Möglichkeiten zum Abbau von Bürokratie bei hoher Wirksamkeit für die Biodiversität aus Sicht der Agrarverwaltung des Freistaates Bayern Internationaler Expertenworkshop 28./29. November 2011 in Ladenburg Dr. Alexander Malcharek Referat P2 Flächen- und tierbezogene Zahlungen Hauptproblembereiche 1. Landschaftselemente Förderfähigkeit von Landschaftselementen CC-Erhaltungsgebot auf Extensivweiden 2. Vor-Ort-Kontrollen: zu viele und zu aufwendig Anzahl Kontrollintensität Prüfung der Baseline Prüfung bei tierbezogenen Maßnahmen Folie 2 1
1. Landschaftselemente (LE) Ist-Situation: Verbot der Beseitigung von CC-LE (effektive Kontrolle erfordert eine Digitalisierung) Förderfähigkeit von LE (gemäß Art. 34 VO (EG) Nr. 1122/2009): CC-LE gemäß Abs. 3 Ausnahmeregelung gemäß Abs. 2 (traditionelle 2m-LE) und Abs. 4 (baumbestandene Flächen) Bagatellregelung (Anrechnung kleiner nicht förderfähiger LE im Umfang der Messtoleranz) Für den Erhalt der Förderfähigkeit ergibt sich die Notwendigkeit einer mehrfachen Unterscheidung Folgerung: extrem hoher Aufwand für Antragsteller und Verwaltung Folie 3 1. Landschaftselemente (LE) Forderungen (1): Bis zu einem Anteil von maximal 25 % sind LE auch ohne CC-Schutz bei allen Fördermaßnahmen beihilfefähig. Falls CC- Erhaltungsgebot dennoch notwendig: CC-Schutz nur für größere LE (z.b. Feldgehölze ab 100 m 2 ). Kleine LE sollten auch außerhalb von CC beihilfefähig sein. und Folie 4 2
1. Landschaftselemente (LE) Forderungen (2): CC- Schutz sollte nicht für bestimmte LE (Einzelsträucher/ Hecken/Feldgehölze) auf Flächen mit AUM zur extensiven Beweidung oder auf natürlichen Extensivweiden allgemein (Almen, Hutungen, Sommerweiden für Wanderschafe) gelten. Im Zweifelsfall kann eine Bestätigung der Naturschutzverwaltung für die gesamte Fläche erfolgen. Somit besteht auch keine Notwendigkeit zur Erfassung und Überprüfung. Folie 5 1. Landschaftselemente (LE) Vor dem Hintergrund des sog. Greening (v.a. Flächen im Umweltinteresse) sollte eine großzügigere Anrechnung von LE erfolgen. Ziel der Beweidung von Extensivflächen ist die Offenhaltung der Flächen. Einzelsträucher/Hecken/Feldgehölze sollen auf diesen Flächen an ihrer fortschreitenden Ausbreitung gehindert werden, und sind daher nicht schutzwürdig. Ein CC-Schutz auf Extensivweiden ist daher i.d.r. überflüssig und verursacht nur unnötigen Verwaltungsaufwand. Folie 6 3
2. Vor-Ort-Kontrollen zu viele und zu aufwendig Forderung: Tatsächliche Reduktion der Vor-Ort-Kontrollen (VOK) bei InVeKoS von derzeit 5 % auf 2,5 %. gut funktionierende computergestützte Verwaltungs- und Kontrollsysteme (GIS, HI-Tier). Bei Auffälligkeiten werden Kontrollquoten ohnehin erhöht. Geplanter Artikel 31a VO (EG) Nr. 1122/2009 erlaubt zwar den Ersatz der Risiko-VOK (75-80%) durch Methoden der Fernerkundung, aber gilt nur für die 1. Säule, bei 2. Säule weiterhin 5 % notwendig. 100 % Fernerkundung alle 3 Jahre. weitere erhöhte Anforderungen an die Verwaltung (z.b.: geringe zertifizierte Fehlerquote bei Zufalls-VOK). Daher: Ablehnung! Folie 7 2. Vor-Ort-Kontrollen zu viele und zu aufwendig Forderung: Reduktion der Kontrollquote bei Cross Compliance von 1 % auf 0,5 % gut funktionierende Kontrollsysteme. Bei Auffälligkeiten werden Kontrollquoten gemäß Reglement ohnehin erhöht. ergänzendes Fachrechtskontrollsystem bei vielen Rechtsakten. Folie 8 4
2. Vor-Ort-Kontrollen zu viele und zu aufwendig Praxistaugliche Toleranzen bei Flächenmessung Ist-Situation: Toleranz für Messung mit Orthophoto: = Umfang x Pixel x 1,5 Pixel: 0,20 m 650 m x 0,2 m x 1.5 = 195 m² Pixel: 0,40 m 650 m x 0,4 m x 1,5 = 390 m² Feldstück: Fläche: 2,41 ha Umfang: 650 m Wie soll der Landwirt auf 0,02 ha bzw. 0,04 ha genau messen? Bestimmung der Schlaggrenze: Fehler von 1 bis 2 Meter lassen sich für den Landwirt und die Verwaltung nicht vermeiden! Forderung: Toleranzfaktor (Pufferwert): Umfang x mindestens 1,0 Meter (hier 650 m²) Folie 9 2. Vor-Ort-Kontrollen zu viele und zu aufwendig Kontrollintensität bei AUM Ist-Situation: Seit 2011 müssen die Verpflichtungen bei AUM nicht mehr nur auf Basis einer Stichprobe (mind. 50 %), sondern i.d.r. auf 100 % der betroffenen Flächen geprüft werden (Art. 15 VO (EU) Nr. 65/2011). Forderung: Beschränkung der Kontrollen auf maximal 50 % der betroffenen Flächen bei AUM bezüglich der Verpflichtungen. Steigerung der Kontrollkosten, aber keine Effizienzsteigerung. Fernerkundung kann kaum eingesetzt werden. Folie 10 5
2. Vor-Ort-Kontrollen zu viele und zu aufwendig Prüfung der Baseline bei AUM (1) Ist-Situation: Seit 2011 erfolgt im Rahmen der VOK bei AUM nicht nur eine Kontrolle der direkten AUM-Auflagen, sondern auch der CC- Grundanforderungen Baseline (Art. 18 VO (EU) Nr. 65/2011). Bei Verstoß: doppelte Sanktion, wobei CC-Sanktionen bereits jetzt aufgrund der Vorgaben (Wiederholung) erhebliche finanzielle Auswirkungen auf den Betrieb haben. Bei CC-Anforderungen, die Bestandteil der Baseline sind, wird die Kontrollquote deutlich erhöht. Probleme bei der Fernerkundung, Deutlich erhöhter Zeitaufwand von 2-3 Std. je Kontrolle. Folie 11 2. Vor-Ort-Kontrollen zu viele und zu aufwendig Prüfung der Baseline bei AUM (2) Forderung: Wiedereinführung des alten Rechts Kontrolle nur der für AUM relevanten Auflagen Baseline sollte wie bisher im Rahmen von CC geprüft werden. Prüfung der Grundanforderungen der AUM bereits über CC im Rahmen einer eigenen Stichprobe. Vermeidung einer indirekten Erhöhung der Kontrollquote bei den CC-Grundanforderungen. Folie 12 6
2. Vor-Ort-Kontrollen zu viele und zu aufwendig Prüfung bei tierbezogenen Maßnahmen Ist-Situation: Kontrolle der Fördermaßnahme (AUM oder Tierschutzmaßnahme, z. B. Weideprämie ): Intensive Prüfung des gesamten Tierbestands sowie des Einzeltiers hinsichtlich Kennzeichnung/Registrierung, auch bei nicht beihilfefähigen Tieren. Kontrolle der VVVO im Rahmen von CC: Intensive Prüfung des Einzeltiers hinsichtlich Kennzeichnung/ Registrierung im Rahmen einer eigenen Stichprobe (3 % bei Rindern und Schafen/Ziegen, 1 % bei Schweinen) Folgerung: Gleiches Prüfkriterium wird doppelt geprüft doppelter Aufwand Folie 13 2. Vor-Ort-Kontrollen zu viele und zu aufwendig Prüfung bei tierbezogenen Maßnahmen Forderungen: Im Rahmen der Kontrolle der Fördermaßnahme: Keine Prüfung des Einzeltiers hinsichtlich Kennzeichnung/ Registrierung Bei Rindern auch keine Bestandskontrollen. Bei der Weideprämie : Kontrolle der Weidehaltung nur indirekt über Stallkontrolle Für die Kontrolle der Kennzeichnung/Registrierung und bei Rindern auch des Bestands besteht ein eigenes Kontrollsystem (HI-Tier). Daher sind zusätzliche Kontrollen unnötig und verursachen nur einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Folie 14 7
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