Artenschutzprüfung zu den Fledermäusen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 20 Mischgebiet an der Straße Eckelkamp in Lingen-Baccum

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Transkript:

November 2012 Artenschutzprüfung zu den Fledermäusen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 20 Mischgebiet an der Straße Eckelkamp in Lingen-Baccum Im Auftrag der Stadt Lingen Büro für angewandte Ökologie und Landschaftsplanung Dense & Lorenz GbR Kollegienwall 12d 49074 Osnabrück fon 0541 / 27233 fax 0541 / 260902 mail@dense-lorenz.de

Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung und Aufgabenstellung... 1 2 Untersuchungsgebiet... 2 3 Erfassungsmethoden... 3 3.1 Kartierung der Fledermäuse mittels Ultraschalldetektor und Sichtbeobachtung... 3 3.2 Horchkisten... 4 3.3 Fang mit Netzen... 5 4 Ergebnisse... 6 4.1 Detektor und Sichtbeobachtung... 6 4.2 Horchkisten... 7 4.3 Fang mit Netzen... 8 4.4 Gesamtartenspektrum und Gesamtbewertung... 9 5 Auswirkungsprognose, artenschutzrechtliche Einschätzung... 12 5.1 Vorbemerkung... 12 5.2 Auswirkungsprognose und artenschutzrechtliche Einschätzung... 13 6 Empfehlungen für die Eingriffsregelung... 15 7 Zusammenfassung... 16 8 Literatur... 17 Anhang... 18 Karte 1: Methodik und Ergebnisse............19 Tabellenverzeichnis Tab. 1: Anzahl der von den Horchkisten registrierten Rufsequenzen je Art, Untersuchungsnacht und Standort Tab. 2: Detaillierte Ergebnisse der Fänge 8 Tab. 3: Gesamtliste der nachgewiesenen Fledermausarten mit Gefährdungs- und 9 Schutzstatus 7 Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Abgrenzung des Untersuchungsgebietes und des geplanten Geltungsbereiches des B-Plans (unmaßstäblich) 2 Bearbeitung: B. Eng. Irina Würtele Dense & Lorenz GbR, Osnabrück

1 Einleitung und Aufgabenstellung Die Stadt Lingen plant im Ortsteil Baccum im Bereich Eckelkamp die Aufstellung eines Bebauungsplanes, um die planerischen Rahmenbedingungen für die Umnutzung der Fläche als Mischgebiet zu schaffen. Im geplanten Geltungsbereich befinden sich neben zwei Ackerflächen auch Gebüsch- und Gehölzstrukturen. Bei der Planung sind die artenschutzrechtlichen Bestimmungen des BNatSchG insbesondere zu den streng geschützten Arten zu beachten. Sämtliche Fledermausarten sind in den Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgenommen worden und zählen deshalb nach 7 BNatSchG zu den streng geschützten Arten von gemeinschaftlichem Interesse. Zudem stehen fast alle Arten auf der Roten Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Säugetierarten. Das Vorhandensein von Lebensraumfunktionen für Fledermäuse war im Untersuchungsgebiet (UG) aufgrund der vorhandenen Strukturen zu vermuten. Um zu klären, inwieweit artenschutzrechtlich relevante Fledermausarten von den Planungen betroffen sind, wurde das Büro für angewandte Ökologie und Landschaftsplanung, Dense & Lorenz GbR, Osnabrück, im März 2012 mit der Untersuchung des Plangebietes sowie der Erarbeitung einer Artenschutzprüfung für diese Tiergruppe beauftragt. Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 1

2 Untersuchungsgebiet Das Untersuchungsgebiet (UG) befindet sich im Osten der Stadt Lingen im Ortsteil Baccum und umfasst die in Abbildung 1 dargestellte Fläche von ca. 4,8 ha Größe. Das Gebiet ist im Süden durch die Langener Straße begrenzt, die nördliche Grenze bildet der Barenkamp. Durch das UG verläuft in Nord-Süd-Richtung der Eckelkamp. Östlich dieser Straße befinden sich mehrere Neubauten mit relativ jungen Gärten, im Nordwesten liegen zwei ältere Gebäude. Auf dem Grundstück westlich des Eckelkamps befindet sich ein ausgeprägter, z.t. älterer Gehölzbestand. Der Großteil des UG wird landwirtschaftlich genutzt. Der geplante Geltungsbereich bezieht sich mit einer Fläche von ca. 2,1 ha lediglich auf die beiden Ackerflächen und die straßenbegleitenden Gehölze bzw. Gebüsche. Die westliche Ackerfläche war im Untersuchungszeitraum anfangs mit Getreide, später mit einer Zwischenfrucht bestellt, die östliche Fläche lag brach. Geplanter Geltungsbereich Grenze des UG Abb. 1: Abgrenzung des Untersuchungsgebietes und des geplanten Geltungsbereiches des B-Plans (unmaßstäblich) Das weitere Umfeld ist geprägt durch ländliche Strukturen mit Agrarflächen und einzelnen Gebäuden, der Ortskern von Baccum liegt in etwa 1 km Entfernung südwestlich des UG. Kleinere Wäldchen finden sich erst in über 500 m Entfernung im Norden bzw. Nordwesten, ein ausgedehnter Wald liegt ca. 1000 m entfernt im Süden. Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 2

3 Erfassungsmethoden Um die Fledermausfauna und die Intensität der Raumnutzung im Gebiet zu erfassen, kam an insgesamt fünf Terminen zwischen Mai und September 2012 eine Kombination verschiedener Methoden zum Einsatz, die im Folgenden näher erläutert werden. 3.1 Kartierung der Fledermäuse mittels Ultraschalldetektor und Sichtbeobachtung Begehungen mit dem Detektor erfolgten an fünf Terminen (01./02.05., 08./09.06., 22./23.06., 08./09.09. und 24./25.09.2012), wobei es sich jeweils nur um halbe Untersuchungsnächte handelte (abwechselnd die erste oder zweite Nachthälfte). Zur Erfassung der Fledermäuse wurde ein Detektor vom Typ Pettersson D230 verwendet. Der Einsatz erfolgte bei allen Untersuchungsterminen auch durchgehend während der Fänge mit Netzen. Hauptsächlich bei den Arten, die quasi-konstant-frequente (qcf-) Anteile im Ruf aufweisen, sind sichere Artbestimmungen im Gelände möglich. Dies gilt für den Großen Abendsegler (Nyctalus noctula), den Kleinen Abendsegler (Nyctalus leisleri), die Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) sowie die Zwerg- (Pipistrellus pipistrellus), Mücken- (Pipistrellus pygmaeus) und Rauhhautfledermaus (Pipistrellus nathusii). Von den Arten der Gattungen Myotis und Plecotus, die fast ausschließlich rein frequenzmodulierte (fm-) Laute ausstoßen, sind nicht alle eindeutig bestimmbar (AHLÉN 1981, WEID 1988, LIMPENS & ROSCHEN 1996, SKIBA 2003). Als nicht mittels Detektor unterscheidbar sind die Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus) und die Große Bartfledermaus (Myotis brandtii), sowie die Langohrfledermäuse (Plecotus auritus/ austriacus) anzusehen. Die Myotis-Arten Großes Mausohr, Teichfledermaus und Wasserfledermaus sind unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Detektor bestimmbar. Die sichere Bestimmung der übrigen Myotis-Arten ist mit dieser Methode in der Regel nicht möglich. Zusätzlich zum Verhören der Rufe können Sichtbeobachtungen (Größe, Flugbild) bei der Bestimmung herangezogen werden. Auch die Raumnutzung (Jagdgebiete, Flugrouten) und somit für Fledermäuse wichtige Strukturen werden über Sichtbeobachtungen ermittelt. Da wesentliche Teile des Untersuchungsgebietes bzw. der Eingriffsfläche durch Grenzlinien von Gehölzen zu offenen Flächen ausgeprägt sind, kam der mobilen Beobachtung der Fledermausaktivitäten (Art und Anzahl gleichzeitig anwesender Individuen, Aufenthaltsdauer und Erfassung der Flugbahnen im Raum durch direkte Sichtbeobachtung) bei der Untersuchung eine besondere Bedeutung zu. Insbesondere Zwerg- und Breitflügelfledermäuse sowie die beiden Abendsegler-Arten sind auf diese Weise gut zu erfassen, da deren Aktivitätsschwerpunkt am Abend und in der frühen Nacht und häufiger auch in der Morgendämmerung liegt. Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 3

Zur Erfassung von Quartieren bzw. Flugstraßen erfolgte eine Beobachtung zur Ausflugzeit am Abend, bzw. eine Suche nach schwärmenden Tieren in der Morgendämmerung. In Bezug auf Wochenstubenquartiere besteht aufgrund des auffälligen Schwärmverhaltens der Fledermäuse vor dem Einflug in ihr Quartier eine gute Erfassbarkeit. Im Spätsommer bzw. Herbst können bei den Begehungen Paarungsquartiere der Zwergund Rauhhautfledermaus, sowie des Großen und Kleinen Abendseglers nachgewiesen werden. Anders als bei den Tagesschlafquartieren, an denen Fledermausaktivitäten nur beim Verlassen bzw. Aufsuchen beobachtet werden können, sind Balzaktivitäten an Paarungsquartieren meist mehr oder weniger kontinuierlich über die gesamte Nacht zu hören. Während die beiden Abendsegler-Arten und Rauhhautfledermäuse Baumhöhlen als Paarungsquartiere besetzen, verhalten sich Zwergfledermäuse flexibler. Sie nutzen Paarungsquartiere sowohl an Gebäuden als auch in bzw. an Bäumen. 3.2 Horchkisten Die Jagdgebietsfunktion wurde im Bereich ausgewählter Strukturen zusätzlich durch automatische Ultraschallaufzeichnungsgeräte, sogenannte Horchkisten, überprüft. Die Geräte dienen der kontinuierlichen Erfassung von Fledermausaktivitäten an einem Ort. Es handelt sich um Ultraschall-Detektoren (CIEL Typ CDP 102 R3), die in Kombination mit ereignisgesteuerten Aufzeichnungsgeräten (MP3-Rekordern, Typ Trekstor) in einem Gehäuse untergebracht sind. Sämtliche erfassten Ereignisse werden mitsamt Zeitstempel gespeichert. Je nach im Detektor voreingestellten Frequenzfenster und dessen Bandbreite ist eine akustische Artdifferenzierung bzw. eine Eingrenzung auf Gattungsniveau möglich. Eine sichere Bestimmung auf Artniveau ist anhand der aufgezeichneten Laute nur bei wenigen Arten möglich (Großer Abendsegler und Breitflügelfledermaus, z. T. Zwergfledermaus und Kleiner Abendsegler), doch erlaubt der Einsatz dieser Geräte im Gegensatz zu der bisher dargestellten Methode die automatisierte Ermittlung von Aktivitätsdichten und bedingt auch von Flugrichtungen am Aufstellungsort. Eine kontinuierliche Überwachung mit Horchkisten ermöglicht es, eine unregelmäßig über die Nacht verteilte Rufaktivität und entsprechende Flugaktivität zu erfassen, während dies bei einer stichprobenartigen Begehung mit dem Detektor einen gewissen Zufallscharakter hat. Bei der Auswertung kann neben der reinen Zählung der Lautsequenzen noch notiert werden, ob es sich um lange Sequenzen handelt und feeding-buzzes enthalten sind (charakteristische Rufsequenz, die unmittelbar vor Beutefang abgegeben wird) und ob mehrere Individuen gleichzeitig flogen. Ein Nachteil der Horchkisten besteht darin, dass sie die Aktivität nur in einem relativ kleinen Umfeld des Aufstellungsortes erfassen. Große Abendsegler können über eine Distanz von Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 4

ca. 100 m registriert werden, Braune Langohren unter Umständen nur über wenige Meter. Die vergleichsweise leise rufenden Fledermausarten der Gattungen Myotis und Plecotus sind daher in den Aufzeichnungen tendenziell unterrepräsentiert. In der vorliegenden Untersuchung wurden Horchkisten an drei Terminen (01./02.05., 08./09.06. und 22./23.06.2012) an jeweils drei bzw. vier Standorten aufgestellt, so dass sie potentielle Jagdhabitate möglichst gut abdeckten. Die Frequenzeinstellungen wurden mit 23 und 45 khz so gewählt, dass sie das gesamte Frequenzspektrum der vorkommenden Arten erfassen. Die genauen Positionen der Horchkisten an den einzelnen Untersuchungsterminen und die Ergebnisse der Aufzeichnungen lassen sich anhand von Karte 1 (s. Anhang) und Tabelle 1 nachvollziehen. 3.3 Fang mit Netzen Zur Ermittlung des Artenspektrums sind je nach Habitatstruktur verschiedene Nachweismethoden oder deren Kombination geeignet. An Standorten mit hohem Wald- bzw. Gehölzanteil ist in jedem Fall der Fang mit Netzen angezeigt, da der Nachweis bzw. eine sichere Artbestimmung über akustische Methoden und/oder Sichtbeobachtung insbesondere bei den Gattungen Myotis und Plecotus nicht möglich ist. Da bereits beim ersten Termin akustische Nachweise des Vorkommens entsprechender Arten gelangen, wurden auch in der vorliegenden Untersuchung Fänge durchgeführt um diese Arten sicher zu bestimmen. Auch sollten hierdurch Daten zum Geschlecht und Fortpflanzungsstatus (ggf. Nachweis der Reproduktion über den Fang von laktierenden Weibchen oder von Jungtieren) gewonnen werden. Fänge erfolgten am 08./09.06., 22./23.06. und am 08./09.09.2012. Es kamen Haarnetze aus ostdeutscher Produktion mit Breiten von 5 bis 9 m bei Höhen von 2,5 bis 5 m zum Einsatz. Je Fangnacht wurden vier bis fünf Netze aufgebaut. Der Fangbereich befand sich im Bereich der Eichengruppe im Westen des UG (vgl. Karte 1). Bei allen Fangterminen wurde ein Gerät (Sussex Autobat) eingesetzt, welches Soziallaute verschiedener Fledermausarten über einen Ultraschall-Lautsprecher abstrahlt und über eine damit verbundene Lockwirkung den Fangerfolg erhöhen kann. Eine Fernwirkung ist durch dieses Gerät aufgrund der geringen Reichweite hochfrequenter Töne nicht zu erzielen und auch nicht beabsichtigt. Der Standort des Autobat wurde jeweils im Verlauf einer Nacht zwischen den Netzen variiert. Die gefangenen Fledermäuse erhielten eine Kurzzeitmarkierung, indem Daumenkrallen und/ oder Zehennägel mit Nagellack gefärbt wurden. Unterschiedliche Farben bzw. Markierungsmuster ermöglichten bei Wiederfängen in derselben Nacht die Wiedererkennung. Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 5

4 Ergebnisse 4.1 Detektor und Sichtbeobachtung Die häufigste mit dem Detektor erfasste Art war die Zwergfledermaus. Die Nachweise, insbesondere die Jagdaktivitäten, konzentrierten sich an allen Terminen insbesondere im Bereich Eckelkamp/ Barenkamp in den gehölznahen Bereichen. Die beiden Ackerflächen im UG waren dagegen ganzjährig als Jagdgebiet von untergeordneter Bedeutung. Auffällig war bei den Begehungen im Herbst eine im Vergleich zu anderen Untersuchungen im gleichen Naturraum geringe Gesamtaktivität von Zwergfledermäusen. Am Nordrand des UG im Kreuzungsbereich Barenkamp/ Eckelkamp ergab sich im Herbst der Hinweis auf ein Paarungsquartier (vgl. Karte 1). Es konnte jedoch nicht genau lokalisiert werden, da die Tiere innerhalb eines gewissen Umkreises im Flug balzen ( display flight ). Es handelt sich sehr wahrscheinlich um ein Gebäudequartier, das mit Sicherheit außerhalb des geplanten Geltungsbereiches liegt. Breitflügelfledermäuse wurden im UG überwiegend im Mai und Juni erfasst, wobei Jagdaktivität lediglich an der Eichengruppe am Westrand des UG sowie entlang des Eckelkamps nachgewiesen wurde. Im weiteren Jahresverlauf beschränkte sich die Nutzung des UG auf Durchflüge. Große Abendsegler wurden mit dem Detektor nur Anfang Mai und Anfang Juni im UG erfasst, ein Jagdgebiet befand sich über dem nordwestlich angrenzenden Grünland. Die Aktivität beschränkte sich überwiegend auf die ersten beiden Stunden nach Sonnenuntergang. In den Alteichen im UG wurden während der Untersuchungen mit dem Detektor keine balzenden Individuen nachgewiesen, eine visuelle Begutachtung ergab allerdings auch keinen Verdacht auf das Vorhandensein von Höhlen. In den Bäumen entlang des Eckelkamps besteht derzeit ebenfalls kein Quartierpotential. Fledermausarten der Gattungen Myotis/ Plecotus wurden mit dem Detektor regelmäßig im UG festgestellt. Der kleine Alteichenbestand im Westen stellte insbesondere im Juni ein intensiv genutztes Jagdgebiet für Fledermäuse dieser Artengruppe dar. Mit der angewendeten akustischen Methode können diese Arten zwar nicht mit Sicherheit differenziert werden (vgl. Kap. 3.1 und 3.2), es dürfte sich aber dem Höreindruck nach bei den jagenden Tieren überwiegend um Fransenfledermäuse (Myotis nattereri) und/oder Braune Langohren (Plecotus auritus) gehandelt haben. Das Vorkommen beider Arten wurde auch durch Fang belegt (vgl. Kap. 4.3). Die hohe Jagdaktivität war vermutlich durch ein gutes Nahrungsangebot begründet. Im Juni wurde im Umfeld der Fangstelle ein hohes Insektenaufkommen, insbesondere von Faltern, festgestellt. Ein weiterer Aktivitätsschwerpunkt von Myotis/ Plecotus-Arten befand sich im Bereich der Gehölzschneise zwischen Hecke und Privatgarten entlang des Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 6

Eckelkamps. Hier konnten bei drei Untersuchungsterminen mehrfach jagende Individuen nachgewiesen werden. 4.2 Horchkisten Einen Überblick über die mit Hilfe der Horchkisten nachgewiesenen Fledermausaktivitäten gibt Tabelle 1. Tab. 1: Anzahl der von den Horchkisten registrierten Rufsequenzen je Art, Untersuchungsnacht und Standort Datum 2012 Ort/HK Abendsegler Breitflügelflm. Nyctaloid Pipistrellus Myotis / Plecotus? Summe 01./02.05. 08./09.06. 22./23.06. 1 17 +* 22 #* 2 1 42 2 12 15 #+ 1 29 #+* 16 *# 73 3a 20 * 10 #+* 3 15 # 9 57 1 17 #* 2 19 2 1 1 1 1 4 3b 7 # 1 2 10 4 1 1 1 3 2 3 # 4 12 2 1 3 # 1 5 3b 1 5 131 #* 3 1 141 Gesamtsumme 79 28 14 206 35 2 364 HK = Horchkistenstandort? = unbestimmbar Nyctaloid = nicht sicher bestimmbare Sequenzen von Breitflügelfledermäusen/ Abendseglern * = lange Rufsequenzen # = Jagdflug + = mehrere Individuen gleichzeitig Die Horchkisten zeichneten insgesamt 364 Sequenzen auf, wobei die artbezogene Aktivität an den einzelnen Standorten und Terminen sehr unterschiedlich war. Die geringe Gesamtaktivität am zweiten Untersuchungstermin ist auf ungünstige Witterungsverhältnisse mit relativ starken Windgeschwindigkeiten zurückzuführen, windgeschützte Bereiche waren in dieser Nacht im UG kaum vorhanden. Ein wesentlicher Anteil (rund 57 %) entfiel auf Ereignisse von Zwergfledermäusen, wobei mehr als ein Drittel der insgesamt aufgezeichneten Sequenzen vom Horchkistenstandort an der Gehölzstruktur im südlichen Bereich des Eckelkamps vom 22./23.06.2012 stammt. Ein Großteil dieser Sequenzen wurde im Zeitraum zwischen 3 und 4 Uhr aufgezeichnet und geht wahrscheinlich auf eine relativ kleinräumige Jagdaktivität einer einzelnen Zwergfledermaus im Erfassungsbereich der Horchkiste zurück. An den drei anderen Standorten wurden Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 7

zumindest bei dem Untersuchungstermin Anfang Mai Jagdaktivitäten, wenn auch in deutlich geringerem Umfang, festgestellt. Etwas mehr als ein Fünftel aller aufgezeichneten Sequenzen entfiel auf Große Abendsegler, wobei Anfang Mai eine relativ gleichmäßige Aktivitätsverteilung auf die Horchkistenstandorte 1-3 zu erkennen ist. Anfang Juni lag dagegen der Aktivitätsschwerpunkt im Nordwesten des UG über der Grünlandparzelle. Ende Juni wurden Große Abendsegler nur noch sporadisch mittels Horchkisten erfasst. Nachweise von Breitflügelfledermäusen gelangen im Wesentlichen Anfang Mai an den Horchkistenstandorten am Eckelkamp (Nordteil) und an der Eichengruppe. Teilweise handelte es sich um Sequenzen mehrerer zeitgleich dort jagender Tiere. An allen übrigen Terminen wurden entweder keine oder nur sehr vereinzelt Breitflügelfledermäuse mittels Horchkisten nachgewiesen. Arten der Gattung Myotis/ Plecotus wurden an allen Standorten zumindest sporadisch nachgewiesen. Eine intensivere Nutzung ergab sich an einzelnen Terminen im Bereich der nördlichen Hecke am Eckelkamp sowie an der Eichengruppe im Westen des UG. 4.3 Fang mit Netzen An den drei Terminen konnten insgesamt acht Tiere von drei Arten gefangen werden (vgl. Tab. 2, zur Lage der Fangstelle vgl. Karte 1). Tab. 2: Detaillierte Ergebnisse der Fänge Art / Datum (2012) Fangstelle 08./09.06. 1 22./23.06. 1 08./09.09. 1 Summe Fransenfledermaus 0,1 t 0,1 s 1,1 j 4 Braunes Langohr 2,1 (s) 3 Wasserfledermaus 0,1 (s) 1 Summe 1 1 6 8 1,1 = 1 Männchen, 1 Weibchen t = trächtig s = säugend (s) = hat gesäugt j = juvenil An jedem Fangtermin konnten Wochenstubentiere der Fransenfledermaus nachgewiesen werden (je ein trächtiges und säugendes Weibchen, sowie ein juveniles Männchen). Es ist somit von einer Zugehörigkeit des UG zum Aktionsradius einer Wochenstubenkolonie dieser Art, sowie einer regelmäßigen Nutzung des UG durch entsprechende Individuen dieser Kolonie auszugehen. Anfang September wurden zwei Männchen des Braunen Langohrs ge- Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 8

fangen, bei denen das Alter nicht mehr eindeutig beurteilt werden konnte. Es könnte sich um juvenile Tiere gehandelt haben. Zudem wurde an diesem Termin je ein Weibchen von Braunem Langohr und Wasserfledermaus gefangen, die ein Jungtier aufgezogen hatten. Bei beiden Arten ist allerdings aufgrund des relativ spät im Jahr gelegenen Fangtermins eine sichere Zuordnung des UG zu Kolonielebensräumen nicht mehr möglich. Während der Fänge wurden im Umfeld der Fangstelle außer Arten der Gattung Myotis/ Plecotus gelegentlich auch Zwerg- und Breitflügelfledermäuse sowie Große Abendsegler mit dem Detektor gehört, gefangen werden konnten diese allerdings nicht. 4.4 Gesamtartenspektrum und Gesamtbewertung Einen Überblick über das im UG nachgewiesene Artenspektrum der Fledermäuse gibt Tabelle 3. Zusätzlich sind Gefährdungs- und Schutzstatus angegeben. Tab. 3: Gesamtliste der nachgewiesenen Fledermausarten mit Gefährdungs- und Schutzstatus 1 2 3 4 5 6 Artname Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus Eptesicus serotinus Breitflügelfledermaus Nyctalus noctula Großer Abendsegler Myotis nattereri Fransenfledermaus Myotis daubentonii Wasserfledermaus Plecotus auritus Braunes Langohr Gefährdungs-/ Schutzstatus RL BRD/ NDS 1 FFH-Anhang - / 3 (-) IV G / 2 (2) IV V / 2 (2) IV - / 2 (3) IV - / 3 (3) IV V / 2 (3) IV 1 Rote Liste der in der BRD (MEINIG et al. 2009), bzw. Niedersachsen und Bremen gefährdeten Säugetierarten (HECKENROTH 1991), in Klammern die voraussichtlichen Kategorien der angekündigten aktualisierten Roten Liste für Niedersachsen (NLWKN, in Vorber.). Gefährdungskategorien: 2 = stark gefährdet 3 = gefährdet - = nicht gefährdet V = Vorwarnliste D = Daten defizitär = streng geschützt nach 7 (2) BNatSchG, Fassung vom 29.07.2009 Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 9

Artenspektrum Insgesamt wurden im Untersuchungsgebiet sechs Fledermausarten sicher nachgewiesen. Dominierend war die im Emsland häufigste und oft in Siedlungsbereichen vorkommende Zwergfledermaus. Weiterhin wurden Breitflügelfledermäuse als synanthrop lebende und typische Fledermausart der Siedlungen nachgewiesen. Ein Vorkommen von Großen Abendseglern, die innerhalb eines größeren Aktionsradius meist im freien Luftraum jagen, war ebenfalls zu erwarten. Durch Fang konnten zudem zwei Myotis-Arten (Fransen- und Wasserfledermaus) sowie das Braune Langohr nachgewiesen werden. Bei den Fransenfledermäusen ergaben sich Hinweise auf eine Wochenstubenkolonie im Umfeld des UG. Mit Fransenfledermaus und Braunem Langohr wurden typische Waldbewohner festgestellt. Jagdgebiete der Fransenfledermaus liegen häufig auch im durch Gehölze strukturierten Offenland (SWIFT 1997). Wasserfledermäuse nutzen bei Transferflügen häufig Gewässerstrukturen, orientieren sich aber auch an Gehölzen. Wesentliche Lebensraumfunktionen und die regelmäßig vorkommenden Arten wurden mit dem Untersuchungsumfang sicherlich erfasst. Ein gelegentliches Vorkommen weiterer Myotis-Arten ist dennoch nicht auszuschließen, da eine vollständige Erfassung des Artenspektrums nur durch häufigeren Fang möglich gewesen wäre. Dies war im vorliegenden Fall jedoch nicht erforderlich. Nicht nachgewiesen wurden Rauhhautfledermäuse, deren Zugzeit in den Untersuchungszeitraum fiel, sowie Kleine Abendsegler. Jagdgebiete Insbesondere die Gehölzränder am Eckelkamp und Barenkamp wurden von Zwerg- und Breitflügelfledermäusen zur Jagd genutzt. Für letztere konnte zudem im Bereich der Eichengruppe im Westen des UG eine Jagdgebietsfunktion nachgewiesen werden. Zwergfledermäuse jagten rund um das mit Gehölzen bestandene Gartengrundstück westlich des Eckelkamps. Hinsichtlich der Jagdgebietsfunktionen innerhalb der Gärten kann keine Aussage getroffen werden, da diese nicht zugänglich waren. Im Vergleich mit anderen Untersuchungen im gleichen Naturraum deuten die Ergebnisse und die Nutzungsintensität insgesamt darauf hin, dass das UG für beide Fledermausarten von durchschnittlicher bis unterdurchschnittlicher Bedeutung ist. Die relative Strukturarmut und der offene Charakter von Großteilen des UG ließen, auch im Kontext zur Umgebung betrachtet, eine relativ geringe Nutzungsintensität hinsichtlich Arten der Gruppe Myotis/ Plecotus vermuten. Mit einem gelegentlichen Durchqueren des Gebietes war zwar zu rechnen. Die regelmäßig nachgewiesene und meist länger andauernde Jagdaktivität von Individuen dieser Artengruppe im Bereich der Eichengruppe und an der nördlichen Hecke am Eckelkamp war jedoch überraschend. Ausschlaggebend für die hohe Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 10

Nutzungsintensität war vermutlich eine hohe Insektenproduktivität der angrenzenden Flächen, im Umfeld der Fangstelle konnte im Juni starker Falterflug beobachtet werden. Aufgrund der insgesamt gesehen häufigen akustischen Nachweise dieser Artengruppe ist unter Berücksichtigung der Fangergebnisse (regelmäßiger Nachweis von reproduzierenden Weibchen bzw. eines Jungtiers) zu vermuten, dass es sich beim UG um einen regelmäßig genutzten Teillebensraum einer Wochenstubenkolonie von Fransenfledermäusen handelt. Im Spätsommer wurde zudem je ein Weibchen von Wasserfledermaus und Braunem Langohr gefangen, eine Bindung an den Kolonielebensraum war zu dieser Zeit des Jahres allerdings nicht mehr unbedingt gegeben. Tagesschlaf- und Balzquartiere Während des Untersuchungszeitraumes wurden keine Hinweise auf das Vorhandensein von Wochenstubenquartieren im UG festgestellt. Dass Einzelquartiere von Fledermäusen innerhalb der Fläche liegen, kann nicht ausgeschlossen werden, da methodisch bedingt lediglich eine geringe Erfassungswahrscheinlichkeit von nur kurzzeitig schwärmenden Einzeltieren besteht. Im Kreuzungsbereich Eckelkamp/ Barenkamp befand sich ein Paarungsquartier von Zwergfledermäusen, wobei es sich sehr wahrscheinlich um ein Gebäudequartier handelte. Es lag mit Sicherheit außerhalb des geplanten Geltungsbereiches. Hinweise auf das Vorhandensein von Paarungsquartieren Großer oder Kleiner Abendsegler sowie Rauhhautfledermäusen ergaben sich nicht. Obwohl derartige Quartiere nicht immer besetzt sind, kann eine Existenz aufgrund des Fehlens geeigneter Höhlenstrukturen insgesamt mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. Das gleiche gilt für Winterquartiere von Großen Abendseglern. Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 11

5 Auswirkungsprognose, artenschutzrechtliche Einschätzung In den folgenden Kapiteln wird die Betroffenheit der nachgewiesenen Fledermausarten durch die geplante Umnutzung der Fläche vor dem Hintergrund der artenschutzrechtlichen Bestimmungen diskutiert. 5.1 Vorbemerkung Zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten sind auf europäischer und nationaler Ebene zahlreiche Vorschriften erlassen worden. Im nationalen deutschen Naturschutzrecht (Bundesnaturschutzgesetz, BNatSchG, Neufassung vom 29.07.2009, seit 01.03.2010 in Kraft) ist der Artenschutz in den Bestimmungen der 44 und 45 rechtlich verankert. Nach den beiden Gesetzesänderungen vom 12.12.2007 und 29.07.2009 fallen ab dem 01.03.2010 in Planungsverfahren nur noch die FFH-Anhang IV-Arten und europäischen Vogelarten, sowie durch eine Rechtsverordnung nach 54 Abs. 1-2 BNatSchG geschützte Tier- und Pflanzenarten unter die Artenschutzbestimmungen und müssen bei Eingriffsplanungen speziell berücksichtigt werden. Alle anderen lediglich besonders geschützten Arten sind nach 44 (5) BNatSchG bei Planungen von den Verbotstatbeständen generell freigestellt und werden im Rahmen der Eingriffsregelung pauschal bearbeitet. Die Schutzkategorien der Artengruppen werden im BNatSchG in 7 Abs. 2 Nr. 12 bis 14 definiert. Grundlagen bilden die FFH-Richtlinie (FFH-RL), die Vogelschutz-Richtlinie (VS- RL), die EG-Artenschutzverordnung sowie die Bundesartenschutzverordnung. Alle Fledermausarten sind nach dieser gesetzlichen Grundlage streng geschützt. Es ist daher im konkreten Fall zu ermitteln und darzustellen, ob Verbotstatbestände bezüglich dieser Arten erfüllt werden, sowie zu prüfen, ob bei dem Vorliegen eines Verbotstatbestandes die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Befreiung von den Verboten gegeben sind. Nach 44 (1) BNatSchG ist es verboten: 1) wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2) wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert. 3) Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 12

Weiterhin findet einschränkend 44 (5) BNatSchG Anwendung, nach dem ein Verbotstatbestand des 44 (1) Nr. 3 BNatSchG (und in dessen Folge bei unvermeidbaren Beeinträchtigungen ggf. auch des 44 (1) Nr. 1 BNatSchG) nur dann vorliegt, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang nicht mehr erfüllt wird und dies auch nicht durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) erreicht werden kann. Sollten einer oder mehrere Verbotstatbestände erfüllt werden, so ist eine Ausnahmeprüfung nach 45 (7) BNatSchG erforderlich. 5.2 Auswirkungsprognose und artenschutzrechtliche Einschätzung Verbot einer Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten Am nördlichen Rand des UG wurde ein Zwergfledermaus-Balzquartier nachgewiesen, das sich sehr wahrscheinlich an einem der im Umfeld befindlichen Gebäude und somit außerhalb des geplanten Geltungsbereiches befand. Von einer Betroffenheit durch die Planungen ist daher nicht auszugehen. In Bezug auf eventuell nicht erfasste Sommerquartiere von Einzeltieren ist anzunehmen, dass die ökologische Funktion gemäß 44 (5) BNatSchG im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt bleibt, da ein einzelnes Individuum im Vergleich zu einer Wochenstubengesellschaft weniger hohe Ansprüche an sein Quartier stellt und ihm daher allgemein ein größeres Quartierangebot zur Verfügung stehen dürfte. Verbotstatbestände nach 44 (1) Nr. 3 i.v.m. 44 (5) BNatSchG können daher insgesamt mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. Tötungsverbot Ein Verstoß gegen 44 (1) Nr. 1 BNatSchG ist im vorliegenden Fall für Fledermäuse nur zu erwarten, sofern besetzte Quartiere beseitigt werden sollen. Innerhalb des geplanten Geltungsbereiches ist eine Betroffenheit von Sommerquartieren von Einzelquartieren bei der Rodung von Gehölzen nicht auszuschließen. Zur Überwinterung erscheinen die vorgefundenen Strukturen allerdings ungeeignet. Daher kann eine Gefährdung oder Tötung von Fledermäusen ausgeschlossen werden, sofern die Rodung von Gehölzen zwischen Anfang November und Ende Februar durchgeführt wird. Dieser Zeitraum entspricht der Winterschlafphase der Fledermäuse. Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 13

Bei Berücksichtigung der genannten Vermeidungsmaßnahme sind Verbotstatbestände nach 44 (1) Nr. 1 BNatSchG ausgeschlossen. Störungsverbot Voraussetzung für eine erhebliche Störung im Sinne von 44 (1) Nr. 2 BNatSchG ist die Betroffenheit eines essentiellen Habitatbestandteils oder Quartiers. Als essentiell werden solche Lebensraumbestandteile eingestuft, die für den Erhalt und die Funktionsfähigkeit einer Fortpflanzungs- bzw. Ruhestätte unabdinglich sind. Es ist beim Geltungsbereich nicht davon auszugehen, dass es sich um einen essentiellen Habitatbestandteil für eine der nachgewiesenen Arten handelt. Verbotstatbestände nach 44 (1) Nr. 2 BNatSchG können daher mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Die angrenzende Eichengruppe im Westen des UG stellt jedoch ein wichtiges Jagdgebiet mindestens für Tiere einer Fransenfledermauskolonie dar, sodass dies bei der Ausgestaltung des B-Plans entsprechend berücksichtigt werden sollte (vgl. Kap. 6). Die eintretenden Lebensraumverluste sind im Rahmen der Eingriffsregelung zu berücksichtigen und durch geeignete Maßnahmen zu kompensieren. Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 14

6 Empfehlungen für die Eingriffsregelung Im Sinne einer nach 15 (1) BNatSchG gesetzlich vorgeschriebenen Vermeidung von Eingriffsfolgen ist zu prüfen, ob zumutbare Alternativen bzw. eine Möglichkeit zur Änderung der Planungen gegeben sind, um die Beeinträchtigungen für die nachgewiesenen Fledermausarten auf ein möglichst geringes und unerhebliches Maß zu reduzieren. Sofern Beeinträchtigungen durch eine Änderung der Vorhabensgestaltung nicht vermieden werden können, ist dies ebenfalls nach 15 (1) BNatSchG zu begründen. Um negative Auswirkungen weitestmöglich zu minimieren, sollten folgende Empfehlungen bei der Ausgestaltung und den Festsetzungen des Bebauungsplanes beachtet werden: - Eine Beleuchtung im Bereich der Gehölze am Eckelkamp sowie insbesondere im Bereich der Eichengruppe im Westen des UG ist in jedem Falle zu vermeiden, um eine Beeinträchtigung von Lebensraumfunktionen für die nachgewiesenen und gegenüber Licht empfindlichen Myotis-Arten und Braunen Langohren auszuschließen. Insbesondere sollte der Bereich aufgrund der nachgewiesenen Wertigkeit für Wochenstubentiere der Fransenfledermäuse mit seinem jetzigen Charakter erhalten werden. - Die bebaubaren Flächen sollten auf der den Eichen abgewandten Seite der Grundstücke ausgewiesen werden, sodass das Umfeld der Altbäume möglichst wenig verändert wird. Dadurch ließen sich auch Jagdgebietsfunktionen für Breitflügelfledermäuse in diesem Bereich erhalten. - Die entlang des Eckelkamps bestehenden Gehölzstrukturen sollten aufgrund ihrer Funktion als Leitlinie und Jagdgebiet erhalten bleiben und in das Planungskonzept des Baugebietes integriert werden. - Sofern öffentliche Grünflächen entstehen, sind diese so zu gestalten und zu unterhalten, dass sie einer extensiv genutzten Mähwiese entsprechen. Bei der Auswahl von Gehölzen sollten ausschließlich heimische Arten verwendet werden. - Beschränkung der Versiegelung auf das unumgängliche Maß, um die Insektenproduktivität der Fläche möglichst wenig einzuschränken. Die Umsetzung der Planung dürfte, gemessen an einem Fortbestehen der derzeitigen, relativ intensiven agrarischen Nutzung allerdings auch zu einer Verbesserung der ökologischen Situation für einzelne Arten (Zwerg- und Breitflügelfledermaus) führen, da durch die Anlage von Hausgärten langfristig eine Erhöhung der Strukturvielfalt zu erwarten ist. Die bei Realisierung der Planung eintretenden und unvermeidlichen Biotopverluste sind durch geeignete Maßnahmen zu kompensieren, wobei bei Berücksichtigung der o.g. Hinweise bereits eine Teilkompensation im Geltungsbereich selbst erfolgen kann. Weitere Maßnahmen sollten in einem möglichst engen räumlichen Zusammenhang zum UG realisiert werden. Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 15

7 Zusammenfassung Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 Mischgebiet an der Straße Eckelkamp in Lingen, Ortsteil Baccum, erfolgten sowohl die Erfassung als auch eine artenschutzrechtliche Einschätzung der Betroffenheit von streng geschützten und in Anhang IV der FFH-Richtlinie geführten Fledermausarten. Im Untersuchungszeitraum von Mai bis September 2012 wurden an fünf Terminen durch Gebietsbegehungen mit dem Detektor, den Einsatz von Horchkisten und mittels Fang sechs Fledermausarten sicher nachgewiesen. Die Jagdintensität von Zwerg- und Breitflügelfledermäusen ist im Vergleich zu anderen Untersuchungen insgesamt als durchschnittlich bis unterdurchschnittlich zu bezeichnen. Dies dürfte vor allem durch die geringe Strukturvielfalt innerhalb des Geltungsbereiches (Ackerflächen) zu erklären sein. Von Bedeutung waren im Wesentlichen die Bereiche entlang der ausgeprägteren Gehölzstrukturen. Für Große Abendsegler konnte im Rahmen der Untersuchungen keine hervorzuhebenden Lebensraumfunktionen innerhalb des UG festgestellt werden. Ein Jagdgebiet befand sich über dem nordwestlich angrenzenden Grünland. Für Individuen einer Fransenfledermaus-Kolonie stellt die Eichengruppe im Westen des UG ein regelmäßig genutztes Jagdgebiet dar, das in seiner Funktion erhalten werden sollte. Vermutlich jagten auch die nachgewiesenen Braunen Langohren in diesem Bereich. Die Wasserfledermaus, die im UG gefangen wurde, nutzte die Fläche möglicherweise nur bei einem Transferflug. Es wurden keine Tagesschlafquartiere von Fledermäusen innerhalb des UG nachgewiesen. Am Barenkamp befindet sich, außerhalb des Geltungsbereiches gelegen, ein Paarungsquartier von Zwergfledermäusen. Zur Vermeidung von Verbotstatbeständen nach 44 (1) BNatSchG werden geeignete Maßnahmen genannt. Bei entsprechender Berücksichtigung sind insgesamt für Fledermäuse keine artenschutzrechtlichen Konflikte zu erwarten. Die entstehenden Beeinträchtigungen und Lebensraumverluste sind im Rahmen der Eingriffsregelung durch geeignete Maßnahmen zu kompensieren. Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 16

8 Literatur AHLÉN, I. (1981): Identification of Scandinavian bats by their sounds. - Department of Wildlife Ecology, 51. HECKENROTH, H. (1991): Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Säugetierarten. In: Naturschutz und Landschaftspflege Niedersachsachsen 26:161-164. LIMPENS, H. & A. ROSCHEN (1996): Bausteine einer systematischen Fledermauserfassung Teil 1 - Grundlagen. - Nyctalus 6(1): 52-60. NLWKN (in Vorber.): Rote Liste der in Niedersachsen gefährdeten Fledermäuse. SKIBA, R. (2003): Europäische Fledermäuse. Neue Brehm Bücherei 648. SWIFT, S. M. (1997): Roosting and foraging behaviour of Natterer`s bats (Myotis nattereri) close to the northern border of their distribution. In: J. Zool. Lond. 242: 375-384. WEID, R. (1988): Bestimmungshilfe für das Erkennen europäischer Fledermäuse - insbesondere anhand der Ortungsrufe. - Schriftenreihe des Bayerischen Landesamt für Umweltschutz 81: 63-71. Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 17

Anhang Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 18

1 2 4 3a 3b M 1 : 1.500 0 10 20 30 40 m 50 Fledermäuse im Bereich des geplanten B-Planes Nr. 20, "Mischgebiet an der Straße Eckelkamp" Karte 1: Methodik und Ergebnisse Methodik 4 Standorte der Horchkisten (mit Bezeichnung) Fangstelle Geltungsbereich des B-Plans Nr. 20, OT Baccum Grenze des Untersuchungsgebietes Punktuelle Artnachweise Zwergfledermaus Balzquartier Zwergfledermaus Breitflügelfledermaus Großer Abendsegler Art/en der Gattung Myotis sp. / Plecotus auritus Dense & Lorenz GbR, Osnabrück Jagdgebiete Zwergfledermaus Breitflügelfledermaus Großer Abendsegler Braunes Langohr, Fransenfledermaus, weitere Art/en der Gattung Myotis