SPÄNGLER IQAM BOND LC EMERGING MARKETS

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Transkript:

SPÄNGLER IQAM BOND LC EMERGING MARKETS Miteigentumsfonds nach österreichischem Recht (OGAW gem. 46 ivm 66ff Investmentfondsgesetz) verwaltet durch die Spängler IQAM Invest GmbH AT0000A189N6 / AT0000A189Q9 / AT0000A189P1 / AT0000A189R7 RECHENSCHAFTSBERICHT vom 1. August 2014 bis 31. Juli 2015

INHALTSVERZEICHNIS Organe der Spängler IQAM Invest GmbH... 1 Organe des Spängler IQAM Bond LC Emerging Markets... 2 Bericht an die Anteilsinhaber des Spängler IQAM Bond LC Emerging Markets... 3 Übersicht seit Fondsbeginn in EUR... 4 Wertentwicklung im Rechnungsjahr (Fonds-Performance)... 5 Fondsergebnis in EUR (Ertragsrechnung)... 6 Entwicklung des Fondsvermögens in EUR... 7 Wertpapiervermögen und derivative Produkte zum 31.07.2015... 8 Aufgliederung des Fondsvermögens zum 31.07.2015 in EUR... 11 Bestätigungsvermerk *)... 12 Steuerliche Behandlung... 14 Steuerliche Behandlung für Ausschüttende Retail Tranche (ISIN AT0000A189N6)... 16 Steuerliche Behandlung für Ausschüttende Institutionelle Tranche (ISIN AT0000A189Q9)... 20 Steuerliche Behandlung für Thesaurierende Retail Tranche (ISIN AT0000A189P1)... 24 Steuerliche Behandlung für Thesaurierende Institutionelle Tranche (ISIN AT0000A189R7)... 28 Fondsbestimmungen... 32

ORGANE DER SPÄNGLER IQAM INVEST GMBH Fondsverwaltung: Aufsichtsrat: Geschäftsführung: Spängler IQAM Invest GmbH Franz-Josef-Straße 22, 5020 Salzburg T +43 505 8686-0, F +43 505 8686-869 office@spaengler-iqam.at, www.spaengler-iqam.at KR Heinrich Spängler, Vorsitzender Vorsitzender des Aufsichtsrates, Bankhaus Carl Spängler & Co. AG Prof. Dr. Andreas Grünbichler, stv. Vorsitzender Mitglied des Vorstandes, CFO Wüstenrot Versicherungs-AG und Bausparkasse Wüstenrot AG Univ.-Prof. Dr. Dr.h.c. Josef Zechner, stv. Vorsitzender Mitglied der Wissenschaftlichen Leitung, Spängler IQAM Invest Dr. Jochen Stich Chief Executive Officer, Volkswagen Group Services SA/NV Dr. Helmut Gerlich (bis 30.06.2015) Sprecher des Vorstandes, Bankhaus Carl Spängler & Co. AG Dr. Werner G. Zenz (ab 01.07.2015) Mitglied des Vorstandes, Bankhaus Carl Spängler & Co. AG OMR Dr. Hans Richter (bis 26.01.2015) Verwaltungsratsausschussvorsitzender, Ärztekammer für Salzburg Dr. Hans Georg Mustafa (ab 27.01.2015) Vorsitzender des Verwaltungsausschusses, Ärztekammer für Salzburg Mag. Gernot Reisenbichler (bis 10.07.2015) vom Betriebsrat entsandt Sylvia Peroutka (ab 01.10.2015) vom Betriebsrat entsandt Erika Erbschwendtner, CMS vom Betriebsrat entsandt Michael Illsinger vom Betriebsrat entsandt Mag. Werner Eder Mag. Markus Ploner, CFA, MBA Dr. Thomas Steinberger Staatskommissäre: Mag. Daniela Sommer, Staatskommissärin Mag. Elisabeth Scheibelhofer, Staatskommissärin-Stellvertreterin 1

ORGANE DES SPÄNGLER IQAM BOND LC EMERGING MARKETS Fondsmanager: Depotbank: Zahlstellen: Spängler IQAM Invest GmbH, Salzburg Raiffeisen Bank International AG, Wien In Österreich: Bankhaus Carl Spängler & Co. AG, Salzburg, und deren Filialen Raiffeisen Bank International AG, Wien In Deutschland: State Street Bank GmbH, München Abschlussprüfer: Steuerliche Vertretung in Österreich isd 186 Abs 2 Z 2 InvFG: Steuerliche Vertretung in Deutschland isd 5 InvStG: Ernst & Young, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.h., Wien Ernst & Young, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.h., Wien Steuerberater A. Univ.-Prof. Dr. Gernot Aigner, Biberbach ISIN / Deutsche WKN: AT0000A189N6 / A11426 Ausschüttende Retail Tranche (RA) AT0000A189Q9 / A11428 Ausschüttende Institutionelle Tranche (IA) AT0000A189P1 / A11427 Thesaurierende Retail Tranche (RT) AT0000A189R7 / A11429 Thesaurierende Institutionelle Tranche (IT) 2

BERICHT AN DIE ANTEILSINHABER DES SPÄNGLER IQAM BOND LC EMERGING MARKETS MARKTENTWICKLUNG Die US-BIP-Daten für das 2. Quartal 2015 zeigen einen Anstieg des realen Produktionswertes um 2,32 Prozentpunkte in den letzten zwölf Monaten. Das Bureau of Labor Statistics publizierte zuletzt eine Arbeitslosenrate von 5,60%. In Europa zeigten die letzten Jahreszahlen eine Veränderung des Bruttoinlandsproduktes von +1,57% innerhalb der Euro-Zone und eine Arbeitslosenrate von 11,10%. Am europäischen Geldmarkt haben sich die Zinssätze wie folgt entwickelt: EURIBOR 3 Monate -0,023% (-23 Basispunkte), EURIBOR 6 Monate 0,048% (-26 Basispunkte) und EURIBOR 1 Jahr 0,167% (-32 Basispunkte). Am amerikanischen Geldmarkt sieht die Situation folgendermaßen aus: LIBOR 3 Monate 0,309% (+7 Basispunkte), LIBOR 6 Monate 0,490% (+16 Basispunkte) und LIBOR 1 Jahr 0,828% (+25 Basispunkte). Der Leitzinssatz der Fed liegt aktuell bei 0,25%, jener der europäischen Zentralbank bei 0,05%. Deutsche Bundesanleihen mit zehn Jahren Restlaufzeit rentierten per Ultimo Juli bei 0,613%, jene mit fünf Jahren Restlaufzeit bei -0,063% und jene mit zwei Jahren Restlaufzeit bei -0,236%. Die Corporate Spreads in Europa erreichten zuletzt einen Wert von 111 Basispunkten. In den USA ist das Spreadniveau zuletzt auf 136 Basispunkte gestiegen. Der bekannteste Rohstoffindex, der CRB-Index, erreichte Ende Juli den Stand von 410,37 Punkten (dies entspricht einem Verlust von 78,10 Punkten gegenüber dem 31.07.2014). Der Goldpreis fiel im betrachteten Zeitraum um 14,91%. Der Ölpreis notierte per 31.07.2015 bei 52,79 US-Dollar pro Barrel (im Vergleich zu 104,63 US-Dollar am 31.07.2014). Der europäische Konsumentenpreisindex stieg auf 117,71 Punkte. Am Aktienmarkt zeigte sich folgende Entwicklung: Global betrachtet stieg der MSCI World Index, in Euro gerechnet, um 24,72% innerhalb der letzten zwölf Monate. In Europa notierte der STOXX 600 zuletzt bei 396,37 Punkten (dies entspricht einer Veränderung von +17,97% gegenüber dem 31.07.2014). In den USA erholte sich der S&P 500 um 173,17 Punkte und notierte am 31.07.2015 bei 2.103,84 Punkten. Die Währungsmärkte entwickelten sich in den vergangenen vier Quartalen wie folgt: Der US-Dollar erholte sich auf ein Niveau von 1,1049 gegenüber dem Euro. Der Euro verlor gegenüber dem Schweizer Franken an Wert (-12,72%). Der Wechselkurs des Britischen Pfunds zum Euro veränderte sich im Berichtszeitraum um 0,0846 und notierte zuletzt bei 0,7080. Der japanische Yen konnte weiterhin Boden gutmachen und stieg in den letzten zwölf Monaten um 0,51% auf einen Kurs von 136,8854. FONDSENTWICKLUNG Im Berichtszeitraum wurde für das Portfolio eine Performance von +0,93% (Thesaurierende Retail Tranche) verzeichnet, womit die Entwicklung der Benchmark von +0,79% übertroffen werden konnte. In einer von hoher Volatilität gekennzeichneten Seitwärtsbewegung bewährte sich das zur Steuerung eingesetzte Modell vor allem in den Abwärtsphasen, wo meist geringere Verluste als beim Referenzindex verzeichnet wurden. Im Berichtszeitraum wurden der Chilenische Peso und der Ungarische Forint am stärksten übergewichtet; die größten Untergewichtungen bestanden im Mexikanischen Peso, dem Malaysischen Ringgit und im Thailändischen Baht. Sehr erfolgreich erwies sich das Timing im Russischen Rubel, welcher teilweise über- und teilweise untergewichtet wurde. Zum Ende des Berichtszeitraums werden weiterhin die größten Übergewichtungen im Chilenischen Peso und im Ungarischen Forint gehalten. Das Zinsrisiko wurde in Summe relativ nah zur Benchmark gestioniert; Zinsrisiko- Übergewichtungen wurden eher in Europa und Südafrika gehalten, während Indonesien und die Türkei untergewichtet wurden. 3

ÜBERSICHT SEIT FONDSBEGINN IN EUR Rechnungsjahresende 31.07.2015 31.07.2014 Fondsvermögen in 1.000 24.291 15.019 Ausschüttende Retail Tranche (ISIN AT0000A189N6) Rechenwert je Anteil 101,87 99,91 Anzahl der ausgegebenen Anteile 1.056 10 Ausschüttung je Anteil 4,00 0,10 Ausschüttungsrendite in % 4,01 0,10 Wertentwicklung in % +2,06-0,09 Ausschüttende Institutionelle Tranche (ISIN AT0000A189Q9) Rechenwert je Anteil 101,30 99,93 Anzahl der ausgegebenen Anteile 9.800 5.000 Ausschüttung je Anteil 4,00 0,13 Ausschüttungsrendite in % 4,01 0,13 Wertentwicklung in % +1,50-0,07 Thesaurierende Retail Tranche (ISIN AT0000A189P1) Rechenwert je Anteil 100,80 99,88 Anzahl der ausgegebenen Anteile 4.670 280 zur Thesaurierung verwendeter Ertrag 4,32 0,03 Auszahlung gem. 58 Abs 2 InvFG 1,35 0,01 Wertentwicklung in % +0,93-0,12 Thesaurierende Institutionelle Tranche (ISIN AT0000A189R7) Rechenwert je Anteil 101,42 99,93 Anzahl der ausgegebenen Anteile 224.009 145.000 zur Thesaurierung verwendeter Ertrag 4,77 0,07 Auszahlung gem. 58 Abs 2 InvFG 1,50 0,02 Wertentwicklung in % +1,51-0,07 Ausschüttende Tranche: Die Ausschüttung erfolgt ab dem 16. November 2015 von der jeweiligen depotführenden Bank. Die depotführende Bank ist verpflichtet, von der Ausschüttung die Kapitalertragsteuer (siehe steuerliche Behandlung Teil B Punkt 17) einzubehalten, sofern keine Befreiungsgründe vorliegen. Die Ausschüttungsrendite wird folgendermaßen ermittelt: Ausschüttung / (letzter Rechenwert je Anteil des vorangegangenen Rechnungsjahres abzüglich Ausschüttung für das vorangegangene Rechnungsjahr) Thesaurierende Tranche: Bei der thesaurierenden Tranche werden die Erträgnisse mit Ausnahme der Auszahlung gem. 58 Abs 2 InvFG (= KESt-Auszahlung) im Fonds belassen. Die Auszahlung gem. 58 Abs 2 InvFG wird ab dem 16. November 2015 von der jeweiligen depotführenden Bank ausbezahlt bzw. bei Kapitalertragsteuerpflicht einbehalten und abgeführt. 4

WERTENTWICKLUNG IM RECHNUNGSJAHR (FONDS-PERFORMANCE) Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: je Anteil in Fondswährung (EUR) ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags Ausschüttende Retail Tranche (ISIN AT0000A189N6) Rechenwert am Beginn des Rechnungsjahres 99,91 Ausschüttung am 17.11.2014 (Rechenwert: 100,93) von 0,10 entspricht 0,0010 Anteilen 0,10 Rechenwert am Ende des Rechnungsjahres 101,87 Gesamtwert inkl. (fiktiv) mit dem Ausschüttungsbetrag erworbene Anteile (1,0010 * 101,87) 101,97 Nettoertrag pro Anteil (101,97 99,91) 2,06 Wertentwicklung eines Anteiles im Rechnungsjahr in % +2,06 Ausschüttende Institutionelle Tranche (ISIN AT0000A189Q9) Rechenwert am Beginn des Rechnungsjahres 99,93 Ausschüttung am 17.11.2014 (Rechenwert: 101,11) von 0,13 entspricht 0,0013 Anteilen 0,13 Rechenwert am Ende des Rechnungsjahres 101,30 Gesamtwert inkl. (fiktiv) mit dem Ausschüttungsbetrag erworbene Anteile (1,0013 * 101,30) 101,43 Nettoertrag pro Anteil (101,43 99,93) 1,50 Wertentwicklung eines Anteiles im Rechnungsjahr in % +1,50 Thesaurierende Retail Tranche (ISIN AT0000A189P1) Rechenwert am Beginn des Rechnungsjahres 99,88 Auszahlung (KESt) am 17.11.2014 (Rechenwert: 101,02) von 0,01 entspricht 0,0001 Anteilen 0,01 Rechenwert am Ende des Rechnungsjahres 100,80 Gesamtwert inkl. (fiktiv) mit dem Auszahlungsbetrag erworbene Anteile (1,0001 * 100,80) 100,81 Nettoertrag pro Anteil (100,81 99,88) 0,93 Wertentwicklung eines Anteiles im Rechnungsjahr in % +0,93 Thesaurierende Institutionelle Tranche (ISIN AT0000A189R7) Rechenwert am Beginn des Rechnungsjahres 99,93 Auszahlung (KESt) am 17.11.2014 (Rechenwert: 101,22) von 0,02 entspricht 0,0002 Anteilen 0,02 Rechenwert am Ende des Rechnungsjahres 101,42 Gesamtwert inkl. (fiktiv) mit dem Auszahlungsbetrag erworbene Anteile (1,0002 * 101,42) 101,44 Nettoertrag pro Anteil (101,44 99,93) 1,51 Wertentwicklung eines Anteiles im Rechnungsjahr in % +1,51 Die OeKB-Methode unterstellt einen fiktiven Erwerb von neuen Fondsanteilen am Ex-Tag im Gegenwert der Ausschüttung/Auszahlung pro Anteil. Bei der Performance-Ermittlung nach der OeKB-Berechnungsmethode kann es aufgrund der Rundung der Anteilswerte, Ausschüttungen und Auszahlungen auf zwei Nachkommastellen zu Rundungsdifferenzen sowie bei Fonds mit ausschüttender und thesaurierender Tranche zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Performance-Ergebnisse der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftigen Entwicklungen eines Fonds zu. Allfällige Ausgabe- und Rücknahmespesen wurden in der Performance-Berechnung nicht berücksichtigt. 5

FONDSERGEBNIS IN EUR (ERTRAGSRECHNUNG) REALISIERTES FONDSERGEBNIS Ordentliches Fondsergebnis Erträge (ohne Kursergebnis) Zinsenerträge 1.237.196,03 sonstige Erträge 0,00 Zinsenaufwendungen (Sollzinsen) -312,66 1.236.883,37 Aufwendungen Vergütung an die KAG 1) -166.698,51 Kosten für Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung -6.706,99 Publizitätskosten -6.329,24 Kosten für die Depotbank -37.364,05 Kosten für Dienste externer Berater 0,00-217.098,79 Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) 1.019.784,58 2) 3) Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) Realisierte Gewinne aus Wertpapieren 725.477,24 Realisierte Verluste aus Wertpapieren -481.683,38 243.793,86 Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) 1.263.578,44 2) 3) NICHT REALISIERTES KURSERGEBNIS Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses -1.446.989,93 Nachgewiesene ausschüttungsgleiche Erträge 0,00-1.446.989,93 Ergebnis des Rechnungsjahres 4) -183.411,49 ERTRAGSAUSGLEICH Ertragsausgleich des Rechnungsjahres 235.252,69 Ertragsausgleich auf den Gewinnvortrag aus Vorjahren 0,00 235.252,69 FONDSERGEBNIS GESAMT 51.841,20 1) In der Vergütung an die KAG ist eine performanceabhängige Vergütung in Höhe von 0,00 enthalten. 2) Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr. 3) Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis, ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderungen des nicht realisierten Kursergebnisses): -1.203.196,07 4) Das Ergebnis des Rechnungsjahres beinhaltet explizit ausgewiesene Transaktionskosten in Höhe von 23.575,09. 6

ENTWICKLUNG DES FONDSVERMÖGENS IN EUR FONDSVERMÖGEN AM BEGINN DES RECHNUNGSJAHRES 15.019.098,90 Ausschüttende Retail Tranche (ISIN AT0000A189N6) Ausschüttung (für Ausschüttungsanteile) am 17.11.2014-6,00 Ausschüttende Institutionelle Tranche (ISIN AT0000A189Q9) Ausschüttung (für Ausschüttungsanteile) am 17.11.2014-650,00 Thesaurierende Retail Tranche (ISIN AT0000A189P1) Auszahlung (für Thesaurierungsanteile) am 17.11.2014-2,80 Thesaurierende Institutionelle Tranche (ISIN AT0000A189R7) Auszahlung (für Thesaurierungsanteile) am 17.11.2014-3.030,00 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Ausgabe von Anteilen 13.561.178,83 Rücknahme von Anteilen -4.101.687,62 Anteiliger Ertragsausgleich -235.252,69 9.224.238,52 Fondsergebnis gesamt (das Fondsergebnis ist im Detail auf der vorhergehenden Seite dargestellt) 51.841,20 FONDSVERMÖGEN AM ENDE DES RECHNUNGSJAHRES 24.291.489,82 7

WERTPAPIERVERMÖGEN UND DERIVATIVE PRODUKTE ZUM 31.07.2015 ISIN Wertpapier-Bezeichnung Zins- Käufe / Verkäufe / Bestand Kurs in Kurswert %-Anteil satz Zugänge Abgänge Wertpapier- in EUR am Stück / Nominale (Nom. in 1.000, ger.) währung Fondsvermögen ZUM AMTLICHEN HANDEL ODER EINEM ANDEREN GEREGELTEN MARKT ZUGELASSENE WERTPAPIERE ANLEIHEN auf BRASILIANISCHE REAL lautend US105756BL31 BRAZIL 06/22 12,500 1.600 3.200 800 115,1700 250.012,89 1,03 BRSTNCLTN756 BRAZIL 2018 ZO 0,000 11 3 8 702,3550 1.524.683,54 6,28 BRSTNCLTN764 BRAZIL 2019 ZO 0,000 3 0 3 662,1100 538.994,64 2,22 Summe 2.313.691,07 9,52 ANLEIHEN auf CHILENISCHE PESOS lautend US168863AU21 CHILE 10/20 5,500 530.000 140.000 1.140.000 106,1370 1.646.793,10 6,78 Summe 1.646.793,10 6,78 ANLEIHEN auf INDONESISCHE RUPIAH lautend IDG000007402 INDONESIA 2027 FR42 10,250 15.000.000 0 15.000.000 111,0990 1.132.694,64 4,66 XS0586901042 EUR.BK REC.DEV. 11/16 7,250 4.800.000 2.400.000 2.400.000 98,1800 160.156,92 0,66 XS1241559324 INTER-AMER.DEV.BK 15/18 8,000 9.800.000 0 9.800.000 98,0030 652.795,09 2,69 Summe 1.945.646,65 8,01 ANLEIHEN auf KOLUMBIANISCHE PESOS lautend COL17CT02864 COLOMBIA 12/22 7,000 5.900.000 0 5.900.000 101,0670 1.907.689,89 7,85 Summe 1.907.689,89 7,85 ANLEIHEN auf MALAYSISCHE RINGGIT lautend MYBML1400035 MALAYSIA 2021 4,048 4.050 1.850 2.200 101,3000 534.590,29 2,20 MYBMX1000038 MALAYSIA 2030 0310 4,498 2.550 0 2.550 102,5500 627.284,83 2,58 Summe 1.161.875,12 4,78 ANLEIHEN auf MEXIKANISCHE PESOS lautend MX0MGO000003 MEXICO 2023 4,044 67 0 67 113,0992 421.108,03 1,73 MX0MGO0000Q0 MEXICO 2022 6,500 0 25 105 103,8961 606.244,14 2,50 Summe 1.027.352,17 4,23 ANLEIHEN auf PERUANISCHE NUEVO SOL lautend PEP01000C4N3 PERU 12-23 5,200 2.200 2.000 700 92,2345 185.153,97 0,76 PEP01000CY33 PERU 05/20 7,840 2.050 0 2.050 109,9663 646.480,31 2,66 Summe 831.634,28 3,42 ANLEIHEN auf PHILIPPINISCHE PESOS lautend US718286BX44 PHILIPPINES 12/22 3,900 33.000 10.000 23.000 98,7840 455.812,58 1,88 Summe 455.812,58 1,88 ANLEIHEN auf POLNISCHE ZLOTY lautend PL0000107595 POLEN 13/18 0718 2,500 3.300 1.100 3.000 101,2300 731.589,22 3,01 PL0000108148 POLEN 14-19 3,250 2.000 700 3.600 103,8300 900.455,30 3,71 PL0000108510 POLEN 15-20 1,500 1.000 0 1.000 95,8850 230.986,97 0,95 Summe 1.863.031,49 7,67 ANLEIHEN auf RUMÄNISCHE LEU lautend RO1121DBN032 RUMAENIEN 11-21 5,950 2.400 0 2.400 114,1765 621.925,76 2,56 Summe 621.925,76 2,56 ANLEIHEN auf RUSSISCHE RUBEL lautend RU000A0JSMA2 RUSSIAN FED. 12-22 7,600 40.000 0 40.000 85,6005 525.868,62 2,16 RU000A0JU4L3 RUSSIAN FED. 13-23 7,000 9.000 0 9.000 81,0000 111.961,44 0,46 XS0837020014 EURAS.DEV.BK 12/17 MTN 8,000 33.000 0 33.000 92,1460 467.015,61 1,92 Summe 1.104.845,67 4,55 8

ISIN Wertpapier-Bezeichnung Zins- Käufe / Verkäufe / Bestand Kurs in Kurswert %-Anteil satz Zugänge Abgänge Wertpapier- in EUR am Stück / Nominale (Nom. in 1.000, ger.) währung Fondsvermögen ANLEIHEN auf SÜDAFRIKANISCHE RAND lautend XS0605996700 EIB EUR.INV.BK 11/21 MTN 9,000 8.500 7.500 11.000 102,7430 812.273,51 3,34 ZAG000016320 SOUTH AFR. 2026 186 21.12 10,500 6.500 0 6.500 116,4216 543.881,50 2,24 ZAG000077470 SOUTH AFR. 2031 R213 7,000 16.500 6.500 16.500 85,9168 1.018.871,29 4,19 Summe 2.375.026,30 9,78 ANLEIHEN auf THAILÄNDISCHE BAHT lautend TH0623039607 THAILD 2029 4,875 10.000 0 10.000 118,1573 309.465,06 1,27 TH062303R603 THAILD 2017 3,250 30.000 7.000 23.000 103,2374 621.893,59 2,56 Summe 931.358,65 3,83 ANLEIHEN auf TÜRKISCHE LIRA lautend TRT120325T12 TURKEY 15-25 8,000 6.250 3.150 3.100 91,1000 927.972,92 3,82 TRT270116T18 TURKEY 11/16 9,000 2.850 1.150 1.700 99,4800 555.699,41 2,29 Summe 1.483.672,33 6,11 ANLEIHEN auf UNGARISCHE FORINT lautend HU0000402433 HUNGARY 08-19 19/A 6,500 150.000 0 150.000 114,3680 554.762,56 2,28 HU0000402524 HUNGARY 11-22 7,000 250.000 0 250.000 122,1900 987.840,96 4,07 HU0000402730 HUNGARY 14-18 18/B 4,000 50.000 280.000 200.000 104,9765 678.943,20 2,79 HU0000402953 HUNGARY 14-20 20/B 3,500 315.000 0 315.000 102,9240 1.048.427,89 4,32 Summe 3.269.974,61 13,46 SUMME DER ZUM AMTLICHEN HANDEL ODER EINEM ANDEREN GEREGELTEN MARKT ZUGELASSENEN WERTPAPIERE 22.940.329,67 94,44 NICHT ZUM AMTLICHEN HANDEL ODER EINEM ANDEREN GEREGELTEN MARKT ZUGELASSENE WERTPAPIERE ANLEIHEN auf NIGERIANISCHE NAIRA lautend US65412AAM45 NIGERIA, BUND. 09/19 REGS 7,000 40.000 0 40.000 76,0000 139.835,98 0,58 XS0972898323 NIGERIA, BUND. 13/16 REGS 13,050 0 0 60.000 98,3690 271.490,64 1,12 Summe 411.326,62 1,69 ANLEIHEN auf KOLUMBIANISCHE PESOS lautend US195325BV65 COLOMBIA 12/18 5,000 0 0 1.350.000 98,1030 423.703,89 1,74 Summe 423.703,89 1,74 SUMME DER NICHT ZUM AMTLICHEN HANDEL ODER EINEM ANDEREN GEREGELTEN MARKT ZUGELASSENEN WERTPAPIERE 835.030,51 3,44 SUMME WERTPAPIERVERMÖGEN 23.775.360,18 97,88 BANKGUTHABEN / BANKVERBINDLICHKEITEN WÄHRUNG FONDSWÄHRUNG BETRAG FONDSWÄHRUNG EURO EUR 16.827,07 AMERIKANISCHE DOLLAR EUR 5.783,18 MEXIKANISCHE PESOS EUR 41.273,24 POLNISCHE ZLOTY EUR 40.350,58 RUMÄNISCHE LEI EUR 35.327,53 RUSSISCHE RUBEL EUR 41.398,47 SÜDAFRIKANISCHE RAND EUR 10.505,97 TÜRKISCHE LIRA EUR 35.999,67 UNGARISCHE FORINT EUR 1.186,33 SUMME BANKGUTHABEN / BANKVERBINDLICHKEITEN 228.652,04 9

DEVISENKURSE WÄHRUNG EINHEITEN KURS AMERIKANISCHE DOLLAR 1 EUR = 1,09245 USD BRASILIANISCHE REAL 1 EUR = 3,68525 BRL CHILENISCHE PESOS 1 EUR = 734,73820 CLP INDONESISCHE RUPIAH 1 EUR = 14.712,57075 IDR KOLUMBIANISCHE PESOS 1 EUR = 3.125,74545 COP MALAYSISCHE RINGGIT 1 EUR = 4,16880 MYR MEXIKANISCHE PESOS 1 EUR = 17,99455 MXN NIGERIANISCHE NAIRA 1 EUR = 217,39755 NGN PERUANISCHE NUEVO SOL 1 EUR = 3,48705 PEN PHILIPPINISCHE PESOS 1 EUR = 49,84575 PHP POLNISCHE ZLOTY 1 EUR = 4,15110 PLN RUMÄNISCHE LEU 1 EUR = 4,40605 RON RUSSISCHE RUBEL 1 EUR = 65,11170 RUB SÜDAFRIKANISCHE RAND 1 EUR = 13,91370 ZAR THAILÄNDISCHE BAHT 1 EUR = 38,18115 THB TÜRKISCHE LIRA 1 EUR = 3,04330 TRY UNGARISCHE FORINT 1 EUR = 309,23500 HUF WÄHREND DES BERICHTSZEITRAUMES GETÄTIGTE KÄUFE UND VERKÄUFE, SOWEIT SIE NICHT IN DER VERMÖGENSAUFSTELLUNG GENANNT SIND ISIN Wertpapier-Bezeichnung Zins- Whg. Käufe / Zugänge Verkäufe / Abgänge satz Stück / Nominale (Nom. in 1.000, ger.) WERTPAPIERE US105756BJ84 BRAZIL 05/16 12,500 BRL 0 1.500 BRSTNCLTN749 BRAZIL 2016 ZO 0,000 BRL 3 3 XS0833886095 COLOMBIA 12/23 4,375 COP 0 1.600.000 HU0000402532 HUNGARY 11-28 6,750 HUF 0 100.000 HU0000402748 HUNGARY 14-25 25/B 5,500 HUF 130.000 130.000 IDG000010901 INDONESIA 2019 FR69 7,875 IDR 1.200.000 12.600.000 IDG000009101 INDONESIA 2021 FR0053 8,250 IDR 2.300.000 11.800.000 MYBMJ1400047 MALAYSIA 2019 0414 3,654 MYR 0 2.750 US718286BM88 PHILIPPINES 11/36 6,250 PHP 10.000 35.000 PL0000102646 POLEN 02/22 0922 5,750 PLN 0 2.000 RO1320DBN022 RUMAENIEN 13/20 5,750 RON 0 1.200 RO1425DBN029 RUMAENIEN 14-25 4,750 RON 2.000 2.000 RU000A0JRJU8 RUSSIAN FED. 11-17 7,400 RUB 16.000 45.000 RU000A0JU9V1 RUSSIAN FED. 13-19 6,700 RUB 40.000 40.000 TH062303T302 THAILD 2019 3,450 THB 0 20.000 TH0623033600 THAILD 2023 3,625 THB 20.000 20.000 XS1075219763 EIB EUR.INV.BK 14/21 MTN 8,750 TRY 8.300 9.300 XS0895805876 LANDWIRT.R.BK 13/18TN MTN 5,625 TRY 400 3.450 TRT140922T17 TURKEY 12-22 8,500 TRY 5.000 5.000 ZAG000024738 SOUTH AFR. 2020 207 7,250 ZAR 2.250 6.000 Die Verwaltungsvergütung des Spängler IQAM Bond LC Emerging Markets betrug im Rechnungsjahr 2014/2015 für die Retail Tranchen 1,30 % und für die Institutionellen Tranchen 0,80 %. Die Ermittlung des Leverage wird gemäß der Umrechnungsmethodik der Einzelinvestments nach dem Commitment Approach vorgenommen. Wertpapierleihegeschäfte, Pensionsgeschäfte sowie Total Return Swaps wurden im Berichtszeitraum nicht getätigt. 10

AUFGLIEDERUNG DES FONDSVERMÖGENS ZUM 31.07.2015 IN EUR EUR % Anleihen 23.775.360,18 97,88 Wertpapiervermögen 23.775.360,18 97,88 Zinsenansprüche 316.394,02 1,30 Bankguthaben / Bankverbindlichkeiten 228.652,04 0,94 Gebührenverbindlichkeiten -28.916,42-0,12 FONDSVERMÖGEN 24.291.489,82 100,00 Salzburg, am 13. November 2015 Spängler IQAM Invest GmbH e. h. Mag. Werner Eder e. h. Mag. Markus Ploner, CFA, MBA e. h. Dr. Thomas Steinberger 11

BESTÄTIGUNGSVERMERK *) Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht zum 31. Juli 2015 der Spängler IQAM Invest GmbH über den von ihr verwalteten "Spängler IQAM Bond LC Emerging Markets", Miteigentumsfonds, über das Rechnungsjahr vom 1. August 2014 bis 31. Juli 2015 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Rechenschaftsbericht, die Verwaltung des Sondervermögens und für die Buchführung Die gesetzlichen Vertreter der Verwaltungsgesellschaft resp. der Depotbank sind für die Buchführung, die Bewertung des Sondervermögens, die Berechnung von Abzugsteuern, die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Verwaltung des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des Investmentfondsgesetzes, den ergänzenden Regelungen in den Fondsbestimmungen und den steuerlichen Vorschriften, verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Erfassung und Bewertung des Sondervermögens sowie die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes von Bedeutung ist, damit dieser frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen. Verantwortung des Bankprüfers und Beschreibung von Art und Umfang der gesetzlichen Prüfung des Rechenschaftsberichts Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Rechenschaftsbericht auf der Grundlage unserer Prüfung. Wir haben unsere Prüfung gemäß 49 Abs 5 Investmentfondsgesetz unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob der Rechenschaftsbericht frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Beträge und sonstigen Angaben im Rechenschaftsbericht. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Bankprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme der Risikoeinschätzung berücksichtigt der Bankprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Bewertung des Sondervermögens von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Verwaltungsgesellschaft und der Depotbank abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Rechenschaftsberichts. Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung darstellt. Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Rechenschaftsbericht zum 31. Juli 2015 über den "Spängler IQAM Bond LC Emerging Markets", Miteigentumsfonds, nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften. 12

Aussagen zur Beachtung des Investmentfondsgesetzes und der Fondsbestimmungen Die Prüfung hat sich gemäß 49 Abs 5 InvFG auch darauf zu erstrecken, ob das Bundesgesetz über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Wir haben unsere Prüfung nach den oben beschriebenen Grundsätzen so durchgeführt, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob die Vorschriften des Investmentfondsgesetzes und die Fondsbestimmungen im Wesentlichen beachtet wurden. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen wurden die Vorschriften des Bundesgesetzes über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet. Aussagen zum Bericht über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres Die im Rechenschaftsbericht enthaltenen Ausführungen der Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres wurden von uns kritisch durchgesehen, waren aber nicht Gegenstand besonderer Prüfungshandlungen nach den oben beschriebenen Grundsätzen. Unser Prüfungsurteil bezieht sich daher nicht auf diese Angaben. Im Rahmen der Gesamtdarstellung stehen diese Angaben in Einklang mit den übrigen Ausführungen im Rechenschaftsbericht. Wien, am 13. November 2015 Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.h. e. h. Mag. Friedrich O. Hief e. h. ppa MMag. Roland Unterweger Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer *) Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Rechenschaftsberichtes in einer von der bestätigten (ungekürzten deutschsprachigen) Fassung abweichenden Form (zb verkürzte Fassung oder Übersetzung) darf ohne unsere Genehmigung weder der Bestätigungsvermerk zitiert noch auf unsere Prüfung verwiesen werden. 13

STEUERLICHE BEHANDLUNG Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich). Andere Anleger haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. Aus- Aus- Thesau- Thesau- Die Angaben entsprechen der aktuellen steuerlichen Rechtslage. schüttungs- schüttungs- rierungs- rierungsanteile (RA) anteile (IA) anteile (RT) anteile (IT) AT0000A189N6 AT0000A189Q9 AT0000A189P1 AT0000A189R7 EUR EUR EUR EUR A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern 1. Anteile im Privatvermögen a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug zur Gänze endbesteuert; eine Aufnahme in die Steuererklärung ist nicht erforderlich. Die Punkte 1.b. bis 1.f. betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. b) Wurde keine Optionserklärung abgegeben: Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: - - - - c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollten zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der 1) KESt (zusätzlich) die nachstehend angeführten Beträge in die Steuererklärung aufgenommen werden: - Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum vollen Steuersatz: Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: 5,6390 5,1468 4,6565 5,1627 Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 2) 5,6390 5,1468 4,6565 5,1627 - Kapitalertragsteuer, soweit sie auf endbesteuerungsfähige Kapitalerträge entfällt: Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: 1,4082 1,2815 1,1646 1,2908 Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 1,4082 1,2815 1,1646 1,2908 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen s. im Abschnitt B.): 0,9270 0,8341 0,7414 0,8368 Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: 0,2318 0,2085 0,1854 0,2092 f) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. 2. Anteile im Betriebsvermögen von Einzelunternehmen oder Mitunternehmerschaften (wie OG, KG) a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug weitgehend endbesteuert; zu versteuern sind lediglich die Substanzgewinne in der nachstehend angeführten Höhe: 3) 1,0276 1,0265 1,0235 1,0287 Die Punkte 2.c. bis 2.f. betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. 9) b) Wenn keine Optionserklärung abgegeben wurde: Statt des im Punkt a. angeführten Betrags ist steuerlich zu berücksichtigen: Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: 1,0276 1,0265 1,0235 1,0287 c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollte trotz Endbesteuerung zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der KESt in die Steuererklärung aufgenommen werden: 4) - Anstatt der im Punkt a. (mit Optionserklärung) bzw. b. (ohne Optionserklärung) angeführten Beträge werden als steuerpflichtig berücksichtigt: 6,0500 5,5574 5,0659 5,5742 - Anzurechnende Kapitalertragsteuer: Für Depots mit Optionserklärung: 5) 1,4082 1,2815 1,1646 1,2908 Für Depots ohne Optionserklärung: 5) 1,4082 1,2815 1,1646 1,2908 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. deren Erstattung: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen s. im Abschnitt B.): 0,9270 0,8341 0,7414 0,8368 Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: 0,2318 0,2085 0,1854 0,2092 f) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11.im Abschnitt B. 14

3. Anteile im Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) 6) a) Zurechnungen: - Ausschüttung 4,0000 4,0000 - - - ordentliches Fondsergebnis - - 4,6410 5,2387 - ausländische Abzugssteuern auf ausländische Erträge: 0,1443 0,1434 0,1428 0,1436 - inländische KESt auf inländische Dividendenerträge: - - - - - ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Unterfonds: - - - - - ausschüttungsgleiche Substanzgewinne ausländischer Unterfonds: - - - - - Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) - - - - - sonstige steuerpflichtige Substanzgewinne 1,0276 1,0265 1,0235 1,0287 - steuerpflichtige nicht ausgeschüttete Erträge 1,8051 1,2216 - - b) Abrechnungen: 7) - Beteiligungserträge gem. 10 Abs 1 Z 1 bis 4 KStG: - - - - - Beteiligungserträge gem. 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG: - - - - - Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen s. Abschnitt B.): 0,9270 0,8341 0,7414 0,8368 - bereits in Vorjahren versteuerte Erträge - - - - - ausgeschüttete Substanzgewinne - - - in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds - - - - - Ausschüttung aus der Fondssubstanz 9) - - - - - Verlustverrechnung - - - - c) Grundsätzlich auf die Körperschaftsteuer anrechenbare inländische Kapitalertragsteuer: 8) 1,6400 1,4900 1,3500 1,5000 (Achtung: Die Anrechnung der Kapitalertragsteuer ist nur soweit zulässig, als diese in Abzug gebracht und an das Finanzamt abgeführt wurde) davon jedenfalls anrechenbar: KESt auf inländische Dividendenerträge - - - - d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österr. Körperschaftsteuer: 7) 0,2128 0,2242 0,2165 0,2297 (Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. im Abschnitt B. entnommen werden.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt: 0,8950 0,8716 0,7401 1,0947 e) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11 im Abschnitt B. 4. Anteile im Vermögen von Privatstiftungen a) in- und ausländische Kapitaleinkünfte: Einkünfte gemäß 13 Abs 3 Z 1 KStG (unterliegen der Zwischenbesteuerung): 5,6390 5,1468 4,6565 5,1627 steuerpflichtige Auslandsdividenden: - - - - b) Anspruch auf Erstattung der KESt für inländische Beteiligungserträge: - - - - c) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österr. Körperschaftsteuer: 7) 0,2128 0,2242 0,2165 0,2297 (Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. im Abschnitt B. entnommen werden.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt 0,8950 0,8716 0,7401 1,0947 d) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. 1) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt (Regelbesteuerungsoption). 2) Zusätzlich zu dem im Punkt 1.b. angeführten Betrag. 3) Für Zwecke der Steuererklärung sind Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleiche Erträge des Fonds, soweit diese bei der Ermittlung des betrieblichen Gewinns/Verlusts berücksichtigt wurden, aus diesem zu eliminieren und durch den hier angeführten steuerpflichtigen Betrag zu ersetzen. 4) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt (Regelbesteuerungsoption). 5) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar bzw rückerstattbar. 6) Hier sind unter a. Zurechnungen und b. Abrechnungen sämtliche Beträge enthalten, die in der Steuererklärung einer Kapitalgesellschaft aus dem Ergebnis des Fonds zu berücksichtigen sind. Soweit hier als Zurechnungen angeführte Beträge im Bilanzergebnis der Kapitalgesellschaft enthalten sind und damit in deren Steuererklärung an anderer Stelle aufscheinen (was üblicherweise zumindest hinsichtlich der Ausschüttung des Fonds der Fall sein wird), sind diese Beträge in der Steuererklärung bei den Zurechnungen außer Ansatz zu lassen. 7) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften (mit Ausnahme von Bulgarien, Irland, Zypern), Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter 7 Abs 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idf AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. 8) Auf Grund von Befreiungserklärungen gem. 94 Z 5 EStG wird bei den meisten Kapitalgesellschaften ein KESt-Abzug durch die depotführende Bank sowie deren Abfuhr an das Finanzamt unterbleiben und wird daher keine Anrechnung zulässig sein. Soweit der hier angeführte Betrag der grundsätzlich anrechenbaren KESt auf eine inländische KESt auf inländische Dividendenerträge entfällt (siehe den Betrag oben unter a. Zurechnungen), ist er jedenfalls auf Körperschaftsteuer anrechenbar. 9) Für bilanzierende Steuerpflichtige ist bei Ausschüttungen aus der Fondssubstanz eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten. 15

STEUERLICHE BEHANDLUNG FÜR AUSSCHÜTTENDE RETAIL TRANCHE (ISIN AT0000A189N6) TEIL B Rechnungsjahr: 01.08.2014-31.07.2015 Zuflussdatum: 16.11.2015 ISIN: AT0000A189N6 Privatanleger Betriebliche Anleger Privatstiftungen Natürliche Juristische im Rahmen Personen Personen der Einkünfte mit mit aus Kapital- Option Option vermögen EUR EUR EUR EUR 1. Ausschüttung vor Abzug der KESt II und III 4,0000 4,0000 4,0000 4,0000 2. Zuzüglich: a) Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern 1) 0,1443 0,1443 0,1443 0,1443 b) Steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds - - - - c) Steuerpflichtige außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds - - - - d) Steuerpflichtige Substanzgewinne 0,6166 1,0276 1,0276 0,6166 e) Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) - - - - f) Steuerpflichtige nicht ausgeschüttete Erträge 1,8051 1,8051 1,8051 1,8051 3. Ertrag 6,5660 6,9770 6,9770 6,5660 4. Abzüglich: a) rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren - - - - b) Gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie 2) Immobilienfondserträge 0,9270 0,9270 0,9270 0,9270 c) Gemäß DBA steuerfreie Dividenden - - - - d) Steuerfrei gemäß 10 Abs 1 Z 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden) - - - - e) Steuerfrei gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 bzw. 13 Abs 2 KStG 3) (Auslandsdividenden) - - - - g) bereits in Vorjahren versteuerte Erträge - - - - h) Steuerfreie ausgeschüttete Substanzgewinne - - - - i) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds - - - - j) Ausschüttung aus der Fondssubstanz 16) - - - - k) Verlustverrechnung (nach Saldierung ao Ergebnis) - - - - 5. Verbleibender Ertrag 5,6390 6,0500 6,0500 5,6390 6. Hievon endbesteuert 5,6390 5,0224 - - 7. Steuerpflichtige Einkünfte 4) 5) 16) 0,0000 1,0276 6,0500 5,6390 davon unterliegen der Zwischenbesteuerung 5,6390 8. Rechenwert zum Ende des Rechnungsjahres 101,87 101,87 101,87 101,87 9. - Detailangaben 10. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt a) Dividenden 6) - - - - b) Zinsen, die einem Quellensteuerabzug unterlagen 0,8950 0,8950 0,8950 0,8950 c) Ausschüttungen ausländischer Fonds, die einem Quellensteuerabzug unterlagen - - - - gesamt 0,8950 0,8950 0,8950 0,8950 16

Rechnungsjahr: 01.08.2014-31.07.2015 Zuflussdatum: 16.11.2015 ISIN: AT0000A189N6 Privatanleger Betriebliche Anleger Privatstiftungen Natürliche Juristische im Rahmen Personen Personen der Einkünfte mit mit aus Kapital- Option Option vermögen EUR EUR EUR EUR 11. von den im Ausland entrichteten Steuern sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: a) anrechenbar (einschließlich matching credit, Detail siehe Punkt 18. a)) 7) 8) 9) 10) aus Aktien (Dividenden) - - - - aus Anleihen (Zinsen) 0,2128 0,2128 0,2128 0,2128 aus ausländischen Fonds - - - - gesamt 0,2128 0,2128 0,2128 0,2128 b) rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. b)) 10) 11) aus Aktien (Dividenden) - - - - aus Anleihen (Zinsen) 0,0944 0,0944 0,0944 0,0944 aus ausländischen Fonds - - - - gesamt 0,0944 0,0944 0,0944 0,0944 c) weder anrechen- noch rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18 c)) - - - - 12. Beteiligungserträge 10 Abs 1 KStG / 12) 13 Abs 2 KStG: a) inländische Dividenden - - - - b) ausländische Dividenden - - - - gesamt - - - - 13. Erträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 14) 15) 5,0224 5,0224 5,0224 5,0224 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 0,9270 0,9270 0,9270 0,9270 c) ausländische Dividenden 14) - - - - d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 14) 15) - - - - e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) - - - - f) Erträge aus Immobilienfonds 14) 15) - - - - g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 14) 15) - - - - h) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer 14) 15) Subfonds - - - - i) Substanzgewinne 14) 15) 0,6166 0,6166 0,6166 0,6166 14. Österreichische KEST I (auf Inlandsdividenden) - - - - 15. Österreichische KEST II auf: 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 1,2556 1,2556 1,2556 1,2556 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 2) 0,2318 0,2318 0,2318 0,2318 c) ausländische Dividenden - - - - d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds - - - - e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds - - - - f) Erträge aus Immobilienfonds - - - - g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) - - - - Österreichische KESt II (gesamt) 1,49 1,49 1,49 1,49 16. Österreichische KESt III (auf Substanzgewinne): 4) a) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds - - - - b) Substanzgewinne 0,1541 0,1541 0,1541 0,1541 Österreichische KESt III (gesamt) 0,15 0,15 0,15 0,15 17. Österreichische KESt II und III (gesamt) 1,64 1,64 1,64 1,64 17

Rechnungsjahr: 01.08.2014-31.07.2015 Zuflussdatum: 16.11.2015 ISIN: AT0000A189N6 Privatanleger Betriebliche Anleger Privatstiftungen Natürliche Juristische im Rahmen Personen Personen der Einkünfte mit mit aus Kapital- Option Option vermögen EUR EUR EUR EUR 18. a) Zu Punkt 11. a) anrechenbare ausländische Steuern aus indonesischen Anleihen 0,0499 0,0499 0,0499 0,0499 0,0499 0,0499 0,0499 0,0499 Gemäß DBA fiktiv anrechenbarer Betrag (matching credit) aus indonesischen Anleihen 0,0849 0,0849 0,0849 0,0849 aus malaysischen Anleihen 0,0227 0,0227 0,0227 0,0227 aus thailändischen Anleihen 0,0413 0,0413 0,0413 0,0413 aus türkischen Anleihen 0,0140 0,0140 0,0140 0,0140 0,1629 0,1629 0,1629 0,1629 Summe aus Anleihen 0,2128 0,2128 0,2128 0,2128 b) Zu Punkt 11. b) rückerstattbare ausländische Steuern aus indonesischen Anleihen 0,0255 0,0255 0,0255 0,0255 aus kolumbianischen Anleihen 0,0385 0,0385 0,0385 0,0385 aus polnischen Anleihen 0,0304 0,0304 0,0304 0,0304 Summe aus Anleihen 0,0944 0,0944 0,0944 0,0944 c) Zu Punkt 11. c) weder anrechen- noch rückerstattbare ausländische Steuern 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 19. Angaben zu einer allfälligen EU-Quellensteuer (nur für nicht unbeschränkt Steuerpflichtige relevant) EU-Quellensteuer 2,03 20. KESt auf Erträgegemäß 98 Abs. 1 Z 5 lit. b EStG 1988 (nur für nicht unbeschränkt Steuerpflichtige relevant) 17) 0,00 0,00 Die Darstellung der Werte in der steuerlichen Behandlung erfolgt zum Großteil mit vier Nachkommastellen. Gerechnet wird im Tabellenkalkulationsprogramm jedoch mit weiteren Nachkommastellen. Dadurch kann es zu Rundungsdifferenzen bei Summen bzw. Zwischensummen kommen. 1) - 2) Privatanleger können gemäß 240 Abs 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt geltend machen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung. 3) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften (mit Ausnahme von Bulgarien, Irland, Zypern), Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter 7 Abs 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idf AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. 4) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar bzw rückerstattbar. 5) Dieser Betrag abzüglich der unter Punkt 10. a) ausgewiesenen ausländischen Dividenden unterliegt in der Privatstiftung der Zwischenbesteuerung. 6) Sind in der Privatstiftung steuerpflichtig (zum vollen Steuersatz), weil die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach 10 KStG nicht gegeben sind. 7) Der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden. 8) Für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind. Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden. 9) Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. 10) Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. 11) Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen (https://www.bmf.gv.at) erhältlich. 12) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt I und KESt II Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw rückerstattet werden. 13) Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß 94 Z 5 EStG 1988. Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KSt anrechenbar. 18

14) Bei Privatanlegern sind die Erträge mit dem KESt II und KESt III Abzug endbesteuert. Bei betrieblichen Anlegern/natürliche Personen gilt die Endbesteuerung nur hinsichtlich der KESt II pflichtigen Erträge. Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw rückerstattet werden. 15) Bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Zwischenbesteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann). 16) Für bilanzierende Steuerpflichtige ist eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten 17) Betrifft grundsätzlich nur natürliche Personen ohne steuerlichen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich, die nicht der EU- QuSt unterliegen. 19

STEUERLICHE BEHANDLUNG FÜR AUSSCHÜTTENDE INSTITUTIONELLE TRANCHE (ISIN AT0000A189Q9) TEIL B Rechnungsjahr: 01.08.2014-31.07.2015 Zuflussdatum: 16.11.2015 ISIN: AT0000A189Q9 Privatanleger Betriebliche Anleger Privatstiftungen Natürliche Juristische im Rahmen Personen Personen der Einkünfte mit mit aus Kapital- Option Option vermögen EUR EUR EUR EUR 1. Ausschüttung vor Abzug der KESt II und III 4,0000 4,0000 4,0000 4,0000 2. Zuzüglich: a) Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern 1) 0,1434 0,1434 0,1434 0,1434 b) Steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds - - - - c) Steuerpflichtige außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds - - - - d) Steuerpflichtige Substanzgewinne 0,6159 1,0265 1,0265 0,6159 e) Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) - - - - f) Steuerpflichtige nicht ausgeschüttete Erträge 1,2216 1,2216 1,2216 1,2216 3. Ertrag 5,9809 6,3915 6,3915 5,9809 4. Abzüglich: a) rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren - - - - b) Gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie 2) Immobilienfondserträge 0,8341 0,8341 0,8341 0,8341 c) Gemäß DBA steuerfreie Dividenden - - - - d) Steuerfrei gemäß 10 Abs 1 Z 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden) - - - - e) Steuerfrei gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 bzw. 13 Abs 2 KStG 3) (Auslandsdividenden) - - - - g) bereits in Vorjahren versteuerte Erträge - - - - h) Steuerfreie ausgeschüttete Substanzgewinne - - - - i) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds - - - - j) Ausschüttung aus der Fondssubstanz 16) - - - - k) Verlustverrechnung (nach Saldierung ao Ergebnis) - - - - 5. Verbleibender Ertrag 5,1468 5,5574 5,5574 5,1468 6. Hievon endbesteuert 5,1468 4,5309 - - 7. Steuerpflichtige Einkünfte 4) 5) 16) 0,0000 1,0265 5,5574 5,1468 davon unterliegen der Zwischenbesteuerung 5,1468 8. Rechenwert zum Ende des Rechnungsjahres 101,30 101,30 101,30 101,30 9. - Detailangaben 10. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt a) Dividenden 6) - - - - b) Zinsen, die einem Quellensteuerabzug unterlagen 0,8716 0,8716 0,8716 0,8716 c) Ausschüttungen ausländischer Fonds, die einem Quellensteuerabzug unterlagen - - - - gesamt 0,8716 0,8716 0,8716 0,8716 20

Rechnungsjahr: 01.08.2014-31.07.2015 Zuflussdatum: 16.11.2015 ISIN: AT0000A189Q9 Privatanleger Betriebliche Anleger Privatstiftungen Natürliche Juristische im Rahmen Personen Personen der Einkünfte mit mit aus Kapital- Option Option vermögen EUR EUR EUR EUR 11. von den im Ausland entrichteten Steuern sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: a) anrechenbar (einschließlich matching credit, Detail siehe Punkt 18. a)) 7) 8) 9) 10) aus Aktien (Dividenden) - - - - aus Anleihen (Zinsen) 0,2242 0,2242 0,2242 0,2242 aus ausländischen Fonds - - - - gesamt 0,2242 0,2242 0,2242 0,2242 b) rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. b)) 10) 11) aus Aktien (Dividenden) - - - - aus Anleihen (Zinsen) 0,0938 0,0938 0,0938 0,0938 aus ausländischen Fonds - - - - gesamt 0,0938 0,0938 0,0938 0,0938 c) weder anrechen- noch rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18 c)) - - - - 12. Beteiligungserträge 10 Abs 1 KStG / 12) 13 Abs 2 KStG: a) inländische Dividenden - - - - b) ausländische Dividenden - - - - gesamt - - - - 13. Erträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 14) 15) 4,5309 4,5309 4,5309 4,5309 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 0,8341 0,8341 0,8341 0,8341 c) ausländische Dividenden 14) - - - - d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 14) 15) - - - - e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) - - - - f) Erträge aus Immobilienfonds 14) 15) - - - - g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 14) 15) - - - - h) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer 14) 15) Subfonds - - - - i) Substanzgewinne 14) 15) 0,6159 0,6159 0,6159 0,6159 14. Österreichische KEST I (auf Inlandsdividenden) - - - - 15. Österreichische KEST II auf: 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 1,1327 1,1327 1,1327 1,1327 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 2) 0,2085 0,2085 0,2085 0,2085 c) ausländische Dividenden - - - - d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds - - - - e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds - - - - f) Erträge aus Immobilienfonds - - - - g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) - - - - Österreichische KESt II (gesamt) 1,34 1,34 1,34 1,34 16. Österreichische KESt III (auf Substanzgewinne): 4) a) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds - - - - b) Substanzgewinne 0,1540 0,1540 0,1540 0,1540 Österreichische KESt III (gesamt) 0,15 0,15 0,15 0,15 17. Österreichische KESt II und III (gesamt) 1,49 1,49 1,49 1,49 21