Christian Hanf Rechtsschutz gegen Inhalts- und Neben bestimmungen zu Vprwältüngspkten PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften
Gliederung A. Ausgangslage 1 B. Die verschiedenen Arten von Inhalts- und Nebenbestimmungen und ihre Abgrenzung zueinander 6 I. Allgemeines 10 Die unselbständigen Nebenbestimmungen gemäß 36II Nr. 1-3 VwVfG 11 1. Die Befristung gemäß 36 II Nr. 1 VwVfG 11 a.) Inhalt und Bedeutung 11 Struktur 12 c.) Rechtsnatur 15 2. Die Bedingung gemäß 36II Nr. 2 VwVfG 16 a.) Inhalt und Bedeutung 16 Struktur 17 c.) Rechtsnatur 17 3. Der Widerrufsvorbehalt gemäß 36II Nr. 3 VwVfG 18 a.) Inhalt, Bedeutung und Struktur 18 Rechtsnatur 21 c.) Abgrenzung zum Auflagenvorbehalt 23 d.) Das Erfordernis der Angabe von Widerrufsgründen 27 XI
I Die selbständigen Nebenbestimmungen gemäß 36II Nr. 4-5 VwVfG 29 1. Die Auflage gemäß 36II Nr. 4 VwVfG 29 a.) Inhalt und Bedeutung 29 Struktur 29 c.) Abgrenzung zur Potestativbedingung 40 d.) Rechtsnatur der Auflage 45 2. Der Auflagenvorbehalt gemäß 36II Nr. 5 VwVfG 54 a.) Inhalt und Bedeutung 54 Struktur 55 c.) Rechtsnatur 57 IV. Modifizierende Auflagen, modifizierende Gewährungen und Inhaltsbestimmungen 59 1. Historischer Abriß 59 2. Kritik in der Literatur 62 3. Stellungnahme zur Rechtsnatur der modifizierenden Auflage 65 C. Darstellung und Einordnung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes 70 I. Entwicklungphase la: Die Unterscheidung nach der Art der jeweiligen Nebenbestimmung 70 XII
Entwicklungsphase lb: Der Sonderfall der modifizierenden Auflage 72 I Entwicklungsphase 2: Der Aspekt der Teilbarkeit bzw. des untrennbaren Zusammenhangs bei einheitlichen Ermessensentscheidungen 77 IV. Entwicklungsphase 3: Die Möglichkeit des Widerrufs bei einheitlichen Ermessensentscheidungen analog 49II Nr. 2 VwVfG 82 V. Entwicklungsphase 4a: Die Rechtmäßigkeit der verbleibenden Restregelung als materielle Voraussetzung der isolierten Aufhebbarkeit rechtswidriger Nebenbestimmungen 84 VI. Entwicklungsphase 4b: Die Nichtanfechtbarkeit von sog. Inhaltsbestimmungen 90 V Entwicklungsphase 5: Zum aktuellen Stand der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes 94 D. Die Grundpositionen in der Literatur 102 I. Zulässigkeit der Anfechtungsklage nur bei selbständigen Nebenbestimmungen (Unterscheidung nach der Art des Verwaltungsaktzusatzes) 102 I Unterscheidung nach der Art des jeweiligen Hauptverwaltungsaktes 105 Ausnahmslose Statthaftigkeit der Anfechtungsklage 107 XIII
IV. Ausnahmslose Statthaftigkeit der Verpflichtungsklage 110 E. Lösungsvorschlag 113 I. Vorbemerkung 113 Statthaftigkeit der Anfechtungsklage 114 1. Das Klagebegehren und die Wahl der richtigen Klageart 114 a.) Vorzüge eines Verpflichtungsbegehrens 115 Einwände gegen den Vorrang der Verpflichtungsklage 116 c.) Stellungnahme 121 2. Auslegung des Klagebegehrens 133 a.) Mehrere Klagebegehren in einer Klage 133 Die prozessuale Ausgestaltung eines Kassationsbegehrens 134 aa.) Die Möglichkeit einer echten Teilanfechtung nach 4211. Alt. VwGO 135 (1) Anfechtungsklage nach 421 1. Alt. VwGO nur bei Vorliegen eines Verwaltungsaktes 137 XIV
(2) Das Modell der sog. unechten Teilanfechtungsklage nach 4211. Alt. VwGO 140 (a) Unechte Teilanfechtung nach Kopp 141 (b) Unechte Teilanfechtung nach Meyer/Borgs 148 b Die Bejahung der grundsätzlichen Statthaftigkeit einer echten Teilanfechtungsklage aufgrund einer erweiterten Auslegung der 11311, 4211. Alt. VwGO 150 cc.) Zwischenergebnis 152 3. Die prozessuale Teilbarkeit von Verwaltungsakten 153 a.) Fehlen einer gesetzlichen Definition der prozessualen Teilbarkeit 154 Die im Schrifttum vertretenen Positionen zur prozessualen Teilbarkeit 155 aa.) Prozessuale Teilbarkeit bei Bestandsfähigkeit des Restverwaltungsaktes 155 b Keine prozessuale Teilbarkeit bei Vorliegen eines aliud 156 c.) Stellungnahme 159 XV
4. Bejahung einer verwaltungsgerichtlichen Reformationsbefugnis nach 11311 VwGO 160 5. Ablehnung einer verwaltungsgerichtlichen Reformationsbefugnis nach 11311 VwGO 165 a.) c.) Der Wortlaut und die amtliche Begründung zu 11311 VwGO 165 Die Unterscheidung zwischen kassatorischer und reformatorischer Entscheidungsbefugnis 167 Verstoß gegen das Gewaltenteilungsprinzip und Umgehung der kondemnatorischen Entscheidungsbefugnis der Gerichte nach 113 V VwGO 176 aa.) Konditional in die Hauptregelung eingebundene Verwaltungsaktzusätze (Befristung, Bedingung, Widerrufsvorbehalt, Inhaltsbestimmung) 179 b Konjunktiv mit der Hauptregelung verbundene Verwaltungsaktzusätze (Auflage, Auflagenvorbehalt) 192 d.) Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip 194 aa.) Konditional eingebundene Verwaltungsaktzusätze 194 b Konjunktiv mit der Hauptregelung verbundene Verwaltungsaktzusätze 197 e.) Zwischenergebnis 198 XVI
6. Konsequenzen für die Definition der prozessualen Teilbarkeit 199 7. Interpretation des Klagebegehrens unter dem Gesichtspunkt der Effektivität des Rechtsschutzes 200 a.) Das Klagebegehren bei konditionalen Verbindungen 200 Das Klagebegehren bei konjunktiven Verbindungen 202 c.) Ergebnis 203 F. Weitere Fragen der Statthaftigkeit einer echten Teilanfechtungsklage gegen konjunktiv mit der Hauptregelung verbundene Verwaltungsaktzusätze 204 I. Kein Erfordernis eines insgesamt belastenden Verwaltungsaktes 204 Keine Verlagerung der prozessualen Problematik in die Begründetheit der echten Teilanfechtungsklage 205 I Teilanfechtung und aufschiebende Wirkung nach 801 VwGO 205 IV. Anforderungen an die Klagebefugnis gemäß 42II VwGO 207 XVII
G. Fragen der Begründetheit einer echten Teilanfechtungsklage gemäß 4211. Alt., 11311 VwGO 209 I. Einheitliche Ermessensentscheidung, Rechtswidrigkeit und Sinnlosigkeit der Restregelung 209 Keine Verlagerung der Rechtschutzthematik in die Begründetheitsprüfung einer echten Teilanfechtungsklage 210 H. Zur Anfechtbarkeit von Auflagen und Auflagenvorbehalten aufgrund ihrer Verwaltungsaktqualität sowie zur Anfechtbarkeit nachträglich beigefügter Verwaltungsaktzusätze 214 I. Zur Anfechtbarkeit von Auflagen und Auflagenvorbehalten aufgrund ihrer Verwaltungsaktqualität 214 Zur Anfechtbarkeit nachträglich beigefügter Verwaltungsaktzusätze 215 I. Zusammenfassung und Endergebnisse 216 I. Einordnung von Verwaltungsaktzusätzen 216 Konsequenzen für den Rechtsschutz 219 I Vergleich mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung 222 XVIII