Sitzungstermin Sitzungsbeginn. 17:00 Uhr

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Transkript:

STADT WETTER (RUHR) EINLADUNG zur Gremium 2. Sitzung des Schul- und Kulturausschusses 2017 Sitzungstermin 27.04.2017 Tag der Absendung 12.04.2017 Sitzungsort Geschwister-Scholl-Gymnasium, Mensa, Hoffmann-von-Fallersleben-Str. 28, 58300 Wetter (Ruhr) Sitzungsbeginn 17:00 Uhr U ntersch riftsdatu m Wichtiger Hinweis: Auf die Ausschließungsgründe nach 31 GO wird hiermit ausdrücklich aufmerksam gemacht. Wer annehmen muss befangen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert vor Eintritt in die Verhandlungen d. Vorsitzenden anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie/er sich im Zuhörerraum aufhalten. Öffentlicher Teil 1. Einwohneranfragen 2. Geschäftsbericht 2016 des Unabhängigen Kulturzentrums Lichtburg e.v. -Drucksache 201704 7-3. Konzeption und Organisation kultureller Veranstaltungen in Wetter (Ruhr) -Drucksache 2017049-4. Vertragsergänzung zur Fortführung des Musikschulangebotes ab 2017 -Drucksache 2017057-5. Änderung des Schulnamens des Grundschulverbundes Esborn-Wengern, Schulverbund der Städt. Gemeinschaftsgrundschule Esborn mit der Städt. Gemeinschaftsgrundschule Wengern Osterfeldschule (Teilstandort), Schulnummer 133190 -Drucksache 2017045-6. Mitteilungen 7. Anfragen von Ausschussmitgliedern

- 2- Nichtöffentlicher Teil 8. Mitteilungen 9. Anfragen von Ausschussmitgliedern Sollten Sie an der Sitzung nicht teilnehmen können, bitte ich Sie, Ihre Vertreterin/Ihren Vertreter und ggf. auch die Verwaltung- Tel. 840-710- zu benachrichtigen. Christiane Müller Vorsitzende des Schul- und Kulturausschusses

STADT WETTER (RUHR) ~ ÖFFENTLICHE 0 NICHTÖFFENTLICHE VORLAGE DER VERWALTUNG DRUCKSACHE-NR: 2017047 FB/FD: Verfasser/in: Datum: FD 2/1 FrauSabel 23.03.2017 Beratung und Beschluss D RAT 0 Hauptausschuss am: am: [gl Schul- und Kulturausschuss (Fachausschuss) am: 27.04.2017 Betreff: Geschäftsbericht 2016 des Unabhängigen Kulturzentrums Lichtburg e.v. Beschlussvorschlag: Der Geschäftsbericht 2016 des Unabhängigen Kulturzentrums Lichtburg e. V. wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Der Kulturdienstleister Unabhängiges Kulturzentrum Lichtburg e.v. erhält jährlich auf der Basis des bestehenden Kulturdienstleistungsvertrages einen städt. Zuschuss in Höhe von 42.000,--. Mit diesem Zuschuss wird die freie und kommunale Kulturarbeit unterstützt. Dem Verein obliegt die Aufgabe, in der Stadt Wetter (Ruhr) ein vielschichtiges Kulturprogramm, wie z. 8. Theaterproduktionen, Kleinkunst, Musikveranstaltungen, Kindertheater, Kino, Comedy, Kabarett oder Lesungen, anzubieten. ln den vergangenen Jahren war der Zuschuss nicht auskömmlich, um ein adäquates Kulturangebot vorzuhalten. Aus diesem Grunde wurde ergänzend zum Kulturdienstleistungsvertrag ein Anpassungsvertrag zwischen beiden Parteien geschlossen. Auf der Basis dieses Anpassungsvertrages erhält der Kulturdienstleister in den Jahren 2015, 2016 und 2017 einen weiteren städt. Zuschuss in Höhe von jährlich 20.000,--. Im vergangenen Jahr 2016 wurde dem Kulturdienstleister auf der Grundlage der beiden v.g. Verträge ein Betrag in Höhe von insgesamt 62.000,-- überwiesen. Über die Mittelverwendung legte der Kulturdienstleister fristgerecht am 23.02.2017 den Nachweis vor. Dieser wurde verwaltungsseitig geprüft. Sämtliche Zuschüsse wurden vertragsgemäß für die Kulturarbeit eingesetzt. Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung des Jahres 2016 weist ein Defizit in Höhe von insgesamt 21.569,44 aus.

VORLAGE DER VERWALTUNG SEITE 2 DRUCKSACHE NR.: 2017047 Ferner hat der Kulturdienstleister über die Aufgabenwahrnehmung einen jährlichen Bericht zu erstatten. Der als Anlage beigefügte Geschäftsbericht 2016 wird hiermit dem zuständigen Schul- und Kulturausschuss zur Kenntnis gegeben. Dieser Bericht dokumentiert die Durchführung der vertraglich vereinbarten Kulturangebote. Er gibt Auskunft über die neuen Entwicklungen, über die erzielten Ergebnisse und über die Finanzen des Kulturdienstleisters.

VORLAGE DER VERWALTUNG Haushaltsauswirkungen Konsumtiv SEITE 3 DRUCKSACHE NR.: 2017047 Finanzwirtschaftliche Auswirkungen: ~ja D nein Steuern und ~hnliche Abgaben Zuwendungen und allg. Umlagen Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige Ertr~ge Summe Ertrag Aufwand für Sach- und Dienstleistungen Abschreibungen Transferaufwendungen Ergebnis aus lfd. Verwaltungstätigkeit Betroffeneis Produkte: 04.01.01 pro Jahr Ergebnisrechnung 62.000,00 62.000,00-62.000,00 pro Jahr Finanzrechnung 62.000,00 62.000,00-62.000,00 lnvestiv Finanzwirtschaftliche Auswirkungen : Einzahlung/Auszahlung Kostenbeitr~ge Dritter Zuwendungen Sonstige Einzahlungen Summe Einzahlungen Auszahlungen Saldo aus lnvestitionst~tigkeit Einzahlung -Auszahlung Ertrag/Aufwand in den Folgejahren Auflösung der Zuwendung Sonstige Ertr~ge Summe Ertrag Aufwand für Sach- und Dienstleistung Abschreibung Ergebnis aus lfd. Verwaltungst~tigkeit Betroffeneis Produkte: Dia ~nein

STADT WETTER (RUHR) IZI ÖFFENTLICHE 0 NICHTÖFFENTLICHE VORLAGE DER VERWALTUNG DRUCKSACHE-NR: 2017049 FB/FD : Verfasser/in: Datum: FD 2/1 FrauSabel 03.04.2017 Beratung und Beschluss D D RAT Hauptausschuss am: am: 1Z1 Schul- und Kulturausschuss (Fachausschuss) am: 27.04.2017 Betreff: Konzeption und Organisation kultureller Veranstaltungen in Wetter (Ruhr) Erläuterungen: Die kulturelle Arbeit in der Stadt Wetter (Ruhr) stellt sich vielfältig dar, von dem Angebot musikalischer Darbietungen, Theateraufführungen und Kino bis hin zu bildender Kunst. Diverse ortsansässige Vereine oder Organisationen entwickeln Ideen und bemühen sich darum, diese dann auch umsetzen zu können. Die notwendigen Ressourcen, wie beispielsweise die Finanzierung, die Örtlichkeiten oder auch die personelle Besetzung sind teilweise nicht vorhanden, so dass die Umsetzung des Kulturangebotes erschwert ist bzw. gar nicht erfolgen kann. Rückblickend auf die Kulturarbeit der letzten Jahre kristallisiert sich heraus, dass die Kulturförderung in Wetter (Ruhr) verbessert werden könnte, um Kulturschaffenden mehr Unterstützung zu bieten und die Angebote in Wetter (Ruhr) weiter entwickeln zu können. Hierzu ist angeregt worden einen konstruktiven Dialog zu führen und ggf. ein Netzwerk zu schaffen, die kulturelle Zukunft erfolgreich zu gestalten. Zur strategischen Kulturentwicklungsplanung in Wetter (Ruhr) hat der hiesige Kulturdienstleister, das Unabhängige Kulturzentrum Lichtburg e.v., ein Konzept entwickelt, dass insbesondere die lokalen Kulturakteure mit ihren Aktivitäten einbindet und fördert. Die Zusammenarbeit und Unterstützung kulturtreibender Vereine und Organisationen soll die Basis eines attraktiven Kulturangebotes in Wetter (Ruhr) bilden. Der Kulturdienstleister wird in der Ausschusssitzung seine Konzeption zum lokalen Kulturdialog mündlich darlegen.

VORLAGE DER VERWALTUNG Haushaltsauswirkungen Konsumtiv SEITE 2 DRUCKSACHE NR. : 2017049 Finanzwirtschaftliche Auswirkungen: Oja [gj nein Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendunqen und allg. Umlagen Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenuml~gen Sonstige Erträge Summe Ertrag Aufwand für Sach- und Dienstleistungen Abschreibungen Transferaufwendungen Ergebnis aus lfd. Verwaltungstätigkeit Betroffeneis Produkte:. ~ro Jahr Ergebnisrechnung J!I'O Jahr Finanzrechnung lnvestiv Finanzwirtschaftliche Auswirkungen: Oja [gj nein Einzahlung/Auszahlung Kostenbeitrage Dritter Zuwendungen Sonstiqe Einzahlungen Summe Einzahlungen Auszahlunqen Saldo aus Investitionstätigkeit Einzahlung -Auszahlung Ertrag/Aufwand in den Folgejahren Auflösung der Zuwendung Sonstige Ertrage Summe Ertrag Aufwand für Sach- und Dienstleistung Abschreibung Ergebnis aus lfd. Verwaltungstätigkeit Betroffeneis Produkte:....

STADT WETTER (RUHR) cgj ÖFFENTLICHE 0 NICHTÖFFENTLICHE VORLAGE DER VERWALTUNG DRUCKSACHE-NR: 2017057 FB/FD: FB 2 Verfasser/in: Dr. Thier Datum: 10.04.2017 Beratung und Beschluss D D RAT Hauptausschuss am: am: cg] Schul- und Kulturausschuss (Fachausschuss) am : 27.04.2017 Betreff: Vertragsergänzung zur Fortführung des Musikschulangebotes ab 2017 Beschlussvorschlag: Der Vertrag wird zur Kenntnis genommen. Begründung: ln der 4. Sitzung des Schul- und Kulturausschusses 2016 berichtete die Lichtburg über a) die Musikschule in Trägerschaft der "Lichtburg", b) die Standortentwicklung und c) die Finanzierungsmöglichkeiten, siehe Drucksache 2016106. Die Schwerpunkte der Arbeit der "Lichtburg" in Fortführung der Musikschule sind daher inhaltlich bekannt. Ergänzend zum Positionspapier "Standortbestimmung, Entwicklung & Perspektive" wurden in einem die Finanzen spezifizierenden Papier vom 07.10.2016 von der "Lichtburg" die finanziellen Auswirkungen dargestellt. Basis für die bisherige Finanzierung der Musikschule in Trägerschaft der "Lichtburg" war der Beschluss des Haushaltsicherungskonzeptes 2016ff. Die Verwaltung hat die vorgeschlagenen Erträge und Aufwendungen in die Struktur des städt. Teilergebnisplanes zu Produkt 04.03.02 der Haushaltsplanungen 2017 ff. eingearbeitet und den zuständigen Gremien zum 10.11.2016 bekannt gegeben. Daraufhin beschloss der Schul- und Kulturausschuss, die Umstellung des Fördersystems der Musikschule auf das Modell "Zuschuss je Schüler" mit einer Darstellung der Bezuschussung nach dem Modellvorschlag der "Lichtburg" auf 242,30 je Schüler pro Jahr bei einer maximalen Gesamtschülerzahl von 525 Musikschülern. Das bedeutet eine Bezuschussung der von der Lichtburg geführten Musikschule bis zu 65.000,-- jährlich. Die angestrebte Laufzeit des Vertrages ist in Anbetracht der zukünftigen personellen Veränderungen auf vier Jahre begrenzt. Diesem Vorschlag sind Hauptausschuss und Rat in ihren Beratungen zum Haushalt 2017 gefolgt.

VORLAGE DER VERWALTUNG SEITE 2 DRUCKSACHE NR.: 2017057 Entsprechend der daraus resultierenden Mittelveranschlagung im Haushalt der Stadt Wetter (Ruhr) für 2017 wird von der Verwaltung der mit der,.lichtburg" abgestimmte Vertrag zur Kenntnisnahme gegeben. Der Vertrag regelt die weiteren Modalitäten bei der Zahlbarmachung des Ratsbeschlusses aus den Haushaltsberatungen 2016.

VORLAGE DER VERWALTUNG Haushaltsauswirkungen Konsumtiv SEITE 3 DRUCKSACHE NR.: 2017057 Finanzwirtschaftliche Auswirkungen: IX] ja D nein Steuern und ahnliehe Abgaben Zuwendungen und allg. Umlagen Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige Ertrage Summe Ertrag Aufwand für Sach- und Dienstleistungen Abschreibungen Transferaufwendungen Ergebnis aus lfd. Verwaltungstätigkeit Betroffeneis Produkte: 04.03.02 pro Jahr Ergebnisrechnung 65.000 pro Jahr Finanzrechnung 65.000 lnvestiv Finanzwirtschaftliche Auswirkungen: Einzahlung/Auszahlung Kostenbeiträge Dritter Zuwendungen Sonstige Einzahlungen Summe Einzahlungen Auszahlungen Saldo aus lnvestitionstatigkeit Einzahlung - Auszahlung Ertrag/Aufwand in den Folgejahren AuflösungderZuwendung Sonstige Ertrage Summe Ertr~g Aufwand für Sach- und Dienstleistung Abschreibung Ergebnis aus lfd. Verwaltungstätigkeit Betroffeneis Produkte: Oja IX] nein

STADT WETTER (RUHR) ~ ÖFFENTLICHE 0 NICHTÖFFENTLICHE VORLAGE DER VERWALTUNG DRUCKSACHE-NR: 2017045 FB/FD: Verfasser/in: Datum: FD 2/1 FrauSabel 21.03.2017 Beratung und Beschluss ~ RAT ~ Hauptausschuss ~ Schul- und Kulturausschuss (Fachausschuss) am: 24.05.2017 am: 18.05.2017 am: 27.04.2017 Betreff: Änderung des Schulnamens des Grundschulverbundes Esborn-Wengern, Schulverbund der Städt. Gemeinschaftsgrundschule Esborn mit der Städt. Gemeinschaftsgrundschule Wengern Osterfeldschule (Teilstandort), Schulnummer 133190 Beschlussvorschlag: Die Bezeichnung des Grundschulverbundes Esborn-Wengern, Schulverbund der Städt. Gemeinschaftsgrundschule Esborn mit der Städt. Gemeinschaftsgrundschule Wengern Osterfeldschule (Teilstandort) wird geändert. Die neue Bezeichnung lautet ab 01.08.2017 "Städtische Gemeinschaftsgrundschule Elbschebach Wetter (Ruhr)". Begründung: Der Grundschulverbund Esborn-Wengern hat mit Schreiben vom 24.01.2017 mitgeteilt, dass die Schulkonferenz am 20.06.2016 einstimmig den Beschluss gefasst hat, dem Schulträger einen neuen Schulnamen vorzuschlagen und für den Grundschulverbund die Bezeichnung "Städtische Gemeinschaftsgrundschule Elbschebach" beschließen zu lassen. Begründet wird die Auswahl des Namens mit der Tatsache, dass die Elbsche die Ortsteile Esborn und Wengern verbindet. Das Antragsschreiben ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Der Schulträger ist berechtigt, den Namen einer Schule jederzeit zu ändern. Die Voraussetzungen für die Änderung ergeben sich aus 6 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchuiG). Erforderlich ist ein rechtmäßiger Ratsbeschluss unter Angabe des Änderungstermins. Nach den Anforderungen des 6 Abs. 6 SchuiG muss der Name den Schulträger, die Schulform und die Schulstufe beinhalten. Bei Grund- und Hauptschulen ist zusätzlich die Schulart anzugeben. Gemäß 10 SchuiG ist das Schulwesen nach Schulstufen aufgebaut und in Schulformen gegliedert. Eine der Schulstufen ist die Primarstufe, diese besteht aus der Grundschule. Zu den Schularten legt 26 Abs. 1 SchuiG fest, das Grundschulen entweder Gemeinschaftsschulen, Bekenntnisschulen oder Weltanschauungsschulen sind.

VORLAGE DER VERWALTUNG SEITE 2 DRUCKSACHE NR. : 2017045 Auch ist darauf zu achten, dass der Name sich von anderen Schulen am gleichen Ort unterscheidet. Die von der Schulkonferenz beschlossene Namensbezeichnung beinhaltet die Schulform, die Schulstufe und auch die Schulart, jedoch nicht den Namen des Schulträgers. Dieser ist der gewünschten Bezeichnung beizufügen, um die rechtlichen Voraussetzungen zur Beschlussfassung des Schulträgers auf Änderung des Schulnamens zu schaffen. Daher wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, dem Grundschulverbund Esborn-Wengern die Bezeichnung "Städt. Gemeinschaftsgrundschule Elbschebach Wetter (Ruhr)" zu geben. Mit der Namensänderung sind geringfügige Kosten verbunden, wie z. B. die Änderung der Beschilderung oder die Beschaffung neuer Schulstempel, welche aus der laufenden Unterhaltung bestritten werden.

VORLAGE DER VERWALTUNG Haushaltsauswirkungen Konsumtiv SEITE 3 DRUCKSACHE NR.: 2017045 Finanzwirtschaftliche Auswirkungen: ~ja D nein Steuern und ahnliehe Abgaben Zuwendungen und allg. Umlagen Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige Ertrage Summe Ertrag Aufwand für Sach- und Dienstleistungen Abschreibungen Transferaufwendungen Ergebnis aus lfd. Verwaltungstätigkeit Betroffeneis Produkte: 03.01.05 Ergebnisrechnung 500,00-500,00 Finanzrechnung 500,00-500,00 lnvestiv Finanzwirtschaftliche Auswirkungen: Einzahlung/Auszahlung Kostenbeiträge Dritter Zuwendungen Sonstige Einzahlungen Summe Einzahlungen Auszahlungen Saldo aus Investitionstätigkeit Einzahlung -Auszahlung Ertrag/Aufwand in den Folgejahren Auflösung der Zuwendung Sonstige Erträge Summe Ertrag Aufwand für Sach- und Dienstleistung Abschreibung Ergebnis aus lfd. Verwaltungstätigkeit Betroffeneis Produkte: Oja ~nein

Grundschulverbund Esborn-Wengern Städt. GGS Esborn mit der Städt. GGS Wengern, Osterfeldschule (Teilstandort) 58300 Wetter- Albringhauser Str. 136 Telefon 02335 I 70083 - Fax 02335 I 70139 E-Mail: sekretariat@grundschulverbund-esborn-wengern.de Herrn Bürgermeister Frank Hasenberg Stadt Wetter (Ruhr) Kaiserstr. 170 58300 Wetter (Ruhr) Wetter, 24.01.2017 Sehr geehrter Herr Hasenberg, die Schulkonferenz des Grundschulverbundes Esborn-Wengern, Schulverbund der Städt. GGS Esborn mit der Städt. GGS Wengern, Osterfeldschule (Teilstandort) hat am 20.06.2016 den Beschluss getroffen, den nachfolgenden Namensvorschlag als neuen Schulnamen zu wählen: Städtische Gemeinschaftsgrundschule Elbschebach (Der Schulkonferenz war unklar, ob die Benennung der Standorte Esborn bzw. Wengern zwingend zum offiziellen Schulnamen dazugehört; sollte das der Fall sein, gibt es einen Zusatzbeschluss, diese Benennung hinzuzufügen.) Die Auswahl des vorgesehenen neuen Schulnamens erfolgte einstimmig; entscheidend bei der Auswahl war dabei die Tatsache, dass die Elbsche die Ortsteile Esborn und Wengern miteinander verbindet. Als Vorsitzende der Schulkonferenz bitte ich darum, dem Rat der Stadt diesen Namensvorschlag vorzustellen und beschließen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen gez. Regina Lensing - Schulleiterin