Neue Spitalfinanzierung aus Sicht der Spitäler Raphael Nosetti, Leiter Finanzen, Hirslanden Klinik St. Anna Hansjörg Schmid, Departementsleiter und Stv. Direktor, LUKS 23.10.2013 1
INHALTSVERZEICHNIS Ziele der neuen Spitalfinanzierung Ziel 1: Einheitliche leistungsbezogene Finanzierung über Fallpauschale Ziel 2: Freie Spitalwahl Ziel 3: Mehr Transparenz bezüglich Wirtschaftlichkeit und Qualität Ziel 4: Stärkerer Wettbewerb/Strukturbereinigung Fazit Stand Oktober 2013 Fazit aus der Sicht der Spitäler 23.10.2013 2
Ziel 1: Einheitliche leistungsbezogene Finanzierung über Fallpauschalen JA Ziel erreicht mit Einführung DRG??? Nur für Listen-Spitäler = Spital wählt dies so oder politischer Entscheid??? Verschiedene Baserates (zwischen 3 240 bis 23 400 Varianten)!!! 2<3 400 Baserates/Verträge (3 Vers-Verbände x 300 Spitäler x 26 Kantone)!!! 3 240 Baserates/Verträge (3 Vers-Verbände x 30 Spital-Gemeinschaften x 26 Kantone) NEIN Ambulant Stationär Keine monistische (einheitliche) Finanzierung 100 % Krankenversicherung 45%-55% Krankenversicherung/Kanton 23.10.2013 3
Ziel 1: Einheitliche leistungsbezogene Finanzierung über Fallpauschalen Rolle des Kantons (statt Versorgung -> Steuerung/Kontrolle) Auswahl Sondersituation Gesetzgeber Aufsicht Planer und Leistungsbesteller Schiedsrichter und Entscheidinstanz Zahler (Spitäler und Prämienverbilligung) Eigner Betreiber Waadt Tessin Zürich Einschränkung Anzahl Patienten Referenz-Baserate pro «Mini-Region» Übernimmt Zepter vollständig 23.10.2013 4
Ziel 2: Freie Spitalwahl JA Listenspital Wohnortkanton??? Freiheit bis zu Kantonsgrenze??? Kantonal unterschiedliche Baserate Risiko zu Lasten Patient Hüft TP ohne Komplikationen und Zusatzdiagnosen Allgemein Kanton Nidwalden (Referenzbaserate KT Nidwalden Fr. 9 690) Anteil Grundversicherung OKP (53%) Fr. 8 910.45 Anteil Kanton Nidwalden (47%) Fr. 7 901.70 Anteil Allg. ganze Schweiz zu Lasten Patient (ausserkantonal) Fr. 641.95 Falls keine Allgemein ganze Schweiz Versicherung (ZV) Total Fr. 17 454.10 23.10.2013 5
Ziel 3: Mehr Transparenz bezüglich Wirtschaftlichkeit und Qualität Wirtschaftlichkeit JA DRG ist Basis für Transparenz!!! Preisüberwachung mit alten Berechnungskriterien, überholten Grundlagen und unrealistischen Vorstellungen!!! Ca. 25 neue Stellen, viel admin. Aufwand (nicht für den Patient) auf dem Platz Luzern bei den Spitälern Qualität??? wie messbar??? Hochspezialisierte Medizin (HSM) NEIN CIRS (Beinahe Fehler/Kritische Situationen) Je weniger - je besser?!? 23.10.2013 6
Ziel 3: Mehr Transparenz bezüglich Wirtschaftlichkeit und Qualität Nebenwirkungen: unakzeptable Tarifsituation Kanton Luzern: ca. 2/3 aller Fälle Tarifsuisse vor BVG Baserate 2012 und 2013 -> Entscheid im 2014!!! Differenz CHF 300.- mal 40 000 Fälle = 12 Mio. x 2 Jahre = 24 Mio. Differenz CHF 600.- mal 40 000 Fälle = 24 Mio. x 2 Jahre = 48 Mio. Kanton: Jahresrechnung Kanton und Steuersatz-Entscheid Versicherung: Jahresrechnung Vers. und Prämien OKP und VVG Spital: Jahresrechnung Spital und strategische Entscheide Diese «Situation» ist für die CH schlicht unakzeptabel 23.10.2013 7
Ziel 4: Stärkerer Wettbewerb /Strukturbereinigung JA Grundsätzlich steigt Wettbewerbsdruck NEIN Politisch Entscheide /Regionalpolitik SO neues Spital finanziert durch Kanton, 340 Mio. OW neuer Bettentrakt finanziert durch Kanton, 40 Mio. BS Gemeinwirtschaftliche und ungedeckte Leistungen, 226 Mio.!!! Einheitsleistung?!!! Neue/zukünftige Frage: Wer behandelt uns in 10 Jahren?!!! Preis/Leistung CH-Gesundheitswesen 23.10.2013 8
FAZIT + Patientenversorgung heute sicher gestellt + Anlagekosten Teil der Finanzierung (zumindest in der Theorie) + Mengen und Fallschweren führen zu Transparenz + Statistische Herausforderungen DRG werden langsam bewusst + Existenz SwissDRG AG: Im Gegensatz zu Tarmed kümmert sich jemand um die Weiterentwicklung + Mit HSK und MTK konnten seitens LUKS / St. Anna Tarife vereinbart werden 23.10.2013 9
FAZIT - Abgeltung Anlagekosten in Realität: Wir leben vom ungedeckten Check - Grosse Unterschiede zu Deutschland: - Einführungsphase in Deutschland akzeptiert - Finanzierungsanteil DRG führt neben Zusatzentgelte und Abgeltung Immobilien zu deutlich kleinerem Umsatzhebel - Datenverständnis - Überadministrierter Gesundheitsmarkt vs. Marktmechanismen - Tarifsuisse-Interpretation Art. 59c KVV (z.b. 2% Intransparenzabzug als Mindestgrösse) - Löst Bundesverwaltungsgericht den gordischen Knoten? - Überprüft in erster Linie Kantonale Entscheide. Erste Kantonale Entscheide liegen vor. Was erwarten wir? 23.10.2013 10
Anhang Verordnung über die Krankenversicherung KVV 23.10.2013 11