Senatsverwaltung für Wissenschaft, Berlin, den 29. Juni 2006 Forschung und Kultur Tel.: SenWissKult F E - (Intern: 9228) 634

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1 Senatsverwaltung für Wissenschaft, Berlin, den 29. Juni 2006 Forschung und Kultur Tel.: SenWissKult F E - (Intern: 9228) 634 An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen Haushaltsplan 2004/2005 Kapitel 1710 Wissenschaft Titel Einnahmen aus Beteiligungsrechten des Landes Berlin und aus Privatisierungen hier: Kaufpreisvereinbarung zwischen dem Land Berlin und der Charité zum Trägerwechsel in Berlin-Buch Hierzu wird berichtet: Mit Wirkung zum 1. Juni 2001 sind das bis dahin städtische Klinikum Buch und die universitäre Robert-Rössle-/ Franz-Volhard-Klinik an die Helios GmbH veräußert worden. In dem Vertrag über den Trägerwechsel ist festgelegt worden, dass in einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Land und der Humboldt-Universität, vertreten durch die Charité, eine Aufteilung des Kaufpreises für das bisherige städtische Klinikum Buch einerseits und die universitäre Robert-Rössle-/Franz-Volhard-Klinik andererseits zwischen dem Land und der Charité erfolgen soll. Die Festlegung des endgültigen Kaufpreises sollte entsprechend der in den aufzustellenden Abgrenzungsbilanzen ausgewiesenen Eigenkapitalia zum Stichtag des Trägerwechsels (1. Juni 2001) erfolgen. Bisher war es nicht zu einer Vereinbarung über die Kaufpreisaufteilung zwischen dem Land und der Charité entsprechend dem Vertrag zum Trägerwechsel für die Robert-Rössle-/Franz-Volhard-Klinik gekommen. Die gegensätzlichen Positionen des Landes und der Charité sind umfangreich ausgetauscht worden. Insgesamt wurde von der Senatsverwaltung für Finanzen eine Forderung gegenüber der Charité in Höhe von ermittelt, die sich aus zwei Positionen zusammensetzte: Ausgleich des negativen Eigenkapitals der ehemaligen universitären Robert-Rössle-/Franz-Volhard-Klinik zum 1. Juni ,71 Anteil der Charité an der Ausgleichszahlung des Landes an den Privaten Träger für eine Beschäftigungssicherungsvereinbarung bis 2005 für das übernommene Personal ,29.

2 2 Mit Schreiben der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 21. August 2003 und 21. Januar 2004 an die Vorsitzende der gemeinsam tagenden Klinikumsvorstände der Charité war der Vorschlag zu einer Vereinbarung unterbreitet worden, den Vorgang mit einer Zahlung der Charité an das Land Berlin in Höhe von ,71 abzuschließen. Die Charité hat ihrerseits die Ausgleichszahlung abgelehnt und mit Schreiben vom 26. Januar 2004 vom Land eine Zahlung in Höhe von verlangt. Diese Gegenforderung der Charité wurde gestützt auf ein Wirtschaftsprüfergutachten über die Werthaltigkeit der verkauften RRK und FVK, Mehrerlöse aus der nachträglichen Erhöhung der Pflegesätze, Einmalzahlung der Krankenkassen lt. Pflegesatzvereinbarung und Rückstellungen. Der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses hat sich sodann aufgrund des Schreibens SenWissKult F E vom 20. Februar 2004 (Anlage 1) im Rahmen der Schlussberatungen zum Haushaltsplan des Landes für 2004/2005 am 25. Februar 2004 mit der Angelegenheit befasst und im Haushaltsplan für das Jahr 2004 statt der ursprünglich vorgesehenen Pauschalen Minderausgabe in Kapital 1710 Titel eine Einnahme des Landes in Kapitel 1710 Titel in Höhe von 5,958 Mio. veranschlagt. In Umsetzung der haushaltsrechtlichen Vorschriften wurde die Charité nach der Beschlussfassung des Abgeordnetenhauses aufgefordert, zur Erfüllung des Trägerwechselvertrages den Betrag in Höhe von ,- bis zum 30. Juni 2004 zu überweisen. Dieser Forderung ist die Charité nicht nachgekommen. Es war daher festzustellen, dass der Forderung des Landes an die Charité in Höhe von unverändert die Gegenforderung der Charité an das Land in Höhe von gegenübersteht. Nach Einschätzung der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur sind die bestehenden Prozessrisiken angesichts der Sach- und Rechtslage weder für das Land Berlin noch für die Charité hinreichend prognostizierbar. Die gegenseitig erhobenen Forderungen mit einem Streitgegenstand in Höhe von über 10 Mio. stellen dagegen für beide Seiten ein finanzielles Risiko dar, das unter wirtschaftlich vernünftigen Gesichtspunkten vermieden werden sollte. Auf der Grundlage dieses Sachverhalts hat der Aufsichtsrat der Charité die Angelegenheit erörtert und in seiner Sitzung am 27. September 2004 dem Vorstand der Charité zur Vermeidung eines (zivil-)gerichtlichen Verfahrens den Abschluss eines Vergleichs mit dem beiderseitigen Verzicht auf die jeweiligen Forderungen empfohlen. Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur hat zur abschließenden Regelung der Kaufpreisvereinbarung für das Land nunmehr einen Vergleich mit der Charité abgeschlossen (Anlage 2), der im Ergebnis einen Verzicht beider Seiten auf die jeweiligen erhobenen Forderungen beinhaltet. Damit wird eine gerichtliche Auseinandersetzung zwischen dem Land Berlin und der Charité im gemeinsamen Interesse vermieden. Im Ergebnis wird damit auch Planungssicherheit für die Charité hergestellt, um den Prozess der Absenkung der Landeszuschüsse für Forschung und Lehre von insgesamt 98 Mio. in den Jahren 2003 bis 2010 nicht zusätzlich zu belasten.

3 3 Der Hauptausschuss wird daher um zustimmende Kenntnisnahme gebeten. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Verzicht auf die Einnahme im Haushalt 2004 bei Kapitel 1710 Titel Einnahmen aus Beteiligungsrechten des Landes Berlin und aus Privatisierungen - in Höhe von Dr. Thomas Flierl Senator für Wissenschaft, Forschung und Kultur

4 Senatsverwaltung für Wissenschaft, Berlin, 20. Februar 2004 Forschung und Kultur Tel.: F E - quer: Anlage 1 An die die Vorsitzende des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - zu 3912 Haushaltsplanentwurf 2004/2005 Kapitel 1710 Wissenschaft Titel Pauschale Minderausgaben 64. Sitzung des Hauptausschusses am 4. Februar 2004 Der Hauptausschuss hat in seiner oben bezeichneten Sitzung die Übersendung des Auflösungsberichts gemäß dem vorangegangenen Auftrag des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung für die Sitzung am 25. Februar 2004 angemahnt. Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung hatte in seiner Sitzung am 3. September 2003 die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur gebeten, eine schriftliche Darstellung über die titelscharfe Auflösung der Pauschalen Minderausgabe im Einzelplan 17 zu übersenden. Hierzu wird wie folgt berichtet: Die Senatsverwaltungen für Wissenschaft, Forschung und Kultur, Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz sowie Finanzen haben sich darauf verständigt, dass die bisher im Einzelplan 17 veranschlagte Pauschale Minderausgabe aufgehoben werden soll und durch eine gleich hohe titelscharfe Mehreinnahme zu ersetzen ist. In der Sache handelt es sich um Einnahmen des Landes Berlin, die von der Charité erwartet werden, und im Zusammenhang mit der Abwicklung des Trägerwechsels in Berlin Buch für die frühere universitäre Robert-Rössle-/Franz-Volhard-Klinik und das frühere städtische Klinikum Buch stehen. Die zunächst angedachte Verrechnung mit dem Landeszuschuss für die Charité ist aufgrund der Verbindlichkeit der vom Senat abgeschlossenen und vom Abgeordnetenhaus zur Kenntnis genommenen Hochschulverträge rechtlich nicht gangbar und daher auch eine titelbezogene Auflösung der Pauschalen Minderausgabe nicht möglich. Daher ist anstelle der Pauschalen Minderausgabe eine Einnahme in derselben Höhe zu veranschlagen.

5 2 Titel verbale Bezeichnung 2004 Veränderungen 2004 bisher neu Pauschale Minderausgabe Einnahmen aus Beteiligungsrechten des Landes Berlin und aus Privatisierungen Dr. Thomas Flierl Senator für Wissenschaft, Forschung und Kultur

6 zu 3912 Anlage 2 Vereinbarung zum Vertrag über den Wechsel der Trägerschaft an dem Klinikum Buch, der Robert-Rössle-Klinik und der Franz-Volhard-Klinik Zwischen dem Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur - nachfolgend Land Berlin genannt - und der Charité Universitätsmedizin Berlin, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, Herrn Professor Dr. Detlev Ganten, - nachfolgend Charité genannt - wird die folgende Vereinbarung getroffen: P r ä a m b e l Das Land Berlin, die Humboldt-Universität und die HELIOS-Kliniken GmbH haben am 8. Mai 2001 einen Vertrag über den Wechsel der Trägerschaft an dem Klinikum Buch, der Robert-Rössle-Klinik und der Franz-Volhard-Klinik (nachfolgend Privatisierungsvertrag: PV) geschlossen, aufgrund dessen HELIOS die Trägerschaft für diese Kliniken ab 1. Juni 2001 übernommen hat. Die Interessen des auf HELIOS übergegangenen Personals sind über die gesetzlichen Vorschriften hinaus durch Personalüberleitungsverträge geschützt worden, die insbesondere einen Bestandsschutz für Arbeitnehmer durch Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen bis 31. Dezember 2005 regeln. Der Gesamtkaufpreis für die Kliniken wurde im Rahmen der Nachtragsvereinbarung zum Privatisierungsvertrag vom 31. Oktober 2002 abschließend festgelegt. In dem Privatisierungsvertrag ist in 5 geregelt worden, dass in einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Land und der Humboldt-Universität, eine Aufteilung des Kaufpreises für das bisherige städtische Klinikum Buch einerseits und die universitäre Robert-Rössle-/Franz-Volhard Klinik andererseits erfolgen soll. Die Charité Universitätsmedizin Berlin hat nach 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Errichtung der Gliedkörperschaft Charité Universitätsmedizin Berlin die Gesamtrechtsnachfolge für die Humboldt-Universität angetreten, sodass die Vereinbarung zwischen dem Land Berlin und der Charité zu treffen ist. 1

7 2 Die Vertragspartner vertreten unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich des angemessenen Kaufpreises für die Robert-Rössle-/Franz-Volhard-Klinik. Summarisch hat das Land Berlin gegenüber der Charité eine Forderung in Höhe von ermittelt, die sich aus zwei Positionen zusammensetzt: Ausgleich des negativen Eigenkapitals der ehemaligen universitären Robert-Rössle-/Franz-Volhard-Klinik zum 1. Juni ,71 Anteil der Charité an der Ausgleichszahlung des Landes an den Privaten Träger für eine Beschäftigungssicherungsvereinbarung bis 2005 für das übernommene Personal ,29. Mit Schreiben vom 6. April 2004 hat die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Forderung gegenüber der Charité geltend gemacht. Die Charité hatte zuletzt mit Schreiben vom 26. Januar 2004 Forderungen des Landes abgelehnt und ihrerseits vom Land eine Zahlung in Höhe von 4, Mio verlangt. Diese Gegenforderung der Charité wurde gestützt auf ein Wirtschaftsprüfergutachten über die Werthaltigkeit der verkauften RRK und FVK, Mehrerlöse aus der nachträglichen Erhöhung der Pflegesätze, Einmalzahlung der Krankenkassen lt. Pflegesatzvereinbarung und Rückstellungen. Damit liegen die Kaufpreisvorstellungen der Vertragsparteien mit auseinander. 2 Angesichts der schwierigen Sach- und Rechtslage und der unsicheren Aussichten einer gerichtlichen Auseinandersetzung sowie zur Vermeidung von Gerichts- und Anwaltskosten schließen die Parteien unter Aufrechterhaltung ihrer jeweiligen Rechtsauffassungen und damit jeweils ohne Anerkennung einer dahingehenden Rechtspflicht und ohne präjudizierende Wirkung für zukünftige gleiche oder vergleichbare Fälle zur Vermeidung eines Rechtsstreites folgenden Vergleich: 1. Die Parteien leisten auf den Kaufpreis für die Robert-Rössle-/Franz-Volhard-Klinik gem. 5 des Privatisierungsvertrages keine Zahlungen an den jeweils anderen Vertragspartner. Vielmehr halten die Vertragspartner ihre jeweiligen Forderungen nicht aufrecht. 2. Mit der vorstehenden Regelung sind sämtliche wechselseitigen Ansprüche der Vertragspartner aus der Angelegenheit gemäß 1 erledigt. 3. Jeder Vertragspartner trägt seine eigenen Kosten und Auslagen. Berlin, den 2005 Im Auftrag

8 3 Wolfgang Eckey Senatsverwaltung für Wissenschaft Forschung und Kultur Prof. Dr. Detlev Ganten Vorstandsvorsitzender der Charité Universitätsmedizin Berlin

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