Henner Schmidt (FDP) fragt, wann die beiden vakanten Abteilungsleiterposten bei SenGesUmV wieder besetzt würden.

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Inhaltsprotokoll GesUmVer 16 / 35 16. Wahlperiode Plenar- und Ausschussdienst Inhaltsprotokoll Ausschuss für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz 35. Sitzung 17. November 2008 Beginn: Ende: Vorsitz: 12.05 Uhr 14.28 Uhr Felicitas Kubala (Grüne) Punkt 1 der Tagesordnung Aktuelle Viertelstunde Die Linksfraktion verzichtet auf eine Frage. Heidi Kosche (Grüne) erinnert daran, dass Frau Senatorin Lompscher dem Ausschuss im Juni versprochen habe, Auskunft über die Stellenbesetzung des Netzwerks Kinderschutz zu geben. Senatorin Katrin Lompscher (SenGesUmV) erklärt, dass die Vorlage an den Hauptausschuss ihr Büro bereits verlassen habe und in Kürze dem Abgeordnetenhaus vorliegen müsse. Die Abstimmungen über das Berliner Kinderschutzgesetz seien innerhalb des Senats bald abgeschlossen. Henner Schmidt (FDP) fragt, wann die beiden vakanten Abteilungsleiterposten bei SenGesUmV wieder besetzt würden. Senatorin Katrin Lompscher (SenGesUmV) antwortet, die beiden Abteilungen würden derzeit kommissarisch geführt. Die Auswahlverfahren seien abgeschlossen. Da sie noch gerichtsanhängig seien, könne noch nicht über die Besetzung entschieden werden. Daniel Buchholz (SPD) wünscht Auskunft über die vor wenigen Tagen in Berlin von SenGesUmV veranstaltete Biomasse-Tagung. Komme die vom Abgeordnetenhaus beschlossene Förderung und Ausweitung der Bioabfallsammlung voran? Senatorin Katrin Lompscher (SenGesUmV) berichtet, dass die Tagung am 5. November 2008 gemeinsam von SenGesUmV und dem Klimaschutzrat, der sie angeregt habe, veranstaltet worden sei. Unter den mehr als 100 Experten habe es einen fundierten Meinungsaustausch gegeben. Die technischen Voraussetzungen für die Biogasherstellung aus Biogut seien so weit, dass die BSR davon ausgehe, dass 2010 die Biogasanlage zumindest ihren Probebetrieb aufnehmen könne. Dies sei ein großer Fortschritt. Daniel Buchholz (SPD) fragt nach, ob nach Fertigstellung der neuen Vergärungsanlage auch eine umfassendere Biomüllsammlung in Berlin stattfinden werde. Senatorin Katrin Lompscher (SenGesUmV) stellt fest, dass die BSR mehr Biogutsammelkapazität habe als genutzt werden könne. Deshalb habe die BSR ein Kommunikationskonzept mit Mailingkampagnen und ziel- Redaktion: Barbara Oehler, Tel. 2325 1467 bzw. quer (99407) 1467

Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 2 Inhaltsprotokoll GesUmVer 16 / 35 gruppenorientierten Marketingkonzepten erstellt, das nun umgesetzt werde. Zuerst sollte die vorhandenen Kapazitäten besser genutzt werden, dann erst solle die Bereitstellung von Biotonnen ausgeweitet werden. Mario Czaja (CDU) wünscht Auskunft über den Zeitplan für die Aufstellung des Krankenhausplans. Wann würden das Parlament und die betroffenen Verbände und Institutionen einbezogen? Senatorin Katrin Lompscher (SenGesUmV) berichtet, dass die Voraussetzungen für die Neuaufstellung des Krankenhausplans geschaffen seien. Der Krankenhausbeirat habe die Stellungnahmen einer Vielzahl von Institutionen und Verbänden bereits erhalten. Sie gehe davon aus, dass die Vorarbeiten im ersten Quartal 2009 abgeschlossen seien und ein erster Entwurf vorliege, der dann im Parlament erörtert werden könne. Mario Czaja (CDU) möchte wissen, wie viele Kliniken derzeit die zusätzliche Aufnahme in den Krankenhausplan beantragt hätten. Der Senat habe von vier Kliniken gesprochen, die AOK von 30. Senatorin Katrin Lompscher (SenGesUmV) erwidert, die Prüfungen seien noch nicht abgeschlossen, weshalb sie keine Auskunft geben könne. Vorsitzende Felicitas Kubala erklärt die Aktuelle Viertelstunde für beendet. Punkt 2 der Tagesordnung Vorlage zur Beschlussfassung Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Errichtung eines Landeslabors Berlin-Brandenburg zum 1. Januar 2009 Drs 16/1787 0268 Senatorin Katrin Lompscher (SenGesUmV) erinnert daran, dass der Ausschuss über die Fusion der Landeslabore in der 32. Sitzung am 15. September 2008 ausführlich gesprochen habe. Inzwischen seien die Tarifverhandlungen für den Überleitungstarifvertrag aufgenommen worden. Im November gebe es einen weiteren Termin. Bisher habe es keinen Hinweis auf mögliche Probleme gegeben. Der Ausschuss beschließt einstimmig, die Annahme der Vorlage zu empfehlen. Punkt 3 der Tagesordnung a) Antrag der Fraktion der CDU Keine Entwarnung bei HIV-Infektionen! Drs 16/1164 b) Besprechung gemäß 21 Abs. 3 GO Abghs Anstieg der HIV-Neuinfektionen Prävention und Behandlung in Berlin (auf Antrag der Fraktion der FDP) c) Antrag der Fraktion der Grünen Berlin braucht ein Gesamtkonzept für sexuelle Gesundheit Drs 16/1016 d) Besprechung gemäß 21 Abs. 3 GO Abghs Entwicklung der sexuellen Gesundheit in Berlin im Kontext der Evaluationsergebnisse der Träger des Integrierten Gesundheitsvertrages (IGV) im Handlungsfeld HIV/Aids, sexuell übertragbare Krankheiten und Hepatitiden, der Gründung der Zentren für sexuelle Gesundheit und Familienplanung und der geplanten Neuregelungen für die HIV-Schwerpunktpraxen (auf Antrag der Fraktion der Grünen) 0174 0107 0164 0181 Siehe Wortprotokoll.

Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 3 Inhaltsprotokoll GesUmVer 16 / 35 Punkt 4 der Tagesordnung Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Alternativen zum Kohlekraftwerk konkretisieren Berlins CO 2 -Ausstoß drastisch verringern Drs 16/0666 0116 Abgesetzt. Punkt 5 der Tagesordnung Antrag der Fraktion der Grünen Klimaschutz im Genehmigungsrecht für (Kohle-)Kraftwerke berücksichtigen Bundesländer müssen neue Kohlekraftwerke endlich aus Klimaschutzgründen stoppen dürfen Drs 16/1809 0271 Michael Schäfer (Grüne) bemerkt, es habe sich in Hamburg gezeigt, dass die Handhabe einer Landesregierung, ein Kohlekraftwerk nicht zu genehmigen, sehr gering sei, wenn erst einmal ein Genehmigungsantrag eingereicht sei, weil der Klimaschutzaspekt nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz BImschG nicht Teil der Prüfung sein dürfe. Berlin solle eine Bundesratsinitiative ergreifen, damit künftig Klimaschutzaspekte im BImschG berücksichtigt würden. Da in Berlin bisher kein Genehmigungsantrag gestellt worden sei, habe die Landesregierung größere Möglichkeit, ein Kohlekraftwerk zu verhindern, als in Hamburg. Vattenfall habe noch keine Option für einen Kraftwerksneubau gekauft, damit könne der Konzern nicht auf Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe verweisen. Das Land habe gerade jetzt noch politische Einflussmöglichkeiten, die es nutzen müsse. Bedauerlicherweise habe die Koalition im Juni einen Antrag der Opposition abgelehnt, der sich gegen ein neues Kohlekraftwerk ausgesprochen habe, und habe stattdessen einen Antrag beschlossen, der nicht klar Stellung beziehe. Der Regierende Bürgermeister aber habe erklärt, dass er Vattenfall gegenüber nichts dergleichen vorgebracht habe. Er habe im Gegenteil Versorgungsengpässe beschworen, die einträten, wenn das Kraftwerk nicht gebaut würde. Wenn die Bundesregierung ihre sektoralen Ziele innerhalb des Klimaschutzziels, bis 2020 40 Prozent CO 2 zu reduzieren, ernst nehme und am Atomausstieg festhalte, sei es nicht möglich, auch nur ein Kohlekraftwerk neu zu errichten. Da die Koalition den Atomausstieg ebenfalls wolle, fordere er sie auf, dem Grünen-Antrag zuzustimmen. Unabhängig vom Erfolg einer Bundesratsinitiative sei der Antrag sinnvoll, weil er ein Signal für Vattenfall wäre. Senatorin Katrin Lompscher (SenGesUmV) weist darauf hin, dass das BImschG nicht der geeignete Rahmen sei, um den Bau von Kohlekraftwerken zu verbieten. Nur im Treibhausgasemissionsgesetz gebe es bundesgesetzliche Regelungen für den Klimaschutz, die Klimagase beträfen. Im BImschG gehe es um Festlegungen von Grenzwerten für Schadstoffe; CO 2 sei im Sinn des BImschG aber kein Schadstoff. Sie Rednerin beurteile eine derartige Bundesratsinitiative nach den Erfahrungen aus den Beratung zum Umweltgesetzbuch und der Bund-Länder-Arbeitsgruppen als wenig erfolgversprechend. Da sie es aber unabhängig davon für notwendig halte, dass man sich über Klimaschutzaspekte im Genehmigungsrecht Gedanken mache, habe sie das Thema für die Umweltministerkonferenz angemeldet. Welche Möglichkeiten Erfolg hätten, könne man jetzt noch nicht sagen. Daniel Buchholz (SPD) betont, dass Berlin gegenüber dem Bund in Bezug auf Umweltschutzziele und deren Umsetzung weiter sei. Dass in der Praxis nicht alles so leicht umzusetzen sei, zeige sich momentan in Hamburg, wo sich die Grünen vor der Wahl gegen die Verkohlung ausgesprochen und sich nun aber anders hätten entscheiden müssen. Berlin sei auf der Bundesebene für den Umweltschutz aktiv, was bei den derzeitigen Mehrheitsverhältnissen nicht leicht sei. Einen elektrischen Mindestwirkungsgrad von 58 Prozent zu fordern, sei eine Technologie-

Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 4 Inhaltsprotokoll GesUmVer 16 / 35 vorschrift, über deren Gerichtsfestigkeit man nicht sicher sein könne, weil damit bestimmte Technologien ganz ausgeschlossen würden. Wenn es auf Bundesebene Gesetzesänderungen zur Senkung der Kohlendioxidemission bei Kraftwerken gäbe, kämen jedoch Kernkraftwerke gut weg, was seine Fraktion nicht wolle, weil sie zum Atomkompromiss stehe. Die Zielrichtung des Antrags sei falsch, deshalb werde seine Fraktion ihn ablehnen. Henner Schmidt (FDP) erinnert daran, dass sich das Parlament in der Ablehnung eines Kohlekraftwerks für Berlin einig gewesen sei. Die Grünen stellten diesen Antrag wohl, weil eine grüne Senatorin in Hamburg unlängst ein Kohlekraftwerk genehmigt habe. Der Antrag selbst sei rechtlich und technisch unstimmig und problematisch. Das BImschG solle lokale Immissionen vermindern, bei CO 2 -Ausstoß handele es sich jedoch um eine globale Belastung. Auch die technischen Forderungen seien hochproblematisch, weil mit dem elektrischen Mindestwirkungsgrad von 58 Prozent z. B. auch die Nutzung der Windenergie ausgeschlossen wäre, weil der Antrag nicht auf fossile Energieträger beschränkt sei. Wenn die Wärmeauskopplung auf den Wirkungsgrad angerechnet werden solle, seien der Bau von Kohlekraftwerke möglich, wenn sie Wärmekoppelung machten. Insofern würde der Antrag sein Ziel nicht erreichen. Carsten Wilke (CDU) stellt fest, dass einen elektrischen Mindestwirkungsgrad von 58 Prozent nur moderne Gaskraftwerke, nicht aber Kohlekraftwerke, schaffen könnten. Der Grünen-Antrag erschwere jedoch den Bau der neuen hocheffizienten Anlagen, weil es keine rechtliche Verbindlichkeit für den Ersatz von alten Kohlekraftwerken gebe und damit eine große Hürde für den Bau neuer bestünde. Damit würden die alten Kohlekraftwerke länger betrieben und nicht durch effizientere ersetzt. Der Antrag sei gut gemeint, aber kontraproduktiv. Überlegenswert sei es, im neu zu schaffenden Umweltgesetzbuch eine Effizienzpflicht einzuführen. Dies wäre jedoch rechtlich zweifelhaft. Die Überschrift des Antrags verspreche zudem eine Möglichkeit, wie die Bundesländer neue Kohlekraftwerke aus Klimaschutzgründen stoppen könnten, was im Antragstext nicht zu finden sei. Die CDU werde den Antrag ablehnen. Marion Platta (Linksfraktion) kündigt an, dass ihre Fraktion den Antrag ebenfalls ablehnen werde, weil er nicht halte, was die Überschrift verspreche. Mit dem Antrag würden auch Photovoltaikanlagen als zu wenig effektiv ausgeschlossen. Es sei zu hoffen, dass auf anderem Weg eine Möglichkeit gefunden werde, den Bau eines neuen Kohlekraftwerks in Berlin zu verhindern. Michael Schäfer (Grüne) zeigt sich erfreut, dass alle Fraktionen festgestellt hätten, dass es bundesgesetzliche Regelungen nötig seien, damit die Länder Klimaschutzgründe bei der Genehmigung von Kraftwerken berücksichtigen könnten. Die Kritik am Grünen-Antrag treffe nicht zu. Damit jedoch alle Fraktionen dem Antrag zustimmen könnten, bringe er folgenden Änderungsantrag ein: Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, im Bundesrat eine Initiative einzubringen, die es den Bundesländern ermöglicht, im Genehmigungsverfahren von Kraftwerken Klimaschutzaspekte zu berücksichtigen und den Neu- oder Ersatzbau von Kohlekraftwerken ggf. zu verhindern. Carsten Wilke (CDU) äußert den Wunsch, dass der Senat Stellung zu dem geänderten Antrag nehme. Daniel Buchholz (SPD) vertritt den Standpunkt, dass die Grünen ihren Antrag in Ruhe überarbeiten sollten. Henner Schmidt (FDP) bemerkt, die geänderte Formulierung sei zwar vertretbar, doch werde der Senat nur zu einer Bundesratsinitiative aufgefordert, nicht aber bestimmt, auf welchem Weg er das Ziel erreichen solle. So sei der Antrag eine bloße Erklärung. Marion Platta (Linksfraktion) schließt sich ihrem Vorredner an. Der Antrag sei nur eine Willenserklärung, benenne aber nicht die Instrumente zur Erreichung des Ziels. Senatorin Katrin Lompscher (SenGesUmV) stellt fest, dass der neue Antragstext sachlich nicht mehr falsch sei, weil der Verweis auf das BImschG fehle. Ob dadurch die Erfolgsaussichten einer Bundesratsinitiative stiegen, sei fraglich. Der Ausschuss beschließt mehrheitlich, dem Plenum die Ablehnung des Grünen-Antrags in geänderter Fassung zu empfehlen.

Abgeordnetenhaus von Berlin 16. Wahlperiode Seite 5 Inhaltsprotokoll GesUmVer 16 / 35 17. November 2008 Punkt 6 der Tagesordnung neu Antrag der Fraktion der FDP Berlin macht sich stark für IT-Energieeffizienz Drs 16/1317 0205 Henner Schmidt (FDP) macht darauf aufmerksam, dass es ein großes Energieeinsparpotenzial bei den von der öffentlichen Verwaltung genutzten Informations- und Kommunikationstechnik gebe. Derzeit mache die IuK-Technik 7 Prozent des Energieverbrauchs aus, die Tendenz steige. Der Antrag fordere, dass diverse Maßnahmen, die von Experten empfohlen worden seien, geprüft würden. Senatorin Katrin Lompscher (SenGesUmV) hält es für richtig, dass der Antrag federführend vom Ausschuss VerwRefKIT behandelt werde, weil die Verantwortung innerhalb der Landesverwaltung geteilt sei. Für bauliche Maßnahmen sei das BIM verantwortlich, die einzelnen Verwaltungen für das dezentrale IT- Management. Im dezentralen IT-Management gebe es Vorgaben für ressourcensparende Geräte bereits. Monitore seien komplett auf TFT-Monitore mit geringerem Energiebedarf umgestellt. Geringe Leistungsaufnahme sei ein Ausschlusskriterium bei der Beschaffung. Netzteile müssten einen hohen Wirkungsgrad aufweisen. Die Serverkonsolidierung laufe bereits, die Servervirtualisierung sei in Vorbereitung. Ersatzbeschaffung werde erst zu einem Zeitpunkt gemacht, an dem die Energieeinsparung durch ein neues Modell nicht durch den erhöhten Beschaffungsaufwand ausgeglichen werde. Viele der FDP-Forderungen seien ihres Wissens also bereits Praxis in der Berliner Verwaltung. Henner Schmidt (FDP) bestätigt, dass die Berliner Verwaltung an einzelnen Stellen einzelne Schritte bereits unternommen habe. Was die Server betreffe, hätten jedoch die Antworten auf Kleine Anfragen gezeigt, dass in vielen Behörden wenig unternommen worden sei. Deshalb sei der Antrag nach wie vor notwendig. Der Berichtstermin solle in 1. März 2009 geändert werden. Daniel Buchholz (SPD) wundert sich, dass die FDP den Antrag gestellt habe, bevor die Antworten auf die entsprechenden Kleinen Anfragen vorgelegen hätten. An der Virtualisierung der Server arbeite das IT- Dienstleistungszentrum Berlin ITDZ bereits, weil diese Maßnahme nicht nur energieeffizienter, sondern auch kostengünstiger sei. Es seien keine Umsetzungsprobleme zu erkennen. Michael Schäfer (Grüne) spricht sich für die Annahme des Antrags aus. Die Senatorin habe nicht gesagt, dass der Antrag überall in der Berliner Verwaltung umgesetzt sei. Es sei bekannt, dass sich der Senat mit der Umsetzung von derartigen Beschlüssen schwertue. Der Ausschuss beschließt mehrheitlich, dem federführenden Ausschuss VerwRefKIT zu empfehlen, den im Berichtstermin geänderten Antrag abzulehnen. Punkt 7 der Tagesordnung alt 6 Verschiedenes Siehe Beschlussprotokoll. * * * * *