Sozialversicherungsprüfung im Unternehmen

Ähnliche Dokumente
Betriebsprüfung / Prüfdienst

15. egovernment-wettbewerb Kategorie Bestes Modernisierungsprojekt 2016

Betriebsprüfung durch die Rentenversicherungsträger

1.3 Beitragsbescheide und Zahlungsfristen

Fragenkatalog der DRV Bund

Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung. wissen wie`s geht. Stand: November

GA Seite Gesetzestext. 1. die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk die Stelle ihren Sitz hat, an welche die Beiträge entrichtet worden sind,

Hinweise der Bundessteuerberaterkammer für die sozialversicherungsrechtliche

Geringfügige Beschäftigung, Eintritt der Versicherungspflicht Geringfügige Beschäftigung, Eintritt der Versicherungspflicht

Strafrechtliche Implikationen der Rentenversicherungspflicht von Syndikusanwälten

Information über die Anpassung der Minijob-Regelungen zum

Tit. 4 Melderecht -> Tit. 4.3 Meldungen im Störfall

Sozialversicherungsbetrug und Schwarzarbeit

Checkliste für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte

Veröffentlichung: ja. am 08./

Stand der Beitragsnacherhebung aufgrund der Tarifunfähigkeit der Christlichen Gewerkschaft für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen

Kurzfristige Beschäftigung

Personalfragebogen für geringfügig Beschäftigte (Minijob)

9. Nachtrag. zur Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Gemeinsame Grundsätze zum Informationsportal für Arbeitgeber nach 105 Absatz 3 SGB IV

Mandanten-Info Entgeltfortzahlungsversicherung. Neue Umlagesätze für Minijobber ab Beitragssätze gestalten Bares Geld sparen

Informationen für Arbeitgeber Vier Schritte zur erstmaligen Meldung eines Minijobbers

NUR FÜR PRIVATHAUSHALTE 1

Rentenversicherungspflicht und Befreiungsmöglichkeiten angestellter Architekten

Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft ( Ausgleichsverfahren ) Abschnitt A: Maßgebende Rechtsnormen

Beitragsaufkommen und Beitragsrückstände in der Sozialversicherung

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES LANDESSOZIALGERICHT BESCHLUSS

Prüfungen der Rentenversicherungsträger bei den Arbeitgebern

Personalfragebogen für Geringfügige Beschäftigung

Berufsständische Versorgung

Minijobs, Gleitzonenregelung und Arbeitsverhältnisse mit Auslandsbezug. - Das Mindestlohngesetz im Detail / FAQ s zum Mindestlohn (BMAS)

Minijob-Ratgeber. Was Arbeitgeber wissen sollten

am 14./

Höhe der Sozialversicherungsbeiträge bei Mindestlohn

FRAGEBOGEN FÜR MINIJOBS

Inhaltsverzeichnis Das Prüfungsverfahren in der Sozialversicherung

Minijobs und Beschäftigungen in der Gleitzone

Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte im Sinne von 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV 1

Studentische Umzugshelfer anmelden als privater Arbeitgeber

BUNDESVERBAND DER BETRIEBSKRANKENKASSEN, ESSEN BUNDESVERBAND DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN KRANKENKASSEN, KASSEL

Ausgleichsverfahren nach dem. Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)

BUNDESVERBAND DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN KRANKENKASSEN, KASSEL VERBAND DER ANGESTELLTEN-KRANKENKASSEN E.V., SIEGBURG

Umlageverfahren U1 und U2 Insolvenzgeldumlage

Durch das Erste Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen

Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Arbeitszeitkonten bei geringfügiger Beschäftigung

Eintrittsdatum: Kostenstelle: Std.-Lohn:

Transparenzbogen für neue Pflegedienste Datenerhebung ambulante Pflege

Informationen für Arbeitgeber Vier Schritte zur erstmaligen Meldung eines Minijobbers

Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung

Berufsständische Versorgungswerke

kranken- und pflegeversicherung Auf einen Blick Arbeitgeberinformation zum Beitrags- und Meldeverfahren Firmenkundenbetreuung

EXISTENZ 25. November 2017

GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG BUND, BERLIN BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT, NÜRNBERG

GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG BUND, BERLIN BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT, NÜRNBERG

Verschärfte Prüfungen der Dt. Rentenversicherung hinsichtlich Urlaubs- und Krankheitsvergütungen. Anna Lena Bauer Juristische Beratung LIV

30: Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt ( 266a)

Betriebspraktika. für Schüler der Berufsfachschule Bautechnik

!!! MINDESTLOHN / TARIFLOHN beachten!!!

DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG KNAPPSCHAFT-BAHN-SEE, BOCHUM. Gemeinsame Grundsätze für die Darstellung, Aktualisierung

Entgeltfortzahlungsversicherung

450 Euro Mini-Jobs. Harald Janas Uwe Thiemann. 4. Auflage

Scheinselbständigkeit im Fokus der Sozialversicherung

Nachberechnung Personaldaten

Checkliste* für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte

Arbeitsrecht "Scheinselbstständigkeit"

Nachberechnung Personaldaten

Minijob Arbeitgeberpflichten

Rund um die Betriebsprüfung Sozialversicherung, Teil 2

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis

Personalfragebogen für geringfügig entlohnt oder kurzfristig Beschäftigte

Abgelehnt! Widerspruch!

Minijobs und mehr! Die ersten Mitarbeiter. Niederlassung Coesfeld

Sammelantrag auf Erstattung von Winterbauund Winterbeschäftigungs-Umlage für Zeiten der Auslandsbeschäftigung

Sozialversicherung Compliance. Risikomanagement von freien Dienst- und Werkverträgen

Checkliste* für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte. 1. Persönliche Angaben. Name, Vorname: Anschrift: Telefon:

Sondernewsletter. Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nach 6 SGB VI. Notwendige Klarstellung der Urteile des Bundessozialgerichts

Künstlersozialversicherung / Künstlersozialabgabe

Arbeits- u. sozialversicherungsrechtliche Fallstricke in der Landwirtschaft

Minijobs fair gestalten. Düsseldorf, den

2. Nachtrag. zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung. Knappschaft-Bahn-See

Gemeinsame Grundsätze für die Kommunikationsdaten nach. 28b Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 SGB IV

Sozialabgaben- Prüfung

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES LANDESSOZIALGERICHT BESCHLUSS

Scheinselbstständigkeit. Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover

Beitragszuschlag für Kinderlose - Gleichheitsgrundsatz jetzt gewahrt

LANDWIRTSCHAFTLICHE PERSONEN- UND BEITRAGSGRUPPEN

Gesetz zur Änderung des Vierten und Sechsten Buches Sozialgesetzbuch; hier: Fälligkeit des Gesamtsozialversicherungsbeitrags ab

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES LANDESSOZIALGERICHT BESCHLUSS

TEIL 1 GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNG 10 A. SOZIALVERSICHERUNGSRECHT 11

Beachten Sie zur Familienversicherung im Übrigen den im Walhalla Fachverlag erschienenen Kurzkommentar SGB V Gesetzliche Krankenversicherung

Inhalt Teil I: Die steuerlichen Prüfungen 9

Checkliste für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte

Übersicht: Meldungen zur Sozialversicherung

Personalfragebogen für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte

Mehrfachbeschäftigungen

Transkript:

Sozialversicherungsprüfung im Unternehmen Frankfurt/Main, 08.10.2014 Alfred Neidert, Deutsche Rentenversicherung Bund Stellvertretender Leiter der Abteilung Prüfdienst 1

Beitragseinbehalt, Beitragszahlung und Beitragseinzug Arbeitgeber Beitragseinbehalt vom Lohn elektronischer Beitragsnachweis Krankenkasse 1 Buchung Arbeitgeberkonto Krankenkasse 2 Geldüberweisung Krankenkasse 1 Krankenkasse 2 Arbeitgeber ist Beitragsschuldner, Beiträge können grundsätzlich nur drei Monate rückwirkend vom Lohn des Arbeitnehmers einbehalten werden 2

Organisation der Betriebsprüfung Prüfung der rund 3,2 Mio. Arbeitgeber durch: Deutsche Rentenversicherung Bund (Prüfziffer 0 bis 4 der Betriebsnummer des Arbeitgebers) 14 Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (Prüfziffer 5 bis 9 der Betriebsnummer des Arbeitgebers) Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Arbeitgeber lt. Satzung) Prüfturnus: 4 Jahre oder kürzer 3

Gegenstand der Betriebsprüfung Krankenversicherungsbeitrag Pflegeversicherungsbeitrag Rentenversicherungsbeitrag Arbeitslosenversicherungsbeitrag Umlagen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Mutterschaftsgeld seit Mitte 2007 Künstlersozialabgabe Insolvenzgeldumlage seit 01.01.2009 Insolvenzschutz von Wertguthaben seit 01.01.2009 Unfallumlage seit 01.01.2010 4

Anzahl der Prüfungen 2013 758.500 Standard-Betriebsprüfungen 17.000 Insolvenzprüfungen 5.300 Prüfungen aus Anlass von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung 5.300 Prüfungen aus Anlass von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung (1 %) 17.000 Insolvenzprüfungen (2 %) 758.500 Standard-Prüfungen (97 %) 5

Prüfergebnisse 2013 213.700 Beitragsbescheide mit Forderungen 976 Mio. EUR Forderungen an Gesamtsozialversicherungsbeiträgen, Säumniszuschlägen und Umlagen nach dem Lohnfortzahlungsgesetz. Entspricht 0,305 % des jährl. Beitragsaufkommens von 320 Mrd. EUR. Nachforderungen in Höhe von 58 Mio. EUR aus Insolvenzprüfungen (6 %) Nachforderungen in Höhe von 450 Mio. EUR aus Prüfungen wegen illegaler Beschäftigung/ Schwarzarbeit (46 %) Nachforderungen in Höhe von 468 Mio. EUR aus Standard-Prüfungen (48 %) 6

Ablauf der Prüfung und Folgeverfahren Ø Anmeldung (kein Verwaltungsakt) telefonisch/schriftlich Ø Prüfung der Entgeltabrechnung und des Rechnungswesens beim Arbeitgeber oder Steuerberater Ø Schlussbesprechung Ø Anhörung, wenn belastender Verwaltungsakt Ø Verwaltungsakt (vollstreckbar), Prüfmitteilung Ø Widerspruch (keine aufschiebende Wirkung), einstweiliger Rechtsschutz bei ernsthaften Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Bescheides oder Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz, Auflage der Verzinsung in Höhe von 4 % p. a. Ø Klage 7

Umfang, Verjährung und Vertrauensschutz Ø Prüfung darf stichprobenhaft sein Ø Verjährung grundsätzlich 4 Jahre, bei (bedingtem) Vorsatz 30 Jahre Ø Prüfung gewährt dem Arbeitgeber keine Entlastung, deshalb Rückgriff auf geprüfte Zeitraume zulässig aber: Bindung an dezidierte Aussagen im Verwaltungsakt/Prüfmitteilung 8

Rückwirkender Beitragseinbehalt durch Arbeitgeber nach Betriebsprüfung ( 28g SGB IV) Ø Grundsätzlich drei Monate Ø Bis zu vier Jahren, wenn Arbeitgeber schuldlos Ø Unbegrenzt, wenn Arbeitgeber vorsätzlich oder grob fahrlässig Informationen vorenthält (auch außerhalb der Entgeltabrechnung) 9

Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für Syndikusanwälte Ø Betriebsprüfungen, in denen die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht eines Syndikusanwalts in Frage steht, sind hinsichtlich dieser Thematik z. Zt. noch nicht abzuschließen. Für andere Sachverhalte ist ggf. ein Teilbescheid zu erlassen. Ø Prüfdienst greift in Verwaltungsverfahren anderer Stellen in der Deutschen Rentenversicherung Bund nicht ein. Ø Bei einer späteren Zurückweisung des Widerspruchs werden für die Dauer des Verwaltungsverfahrens keine Säumniszuschläge erhoben. 10

Neuerungen in 2015 Ø Künstlersozialabgabe - Prüfung aller Arbeitgeber mit 20 und mehr Beschäftigten alle vier Jahre - Prüfung der Arbeitgeber mit bis zu 19 Beschäftigten (Prüfung im Durchschnitt alle 10 Jahre) - Arbeitgeber, die nicht geprüft werden, werden beraten Ø Mindestlohn - Originäre Prüfaufgabe aufgrund des Entstehungsprinzips - Prüfung als Folge von FKS-Prüfungen 11

Erfolgsfaktoren Ø Prüfung aller Arbeitgeber in 4 Jahren Ø General-präventive Wirkung der Prüfung Ø Hohe Akzeptanz bei Arbeitgebern Ø Zusammenarbeit mit den Krankenkassen, dem Zoll und Strafverfolgungsbehörden Ø Konsequenz: Rund 99,5 % der Beiträge regelmäßig pünktlich gezahlt 12

Vielen Dank! Alfred Neidert Stellvertretender Leiter der Abteilung Prüfdienst 13