BAUERNHAUS 4539 RUMISBERG Bauernhaus Anbau-EFH 4 Zimmer / Bad/WC / Küche / Balkon, Laube / Stall + Scheune 4 Zimmer und Nebengebäude/Scheune (Renovationsobjekt) GBB-Nr. 446 Halt 1'650 m 2 Verkaufspreis Fr. 425 000.00 Verkauf durch RIEDER IMMOBILIEN AG 4900 Langenthal Aktiengesellschaft 4902 Langenthal Marktgasse 19 Telefon 062 919 40 00 Telefax 062 919 40 05
Situationsplan Aktiengesellschaft 4902 Langenthal Marktgasse 19 Telefon 062 919 40 00 Telefax 062 919 40 05
Grundbuchauszug Aktiengesellschaft 4902 Langenthal Marktgasse 19 Telefon 062 919 40 00 Telefax 062 919 40 05
Bericht Denkmalpflege Im Grundsatz gilt, aufgrund der Baugesetzgebung, dass die heutigen Gebäude Bestandesgarantie haben, d.h., dass alle Bauteile, welche heute Bestandteil der Gebäude Schmittengasse 6 + 8 sind, auch zukünftig Bestandteil dieser Liegenschaften sein dürfen. Zu beachten sind bei allen Baumassnahmen neben den denkmalpflegerischen Rahmenbedingungen das Baugesetz des Kantons Bern und das Baureglement der Gemeinde Rumisberg. Falls das Gebäude umgebaut und verändert werden soll, stufen wir die Gebäudeteile wie folgt ein: Das ursprüngliche Bauernhaus mit Tenn- und Scheunenteil ist im Kern vorhanden. Die Grundrissstruktur, die Raumhöhen und die Bausubstanz bilden eine gute Grundlage, um das Gebäude weiterhin als Bauernbetrieb oder zukünftig als reiner Wohnraum, evtl. mit Gewerbe im Tenn/Stall, zu nutzen. Im heutigen Wohnteil sind 1 oder 2 Wohnungen mit der bestehenden Grundrisseinteilung denkbar. Das Tenn und der Stallteil, sowie die Heubühne können aus denkmalpflegerischer Sicht zu Wohnraum oder Gewerberaum umgebaut werden. Die äussere Erscheinung ist dabei zu wahren, d.h. dass die Fensteröffnungen im EG des Stalls und die Gimwand auf der Heubühne weitgehend belassen werden müssen. Die Gimwand kann hinterglast und die Stallöffnung und das Tennstor können ebenfalls verglast werden. Dachausbauten sind grundsätzlich denkbar die Belichtungsmöglichkeiten des Dachraums bilden hier die Rahmenbedingung für eine mögliche Nutzung. 3 Anbauten prägen das heutige Erscheinungsbild: 1. 2-geschossiger Anbau auf der Stirnseite des Wohnteils: Ursprungbauteil (offene Laube?) ist nicht bekannt. Für eine Rückführung auf einen bauzeitlichen Stand des Bauernhauses müssten noch weitere Recherchen gemacht werden. Erweiterung des Wohnteils in diesen Bereich ist aus denkmalpflegerischer Sicht nicht möglich. Falls das Bauteil belassen wird, kann es weiterhin als unbeheizte, geschlossene Laube/Nebenraum genutzt werden 2. Wohneinheit von 1911 am Ende des Ökonomieteils: Falls eine Nutzung innerhalb des Volumens möglich ist, kann dieser Bau bestehen bleiben und umgebaut werden. Der Bauzustand, die Raumhöhen und die Grundrissstruktur scheinen allerdings eher problematisch für eine neue Nutzung zu sein. Ein Ersatzneubau an gleicher Stelle ist aus Sicht der Denkmalpflege nicht möglich; falls der bestehende Bau nicht weitergenutzt werden kann, ist dieser zurückzubauen und ein Abschluss des Ökonomieteils zu suchen. Aus Sicht der Denkmalpflege ist der Abschluss mit einem Vollwalmdach auszubilden, der Bau weist auf diesen historischen Abschluss hin. 3. Remisenanbau bergseitig: Nutzung als Remise weiterhin möglich. Zur Klärung des ursprünglichen Bauernhausvolumens und wenn die 2. Wohneinheit abgebrochen wird, ist ein Rückbau unumgänglich (Anschlussdetails). Stellen eines separaten Volumens auf dem Grundstück für Remise ist möglich. Aktiengesellschaft 4902 Langenthal Marktgasse 19 Telefon 062 919 40 00 Telefax 062 919 40 05
Bilder Aktiengesellschaft 4902 Langenthal Marktgasse 19 Telefon 062 919 40 00 Telefax 062 919 40 05