Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt Berlin, den 12. Juni 2007 und Verbraucherschutz Telefon: 9028 (928) 1210 I E 22 An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen 0320 Kapitel 1110 - Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz - - Gesundheit Titel 682 49 - Zuschuss an den Berliner Betrieb für Zentrale Gesundheitliche Aufgaben rote Nummern: 3100 P und 0075 Vorgänge: 113. Sitzung des Hauptausschusses vom 09. November 2005 5. Sitzung des Hauptausschusses vom 17. Januar 2007 Ansätze (tabellarisch) zu Titel 682 49, und zwar für das abgelaufene Haushaltsjahr 2006: 5.003.000,00 laufende Haushaltsjahr 2007: 4.503.000,00 Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres 2006: 6.145.420,93 Verfügungsbeschränkungen 2007: 2.253.000,00 aktuelles Ist (31.05.2007): 2.250.000,00. Der Hauptausschuss hat in seiner 113. Sitzung der 15. Wahlperiode am 09.11.2005 die Anbringung einer qualifizierten Sperre bei dem oben genannten Titel im Haushaltsjahr 2007 beschlossen. In der 5. Sitzung am 17.01.2007 wurde die Sperre in Höhe eines Teilbetrages von 2.250.000 aufgehoben und dem Hauptausschuss gegenüber folgende Zusage gegeben: StS Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (GesUmV) sagt zu, den Hauptausschuss nach Möglichkeit, ggf. vertraulich, über den jeweiligen Verhandlungsstand zum Staatsvertrag über die Bildung einer gemeinsamen Untersuchungseinrichtung für den gesundheitlichen Verbraucherschutz mit dem Land Brandenburg zu informieren. Zum Sommer werde ein aktualisierter Bericht vorgelegt, in dem neben dem Staatsvertrag auch auf die Perspektiven eines Rumpf-BBGes (Geschäftsbereich II), den Kontrahierungszwang und die Kostenentwicklung eingegangen werde.
- 2 - Hierzu wird berichtet: 1. Ausgangslage Die Regierungen der Länder Berlin und Brandenburg hatten in der 8. Gemeinsamen Kabinettsitzung am 13. Dezember 2005, die seinerzeitige Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz (SenGesSozV) und das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (MLUV) beauftragt, in Abstimmung mit der Senats- und Staatskanzlei die Bildung einer gemeinsamen Untersuchungseinrichtung für den gesundheitlichen Verbraucherschutz unverzüglich vorzubereiten. Seitens des Landes Berlin geht der Geschäftsbereich I des BBGes - das Institut für Lebensmittel, Arzneimittel und Tierseuchen (ILAT) - in einer solchen gemeinsamen Einrichtung auf. Von Brandenburger Seite ist das Landeslabor Brandenburg (LLB) vollständig betroffen. Das ILAT ist eine wissenschaftliche, interdisziplinär ausgerichtete Einrichtung des Landes Berlin. Es dient vorrangig den Berliner Behörden als zentrale Untersuchungseinrichtung des öffentlichen Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherschutzes. Es steht mit seinem breit gefächerten Sachverstand auch als Dienstleister bei Anfragen, Beratungen, Betriebskontrollen und - zulassungen zur Verfügung. Das Institut verfügt über ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem, es ist akkreditiert durch die Staatliche Akkreditierungsstelle Hannover (AKS) und arbeitet eng mit anderen 16 Gesundheitsbehörden und Forschungseinrichtungen des Bundes und der Länder zusammen. Bedingt durch die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus und die Konstituierung der neuen Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz waren die bis dahin zügig vorangekommen Arbeiten an der Fusion der beiden Untersuchungsinstitute für einen Übergangszeitraum verlangsamt worden. Seit Jahresbeginn 2007 gab es nunmehr drei Verhandlungsrunden auf politischer Ebene, so dass eine Einigung über wesentliche Punkte hergestellt werden konnte. Der Hauptausschuss wurde zuletzt mit der Roten Nummer 0075 in seiner 5. Sitzung am 17. Januar 2007 über die Fusionsverhandlungen unterrichtet. Die Fusion des ILAT mit dem LLB bietet die Chance der Schaffung einer unabhängigen, kompetenten und effizienten Dienstleistungseinrichtung für den Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherschutz als Teil des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Die gemeinsame Untersuchungseinrichtung wäre ein integrativer Bestandteil des Überwachungssystems beider Länder. 2. Stand der Fusion des ILAT mit dem LLB Folgende wesentliche Bestandteile konnten bisher zwischen der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz und dem Brandenburger Fachministerium geklärt werden: 2.1 Zeitplan Angestrebt wird die Beschlussfassung über den Staatsvertrag in der Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin am 06.12.2007. Die Aufnahme der Tätigkeit der gemeinsamen Einrichtung soll zum 01.01.2009 erfolgen. Der ursprünglich geplante Fusionstermin zum 01.01.2008 kann nach gemeinsamer Auffassung beider Länder aufgrund der erforderlichen vorbereitenden Arbeiten, wie z.b. Vorbereitung einer einheitlichen Kosten- und Leistungsrechnung, Abstimmung der neu zu regelnden Abrechnungs- und Finanzierungsbedingungen, Beschaffung eines gemeinsamen Laborinformations- und managementsystems, die Bewertungen von Vermögen, Klärung über die Kapitalausstattung der Anstalt, Erstellung einer Eröffnungsbilanz per 01.01.2009, nicht eingehalten werden. Aus den Erfahrungen des zeitlichen Vorlaufes bei der Fusion der statistischen Landesämter ergibt sich somit ein realistischer Fusionszeitpunkt zum 01.01.2009.
- 3-2.2 Rechtsform Das gemeinsame Landesuntersuchungsinstitut soll die Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts erhalten. Die Rechtsform der Anstalt öffentlichen Rechts hat sich in vergleichbaren Einrichtungen bewährt und war das Ergebnis der Verständigung mit den Vertretern des Landes Brandenburgs. 2.3 Sitz Der Sitz des gemeinsamen Landesuntersuchungsinstitutes soll in Berlin sein. 2.4 Standorte/Personal Der Standort Invalidenstraße soll weiterhin der Berliner Standort bleiben und Sitz der neuen Einrichtung werden. Im Land Brandenburg soll die Anzahl der Standorte unabhängig von der Realisierung der beabsichtigten Fusion reduziert werden. Perspektivisch soll im Land Brandenburg ausschließlich der Standort im neugebauten Objekt in Frankfurt/Oder erhalten bleiben. Der BBGes ist bei seiner Gründung am 01.01.1995 mit 484,25 Stellen/Beschäftigungspositionen ausgestattet worden. Seitdem hat sich vor dem Hintergrund der Haushaltslage des Landes Berlin ein stetiger Personalbabbau vollzogen. Durch das gezielte Einsetzen personalwirtschaftlicher Instrumente (Altersteilzeit, Ausscheiden mit Prämie, Teilzeitmodelle) konnten die Strukturmaßnahmen die Aufwandsseite des Betriebes maßgeblich verbessern. Die Zahl der Beschäftigten des BBGes sank seit Gründung um fast 30 %. Aktuell gibt es rd. 340 Stellen/Beschäftigungspositionen im BBGes. Die davon im ILAT vorhandenen rd. 240 Stellen/Beschäftigungspositionen sollen vollständig in die fusionierte Einrichtung übergehen Eine weitergehende Personalreduktion ist in Bezug auf die wahrzunehmenden Aufgaben im Land Berlin nicht mehr möglich. 2.5 Finanzierung/Kosten-Leistungsrechnung Die künftige Finanzierung des gemeinsamen Landeslabors soll über einen Zuschuss entsprechend dem bisherigen Verfahren im Land Brandenburg erfolgen, der auch die Aufwendungen für Laborleistungen abdecken soll. Bislang erfolgt die Finanzierung des ILAT im Land Berlin fast ausschließlich durch Aufträge von Einrichtungen des Landes Berlin (Bezirke, Senatsverwaltungen und nachgeordnete Einrichtungen). Selbstverständlich sollen die Bemühungen, Aufträge Dritter einzuwerben, fortgeführt werden. Diese Aufträge Dritter sollen dann wie bisher mit einem Gebührenbescheid bzw. einer Rechnung belegt werden. Die aus der veränderten Finanzierung resultierenden Anpassungen für die Bezirke, und ggf. auch für die Hauptverwaltungen und nachgeordneten Einrichtungen sind noch abzustimmen. Hinsichtlich der Notwendigkeit einer KLR in dem gemeinsamen Landesuntersuchungsinstitut wurde eine Verständigung darüber erzielt, dass die im Brandenburger Labor bereits verwendete Software-Ausstattung übernommen und angepasst werden soll. 2.6 Optimierungspotenziale/erforderliche Investitionen Eine gemeinsame Untersuchungseinrichtung bietet die Möglichkeit, überwiegend ohne parallele Wahrnehmung gleichartiger Aufgaben an mehreren Standorten, noch sparsamer und effizienter zu arbeiten. So erlaubt die weitgehende Bündelung von speziellen Aufgaben an nur zwei Standorten einen optimalen Einsatz von Laborgeräten (Investitionen), von Personal und Sachverstand. Die beim ILAT in den vergangenen Jahren aufgrund der finanziellen Unterausstattung nicht im erforderlichen Umfang durchgeführten Investitionen sollen zeitnah umgesetzt werden.
- 4 - Die laufenden Investitionsentscheidungen werden grundsätzlich in Abstimmung mit dem jeweils anderen Labor getroffen und mit Blick auf die künftige gemeinsame Ausstattung geprüft. 3. Perspektiven des Geschäftsbereiches II Zum Geschäftsbereich II des BBGes gehören folgende vier Bereiche: - Institut für Tropenmedizin - Klinisches Labor am Standort des Unfallkrankenhauses Berlin (UKB) - Institut für Toxikologie bestehend aus dem Giftnotruf und der Klinischen Toxikologie und Pharmakologie - Pharmakovigilanz- und Beratungszentrum für Embryonaltoxikologie Berlin Derzeit gibt es noch keine abschließende Bewertung über die konkrete zukünftige Aufgabenwahrnehmung des Geschäftsbereiches II. Das fachliche Aufgabenspektrum der betroffenen Bereiche dient unstrittig dem gesundheitlichen Wohl der Berliner Bevölkerung. Hier werden wichtige Versorgungs- und Beratungsaufgaben für die Bevölkerung wahrgenommen, die in diesem Umfang grundsätzlich erhalten werden sollten. Soweit es sich um Gewährleistungsaufgaben handelt, die an Dritte abgegeben werden könnten, muss der öffentliche Finanzierungsbedarf unter Berücksichtigung der Kostensdeckung ermittelt werden. In den Fusionsverhandlungen konnte zur Einbringung dieser Aufgaben in die fusionierte Untersuchungseinrichtung kein Konsens hergestellt werden. Grundsätzlich werden für die organisatorische Neustrukturierung der Aufgaben der vier o. g. Institute zwei Möglichkeiten gesehen: A) Zusammenlegung Die verbleibenden Aufgabenbereiche des Geschäftsbereichs II bleiben als Berliner Landesbetrieb nach 26 LHO mittelfristig bestehen oder werden mit anderen geeigneten Einrichtungen bzw. Teilen von Einrichtungen zu einem Berliner Landesbetrieb ( Landesbetrieb Gesundheit ) fusioniert. B) Aufteilung Die einzelnen Fachbereiche werden auf unterschiedliche Einrichtungen auch außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der SenGesUmV aufgeteilt. 4. Kontrahierungszwang Zwischenzeitlich erfolgte durch den Unterausschuss Bezirke des Hauptausschusses in seiner Sitzung vom 28.02.2007 die Bitte an die Senatsverwaltung für Finanzen, dem UA Bezirke bis Ende April 2007 zum Produkt Entnahme und Analyse einer Lebensmittelprobe zu berichten, inwiefern es möglich wäre, im Rahmen eines Modellversuchs die Kontrahierungspflicht mit dem BBGes für einen Bezirk aufzuheben. Hierzu hat die Senatsverwaltung für Finanzen mit Schreiben II E 21 vom 23. April 2007 berichtet, dass in den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung lebensmittelrechtlicher und weinrechtlicher Vorschriften (AVV- Rahmen-Überwachung AVV RÜb) vom 21. Dezember 2004 die Vorgaben der VO (EG) Nr. 882/2004 auf nationaler Ebene präzisiert werden. Die 4 und 5 AVV RÜb tragen der Möglichkeit, nicht amtliche Prüflaboratorien mit der Durchführung bestimmter Untersuchungen zu beauftragen oder an der Durchführung zu beteiligen, Rechnung. Die Übertragung einzelner Aufgaben an Private wie z.b. die Durchführung von Analysen und die Bereitstellung von Analyseergebnissen zur Beurteilung bestimmter Proben ist also grund-
- 5 - sätzlich durchaus möglich. In eng umschriebenen Fragestellungen machen Bundesländer von dieser Möglichkeit auch Gebrauch, wie z.b. bei Massenuntersuchungen (BSE-Pflichttests bei Schlachtrindern) oder auch sehr aufwändigen Verfahren, die besondere bauliche Voraussetzungen erfordern, z.b. Dioxinuntersuchungen in Lebensmitteln. Beide Sachverhalte sind in Berlin nicht relevant, da der Bestand an Schlachtrindern relativ gesehen klein ist und die Dioxinuntersuchungen für Berlin von Brandenburg durchgeführt werden. Im Land Berlin wird die amtliche Lebensmittelüberwachung und untersuchung vorwiegend unter der Fachaufsicht der für den Verbraucherschutz zuständigen Senatsverwaltung durch die Bezirksämter (Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter) sowie durch das ILAT vorgenommen. Da für die amtlichen Lebensmitteluntersuchungen das ILAT als einzige Untersuchungsstelle für Berlin akkreditiert ist, werden dort sämtliche Lebensmittelproben untersucht und analysiert. Die Entnahme der Planproben (ca. 80 % der Proben) erfolgt zentral durch das Bezirksamt Marzahn- Hellersdorf, die Verdachtsproben (ca. 20 % der Proben) entnehmen die jeweils örtlich zuständigen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter. Vor dem Hintergrund der erforderlichen Veränderung der Finanzierung und der Tatsache, dass die fusionierte Anstalt weiterhin eine wissenschaftliche, interdisziplinär ausgerichtete Einrichtung des Landes Berlin bleiben soll, die vorrangig den Berliner Behörden als zentrale Untersuchungseinrichtung des öffentlichen Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherschutzes dienen soll, wird sich die Frage des Kontrahierungszwanges zukünftig nicht mehr stellen. Aufgrund des abzuschließenden Staatsvertrages soll es eine gegenseitige noch auszugestaltende vertragliche Finanzierungsverpflichtung der Länder Berlins und Brandenburgs gegenüber der gemeinsamen Untersuchungseinrichtung geben. 5. Kostenentwicklung Die im Vorgriff auf erwartete Kostenersparnisse und einer verbesserten Wirtschaftlichkeit erfolgte Absenkung der konsumtiven Zuschüsse für die im BBGes zusammengeschlossenen Bereiche hat sich nicht realisieren lassen und führte so zu einem höheren Finanzierungsbedarf des BBGes im Haushaltsvollzug. Derzeit ist folgende Situation anhand der Gewinn- und Verlustrechnungen gegeben. GuV - Angaben in T 2007 2006 2005 (Rechnung) Erträge lt. WiPlan 25.100,0 25.533,0 23.377,6 davon konsumtiver Zuschuss vom Land Berlin Ausgleich des Fehlbetrages aus dem Vorjahr 4.503,0 5.639,2 4.341,7 506,2 258,3 Aufwendungen lt. WiPlan 26.081,3 26.093,8 23.883,8 Jahresergebnis lt. WiPlan -981,3-560,8-506,2 voraussichtliche Mindereinnahmen voraussichtliche Mehrausgaben verbleibender Fehlbetrag aus dem Vorjahr 1.800,0 1.340,0 0,0 2.070,2 200,0 506,2 1.540,0 0,0 voraussichtliches Defizit 5.410,2 1.540,0 506,2
- 6 - Für das Jahr 2006 resultiert das Defizit aus der nachträglichen Erhöhung der VBL- Sanierungsgelder in Höhe von 655 T, von denen 200 T betriebsintern nicht ausgeglichen werden konnten, sowie der nicht realisierten Erhöhung der Lebensmittelprobenpreise in Höhe von 1.340 T. Im laufenden Jahr 2007 ergeben sich voraussichtlich folgende Mehrausgaben: - Erhöhte Beantragung der Altersteilzeit. Aufgrund der Änderung der gesetzlichen Regelungen erfolgte eine verstärkte Inanspruchnahme. 200,0 T - Die Zahlungen der VBL-Sanierungsgelder wurden erhöht 700,0 T - Mehrwertsteuererhöhung 188,9 T - Unterdeckung aus dem Wirtschaftsplan 2007 981,3 T Summe 2.070,2 T. Für das Jahr 2007 wird sich ein voraussichtlicher Mehrbedarf in Höhe von 5.410,0 T bei Kapitel 1110, Titel 68249, gegenüber dem Ansatz ergeben. Darin enthalten ist vorbehaltlich des noch ausstehenden testierten Jahresabschlusses 2006 ein voraussichtliches Defizit aus dem Jahr 2006 in Höhe von 1.540,0 T. Zusätzlich enthalten ist wie im Vorjahr eine voraussichtliche Mindereinnahme in Höhe von ca. 1.800 T. Es ist beabsichtigt, den sich für 2007 abzeichnenden Mehrbedarf des Betriebes in den Nachtrag 2007 aufzunehmen. Die Preise für die ca. 18.000 Lebensmittelproben pro Jahr wurden seit 1995 nicht erhöht. Bereits Anfang 2006 war mit der Senatsverwaltung für Finanzen abgestimmt worden, mittels einer realen Preisbildung die berechtigten und erforderlichen Kosten für die Probenuntersuchungen von den Bezirken zu erheben. Nach sorgfältiger Prüfung werden die Lebensmittelprobenpreise zum 01.07.2007 nun um rd. 100 angehoben; dies entspricht einer Erhöhung um rd. 28%. Der BBGes wurde ermächtigt, in Anlehnung des unternehmerischen Betriebswesens, eine betriebsnotwendige Liquiditätsvorsorge zur kurzfristigen Abfederung von Schwankungen bei den Zahlungseingängen zu erhalten. Danach kann er für einen maximal sechswöchigen Liquiditätsbedarf den Kontokorrentkredit bei der Landeshauptkasse mit entsprechender Verzinsung in Anspruch nehmen. Sollte die Sperre bei Kapitel 11 10, Titel 682 49, nicht aufgehoben werden und somit die Zahlung des Landeszuschusses ausbleiben, hätte dies zur Folge, dass der Betrieb hierfür bei der Landeshauptkasse den verzinslichen Kontokorrentkredit aufnehmen müsste, was für den Betrieb weitere Kosten verursachen würde. 6. Auswirkungen auf den Haushalt Für die Sicherung der kontinuierlichen weiteren Arbeit des BBGes in seiner Gesamtheit wird zunächst der im Haushaltsplan 2007 veranschlagte Ansatz nach wie vor in voller Höhe benötigt. Der Hauptausschuss wird gebeten, den Sachstandsbericht zur Kenntnis zu nehmen und die bestehende qualifizierte Sperre für das Haushaltsjahr 2007 bei Kapitel 11 10 Titel 682 49 in Höhe von 2.253.000 aufzuheben. Über den Fortgang der Fusion der Landeslabore von Berlin und Brandenburg und über die beabsichtigte Sicherstellung der Aufgaben der Institute des Geschäftsbereichs II des BBGes wird im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2008/2009 weitergehend berichtet. Mit Blick auf den fortgeschrittenen Sachstand erscheint gegenwärtig eine externe Begutachtung, wie sie in der Vergangenheit diskutiert wurde, nicht mehr erforderlich. Katrin Lompscher Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz