Durch Vielfalt lernen auf dem Weg zur inklusiven Schule Ein Bericht über die Fachtagung zur inklusiven Bildung am 9.

Ähnliche Dokumente
Rede Ina Korter: zur Inklusion auf der LDK in Osnabrück

Inklusive Schule Grundlagen Beispiele - Visionen. Förderschulen in Bayern - Darstellung status quo

Inklusive Bildung in Niedersachsen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen. Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK)

Fragen und Antworten zum Inklusionsgesetz

Gemeinsames Lernen an Schulen in NRW Veränderungen bei Schulformen, Ganztagsbetreuung und Inklusion aus statistischer Sicht

Niedersächsisches Kultusministerium. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur inklusiven Schule. - Leichte Sprache - Niedersachsen

Gemeinsamer Unterricht

Schulentwicklungsplanung Sekundarstufe I Integration / Inklusion

Eine Schule für alle: Bildungssystem und Inklusion

Herausforderungen durch eine veränderte Schullandschaft

UN-Behinderrechtskonvention umsetzen Voraussetzungen für umfassende schulische Inklusion schaffen

Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung und Personal für Betreuung und Pflege

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Niedersachsen

Gliederung: - Allgemein zur UN- Konvention: 1. UN Behindertenrechtskonvention gültig seit 26. März Artikel 24

Sylvia Löhrmann: "Die Sekundarschule ist eine Schule des längeren gemeinsamen Lernens"

Inklusive Bildung in Schleswig-Holstein

Schriftliche Kleine Anfrage

Zur aktuellen Situation der sonderpädagogischen Förderung in Mecklenburg-Vorpommern Dipl.- Päd. Cornelia Fittje

Bildung von Kindern und Jugendlichen unter erschwerten Bedingungen auch die Kommune ist gefordert

Kleine Anfrage mit Antwort

THEMA. Auf dem Weg zur inklusiven Schule

Herzlich Willkommen INKLUSION MACHT (GRUND)SCHULE KITA UND DANN? Informationsveranstaltung 23. September 2014

Die Festlegung des sonderpä dägogischen. Fo rderbedärfs und des Fo rderortes

Inklusion an der Regelschule

Das inklusive Konzept der Montessori-Pädagogik und das Menschenrecht auf Bildung für Behinderte

Führt die Neuregelung im Schulgesetz zur Schülerbeförderung zur starken Schwächung

Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 17/3354

ANLAGE 1: Hochschul-Fragebogen

Handreichung für Eltern

Inklusive Erziehung und Bildung als Herausforderung für kommunale Behindertenpolitik

1. Ist es aus Ihrer Sicht sinnvoll, zwischen pädagogischer und. sonderpädagogischer Förderung zu unterscheiden und dadurch die

Regionale Bildungs- und Beratungszentren im Bezirk Nord. Januar 2013

Liebe Delegierte, sehr geehrte Landesvorstandsmitglieder, liebe Mitglieder und Freunde der SoVD- Jugend,

AUF DEM WEG ZUR INKLUSION IN DER SCHULE

Verband der bayerischen Bezirke

Inhalt. Laubenstein / Lindmeier / Guthöhrlein / Scheer, Auf dem Weg zur schulischen Inklusion ISBN Vor wort...

Individuell Fördern - Gemeinsam lernen Grundschule SRH SCHULEN

Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote im Förderschwerpunkt Sprache

Gemeinsames Lernen von Kindern mit und ohne Beeinträchtigung in Baden-Württemberg

Sonderpädagogische Förderung im Kreis Pinneberg. Schulamt Pinneberg Dirk Janssen, Schulrat

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die Herausforderungen an Unterstützung für Menschen mit Behinderungen

Zwischenbilanz Inklusion

Was Schulen brauchen. ONLINEUMFRAGE ZUR INKLUSION IN NRW.

Schleswig-Holstein Der echte Norden

Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW Düsseldorf Pr. Oldendorf,

Auf dem Weg zur Inklusion. Erreichtes und aktuelle Entwicklungen in den städtischen Kindertageseinrichtungen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Perspektiven der inklusiven Schule in Niedersachsen

Referat Inklusion.

Kreistag öffentlich. Der Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Verkehr empfiehlt, der Kreistag beschließt:

die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Antrag für eine

Im Sinne einer gerechten Auslese lautet die Prüfungsaufgabe für Sie alle gleich: Klettern Sie auf den Baum!

Inklusion an Berufskollegs und Zukunft der Förderberufskollegs Folgerungen aus den drei Inklusionsgutachten und Planungen des MSW

Herzlich willkommen! Bonns Fünfte Inklusive Gesamtschule der Bundesstadt Bonn. Eduard-Otto-Straße Bonn Tel.: Fax:

Sonderpädagogische. Förderung in Schulen bis 2012

Weiterentwicklung der Realschulen

GEB für Stuttgart Sonderschulen 16. November 2015

Umsetzung des Art. 24 UN-Behindertenrechtskonvention in Bayern

Verordnung für die Schulorganisation (SchOrgVO) (Nicht amtliche Textfassung)

Wien, 05. November Sehr geehrte Frau Bildungsministerin Heinisch-Hosek!

Elterninformation. Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung in Hagen, NRW. 3. Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung

Auf dem Weg zum inklusiven Unterricht Fortbildungsveranstaltung an der Grundschule Bilshausen Mittwoch, 27. Mai 2015

Das GSG auf dem Weg zu einer inklusiven Schule Dienstag, der 11. Februar 2014 Stadt Pulheim Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit

Ressourcensteuerung = Verteilung der Förderschullehrer/innen/stunden im Bereich des Staatlichen Schulamtes Frankfurt

Das Haus der inklusiven Schule

Die Behindertenrechtskonvention. Sonderpädagogik Plenumsvortrag auf der Fachtagung der KMK am in Bremen

Schulische Inklusion in Bayern Erste Ergebnisse der Befragung der allgemeinen Schulen und Förderschulen Lelgemann, Walter Klose & Singer (2015)

Inklusion an der volkshochschule stuttgart

Förderkonzept der IGS Schönenberg-Kübelberg/Waldmohr

Individuelle Förderung und Integration: Herausforderung für ganztägige Schulen. Ausnahmslos Pädagogik!

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

Stellungnahme des Sozialverbands VdK Bayern

des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen beim Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit Dr.

Brandenburgische Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Schuljahren 1995/1996 bis 2004/2005

Ein Versuch, wichtige Begriffe rund um den Gemeinsamen Unterricht zu klären.

Städtische Schulen in Gefahr: Bayern muss 100 Prozend der Personalkosten tragen

Infomationsveranstaltung zum Thema Inklusive Schule

Eckpunktepapier. Inklusion. der CDU-Landtagsfraktion

Schulbegleitung als Baustein auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem. Dr. Christian Huppert Jahrestagung LEiS NRW

BAYERN BARRIEREFREI ALLE INFOS AUF EINEN BLICK. BayernSPD Landtagsfraktion

Der Bayerische Staatsminister für Unterricht und Kultus Dr. Ludwig Spaenle, MdL

Sehr geehrte Damen und Herren aus der oberen und unteren Schulaufsicht, sehr geehrter Herr Professor Preuss-Lausitz, sehr geehrte Frau Dr.

2. Die soziale Ausgangslage der Region Hannover Nord-West

Bundesrat Drucksache 309/15 (Beschluss) Beschluss des Bundesrates

Schleswig-Holstein Der echte Norden

Die Schule für alle. Der Gemeinsame Unterricht

Heiligenstadt: Heute ist ein sehr guter Tag für ein sehr gutes Gesetz! - Überblick über das neue Bildungschancengesetz

Vorstellung des KsF-Albatros-Schule im Rahmen der Veranstaltung Inklusive Schulentwicklung Schritt für Schritt in die Praxis

Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes und des Thüringer Schulfinanzierungsgesetzes

Irisschule LWL-Förderschule, Förderschwerpunkt Sehen Kompetenzzentrum sonderpädagogische Förderung

Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte

Inklusion an Schulen aus Sicht der Lehrerinnen und Lehrer Meinungen, Einstellungen und Erfahrungen

Inklusion: Wirkungen Nebenwirkungen Schlussfolgerungen am Beispiel des Förderschwerpunkts emotionale und soziale Entwicklung

Schulkonzeption der Dohrmann-Schule Bad Bevensen, d.

Innovative Pflegearchitektur

Antrag zur Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung/Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ( 19 SchulG AO-SF 11) Schulstempel

Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote in Bayern

Transkript:

Durch Vielfalt lernen auf dem Weg zur inklusiven Schule Ein Bericht über die Fachtagung zur inklusiven Bildung am 9. Februar in Celle Eingeladen zu der Tagung hatte die Stadt Celle gemeinsam mit dem Sozialverband Deutschland (SoVD), Landesverband Niedersachsen. Bezeichnend für das verbreitete Interesse an der aktuellen Thematik war der Andrang auf die Veranstaltung: Bei der Anmeldung bildete sich eine Schlange quer über den voll besetzten Parkplatz und auch die Sitzplätze in der Alten Exerzierhalle waren schließlich voll belegt. Die Teilnehmer kamen nicht nur aus Celle und dem Umland, viele waren aus anderen Teilen Niedersachsens angereist. Dazu gehörten Politiker, Lehrer und Vertreter anderer pädagogischer Berufe sowie viele interessierte Eltern. Den ersten Vortrag des Tages hielt Prof. Dr. Hans Wocken von der Universität Hamburg. Im ersten Teil führte er die Gründe aus, die aus seiner Sicht die schulische Inklusion unabdingbar machen: 1. Nur die inklusive Schule gewährleistet die Chancengerechtigkeit für Kinder verschiedener sozialer Milieus. 2. Nur die inklusive Schule gewährleistet eine wohnortnahe Beschulung für alle Kinder. 3. Die inklusive Schule stellt ein förderliches Entwicklungsmilieu dar. Davon profitieren alle Kinder, denn a. Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf lernen im kognitiven Bereich mehr und besser als in Förderschulen. b. Kinder und Jugendliche ohne Förderbedarf lernen im kognitiven Bereich nicht weniger als in allgemeinen Schulen. c. Kinder und Jugendliche mit und ohne Förderbedarf lernen im Bereich des sozialen Lernens mehr als in allgemeinen Schulen und Förderschulen. 4. Schulische Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Förderbedarf ist eine völkerrechtlich verbindliche Aufgabe.

2 Darauf aufbauend ging Wocken auf die Definition des Begriffs Inklusion ein und stellte dar, welche Bedingungen eine Schule zu erfüllen hat, um sich inklusiv nennen zu können. Aus seiner Sicht sind drei Aspekte ausschlaggebend: 1. Vielfalt der Kinder: Es werden ohne Ausnahme alle Kinder unterrichtet. 2. Gemeinsamer Unterricht: Alle Kinder werden (auch) gemeinsam unterrichtet. 3. Anpassung des Unterrichts: Alle Kinder werden (auch) differentiell unterrichtet. Abschließend stellte Wocken seine bildungspolitische Vorstellung eines inklusiven Schulsystems vor. Dabei unterscheidet er zwischen einem Regelsystem und einem Unterstützungssystem. Das Klientel des Regelsystems besteht aus Schülern mit den Förderbedarfen Lernen, Sprache und sozial-emotionale Entwicklung und macht ca. 10 % der gesamten Schülerschaft aus. Das heißt, in einer einzügigen Grundschule mit ca. 100 Kindern gibt es ca. 10 Kinder mit diesen Förderbedarfen, was in etwa der Klassenstärke einer Förderschulklasse entspricht. Somit müsste eine einzügige inklusive Grundschule eine Sonderpädagogenstelle in Vollzeit erhalten. Bei größeren Schulen ergibt das entsprechend eine Sonderpädagogenstunde pro Klasse und Tag. Das Klientel des Unterstützungssystems in Wockens Modell besteht aus Schülern mit Sinnesbeeinträchtigungen, Körperbehinderungen oder geistiger Behinderung. Für diese Kinder sollte die Schule zusätzlich je 2-3 Sonderpädagogenstunden pro Woche erhalten, so dass sich rechnerisch wiederum eine Sonderpädagogenstelle in Vollzeit für 10 Kinder ergibt. Zusätzlich bräuchten beide Systeme geringere Klassenstärken. Wocken fordert eine Inklusionspflicht für alle Kinder mit den Förderbedarfen Lernen, Sprache und sozial-emotionale Entwicklung. Für die Kinder mit schwerwiegenderen Förderbedarfen empfiehlt er zumindest für eine Übergangszeit das Elternwahlrecht. Das Ziel einer Inklusionsquote von zunächst 80 % wäre damit ohne weiteres zu erreichen. Wocken wies auf sein kürzlich erschienenes Buch Das Haus der inklusiven Schule hin (Hamburg: Hamburger Buchverlag 2011, 24,80 ), das in seiner ersten Auflage allerdings bereits vergriffen ist. Eine ausführliche Liste seiner Publikationen sowie die Möglichkeit der Kontaktaufnahme gibt es auf seiner Homepage www.hans-wocken.de. Dem Fachvortrag folgten zwei Dialoggespräche. Brigitte Fischer, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Celle, befragte zunächst Jörg Zuromski, den ehemaligen Schulleiter der Grund- und Hauptschule Wietzenbruch in Celle, die seit einigen Jahren integrativ arbeitet, nach seinen Erfahrungen. Anschließend antwortete Ute Wrede, die Vorsitzende des Vereins Eine Schule für Alle! in Hannover auf Fragen zu ihren persönlichen Erfahrungen. Wrede berichtete auch, dass ihr Verein mit seiner ursprünglichen Absicht, eine neue Schule zu gründen, gescheitert ist. Stattdessen werden nun auch von Pädagogen und Architekten aus dem Verein Schulen beraten, die sich in Richtung Inklusion auf den Weg machen wollen.

3 Ebenfalls als betroffene Mutter und Vereinsvorsitzende kam dann Elke Lengert von Mittendrin Hannover zu Wort. Mittendrin berät Eltern, die für ihre Kinder eine integrative oder inklusive Beschulung wünschen. Dafür befindet sich jetzt eine Beratungsstelle in Gründung, die im Haushalt der Stadt Hannover bereits vorgesehen ist und deren Träger Mittendrin sein wird. Gleichzeitig mischt sich Mittendrin auch in die bildungspolitische Debatte ein. So gab Lengert in ihrem Vortrag zunächst einen Überblick über die derzeitigen Möglichkeiten integrativer Beschulung sowie einige Hinweise zu Vorgehensweisen für Eltern. Beispielsweise betonte sie, dass Eltern Integrationsanträge grundsätzlich nicht nur bei der zuständigen Schule, sondern gleichzeitig bei der Schulbehörde stellen sollten. Auf diese Weise könne verhindert werden, dass der Antrag nicht bearbeitet würde. Dann legte sie den Stand der Debatten in einigen Stichpunkten dar: - Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen trat am 3. Mai 2008 in Kraft. - Seit dem 26. März 2009 ist sie für Deutschland verbindlich. - Im Mai 2009 wurden auf einer Anhörung im niedersächsischen Landtag die wesentlichen Sachverhalte zusammengetragen. Gehört wurden dabei u.a. Lengert und der SoVD Niedersachsen. - Die Fraktion der Grünen im Landtag legte bereits im Januar 2009 eine Gesetzesvorlage vor, die SPD-Fraktion zog im August 2010 nach. - Eine Schulleitertagung in Loccum im Oktober 2010 stellte die fortdauernde Planungsunsicherheit fest. - Immer noch fehlen offizielle Informationen über die von der Landesregierung geplante Schulgesetzänderung. Inoffiziellen Angaben zufolge, so Lengert, sei beginnend mit dem Schuljahr 2012/2013 eine aufsteigende Einführung der sonderpädagogischen Grundversorgung an allen Grundschulen geplant. Allerdings sei nicht klar, ob diese Grundversorgung dann auch die Schüler mit Förderbedarf im Bereich sozial-emotionale Entwicklung einbeziehen soll. Ab dem Schuljahr 2013/2014 sollen dann auch die Schulen der Sekundarstufe geöffnet werden, und zwar alle Schulformen. Geplant sei ein Elternwahlrecht. Lengert gab ihrer Hoffnung Ausdruck, bei der anschließenden Podiumsdiskussion von Kultusminister Dr. Bernd Althusmann näheres zu erfahren. Diese Hoffnung erfüllte sich leider nicht. Althusmann teilte mit, der Gesetzentwurf sei im Kern vorbereitet. 2012 wolle man die Inklusion an allen Grundschulen starten, 2013 in der Sekundarstufe. Für die Sekundarstufe sprach er von Schwerpunktschulen. Trotz Nachfrage war nicht zu erfahren, was die Landesregierung hier unter Inklusion versteht, welche Kinder

4 einbezogen werden sollen und wie die Versorgung mit Förderlehrern sichergestellt werden soll. Althusmann stellte in Aussicht, dass die Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Lernen und Sprache aufgelöst werden. Ansonsten betonte er das Elternwahlrecht, was er aber bei jeder Erwähnung damit einschränkte, dass das Wohl des Kindes zu beachten sei. In den vier Landesschulbehörden solle es je einen festen Ansprechpartner für Fragen der Inklusion geben. Pro Jahr sollen ab Frühjahr 2011 2.500 Grundschullehrkräfte für die Inklusion fortgebildet werden. Dafür seien 925.000 Euro im niedersächsischen Haushalt bereitgestellt. Frauke Heiligenstadt, schulpolitische Sprecherin der SPD in Niedersachsen, wandte hier ein, dass dies natürlich viel zu wenig sei, während gleichzeitig für die Einführung der Oberschule 10 Millionen Euro im Haushalt eingesetzt worden seien. Heiligenstadt verstand sich ebenso wie Ina Korter, schulpolitische Sprecherin von Bündnis 90 / Die Grünen in Niedersachsen, und Ernst-Bernhard Jaensch, schulpolitischer Sprecher des SoVD in Niedersachsen, als vehemente Befürworterin einer schnelleren Umsetzung der UN-Konvention. Die Diskussion drehte sich hier weitgehend im Kreis, weil Althusmann immer wieder die Notwendigkeit einer gründlichen Vorbereitung betonte, während der Rest des Podiums ihn dafür kritisierte, dass nicht schon längst viel mehr in Bewegung gekommen sei. Um genaue Inhalte ging es leider nicht. Der SoVD-Landesverband Niedersachsen präsentierte sich auf der Tagung in Celle als starker Partner bei den Bestrebungen zur Umsetzung schulischer Inklusion. Bereits in einer Pressemitteilung vom 21.Dezember 2010 stellte der Verband in Aussicht, dass er Eltern unterstützen wolle, die den individuellen Rechtsanspruch auf inklusive Beschulung ihrer Kinder gerichtlich einfordern wollen (www.sovd-nds.de/14386.0.html). Auch die Stadt Celle zeigte sich aufgeschlossen gegenüber den Anforderungen der Inklusion. Oberbürgermeister Dirk-Ulrich Mendes beklagte jedoch ebenso wie Klaus Wiswe, Landrat des Landkreises Celle, die Planungsunsicherheit in Hinsicht auf notwendige bauliche Investitionen, da immer noch nicht absehbar sei, in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt das Land Niedersachsen der Aufgabe der schulischen Inklusion gerecht werden will. Dem entgegnete Kultusminister Althusmann nicht zu Unrecht, dass die Kommunen bereits jetzt rechtlich in der Pflicht stehen, die notwendigen Voraussetzungen, soweit sie in ihrer Zuständigkeit liegen, zu schaffen. Bericht von Birgit Bräuer Kontakt: birgit-braeuer@web.de oder 0 55 94 / 930 980

5 Mittendrin - Initiative für die Teilhabe besonderer Kinder und Jugendlicher in Schule, Freizeit und Ausbildung im Flecken Bovenden EIFER e.v. Elterninitiative für Integration und zur Förderung entwicklungsverzögerter Kinder, Göttingen (www.eifer-ev.de)