FREIE UND HANSESTADT HAMBURG BEZIRKSVERSAMMLUNG ALTONA

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FREIE UND HANSESTADT HAMBURG BEZIRKSVERSAMMLUNG ALTONA A/IS11/75.00-1,3 Drucksache XVII/Nr.M 010 26.08.2004 Betr.: Lüttkamp und Flurstraße entlasten Der Ausbau der Elbgaustraße als Chance für die Luruper Wohngebiete. hier: Drucksachen XVII/008 und 008S der Bezirksversammlung Altona vom 29.04.2004 Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 29.04.2004 die als Anlage beigefügten Drucksachen XVII/Nr. 008 beschlossen und XVII/OO8S zur Beratung und Beschlussfassung in den Ortsausschuss verwiesen. Der Ortsausschuss hatte der Drucksache XVII/008S in der Sitzung von 11.05.2004 mit Änderungen zugestimmt (s. Anlage 3). Von der Behörde für Inneres (BfI) wird dazu wie folgt Stellung genommen: VD 51 nimmt zu den die Polizei betreffenden Aspekten in den o.g. Beschlüssen unter Beteiligung der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde des PK 25 wie folgt Stellung und bittet die Verwaltung, nachfolgende Gesichtspunkte bei der Beantwortung zu berücksichtigen: 1. GAL-Antrag: Einführung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in der Straße Lüttkamp zwischen Farnhornweg und Luruper Hauptstraße Gemäß 45 (9) StVO dürfen -abgesehen von der Anordnung von Tempo 30-Zonen nach Absatz 1c oder Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen nach Absatz 1d - insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt. Letztmalig musste 1999 ein gleich lautender Antrag wegen fehlender rechtlicher Voraussetzungen abgelehnt werden. Nach Aussage des PK 25 hat sich die Verkehrssituation bezogen auf die gefahrenen Geschwindigkeiten und die Anzahl der Verkehrsunfälle seit dieser Zeit nahezu nicht verändert. Im nächsten Jahr wird die Elbgaustraße vierspurig ausgebaut. Damit ist verbunden, dass von der Luruper Hauptstraße zwei Linksabbiegefahrstreifen in die Elbgaustraße eingerichtet werden. Dieses wird nach Einschätzung der örtlichen Straßenverkehrsbehörde zu einer deutlichen Reduzierung des Fahrverkehrs im Lüttkamp führen, da er dann nicht mehr als Ausweichstrecke erforderlich sein wird. Im Ergebnis wird festgestellt, dass die Voraussetzungen des 45 (9) StVO für eine Geschwindigkeitsbeschränkung weiterhin nicht vorliegen. 2. SPD-Alternativ-Antrag: Lüttkamp und Flurstraße entlasten der Ausbau der

Elbgaustraße als Chance für die Luruper Wohngebiete In der Straße Lüttkamp ist der Lkw-Verkehr bereits durch Zeichen 253 mit Zusatzzeichen Anlieger frei unterbunden. Weitere Beschränkungen des fließenden Verkehrs scheiden wegen der fehlenden Voraussetzungen des 45 (9) StVO sowie der Tatsache, dass die Straße Teil des Vorbehaltsnetzes (Buslinie 186) ist, aus. Das gilt sowohl für das Linksabbiegen aus der Luruper Hauptstraße sowie für den Geradeaus-Verkehr aus dem Farnhornweg. Die Überprüfung der Einhaltung der bestehenden Haltverbote in der Luruper Hauptstraße ist für das Polizeikommissariat 25 bereits ein Schwerpunkt in der Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Beschluss des Luruper Forums vom 10.06.2003 wird ein ganzer Strauß von z.t. undifferenzierten, z.t. überholten Forderungen / Vorschlägen aufgeboten. Einzelne Punkte sind dem Polizeikommissariat 25 entweder durch eigene Feststellungen / Beobachtungen oder durch Beschwerden / Anträge bekannt und befinden sich bereits in Bearbeitung bzw. sind erledigt. Sofern eine Zuständigkeit aus polizeilicher oder straßenverkehrsbehördlicher Sicht vorliegt, werden die ggf. noch nicht bekannten Punkte vom Polizeikommissariat 25 sowohl hinsichtlich der Begründung als auch einer möglichen Realisierung geprüft. Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt nimmt zu den o. g. Beschlüssen wie folgt Stellung: 1. Die Elbgaustraße wird zwischen Farnhornweg und Luruper Hauptstraße vierspurig ausgebaut und der Rugenbarg zwischen Luruper Hauptstraße und Kressenweg einschließlich des Knotens Elbgaustraße/Luruper Hauptstraße/Rugenbarg grundinstand gesetzt. Die Vorbereitungen für beide Baumaßnahmen sollen Ende 2004 beginnen und bis Ende 2005 fertig gestellt sein. Ziel dieser Baumaßnahmen ist die Bündelung des Verkehrs auf die Hauptverkehrsstraßen Elbgaustraße Rugenbarg sowie Luruper Hauptstraße. Hiermit verbunden ist bei leistungsfähigem Ausbau des Knotens Elbgaustraße / Luruper Hauptstraße / Rugen-barg auch eine deutliche Entlastung des Lüttkamps von Teilen des Durchgangsverkehrs. Es wird erwartet, dass die Verkehrsbelastung im Lüttkamp nach den o. g. Baumaßnahmen von rd. 12.000 Kfz/Werktag auf rd. 6.500 Kfz/Werktag zurückgehen wird. Dieser anstehende Umbau soll zunächst abgewartet werden. Dann ist zu beurteilen, inwieweit weitere Regelungen notwendig werden um das angestrebte Ziel zu erreichen. 2. Der nördliche Abschnitt der Flurstraße ist Bestandteil des Straßenzuges Baron-Voght-Straße Heinrich-Plett-Straße Flurstraße der im am 22.05.1997 von der Bürgerschaft beschlossenen Flächennutzungsplan der Freien und Hansestadt Hamburg als sonstige Hauptverkehrsstraße dargestellt ist. Entsprechend ist dieser Straßenzug Bestandteil des Netzes der Hauptverkehrsstraßen. Die Verkehrsbelastung der Flurstraße nördlich des Rugenbargs liegt mit ca. 8.000 Kfz/Werktag in einer Größenordnung von vergleichbaren städtischen Erschließungsstraßen. Der Lkw-Anteil wurde mit 2% ermittelt und liegt damit eher im unteren Bereich., Der Lkw- Verkehr im Hinblick auf Belieferungen des über die Flurstraße erreichbaren Wohngebietes muss immer stattfinden. Direkt an der Flurstraße nördlich des Rugenbargs befindet sich keine Schule, so dass sich auch hieraus keine Sondersituation für die Einrichtung einer Tempo-30-Regelung ergibt.

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Anlage 1 zur Drucksache XVII/Nr. M 010 Beschluss der Bezirksversammlung Altona vom 29.04.2004 A/IS11/75.00-1,3 Drucksache XVI/Nr. 008 Datum: 29.04.2004 Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / GAL Altona Betr.: Tempo 30 am Lüttkamp Die Bezirksversammlung möge beschließen: Der Herr Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass für die Straße Lüttkamp im Bereich zwischen Farnhornweg und Luruper Hauptstraße eine Tempo- 30-Geschwindigkeitsbeschränkung eingeführt wird. Begründung: Die Straße Lüttkamp im Bereich zwischen Farnhornweg und Luruper Hauptstraße wird von vielen AutofahrerInnen genutzt, um die Kreuzung Luruper Hauptstraße/Elbgaustraße zu umfahren. Durch überhöhte Geschwindigkeit und riskante Überholmanöver kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen und zu Unfällen. Da der Lüttkamp in diesem Bereich zum Busvorbehaltsnetz gehört, können die Vorfahrts- und Halteverbotsregelungen unverändert bleiben. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung ist jedoch dringend erforderlich.

Anlage 2 zur Drucksache XVII/Nr. M 010 Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksversammlung Altona A/IS11/75.00-1,3 Drs. XVII/Nr. 008 S 29.4.04 Alternativ-Antrag der SPD-Fraktion Betr.: Lüttkamp und Flurstraße entlasten - Der Ausbau der Elbgaustraße als Chance für die Luruper Wohngebiete Die Elbgaustraße wird in den kommenden Monaten zwischen Luruper Hauptstraße und Farnhornweg vierspurig ausgebaut, ihre Leistungsfähigkeit wird erhöht. Damit bietet sich die Chance, zwei Luruper Straßen verkehrlich zu entlasten, deren Anwohner heute noch unter Ausweichverkehren und deren Folgen für Lärm und Verkehrssicherheit leiden: Lüttkamp Der Lüttkamp wird durch Staus auf der Elbgaustraße heute noch in hohem Maße als Querverbindung zwischen Luruper Hauptsraße und Ring 3 genutzt. Der Ausbau der Elbgaustraße muss genutzt werden, um durch eine entsprechende Verkehrsregelung die Verkehrsströme auf diesem dann leistungsfähigen Straßenabschnitt zu bündeln. Flurstraße (nördlicher Teil) Linksabbieger, die heute noch den Lüttkamp als Querverbindung zwischen Luruper Hauptsraße und Ring 3 nutzen, verursachen insbesondere im morgendlichen Berufsverkehr erhebliche Rückstaus auf der Luruper Hauptstraße. Zahlreiche Fahrer, die aus dem Raum Schenefeld kommen, weichen diesen Staus durch die Flurstraße und den Böttcherkamp aus. Sie belasten damit die dortigen Wohngebiete und gefährden die Schulwege. Diese Verkehre sind durch entsprechende Regelungen auf der Luruper Hauptstraße zu binden. Die Bezirksversammlung möge beschließen: 1. Der vierspurige Ausbau der Elbgaustraße ist zu nutzen, um Verkehre auf den leistungsfähigen Straßenzügen Luruper Hauptstraße und Ring 3 zu bündeln. Gleichzeitig sind Maßnahmen zu ergreifen, um die Wohngebiete im Lüttkamp und im südlichen Teil der Flurstraße zu entlasten.

2. Im Einzelnen werden folgende Maßnahmen empfohlen: a) Der Verkehrsfluss auf der Luruper Hauptstraße ist durch eine gezielte Lenkung von Linksabbiegern über die Kreuzung mit dem Ring 3 zu verbessern. Das Linksabbiegen von der Luruper Hauptstraße in den Lüttkamp ist nach Möglichkeit zu untersagen (ggf. Anlieger frei). b) Die Leistungsfähigkeit der Luruper Hauptsraße ist durch eine konsequente Überwachung der Halteverbote während des Berufsverkehrs sicherzustellen. c) Für Verkehre, die aus dem Fahrnhornweg kommen, ist ein Verbot der Einfahrt in den Lüttkamp zu prüfen (Anlieger frei?). d) Im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen ist die Einführung von Tempo 30 im Lüttkamp zu prüfen. e) Der nördliche Teil der Flurstraße ist mit Blick darauf, dass er keine überörtliche Verbindungsfunktion, hat aus dem sog. Vorbehaltsnetz herauszunehmen und als Wohngebiet (Tempo 30) auszuweisen. Dies mindestens bis zum Böttcherkamp, nach Möglichkeit bis zum Rugenbarg. Mit Blick auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit verweist die Bezirksversammlung ergänzend auf die Schulwege zur Schule Luruper Hauptstraße und die Sportanlage des SV Lurup. 3. Die verantwortlichen Behörden werden aufgefordert, die empfohlenen Maßnahmen im Rahmen eines Gesamtkonzeptes aufzubereiten und in einer Sitzung des UA Verkehr vor Ort zu präsentieren.

Anlage 3 zur Drucksache XVII/Nr. M 010 Ortsausschuss 11.05.2004 Drs.XVII/Nr. 4 Der Antrag wird wie folgt geändert: Punkt 2 d des Petitums wird gestrichen. Der erste Satz in Absatz 2 Punkt e des Petitums soll lauten: Der nördliche Teil der Flurstraße ist mit Blick darauf, dass er keine überörtliche Verbindungsfunktion hat, aus dem sog. Vorbehaltsnetz herauszunehmen, als Wohngebiet (Tempo 30) auszuweisen und für den Schwerlastverkehr zu sperren. Absatz 3 des Petitums wird wie folgt ergänzt:... und in einer Sitzung des UA Verkehr vor Ort unter Berücksichtigung der Anregungen des Luruper Forums zu erörtern. Absatz 4 wird dem Petitum hinzugefügt: Das mit dem UA Verkehr abgestimmte Konzept der Fachbehörden ist dem Ortsausschuss vorzustellen und anschließend der Bezirksversammlung zur Zustimmung vorzulegen. Der Ausschuss stimmt dem geänderten Antrag mit 11:3:0 Stimmen zu und verweist ihn in den UA Verkehr.