GmbH Zweck und Charakteristika I



Ähnliche Dokumente
GmbH Zweck und Charakteristika I

Stille Gesellschaft I

Bestellung der Organe

KG - Begriff. Gesellschaft Zweck vor HaRÄG 2005: Betrieb eines Vollhandelsgewerbes unter gemeinsamer Firma UGB: jeder erlaubte Zweck

Stille Gesellschaft I

Vorgründungsgesellschaft und Vorgesellschaft

F. GmbH. IV. Besonderheiten bei der GmbH & Co. KG

Überblick über die häufigsten Gesellschaftsformen

Kapitalgesellschaftsrecht 18. Gründung der AG

Die Gesellschaftsformen

Wirtschaftlichkeits- und Rechtsfragen im Planungsbüro

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7

KG - Charakteristika

Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft.

Rechtsformvergleich 2

Verfolgung beliebiger gemeinsamer. auf Dauer angelegt

Textgegenüberstellung

Gründung einer Personengesellschaft

Recht für Marketing- und Verkaufsleiter 4. Handelsgesellschaften

1.4.1 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Folie Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Beispiel 27. Folie 149. Gesellschaftsrecht Prof. Dr. Florian Jacoby

Gründung Personengesellschaft

V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) (GmbH) Verfolgung beliebiger gemeinsamer

Merkblatt. Gründung einer GmbH. Mai 2014

Offene Handelsgesellschaft (ohg)

Gesellschaft mit beschränkter Haftung Unternehmergesellschaft (mit beschränkter Haftung)

Gründung von GmbH und Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Personengesellschaftsrecht II. # 19 Auflösung, Liquidation und Beendigung

Vorlesung Gesellschaftsrecht Übung - Einheit 8 GmbH Einführung GmbH, die UG, Haftung im Gründungsstadium

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Entscheidungsparameter für die Rechtsformwahl. Rechtsanwalt Dr. Fritz Westhelle Fachanwalt für Insolvenz- u. Arbeitsrecht

Rechtsformen der privat-rechtlichen Unternehmen. Betriebswirtschaftslehre

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht

Aktiengesellschaft. Aktiengesellschaft

Die Gleichbehandlung der Gesellschafter

Überblick über die Rechtsformen

Eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen I

Rechtsformen bei der Existenzgründung 18. November 2008

14. Kommanditgesellschaft VIII. Auflösung und Abwicklung

Körperschaft (Personenverbindung mit Rechtspersönlichkeit) zwingend ausschliessliche Haftung der Gesellschaft (Art. 772 Abs. 1 Satz 3, Art.

1996 wurden in Deutschland GmbHs in den Handelsregistern geführt (Stat. Bunoesamt>.

G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G DER IMPREGLON OBERFLÄCHENTECHNIK GMBH

Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Allgemeine Rechtsgrundsätze zur Vor-GmbH

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Buchprüfungsgesellschaft in der

Die GmbH-Reform MoMiG 8. WORKSHOP: RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN FÜR TECHNOLOGIE- UND MEDIENUNTERNEHMEN

Die offene Handelsgesellschaft

Stand: 06/2007. GmbH - Eine Gesellschaftsform mit beschränkter Haftung

Das Haftungsrisiko im Gesellschaftsrecht

Gründung einer AG in Polen

Die GmbH. Unterscheidungsmerkmal Gründungsvorschriften. Organe. HR-Eintragung. Firma Kapitalaufbringung. Haftung. Geschäftsführung.

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Rechtsformen Rechtsformen im Überblick Entscheidungskriterien Einzelunternehmen. Businessplanung Seminar

VORLESUNG: ALLG. BWL J THEMA: RECHTSFORMEN. Referentin: Madlen Schumann

Dossier D2 Kommanditgesellschaft

Unternehmensformen im Überblick

Gestaltungsmöglichkeiten durch Gesellschaftsrecht und Rechtsform. Rechtsanwalt Dr. Harald Kronberger

G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G

3: Gründung und Beendigung der GmbH

Rechtsform der Unternehmung. Rechtsform der Unternehmung

Elemente der GmbH. Gesellschafter. Gesellschafterversammlung. Dritte. Geschäftsführer. GmbH. Folie 128. Gesellschaftsrecht Prof. Dr.

Wirtschaftsprivatrecht I Gesellschaftsrecht

5. Kapitel. Inhaltsübersicht. V. Das Rechnungswesen und die Prüfung von Vereinen

Vorlesung Gesellschaftsrecht

Kreditsicherheiten Allgemeines

Jahresabschluss der Rechtsformen II

1. Allgemeines 2. Gründung 2.1 Übernahme sämtlicher Aktien durch die Gründer und Feststellung des Gesellschaftsvertrags (Satzung)

Günter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna

Bettina Schmidt, Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte, Frankfurt am Main. Existenzgründung. Die Frage nach der richtigen Gesellschaftsform

Die Beendigung der GmbH

SATZUNG DER BERLIN HYP AG

ENTWICKLUNGEN IM GESELLSCHAFTSRECHT. Founded in

Sacheinlagen bei Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

INFORMATIONSPFLICHTEN NACH DEM MEDIENGESETZ FÜR -NEWSLETTER

Gesellschaftsformen in Polen

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved

Checkliste - Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und

Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Die Hinweise können nicht alle denkbaren Fallgestaltungen abdecken und keinesfalls eine rechtliche Beratung im Einzelfall ersetzen.

Punkte: /40 Note: O Bauer (Di) O Bauer (Do) O Konwitschka O Schutte

Betriebswirtschaftslehre

Gründung einer GmbH in Polen

Bericht. über die Prüfung

Proseminar Schwerpunktbereich (Gesellschaftsrecht) WS 08/09

Gebühren des Handelsregisterverfahrens

Abb. 1: Wichtige Gesellschaftsformen

P+P. Christian Tönies, LL.M. Eur. P+P PÖLLATH + PARTNERS P+P

FIRMENGRÜNDUNG IN ÖSTERREICH Ablaufplan und Ansprechpartner SLC-Beratungsgruppe in Österreich. Schritte zur Gmbh in. Österreich

Die Wahl der geeigneten Rechtsform April 2009

die e.m.s. cycle GmbH & Co. KG, Lingen (Ems), Amtsgericht Osnabrück, HRA , im

Gesellschaftsvertrag der Klärwerk Vreden GmbH

GLARONIA TREUHAND AG, SPIELHOF 14A, 8750 GLARUS Tel FAX

Rechtsformen von Unternehmen

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform

S A T Z U N G. VSA GmbH Tomannweg München. (gültig ab März 2016)

Beispiel 17. Folie 94. Gesellschaftsrecht Prof. Dr. Florian Jacoby

Rechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge

Gesellschaftsvertrag der Stadtklinik Frankenthal Service GmbH. 1 Firma und Sitz der Gesellschaft

Transkript:

GmbH Zweck und Charakteristika I Haftungsbeschränkung für den Mittelstand Förderung der Risikobereitschaft Erstmals in Deutschland 1892, 1906 in Ö Juristische Person Haftung nur mit dem Gesellschaftsvermögen Kapitalgesellschaft Fremdorganschaft möglich GV: personalistische Gestaltungen möglich Verbreitung: viele Familienunternehmen bzw Gesellschaften mit ein oder zwei Gesellschaftern SS 2011 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 83

GmbH Zweck und Charakteristika II Haftungsbeschränkung erfordert Vorschriften über Kapitalaufbringung und -erhaltung Geschäftsanteile zwar übertragbar, aber keine handelbaren Wertpapiere Anders als AG, kein Zugang zur Börse Gesellschaftszweck Grundsätzlich jeder erlaubte, auch ideelle Zweckverfolgung möglich SS 2011 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 84

GmbH - Grundbegriffe Geschäftsanteil/Stammeinlagen/Stammkapital/ Gesellschaftsvermögen Geschäftsanteil: Summe der Mitgliedschaftsrechte und - pflichten Stammeinlage: Einzahlungsverpflichtung; ihre verhältnismäßige Höhe bestimmt das Ausmaß des Geschäftsanteils (und damit das Ausmaß der meisten Rechte) Stammkapital: Summe der Stammeinlagen Gesellschaftsvermögen: tatsächlich vorhandenes Vermögen; mehr oder weniger als, nur zufällig gleich wie Stammkapital SS 2011 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 85

GmbH Gründung/Überblick Abschluss des Gesellschaftsvertrags Bestellung der Organe Geschäftsführer (wenn Gesellschafter auch im GV möglich) allenfalls auch AR Unbedenklichkeitsbescheinigung Für 1%ige Gesellschaftssteuer Selbstberechnungserklärung bei RA, WT, Notar Leistung der Einlagen Anmeldung zum FB, Eintragung und Veröffentlichung SS 2011 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 86

Vorgründungs- und Vorgesellschaft I GmbH entsteht als solche erst mit Eintragung im FB Zwischen Abschluss des GV (in Notariatsaktsform) und Eintragung: Vorgesellschaft Zwischen Vereinbarung zum Abschluss eines GV und Abschluss: Vorgründungsgesellschaft SS 2011 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 87

Vorgründungs- und Vorgesellschaft II Vorgründungsgesellschaft ist GesBR Verpflichtung zum Abschluss des GV nur wenn für diesen Vorvertrag auch die für GV nötige Form (Notariatsakt) eingehalten wurde Kein automatischer Übergang der Rechte und Pflichten auf Vor-GmbH SS 2011 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 88

Vorgründungs- und Vorgesellschaft III Vorgesellschaft Gesellschaftsform eigener Art: GmbH im Werden Rechtsfähig Weitgehend Anwendung des GmbH- Innen(Organisations)rechts mit bestimmten Modifikationen Mit Eintragung: Umwandlung in GmbH Problem: Handlungen für die Vor-GmbH Praktisches Bedürfnis va bei Unternehmensfortführung SS 2011 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 89

Vorgründungs- und Vorgesellschaft IV Früher Vorbelastungsverbot Keine Belastung des Gesellschaftsvermögens vor Eintragung Nunmehr: bloße Vorbelastungshaftung Belastungen im Rahmen der Geschäftsführungsbefugnis der schon bestellten Gf erlaubt Bei Bargründung gründungsnotwendige Geschäfte Bei Sachgründung/Unternehmensfortführung: die dazu erforderlichen Geschäfte Allenfalls noch Erweiterung der Geschäftsführungsbefugnis mit Zustimmung aller SS 2011 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 90

Vorgründungs- und Vorgesellschaft V bloße Vorbelastungshaftung (Fortsetzung) Vor-GmbH wird als solche berechtigt und verpflichtet, haftet daher auch Mit Eintragung automatischer Übergang der Rechte und Pflichten auf GmbH aber Gesellschafter haften dafür, dass Gesellschaft zum Zeitpunkt der Eintragung über stammkapitalentsprechendes Vermögen verfügt Handelndenhaftung gem 2 Abs 1 S 2 GmbHG Haftung wenn keine FB-Eintragung bzw keine GV- Deckung SS 2011 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 91

Gesellschaftsvertrag I Formpflichtig: Notariatsakt Mantelung einer Privaturkunde beim Notar Zwingender Inhalt: 4 GmbHG Firma und Sitz Sach- oder Personenfirma, auch Mischung, zwingender Rechtsformzusatz ( 5). UGB: auch hier Liberalisierung Kennzeichnend, unterscheidungskräftig, nicht irreführend Unternehmensgegenstand Unterscheide in diesem Zusammenhang Gegenstand und Zweck einer Gesellschaft Höhe des Stammkapitals Höhe der einzelnen Stammeinlagen SS 2011 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 92

Gesellschaftsvertrag II Fakultativer Inhalt Vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten GmbH als personalistische Kapitalgesellschaft, flexibel Übertragung der Anteile (zumeist Beschränkungen: Vinkulierung, Vorkaufs-, Aufgriffs-, Andienungsrechte) Auflösung zb Kündigungsmöglichkeit des Einzelnen Nachschusspflichten Andere Gewinnverteilungsregeln Sonderrechte Einzelner zb auf Geschäftsführung oder Geschäftsführerbestellung Fakultative Organe zb Beirat SS 2011 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 93

EinpersonenGmbH I Nur ein Gesellschafter Kann auch als solche gegründet werden EinpersonenGmbH-RL der EG Vertrag wird ersetzt durch Errichtungserklärung Formpflichtig: Notariatsakt, auch hier Mantelung möglich Gleicher zwingender Inhalt wie Vertrag SS 2011 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 94

EinpersonenGmbH II Insichgeschäft Vertreter kann rechtsgeschäftliche Wirkungen durch Erklärung an sich selbst herbeiführen Einziger Gesellschafter schließt mit Gesellschaft Geschäft, vertritt Ges als Gf Manipulationsmöglichkeiten zu Lasten der Gläubiger Daher: schriftliche Urkunde über das Geschäft Nachträgliche Manipulationsmöglichkeiten müssen ausgeschlossen sein Gilt nicht bei Geschäften des gewöhnlichen Geschäftbetriebs zu geschäftsüblichen Bedingungen SS 2011 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 95

Bestellung der Organe Geschäftsführer Einer oder mehrere Gesellschafter können schon im GV zu Gf bestellt werden Sonst Beschluss des Gesellschafter mit einfacher Mehrheit Auch Nicht-Gesellschafter (Fremdorganschaft) Besondere GV-Regelungen Benennungs-, Zustimmungs-, Entsendungsrechte Aufsichtsrat: dazu später SS 2011 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 96

Aufbringung des Kapitals - Allgemeines Rekapituliere: warum Vorschriften über Kapitalaufbringung (anders als bei Personengesellschaften) Unterscheide Bargründung, Sachgründung, gemischte Gründung Stammkapital mindestens 35.000,- Für jede Art der Gründung Einzelne Stammeinlage mindestens 70,- SS 2011 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 97

Bargründung I Nicht alles muss sofort eingezahlt werden Auf jede Stammeinlage mindestens ¼, jedenfalls aber 70 Jedenfalls insgesamt mindestens 17.500,- Einzahlung in gesetzlichen Zahlungsmittel oder auf ein Konto Konto im Hinblick auf Bankbestätigung (dazu sogleich) jedenfalls erforderlich SS 2011 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 98

Bargründung II Erklärung der Geschäftsführer dass bar eingezahlt wurde und der Betrag zur freien Verfügung steht Bankbestätigung über Einzahlung und freie Verfügbarkeit Haftung sowohl der Geschäftsführer als auch der Bank bei Unrichtigkeit der Bestätigung Haftung gegenüber Gesellschaft, sog Innenhaftung SS 2011 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 99

Sachgründung I Problem: Feststellung des Wertes, Gefahr von Überbewertungen Bedürfnis der Gesellschafter: insb Einbringung lebender Unternehmen, aber auch sonstiger vorhandener Vermögenswerte Gesetz: Mittelweg zwischen beiden Lösungen SS 2011 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 100

Sachgründungen II Grundregel: 6a Abs 1 Mindestens ½ in bar Ausnahmen Fortführung eines seit mindestens 5 Jahren bestehenden Unternehmens und Gesellschafter nur bisheriger Inhaber und Angehörige Einhaltung der aktienrechtlichen Gründungsprüfung Prüfung und Berichte durch Vorstand, AR, unabhängige Gründungsprüfer SS 2011 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 101

Sachgründungen III Einlagefähig nur was bilanzierungsfähig ist daher nicht Arbeits- und Dienstleistungen Übertragbarkeit und damit Verwertbarkeit zumindest zusammen mit Unternehmen erforderlich Sacheinlagen müssen sofort voll geleistet werden Person des Einbringers, Gegenstand und Geldwert im Gesellschaftsvertrag festzusetzen Differenzhaftung des Einbringers ( 10a) SS 2011 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 102

Sachgründungen IV Verdeckte Sacheinlage Kopplung einer Bareinlage mit Verkehrsgeschäft mit dem Inferenten Dadurch im wirtschaftlichen Ergebnis Sacheinlage Keine wirksame Leistung der Bareinlage Folgen im Konkurs der Gesellschaft für Inferenten (und beratenden WT) gravierend Nochmalige Leistung der Bareinlage in Konkursmasse bereicherungsrechtliche Rückforderungsansprüche sind nur Konkursforderungen, allenfalls noch Eigentumsklage (Aussonderungsrecht) SS 2011 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 103

GmbH Organe/Überblick I Generalversammlung Gesellschafter, Stimmgewicht im Verhältnis der Stammeinlagen Geschäftsführer Gesellschafter oder Dritte Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft SS 2011 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 104

GmbH Organe/Überblick II Aufsichtsrat Kontrollorgan, nicht bei allen, sondern größenabhängig (näher 29) Abschlussprüfer: nur bei mittleren und großen GmbHs (vgl Definition in 221 UGB) und bei kraft Gesetzes aufsichtsratspflichtigen ( 268 UGB) Fakultative Organe zb Aufsichtsrat, wenn nicht verpflichtend vorgeschrieben zb Beirat SS 2011 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 105