GIP Rollout in den Bezirkshauptmannschaften Einführung des Maßnahmenassistenten Anton Willi 1
Was ist der Maßnahmenassisten: Erfassung von StVO Maßnahmen Referenziert auf die GIP Wirkungsableitung ->Routing Anton Willi 2
Tirol hat 278 Gemeinden + Innsbruck 8 Bezirksverwaltungsbehörden mit je ~ 30 Gemeinden (Innsbruck Land 60 Gemeinden) Abt. Verkehrsrecht Anton Willi 6
Ausgangssituation: Ende 2013 Entscheidung Projektpartner GIP.gv.at Sicherung der Fördergelder Anton Willi 7
Prozess der Entscheidungsfindung: Ein Bezirkshauptmann als treibende Kraft Teststellung mit zwei BH s eingerichtet Einbindung des Verkehrsreferenten in den BH s Information Testphase über mehrere Monate/Schulungen Zusammenstellung eines Projektteams ein Verantwortlicher für BH Software (20 Anwendungen) Entscheidung der BH s muss von innen kommen Anton Willi 8
Gründe für den Einsatz: Aufbauend auf gemeinsamen Straßengraph Österreichweite Datenverbund Gesetzliche Vorgaben, Richtlinien, Auskunftspflichten.kein zusätzliches Personal -> Erfassungsaufwand wird durch suchen kompensiert Wann, wenn nicht jetzt Förderung durch Klima- und Energiefonds Anton Willi 9
Förderprogramm des Klima- und Energiefonds für die Umsetzung Rollout Plan ist zu erstellen Wie liegen die Daten vor Wie wird vorgegangen gestartet Zeitplan Anton Willi 10
StVO Verordnungen rechtliche Hintergrund Dauerverordnungen Baustellen, Veranstaltungen Auf welchen Straßen verordnet die BH: Bundes- und Landesstraßen B + L Straßen die von allen zu gleichen Bedingungen genutzt werden können (Felbertauern, Parkplätze ) Anton Willi 11
Wer kann noch StVO Maßnahmen erlassen: Ministerium (Fahrverbotskalender) Landesregierung (Nachtfahrverbot) Gemeinden nach 94 d (Eigene Wirkungsbereich der Gemeinde) = Gemeindestraßen Kurzparkzonen, Fußgängerzone, Geschwindigkeitsbeschränkungen Übertragung der BH an Gemeinden Forststraßen Anton Willi 12
Ablage des bestehenden Datenbestandes: Gemeindeweise in Ordner Nach Straßenzügen für B + L Straßen z.b. B100 Zusätzlich Listen Anton Willi 13
Verordnungsdokumente: Jede Maßnahme eine Verordnung Sammelverordnung (alles auf der B180) Eine Verordnung + Anlage Mehrere Maßnahmen auf unterschiedlichen Straßen in einer Verordnung Wichtig: mit dem MAA wird nicht in die Verordnungspraxis der BH eingegriffen. Anton Willi 14
Überregionale Verkehrskommission: Anton Willi 18
Landesstraßen: B -> 1.000 km L -> 1.200 km Überholen verboten B -> 209 L -> 51 Ortsgebiete B -> 216 L -> 473 Geschwindigkeitsbeschr. B -> 364 L -> 385 Mengengerüst: 2.000 3.000 Maßnahmen Anton Willi 20
Vorgangsweise: Alle neuen Maßnahmen (< 50 Jahr) Priorisierung Altbestand Landesstraßen B + L mit abgewerteten Straßen Gemeindestraßen -> routingrelevant Anton Willi 21
Unterlagen/Unterstützung: Ansprechperson Benutzerhandbuch Regelwerk Meldesystem für Ergänzungen/Fehler am Graphen Anton Willi 22
Mängel Fehlerquellen - > Einsprüche: Stationierung ändert sich (Umkilometrierung) Lage des Bezugspunktes ändert sich (3 5 m) Verfahren früher einfacher Unterlagen nicht mehr auffindbar Maßnahme nie verordnet (Feldwege) Maßnahme ohne Wissen der BH entfernt Nicht richtig kundgemacht (Anrainer ausgenommen, ausgenommen Anrainer) Bodenmarkierungen nach Asphaltierungen
Einflußfaktoren auf Produktwahl: Ankauf + Wartung und Support über vier Jahre ~ 300.000 Zusätzliche Ressourcen in der EDV Abteilung Eigenprogrammierung -> Erfassung von Linien und Punkten (billiger) Überzeugungsarbeit -> Ableitung einer Wirkung (BH braucht keine Wirkung) Sicht über den Tellerrand Anton Willi 24
Mit dem MAA wird: Nicht in die Verordnungpraxis eingreifen BH sehr autonom selbst verantwortlich (Verkehrsjurist und 1-2 Mitarbeiter) Es wird die Wirkung veröffentlicht Anton Willi 25
Danke für die Aufmerksamkeit Anton Willi 26