Argumente. Die Lohnnebenkosten-Lüge



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Transkript:

Argumente Die Lohnnebenkosten-Lüge

Die Lohnnebenkosten-Lüge Jede Kostendämpfungsmaßnahme, jedes Strukturgesetz der vergangenen 25 Jahre ist mit der so genannten Kostenexplosion in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und einer vermeintlich exorbitanten Steigerung der Lohnnebenkosten begründet worden. In dem Bestreben, die Lohnnebenkosten zu senken, verengt die Politik den Blick fast ausschließlich auf die Entwicklung der Krankenkassenbeiträge, obwohl diese nur einen Bruchteil der gesamten Lohnnebenkosten ausmachen. Impressum: Herausgeber: Redaktion: Bundesärztekammer Alexander Dückers (v.i.s.d.p.) Hans-Jörg Freese Redaktionsanschrift: Pressestelle der deutschen Ärzteschaft Herbert-Lewin-Platz 1 10623 Berlin Erscheinungsdatum: Mai 2006 Gestaltung: Druck: Bundesärztekammer Tel. (030) 40 04 56-700 Fax (030) 40 04 56-707 E-Mail: presse@baek.de Internet: www.baek.de da vinci design GmbH, Berlin dima-offsetdruck GmbH, Sophie-Charlottenstr. 92, 14059 Berlin Völlig außer Acht bleibt, dass die Entwicklung des prozentualen Anteils der GKV-Ausgaben am Bruttoinlandsprodukt nahezu konstant geblieben ist. Von einer Kostenexplosion kann deshalb keine Rede sein, von einer Gefährdung des Wirtschaftsstandortes Deutschland schon gar nicht: Die Beitragszahlungen der Arbeitgeber zur GKV machen lediglich 4,5 Prozent der Arbeitskosten je vollbeschäftigten Arbeitnehmer aus. Die Fixierung auf Beitragssätze und vermeintlich steigende Lohnnebenkosten überdeckt das eigentliche Problem im Gesundheitswesen: die Erosion beitragspflichtiger Einnahmen und die dramatische Unterfinanzierung in der GKV. Eine Reform muss deshalb vor allem eine Antwort auf die drängenden Finanzierungsprobleme finden. Das Dogma der Beitragssatzstabilität darf nicht länger oberste Richtschnur in der Gesundheitspolitik sein. 2 3

Arbeitskosten je vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer im Jahr 2000 Gliederung der Arbeitskostenerhebung Gesamtarbeitskosten Kostenart Euro Prozent 1 Entgelt für die geleistete Arbeit 24 557 56,7 Entgelt für die geleistete Arbeitszeit Personalnebenkosten: Personalnebenkosten insgesamt 18 773 43,3 Sonderzahlungen 3 389 7,8 Vergütung arbeitsfreier Tage 5 494 12,7 Aufwendungen für Vorsorgeeinrichtungen 8 210 18,9 darunter: Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung 6 676 15,4 darunter: Arbeitgeberbeiträge zur GKV 1 950 4,5 Sonstige Personalnebenkosten 1 680 3,9 Arbeitskosten insgesamt 43 329 100 1 Bezogen auf die durchschnittlichen Gesamtarbeitskosten je vollbeschäftigten Arbeitnehmer im Produzierenden Gewerbe, Handel und Gastgewerbe sowie Kredit- und Versicherungsgewerbe im Jahr 2000 Quelle: Statistisches Bundesamt, Arbeitskostenerhebung 2000 Abb. 1 Sonderzahlungen u. a. Leistungen zur Vermögensbildung; vom Unternehmenserfolg abhängige Sonderzahlungen; zusätzliches Urlaubsgeld Vergütung arbeitsfreier Tage u. a. Urlaubsvergütung; Gesetzliche Lohn- und Gehaltsfortzahlung bis zur 6. Krankheitswoche; Vergütung gesetzl. Feiertage und sonst. gesetzl. Ausfalltage Aufwendungen für Vorsorgeeinrichtungen u. a. Arbeitgeber-Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung: Rentenversicherungsbeiträge Arbeitslosenversicherungsbeiträge Krankenversicherungsbeiträge Pflegeversicherungsbeiträge u. a. Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung Sonstige Nebenkosten u. a. Zuschüsse zum Krankengeld; betriebliches Kurzarbeitergeld; sonstige gesetzliche Aufwendungen (z. B. Ausgleichsabgaben nach dem Schwerbehindertengesetz, Umlage für das Insolvenzgeld, Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld); Ausbildungsvergütungen Abb. 2 Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 16, Arbeitskostenerhebung 2000, Heft 1 4 5

Anteil der Lohnnebenkosten an den Gesamt-Arbeitskosten Arbeitskosten niedriger als in anderen EU-Ländern Die Lohnnebenkosten summieren sich auf 43,3 Prozent der gesamten Arbeitskosten der Unternehmen (Arbeitskosten je vollbeschäftigten Arbeitnehmer). Die restlichen 56,7 Prozent der Arbeitskosten sind Entgeltzahlungen für geleistete Arbeitszeit. Die Arbeitskosten im Produzierenden Gewerbe und in ausgewählten Dienstleistungsbereichen sind im Jahr 2005 gegenüber dem Vorjahr um 0,9 Prozent gestiegen. 1 Im europäischen Vergleich hat Deutschland somit die niedrigste Steigerungsrate aller 25 EU-Mitgliedstaaten. 43,3 % tarifliche, betriebliche und freiwillige Lohnnebenkosten 22,4 % gesetzliche Lohnnebenkosten 20,9 % davon: Arbeitgeberbeiträge zur GKV 4,5 % Arbeitsentgelt 56,7 % Abb. 3 Seit 2001 zählt Deutschland stets zu den europäischen Ländern mit der geringsten Steigerung der Arbeitskosten. Vor diesem Hintergrund ist die Klage über die zu hohen Beiträge der Arbeitgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung stark zu relativieren. Denn die Arbeitgeberbeiträge zur GKV als Teil der Lohnnebenkosten machen durchschnittlich nur 4,5 Prozent der Arbeitskosten aus. Bei einer Erhöhung der GKV-Beitragssätze um einen Prozentpunkt würde sich der Anteil der Arbeitgeberbeiträge lediglich um etwa 0,32 Prozent auf 4,82 Prozent der Arbeitskosten erhöhen. Eine vollständige Parität bei der Finanzierung der Krankenkassenbeiträge gibt es aber seit 1. Juli 2005 nicht mehr. Denn seitdem müssen die gesetzlich Krankenversicherten einen zusätzlichen Beitragssatz in Höhe von 0,9 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen allein aufbringen. Quelle: Statistisches Bundesamt, Arbeitskostenerhebung für das Jahr 2000 1 Angaben des Statistischen Bundesamtes für den Zeitraum 3. Quartal 2004 bis 3. Quartal 2005. 6 7

Lohnnebenkosten eine Frage der Definition Die Lohnnebenkosten auch Personalnebenkosten oder Personalzusatzkosten sind Aufwendungen der Arbeitgeber, die nicht im direkten Zusammenhang mit der tatsächlich geleisteten Arbeit stehen. Zu unterscheiden sind gesetzliche, tarifliche und betriebliche Lohnnebenkosten. Obgleich gesetzliche Lohnnebenkosten wie beispielsweise die Sozialversicherungsbeiträge lediglich ein Viertel der Arbeitskosten ausmachen, werden häufig nur sie als Wettbewerbsnachteil deutscher Unternehmen betrachtet. Dabei wird allerdings übersehen, dass Sozialversicherungsbeiträge ein wichtiger Faktor zur Sicherung des sozialen Friedens in der Gesellschaft sind. Sozialversicherungsbeiträge Paritätischer Arbeitgeberanteil Gesetzliche Kranken- 13,3 % Gesetzliche Krankenversicherung 1 versicherung 6,65 % Rentenversicherung 19,5 % Rentenversicherung 9,75 % Arbeitslosenversicherung 6,5 % Arbeitslosenversicherung 3,25 % Pflegeversicherung 1,7 % Pflegeversicherung 0,85 % Gesetzliche Lohnnebenkosten Zu den gesetzlichen Lohnnebenkosten zählt u. a. der hälftige Anteil der Arbeitgeber zu den Sozialversicherungsbeiträgen 1 der Arbeitnehmer. Er setzt sich zusammen aus den Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung 2. Tarifliche und betriebliche Lohnnebenkosten Der weitaus größte Teil der Lohnnebenkosten geht auf das Konto der Tarifpartner, also Arbeitgeber und Gewerkschaften. Tarifliche und freiwillig vereinbarte betriebliche Lohnnebenkosten und das Arbeitsentgelt umfassen etwa drei Viertel der gesamten Arbeitskosten. Monetäre Zuwendungen an die Arbeitnehmer, wie das Urlaubs- und Weihnachtsgeld, betriebliche Altersversorgung, Sonderzahlungen, Abfindungen, Zuschüsse oder auch die vermögenswirksamen Leistungen, 13. und 14. Monatsgehalt oder tarifliche Familien- und Sozialzulagen sind Ergebnis tariflicher und betrieblicher Vereinbarungen. Sozialabgaben gesamt 41,0 % Arbeitgeberanteil gesamt 20,5 % 1 Angaben zur GKV Stand: 07.02.2006 Abb. 4 1 Durch den zusätzlichen Beitrag der Versicherten von 0,9 Prozent (seit 1. Juli 2005) erhöht sich der in der Tabelle angegebene GKV-Beitragssatz auf einen Durchschnittswert von derzeit 14,2 Prozent. 2 Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden von den Arbeitgebern zu 100 Prozent übernommen. 8 9

Beitragserosion statt Kostenexplosion l Der Anteil der GKV-Leistungsausgaben am Bruttoinlandsprodukt ist in den vergangenen zehn Jahren konstant geblieben (Abb. 5). l Dagegen hat die schwache gesamtwirtschaftliche Entwicklung und die damit verbundene hohe Arbeitslosigkeit zu einem erheblichen Rückgang der GKV-Beitragseinnahmen geführt. Die Beitragsbasis, also die beitragspflichtigen Einkommen der gesetzlich Krankenversicherten, ist seit Mitte der 90er Jahre schwächer gestiegen als das BIP. l Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist seit Jahren rückläufig. Waren es im Jahr 2000 noch über 28 Millionen, weist das Statistische Bundesamt für 2005 nur noch 26 Millionen aus. l Für sich genommen verursacht der Rückgang der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um rund 850.000 Personen in der Zeit von 2000 bis 2003 bei einem unterstellten Bruttojahresentgelt je Beschäftigen von 23.000 Euro jährliche Einnahmeverluste der GKV von 2,8 Milliarden Euro 1. Bruttoinlandsprodukt (in Mrd. Euro) Quelle: Statistisches Bundesamt GKV-Leistungsausgaben (ohne Berücksichtigung des RSA) in Mrd. Euro Anteil der GKV- Ausgaben am Bruttoinlandsprodukt 1995 1848,45 124,0 6,70 % 1996 1876,18 127,9 6,82 % 1997 1915,58 125,3 6,54 % 1998 1965,38 127,5 6,49 % 1999 2012,00 130,9 6,50 % 2000 2062,50 133,7 6,48 % 2001 2113,16 138,8 6,56 % 2002 2145,02 143,0 6,66 % 2003 2163,40 145,1 6,70 % 2004 2215,65 140,2 6,32 % Bruttoinlandsprodukt in Mrd. Euro 2300 2200 2100 2000 1900 1800 Abb. 5 100 % l Auch der vergleichsweise geringe Anstieg der Löhne und Gehälter hat zur Erosion der GKV-Einnahmen beigetragen. 1 Quelle: Jahresgutachten 2004/2005 des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung 10 11 1700 1600 1500 GKV-Anteil in Prozent 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 0 % Abb. 6

Exkurs: Krankenversicherung der Rentner l Der Anteil der beitragszahlenden Rentner unter den gesetzlich Krankenversicherten hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Im Jahr 2005 waren knapp 17 Millionen Rentner Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung, fast 10 Prozent mehr als 1998. l Dieser zahlenmäßige Anstieg der Rentner hat zu Mindereinnahmen der Krankenkassen geführt, weil Rentner im Durchschnitt weniger als Arbeitnehmer in die GKV einzahlen. Anteil der KVdR an den Beiträgen und Leistungsausgaben in Mrd. Euro Mrd. Euro 70 60 50 Leistungsausgaben 67,3 35 l Die Schere zwischen Beitragseinnahmen und Leistungsausgaben in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) geht immer weiter auseinander. Betrug die Differenz von Einnahmen und Ausgaben 1993 noch 24,9 Milliarden Euro, so klafft inzwischen eine Lücke von 35 Millarden Euro (Abb. 7). 40 30 43,2 24,9 32,3 20 18,3 Beitragseinnahmen 10 0 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 Jahr Quelle: BMG Quelle: BMG Abb. 7 12 13

Fazit Die Belastung der Arbeitgeber durch Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist nicht ursächlich für die Beschäftigungsentwicklung in Deutschland. Denn die Pflichtbeiträge der Arbeitgeber machen nach wie vor nur einen vergleichsweise geringen Teil der Gesamtarbeitskosten aus. Im Übrigen liegen die Arbeitskosten in Deutschland schon seit Jahren deutlich unter den Werten der meisten anderen EU-Mitgliedstaaten. Eine Verwerfung ist jedoch festzustellen im Verhältnis der GKV-Ausgaben zu der abnehmenden Zahl beitragspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse. Darüber hinaus hat der Anteil der Rentner unter den gesetzlich Krankenversicherten in den letzten Jahren konstant zugenommen. Nicht der Beitragssatz an sich also ist entscheidend, sondern die erodierende Finanzierungsgrundlage der GKV in Folge anhaltend hoher Arbeitslosigkeit und demografischer Veränderungen. Über 5 Millionen Arbeitslose einerseits und gleichzeitig zum dritten Mal in Folge Exportweltmeister dies zeigt: Die Wirtschaftsdynamik in Deutschland kann nicht in Arbeitsplätze umgesetzt werden. Die Entwicklung der Arbeitgeberbeiträge zur GKV ist für diese wirtschaftlichen Defizite nicht ursächlich; die Lohnnebenkosten-Lüge soll offensichtlich die Konzeptionslosigkeit und Desorientierung in Politik und Wirtschaft verdecken. Glossar Arbeitskosten Die Arbeitskosten sind die Summe der von den Arbeitgebern zu tragenden gesamten Personalkosten, die sich aus dem Entgelt für die tatsächlich geleistete Arbeitszeit und den Lohnnebenkosten zusammensetzen. Lohnnebenkosten Zu den Lohnnebenkosten (Personalnebenkosten oder auch Lohnzusatzkosten) zählen gesetzlich vorgeschriebene Aufwendungen wie die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und andere Vergütungen arbeitsfreier Tage, Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung sowie Sonderzahlungen (z. B. Gratifikationen) und weitere von den Tarifparteien oder den Betrieben vereinbarte Zahlungen. Entgelt für geleistete Arbeitszeit Der regelmäßig gezahlte Bruttoverdienst ohne die Vergütung arbeitsfreier Zeiten und Sonderzahlungen ist das Entgelt für die geleistete Arbeitszeit. Bruttoinlandsprodukt Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) beschreibt die Größe einer Volkswirtschaft in einem Jahr. Es ist definiert als der Geldwert aller im Inland an Haushalte verkauften Güter und erbrachten Dienstleistungen. Die Veränderungsrate des preisbereinigten BIP dient als Messgröße für das Wirtschaftswachstum eines Landes. 14 15

Kontakt: Bundesärztekammer Pressestelle der deutschen Ärzteschaft Herbert-Lewin-Platz 1 10623 Berlin Tel. (030) 40 04 56-700 Fax (030) 40 04 56-707 E-Mail: presse@baek.de Internet: www.baek.de