Aktueller Reformstand NKR in Schleswig-Holstein. Aktueller Reformstand. NKR in Schleswig- Holstein AK CTRL am

Ähnliche Dokumente
U m s t e l l u n g d e r K a m e r a l i s t i k a u f D O P P I K

Rechnungsprüfung im Neuen Kommunalen Finanzmanagement

Organisation des Rechnungswesens

Das doppische Haushalts- und Rechnungswesen in der Stadt Bitterfeld. Stadt Bitterfeld

INFO DOPPIK FÜR RATSMITGLIEDER HERZLICH WILLKOMMEN!

Fort- und Ausbildung. Ergebnisse der Projektgruppe 1.6. Umstellung auf das Neue Kommunale Rechnungswesen. Innovationsring NKR-SH

Allgemeines zum Haushalt der Stadt Meckenheim... 2

Einführung eines doppisch geführten Rechnungswesens in der Gemeinde Westoverledingen

Erste Erfahrungen mit der Doppik: Vorstellung der ersten doppischen Haushaltspläne und Ausführung

Umstellung des Rechnungswesens auf das neue Haushaltsrecht

Bayerisches Staatsministerium des Innern

Die neue Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKomVerf)

Eröffnungsbilanz zum

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode

Das Doppikprojekt der Stadt Bitterfeld-Wolfen

Auch vor diesem Hintergrund wird sich der rechtlich vorgeschriebene Ausgleich des Haushalts in Zukunft eher schwieriger gestalten.

Kommunale Finanzpolitik in der Stadt Leipzig. Dipl.-Vw./Dipl.-Kfm. Mario Hesse

Vorwort... Bearbeiterverzeichnis... Hinweise zur Nutzung des begleitenden Internetangebots... Abkürzungsverzeichnis... Literatur zum Thema NKF...

NKR in Schleswig-Holstein Was hat sich geändert und was kommt noch?

Projektorganisation/ -struktur Projektstrukturplan

Haushaltssatzung des Kreises Düren für die Haushaltsjahre 2014/2015

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode

Vorbericht. I. Nachtragshaushaltsplan

Einführung der Doppik in einer Amtsverwaltung

Umstellung des kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens von der Kameralistik auf die Doppik

Amtsblatt der Stadt Hilden

Erstmalig wird daher zum Haushalt 2009 ein Produkthaushalt nach den Grundsätzen des Neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKR) erstellt.

Sonderrechnung Sanierung Innenstadt Feldberg für das Haushaltsjahr 2015

Herzlich Willkommen zur Anwenderinformation GDD-Komm.AV. GDD-Komm. AV Anwenderinformation 06./

Eröffnungsbilanz und Gesamtabschluss. Vorgehensweise Besonderheiten - Lösungen

Festlegung der Struktur des Haushaltsplans ab 2016 im Rahmen des Umstiegs auf die Doppik

Überleitung von der Kameralistik zur Doppik. Güstrow und Demmin 10. und 11. November 2009

Der Haushalt der Stadt Witten wird nach den Vorschriften der Gemeindeordnung NW und der Gemeindehaushaltsverordnung aufgestellt.

HAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT

Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015

Einführung neue Finanzsoftware bei der Stadt Bad Waldsee. I. Zu beraten ist: über die Einführung einer neuen Finanzsoftware bei der Stadt Bad Waldsee.

Projektplan Stadt XXX

Die Stadt und ihr Haushaltsplan

Gesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung und anderer Gesetze (Doppik-Einführungsgesetz) Vom 14. Dezember 2006

Die Einführung des NKF in Germering Vorbereitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf den Doppik-Umstieg

NKF Netzwerk vor Ort

Da ändern sich doch nur `n paar HHstellen!

Herzlich Willkommen! Vertiefung Doppik

Vorbereitung auf den NKF Gesamtabschluss

Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013

Gesamtabschluss. Referent. Dipl.-Wirtschaftsmathematiker Dr. Harald Breitenbach Wirtschaftsprüfer. Boppard, den 11. September 2012

Einführung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens auf doppischer Grundlage in der Stadtverwaltung Zwickau

ERÖFFNUNGSBILANZ

Kommunales Prufungsamt Nord Prüfung des Jahresabschlusses 2010 des Berufebndungszsntmms Schlesmg Sdilussberichi. Seite 3 von

Stadt Germering Neues Haushaltswesen: Grundlagen der doppischen Haushaltsplanung

Arbeitskreise der Frühstarter. Organisation des Rechnungswesens. Güstrow, 17. Juni 2010

Teilprojekte zur Umstellung auf die Doppik. 1 Produktplan/ Berichtswesen. 2 Budgetierung/Haushalt. 3 Bilanzieren/ Eröffnungsbilanz

Empfehlung für Kontenrahmen für das doppische Rechnungswesen

Nr. 3 Brilon, Jahrgang 43

EINFÜHRUNG DES NEUEN KOMMUNALEN HAUSHALTS- UND RECHNUNGSWESENS

Bilanzierung und Jahresabschluss in der Kommunalverwaltung

Der Haushalt der Stadt Witten wird zum wiederholten Mal nach den Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) aufgestellt.

Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR)

Finanzstatusprüfung bei Kommunen in Niedersachsen

Zuwendungen und Zuschüsse. Dipl.-Kfm. Christian Rahe Institut für Wirtschaftswissenschaften TU Braunschweig

Projektmanagement in der kommunalen Verwaltung

LK Vorpommern-Greifswald. Haushaltssatzung. Stand: Seite 1 von 5

Hinweise zur Überleitung der Ergebnisse aus der letzten kameralen Haushaltsrechnung in das doppische Haushalts- und Rechnungswesen

Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR)

Empfehlungen zur Erstellung einer Abschreibungstabelle für Gemeinden. - Stand 01. Oktober

Die Bilanz stellt stichtagsbezogen das Vermögen ( Aktiva) sowie Eigenkapital und Schulden ( Passiva) einer Kommune einander gegenüber.

Pressemappe. Projekt. in Mönchengladbach. Pressemappe

Erläuterungen zu Begriffen des Haushaltsplanes. Anlage 9

Angebot. Kompaktlehrgänge zur Doppik für Kommunalverwaltungen in Mecklenburg-Vorpommern

Ausführungsanweisung zur Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO -) (AA EigVO)

Die örtliche und überörtliche Prüfung des Gesamtabschlusses. Sandra Rettler

Prüfungshandbuch kommunale. der VERPA-Prüferarbeitsplatz

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr Altstadt -

1. Bundesprogramm und Programteil Komplementärfinanzierung

Wertgrenzen in der SächsKomHVO-Doppik

Inhaltsverzeichnis. Haushaltssatzung der Stadt Wuppertal für die Haushaltsjahre 2014 und 2015

Informationsveranstaltung zum Haushalt 2011 Teil 1 - Grundlagen Stadtkämmerer Matthias Kleinschmidt

Satzung. des Betriebes Freizeitbad Hückeswagen vom in der Fassung der 1. Nachtrags vom , gültig ab

Konsolidierung NKF-Gesamtabschluss Softwareunterstützung bei der Konzernabschlusserstellung

Lehrgangskonzept Kommunale/r Bilanzbuchhalter/in Schleswig-Holstein (mit Zertifikat)

Amtsblatt für die Stadt Büren

6300

Verwaltungsvorschrift über die Muster zum Neuen Kommunalen Finanzwesen (VwV NKF-Muster):

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Stebach für das Jahr 2015 vom

Veröffentlichung der Stadtsparkasse Schwerte - Aufgebot eines Sparkassenbuches

1 Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens Altstadt für das Haushaltsjahr 2015

Neues Kommunales. Finanzmanagement. Gesetz über ein. Finanzmanagement in NRW (NKFG NRW)

Jahresabschluss der Stadt Schwedt/Oder zum

Mitteilungsblatt. Amtliches Bekanntmachungsblatt. des Amtes Oeversee. und der Gemeinden Oeversee, Sieverstedt und Tarp

Grundzüge des doppischen Haushalts- und Rechnungswesens

Haushaltssatzung. der Gemeinde Bornheim. für das Haushaltsjahr vom 20. Mai 2009

Allgemeiner Vorbericht zum doppischen Haushalt 2008

IStadt Wesseling. Haushaltsbuch Fach 2. Satzung. wesseling. kommarhein.com

Zur aktuellen Situation und künftigen Entwicklung der Reform des Haushaltsund Rechnungswesens in Nordrhein- Westfalen

Praktischer Teil: Vom kameralen Haushalt zum neuen doppischen Haushalt

Dritter Teil Gemeindewirtschaft 1. Abschnitt Haushaltswirtschaft

Doppisches Rechnungswesen in Kommunen. Frank Jahnke. Ehem. Kämmereileiter der Landeshauptstadt Düsseldorf und Projektleiter des NRW-Pilotprojektes

BERATUNGSUNTERLAGE NR. 35/2015

Änderungen in den Erläuterungen nach dem 25. Juni 2009 sind durch Randstriche kenntlich gemacht.

Herausforderung Gesamtabschluss

Transkript:

NKR in Schleswig-Holstein

Reformstand neues Haushaltsrecht Ergebnisse der AG Reform des Gemeindehaushaltsrechts beim Innenministerium Stand: Mitte Januar 2006

Was wurde bislang erarbeitet? - fast vollst. GemHVO und Änderungen der GO - Kontenrahmen und Abschreibungstabelle - Produktrahmen, Mindestgliederung bis zur dreistelligen Ebene (Produktbereich) jeweils zzgl. Verwaltungsvorschriften

Wann tritt das neue Haushaltsrecht in Kraft? - frühestens in 2007 - siehe Schreiben vom Innenministerium am 26.9.2005 an KLV (vollständiger Entwurf zum Sommer 2006 angestrebt), anschließend Anhörungsverfahren - Produktplan ist gleichzeitig zusammen neuem Haushaltsrecht umzusetzen; noch immer problematisch: Bereich Schul- und Sozialverwaltung - keine Ausführungsanweisungen mehr

Ergebnisse der GemHVO 1/5 Ergebnisspaltung im Ergebnishaushalt: Trennung zwischen ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis entsprechend d. HGB; Erträge u. Aufwendungen aus Vermögensveräußerungen sind dem ord. Ergebnis zuzurechnen u. nachrichtlich im Ergebnisplan u. in der Ergebnisrechnung anzuführen Trennung zwischen ordentlichen und außerordentlichen Ergebnissen: Trennung entsprechend dem HGB, d. h. Abgrenzung d. außerord. Ergebnisses ( 277 Abs. 4 HGB) auf Ausnahmetatbestände beschränkt, die außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit anfallen; keine Trennung zwischen dem verwalteten und dem realisierbaren Vermögen

Ergebnisse der GemHVO 2/5 Haushaltskonsolidierung: Übersicht der Konsolidierungsmaßnahmen im Vorbericht (wie bisher) Teilpläne: werden aus den Produktgruppen und untergruppen erstellt; keine Verpflichtung, im Teilfinanzplan Einzahlungen u. Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit zu veranschlagen Gliederung des Haushalts: künftige Haushaltsgliederung wird produktbezogen als auch organisationsbezogen möglich sein Interne Leistungsbeziehungen: Nachweis interner Leistungsbeziehungen in den Teilplänen Kosten und Leistungsrechnung: Kann-Regelung; KLR zur Unterstützung der Verwaltungssteuerung

Ergebnisse der GemHVO 3/5 Deckungsgrundsätze und Bildung von Budgets: Erträge dienen insgesamt zur Deckung der Aufwendungen; hingegen sind die Einzahlungen f. d. lfd. Verwaltungstätigkeit insg. zur Deckung der Auszahlungen für lfd. Verwaltungstätigkeit zu verwenden Rückstellungen sind zu bilden für Pensions- und Beihilfeverpflichtungen, Altersteilzeit-, Altlasten-, Steuer-, Verfahrens-, Finanzausgleichs- sowie Instandhaltungsrückstellungen, Rückstellungen für später entstehende Kosten (u.a. der Abwasserbeseitigung und Abfallentsorgung) zu bilden; sonstige Rückstellungen dürfen nur gebildet werden, soweit diese durch Gesetz oder Verordnung zugelassen sind Haushaltswirtschaftliche Sperre: gemessen an Aufwendungen und Erträgen sowie der liquiditätsmäßigen Lage, durch die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister; Nachtragshaushaltssatzung nach Erlass haushaltswirtschaftlicher Sperre aufgehoben

Ergebnisse der GemHVO 4/5 Bewertungsregeln: Vermögensgegenstände der Eröffnungsbilanz sind grundsätzlich zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen (lineare AfA), unter 410 direkt im Aufwand verbuchbar; dabei können aber vorhandene Bewertungen nach anerkannten Verfahren übernommen werden Berichtigungspflicht der Eröffnungsbilanz spätestens bis zum 4. Jahresabschluss vorzunehmen Zuschüsse und Zuweisungen: erhaltene Zuschüsse, Zuweisungen und Beiträge für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen sind zu passivieren (Auflösung der Zuschüsse und Zuweisungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer); gewährte Zuschüsse und Zuweisungen für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen sind zu aktivieren (Auflösung ebenso entsprechend der betriebsgew. Nutzungsdauer oder nach Leistungsmenge); andere Beiträge ebenso aufzulösen

Ergebnisse der GemHVO 5/5 Risikomanagement: auf die Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Gemeinde ist im Lagebericht einzugehen => Risikomanagement Deckungsreserve: es sind keine Deckungsreserven für Personalaufwendungen, andere Aufwendungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit und Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen zu bilden, da dies der nicht der gewollten Produktorientierung entsprechen würde Abschreibungen: nur feste Nutzungsdauern und folgerichtig nur Methode der linearen Abschreibung zulässig; Abweichungen von Abschreibungstabellen sind grundsätzlich möglich; Abschreibung erfolgt auf Restbuchwert von 1

Ergebnisse der GO Jahresabschluss: 3 Monate nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen Gesamtabschluss: Gesamtergebnisrechnung, -bilanz, anhang, - lagebericht; ab 3.000 Einwohner als Muss-Regelung; Aufstellungszeitraum 9 Monate nach Abschluss des Haushaltsjahres; Gemeinde kann erste 5 Jahre nach Eröffnungsbilanz auf Gesamtabschluss verzichten; unklar noch Behandlung von Zweckverbänden Prüfung des Jahresabschlusses durch eigene Rechnungsprüfungsämter (RPA, GPA); Empfehlung zur Erstellung der Eröffnungsbilanz durch externe WP/StB; ------------------ geprüft wird Einhaltung d. Haushaltsplanes; Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt; Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach den geltenden Vorschriften verfahren worden ist; Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen; Lagebericht zum Jahresabschluss vollständig und richtig sind

Was fehlt noch? Offene Punkte - kassenrechtliche Regelungen GO: 91 - Gemeindekasse, 95 k - Rechnungswesen, 95 I Übertragung von Finanzbuchhaltung und Zahlungsabwicklung; GemHVO-Doppik: 30 - Veränderung von Ansprüchen, 31 - Buchführung, 34 Zahlungsabwicklung, Liquiditätsplanung, 35 Sicherheitsstandards, 54 Aufbewahrung von Unterlagen, Aufbewahrungsfristen - Gesamtabschluss, Konsolidierung analog NRW Gesamtergebnisrechung, Gesamtbilanz, Gesamtanhang - Rücklagen, analog Anlage F Ergebnisrückl. f. Gesamtergebnis aus ord. u. außerord. Ergebnis; X- %ige Überschreitung des Eigenkapitals in die Ergebnisrücklage u.a. - Regelungen zur Geldanlage - Haushaltsausgleich analog Anlage F, analog NRW Ausgleich des Gesamtergebnisses, d. h. der Gesamtbetrag der Aufwendungen darf d. Gesamtbetrag d. Erträge nicht übersteigen u.a. - weitere anzupassende Gesetze, i.d.r. Begrifflichkeiten wie FAG, GkZ, Kreisordnung, EigVO, Erlasse

Umstellung gilt für alle - z. Zt. wird immer noch an Wahlrecht zwischen Doppik und erweiterter Kameralistik festgehalten, obwohl unseres Wissens niemand in SH auf erw. Kameralistik setzt - auch Produktrahmen wird verbindlich für alle Kommunen Grundlage sein - jede Verwaltung muss umstellen!!! - Entscheidung lediglich zwischen 95%iger Lösung der erw. Kameralistik oder konsistenteren System der Doppik - Sicht Innovationsring: mittel- und langfristig setzt sich Doppik durch, erw. Kameralistik keine echte Alternative

Arbeitsergebnisse des Innovationsrings NKR-SH bis Januar 2006

Verabschiedete Handlungsempfehlungen: - Vermögenserfassung und -bewertung PL Volker Bensch, Gemeinde Scharbeutz, Projektabschluss: 7.12.2005 -Softwareeinsatz und implementierung PL Hr. Maas, KomFIT, Projektabschluss: 13.12.2005 mit allgemeiner Empfehlung für eine Projektorganisation Veröffentlichung erfolgte über www.nkr-sh.de und Informationsrundschreiben der kommunalen Landesverbände sowie des Kämmererverbandes Neue Erkenntnisse finden in weiteren Veröffentlichungen ihren Niederschlag!!!

Sachstand der anderen Teilprojekte: - Produkte, Prozesse, KLR, Steuerung PL Fr. Müller, Stadt Kiel Projektende: Mai 2006 - Ergebnis-, Vermögens- und Finanzrechnung, Abschlüsse, Rückstellungen PL rotierend, Hr. Schöning, Kreis Pinneberg, ab Feb. 06 Herr Frost, Stadt Kiel Projektende: Mai 2006 - Haushaltsplanung und Umstellungsszenarien PL rotierend Projektende: Mai 2006 - Aus- und Fortbildung PL Hr. Elsenbroich, VFH Altenholz Projektende: Mai 2006 -Organisation des Rechnungswesens PL bis November 05 Hr. Petersen, Amt Eiderstedt, ab Dez. 05 Hr. Warnholz, Stadt Büdelsdorf Projektende: Mai 2006 Bearbeitungsstand: alle Handlungsempfehlungen planmäßig

Ergebnis der Handlungsempfehlung Vermögenserfassung und -bewertung: Ausrichtung erfolgte an den Festlegungen (Anlage F) der Arbeitsgruppe Reform des Gemeindehaushaltsrechts beim Innenministerium 1/2 Anlehnung an Projektergebnisse aus Rheinland-Pfalz, siehe auch www.rlpdoppik.de Festlegung von Erfassungs- und Bewertungsstandards für den Bereich Hochbau, Tiefbau und Mobilien Beispiele zur Erfassung und Bewertung und aufzeigen der Probleme und Unterbreitung von Lösungsansätzen/-vorschlägen

Ergebnis der Handlungsempfehlung Vermögenserfassung und -bewertung: Aufbau der Empfehlung nach Kontenrahmen zu Aktiva: Kontengruppe 1 bis 28; Passiva: EK, RST, VBL 2/2 Muster-Inventurrichtlinie zur Verwertung für die eigenen Verwaltung Handlungsempfehlung als pdf-dokument Breitstellung der Mustererfassungsbögen als Excel-Dateien zur Erfassung in der eig. Verwaltung ebenso der Musterinventurrichtlinie, Vorlage: Neumünsteraner Inventurrichtlinie der KPMG als Muster/Standard für alle umstellenden Verwaltungen

Ergebnis der Handlungsempfehlung Softwareeinsatz und -implementierung: vergaberechtliche Hinweise; Rechtsgrundlagen Ausschreibung 1/2 Auswahlverfahren - Sammlung der Anforderungen - Kriterien und Leistungsmerkmale - Rahmenbedingungen - Anforderungsgewichtung u. KO-Kriterien - Auswertung und Bewertung der Angebote - Auswahlkriterien Vertrag; Installation (Rechenzentrumslösung, lokaler Betrieb, Installation d. NKR-Verfahrens); Schulung; Testbetrieb; Freigabe; Echtbetrieb; Abnahme; Support-Konzept Hinweise aus der Praxis

Ergebnis der Handlungsempfehlung Softwareeinsatz und -implementierung: 2/2 Handlungsempfehlung als pdf-dokument Breitstellung des Anforderungsbaukastens für eine doppische Softwarelösung als Exceldokument, u.a. zur Überprüfung der eig. Software hinsichtlich der Anforderungen an eine neue Finanzsoftware und zu verwenden als Leistungsverzeichnis für eine zu beschaffende Softwarelösung in Anlehnung an Rheinland-Pfalz

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Ansprechpartner: Innovationsring NKR-SH, Hauptkoordinator Reventlouallee 6 24105 Kiel Email: frank.dieckmann@sh-landkreistag.de Tel.: 0431/57005047 Fax: 0431/57005020 Im Internet: www.nkr-sh.de