Verfahrens- und Sozialberatung

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Transkript:

Verfahrens- und Sozialberatung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Karlsruhe Referent: Thomas Voss, Caritas und Diakonisches Werk

Beruflicher Werdegang Studium Soziale Arbeit an der EH Ludwigsburg Praxissemester beim Jugendamt Stuttgart im Bereich Hilfen zur Erziehung. Anschließend Honorartätigkeit Studienabschluss im Februar 2014 Verfahrens- und Sozialberatung LEA Karlsruhe

https://www.youtube.com/watch?v=s44g5ioulcw&feature=youtu.be

Quelle: http://www.swr.de/-/id=15188166/property=full/166zg3t/fl%c3%bcchtlinge%20vor%20der%20landeserstaufnahmestelle%20karlsruhe.jpg

1. Akteure in der Erstaufnahmeeinrichtung Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Hauptzentrale befindet sich in Nürnberg) Ist für das Asylverfahren zuständig - Asylantragstellung - Anhörung Sicherheitsdienst Polizei Jugendamt - unbegleitet minderjährige Flüchtlinge (UMF) Regierungspräsidium Karlsruhe Abteilung 8/9 Ist zuständig für: - Unterbringung der Flüchtlinge - Registrierung - Gesundheit - Verteilung - Terminierung der Asylanträge - Abschiebung - Freiwillige Rückreise Gesundheitsamt - Gesundheitsuntersuchung, Röntgen, Impfung Verfahrens- und Sozialberatung

Asylgesuch Erstaufnahmeeinrichtung Antrag auf Asyl Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Feststellung der Identität Reisewegbefragung (Dublin) Rechtsbelehrung Erhalt einer Aufenthaltsgestattung Anhörung beim BAMF

1.1. Asylgesuch Nachsuchen um Asyl Polizeidienststelle Ausländerbehörde Direkt in der Landeserstaufnahmeeinrichtung Zukünftig: Transitzentren? Ausstellung einer Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BÜMA)

1.2 Erstverteilung und Unterbringung Verteilung nach Königsteiner Schlüssel Baden-Württemberg nimmt nach diesem Schlüssel im Jahr 2015 12,97% der Asylsuchenden auf Erstaufnahmeeinrichtungen LEA Karlsruhe LEA Meßstetten LEA Ellwangen und weitere ZRZ Heidelberg + div. Bedarfsorientierte Erstaufnahmeeinrichtungen

Aus einer für 2017 geplanten LEA in einer ehemaligen Polizeiakademie in Freiburg wird ein BEA (BEA = Bedarfsorientierte Erstaufnahmestelle)

1.3 Asylantrag Wird bei der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt: Identität feststellen (wird in Eurodac gespeichert) Reisewegbefragung (Dublin-Verfahren) Rechtsbelehrung Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung wird ausgestellt

1.4. Erstverteilung und Unterbringung Vorläufige Unterbringung 44 Stadt- und Landkreise Anschlussunterbringung

1.5 Prüfung des Asylantrag Anwesenheit bei Anhörung erforderlich: Entscheider/-in Asylbewerber/-in Dolmetscher/-in Anwesenheit bei Anhörung möglich: Anwalt/Anwältin Beistand (Sozialarbeiter etc.) Anhörungsprotokoll

1.5 Prüfung des Asylantrag Entscheider des BAMF prüft Asylantrag Prüfung potenzieller Schutzstatus Anerkennung als Asylberechtigter? Anerkennung als Flüchtling? Zuerkennung von Subsidiärem Schutz? Vorliegen Nationaler Abschiebungsverbote?

Anhörung Entscheidung beim BAMF Asylberechtigung Anerkannter Flüchtling Subsidiärer Schutz Offensichtlich unbegründet abgelehnt Abschiebungsverbot Abschiebungsandrohung Art. 16a GG 3 AsylVfG 4 AsylVfG 60 AufenthG 34 AsylVfG wird gegeben, wenn eine politische Verfolgung festgestellt ist. wird gewährt, wenn eine Person aus begründeter Furcht vor Verfolgung aufgrund von Ethnie, Religion oder Nationalität geflohen ist. wird gewährt, wenn die Person beweisen kann, dass ihm in seinen Land ein ernsthafter Schaden droht. andere Gefährdungsgrü nde des Schutzsuchenden z.b. nicht zuständig (Dublin III), Abschiebung, freiwillige Rückreise Wird erlassen, wenn keine der Schutzbedürftigkeit gesehen wird.

2. Rechte und Pflichten der Asylsuchenden in der Erstaufnahme Aufenthalt Erstaufnahme (bis zu drei Monate): Stadtgebiet Karlsruhe Taschengeld Auszahlung einmal im Monat in der LEA Für persönliche Bedürfnisse im Alltag Voraussetzung: Med. Check+Röntgen; Registrierung vor Stichtag Krankenversorgung nur in akuten Fällen Behandlung durch niedergelassene Ärzte nur mit Krankenschein Krankenschein wird von Krankenstation/Pflegedienst in LEA/Außenstellen ausgestellt

3. Verfahrens- und Sozialberatung in der LEA Wir beraten die ankommenden Personen in der Erstaufnahme und somit in der Anfangsphase ihres Asylverfahrens. Themen sind mitunter Verstehen der Rechte und Pflichten als Asylbewerber Familienzusammenführung Was muss beim Asylverfahren beachtet werden Suche nach Familienmitgliedern Ungewissheit ob nicht ein anderes EU-Land zuständig ist Unsicherheit wie das Asylverfahren ausgeht

4. Gruppenarbeit mit Fragestellungen - Neue Regeln für die Erstaufnahmestellen - medizinische Versorgung in der Erstaufnahmestelle - Familienzusammenführung - Fragebögen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Was hat mir das Studium an der EH Ludwigsburg für die Arbeit gebracht?

Soziales Engagement in der LEA und ihren Außenstellen Programmgestaltung Filmabende Kino ohne Grenzen Begleitung zum Kino Die Kurbel Öffentlichkeitsarbeit In Kooperation mit dem Kino Die Kurbel

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Soziales Engagement in der LEA und ihren Außenstellen Organisation Kleiderkammer Ausgabe In Kooperation mit Mennonitisches Hilfswerk

Freiwilliges Engagement vs. Hauptberufliche Tätigkeit Klare Trennung zwischen Freiwilligem Engagement und Beratungstätigkeit zum Schutz der Freiwilligen zum Schutz der Asylsuchenden Welche Tätigkeiten gibt es? In welchen Fällen sollte an die hauptberuflichen Berater verwiesen haben? Was ist ansonsten zu beachten?