Querung der Elbe und fahren über die Stauffenbergallee und die Marienallee in ihr Zielgebiet ein.
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- Ralf Berg
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1 Landeshauptstadt Dresden Die Oberbürgermeisterin GZ: (OB) Datum: m m SPD-Fraktion im Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden Herrn Stadtrat Vincent Drews Entwicklung der Verkehrsströme im Preußischen Viertel nach der Eröffnung der Waldschlößchenbrücke AF0133/14 Sehr geehrter Herr Drews, Ihre o. g. Anfrage beantworte ich Ihnen wie folgt: Mit der Eröffnung der Waldschlößchenbrücke haben sich für die Neustadt und insbe sondere für das Preußische Viertel neue Verkehrsströme ergeben. Besonders betrof fen sind die und die. 1. Wie haben sich die Verkehrszahlen auf der und der seit 2011 entwickelt? (bitte auch nach Fahrtrichtungen aufschlüsseln)" Zähldatum nach Süden nach Norden nach Süden nach Norden Querschnitt Vor der Eröffnung der Waldschlößchenbrücke Nach der Eröffnung der Wald schlößchenbrücke * *Vollsperrung der Albertbrücke Juli 2014 Die Vergleiche zeigen, dass es durch die Eröffnung derwaldschlößchenbrücke im August 2013 zu keiner Erhöhung derverkehrsbelegung gekommen ist. Die Verkehrsbelegung ist annähernd gleich geblieben. Erst im Juli 2014, als auf der Albertbrücke auch die Fahrtrichtung von Süden nach Norden gesperrt wurde, erhöhte sich die Verkehrsbelegung auf der und der um ca Fahrzeuge pro Tag. Diese Fahrzeuge nutzen die Waldschlößchenbrücke zur Querung der Elbe und fahren über die Stauffenbergallee und die in ihr Zielgebiet ein. Seite 1 von 5
2 2. Wie haben sich die Geschwindigkeitsprofile der durchfahrenden Autos auf der und der seit 2011 entwickelt? Gibt es regelmäßige Kontrol len zur Einhaltung der Geschwindigkeit?" Die Messungen des Ordnungsamtes ergaben: Jahr Anzahl der Messungen Anzahl der Durchfahrten Überschreitungen Jahr Anzahl der Messungen Anzahl der Durchfahrten Überschreitungen Die Geschwindigkeitsmessungen erfolgen zu verschiedenen Tageszeiten und haben eine Zeitdauer von jeweils 1,5 bis 2 Stunden. Die bisherim Jahr 2014 erfassten Verkehrsord nungswidrigkeiten lagen im Verwarngeldbereich. Aufgrund der Ergebnisse erfolgen keine regelmäßigen Geschwindigkeitsüberwachungen. Die Auswertung der Querschnittszählungen des Straßen- und Tiefbauamtes am 29. April 2014 in der und am 17. September 2014 in der ergab, dass in der 76 Prozent aller Fahrzeuge mit maximal 35 km/h unterwegs waren, 18 Prozent der Fahrzeuge zwischen 35 und 40 km/h und 6 Prozent schneller als 40 km/h fuhren. In der hielten 83 Prozent der Fahrzeuge 35 km/h ein, 12 Prozent fuhren zwischen 35 und 40 km/h und 5 Prozent der Fahrzeuge waren schneller als 40 km/h. 3. Welche Werte ergeben sich für den Beurteilungspegel nach RLS-90 für den Tag und die Nacht unter Berücksichtigung der Punkte 1 &2? Welche Handlungsnot wendigkeit wird daraus seitens des Amtes abgeleitet?" Das Umweltamt hat auf der Grundlage der aktuellen Verkehrszählung des Straßen- und Tiefbauamtes für die der zugewandte Fassade des Gebäudes Jägerstraße 21 d für die Tagesstunden 60 db (A) und für die Nachtstunden 52 db (A) ermittelt. DieseWerte gelten für die zulässige Geschwindigkeitvon 30 km/h in der unter der Annahme, dass sich 85 Prozent der Verkehrsteilnehmer an diese Geschwindigkeit (v85) halten. Bei der o. g. Verkehrszählung wurde auch die Geschwindigkeit der Fahrzeuge registriert. In beiden Richtungen lag die v85 zwischen 35 und 40 km/h. Wenn man die Berechnung mit 40 km/h durchführt, erhöht sich der Beurteilungspegel auf tags 62 db (A) und nachts 54 db (A) und bleibt dennoch deutlich unter den Angaben der Beschwerdeführer. Seite 2 von 5
3 Daraus lässt sich weder eine Notwendigkeit zum Lärmschutz nach 45 StVO ableiten noch eine Lärmsanierung der Straße rechtfertigen. 4. Wie haben sich die Unfallzahlen auf der seit 2011 entwickelt?" Auf der wurden im Jahr 2011 dreizehn Unfälle, im Jahr 2012 acht Unfälle und im Jahr 2013 siebzehn Unfälle registriert. Zu Unfallzahlen des Jahres 2014 können derzeit noch keine Aussagen getroffen werden. 5. Wäre die Einrichtung einer Einbahnstraße von Süd nach Nord auf der im Teilstück zwischen Jägerstraße und Arno-Holz-Allee möglich?" Die funktionale Lage der / im Straßennetz als Sammelstraße besteht nach wie vor. Sammelstraßen haben die Funktion der Aufnahme und Bündelung des Ver kehrs aus dem Nebennetz und der Zuführung zürn Hauptnetz. Der Vorschlag zur Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung würde bedeuten, dass die Fahrbeziehung von Nord nach Süd nicht mehr möglich ist und die Straße ihrer Funktion nicht mehr entsprechen kann. Außerdem würde eine solche Regelung eine Reihe neuer Probleme entstehen lassen, die der Verbesserung der Lebensqualität in der Radeberger Vorstadt entgegenstehen. So müssten sich die Verkehrsteilnehmer, die in Richtung Süden fahren, andere Fahrtwege suchen, die in dem Gebietdes Preußischen Viertels betreffs Lärmbelastung genauso sensibel sind. Im Abschnitt zwischen der Stauffenbergallee und der Arno-Holz-Allee würde mehr Wende verkehr entstehen und die dicht angebaute Arno-Holz-Allee würde wesentlich stärker belas tet, wofür sie außerdem nicht ausgebaut ist. 6. Kann die Buslinie 74 auch auf der Stauffenbergallee wenden und so die Marienal lee verkehrlich entlasten? Dabei könnte eine Busampel die Möglichkeit eröffnen, für das Wendemanöver die jeweils äußeren Fahrspuren der Stauffenbergallee zu nutzen." Die Buslinie 74 kann unter den vorhandenen Bedingungen aus verkehrsrechtlichen Gründen nicht auf der Stauffenbergallee wenden. Für den Wendeverkehr müsste auf der Stauffenbergallee an diesem Knoten eine separate. Spurzugeordnet werden. Diese Spur müsste gesondert signalisiert werden und die Halte stelle müsste verlegt werden. Es entstünden erhebliche Kosten für die Umprogrammierung der LSA und die baulichen Veränderungen. Die genannten Einschränkungen würden die Durchlassfähigkeit der Stauffenbergallee deutlich verringern und zur weiteren Belastung des Nebennetzes der Radeberger Vorstadt führen. 7. Ist es möglich die und die in die Zone-30 einzubeziehen?" Nein, die Einbeziehung einer Sammelstraße mit Vorfahrtsregelung in eine Tempo 30-Zone ist nicht zulässig. 8. Kann aus verkehrsrechtlicher Sicht eine Wendemöglichkeit auf der Bautzner Straße stadtauswärts kommend an der Kreuzung zur Fischhausstraße eingerichtet werden?" Eine Prüfung dieses Vorschlages aus verkehrsrechtlicher Sichtwurde veranlasst. Das Er gebnis wird der Beantwortung Ihrer Anfrage nachgereicht, sobald es vorliegt. Seite 3 von 5
4 9. Kann zur Reduktion der Durchfahrtsgeschwindigkeit auf der und der beidseitiges Parken eingerichtet werden oder können anderweitige Einengungen eingerichtet werden?" Nein, die Einengung der und der ist nicht zulässig, weil sie das Vor beifahren im Gegenverkehr unterbindet, was eine Sammelstraße gewährleisten soll. 10. Kann auf der Stolpener Straße in beide Richtungen Tempo 30 eingerichtet wer den?" Örtliche Anordnungen von Verkehrszeichen werden gemäß 45 (9) StVO nur dort getroffen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere Beschrän kungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur dort angeordnet werden, wo auf grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der durch die StVO geschützten Rechtsgüter erheblich über steigt. Unter den gegenwärtigen Gesichtspunkten ist eine solche Gefahrenlage nicht erkennbar, sodass der Verkehrsregelungsvorschlag, die zulässige Geschwindigkeit auf der Stolpener Straße durchgängig auf 30 km/h zu begrenzen, gegenwärtig nicht weiter verfolgtwird. 11. Kann an der Kreuzung Bischofsweg/Prießnitzstraße eine Querungshilfe in Form eines Zebrastreifens oder einer Ampel eingerichtet werden?" Mit dem grundhaften Ausbau des Bischofsweges erhielt die Fahrbahn aus Gründen der Fußgänger- und Schulwegsicherheittrotz der Klassifizierung als Hauptverkehrsstraße einen reduzierten Querschnitt, der geschwindigkeitsdämpfend wirken soll. Im Abschnitt zwischen der Prießnitzstraße und der beträgt die Fahrbahnbreite nur 5,50 m, was die Be gegnung größerer Fahrzeuge nur mit verminderter Geschwindigkeit erlaubt. Außerdem wur den an den Einmündungs- und Kreuzungsbereichen sichere und barrierefrei nutzbare Querungsstellen gebaut. Eine darüber hinausgehende Regulierung ist aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht nicht er forderlich. 12. Wie lässt sich der Lkw-Verkehr effektiv auf den Lieferverkehr für dieses Viertel. beschränken?" Im Preußischen Viertel ist der Lkw-Verkehr mit Gesamtmassen größer 3,51 bereits verkehrs rechtlich auf den Lieferverkehr/Anliegerverkehr beschränkt. Seite 4 von 5
5 13. Das Verkehrskonzept Waldschlößchenbrücke weist für die Erschließung der Neu stadt vom Süden über die Brücke kommend eine Blockumfahrung Bautzner Stra ße/Fischhausstraße/Radeberger Straße aus. Aus welchen Gründen wurde auf die Ausschilderung dieser Route verzichtet?" Die Beschilderung wird zurzeit geprüft. Das Ergebnis wird der Beantwortung Ihrer Anfrage nachgereicht, sobald es vorliegt. 14. Wie wird das LKW-Durchfahrtsverbot (außer Lieferverkehr) in der Forststra ße/ durchgesetzt?" Die Kontrolle der Einhaltung der Straßenverkehrsordnung im Sinne der Fragestellung obliegt der Polizei. Konkrete Fragen hierzu sind bitte direkt an die Polizeidirektion Dresden zu stel len. Mit freundlichen Grüßen HfeWiaOrosz Seite 5 von 5
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