Erfolg kommunaler Klimaschutzkonzepte Förderung und Evaluation durch die Bundesregierung

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Deutscher Bundestag Drucksache 18/8488 18. Wahlperiode 18.05.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Höhn, Dr. Julia Verlinden, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/8143 Erfolg kommunaler Klimaschutzkonzepte Förderung und Evaluation durch die Bundesregierung Vorbemerkung der Fragesteller Die Bundesregierung fördert in unterschiedlicher Form Klimaschutzmaßnahmen auf kommunaler Ebene, beispielsweise im Rahmen der Kommunalrichtlinie, der deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel oder des Marktanreizprogramms. Diese Programme sollen dazu beitragen, dass Deutschland seine nationalen Klimaziele erreicht. Bis 2020 sollen 40 Prozent der Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 eingespart werden. Bis 2050 sollen sogar 80 bis 95 Prozent eingespart werden. Dafür sollen innovative Konzepte mit unterschiedlichen Akteuren aus Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft entwickelt und umgesetzt werden. Aufgrund der verschiedenen bestehenden Förderformen bleibt aber unübersichtlich, welche Fördermöglichkeiten es für Kommunen gibt, wer förderberechtigt ist und wie viel Fördergeld im Rahmen der Finanzierung durch den Bund fließt. 1. Welche Fördermöglichkeiten bietet die Bundesregierung für Kommunen, um sich für den Klimaschutz zu engagieren (bitte mit Förderzeitraum und Fördervolumen auflisten)? Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) bestehen die folgenden Fördermöglichkeiten für Kommunen: Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen (Kommunalrichtlinie) können Kommunen seit 2008 Fördermittel für strategische und investive Klimaschutzprojekte beantragen. Das Fördervolumen betrug in den Jahren 2008 bis 2015 374,37 Mio. Euro. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 13. Mai 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

Drucksache 18/8488 2 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Im Rahmen der Kommunalrichtlinie vom 1. Dezember 2010 werden einmalig seit 2012 19 Kommunen mit dem Programm Masterplan 100 Prozent Klimaschutz gefördert. Das Förderprogramm richtet sich an Kommunen und Landkreise, die sich das Klimaschutzziel gesetzt haben, ihre Treibhausgasemissionen bis 2050 um 95 Prozent und ihren Endenergiebedarf um 50 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Das BMUB hat die Projekte von 2012 bis 2016 mit Zuwendungen in Höhe von insgesamt 9,27 Mio. Euro gefördert. Mit Wirkung zum 1. April 2015 ist die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutz in Masterplan-Kommunen in Kraft getreten. Das Masterplan-Kommunen-Programm wird damit fortgeführt; es konnten sich neue Kommunen um eine Förderung bewerben und die bereits geförderten Kommunen können eine Verlängerung ihrer Förderung zur Verstetigung des Prozesses beantragen. Ab dem 1. Juli 2016 werden 22 neue Masterplan-Kommunen an den Start gehen. Hierfür ist eine Förderung in Höhe von knapp 12 Mio. Euro im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative vorgesehen. Kommunen sind seit dem Jahr 2012 auch im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) bis 20 kwel (Mini-KWK-Richtlinie) der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums zur Antragstellung berechtigt. Bisher haben kommunale Unternehmen und Kommunen (einschließlich kommunale Zweckverbände) für 241 Anlagen eine Förderung erhalten. Insgesamt wurden die Kommunen dabei mit rund 0,7 Mio. Euro gefördert. Kommunen können seit dem 1. Oktober 2015 Anträge im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen (Kälte- Richtlinie) stellen. Bisher sind noch keine Anträge von Kommunen bewilligt worden. Seit dem Jahr 2009 unterstützt das Bundesumweltministerium Verkehrsbetriebe bei der Einführung von Hybridbussen in den alltäglichen Linienbetrieb. Bis 2011 wurden im Rahmen des Konjunkturprogramms II zwölf Verkehrsbetriebe bei der Integration von 50 Fahrzeugen in ihre Flotten unterstützt. Seit 2012 führt das Bundesumweltministerium im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative die Förderung weiter. Die Förderung können Unternehmen beantragen, deren Aufgabe in der Dienstleistung besteht, Personen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu transportieren (Verkehrsbetriebe). Auf diese Weise können Kommunen von der Förderung profitieren. Bis Ende des Jahres 2014 nahmen sechs Verkehrsunternehmen weitere 58 Hybridbusse in Betrieb. Insgesamt wurden bisher 2,4 Mio. Euro an Fördergeldern für die Hybridbusförderung aus Mitteln der NKI verausgabt. Der Einsatz der Fahrzeuge sparte bereits rund 500 Tonnen CO 2 ein. Kommunen sind seit dem Jahr 2016 im Rahmen des Bundeswettbewerbs Klimaschutz im Radverkehr der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums zur Teilnahme berechtigt. Projektskizzen konnten bis zum 15. April 2016 eingereicht werden. Die Erfassung und Auswertung der Projektskizzen ist noch nicht abgeschlossen. In einem nächsten Schritt werden die für die Förderung geeigneten Projektskizzen ausgewählt und die Einreicher zur Antragsstellung aufgefordert. Kommunen sind zudem seit dem Jahr 2016 im Rahmen des Förderaufrufs Kommunale Klimaschutz Modellprojekte zur Teilnahme berechtigt. Die Frist zur Einreichung von Projektskizzen läuft noch bis zum 30. Juni 2016. Danach werden die für die Förderung geeigneten Skizzen ausgewählt und die entsprechenden Kommunen zur Antragstellung aufgefordert.

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 3 Drucksache 18/8488 Seit Oktober des Jahres 2011 besteht darüber hinaus das BMUB Förderprogramm Anpassung an den Klimawandel (DAS Förderprogramm) mit den folgenden drei Förderschwerpunkten: 1. Anpassungskonzepte für Unternehmen, 2. Entwicklung von Bildungsmodulen zu Klimawandel und Klimaanpassung und 3. Kommunale Leuchtturmvorhaben sowie Aufbau von lokalen und regionalen Kooperationen. Insgesamt wurden seit Bestehen des DAS Förderprogramms 107 Projekte mit einem Fördervolumen von insgesamt 13 972 529 Euro bewilligt. 2. Welche Fördermaßnahmen richten sich dabei insbesondere an finanzschwache Kommunen (bitte mit Förderzeitraum und Fördervolumen auflisten)? Finanzschwache Kommunen konnten im Rahmen der Kommunalrichtlinie bisher für alle strategischen Förderschwerpunkte (Klimaschutzkonzepte, Klimaschutzmanagement usw.) eine erhöhte Förderquote beantragen. Seit dem Jahr 2015 wurde diese Möglichkeit auch auf die investiven Förderschwerpunkte ausgedehnt (Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung, Nachhaltige Mobilität usw. mit Ausnahme der Ausgewählten Maßnahme im Rahmen des Klimaschutzmanagements). Im Zeitraum von 2008 bis 2015 wurden 537 Vorhaben in 336 finanzschwachen Kommunen mit einem Fördervolumen von insgesamt 43 142 534,32 Euro gefördert. Im Rahmen des Förderprogramms Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel können finanzschwache Kommunen insbesondere im Förderschwerpunkt 3 (Kommunale Leuchtturmvorhaben sowie Aufbau von lokalen und regionalen Kooperationen) eine entsprechend ihrer finanziellen Lage höhere Förderung im Vergleich zu finanzstarken Kommunen beantragen. 3. Welche Fördermaßnahmen lassen sich dabei sog. Bürgerenergiekonzepten zurechnen (bitte mit Förderzeitraum und Fördervolumen auflisten)? Im Rahmen der Kommunalrichtlinie können Klimaschutzteilkonzepte für Erneuerbare Energien beantragt werden. Diese können als Baustein für umfassendere Konzepte dienen. Zwischen 2008 und 2015 wurden im Rahmen der Kommunalrichtlinie 47 Teilkonzepte mit einem Fördervolumen von 1,38 Mio. Euro gefördert. Im Rahmen des DAS-Förderprogramms sind bisher keine Projekte gefördert, deren Ziel die Erstellung von Bürgerenergiekonzepten war. Diese Thematik entspricht keinem der Förderschwerpunkte im DAS-Förderprogramm. 4. Wie viele Fördergelder sind im Rahmen dieser laufenden Klimaschutzprojekte bislang an die kommunale Ebene geflossen? Seit Beginn des DAS Förderprogramms im Jahr 2011 sind 2 053 832 Euro an die kommunale Ebene geflossen. Ansonsten wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

Drucksache 18/8488 4 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 5. Wie viele Projekte sind bisher durchgeführt worden, und wie viele Kommunen haben sich bislang beteiligt (bitte nach Bundesland und Fördervolumen auflisten)? Im Rahmen Kommunalrichtlinie wurden bisher 8 279 Projekte mit einem Fördervolumen von 388 335 989 Euro und einer Gesamtvorhabensumme von 1 016 875 332 Euro bewilligt (Stand 20. April 2016). Von diesen sind bereits 6 310 Vorhaben abgeschlossen, 1 779 laufen derzeit und 190 wurden bereits bewilligt und warten auf ihren Laufzeitbeginn. Die 8 729 Vorhaben verteilen sich auf 2 732 Kommunen. Bundesland Kommunen Vorhaben Fördersumme in Euro Baden-Württemberg 623 1.597 61.185.091 Bayern 483 1.218 56.104.754 Berlin 1 54 2.788.560 Brandenburg 86 178 7.368.957 Bremen 2 34 1.783.941 Hamburg 1 27 1.479.173 Hessen 227 586 30.331.036 Mecklenburg-Vorpommern 42 107 5.535.655 Niedersachsen 375 1.355 61.827.212 Nordrhein-Westfalen 338 1.480 87.970.770 Rheinland-Pfalz 224 707 31.934.272 Saarland 38 112 5.862.726 Sachsen 43 70 2.407.650 Sachsen-Anhalt 41 80 2.616.072 Schleswig-Holstein 159 575 25.874.119 Thüringen 49 99 3.266.000 Gesamtergebnis 2.732 8.279 388.335.989 Bisher wurden von den 107 bewilligten Vorhaben des DAS Förderprogramms 19 Vorhaben mit einem Fördervolumen von 2 108 142 Euro abgeschlossen. An diesen 19 abgeschlossenen Vorhaben waren drei Kommunen mit einem Fördervolumen von 599 900 Euro beteiligt. Zwei der Vorhaben wurden in Bremen (Fördervolumen von 299 900 Euro) und ein Vorhaben in Rheinland-Pfalz (Fördervolumen 300 000 Euro) durchgeführt. 6. Wie hoch liegt nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Förderquote bei den einzelnen Programmen? Die Förderquoten im Rahmen der Kommunalrichtlinie sind nach Förderschwerpunkten gestaffelt. Diese liegen zwischen 20 und 65 Prozent und können, abhängig vom Förderschwerpunkt, für finanzschwache Kommunen auf bis zu 90 Prozent erhöht werden. Für das BMUB Förderprogramm Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel war bis zum 1. August 2014 eine Förderquote von max. 65 Prozent möglich. Seit der Novellierung des Förderprogramms zum 1. August 2014 ist keine feste Förderquote vorgegeben. Die Förderquote ist abhängig von der Wirksamkeit des Projektes bezugnehmend auf die Programmziele und den finanziellen Möglichkeiten des Antragstellers.

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 5 Drucksache 18/8488 7. Wie und durch welche Stellen werden die von der Bundesregierung geförderten kommunalen Klimaschutzprogramme einer Evaluation unterzogen? Welche Kriterien werden jeweils bei der Evaluation herangezogen? Zur Evaluation der Nationalen Klimaschutzinitiative (Programme und Projekte) in den Jahren 2012 bis 2017 wurde im Jahr 2015 durch das BMUB ein neuer Auftrag vergeben. Die Ergebnisse werden Anfang des Jahres 2017 erwartet. Der aktuelle Auftrag wird durch eine Arbeitsgemeinschaft unter Beteiligung der folgenden Unternehmen bzw. Einrichtungen bearbeitet: Öko-Institut, Institut für angewandte Ökologie e. V.; Berlin, ifeu Institut, Heidelberg; Forschungszentrum für Umweltpolitik der Freien Universität Berlin (FFU); Prognos AG, Berlin; Hochschule Karlsruhe; Ice-Tex Engineering GmbH, Dipl.-Ing. Jörn Schwarz, Sponholz-Rühlow; Dr. Hans-Joachim Ziesing, Berlin; Prof. Dr. Stefan Klinski, Berlin. Die Evaluation stützt sich auf die folgenden fünf Hauptkriterien: Klimawirkungen (d. h. realisierte, induzierte und konzipierte Verminderung der Treibhausgasemissionen), Modellcharakter, Reichweite (Breitenwirkung), Verstetigung und ökonomische Effekte. Für das Förderprogramm Anpassung an den Klimawandel (DAS Förderprogramm) wurde von BMUB im Dezember 2015 eine Evaluierung des Förderprogramms in Auftrag gegeben. Ziel der Untersuchung ist eine Weiterentwicklung des genannten DAS-Förderprogramms unter Einbindung der bisherigen Fördernehmer. Erste Ergebnisse werden Ende des Jahres 2017 erwartet. Eine erste statistische Auswertung der bisher geförderten Vorhaben ist auf der Seite des Projektträgers Jülich unter www.ptj.de/lw_resource/datapool/_items/ item_6183/das_bericht.pdf eingestellt. 8. Von wem und mit welchem Ergebnis ist die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) zuletzt evaluiert worden? Die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) wurde zuletzt im Zeitraum 1. September 2009 bis 31. August 2012 von einer Arbeitsgemeinschaft unter Beteiligung der folgenden Unternehmen bzw. Einrichtungen evaluiert: Öko-Institut, Institut für angewandte Ökologie e. V.; Berlin, arepo Consult, Berlin; Forschungszentrum für Umweltpolitik der Freien Universität Berlin (FFU); Ecologic Institut, Berlin; Finanzwissenschaftliches Forschungsinstitut an der Universität zu Köln (FiFo); Dr. Hans-Joachim Ziesing, Berlin. Als ein zentrales Ergebnis der Evaluierung wurde festgestellt, dass durch die Aktivitäten der NKI in den untersuchten Kalenderjahren 2008 bis 2011 etwa 4,3 Millionen Tonnen CO 2 gegenüber einer Referenzentwicklung ohne NKI vermieden wurden. Ohne die Aufstockungsprogramme wurden von der NKI Emissionsminderungen in Höhe von ca. 1,4 Millionen Tonnen CO 2 ausgelöst. Eine Zusammenfassung der Evaluation ist im Internet über folgenden Link verfügbar: www.bmub.bund.de/fileadmin/bmu-import/files/pdfs/allgemein/application/pdf/ nki_evaluierung_langfassung_2012_bf.pdf

Drucksache 18/8488 6 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 9. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Treibhausgasminderungspotenziale der Maßnahmen in der NKI ein? Die Treibhausgasminderungspotenziale der Maßnahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative sind a priori kaum belastbar kalkulierbar, d. h. eine eng eingegrenzte Prognose für die voraussichtlich in einem definierten Zeitraum realisierten, induzierten bzw. konzipierten Treibhausgasminderungen durch die mit Mitteln der nationalen Klimaschutzinitiative unterstützten Maßnahmen ist nicht möglich. Dies ist grundsätzlich darin begründet, dass die Inanspruchnahme der Förderprogramme nicht bekannt ist. Die durch die Nationale Klimaschutzinitiativerealisierten, induzierten und konzipierten Treibhausgasminderungen können daher nur ex post durch eine Evaluation ermittelt werden. 10. Wie viel CO2 konnte insbesondere im Rahmen der von der Bundesregierung geförderten kommunalen Klimaschutzprogramme jeweils schon tatsächlich eingespart werden? Die Evaluation der Kommunalrichtlinie (siehe dazu auch die Antwort zu Frage 7) für die Jahre 2008 bis 2011 ergab für die in diesem Rahmen geförderten 451 Projekte zur Verminderung der Treibhausgasemissionen aus der Stromnutzung (sog. Stromprojekte) eine THG-Minderung in Höhe von 34 000 Tonnen CO 2. Eine weitergehende Erhebung der quantitativen Einspareffekte bzw. der Klimawirkungen liegt nicht vor. Einschließlich des Jahres 2015 wurden im Rahmen der Kommunalrichtlinie bislang 5 233 Stromprojekte gefördert. 11. Wie viele kommunale Klimaschutzmanager gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland? Im Rahmen der Kommunalrichtlinie wurden seit dem Jahr 2008 insgesamt 493 Projekte für ein Klimaschutzmanagement gefördert. Von diesen Projekten sind 173 bereits abgeschlossen, 312 Projekte laufen und acht sind bewilligt und beginnen in Kürze (Stand: 21. April 2016). 12. Welcher Anteil der in den Jahren 2014 und 2015 für den kommunalen Klimaschutz eingestellten Mittel in den Bundeshaushalt ist tatsächlich abgeflossen? Im Bundeshaushaltstitel der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kapitel 1602 Titel 68605) sind für Maßnahmen der Kommunalrichtlinie im Jahr 2014 13,67 Mio. Euro und im Jahr 2015 33,27 Mio. Euro abgeflossen. Im Titel des Energie- und Klimafonds (EKF) der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kapitel 6092 Titel 68605) sind zusätzlich im Jahr 2014 46,79 Mio. Euro und im Jahr 2015 27,34 Mio. Euro Fördergelder für Maßnahmen der Kommunalrichtlinie verausgabt worden. Da beide Titel neben der Finanzierung der Kommunalrichtlinie auch für die Finanzierung der anderen NKI-Förderprogramme und Projekte genutzt werden, ist eine Gegenüberstellung von insbesondere für den kommunalen Klimaschutz eingestellten und abgeflossenen Mitteln nicht möglich. Die Titelbewirtschaftung erfolgt flexibel nach Bedarf aufgrund von Planzahlen bzw. Mittelabflussprognosen und ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Im DAS Förderprogramm wird keine Festlegung von Mitteln für kommunale Projekte vorgenommen.

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 7 Drucksache 18/8488 13. Wie viele Energieeffizienznetzwerke wurden nach Einführung des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz bis jetzt erreicht? Es wurden seit Beginn der Richtlinie Energieberatung und Energieeffizienz- Netzwerke für Kommunen und gemeinnützige Organisationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) bis Ende April 2016 57 Zuwendungsbescheide durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Energieeffizienz-Netzwerke für Kommunen erteilt. 14. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die jährliche Sanierungsrate kommunaler Gebäude? Hierzu liegen der Bundesregierung keine genauen Kenntnisse vor, zumal es für den Begriff Sanierungsrate keine einheitliche Definition gibt. Im Übrigen wird hierzu auch auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/5548 verwiesen. 15. Der Kauf wie vieler Elektro- und Hybridbusse wurde durch die NKI bis jetzt gefördert (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Abgeschlossene Vorhaben (Busse beschafft): Hamburg: 52 Hybridbusse Bayern: 3 Hybridbusse Niedersachsen: 3 Hybridbusse. Laufende/geplante Vorhaben (Busse noch nicht beschafft): Hamburg: 10 Hybridbusse (Start 1. September 2015) Schleswig-Holstein: 6 Plug-in-Busse (Start 1. März 2016) NRW: 3 Hybridbusse (Antrag in Prüfung). 16. Wie viele Kitas und Schulen haben im Rahmen der NKI Anträge eingereicht, und wie viele wurden davon bewilligt? Im Rahmen der Kommunalrichtlinie wurden 1 845 Anträge mit Bezug zu Kitas und Schulen eingereicht. Von diesen Anträgen wurden bisher insgesamt 1 356 bewilligt und 123 widerrufen. Somit sind 1 233 Vorhaben mit einer Fördersumme von 49 069 824 Euro gefördert worden.

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