Matthias Knuth Noch Chancen und Perspektiven für Langzeitarbeitslose im SGB II? Arbeitsförderung für Wohnungsnotfälle - wohin? Neue Perspektiven für eine inklusive Arbeitsförderung BAG Wohnungslosenhilfe Weimar 13. Juni 2013
Übergänge zwischen Arbeitslosigkeit und Erwerbstätigkeit 4.500 4.300 4.100 Erwerbstätige Arbeitslosigkeit > Erwerbstätigkeit Erwerbstätigkeit > Arbeitslosigkeit 45.000 43.000 41.000 3.900 39.000 Übergänge (Tausend) 3.700 3.500 3.300 3.100 37.000 35.000 33.000 31.000 Erwerbstätige (Tausend) 2.900 29.000 2.700 27.000 2.500 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 25.000 2
Abgangsraten aus Arbeitslosigkeit in den allgemeinen Arbeitsmarkt nach Rechtskreisen 2 1,8 1,6 1,4 1,2 1 Abgangsrate SGB III Abgangsrate SGB II 0,8 0,6 0,4 0,2 0 2008 2009 2010 2011 3
7 6 Langzeit-Erwerbslosenraten (Erwerbslose 1 Jahr / Erwerbspersonen) European Union (27 countries) Euro area (17 countries) per cent 5 4 3 2 Belgium Denmark Germany Ireland Greece 1 Spain 0 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 France 4
55% 5
Evaluation "Perspektive 50plus": Verbleib in Arbeitslosigkeit trotz verstärkter Aktivierung 6
900.000 800.000 Arbeitslose mit einer (einfachen) Dauer der Arbeitslosigkeit von zwei Jahren u. mehr, Deutschland, nach Altersgruppen 60 Jahre und älter 55 bis unter 60 Jahre 50 bis unter 55 Jahre 30% 700.000 151.014 35 bis unter 50 Jahre 25 bis unter 35 Jahre 600.000 500.000 147.641 6.626 131.523 113.406 10.642 114.819 unter 25 Jahre Anteil Arbeitslose 2 Jahre u. länger 18.553 27.730 105.369 99.480 20% 400.000 300.000 373.405 97.274 93.260 91.377 10% 290.067 200.000 250.395 235.215 215.697 100.000 125.856 100.950 90.148 85.750 78.858-8.992 6.607 5.555 4.794 4.621 2008 2009 2010 2011 2012 Quelle: Bundesagentur für Arbeit Statistik (auf Anforderung) 0% 7
Bundesprogramm "Perspektive 50plus" (2005-2015) freiwillige Teilnahme der Jobcenter am Bundesprogramm Mittelzuweisung aufgrund von Zielvereinbarungen eindeutige Zielorientierung "allgemeiner Arbeitsmarkt" Freiheit in der Mittelverwendung: eigenes Personal Beauftragung von Trägern Geldleistungen an elb oder Arbeitgeber freie Wahl der Interventionsformen ("Instrumente") und ihrer Kombination Verpflichtung der Jobcenter zur Kooperation in Verbünden ("Beschäftigungspakte") Implementation des Bundesprogramms durch beauftragten Dienstleister organisierter Erfahrungsaustausch auf den Ebenen von Großregionen und Bund 8
Teilnehmende "Perspektive 50plus" 2010: Altersstruktur, Alleinlebende 56,3 % 49,8 % 64,5 % 49,1 % Anteile Alleinlebender in der Bevölkerung Männer Frauen 45 bis <55 Jahre 18,6 % 10,5 % 55 bis <65 Jahre 11,9 % 12,4% 9
Soziale Einbindung, Antrieb(slosigkeit), Arbeitsfähigkeit FM A/B FM C Kundenbefragung 6c *) "stimme voll und ganz / stimme eher zu" (Prozent) Meine Freunde interessieren sich für meine berufliche Situation. Ich bin häufig lustlos und niedergeschlagen. Ich weiß, dass ich gebraucht werde. Ich fühle mich häufig einsam. 60,7 46,1 79,0 35,2 41,1 22,6 74,8 69,1 77,2 30,2 33,2 26,7 *) Bestandsstichprobe, alle Altersgruppen, > 24 Monate Leistungsbezug, Befragung 2006/2007 10
Bewertung der Förderung (telefonische Befragung, 1. Welle) Anteile "trifft voll und ganz / trifft eher zu" Mein persönlicher Betreuer hat mehrmals gewechselt. 26,2 24,5 64 Für die Mitarbeiter dort bin ich doch nur eine Nummer. 36,5 35,7 54,7 Ich kann meine eigenen Vorstellungen einbringen. 54 66,2 64,7 Man hat mir geholfen, eine neue Perspektive zu entwickeln. Ich habe den Eindruck, dass man dort nur Forderungen an mich stellt, ohne mich zu unterstützen. 19,7 34,7 33,4 42,4 47,5 47,5 6c-Befragung (50-57 J.) FM C FM A/B Man unterstützt mich wirklich, um neue Arbeit zu finden. 37 58,7 58,1 Vor der Teilnahme an Perspektive 50plus hat sich niemand richtig um mich gekümmert 48,8 45,1 0 10 20 30 40 50 60 70 Prozent 11
Integrationen und Verlassen des Leistungsbezugs Integrationsquoten der Aktivierten: FM A/B 25,9% / FM C 9,8 % Integrationen ohne Verlassen des Leistungsbezugs: 31.089 Integrationen m. Verlassen des Leistungsbezugs: Verlassen des 11.682 Leistungsbezugs ohne Integration: 12.995 FM A/B FM C 4% 4% 69% 27% 65% 31% sozialversicherungspflichtige Beschäftigung 32-180 Tage sozialversicherungspflichtige Beschäftigung >180 Tage Existenzgründung 12
Ausgaben/Ergebnisrelation: Vergleich mit der Regelförderung SGB II- Regelförderung für Personen 50plus Bundesprogramm P50plus Programmmittel: 225,4 Mio. Drittmittel 169,3 Mio. Gesamt 394,7 Mio. Eingliederungs-bilanz 2010 1) Programm- Monitoring Evaluation Aktivierungen 335.0442) 188.817 181.637 Ausgaben pro Aktivierung 3.117 2.091 2.173 "nachhaltige" Integrationen 3) 63.965 a) 45.073 b) 42.214 c) Ausgaben pro nachhaltiger Integration Eingliederungs- / nachhaltige Integrationsquote 13.302 8.757 9.350 18,9 % 23,9 % 23,2 % 1) ohne Daten der zkt; leicht reduziertes Maßnahmespektrum 2) Zugänge in Förderung 3) voll sozialversicherungspflichtig a) 6 Monate nach Austritt, b) mindestens sechs Monate ex ante, c) > 180 Tage ex post 13
Evaluation "Perspektive 50plus": Antwortende der Telefonbefragungen nach Erwerbsstatus 14
Evaluation "Perspektive 50plus": Auswirkungen unterschiedlicher Erwerbserfahrungen auf die allgemeine Lebenszufriedenheit Titel 0 1 2 3 4 5 6 7 Allgemeine Lebenszufriedenheit bloße Teilnahme durchgängig erwerbstätig Erwerbsaufnahme Erwerbsverlust Welle 1 Welle 2 15
Evaluation "Perspektive 50plus": Erwerbserfahrungen und Teilhabe private soziale Kontakte Interesse Anderer für berufliche Situation Abwesenhei t von Einsamkeit Gefühl des Gebrauchtwerdens Antrieb und positive Stimmung bloße Teilnahme durchgängig erwerbstätig Erwerbsaufnahme Erwerbsverlust bloße Teilnahme durchgängig erwerbstätig Erwerbsaufnahme Erwerbsverlust bloße Teilnahme durchgängig erwerbstätig Erwerbsaufnahme Erwerbsverlust bloße Teilnahme durchgängig erwerbstätig Erwerbsaufnahme Erwerbsverlust bloße Teilnahme durchgängig erwerbstätig Erwerbsaufnahme Erwerbsverlust 0 = gering oder selten, 3 = hoch oder häufig 0 0,5 1 1,5 2 2,5 3 Welle 1 Welle 2 16
Volumen und Formen öffentlich geförderter Beschäftigung seit der deutschen Einigung 600.000 500.000 400.000 Bürgerarbeit (Beschäftigungsphase) BEZ ("JobPerspektive") ab 2008 Kommunalkombi (seit 2008) AGH Entgeltvariante (ab 2005) 1-Euro-Jobs (ab 2004) SAM i. Wirtsch.-unt. (1998-2003) 249h AFG/SAM/BSI (1993-2007) ABM (seit 1969) 300.000 200.000 100.000 0 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 keine Zeitreihen zu "Arbeit statt Sozialhilfe" (AGH Entgeltvariante nach BSHG) 17
Ziele und Funktionen öffentlich geförderter Beschäftigung im Wandel der Zeiten (1) "Marktersatz" / "Entlastung des Arbeitsmarktes": Notstandsarbeiten 1920er Jahre, Mega-ABM 1990er Jahre (2) "Einschleusen" in die Arbeitslosenversicherung: "Arbeit statt Sozialhilfe" als "Verschiebebahnhof" (1980er-1990er Jahre) (3) Überbrückung bis zur Rente: Langzeit-ABM für Ältere, Beschäftigungszuschuss entfristet (4) Überprüfung von Verfügbarkeit und Arbeitsbereitschaft, Abschreckung vom Leistungsbezug (AGH-MAE als 'work first'-modell) (5) Infrastrukturentwicklung: "New Deal" USA 1930er, Strukturanpassungsmaßnahmen 1993-2004 Ostdeutschland (6) "Anschubfinanzierung" für Gründungsinitiativen im kulturellen, sozialen und ökologischen Bereich: Westdeutschland 1980er Jahre, Ostdeutschland 1990er Jahre (7) Heranführen an den allgemeinen Arbeitsmarkt durch qualifizierende Arbeitserfahrungen (ABM / AGH insbes. f. Jugendliche) (8) Teilhabe- und Inklusionsangebot für Erwerbsfähige, die "der Markt" nicht als beschäftigungsfähig ansieht 18
Ordnungspolitische Einordnung öffentlich geförderter Beschäftigung klassisch: "zusätzlich" und "im öffentlichen Interesse" "nicht wirklich nötig" + "auf dem Markt nicht nachgefragt" Sonderformen neue Bundesländer nach der Einigung: Festlegung von Tätigkeitsfeldern Instrumentenreform: "wettbewerbsneutral" Beschäftigungszuschuss / Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV - 16e SGB II alt und neu): Zuschussberechtigung aller Arbeitgeber, die zugewiesene Arbeitnehmer beschäftigen stand in letzter "Instrumentenreform" in Frage! statt dessen "Deckelung" von "freier Förderung" + FAV auf 20% der örtlichen Eingliederungsmittel aktuell bei weitem nicht ausgeschöpft! 19
Zielsetzung der "Förderung von Arbeitsverhältnissen" nach 16e SGB II n.f. keine explizite Angabe aus Gesetzeskontext zu erschließen: der Würde des Menschen entsprechende Lebensführung ermöglichen Eigenverantwortung stärken und bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen Verpflichtung zum Einsatz der Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhalts Erwerbsfähige erreichen nur als Erwerbstätige in vollem Umfang menschenwürdige Lebensführung Instrumentenhierarchie zur Eingliederung in Erwerbstätigkeit: 1. Eingliederungsleistungen nach 16 SGB II Dienstleistungen und Maßnahmen des SGB III 2. Arbeitsgelegenheiten sollen der Erhaltung oder Wiedererlangung der Beschäftigungsfähigkeit dienen 3.Wenn das nicht hilft, wie erreicht man "der Würde des Menschen entsprechende Lebensführung"? Normalität von Erwerbsarbeit durch gefördertes Arbeitsverhältnis simulieren 20
Derzeitige gesetzliche Zielgruppenbestimmung "Förderung von Arbeitsverhältnissen" ( 16e SGB II) Retrospektive: langzeitarbeitslos i.s.d. 18 SGB III = 1 Jahr Arbeitslosigkeit kumuliert in 5 Jahren (Erwerbstätigkeit > 6 Monate bricht Zählung ab) dieses Merkmal ist statistisch nicht verfügbar, sondern muss in jedem Einzelfall ermittelt werden! Vergeblichkeit der Aktivierung: "für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten verstärkte vermittlerische Unterstützung erhalten" Defizit-Diagnose: Erwerbsmöglichkeiten durch mindestens zwei weitere in der Person liegende Vermittlungshemmnisse besonders schwer beeinträchtigt konkrete "in der Person liegende" Vermittlungshemmnisse sind statistisch nicht verfügbar zusätzliche Stigmatisierung? Negativ-Prognose: Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für die Dauer der Zuweisung ohne Förderung voraussichtlich nicht möglich Wie können die Fachkräfte eine solche Prognose treffen? impliziter Ausschluss von Jugendlichen: "Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind unverzüglich nach Antragstellung in eine Ausbildung oder Arbeit zu vermitteln." ( 3 Abs. 2 SGB II) 21
Vorschlag zur veränderten Zielgruppendefinition / resultierender Bedarf "sehr langzeitige Arbeitslosigkeit" (2 Jahre einfache Dauer oder drei Jahre in Anwendung der Kumulationsregel des 18 SGB III) Paradigmenwechsel vom Defizit- zum Potenzial orientierten Ansatz: Aussicht auf Verbesserung der sozialen Teilhabe durch das konkrete in Aussicht genommene Arbeitsverhältnis Aussicht auf Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit statistische Bedarfsgröße: 500.000 praktisch umsetzbare Zielgröße: 250.000 ( ABM in 1991) derzeit zulässige Zielgröße: 33.000 ( 15% Eingliederungsbudget 2013 bei 5% reserviert für 16f.) derzeitige reale Teilnehmerzahl (März 2013): 4.417 22
Teilhabeeffekte geförderter Beschäftigung Instrument Wirkungen Quelle ABM nicht untersucht Evaluation der Maßnahmen zur Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission - Modul 1c: Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen. (2006) AGH-MAE Gefühl, etwas Sinnvolles zu tun, die eigenen Fähigkeiten einsetzen zu können und durch diese Tätigkeit wieder mehr so-ziale Kontakte zu haben Christoph/ Hohmeyer (2012): Ein-Euro- Jobs aus Sicht der Betroffenen: Zur Binnenwahrnehmung eines kontroversen Instruments Beschäftigungszuschuss Bürgerarbeit positive Veränderungen bei Gefühl der gesellschaftlichen Zugehörigkeit, der Wahrnehmung der eigenen gesellschaftlichen Position, Zufriedenheit mit den Lebensbedingungen des Haushalts, politische Beteiligung, materielle Aspekte der Teilhabe (Konsumniveau) Zugewinn sozialer Freiheit, gesteigertes Unabhängigkeitsgefühl; schwächer wenn Leistungsbezug nicht verlassen wird. Wiedererlangung des Gefühls sozialer Nützlichkeit und gesellschaftlicher Anerkennung ISG; IAB; RWI (2011): Endbericht der Evaluation der Leistungen zur Beschäftigungsförderung nach 16e Absatz 10 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch. Hirseland, Andreas; Lobato, Philipp Ramos; Ritter, Tobias (2012): Soziale Teilhabe durch geförderte Beschäftigung? Das Beispiel des Beschäftigungszuschusses. In: WSI- Mitteilungen Evaluation des Projekts Bürgerarbeit im 1. Flächenversuch in der Stadt Bad Schmiedeberg. Halle (Saale). (2008) 23
Bisherige Grundannahmen der Vorschläge zum SAM Verlassen des Leistungsbezugs durch Beschäftigung im SAM (bei 8,50 /Std.) nur bei Vollzeit nur Single-BG's nur bei durchschnittlichem Mietniveau Keine Beschäftigung im SAM für Langzeitarbeitslose in Großstädten? Alleinerziehende, Familien und Partnerschaften? Leistungsgeminderte, die keinen Vollzeit-Arbeitstag durchhalten? Verlassen des Leistungsbezugs als optimalen Grenzfall, nicht als Normalfall des SAM betrachten! 24
Refinanzierungsquote Grundmechanismen der Einsparung von Passivleistungen in Abhängigkeit von Stundenzahl und Förderquoten 1,2 1,1 1 0,9 0,8 0,7 0,6 0,5 0,4 20 25 30 35 40 Stunden Single 75% Single 70% Single 60% Single 50% durchschnittliche tatsächliche KdU nach Bundesagentur für Arbeit, Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Wohn- und Kostensituation nach Kreisen, September 2012, für Kreis Böblingen Aufwand f. Lohnkostenförderung wächst linear mit den Arbeitsstunden Ersparnis SV-Beiträge tritt oberhalb Mini-Job immer ein und wächst nicht Netto-Einkommen nicht linear zum Brutto wegen Einsetzen der Besteuerung (bei Singles) anzurechnendes Einkommen nicht linear wegen Steuern und Anrechnungsformen 11b SGB II zwischen 35 und 40 Stunden wird Leistungsbezug verlassen: Förderung steigt weiter, Passivleistung sinkt nicht weiter Refinanzierungsquote bei Vollzeit und maximaler Förderquote: 70% 25
Wenn Verlassen des Leistungsbezugs nicht als Regelfall unterstellt werden kann geht die Betreuung durch das Jobcenter automatisch weiter tritt "Befreiung" von der Betreuung als Element der Normalisierung der Lebensführung nicht ein kann Einsparung von Verwaltungskosten nicht für die Refinanzierung des SAM verbucht werden helfen einfache pro-kopf-modellrechnungen nicht weiter muss "PAT" für aufstockende SAM-Beschäftigte am angerechneten Erwerbseinkommen ansetzen 26
Novellierungsvorschlag zum "Passiv-Aktiv-Transfer", einzufügen in 46 Abs. 2 SGB II Bei der Ermittlung der Ausgaben für Leistungen nach 16e und 16f ist der Teil nicht auf die Obergrenze von 20 Prozent anzurechnen, dem eine Einsparung von Leistungen nach Unterabschnitt II dieses Gesetzes durch die Berücksichtigung von Erwerbseinkommen aus geförderter Beschäftigung gegenübersteht. Der anrechnungsfreie Anteil der Ausgaben kann auf der Grundlage statistischer Erhebungen pauschaliert werden; die betreffende Statistik ist regelmäßig zu aktualisieren. 27
Soziale Beschäftigungsunternehmen in Frankreich Abgesichert durch eigenen Rechtsstatus im Code du Travail; gesetzliche Ziele: Erwerbslose Personen mit besonderen sozialen und erwerbsbezogenen Problemen in passenden Arbeitsverhältnisse zur Erwerbsintegration auf dem ersten Arbeitsmarkt befähigen Beitrag zur regionalen Entwicklung leisten Aktivitäten der Beschäftigungsunternehmen setzen voraus: Staatliche Anerkennung auf Basis einer Ziel-/Leistungsvereinbarung Positive Stellungnahme eines regionalen Gremiums Zustimmung des öffentlichen Arbeitsmarktservice zur Teilnahme Beschäftigungsverhältnisse grundsätzlich auf zwei Jahre begrenzt Begleitung der Teilnehmer in sozialer und erwerbsbezogener Hinsicht 28
VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! 29