die Umsetzung?

Beispiel: Hilfen im Umgang mit psychischen Problemlagen Emotionale Entlastung, Förderung positiver Emotionen; Hilfe zum Abbau psychischer Spannungen Bezug: Modul 3 des NBA Überwiegend ungeplante Hilfen handelt; direkte Hilfen vorrangig von Angehörigen Pflegedienste: wichtige Funktion im Bereich der Problem- und Bedarfseinschätzung sowie der Anleitung/Begleitung der Angehörigen Anleitung sowie Problem- und Bedarfseinschätzung setzen spezifische Fachqualifikation voraus.

Beispiel: Motorische Unruhe Nächtliche Versorgung? Tagesstruktur und Aktivitäten? Äußere Belastungsfaktoren? Schmerzen? Trauerbewältigung? Soziale Beziehungen? ( )

Tätigkeit der Pflegenden verändert sich Körperliche Hilfen Kommunikationsintensive Hilfen (emotionale Entlastung, Motivationsförderung, Deutungshilfen ) Beratung / Anleitung / Training / Coaching Anleitung beruflicher Helfer Koordinierende Tätigkeiten Beobachtung / Einschätzung

Herausforderungen (1) Verrichtungsorientierte Leistungsbeschreibungen passen nicht gut zum neuen PBB und sind ergänzungsbedürftig. Konzepte für Alternativen? Handlungsmöglichkeiten der ambulanten Pflege schon ausreichend geklärt? Verständnis von pflegerischen Betreuungsmaßnahmen im Unterschied zu Unterstützung im Alltag Kleine Begriffe große Bedeutung: z.b. Anleitung

Aufgaben statt Leistungsbeschreibungen? Förderung der Pflegekompetenz von Angehörigen oder Unterstützung bei herausforderndem Verhalten oder Gewährleistung einer sicheren Versorgungsumgebung oder

Herausforderungen (2) Information und Beratung: Ambulant: Bedarf an erweiterter Unterstützung aber Nachfrage? Herausforderungen für das Beratungssystem: Nicht nur Änderungen infolge PSG II, sondern auch Erweiterung der Unterstützungsmöglichkeiten Verständnis für neue Formen ambulanter Pflege bei Verbänden, Einrichtungen und Kostenträgern?

Herausforderungen (3) Aufgaben ambulanter Pflege im Kontext betreuter Wohnformen? Verknüpfung mit innovativen Versorgungsansätzen im Quartier? Qualitätssicherung und Transparenz von Ergebnissen? Maßnahmen Aufgaben Qualifikation?

Zehn Jahre Vorbereitung 2006: Einrichtung des BMG-Beirats, Vorstudie 2007: Definitionsarbeiten, Entwicklung des NBA 2008: Instrumententestung 2009: Beiratsberichte 1 und 2 Bundestagswahl mit anschließender Ruhephase 2012: Einrichtung des neuen Beirats, PNG 2013: Neuer Beiratsbericht (Juni) Bundestagswahl. 2014: Erneute Erprobung, PSG I 2015: PSG II: Einführung des neuen Begriffs 2017

Fazit Loslösung vom verrichtungsorientierten Denken Keine Strukturen festlegen, die Innovationen behindern Die fachliche Diskussion stärken Entwicklungsanforderungen auf allen Handlungsebenen

im individuellen Pflegeprozess in den Konzepten der Einrichtungen in Rahmenverträgen in der Pflegeberatung in der Qualitätssicherung in der Personalbemessung in der Ausbildung und Fort-/Weiterbildung ( )

Danke für Ihre Aufmerksamkeit! www.uni-bielefeld.de/ipw