Ein solides Zuhause für Jung und Alt



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Transkript:

Wohnungsgesellschaft Thüringen mbh Ein solides Zuhause für Jung und Alt In den rund 300 sanierten Wohnungen der DKB Wohnungsgesellschaft Thüringen in Altenburg findet Jung und Alt ein solides Zuhause. Dazu gehört auch ein umfassender Service für unsere Mieter. Die Wohnungen im begehrten Dichterviertel der Stadt und in Altenburg-West bieten Platz für Wohnanfänger, Familien, Älter- Werdende oder Alt-Gewordene. Junge Leute, Studenten und Servicepoint in Altenburg Schillerstraße 5 Tel. (034 47) 4 876 64 Sprechzeiten: Mi 10.00 14.00 Uhr und nach Vereinbarung Auszubildende können unsere günstigen Einsteigerwohnungen nutzen, z. B. preiswerte 1-Raum- Wohnungen in der Schillerstraße oder 2-Raum-Wohnungen in der Heinrich-Heine-Straße. Sowohl das Dichterviertel als auch die Wohnhäuser in Altenburg-West liegen in einem grünen, familienfreundlichen Umfeld. In gepflegter Nachbarschaft lebt man hier ruhig und dennoch nahe der Innenstadt. Zum Teil gibt es ausreichend Stellplätze in den Wohnquartieren. Wir machen uns stark für ein sicheres und angenehmes Wohnumfeld und suchen dafür die Partnerschaft mit Vereinen und Einrichtungen rund um unsere Wohngebiete. Besuchen Sie uns in unserem Servicepoint, egal ob Sie bereits Mieter sind und Rat benötigen oder eine passende Wohnung suchen. Unsere Kundenbetreuer beraten Sie gern mit Sachverstand und Thüringer Herzlichkeit! www.dkb-thueringen.de

Grußwort des Landrates Liebe Bürgerinnen und Bürger, Familien und Kinder sind das Fundament und die Zukunft unserer Gesellschaft. Die Strukturen und Lebensformen einer Familie mögen sich über die Jahrhunderte zwar verändert haben, aber sie ist auch heute kein Auslaufmodell. Studien zeigen immer wieder, dass Familie und Kinder zur Lebensplanung junger Menschen selbstverständlich dazugehören. Kinder stehen für die Sinnhaftigkeit unseres Lebens und das Gedeihen in unserer Gemeinschaft. Eine nachhaltige und moderne Familienpolitik muss darauf hinwirken, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass Familien ihre Kinderwünsche tatsächlich realisieren können und Kinder nicht zu einem sozialen Risikofaktor werden. Dazu zählen eine flexible Kinderbetreuung, eine umfassende Familienberatung und kompetente soziale Dienste, in denen sich der Landkreis seit Jahren engagiert. Deshalb gilt es, den Blick auch auf die Gesamtsituation von Kindern und Familien zu richten und grundlegende Themen, wie ein vielseitiges Schulangebot mit Ganztagsbetreuung, bezahlbares Wohnen und gute Freizeitmöglichkeiten, vorzuhalten. Es geht darum, mit zahlreichen, zuverlässigen Akteuren neue Impulse zu setzen, Aktivitäten zu bündeln und vor allem die Vereinbarkeit von Familie und Beruf immer wieder in den Mittelpunkt zu rücken. So wurden in den zurückliegenden Jahren vielfältige Projekte zur Familienfreundlichkeit initiiert und erfolgreich durchgeführt. Um Ihnen einen Überblick über die bestehenden Angebote des Landkreises zu geben, sind in diesem Familienwegweiser hilfreiche Informationen und Adressen zusammengetragen. Die Broschüre wird Ihnen helfen, für Fragen und Probleme die richtigen Ansprechpartner und Unterstützung bei den Behörden, Sozialen Diensten, Jugendhilfeeinrichtungen sowie Institutionen des Gesundheitswesens und Wohlfahrtsverbänden unseres Landkreises zu finden. Alles Gute für Ihre Familie Ihr Sieghardt Rydzewski Landrat

Grußwort der Hauptamtlichen Beigeordneten Liebe Familien, noch bevor ein neuer Erdenbürger das Licht der Welt erblickt, interessieren sich Mama und Papa bereits für die künftige Betreuung sowie Ausbildung des Sprösslings und machen sich Gedanken zur Erziehung. Dieser Wegweiser soll Ihnen nützliche Informationen und Hinweise rund um das Thema Familie geben. Er soll Ihnen helfen, im Dickicht von abrufbaren Leistungen für die Familie die zuständigen Behörden und Ansprechpartner zu finden. Außerdem möchten wir Ihnen Projekte des Landkreises vorstellen, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, das Wohl unserer Kinder zu schützen und den Nachwuchs zu fördern. Das neue Kinderschutzprogramm ist eine dieser Initiativen. Es umfasst die Bereiche Prävention, Netzwerkstelle für frühe Hilfen und Kinderschutzmaßnahmen und hat zum Ziel, riskanten Entwicklungen in Familien entgegenzuwirken sowie Kindeswohlgefährdungen frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Zudem erhalten frischgebackene Eltern aller Städte und Gemeinden im Landkreis seit Juli 2008 praktische Tipps, Unterstützung und Anregungen in Form eines neuen Elternkalenders. Auch im Bereich Gesundheit bietet das Altenburger Land den Eltern Unterstützung an, beispielsweise beim Projekt Ich geh zur U! Und Du?. In Kooperation mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung möchte der Landkreis mit dieser Aktion Eltern und Kinder an die wichtigen Termine der Früherkennungsuntersuchungen erinnern. Denn aktuelle Daten belegen, dass die Untersuchungen besonders vom 2. Lebensjahr bis zum Vorschulalter von vielen Eltern nicht mehr wahrgenommen werden. Das führt dazu, dass Entwicklungsstörungen vor der Einschulung häufig nicht erkannt und rechtzeitig behandelt werden können. Ein schlechter Start für die Schule ist damit vorprogrammiert. Doch in Zusammenarbeit mit Eltern, öffentlichen Einrichtungen und sozialen Dienstleistern machen wir uns stark für die Kinder, die Zukunft des Altenburger Landes. Alles Gute für Ihre Familie Ihre Christine Gräfe Hauptamtliche Beigeordnete

Inhaltsverzeichnis Grußwort des Landrates 1 Grußwort der Hauptamtlichen Beigeordneten 2 Branchenverzeichnis 4 1. Das Altenburger Land 6 optimal für Familien... 6 reich an Traditionen... 6 stark in der Wirtschaft... 6 in Fakten und Zahlen... 8 2. Willkommen und Aufwachsen 10 Schwangerschaftsberatungsstelle...10 Geburt...10 Freiberufliche Hebammen im Landkreis Altenburger Land...10 Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziales Frühwarnsystem im Altenburger Land...11 Elternkalender...12 Ich geh zur U! Und Du?...12 Familien-, Erziehungshilfe und Hilfe für junge Menschen bis 27 Jahre...12 Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen...17 3. Finanzielle und rechtliche Hilfen 18 Elterngeld...18 Unterhalt...18 Unterhaltsvorschuss...18 Klärung der Vaterschaft... 20 Beistandschaft... 20 Sorgerecht... 20 Amtsvormundschaft...21 Wirtschaftliche Jugendhilfe...21 Wohngeld...21 Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II)... 22 Leistungen der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)... 23 Weitere Sozialleistungen...24 4. Betreuen und Bilden 26 Kindertagesstätten im Landkreis... 26 Kindertagespflege... 30 Schulen im Landkreis... 30 Volkshochschule...32 Musikschulen...33 Medienzentrum...33 Berufsinformationszentrum...33 KURS 21... 34 Jugend forscht!... 34 StudiumPlus...35 5. Informieren und Kommunizieren 36 Beratung des Gesundheitsdienstes... 36 Menschen mit Behinderungen...37 Gleichstellungsbeauftragte... 38 Junges Wohnen... 38 Unternehmerinnenstammtisch...41 Seniorenbeirat...41 Mehrgenerationenhaus...41 Ehrenamt...42 Migration und Integration...43 6. Ausspannen und Entspannen 45 Sport...45 Kulturelle Angebote... 46 Kinder- und Jugendeinrichtungen... 48 Ausflugsziele... 50 7. Älterwerden und Vorsorgen 52 Seniorentreffs... 52 Seniorenbeirat... 52 Sportlich aktiv im Alter... 52 Pflegefall was nun?...55 Vorsorge- und Betreuungsvollmacht...55 Pflegeeinrichtungen...55 Ambulante Pflegedienste... 57 Ambulanter Hospizdienst der Malteser... 58 8. Notfallnummern 59 Notfalldienste...59 Giftnotrufzentrale...59 Sorgentelefone...59 Frauenschutzwohnung...59 Wichtige Rufnummern...59 abw WITTIG / HEGENBARTH Architekten und Ingenieure Brandstraße 7 04626 Schmölln Tel.:034491/ 26261 Fax:034491/ 81130 Email: mail@abwittig.de http://www.abwittig.de Bauplanung Tragwerksplanung Bauüberwachung Gutachtertätigkeit SiGeKo Brandschutz

WIR QUALIFIZIEREN Berufsausbildung FÜR IHRE ZUKUNFT staatlich geprüfte/r Diätassistent/-in staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/-in staatlich anerkannte/r Erzieher/-in Aus- und Weiterbildung Qualitätsgemeinschaft Euro-Schulen-Organisation Kindertagespflegeperson (zertifiziert durch Kultusministerium Thüringen und Bundesverband für Kindertagespflege Krefeld e.v.) modulare Weiterbildung ProfiTrain Integrationskurs (Deutsch für Aus- und Umsiedler) Berufsorientierung Berufsfindung und Berufspraxis erleben (Schüler der 7.- 9. Klassen des Altenburger Landes) Wir beraten Sie gern! Euro-Schulen Altenburg Münsaer Straße 33 04600 Altenburg Tel. 03447 310630 Fax 03447 310631 E-mail: info@es.altenburg.eso.de Internet: http://www.altenburg.eso.de

Fax w w w. Branchenverzeichnis Liebe Leser! Hier finden Sie eine wertvolle Einkaufshilfe, einen Querschnitt leistungsfähiger Betriebe aus Handel, Gewerbe und Industrie, alphabetisch geordnet. Alle diese Betriebe haben die kostenlose Verteilung Ihrer Broschüre ermöglicht. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www. alles-deutschland.de Altenpflege... 54 Arbeiterwohlfahrt...U 3 Architekt... 49 Architekten...3 Aus- und Weiterbildung...4, 7 Babyschwimmen...15 Bank...5 Behindertentransport... 54 Bestattungen... 57, 58 Betreutes Wohnen... 56 Ryanair-Direktflüge Tel. 03447 / 590 238 www.ryanair.de * einfacher Flug, vorbehaltlich Verfügbarkeit Catering... 39 Containerdienst... 49 Ergotherapie... 40 Euro-Schulen...4 Fitnessstudio... 40 Flughafen...5 Garten- und Landschaftspflege 35 Gartentechnik... 35 Hauskrankenpflege... 56 Hausverwaltung... 49 LONDON BARCELONA Entdecke Erlebe Erkunde EDINBURGH 10 ab ø * Hotel...44 Immobilien... 49 Ingenieure...3 Kindersport...15 Krankenhaus... 1, 16, 51 Krankentransport... 54 Lebenshilfe...39, 40 Logopädie... 39 Neue Arbeit...19 Pflege...13, 16, 51 Pflegeheim...54, 55 Physiotherapie...39, 40 Psychiatrie... 39 Rechtsanwalt...19 Reha-Technik... 53 Reise- und Fahrdienst...44 Restaurant...44 Seniorenpark... 54 Seniorenwohnsitz... 54 Gewachsen für die Region! Solar... 39 Sportausrüstungen...44 Sterbefalle... 58 Tageszeitung...9 Taxi...44 Trauerbegleitung... 57 TWG Bildungswerk...19 Umwelttechnik...17 Verbandsgruppe Skatstadt Altenburg...9 Theater...47 Vertriebsförderung...19 Volkskundemuseum...44 Wohnungsgenossenschaft... 35 Wohnungsverwaltung...U 2, 49 Wundmanagement...12 U = Umschlagseite Geschäftsstellen in Altenburg Brühl 3 und Wallstraße 18 VR-Bank Altenburger Land eg 0 18 01 830 654 08* @ mail@vrbanknet.de 0 18 03 830 654 08** www.vrbanknet.de * bundesweit zum Ortstarif; Preise für Anrufe aus Mobilfunknetzen können ggf. davon abweichen ** 9 Ct./Min. aus dem Festnetz der Deutschen Telekom AG w w w. w. w

1. Das Altenburger Land optimal für Familien Familienfreundlichkeit wird im Altenburger Land großgeschrieben. Alle Akteure das Landratsamt in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden, Träger der freien Jugendhilfe, der Wirtschaft vor Ort sowie ehrenamtlich Engagierte, Wohlfahrtsverbände und Kirchen, Fortbildungsträger oder Initiativen wissen, dass gerade die Rahmenbedingungen wie Kinderbetreuung, Entwicklung des Arbeitsmarktes, Wohnumfeld oder kulturelle Angebote für die Alltagsbewältigung der Familien entscheidend sind. Deshalb finden Sie im Landkreis viele familienunterstützende Angebote, Beratungsstellen und Initiativen wie Junges Wohnen, Kindergärten mit längeren Betreuungszeiten, die Kita-Card und verschiedenste Freizeitmöglichkeiten. Und weil Familie nicht endet, wenn die Kinder erwachsen sind, sondern mit der Betreuung und Sorge von Opa und Oma weitergeht, gibt es auch für die Familie im Alter viele hilfreiche Angebote. reich an Traditionen Das Leben im Altenburger Land ist bunt und abwechslungsreich wie die Karten des berühmten Skatspiels: Kulturelle Stätten wie die Wasserschlösser Windischleuba und Dobitschen verbinden die Gegenwart mit der Vergangenheit, traditionelle Feste wie das Bauernreiten oder das Altenburger Musikfestival ziehen jedes Jahr tausende Besucher in ihren Bann und die historischen Städte sowie die reizvollen Hügellandschaften verzaubern mit ihren einzigartigen Charme. Kultur wird in diesem Landkreis großgeschrieben: Eines der bedeutendsten Museen Deutschlands ist das Lindenau-Museum in Altenburg, welches die größte Sammlung frühitalienischer Tafelmalerei außerhalb Italiens beherbergt sowie Abgüsse antiker Plastiken und eine Auswahl seltener Vasen zeigt. Sehenswürdigkeiten wie das Residenzschloss Altenburg mit dem Schloss- und Spielkartenmuseum, das Theater Altenburg und die reizvoll gelegene Feudalburg Posterstein inspirieren zu kulturellen Ausflügen. das einem Kartenspiel gewidmet ist. Dass das Altenburger Land attraktiv ist, das wusste Kaiser Barbarossa schon vor der Entdeckung des beliebten Skats: Hätte er sonst ausgerechnet in Altenburg eine Pfalz errichtet? Hier gibt es nicht nur Natur pur, sondern vor allem Kultur, lebendige Tradition und Thüringer Gastlichkeit. stark in der Wirtschaft Das Altenburger Land befindet sich im Zentrum der aufstrebenden Wirtschaftsregion Leipzig, Halle, Chemnitz, Zwickau und Jena und erfährt seit einigen Jahren einen dynamischen Aufschwung. Insbesondere bedeutende Unternehmen der Automobilindustrie, des Maschinen- und Anlagenbaus, der Kunststoffverarbeitung sowie des luftfahrtaffinen Gewerbes haben sich im Landkreis angesiedelt. Die wirtschaftlichen Vorzüge werden dabei vor allem durch eine erstklassige Anbindung an den Straßen-, Schienen- und Luftverkehr, beste Standortbedingungen und ein hervorragend funktionierendes Service- und Beratungsangebot der öffentlichen Verwaltung bestimmt. So ermöglicht der Lotsendienst des Landkreises die Umsetzung wirtschaftsrelevanter Baugenehmigungsvorhaben innerhalb kürzester Zeit. Gleichermaßen gehören die gut ausgebildeten Fach- und Führungskräfte, die Bildungskapazitäten, wie auch die hohe Wohn- und Lebensqualität zu den besonderen Vorzügen des Altenburger Landes. Im Altenburger Land wurde das Skatspiel erfunden: Hier ist das internationale Skatgericht zu Hause und hier steht weltweit das einzige Denkmal,

1. Das Altenburger Land in Fakten und Zahlen Allgemeines Landkreis Altenburger Land Bundesland Thüringen Anschrift der Kreisverwaltung Landratsamt Altenburger Land Lindenaustraße 9 04600 Altenburg Telefon 03447 586-0 Telefax 03447 586-100 E-Mail landratsamt@altenburgerland.de Gründung 1. Juli 1994 infolge der Kreisgebietsreform aus den ehemaligen Kreisen Altenburg und Schmölln Landrat Sieghardt Rydzewski Kreisstadt Altenburg Anzahl der Gemeinden (ohne Städte) 35 Städte 5 (Altenburg, Gößnitz, Lucka, Meuselwitz, Schmölln) Verwaltungsgemeinschaften 5 (Altenburger Land, Pleißenaue, Rositz, Wieratal, Oberes Sprottental) Bevölkerung/Geografie Bevölkerung am 30.06.2008 gesamt Fläche Bevölkerungsdichte Angrenzende Landkreise im Nordosten im Osten im Süden im Süd-Osten im Süd-Westen im Nordwesten Zentrale Lage in Mitteldeutschland Leipzig Chemnitz Dresden Jena Erfurt Zwickau Hof Gera 102 637 Einwohner (EW) 56 908 ha 180 Einwohner/qkm Landkreis Leipziger Land Landkreis Mittweida Zwickauer Land Chemnitzer Land Landkreis Greiz Burgenlandkreis Entfernung in Kilometern (von Altenburg) 50 km 50 km 115 km 80 km 120 km 35 km 135 km 35 km

Bei uns sind Sie richtig. Herzlichen Glückwunsch! Hochzeit, Geburt oder Schulanfang überraschen Sie doch Ihre Familie, Freunde und Bekannten mit einer Glückwunschanzeige in der OVZ. Mit Ihrer OVZ-AboKarte erhalten Sie 50% Sofortrabatt auf Glückwunschanzeigen und alle privaten Kleinanzeigen. Einlösbar in der Geschäftsstelle der OVZ in Altenburg, Kornmarkt 1, Tel.: 03447 5749-42. Mit einem Klick informiert: www.ovz-online.de

2. Willkommen und Aufwachsen Eine kleine Familie zu gründen ist ein ganz besonderer und glücklicher Moment im Leben: Zu sehen, wie ein Kind heranwächst und an seiner Entwicklung teilzuhaben, ist eine schöne Erfahrung, aber auch eine Herausforderung. Dabei kann es hilfreich sein, wenn man sinnvolle Unterstützung findet und die richtigen Partner zur Seite hat. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen und Adressen rund um die Geburt eines Kindes. Schwangerschaftsberatungsstelle Die Mitarbeiter bieten Beratung vor, während und nach der Schwangerschaft, zur Familienplanung, für werdende und gewordene Eltern, beim Schwangerschaftskonflikt ( 219 StGB), nach einem Schwangerschaftsabbruch sowie vor, während und nach der Pränataldiagnostik. Auch Alleinerziehende erhalten hier wichtige Tipps, insbesondere auch bei sozialrechtlichen und finanziellen Fragen. Die Antragstellung für Mittel der Thüringer Stiftung Hilfe für schwangere Frauen und Familien in Not wird ebenfalls angeboten wie auch sexualpädagogische Arbeit für Schulen, Kindergärten und andere Gruppen. Auch Frauen, die eine Tot- und Fehlgeburt erlitten haben, finden hier Hilfe. DO Diakonie Ostthüringen ggmbh Schwangerschaftsberatung Münsaer Straße 27, 04600 Altenburg Tel.: 03447 834318 Geburt Hebammen sind staatlich anerkannte, geprüfte Geburtshelferinnen, die werdende Mütter während Schwangerschaft, Geburt und Stillzeit begleiten und unterstützen. Sie leiten Vorbereitungskurse, helfen Schwangeren bei gesundheitlichen Problemen, begleiten die Geburt im Krankenhaus oder zu Hause und überwachen die medizinische Nachbereitung für Mutter und Kind. Die im Landkreis ansässigen Hebammen bieten ein umfangreiches Angebot an Leistungen für Schwangere an, beispielsweise Schwangerenvorsorge, Geburtsvorbereitung sowie Beckenbodentraining und vieles mehr. Freiberufliche Hebammen im Landkreis Altenburger Land Hebammengemeinschaft am Klinikum Altenburger Land GmbH Elke Thieme, Claudia Wendler, Kerstin Kämpfer, Ute Hofmann Am Waldessaum 10, 04600 Altenburg Tel.: 03447 522311 Elke Fieder Praxisanschrift: A.-Bebel-Straße 15, 04626 Schmölln Tel.: 034491 81933 Annett Otto Wohnanschrift: Paditzer Straße 20, 04603 Nobitz Tel.: 03447 313616 Elke Rose Wohnanschrift: Fliederweg 1, 04626 Schmölln Tel.: 034491 61711 und 81612 10

2. Willkommen und Aufwachsen Nebentätigkeit als freiberufliche Hebamme Sylvia Apel Wohnanschrift: Paditzer Fußweg 22, 04600 Altenburg Tel.: 03447 314259 Ulrike Dittmar Wohnanschrift: Dorfstraße 45, 04626 Thonhausen Tel.: 03762 3626 Katrin Kreische Wohnanschrift: Greipziger Weg 3, 04600 Altenburg Tel.: 03447 81492 Monika Krüger Wohnanschrift: Bergsiedlung 14, 04610 Meuselwitz Tel.: 03448 3745 Anja Kunert Wohnanschrift: Bergsiedlung 10, 04626 Schmölln Tel.: 034491 80776 Jeanett Rothe Wohnanschrift: Grubenstraße 2, 04552 Borna, OT Thräna Tel.: 034343 54067 Petra Ziegler Wohnanschrift: Zum Gerstenbach 14, 04617 Unterlödla Tel.: 034498 41472 Erreichbar über Netzwerkstelle: Landratsamt Altenburger Land Lindenaustraße 31, Haus 2, Zimmer 307 a, 04600 Altenburg Tel.: 03762 3626 und 0172 3602470 Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziales Frühwarnsystem im Altenburger Land Das Programm Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziales Frühwarnsystem im Altenburger Land umfasst die Bereiche Netzwerkstelle für frühe Hilfen, aufsuchende Sozialarbeit durch die Familienhebamme und Kinderschutzmaßnahmen. Mit Hilfe dieses umfassenden Angebots soll riskanten Entwicklungen in Familien entgegengewirkt sowie Kindeswohlgefährdungen frühzeitig erkannt und minimiert werden. Familien werden bei der Ausübung ihrer erzieherischen Verantwortung mit umfassenden Hilfestellungen unterstützt. In persönlichen Gesprächen und individuellen Beratungen stehen die Mitarbeiter den Eltern mit Rat und Tat zur Seite und erarbeiten gemeinsam mit ihnen Lösungen. Durch die bessere Vernetzung mit anderen Partnern können zudem weitere Angebote wie Familienhebammen Familienhebammen unterscheiden sich von normalen Hebammen dadurch, dass sie die junge Familie bis zum Ende des ersten Lebensjahrs begleiten. Sie haben die Möglichkeit der intensiven und langfristigen Betreuung von Mutter und Kind über die Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkassen hinaus. Die Familienhebamme versteht sich hier als erste Vertrauensperson und auch als mögliche Vermittlerin zwischen Familie und Ämtern für weitere Hilfen. Ulrike Dittmar Anja Kunert 11

2. Willkommen und Aufwachsen Krabbelgruppen, Elternkurse, Erziehungsberatungen und Frühförderungen zeitnah und individuell angeboten und vermittelt werden. Erstkontaktstelle: Landratsamt Altenburger Land Lindenaustraße 31, Haus 2, Zimmer 307 a, 04600 Altenburg Tel.: 03447 586847 Elternkalender Seit Juli 2008 erhalten frischgebackene Eltern aller Städte und Gemeinden im Landkreis praktische Tipps, Unterstützung und Anregungen in Form eines neuen Elternkalenders. Auf mehr als 100 Seiten sind die Entwicklungsschritte des Babys in den ersten 36 Monaten festgehalten und Anleitungen zur Pflege des Kindes, zum Stillen, dem Umgang mit Schreibabys, Anregungen für Spiele und zur gezielten Förderung des Nachwuchses aufgeführt. Zudem sind viele regionale Angebote zu finden: Fach- und Kinderärzte, Hebammen, Beratungsstellen, Kindertagesstätten, Anschriften von Behörden sowie Hinweise zur Ernährung und Unfallverhütung. Der Kalender wird nach der Geburt von Mitarbeitern des Fachdienstes Jugendamt/Soziale Dienste des Landratsamtes und der Familienhebamme übergeben. Ich geh zur U! Und Du? Mit dem Projekt Ich geh zur U! Und Du? hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung eine Aktion zur Erhöhung der Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen im Kindesalter gestartet. Aktuelle Daten belegen, dass die Teilnahme mit den Jahren, insbesondere ab dem 2. Lebensjahr bis zum Vorschulalter, abnimmt. Vor allem Kinder aus sozial schwachen Elternhäusern sowie von Migranten nehmen weniger an den Untersuchungen teil. Das führt dazu, dass Entwicklungsstörungen vor der Einschulung häufig nicht erkannt und damit auch nicht rechtzeitig behandelt werden können. Der Landkreis möchte mithilfe der bundesweiten Initiative und den hiesigen Kindertagesstätten die Aufmerksamkeit der Eltern und Kinder auf diese wichtigen Termine lenken, die zudem auch im Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes vom 16.12.2008 (Ausgabe: GVBl. Nr. 14, vom 30.12.2008) verankert sind. Familien-, Erziehungshilfe und Hilfe für junge Menschen bis 27 Jahre Der Fachdienst Jugendamt/Soziale Dienste im Landratsamt bietet Leistungen und andere Angebote zugunsten junger Menschen. Denn diese haben ein Recht auf Förderung der eigenen positiven Entwicklung und auf eine gewaltfreie Erziehung. Eltern hingegen haben ein Recht und die Pflicht auf Erziehung ihrer Kinder. Welche Hilfen kann der FD Jugendamt/Soziale Dienste leisten? Die Hauptaufgabe des FD Jugendamtes/Soziale Dienste besteht darin: vorbeugende Hilfen anzubieten Ausgrenzungen entgegenzuwirken Eltern in ihrer Erziehungs- und Fürsorgepflicht zu unterstützen dabei ihre eigenen Kompetenzen zu stärken und sie in ihrer Verantwortung für die eigenen Kinder zu unterstützen. 12

Mutter-Kind-Station mit Hotelcharakter bestmögliche medizinische Versorgung rund um die Uhr integrierte Neugeborenenintensivstation 1- und 2-Bettzimmer (Rooming in) Familienzimmer für die Übernachtung mit Begleitperson Esszimmer mit Küche Besucherzimmer Stillzimmer Besichtigungstermine unter 03447/52-2399 Breites Kursangebot der Hebammen unter 03447/52-2311 Infoabend für werdende Eltern jeden ersten Mittwoch im geraden Monat ab 17.00 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! KLIN KUM Altenburger Land KLINIKUM Altenburger Land GmbH Am Waldessaum 10 04600 Altenburg Tel. 03447/52-0 Fax 03447/52-1177 info@klinikum-altenburgerland.de www.klinikum-altenburgerland.de

2. Willkommen und Aufwachsen Diese Hilfe können Menschen aus allen Bevölkerungsschichten in Anspruch nehmen, beispielsweise wenn es zu Hause schwierig ist, man den Partner oder das Kind nicht mehr versteht, wenn die Eltern sich trennen oder spezielle Fragen in der Erziehung auftreten. Aber auch bei Sorgen und Ängsten von Kindern sowie Jugendlichen stehen wir Ihnen mit Rat und Unterstützung zur Seite. Der FD Jugendamt/Soziale Dienste kann auf Antrag der Eltern folgende Hilfeformen anbieten: Erziehungsbeistandschaft/Einzelbetreuung Sozialpädagogische Familienhilfe Erziehung in einer Tagesgruppe Vollzeitpflege Heimerziehung Teilnahme am sozialen Trainingskurs oder sozialer Gruppenarbeit Teilnahme an Elternkursen Bei welchen Fragen oder Problemen kann ich mich noch an den FD Jugendamt/Soziale Dienste wenden? Fragen rund um Umgangs- und Sorgerecht: Wenn Sie sich mit dem Gedanken der Trennung oder Scheidung befassen, beraten wir Sie in persönlichen und erzieherischen Fragen. Wir informieren Sie über verschiedene Formen der elterlichen Sorge. Wir erörtern mit Ihnen Ihre Vorstellungen zur elterlichen Sorge, zum Lebensmittelpunkt der Kinder und zum Umgang. Finden Sie keinen gemeinsamen Vorschlag, unterstützen wir Sie dabei, Lösungen im Interesse Ihrer Kinder zu erarbeiten. Fragen rund um Adoption und Pflegekinder: Die Adoptions- und Pflegekindervermittlungsstelle überprüft die Eignung von Bewerberehepaaren, begleitet die neuen Eltern während der Vermittlung von Kindern, steht mit Rat und Tat zur Seite und gibt Unterstützung in allen Phasen der Inpflegenahme. Wer kann Pflegeeltern werden? Jeder, der bereit ist, seine Zeit, seine Liebe und seine Wohnung mit einem fremden Kind zu teilen und dabei seine eigenen Bedürfnisse zurückzustecken. Zudem muss die Zusammenarbeit mit den Herkunftseltern gewährleistet werden. Pflegeeltern werden immer gesucht, da es gerade für jüngere Kinder bis ca. 8 Jahre eine gute Alternative zur Heimerziehung darstellt. Pflegekinder sind Kinder aus Familien, die aus den verschiedensten Gründen nicht in ihren eigenen Familien leben können. 14

2. Willkommen und Aufwachsen Wie bewirbt man sich um eine Adoption? Nach einer Interessenbekundung werden die Paare zu einem ersten informativen Beratungsgespräch eingeladen. Sie erhalten dann ein Antragsformular, dem ein ausführlicher Lebensbericht, Führungszeugnisse, Lohnbescheinigungen, Eheurkunde/Scheidungsurteil sowie gesundheitliche Atteste und Fotos beigefügt werden müssen. Danach werden Hausbesuche und Gespräche geführt. Die zukünftigen Eltern nehmen anschließend an einer Bewerberschulung teil. Fragen rund um Strafverfahren von jugendlichen Straftätern: Die Jugendgerichtshilfe betreut Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14 bis 21 Jahre während des gesamten Strafverfahrens. Sie berät den oder die Angeschuldigten sowie dessen/deren Eltern zu allen Fragen des anstehenden Verfahrens und erstellt einen sozialpädagogischen Bericht über die sozialen und familiären Lebensumstände des Angeschuldigten. Dieser Bericht wird dem Richter vorgelegt, damit dieser die Entwicklung des Angeschuldigten richtig einschätzen kann. Fragen rund um Kinder- und Jugendschutz: Zu den Aufgaben des Fachdienstes Jugendamt/Soziale Dienste gehört auch die Beratung und Kontrolle von Gewerbetreibenden zur Abgabe und Verzehr von Alkohol und Tabakwaren an Kinder und Jugendliche. Zudem beraten die Mitarbeiter zu allgemeinen Fragen des Kinder- und Jugendschutzes sowie zum Jugendarbeitsschutz und unterstützen Projekte an Schulen und in anderen Einrichtungen zum erzieherischen Jugendschutz. 15

Herzlich Willkommen Wir sind ein akademisches Lehrkrankenhaus des Universitätsklinikums Jena und der Universität Leipzig mit 13 Fachkliniken. Ein engagiertes Team von rund 780 Mitarbeitern kümmert sich jährlich um etwa 18 000 stationäre und 16 000 ambulante Patienten. In unserem Klinikum stehen Sie als Mensch im Mittelpunkt. Damit es Ihnen bald besser geht. Im KLINIKUM Altenburger Land finden Sie: Zentrum für Innere Medizin mit Klinik für Angiologie mit Konservativer Fußabteilung Klinik für Kardiologie, Internistische Intensivmedizin und Pneumologie Klinik für Gastroenterologie/Hepatologie Klinik für Hämatologie/Onkologie/Endokrinologie/ Diabetologie/Nephrologie Klinikbereich Schmölln Zentrum für Operative Medizin mit Klinik für Allgemein-, Visceral- und Kinderchirurgie, Proktologie Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie/Spezielle Unfallchirurgie, Sportmedizin Klinik für Gefäßchirurgie Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Klinik für Anästhesiologie, Intensivtherapie und spezielle Schmerzmedizin Weitere Kliniken: Klinik für Kinder- und Jugendmedizin mit Neonatologie Klinik für Neurologie und neurologische Intensivtherapie mit Schlaflabor Klinik für Radiologie das Interdisziplinäre Tumorzentrum steht für die Behandlung von Patienten mit Krebserkrankungen auf höchstem Niveau. Außerdem finden Sie bei uns die Abteilungen: Notfallbehandlung Ambulantes OP-Zentrum Psychologie Physiotherapie Sozialdienst Ambulanter Pflegedienst Kurzzeitpflege KLIN KUM Altenburger Land KLINIKUM Altenburger Land GmbH Am Waldessaum 10 04600 Altenburg Tel. 03447/52-0 Fax 03447/52-1177 info@klinikum-altenburgerland.de www.klinikum-altenburgerland.de

2. Willkommen und Aufwachsen Fachdienst Jugendamt/Soziale Dienste Landratsamt Altenburger Land Zeitzer Straße 76 a, 04600 Altenburg Tel.: 03447 586762, Fax: 03447 315047 E-Mail: soziale.dienste@altenburgerland.de Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen Die Erziehungs- und Familienberatung ist eine Einrichtung der offenen Jugendhilfe, die unter Zusammenwirken verschiedener Fachkräfte individuelle und soziale Erziehungshilfe leistet. Sie erfüllt zugleich die Aufgabe der Familienberatung, da die Erziehungs- und Entwicklungsprobleme in der Regel im Zusammenhang mit übergreifenden Konflikten der ganzen Familie stehen. Die Aufgaben bestehen in der Feststellung von Ursachen und Zusammenhängen von Verhaltensproblemen, Erziehungsschwierigkeiten und Entwicklungsstörungen bei Kindern und Jugendlichen. Zudem leistet die Erziehungsberatung Unterstützung und Beratung bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme sowie bei Trennung und Scheidung und führt zudem notwendige diagnostische Maßnahmen durch. Die Beratung ist kostenlos und die Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht. Die Beratungsstelle hilft bei: Unsicherheit in der Erziehung Schwierigkeiten zwischen Eltern und Kind Problemen in der Schule Entwicklungsschwierigkeiten, z. B. Trotzalter, Unfähigkeit zum Spielen, Pubertätskrisen persönlichen Konflikten seelischen Problemen, die sich in körperlichen Beschwerden äußern, z. B. Nägelknabbern, Einnässen, Schlafstörungen Sozialpädagogisch-Psychologische Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern Erziehungsberatungsstelle Dostojewskistraße 14, 04600 Altenburg, Tel.: 03447 315025 Angebote der Beratungsstelle: Beratung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen Elterngruppe Starke Eltern starke Kinder Krabbelgruppe Konzentrationstraining Entwicklungspsychologische Beratung für Eltern von Kleinkindern Autogenes Training und andere Entspannungsverfahren im Kinder- und Jugendbereich Elterngruppe zum Konzentrationstraining Training der sozialen Kompetenzen Beratung und Kindergruppe bei Trennung und Scheidung Familientherapie Beratung bei sexuellem Missbrauch und Gewalt Projekte mit Schulklassen Supervision (Beratung von Fachkräften nach Absprache) 17

3. Finanzielle und rechtliche Hilfen Elterngeld Elterngeld gibt es für Erwerbstätige, Beamte, Selbstständige, Studierende, Auszubildende und erwerbslose Elternteile sowie in Ausnahmefällen auch für Verwandte dritten Grades. Elterngeld ermittelt sich aus 67 Prozent des vor der Geburt des Kindes erzielten bereinigten Nettoerwerbseinkommens des jeweiligen Elternteiles, der Höchstbetrag beträgt jedoch 1800 Euro. Eltern ohne Erwerbseinkommen vor der Geburt erhalten den Mindestbetrag in Höhe von 300 Euro. Wer nach der Geburt des Kindes mehr als 30 Stunden pro Woche im Durchschnitt eines Bezugsmonats erwerbstätig ist, hat keinen Anspruch auf Elterngeld. Elterngeldanträge für den Landkreis Altenburger Land werden in den Krankenhäusern Altenburg, Werdau, Borna, Zeitz, Gera und Glauchau bereitgestellt. Bei Wahl einer anderen Entbindungseinrichtung ist der Elterngeldantrag im entsprechenden Fachdienst des Landratsamtes erhältlich. Fachdienst Wohngeld und Elterngeld Lindenaustraße 10, 04600 Altenburg Tel.: 03448 586-542 und -548, Fax: 03447 586520 E-Mail: wohngeld.elterngeld@altenburgerland.de Unterhalt Die Frage des Kindes- und Betreuungsunterhaltes steht nur an, wenn Mutter und Vater nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben. Dabei setzen die gesetzlichen Unterhaltsansprüche voraus: die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen, das heißt, seine Fähigkeit, den Berechtigten finanziell zu unterstützen ohne den eigenen angemessenen Lebensbedarf zu gefährden die Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten, das heißt, der Bedürftige ist nicht in der Lage, sich aus seinen Einkünften oder seinem Vermögen selbst angemessen zu unterhalten. 1. Kindesunterhalt Wenn der Vater (gegebenenfalls auch die Mutter) nicht mit dem Kind zusammenlebt, stehen dem Kind regelmäßige Zahlungen eines monatlichen Unterhaltsbetrages zu. Die Höhe des Unterhaltsanspruches muss individuell festgestellt werden. Sie orientiert sich unter anderem am monatlichen durchschnittlichen Nettoeinkommen des Vaters und wird mithilfe der sogenannten Düsseldorfer Tabelle ermittelt. Die Beträge, die in der ersten Gruppe der Düsseldorfer Tabelle festgelegt sind, entsprechen dem Mindestunterhalt des Kindes (jeweils abzüglich des hälftigen Kindergeldes). Der Unterhaltsanspruch sollte sofort nach Feststellung der Vaterschaft geltend gemacht werden, da sonst für die Vergangenheit Unterhaltsansprüche verloren gehen können. Es ist außerdem zu empfehlen, eine freiwillige Unterhaltszahlung des Vaters beurkunden oder im Streitfall die Höhe des Unterhaltes gerichtlich klären zu lassen. So bekommt das Kind einen vollstreckbaren Titel, um bei Bedarf auch pfänden zu können. 2. Betreuungsunterhalt Aus Anlass der Geburt besteht für die Mutter ein eigener Anspruch auf Unterhalt. Dies gilt auch für Kosten, die infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung entstehen. Der Vater hat der Mutter für die Dauer von höchstens vier Monaten vor und drei Jahren nach der Geburt des Kindes (in Ausnahmefällen auch länger) Unterhalt zu gewähren. Wenn der Vater das Kind betreut, hat er den Unterhaltsanspruch gegenüber der Mutter. Dieser Betreuungsunterhalt ist in 1615 l BGB geregelt. Der Fachdienst Unterhalt/Vormundschaften steht hier beratend zur Seite. Ansprüche auf Betreuungsunterhalt oder Erstattung von Kosten, die in Folge der Schwangerschaft entstanden sind, können jedoch nicht vom Fachdienst Unterhalt/ Vormundschaften gerichtlich geltend gemacht werden. Unterhaltsvorschuss Unterhaltsvorschuss wird vom Jugendamt in Fällen geleistet, in denen der unterhaltspflichtige Elternteil seinen Verpflichtungen nicht oder nicht im vollen Umfang nachkommt. Ist der Elternteil ganz oder teilweise leistungsfähig, aber nicht zahlungswillig, wird er vom Staat in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses in Anspruch genommen. Zur Antragstellung ist es erforderlich, dass der Antragsteller persönlich im Landratsamt Altenburger Land, Fachdienst Unterhalt und Vormundschaften vorspricht. 18

Wir sind für Sie da. Manja Neidel Rechtsanwältin Familienrecht Sozialrecht (insb. Harz IV) Rechtsanwältin Manja Neidel Tel. 034491-582716 Brauhof 3 Fax 034491-282360 04626 Schmölln E-Mail: manja-neidel@t-online.de 19

3. Finanzielle und rechtliche Hilfen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat, wer in Deutschland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und wer bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt, der ledig, verwitwet, geschieden oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt, und wer vom anderen Elternteil nicht, nicht ausreichend oder nicht regelmäßig Unterhalt erhält und wer das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Der Unterhaltsvorschuss wird längstens 72 Monate gewährt. Die Zahlung endet spätestens, wenn das Kind 12 Jahre alt wird. Dies gilt auch, wenn die Unterhaltsleistung noch nicht die vollen 72 Monate gezahlt wurde. Klärung der Vaterschaft Ob ein Vater getrennt von Mutter und Kind lebt oder mit ihnen zusammen eine Familie bildet ohne Trauschein der Eltern ist die Verwandtschaft zwischen Vater und Kind rechtlich erst einmal ungeklärt. Nur mit einer verbindlich geklärten Vaterschaft sind auch rechtliche Wirkungen verbunden. Davon hängen Unterhaltsansprüche für Mutter und Kind sowie Erb-, Renten- oder Krankenversicherungsansprüche des Kindes ab. Daher ist es Aufgabe der sorgeberechtigten Mutter, die Vaterschaft ihres Kindes zu klären. Rechtlich genügt es nicht, dass sie weiß, wer der Vater ihres Kindes ist, und auch eine einfache schriftliche Erklärung ist nicht ausreichend. Die Feststellung der Vaterschaft ist ein juristischer Akt, bei dem der Vater die Vaterschaft anerkennt und die Mutter der Anerkennung zustimmt. Beide Erklärungen müssen öffentlich beurkundet werden, durch einen Standesbeamten, einen Notar oder die Urkundsperson des Jugendamtes/ Fachdienst Unterhalt und Vormundschaften. Wenn der Vater die Vaterschaft nicht freiwillig anerkennt, kann diese nur gerichtlich festgestellt werden. Klage kann das Kind oder dessen Mutter erheben. Sofern die Mutter die Klärung der Vaterschaft nicht wünscht oder ihre Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung verweigert, kann auch der Vater Klage gegen das Kind erheben. Beistandschaft Die Feststellung der Vaterschaft und die Durchsetzung des Unterhaltes können zu Problemen führen, wenn ein Elternteil allein für das Kind sorgt. Zum Wohle des Kindes ist es wichtig, diese Probleme mit neutraler Hilfe zu klären. Dafür steht die Beistandschaft im Fachdienst Unterhalt und Vormundschaften zur Verfügung. Die Beantragung der Beistandschaft ist an keine Form gebunden, sie kann durch mündliche Vorsprache im Amt bzw. auch durch einen schriftlichen Antrag vorgenommen werden. Die Beistandschaft kann jeder Elternteil beantragen, dem die elterliche Sorge für das Kind allein zusteht. Auch bei gemeinsamer elterlicher Sorge kann der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, eine Beistandschaft beantragen. Neben der Beratung hat die Beistandschaft zwei Aufgeben: Feststellung der Vaterschaft und/oder Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes. Sie vertritt auch die Interessen des Kindes bei Gericht, wenn dies geboten ist. Eine Beistandschaft endet spätestens mit der Volljährigkeit des Kindes. Besteht schon vorher kein Bedarf mehr, etwa weil die Vaterschaft festgestellt ist oder der Unterhalt regelmäßig eingeht, kann der sorgeberechtigte Elternteil jederzeit schriftlich die Beendigung der Beistandschaft beantragen. Die elterliche Sorge wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt, denn der Beistand vertritt das Kind nur für die genannten Aufgaben und nur in enger Abstimmung mit dem alleinerziehenden Elternteil. Sorgerecht Wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht einvernehmlich wünschen, können sie eine Sorgeerklärung abgeben. Dies ist auch möglich, wenn sie nicht zusammen leben. Die Sorgeerklärungen der Mutter und des Vaters können zusammen oder auch einzeln beurkundet werden. Diese Beurkundung ist nur bei einem Notar oder bei der Urkundsperson des Fachdienstes Jugendamt/Unterhalt und Vormundschaften möglich auch schon vor der Geburt des Kindes. Allerdings ist das Sorgerecht an die verbindlich geklärte Vaterschaft gebunden. Geben die Eltern die Sorgeerklärung ab, so steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu. Will ein Elternteil später die Alleinsorge übernehmen, muss immer das Familiengericht entscheiden. Das gilt auch 20

3. Finanzielle und rechtliche Hilfen dann, wenn sich Vater und Mutter darüber einig sind. Geben die Eltern keine Sorgeerklärung ab, so hat die Mutter die elterliche Sorge allein. Wer das alleinige Sorgerecht hat, benötigt hierüber einen Nachweis, um zum Beispiel einen Kinderausweis zu beantragen oder ein Bankkonto zu eröffnen. Diesen Nachweis, auch Negativattest genannt, stellt das Jugendamt aus. Amtsvormundschaft Die Vormundschaft über Minderjährige beinhaltet deren gesetzliche Vertretung. Die Aufgaben können völlig unterschiedlich und im Einzelfall nicht vorhersehbar sein. Man unterscheidet gesetzliche und bestellte Vormundschaften. Die Vormundschaft des Jugendamtes tritt z. B. kraft des Gesetzes ein: bei der Geburt des Kindes einer minderjährigen Mutter oder wenn Eltern in die Annahme ihres Kindes eingewilligt haben ( 1751 BGB), die Adoption aber noch nicht durch Beschluss des Gerichtes ausgesprochen wurde. In den übrigen Fällen kann die Vormundschaft vom Gericht angeordnet werden (bestellte Vormundschaften), z. B. wenn die Eltern nicht zur Vertretung ihres Kindes berechtigt sind und eine als Einzelvormund geeignete Person nicht zur Verfügung steht. Die Führung von bestellten Vormundschaften erfolgt stets in Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst des Jugendamtes. Fachdienst Jugendamt/Unterhalt und Vormundschaften Landratsamt Altenburger Land Lindenaustraße 10, 04600 Altenburg Telefon: Unterhaltsvorschuss: 03447 586-509, -510, -511, -513 Beistandschaft: 03447 586-508, -514, -515 Amtsvormundschaft: 03447 586-516 Beurkundungen: 03447 586-504, -514, -515 Unterhalt: 03447 586-519 Fax: 03447 586520, E-Mail: unterhalt.vormundschaften@altenburgerland.de Wirtschaftliche Jugendhilfe Die wirtschaftliche Jugendhilfe umfasst finanzielle Leistungen nach den gesetzlichen Maßgaben der Jugendhilfe. Hierzu gehören: die Übernahme der Entgelte bei Unterbringung von Kindern und Jugendlichen und jungen Volljährigen in Heimen oder anderen sonstigen betreuten Wohnformen die Übernahme der Kosten bei Betreuung von Kindern/Jugendlichen und jungen Volljährigen bei ambulanten und teilstationären Hilfen die Gewährung von Krankenhilfen bei Unterbringung von Kindern und Jugendlichen und jungen Volljährigen in Heim- und Vollzeitpflege die Gewährung von einmaligen Leistungen an Kinder und Jugendliche im Falle der Fremdunterbringung (Richtlinie des Landkreises zur Gewährung von Annex-Leistungen nach dem SGB VIII) die Zahlung von Pflegegeld bei Erziehung in Vollzeitpflege gemäß Festlegung des Thüringer Landesjugendamtes die Festsetzung der Kostenbeiträge der Unterhaltspflichtigen im Falle einer Fremdunterbringung der Kinder und Jugendlichen sowie die Festsetzung der Kostenbeiträge für die Inanspruchnahme eines Platzes in der Kindertagespflege die Übernahme der Elternbeiträge für Kindertagesstätten auf Antrag bei Bedürftigkeit der Erlass der Kostenbeiträge für Kindertagespflege auf Antrag bei Bedürftigkeit Fachdienst Wirtschaftliche Jugendhilfe und Planung Landratsamt Altenburger Land Lindenaustraße 10, 04600 Altenburg Tel.: 03447 586-558, -562 und -555, Fax: 03447 586520 E-Mail: wirtschaftliche.jugendhilfe@altenburgerland.de Wohngeld Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Das Wohngeld wird nur auf Antrag als Zuschuss 21

3. Finanzielle und rechtliche Hilfen zur Miete (Mietzuschuss) und als Zuschuss zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbst genutzten Wohnraum geleistet. Für einen Mietzuschuss sind folgende Personen antragsberechtigt: Mieter von Wohnraum oder einem Mietverhältnis ähnlicher Nutzung Wohnraum im eigenen Haus mit mehr als zwei Wohnungen Bewohner eines Heimes im Sinne des Heimgesetzes Für einen Lastenzuschuss sind folgende Personen antragsberechtigt: Eigentümer an selbst genutztem Wohnraum (bis zu zwei Wohnungen) Eigentümer einer Eigentumswohnung im eigentumsähnlichen Dauerwohnrecht Das Wohngeld wird aus der Jahressumme (Brutto) der positiven Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes unter Berücksichtigung von Abzugs- und Freibeträgen aller im Haushalt lebenden Mitglieder sowie unter Beachtung der Höchstbeträge für Miete und Belastung ermittelt. Fachdienst Wohngeld und Elterngeld Landratsamt Altenburger Land Lindenaustraße 10, 04600 Altenburg Tel.: 03447 586-545, -546, -548, -550, Fax: 03447 586520 E-Mail: wohngeld.elterngeld@altenburgerland.de Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) Die Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II umfassen hierbei: Regelleistungen Mehrbedarfe Pflichtbeiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung arbeitsmarktpolitische Instrumente Kosten der Unterkunft und Heizung einmalige Leistungen Zuständig für die Erbringung der Kosten der Unterkunft und Heizung sowie der einmaligen Leistungen ist das Landratsamt Altenburger Land. Die Zuständigkeit für alle übrigen Leistungen liegt bei der Agentur für Arbeit Altenburg. Regelleistung, Mehrbedarf und Zuschlag zum Arbeitslosengeld II Für die Auszahlung dieser Leistungen ist die Agentur für Arbeit Altenburg zuständig. Die Berechnung und Auszahlung erfolgt entsprechend des individuellen Bedarfs des Antragstellers und seiner Familie. Für Zeiten des Leistungsbezuges kann die Agentur für Arbeit auch Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung abführen oder Zuschüsse gewähren. Für Jugendliche unter 25 Jahren können nur im Ausnahmefall Leistungen gewährt werden. Hotline: 01801 00308050530* Arbeitsvermittlung und Berufsberatung Die Agentur für Arbeit Altenburg ist auch für die Arbeitsvermittlung und Berufsberatung von Arbeitslosengeld-II-Empfängern zuständig. Um ihnen zielgerichtet zu helfen, werden zur Begründung von Arbeits- oder Ausbildungsverhältnissen individuell zugeschnittene Leistungen der aktiven Arbeitsförderung erbracht. Der persönliche Ansprechpartner oder Fallmanager der Arbeitsagentur setzt sich mit den individuellen Belangen der Betroffenen auseinander und entscheidet mit ihnen über eine Strategie auf dem Weg zum neuen Arbeits-/Ausbildungsplatz und den Leistungsumfang. Hotline: 01801 00308050530* Kosten der Unterkunft und Heizung Kosten der Unterkunft und Heizung werden, soweit sie angemessen sind, in tatsächlicher Höhe übernommen. Die Angemessenheit beurteilt sich nach: den individuellen Verhältnissen des Einzelfalles (Zahl der Familienangehörigen, Alter) der vorhandenen Wohnfläche der durchschnittlichen Höhe der örtlichen Mieten und den Möglichkeiten des örtlichen Wohnungsmarktes im unteren Preissegment. 22

3. Finanzielle und rechtliche Hilfen Ein Anspruch auf Wohngeld zusätzlich zu den Leistungen für Unterkunft und Heizung besteht nicht. Bei Wohnungs- und Hauseigentum gehören zu den Kosten der Unterkunft auch die Belastungen (z. B. Schuldzinsen, Gebäudeversicherung, Nebenkosten usw., nicht aber Tilgungsraten). Zieht eine Person unter 25 Jahren um, werden die Kosten nur übernommen, wenn das Landratsamt Altenburger Land dies vor Abschluss des Mietvertrages zugesichert hat. Ergänzender Wohnkostenzuschuss für Auszubildende Schüler, Studenten und Auszubildende mit Anspruch auf BAföG/BAB oder Ausbildungsgeld nach dem SGB III erhalten auf Antrag einen ergänzenden Zuschuss zu ihren ungedeckten angemessenen Unterkunfts- und Heizkosten. Anspruch auf den Wohnkostenzuschuss haben: Auszubildende, die BAB/Ausbildungsgeld beziehen und in einem eigenen Haushalt wohnen, bei denen die BAB/Ausbildungsgeld die Unterkunftsund Heizkosten nicht abdeckt Schüler, die BAföG beziehen und in einem eigenen Haushalt wohnen, bei denen das BAföG die Unterkunfts- und Heizkosten nicht abdeckt Schüler, Auszubildende und Studenten, die BAföG/BAB/Ausbildungsgeld beziehen und im Haushalt ihrer Eltern wohnen, bei denen das BAföG/BAB/ Ausbildungsgeld nicht ausreicht, den auf das auszubildende/studierende Kind entfallenden Wohnkostenanteil abzudecken. Einmalige Leistungen Über die Regelleistung hinaus können einmalige Leistungen erbracht werden für: die Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten die Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen. Fachdienst SGB II/Kosten der Unterkunft Landratsamt Altenburger Land Theaterplatz 7/8, 04600 Altenburg Tel.: 03447 586571, Fax: 03447 586599 E-Mail: sgb2.kdu@altenburgerland.de Leistungen der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) Sozialhilfe nach dem SGB XII umfasst: 1. Hilfe zum Lebensunterhalt 2. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 3. Hilfen zur Gesundheit 4. Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 5. Hilfe zur Pflege 6. Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten 7. Hilfen in anderen Lebenslagen sowie die jeweils gebotene Beratung und Unterstützung Hilfe zum Lebensunterhalt Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII erhalten Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihren Einkommen und Vermögen, beschaffen können. Bei nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartnern sind das Einkommen und Vermögen beider Ehegatten oder Lebenspartner gemeinsam zu berücksichtigen; gehören minderjährige Kinder dem Haushalt ihrer Eltern oder ihres Elternteiles an und können sie den notwendigen Lebensunterhalt aus ihren Einkommen und Vermögen nicht beschaffen, sind auch Einkommen und Vermögen der Eltern oder des Elternteiles gemeinsam zu berücksichtigen. Personen, die als Erwerbsfähige oder als Angehörige dem Grunde nach anspruchsberechtigt für Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sind, erhalten keine Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist nach den besonderen Voraussetzungen des SGB XII Personen zu leisten, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder das 18. Lebensjahr vollendet haben 23

3. Finanzielle und rechtliche Hilfen und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, sofern sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihren Einkommen und Vermögen, beschaffen können. Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartners, die dessen notwendigen Lebensunterhalt übersteigen, sind zu berücksichtigen. Für Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bedarf es eines Antrages. Im Unterschied zur Sozialhilfe wird auf einen Rückgriff auf unterhaltsverpflichtete Angehörige verzichtet, wenn deren Gesamteinkommen im Jahr jeweils unter 100.000 Euro liegt. Weitere Hilfen Hilfen zur Gesundheit, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfen in anderen Lebenslagen werden nach dem SGB XII geleistet, soweit den Leistungsberechtigten, ihren nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartnern und, wenn die Leistungsberechtigten minderjährig sind, auch ihren Eltern oder einem Elternteil die Aufbringung der Mittel aus dem Einkommen und Vermögen nach den gesetzlichen Vorschriften nicht zuzumuten ist. Personen, die in eheähnlicher Gemeinschaft leben, dürfen hinsichtlich der Voraussetzungen und des Umfangs der Sozialhilfe nicht besser gestellt werden als Ehegatten. Fachdienst Sozialhilfe Landratsamt Altenburger Land Lindenaustraße 10, 04600 Altenburg Telefon: Bereich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: 03447 586-540, -539 Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen: 03447 586-534, -535 Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen: 03447 586-529 Eingliederungshilfe für behinderte Menschen: 03447 586-524, -527, -528 Bereich Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfen in sonstigen Lebenslagen: 03447 586-537 Fax: 03447 586520, E-Mail: sozialhilfe@altenburgerland.de Weitere Sozialleistungen Kindergeld Grundsätzlich besteht für alle Kinder ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Auch darüber hinaus kann unter bestimmten Voraussetzungen das Kindergeld weiter gezahlt werden. Das Kindergeld wird für Kinder gezahlt, die in Deutschland einen Wohnsitz haben oder sich hier gewöhnlich aufhalten. Als Kinder werden eigene Kinder (auch Adoptivkinder), Stiefkinder oder Pflegekinder berücksichtigt. Kinderzuschlag (KiZ) Der Kinderzuschlag ist eine Leistung zum Kindergeld, die für minderjährige und für unter 25 Jahre alte unverheiratete Kinder in Familien mit nicht ausreichendem Familieneinkommen gezahlt wird. Eltern, die zwar über ausreichend Einkommen verfügen, um ihren eigenen Lebensunterhalt damit zu decken, aber nicht den ihrer unter 25 Jahre alten unverheirateten Kinder, können Kinderzuschlag beantragen. Zusätzlich zum Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe wird kein Kinderzuschlag gezahlt. Hotline: 01801 546337*, Internet: www.familienkasse.de Arbeitsvermittlung und Berufsberatung Empfänger von Arbeitslosengeld und Menschen ohne Leistungsbezug erhalten durch die Agentur für Arbeit Altenburg Arbeitsvermittlung und Berufsberatung. Im Vordergrund steht dabei, die Arbeitslosigkeit so schnell wie möglich zu beenden bzw. ein Ausbildungsverhältnis zu begründen. Entsprechend der Bedürfnisse des Einzelfalls können auch unterstützende finanzielle Leistungen der aktiven Arbeitsförderung gewährt werden. Darüber entscheidet der Arbeitsvermittler oder Berufsberater individuell. Hotline: 01801 555111* Gewährung von Arbeitslosengeld I Die Agentur für Arbeit Altenburg kann im Versicherungsfall, also bei Eintritt der Arbeitslosigkeit und Vorlage der sonstigen Voraussetzungen, Arbeitslosengeld I gewähren. Die Dauer richtet sich nach den zurückgelegten und nachgewiesenen Versicherungszeiten. Auf die Höhe haben das vorher 24