Neuorganisation der Feuerwehrausbildung im Land Bremen

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Transkript:

BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/226 Landtag 18. Wahlperiode 07.02.12 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD Neuorganisation der Feuerwehrausbildung im Land Bremen

Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 7. Dezember 2011 Neuorganisation der Feuerwehrausbildung im Land Bremen Die Fraktion der SPD hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet: Um den gestiegenen Anforderungen an die Feuerwehrausbildung gerecht zu werden, soll die Feuerwehrausbildung im Lande Bremen in Theorie und Praxis neu organisiert werden. Das Ziel muss sein, die vergleichsweise kleinen Ausbildungsjahrgänge qualitativ hochwertig und gleichzeitig wirtschaftlich effizient auszubilden. Deshalb sollen die Feuerwehren in Bremen und Bremerhaven stärker als bisher in die praktische Ausbildung eingebunden werden und geprüft werden, ob und gegebenenfalls wie Kooperationen mit Hochschulen und andern Ausbildungsstellen auch länderübergreifend in die Ausbildung integriert werden können. Gleichzeitig müssen bei einer solchen Neuorganisation die Interessen der Ausbilder und Auszubildenden der Feuerwehren Bremen und Bremerhaven angemessen berücksichtigt werden. Ferner gilt es sicherzustellen, dass die Qualität der Ausbildung auch in der Umstellungsphase voll gewährleistet ist. Und dass selbstverständlich auch das Kerngeschäft der Feuerwehr - Sicherheit für Menschen und Gebäude im Lande Bremen zu garantieren - durch Neukonzeption und Umstellungsprozess nicht beeinträchtigt wird. Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Auszubildende Feuerwehrleute sollen im Jahr 2012 eingestellt werden? 2. An welchen Feuerwehrstandorten soll die Ausbildung im Jahr 2012 und ggf. abweichend zukünftig erfolgen? 3. Welches Budget steht für die Feuerwehrausbildung zukünftig zur Verfügung und inwiefern weicht dieses vom bisherigen Budget ab? 4. Inwiefern wird es Veränderungen beim Ausbildungskonzept geben und wird es hierzu auch entsprechende neue Prüfungsordnungen geben? 5. Ist geplant die Ausbildung zum Rettungsassistenten in das Konzept zu integrieren und inwieweit werden sich ggf. hierdurch die Ausbildungszeiten verändern? 6. Wird das bestehende Ausbildungspersonal in gleichem Umfang an der neu gestalteten Ausbildung beteiligt sein? Wenn nein, inwiefern wird sichergestellt dass das bestehende Ausbildungspersonal angemessen weiterbeschäftigt wird?

Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Auszubildende Feuerwehrleute sollen im Jahr 2012 eingestellt werden? Antwort zu Frage 1: Zur Sicherung der Personalausstattung bei der Feuerwehr Bremen sollen - vorbehaltlich des erforderlichen Senatsbeschlusses - im Jahr 2012 21 Auszubildende und für Bremerhaven 7 Auszubildende eingestellt werden. 2. An welchen Feuerwehrstandorten soll die Ausbildung im Jahr 2012 und ggf. abweichend zukünftig erfolgen? Antwort zu Frage 2: Es ist geplant, bereits im Jahr 2012 mit der Ausbildung für die Laufbahngruppe 1 Einstiegsamt 2 in der Verantwortung der Feuerwehren Bremen und Bremerhaven zu beginnen. Die Feuerwehr Bremerhaven hat die Ausbildung im 1. Halbjahr 2012 bei der Berufsfeuerwehr Wilhelmshaven geplant. Ab 2013 sollen die Ausbildungen auch am Standort Bremerhaven stattfinden. 3. Welches Budget steht für die Feuerwehrausbildung zukünftig zur Verfügung und inwiefern weicht dieses vom bisherigen Budget ab? Antwort zu Frage 3: Das im Haushalt vorhandene Budget der Landesfeuerwehrschule steht zur Verfügung. 4. Inwiefern wird es Veränderungen beim Ausbildungskonzept geben und wird es hierzu auch entsprechende neue Prüfungsordnungen geben? Antwort zu Frage 4: Das Ausbildungskonzept wurde grundlegend überarbeitet. Entsprechend ist die Ausbildungs- und Prüfungsordnung anzupassen. Die Qualifizierung zur Laufbahngruppe 1 Einstiegsamt 2 (ehemals mittleren feuerwehrtechnischen Dienst) soll zukünftig direkt bei den Berufsfeuerwehren Bremen resp. Bremerhaven erfolgen. Darüber hinaus soll der theoretische Teil der Ausbildung zum Rettungsassistenten zukünftig Teil der Ausbildung zum mittleren feuerwehr- -2-

technischen Dienst werden. Insgesamt soll die gesamte Qualifikation zukünftig eine Dauer von zwei Jahren betragen. Die Ausbildung zur Laufbahngruppe 2 Einstiegsamt 1 (ehemals gehobener Dienst) soll in Angleichung an die bereits erfolgten und in Umsetzung befindlichen Veränderungen anderer Länder angepasst werden und zukünftig modular aufgebaut werden. Verschiedene Ausbildungsmodule können dann auch in anderen Ländern in Anspruch genommen werden. Die Ausbildung soll über eine Zeitdauer von 24 Monate für Laufbahnbewerber und von 15 Monaten für Aufstiegsbeamte erfolgen. Innerhalb dieses Zeitraumes sind u.a. Praktikumsabschnitte bei anderen Feuerwehren und zentrale Laufbahnlehrgänge vorgesehen. Die Aus- und Fortbildung im Ehrenamt (Freiwillige Feuerwehren) soll zukünftig in Kooperationen mit der Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz (NABK, Standorte Celle und Loy bei Oldenburg) erfolgen. Diese Lösung ermöglicht den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren eine hohe Flexibilität bei der Auswahl von Lehrgangsplätzen, da nicht wie bisher geschlossene Lehrgänge zusammengestellt werden müssen, sondern Einzelplätze in fortlaufenden Lehrgängen genutzt werden können. Zusätzlich stehen Lehrgänge zur Verfügung, die bisher aufgrund zu geringer Teilnehmerzahlen an der LFS Bremen nicht angeboten wurden. 5. Ist geplant die Ausbildung zum Rettungsassistenten in das Konzept zu integrieren und inwieweit werden sich ggf. hierdurch die Ausbildungszeiten verändern? Antwort zu Frage 5: Bisher müssen Feuerwehrkräfte, die im Rettungsdienst als Rettungsassistent eingesetzt werden sollen, aus dem Einsatzdienst für diese Ausbildung insgesamt 24 Wochen abgeordnet werden. Dies erfordert hohen zusätzlichen Koordinierungsaufwand für Ausschreibungen, Auswahlen und Sicherstellung der Einsatzstärken an den Wachen. Die Ausbildung zum Rettungsassistenten erfolgt für Feuerwehrleute bislang im Land Bremen bereits in verkürzter Form, da praktische Anteile der feuerwehrtechnischen Ausbildung angerechnet werden. Diese soll bezüglich des theoretischen Teils -3-

der Rettungsassistentenausbildung zukünftig direkt in die Ausbildung zum mittleren feuerwehrtechnischen Dienst integriert werden. Die zukünftige Ausbildungszeit für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst soll sich aufgrund der Einbeziehung des theoretischen Teil der RA-Ausbildung um sechs Monate verlängern. Der praktische Teil der Ausbildung zum Rettungsassistenten soll im Anschluss an die Ausbildung im unmittelbaren Dienst erfolgen und besteht aus nachzuweisenden Verwendungszeiten im praktischen Rettungsdienst. Damit werden alle neu ausgebildeten Feuerwehrkräfte zukünftig zeitnah die Qualifikation des Rettungsassistenten haben und zeitgleich für den Einsatz zur Verfügung stehen. 6. Wird das bestehende Ausbildungspersonal in gleichem Umfang an der neu gestalteten Ausbildung beteiligt sein? Wenn nein, inwiefern wird sichergestellt dass das bestehende Ausbildungspersonal angemessen weiterbeschäftigt wird? Antwort zu Frage 6: Der überwiegende Teil des Personals soll 1:1 in die neu gestaltete Ausbildung in Bremen und Bremerhaven integriert werden; dabei wird eine amtsangemessene Anschlussverwendung angestrebt. -4-