Bad Düben SOP Lebendige Kernstadt Aktive Stadt und Ortsteilzentren - Verfügungsfonds- Folie 1 6. Juni 2017
Das Instrument des Verfügungsfonds Auszug Programmausschreibung 2017 Finanzierungsinstrument der Städtebauförderung erstmalig 2008 angeboten Instrument zur privatöffentlichen Kooperation Folie 2 6. Juni 2017
Warum ein Verfügungsfonds? Ziele Beteiligung lokaler Akteure trägt zur Identifikationder Bewohner bei und zur Verbesserung weicher Standortsfaktoren Aktivierung privaten Engagements und privater Finanzressourcen für den Erhalt und die Entwicklung zentraler Stadtbereiche Herbeiführung und Stärkung von Kooperationenunterschiedlicher Akteure in den Stadt- und Ortsteilzentren sowie in anderen Fördergebieten Stärkung der Selbstorganisation der privaten Kooperationspartner Flexibler und lokal angepasster Mitteleinsatz und flexible Projektumsetzung eigener Projekte Verstetigung der Beteiligungsprozesse im Quartier Anschubfinanzierung: Anreizinstrument für kooperative Gestaltung Folie 3 6. Juni 2017
Bestehende Fördergebietskulisse Bad Düben Folie 4 6. Juni 2017
Maßnahmeplanung Fokus Öffentlicher Raum + Aktivierung City + Private Baumaßnahmen Sicherung der bisherigen Sanierungserfolge & grundzentraler Funktion Profilierung Kur-und Tourismusstandort Folie 5 6. Juni 2017
Das Instrument des Verfügungsfonds Spenden, private Einzahlungen, zusätzliche städtische Mittel Bund Freistaat Stadt Privates Kapital (mindestens 50 %) Städtebaufördermittel (maximal 50 %) Einzahlung Fondsvermögen Investiv Finanzierung von Maßnahmen investitionsbegleitend nicht-investiv Folie 6 6. Juni 2017
Das Instrument des Verfügungsfonds Spenden, private Einzahlungen, zusätzliche städtische Mittel Bund Freistaat Stadt Privates Kapital (mindestens 50 %) Städtebaufördermittel (maximal 50 %) Einzahlung Fondsvermögen Investiv Finanzierung von Maßnahmen investitionsbegleitend nicht-investiv Folie 7 6. Juni 2017
Investive Maßnahmen Investivsind Maßnahmen, die aufgrund ihrer Charakteristik oder ihres Umfangs einen längerfristigen Nutzen im Fördergebiet stiften. Sie zielen darauf, ein städtisches Quartier mit kleineren in sich abgeschlossenen Maßnahmen weiter aufzuwerten und zu profilieren. Auf Dauer herzurichtende Läden/Ladenlokale Bepflanzung und Begrünung, Ausstattungsgegenstände im öffentlichen Raum (z. B. Sitzgelegenheiten, Fahrradständer, Abfallbehälter, Hinweisschilder, Wegweiser, Markierungen), } Wegweiser Kur-Stadt-Weg Spielgeräte, Kunst im öffentlichen Raum, Werbeanlagen an Gebäuden, Beleuchtung (auch saisonal), Verschönerungsarbeiten in und an bestehenden Gebäuden (Malerarbeiten), Maßnahmen, die der Zwischennutzung von Brach-/ Freiflächen oder Gebäuden dienen, Anschaffung von Arbeitsgeräten für bürgerschaftliches Engagement Folie 8 6. Juni 2017
Investitionsvorbereitende und begleitende Maßnahmen Investitionsvorbereitend und begleitend sind Maßnahmen dann, wenn sie im Zusammenhang mit (ggf. auch späteren) Investitionen stehen. Wettbewerbe Gutachten Planerhonorare Baustellenmanagement Bürgerbeteiligung Öffentlichkeitsarbeit andere Maßnahmen im Zusammenhang mit den jeweiligen programmspezifischen Fördergegenständen Folie 9 6. Juni 2017
Nichtinvestive Maßnahmen Nichtinvestivsind alle sonstigen Maßnahmen, Projekte und Aktionen, die keine Investition im oben beschriebenen Sinne darstellen, die von den lokalen Akteuren für die Gebietsentwicklung (unter Berücksichtigung der jeweiligen Programmziele) als unterstützend angesehen und vom lokalen Gremium zur Umsetzung im Fördergebiet ausgewählt werden. erstmalige Teilnahme an Messen (Ausgaben für Miete, Aufbau, Betrieb des Standes), Inanspruchnahme von Dienstleistungen durch ext. Berater (keine laufenden Kosten), Durchführung von vorbereitenden Studien (z. B. Marketingkonzepte), Gemeinsame Internetportale, Newsletter von Gebietsakteuren und Stadtteilzeitungen, soweit diese nicht im Rahmen der investitionsvorbereitenden Öffentlichkeitsarbeit berücksichtigt werden können, Stadt(-teil)marketingund Werbung, } Thematischer Stadtplan Gründerunterstützung in der Vorgründungsphase, Unterstützung von speziellen Events und Aktivitäten (Stadtteilfest, Kultur-, Freizeit-, Bildungsangebote), soweit diese nicht als Investition anerkannt werden können, Leerstandsmanagement Folie 10 6. Juni 2017
Mitteleinsatz Verfügungsfonds = Experimentierfeld & Spielwiese Folie 11 6. Juni 2017
Das Instrument des Verfügungsfonds nach Auslaufen des Förderprogramms Spenden, private Einzahlungen Privates Kapital (mindestens 50 %) Unterstützung Stadt andere Förderprogramme Einzahlung Fondsvermögen Finanzierung von Maßnahmen Folie 12 6. Juni 2017
Verfahren Einrichtung lokales Gremium (Projektauswahl, Entscheidung Mittelverwendung, ggf. operationelle Verwaltung) Erarbeitung kommunale Vergaberichtlinie (Transparenz) Vorlage Projektanträge Jährliche Festlegung des Gesamtetat Bearbeitung und Entscheidung über Projektanträge Folie 13 6. Juni 2017
Das Konstrukt hinter dem Verfügungsfonds Vorprüfung Beratung Stimmberechtigte oder beratende Mitglieder Bewilligung Überarbeitung Ablehnung stimmberechtigte Mitglieder Projektanträge Fördermittel Projektumsetzung finanziert Spenden, Einzahlungen Innenstadtfonds Folie 14 6. Juni 2017
Das Konstrukt hinter dem Verfügungsfonds Vorprüfung Beratung Stimmberechtigte oder beratende Mitglieder gemeinnütziger Verein oder Bürgerstiftung Bewilligung Überarbeitung Ablehnung stimmberechtigte Mitglieder Projektumsetzung Spenden, Mitglieds- Beiträge, Zustiftungen finanziert Projektanträge Innenstadtfonds Folie 15 6. Juni 2017
Verfahren Einrichtung lokales Gremium (Projektauswahl, Entscheidung Mittelverwendung, ggf. operationelle Verwaltung) Erarbeitung kommunale Vergaberichtlinie (Transparenz) Vorlage Projektanträge Jährliche Festlegung des Gesamtetat Bearbeitung und Entscheidung über Projektanträge Folie 16 6. Juni 2017
Arbeitsweise Folie 17 6. Juni 2017
Verfahren Einrichtung lokales Gremium (Projektauswahl, Entscheidung Mittelverwendung, ggf. operationelle Verwaltung) Erarbeitung kommunale Vergaberichtlinie (Transparenz) Vorlage Projektanträge Jährliche Festlegung des Gesamtetat Bearbeitung und Entscheidung über Projektanträge Folie 18 6. Juni 2017
Arbeitsweise Auswahlkriterien Lage im Fördergebiet nachhaltige Entwicklung Aktivierung, Vernetzung, Kooperation Imagebildung Finanzvolumen (Höchstgrenze) Folie 19 6. Juni 2017
Nicht finanzierbar Nichtaus dem Verfügungsfonds finanzierbarsind: Maßnahmen, die nicht den Programm-und Fördergebietszielen entsprechen, Maßnahmen außerhalb des Fördergebietes, Maßnahmen, die kommunale Pflichtaufgaben berühren, wiederkehrende, im kommunalen Haushalt regelmäßig eingestellte freiwillige Leistungen der Gemeinde, es sei denn, das lokale Gremium entscheidet sich im Ausnahmefall explizit für eine Beteiligung aus dem Verfügungsfonds, Maßnahmen, die eigentums-/mietrechtliche Verpflichtungen berühren, Maßnahmen oder Finanzierungskonstrukte, die auf eine Vorteilsnahme einzelner privater Akteure angelegt sind, bereits geförderte Maßnahmen, Güter, Leistungen (keine Doppelförderung) Bereits begonnene Maßnahmen Folie 20 6. Juni 2017
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Haben Sie Fragen, Anregungen oder weitere Hinweise? Bleiben Sie in Kontakt: Deutsche Stadt-und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbh& Co. KG Katrin Mörer Tel. 0341 30983 39 Mail: katrin.moerer@dsk-gmbh.de Folie 21 6. Juni 2017
Auszug Verwaltungsvorschrift Städtebauliche Erneuerung 2009 Folie 22 6. Juni 2017