Artenschutzrechtliche Prüfung (Stufe II) zur Artgruppe der Vögel

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Transkript:

Artenschutzrechtliche Prüfung (Stufe II) zur Artgruppe der Vögel zum "Windpark Hengeler Wendfeld" bearbeitet für: He-We-Windpark GmbH & Co. KG Hengeler 11 48703 Stadtlohn bearbeitet von: ökon GmbH Liboristr. 13 48155 Münster Tel.: 0251 / 13 30 28 12 Fa: 0251 / 13 30 28 19 08. März 2016

ökon GmbH, Münster Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1 Vorhaben und Zielsetzung... 5 2 Rechtliche Grundlagen... 5 3 Untersuchungsgebiet... 6 4 Auswirkungen des Vorhabens auf Vögel... 7 4.1 Baubedingte Wirkungen... 8 4.2 Anlagebedingte Wirkungen... 8 4.3 Betriebsbedingte Wirkungen... 9 5 Abstandsempfehlungen... 10 5.1 Naturschutzrechtlich bedeutsame Gebiete... 10 5.2 WEA-empfindliche Vogelarten... 11 6 Fachinformationen... 12 6.1 Schwerpunktvorkommen von Brutvogelarten... 13 6.2 Schwerpunktvorkommen von Rast- und Zugvogelarten... 13 6.3 EU-Vogelschutz- und FFH-Gebiete (Natura 2000)... 13 6.4 Naturschutzgebiete... 13 6.5 Biotopkatasterflächen... 14 6.6 Messtischblattquadranten... 15 7 Zusammenfassung der verfügbaren Daten... 16 7.1 Naturschutzrechtliche bedeutsame Gebiete... 16 7.2 Daten zu Vorkommen von Vögeln... 16 7.3 Prüfrelevante Artvorkommen... 16 8 Avifaunistische Untersuchung 2011-2012... 17 8.1 Methoden... 17 8.2 Ergebnisse... 18 9 Artenschutzrechtliche Bewertung... 24 9.1 Vogellebensräume und naturschutzrechtliche bedeutsame Gebiete... 24 9.2 Bewertung möglicher baubedingter artenschutzrechtlicher Konflikte... 24 9.3 Bewertung möglicher betriebs- und anlagebedingter artenschutzrechtlicher Konflikte... 25

ökon GmbH, Münster Seite 3 10 Artenschutzrechtlich erforderliche Maßnahmen... 29 10.1 Bauzeitenregelung für die WEA 4, 5, 6 und 7... 29 10.2 Bauzeitenregelung für die WEA 1, 2, 3 und 8... 30 10.3 Einrichtung von Ausgleichsflächen für Kiebitze (CEF-Maßnahme)... 30 10.4 Gestaltung des Mastfußbereiches... 30 10.5 Vorgaben für die Fällung von Gehölzen... 31 11 Fazit der artenschutzrechtlichen Prüfung... 31 12 Artenschutzrechtliche Protokolle... 31 13 Literatur... 32 14 Anhang I: Liste aller im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Vogelarten... 35 15 Anhang II: Artenschutzrechtliche Protokolle... 37 15.1 Feldlerche... 37 15.2 Kiebitz... 38 15.3 Rebhuhn... 40 15.4 Greifvögel (Mäusebussard, Habicht, Turmfalke, u.a.)... 41 15.5 Gehölz gebundene Vogelarten (z.b. Baumpieper, Gartenrotschwanz, Feldsperling, Buntspecht, Ringeltaube, Rabenkrähe)... 43 Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Untersuchungsgebiet mit den geplanten Standorten der acht WEA und dem Radius von 1.000 m um die WEA und das UG der Vogeluntersuchung (gestrichelt)... 7 Abb. 2: Ermittlung des Kiebitz-Ausgleiches anhand von Abstandsradien... 28 Tabellenverzeichnis Tab. 1: Definitionen geschützter Artgruppen... 8 Tab. 2: WEA-empfindliche Vogelarten nach MKULNV NRW (2013)... 11 Tab. 3: Angaben zu WEA-empfindlichen und planungsrelevanten Vogelarten in den benachbarten FFH- Gebieten gemäß Standarddatenbogen (LANUV NRW 2015b)... 13 Tab. 4: Angaben zu WEA-empfindlichen und planungsrelevanten Vogelarten in den benachbarten Naturschutzgebieten (LANUV NRW 2015c)... 14 Tab. 5: Angaben zu WEA-empfindlichen und planungsrelevanten Vogelarten aus dem Biotopkataster (LANUV NRW 2015d)... 14 Tab. 6: Planungsrelevante Vogelarten des Messtischblattquadranten der Q39073 (Ottenstein)... 15 Tab. 7: Prüfrelevante Artvorkommen aus der Datenrecherche... 16 Tab. 8: Rastvogelkartierung 2011-2012... 17 Tab. 9: Brutvogelkartierung 2012... 18

ökon GmbH, Münster Seite 4 Tab. 10: Liste der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen planungsrelevanten Vogelarten... 18 Tab. 11: Beeinträchtigungen von Kiebitzen durch die geplanten WEA (Zuordnung)... 27 Anlage Karte 1 Vogeluntersuchung 2012 (1 : 15.000)

ökon GmbH, Münster Seite 5 1 Vorhaben und Zielsetzung Die Windenergiegesellschaft He-We-Windpark GmbH & Co.KG plant die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) im ländlichen Außenbereich nördlich von Stadtlohn. In dem dünnbesiedelten Raum zwischen Stadtlohn und Vreden sollen auf Ackerflächen nördlich und südlich der L 608 acht Windenergieanlagen errichtet werden. Geplant ist die Errichtung von WEA mit einer Gesamthöhe von ca. 200 m (Typ Norde N131 mit einer Nabenhöhe von 134 m und einem Rotordurchmesser von 131 m) auf Ackerstandorten östlich eines zusammenhängenden Waldgebietes (überwiegend Kiefernforst). Für das vorliegende Vorhaben wird eine Artenschutzrechtliche Prüfung für die Artgruppe der Vögel mit Auswertung aller vorhandenen Daten nach Aktenlage sowie auf der Grundlage einer von Ende Februar Oktober 2011 bis Juli 2012 durchgeführten Vogeluntersuchung erstellt. Andere Artgruppen neben den Vögeln sind nicht Gegenstand der vorliegenden Prüfung. Im Rahmen dieser Artenschutzrechtlichen Prüfung soll für die Artgruppe der Vögel geklärt werden, ob durch das Vorhaben artenschutzrechtliche Konflikte ausgelöst werden können (Stufe I). Im Bedarfsfall und soweit möglich, werden im Rahmen einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung notwendige Vermeidungs-, Minderungs- oder Ausgleichsmaßnahmen zur Lösung artenschutzrechtlicher Konflikte konzipiert (Stufe II). 2 Rechtliche Grundlagen Durch den Bau, die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen können Tier- und Pflanzenarten betroffen sein. Nach europäischem Recht geschützte (Anhang I, VS RL und Anhang IV, FFH RL) sowie national besonders geschützte Arten unterliegen einem besonderen Schutz nach 44 des Bundesnaturschutzgesetzes (Besonderer Artenschutz). Daraus ergibt sich eine Prüfungspflicht hinsichtlich möglicher artenschutzrechtlicher Konflikte. Die rechtliche Grundlage für Artenschutzprüfungen bildet das Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG. Aktuell gültig ist die Fassung vom 29. Juli 2009. Der Artenschutz ist in den Bestimmungen der 44 und 45 BNatSchG verankert. Die generellen artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des 44 Abs. 1 BNatSchG sind wie folgt gefasst: "Es ist verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, (Tötungsverbot) 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, (Störungsverbot) 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören." (Schädigungsverbot) Ergänzend regelt der 45 BNatSchG u.a. Ausnahmen in Bezug auf die vorgenannten generellen Verbotstatbestände. Der Ablauf einer ASP wird u.a. vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Naturund Verbraucherschutz NRW beschrieben (s. unten).

ökon GmbH, Münster Seite 6 Eine Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) lässt sich in drei Stufen unterteilen (Quelle: MKULNV 2010, verändert): Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren) In dieser Stufe wird durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Um dies beurteilen zu können, werden verfügbare Informationen zum betroffenen Artenspektrum eingeholt. Vor dem Hintergrund des Vorhabentyps und der Örtlichkeit werden zudem alle relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens einbezogen. Nur wenn artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist für die betreffenden Arten eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung in Stufe II erforderlich. Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände In Stufe II erfolgt eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung möglicherweise betroffener planungsrelevanter Arten. Zur Klärung, ob und welche Arten betroffen sind, sind ggf. vertiefende Felduntersuchungen (z.b. Brutvogeluntersuchung, Fledermausuntersuchung) erforderlich. Für die (möglicherweise) betroffenen Arten werden Vermeidungsmaßnahmen inklusive vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen und ggf. ein Risikomanagement konzipiert. Anschließend wird geprüft, bei welchen Arten trotz dieser Maßnahmen gegen die artenschutzrechtlichen Verbote verstoßen wird. Stufe III: Ausnahmeverfahren In dieser Stufe prüft die zuständige Behörde, ob die drei Ausnahmevoraussetzungen (zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses, Alternativlosigkeit, günstiger Erhaltungszustand) vorliegen und insofern eine Ausnahme von den Verboten zugelassen werden kann. 3 Untersuchungsgebiet Das Untersuchungsgebiet (UG) liegt im überwiegend landwirtschaftlich geprägten Außenbereich nordwestlich der Stadt Stadtlohn und östlich der Stadt Vreden. Es definiert sich durch den Radius von 1.000 m um die geplanten Anlagenstandorte. Die Vogeluntersuchung in den Jahren 2011-2012 wurde auf Grundlage eines damals noch größeren potenziellen Windeignungsbereiches durchgeführt, so dass der erfasste Raum größer als das aktuelle UG war. Die Aussagen zu den Vorkommen von Vögeln beziehen sich somit auf das Untersuchungsgebiet der in 2011 und 2012 durchgeführten Vogeluntersuchung. Das aktuelle Untersuchungsgebiet wird von dem Untersuchungsgebiet der damaligen Vogeluntersuchung weitgehend abgedeckt, so dass die Aussagen der Kartierung auch für das aktuelle UG gelten können. Nordwestlich und westlich der geplanten Anlagen stocken größere Waldflächen. Die L 608 als Verbindungsstraße zwischen der östlich gelegenen L 572 (ehemalige B 70) und der westlich gelegenen Stadt Vreden teilt das Untersuchungsgebiet in einen größeren Nordteil und einen kleineren Südteil. Der größte Teil der landwirtschaftlichen Flächen zeichnet sich durch intensive Ackernutzung aus. Lediglich im Nordwesten des Windeignungsbereiches finden sich einige größere Grünlandbereiche im Naturschutzgebiet Wendfeld. Das Gebiet wird im Westen durch das Waldgebiet begrenzt. Im südlichen Untersuchungsgebiet erstreckt sich das Naturschutzgebiet Berkelaue mit Grünland und Auwaldbereichen in west-östlicher Richtung. Im östlichen Untersuchungsgebiet befinden sich Hofstellen und Wohnhäuser in lockerer Streusiedlung. Das Gebiet wird durch wenige Hecken und Baumreihen, sowie Gräben und kleinere Feldgehölze strukturiert. An den Hofstellen finden sich zudem Hofeichen und Viehweiden. Im Norden quert der Moorbach das Gebiet von Westen nach Osten. Die Geländehöhen in der ebenen Landschaft bewegen sich in einem Bereich von ca. 48-52 m ü.nn bei leicht von Nordwest nach Südost ansteigender Tendenz.

ökon GmbH, Münster Seite 7 Abb. 1: Untersuchungsgebiet mit den geplanten Standorten der acht WEA und dem Radius von 1.000 m um die WEA und das UG der Vogeluntersuchung (gestrichelt) (Quelle Kartengrundlage: Geobasis NRW 2015) 4 Auswirkungen des Vorhabens auf Vögel Bei Windparkplanungen können baubedingte, anlagenbedingte und betriebsbedingte Konflikte auftreten. Bei der artenschutzrechtlichen Bewertung in einem immissionsrechtlichen Genehmigungsverfahren ist die Planung auf möglicherweise durch Bau, Anlage und Betrieb der WEA ausgelösten artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach 44 BNatSchG (Tötung, Störung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) zu prüfen. Hinsichtlich der Anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen sind nach dem Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen (MKULNV 2013) die dort als windenergieempfindlich eingestuften Vogelarten in besonderer Weise zu berücksichtigen. Diese Arten werden im Leitfaden eplizit genannt. Es handelt sich um Arten, die aufgrund ihrer Lebensweise in besonderem Maße kollisionsgefährdet sind, ein Meideverhalten gegenüber WEA zeigen oder durch Störwirkungen der WEA aus ihrem Lebensraum bis hin zur Aufgabe von Fortpflanzungs- und Ruhestätten gedrängt werden kön-

ökon GmbH, Münster Seite 8 nen. In Abhängigkeit des Erhaltungszustandes der Arten sind die erforderlichen Maßnahmen umfangreicher als für nicht WEA-empfindliche Arten. Bei der Analyse und Bewertung der baubedingten Auswirkungen sind neben den WEAempfindlichen Arten auch andere Arten / Artgruppen zu berücksichtigen. Grundsätzlich gilt es, ein Eintreten der Verbotstatbestände des 44 BNatSchG für alle geschützten und planungsrelevanten Arten zu vermeiden. Tab. 1: Definitionen geschützter Artgruppen Artgruppe Erläuterung Beispiele Geschützte Arten nach BNatSchG Planungsrelevante Arten nach Kiel (2005) WEA-empfindliche Arten nach LANUV /MKULNV (2013) Besonders und streng geschützte Arten nach BNatSchG Auswahl von nach BNatSchG (Vogelarten nach Anhang I VS-RL, FFH-Anhang IV Arten, Wirbeltiere mit Kat. 1-3 der Roten Liste für NRW) Auswahl von Vogel- und Fledermausarten, die im Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von WEA in NRW definiert sind z.b. alle europäischen Vogelarten, alle heimischen Amphibien und Reptilien, alle Fledermausarten, einige Säugetiere, Insekten, Weichtiere und Pflanzen z.b. alle Greifvögel und Eulen, alle Fledermäuse, Biber, Fischotter, Kammmolch, Laubfrosch, Nachtkerzenschwärmer, Frauenschuh, u.a. z.b. Baumfalke, Kiebitz, Rohrweihe, Rotmilan und Weißstorch sowie Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Nordfledermaus (s. Tab. 2) 4.1 Baubedingte Wirkungen Zum Bau von Windenergieanlagen gehört neben der Räumung des Baufeldes, dem Bau der Fundamente und der Installation auch der Ausbau von Straßen und Zuwegungen. Temporär werden Flächen als Stellplatz für Kräne und andere Baugeräte benötigt. Während der Bauphase wird es zu Störungen durch Präsenz und Bewegungen von Menschen und Fahrzeugen sowie durch Lärm und Staubentwicklung kommen. Wenn die Bauarbeiten während der Fortpflanzungszeit (Revierbildungs-, Brut- und Aufzuchtszeit) von Vögeln durchgeführt werden, kann es zur störungsbedingten Aufgabe einer bereits begonnenen Brut kommen. Insbesondere bei einem Beginn der Bauarbeiten zur Brutzeit besteht die Gefahr der Aufgabe einer begonnenen Brut und somit der Verlust der Jungvögel. Grundsätzlich können die Bauarbeiten für die Errichtung der WEA auch rastende Wintergäste vertreiben oder ein Meideverhalten für einige Arten verursachen. Mögliche baubedingte artenschutzrechtliche Konflikte durch WEA mit Vögeln: - Zerstörung von Nestern, Gelegen - störungsbedingte Aufgabe von Revieren geschützter Arten (z.b. Kiebitz, Greifvögel, Eulen)störungsbedingter Verlust von Entwicklungsformen (Eier, Jungvögel) besonders und streng geschützter Arten - populationsrelevante Störung von rastenden, streng geschützten Arten Im vorliegenden Fall werden neue Kranstellflächen angelegt und jeweils geschotterte Baustraßen von den Wirtschaftswegen über die Ackerflächen zu den WEA gelegt. Es kommt zu Grabenverrohrungen und der Beseitigung von Heckenzeilen. Durch Bauarbeiten im Nestbereich von bodenbrütenden Vögeln können bereits bebrütete Gelege aufgegeben oder zerstört werden und somit einen Verbotstatbestand nach 44 BNatSchG auslösen. 4.2 Anlagebedingte Wirkungen WEA sind Bauwerke, für die es in der Natur keine Entsprechung gibt. Insofern konnten die einzelnen Vogelarten kein spezifisches Reaktionsverhalten auf solche Anlagen hin entwickeln (NLT

ökon GmbH, Münster Seite 9 2011). Neben dem möglicherweise für ansässige Brutvögel erhöhten Kollisionsrisiko ist auch eine mögliche Lebensraumentwertung zu berücksichtigen. Unter anderem zeigen Untersuchungen in von Kiebitzen besiedelten Windparks mehrheitlich einen Verdrängungseffekt durch WEA (STEINBORN & REICHENBACH 2008, STEINBORN & REICHENBACH 2011). Für Zug- und Rastvögel kann das Meideverhalten zu einer Einengung oder zum Verlust bedeutender Rastgebiete führen. Darüber hinaus können Vögel im Zuggeschehen zu erheblichen seitlichen oder vertikal ausgerichteten Ausweichreaktionen gezwungen werden. Mögliche anlagebedingte artenschutzrechtliche Konflikte durch WEA mit Vögeln: - erhöhtes Kollisionsrisiko mit Masten und Rotorblättern - Lebensraumentwertung durch artspezifisches Meideverhalten gegenüber Vertikalstrukturen - Lebensraumverlust durch erforderlichen Ausbau des Wegenetzes - ggf. indirekte Wirkungen (Veränderungen der Räuber-Beute-Beziehungen durch Anlage von Strukturen im Acker, etc.). Die Standorte der acht WEA liegen vorwiegend auf Ackerflächen. Es ist zu berücksichtigen, dass durch die Anlage der Kranstellfläche und durch die Einrichtung einer hohen Vertikalstruktur unter Umständen bestehende Reviere von bodenbrütenden Feldvogelarten erheblich beeinträchtigt oder entwertet werden können. 4.3 Betriebsbedingte Wirkungen Insbesondere für wenig wendige Großvogelarten (z.b. Seeadler, Weißstorch) sowie Segler in der offenen Landschaft (z.b. Rotmilan), welche die Anlagen nicht oder zu spät als Gefahr erkennen, besteht ein generelles Risiko, an einer WEA zu verunglücken (NLT 2011). Ein erhöhtes Kollisionsrisiko entsteht bei einer Installation von WEA in Horstnähe, wo Balz- und Revierverteidigungsflüge in großer Höhe unternommen werden sowie in häufig genutzten Flugkorridoren, z.b. Anflugschneisen zum Horstplatz und zu Nahrungsflächen. Die zentrale Schlagopferdatei der Staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburg dokumentiert, dass Vögel aller Arten an WEA verunglücken können. Es häufen sich aber Totfunde insbesondere der großen Arten (vgl. DÜRR 2015). Obwohl die Daten der Zentralen Fundkartei nur einen sehr geringen Teil der Zahl der tatsächlich geschlagenen Individuen widerspiegeln, können anhand der absoluten Populationsgröße in einem Gebiet und der Zahl der gefundenen Schlagopfer Tendenzen abgeleitet werden. So entsteht durch die dokumentierte Schlaghäufigkeit und der Populationsgröße die Einstufung bestimmter Arten als besonders WEA-empfindliche Arten. Nach Interpretation des LANUV NRW liegt ein artenschutzrechtlicher Konflikt vor, wenn trotz Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen das Risiko der Kollision an den geplanten Anlagen die lokale Population der betreffenden Art gefährdet (MKULNV 2013). Vor allem bei seltenen Arten und Populationen mit geringen Individuenzahlen kann auch die Gefährdung von Einzeltieren einen artenschutzrechtlichen Konflikt bedeuten. Da bei den ziehenden Arten i.d.r. die Lokalpopulation nicht ermittelt werden kann, ist ein artenschutzrechtlicher Konflikt für diese Arten nur unter Berücksichtigung der Gesamtpopulation abschätzbar. Zum Beispiel werden Rastplätze von Zugvögeln an denen über 1 % der Gesamtpopulation einer Art anzutreffen sind, besonders berücksichtigt. Über das Schlagrisiko hinaus wird für in der Nähe von WEA brütende Vögel, vor allem bei Offenlandarten, ein verringerter Bruterfolg vermutet. Als Ursache des verringerten Bruterfolgs wäre die Zunahme von Störungen durch Wartungsarbeiten, Spaziergänger und Neugierige zu nennen. Der Einfluss der permanenten Geräuschkulisse führt möglicherweise dazu, dass sich nähernde Räuber nicht mehr wahrgenommen werden. Daneben scheuen Vögel möglicherweise auch den Bereich des Schlagschattens, den der Rotor auf den Erdboden projiziert. Ein solches Verhalten kann

ökon GmbH, Münster Seite 10 sich als Reaktion auf Schattenbewegungen als überlebenswichtiges Verhalten bei solchen Arten herausgebildet haben, die mit Beutegreifern aus der Luft rechnen müssen. Mögliche betriebsbedingte artenschutzrechtliche Konflikte durch WEA mit Vögeln: - erhöhtes Schlagrisiko - Lebensraumentwertung durch z.b. Lärm, Schlagschatten der Rotorblätter, Leuchtfeuer, Störungen (Wartungsarbeiten) Die neu geplanten WEA sind geeignet, bei nahe gelegenen Brutvorkommen von WEAempfindlichen Arten das Tötungsrisiko durch Kollisionen mit Masten und Rotoren für diese Arten signifikant zu erhöhen. Bei Vorkommen WEA-empfindlicher Vogelarten können Maßnahmen zur Verringerung der betriebsbedingten Auswirkungen, bis hin zu Ausschlussbereichen um die Brutplätze der WEA-empfindlichen Arten erforderlich werden. 5 Abstandsempfehlungen Auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse der Beeinträchtigung von Vögeln durch WEA hat die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG-VSW 2007) Abstandsempfehlungen für die Installation von WEA zu avifaunistisch bedeutsamen Gebieten und auch zu Brutplätzen ausgewählter Arten angegeben. Die Empfehlungen finden sich zum Teil in den für Nordrhein- Westfalen gültigen Leitlinien und Regelwerken, wie dem Windenergieerlass (MBWSV & MKULNV 2015) und dem Leitfaden zur Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NRW (MKULNV NRW 2013) wieder. 5.1 Naturschutzrechtlich bedeutsame Gebiete Der nordrhein-westfälische Windenergieerlass (MBWSV & MKULNV 2015) benennt Naturschutzrechtlich bedeutsame Gebiete, die wegen ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit regelmäßig als harte Tabuzonen nicht als Standorte für WEA in Betracht kommen. Naturschutzrechtlich bedeutsame Gebiete (aus MBWSV & MKULNV 2015): a) Nationalparke, nationale Naturmonumente, b) festgesetzte, ausgewiesene oder einstweilig sichergestellte Naturschutzgebiete, c) Naturdenkmale, d) geschützte Landschaftsbestandteile gemäß 29 BNatSchG, e) gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile gemäß 47 LG, f) gesetzlich geschützte Biotope gemäß 30 BNatSchG sowie 62 LG, g) Natura 2000-Gebiete (= FFH-Gebiete und europäische Vogelschutzgebiete), einschließlich von Funktionsräumen Im Einzelfall ist es jedoch möglich, WEA außerhalb der Gebiete c) bis f), jedoch in direkter Nachbarschaft zu errichten, wenn es sich um kleinflächige Gebiete handelt, sie von keinen baulichen Eigriffen betroffen sind und sich nur der Rotor über ihnen dreht. Soweit sichergestellt werden kann, dass die außerhalb gelegenen Fundament-, Zuwegungs- und Kranflächenstandorte keinen nachteiligen Einfluss auf die jeweiligen Gebiete haben und andere Belange wie beispielsweise der Artenschutz nicht entgegenstehen, sind auch Pufferzonen um diese Gebiete naturschutzfachlich nicht erforderlich. Abstände zwischen den oben genannten naturschutzrechtlich bedeutsamen Gebieten der Buchstaben a), b) und g) und dem nächstgelegenen Punkt der Rotorflächen (Rotorblattspitze) der Windenergieanlage als Pufferzone sind in Abhängigkeit vom Schutzzweck und den Erhaltungszielen des Gebietes einzelfallbezogen festzulegen. Pufferzonen sind als harte Tabuzonen zu werten, wenn sie für den Schutzzweck und die jeweiligen Erhaltungsziele eines Gebietes zwingend erforderlich sind. Sofern die Pufferzone nicht zwingend für den Schutzzweck und die jeweiligen Erhaltungsziele eines Gebiets erforderlich ist, sondern Vorsorgecharakter haben, kann der Plangeber sie als weiche Tabuzone werten.

ökon GmbH, Münster Seite 11 Sofern ein Gebiet der Buchstaben a), b) und g) dem Schutz von windenergieempfindlichen Fledermausarten oder windenergieempfindlichen europäischen Vogelarten dient, sowie bei Europäischen Vogelschutzgebieten ist aus Vorsorgegründen in der Regel eine Pufferzone von 300 m naturschutzfachlich begründet. Die Annahme einer solchen Pufferzone aus Vorsorgegründen durch den Plangeber führt zu ihrer Wertung als sogenannte weiche Tabuzone. Im Einzelfall kann in Abhängigkeit vom Schutzzweck und den Erhaltungszielen des Gebiets ein niedriger oder höherer Abstandswert festgesetzt werden, die wegen ihres grundsätzlichen Vorsorgecharakters gleichfalls als weiche Tabuzone gewertet werden können. Im Regelfall wie im Abweichungsfall ist im Planverfahren darzulegen, dass sich der Abstand aus der besonderen Schutzbedürftigkeit der für das betreffende Gebiet maßgeblichen Arten ergibt. 5.2 WEA-empfindliche Vogelarten Nach dem Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen (MKULNV NRW 2013) werden eine Reihe von Arten als durch WEA überdurchschnittlich gefährdet ( WEA-empfindlich ) definiert. Die Einstufung als WEA-empfindlich orientiert sich an Fachkenntnissen über Kollisionen, Meideverhalten und Störungen aber auch am Erhaltungszustand der Arten in den biogeografischen Regionen in Nordrhein-Westfalen. Bei der Installation von WEA der Nähe der Fortpflanzungs- und Ruhestätten dieser Arten kann das Tötungs- oder Störungsverbot ohne Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen grundsätzlich erfüllt sein. Tab. 2: WEA-empfindliche Vogelarten nach MKULNV NRW (2013) Art, Artgruppen Vögel Wirkungspfad (vgl. Anhang 4 des Leitfadens) Betroffenheit (vgl. Anhänge 2 und 4 des Leitfadens) 1. Baumfalke Kollisionsrisiko Brutvorkommen 2. Bekassine Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb Brutvorkommen 3. Flussseeschwalbe Kollisionsrisiko Brutkolonien 4. Goldregenpfeifer Meideverhalten Rast- und Zugvögel 5. Grauammer Kollisionsrisiko Brutvorkommen 6. Großer Brachvogel Meideverhalten Brutvorkommen 7. Haselhuhn Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb Brutvorkommen 8. Kiebitz Meideverhalten Brutvorkommen, Rast- und Zugvögel 9. Kormoran Kollisionsrisiko Brutkolonien 10. Kornweihe Kollisionsrisiko Brutvorkommen 11. Kranich Meideverhalten Brutvorkommen, Rast- und Zugvögel 12. Möwen k.a. Brutkolonien 13. Mornellregenpfeifer Meideverhalten Rastbestände 14. nordische Wildgänse (Bläss-, Saat- und Weißwangengans) Meideverhalten Schlafplätze von Rast- und Zugvögeln 15. Rohrdommel Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb Brutvorkommen 16. Rohrweihe Kollisionsrisiko Brutvorkommen 17. Rotmilan Kollisionsrisiko Brutvorkommen 18. Rotschenkel Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb Brutvorkommen 19. Schwarzmilan Kollisionsrisiko Brutvorkommen 20. Schwarzstorch Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb Brutvorkommen

ökon GmbH, Münster Seite 12 Art, Artgruppen Wirkungspfad (vgl. Anhang 4 des Leitfadens) Betroffenheit (vgl. Anhänge 2 und 4 des Leitfadens) 21. Singschwan Meideverhalten Schlafplätze von Rast- und Zugvögeln 22. Sumpfohreule Kollisionsrisiko Brutvorkommen 23. Trauerseeschwalbe Kollisionsrisiko Brutkolonien 24. Uferschnepfe Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb Brutvorkommen 25. Uhu Kollisionsrisiko Brutvorkommen 26. Wachtel Meideverhalten Brutvorkommen 27. Wachtelkönig Meideverhalten u. Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb Brutvorkommen 28. Wanderfalke Kollisionsrisiko Brutvorkommen 29. Weißstorch Kollisionsrisiko Brutvorkommen 30. Wiesenweihe Kollisionsrisiko Brutvorkommen 31. Ziegenmelker Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb Brutvorkommen 32. Zwergdommel Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb Brutvorkommen 33. Zwergschwan Meideverhalten Schlafplätze von Rast- und Zugvögeln Der Windenergie-Leitfaden (MKULNV NRW 2013) berücksichtigt die Abstandsempfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG-VSW 2014). Die Radien (i.d.r. 1.000 m) um die Fortpflanzungs- und Ruhestätten bezeichnen Räume, in denen die Installation von WEA das Tötungs- bzw. Störungsrisiko für diese Arten signifikant erhöhen kann oder eine erhebliche Lebensraumbeeinträchtigung durch die Errichtung von WEA nicht auszuschließen ist. Darüber hinaus kann ein artenschutzrechtlicher Konflikt auch außerhalb dieser Radien festgestellt werden, wenn essenzielle Nahrungsräume oder überdurchschnittlich häufig genutzte Flugkorridore in der Art betroffen sind, so dass ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko oder die Entwertung von Brutrevieren oder Rastgebieten abgeleitet werden kann. Das Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände bei einer Installation von WEA innerhalb dieser Radien kann nur abgewendet werden, wenn über eine vertiefende Untersuchung der Raumnutzung der betroffenen Art nachgewiesen werden kann, dass das Tötungsrisiko sich nicht signifikant erhöht bzw. keine Entwertung essenzieller Teillebensräume vorliegt. Zusätzlich können artspezifische Vermeidungsmaßnahmen bzw. CEF-Maßnahmen, wie Abschaltalgorithmen, Gestaltung des Mastfußbereiches, Anlage von Nahrungshabitaten bis hin zur Anlage von neuen Brutoder Rasthabitaten notwendig werden (MKULNV 2013). 6 Fachinformationen Zur Einschätzung der potenziell im Untersuchungsgebiet vorkommenden Vogelarten ist eine vorgezogene Datenrecherche zu den umliegenden Schutzgebieten unabdingbar. Aus den Gebietsbeschreibungen der in der Umgebung liegenden Schutzgebiete können wichtige Rückschlüsse auf die Aktivität von Vögeln im UG gezogen werden. Diese können mittelbar (z.b. für die Einschätzung des Artpotenzials in vergleichbaren Biotopen im Untersuchungsgebiet) oder unmittelbar (mögliche Betroffenheit) relevant für die vorliegende artenschutzrechtliche Betrachtung sein. Insbesondere Vorkommen der gegenüber Windenergie empfindlichen Arten (nach MKULNV NRW 2013) können dabei für die Planung von Bedeutung sein. Die Recherche zu Schwerpunktvorkommen und Vorkommen WEA-empfindlicher Arten in Schutzgebieten wird in Anlehnung an den von der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG-VSW 2014) empfohlenen maimalen Prüfradius von 6.000 m für Nahrungshabitate einiger

ökon GmbH, Münster Seite 13 WEA-empfindlicher Vogelarten durchgeführt. Informationen aus den Objektbeschreibungen der Biotopkatasterflächen und Schutzgebieten innerhalb des Untersuchungsgebietes von 1.000 m um den potenziellen Windeignungsbereich werden für alle planungsrelevanten Arten ausgewertet, da in diesem Bereich auch baubedingte Beeinträchtigungen nicht auszuschließen sind. 6.1 Schwerpunktvorkommen von Brutvogelarten Im Energieatlas NRW sind keine Angaben zu Schwerpunktvorkommen von WEA-empfindlichen Brutvogelarten in einem Radius von 6.000 m um den potenziellen Windeignungsbereich enthalten (LANUV NRW 2015d). 6.2 Schwerpunktvorkommen von Rast- und Zugvogelarten Im Energieatlas NRW sind keine Angaben zu Schwerpunktvorkommen von Rast- und Zugvogelarten in einem Radius von 6.000 m um den potenziellen Windeignungsbereich enthalten (LANUV NRW 2015d). 6.3 EU-Vogelschutz- und FFH-Gebiete (Natura 2000) EU-Vogelschutzgebiete (VSG) sind in der Umgebung des geplanten Windparks nicht vorhanden. Das nächstgelegene Vogelschutzgebiet Moore und Heiden des westlichen Münsterlandes (DE- 3807-401) befindet sich etwa 10 km westlich des Vorhabens (LANUV NRW 2015a). Das Untersuchungsgebiet überschneidet keine FFH-Gebiete. Etwa 1,2 km südlich der WEA befindet sich das FFH- Gebiet Berkel (DE-4008-301). In der weiteren Umgebung befindet sich das das FFH-Gebiet Schwattet Gatt (DE-3907-301) etwa 5 km nordwestlich der WEA-Standorte (vgl. Tab. 3). Tab. 3: Angaben zu WEA-empfindlichen und planungsrelevanten Vogelarten in den benachbarten FFH-Gebieten gemäß Standarddatenbogen (LANUV NRW 2015b) Geb. Nr. Name Entfernung zu den WEA planungsrelevante und WEAempfindliche Status Arten DE-4008-301 Berkel 1,2 km südlich Eisvogel brütend Bekassine auf dem Durchzug Kiebitz brütend Kleinspecht - Pirol brütend Schwarzkehlchen brütend Schwarzspecht brütend Teichrohrsänger brütend Wespenbussard auf dem Durchzug Wiesenpieper brütend DE-3907-301 Schwattet Gatt 5,5 km nördlich Baumfalke brütend Bekassine auf dem Durchzug Schwarzspecht brütend WEA-empfindliche Arten nach LANUV / MKULNV (2013) sind fett markiert 6.4 Naturschutzgebiete Das UG überstreicht die Flächen von zwei Naturschutzgebieten, die von der Planung nicht direkt berührt werden. Es handelt sich um die NSG Hengeler (BOR-043) und das NSG Wendfeld (BOR-026). Mit 1,1 km Abstand zu der nächsten geplanten WEA liegt innerhalb des FFH-Gebietes Berkel das NSG Berkelaue II (BOR-070) relativ nah zu der Planung (LANUV NRW 2015b). Die

ökon GmbH, Münster Seite 14 weiteren NSG Schwattet Gatt (BOR-033) und Butenfeld (BOR-004) befinden sich über 5 km von den geplanten Anlagenstandorten entfernt. In der Tab. 4 sind die Naturschutzgebiete, deren Entfernung zu der geplanten WEA und Angaben zu den in Objektbeschreibungen des Fachinformationssystems Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in NRW angegebenen WEA-empfindlichen Vogelarten dargestellt. Tab. 4: Angaben zu WEA-empfindlichen und planungsrelevanten Vogelarten in den benachbarten Naturschutzgebieten (LANUV NRW 2015c) Geb. Nr. Name Entfernung zu den WEA planungsrelevante und WEA-empfindliche Arten BOR-004 Butenfeld 5,1 km nordöstlich Bekassine Braunkehlchen Feldlerche Goldregenpfeifer Großer Brachvogel Kampfläufer Kiebitz Krickente Rebhuhn Rotschenkel Steinschmätzer Uferschnepfe Waldwasserläufer Wiesenpieper BOR-026 Wendfeld 270 m nordöstlich Großer Brachvogel BOR-033 Schwattet Gatt 5,4 km nordwestlich keine Angaben BOR-043 Hengeler 780 m südlich keine Angaben BOR-070 Berkelaue II 1,2 km südlich keine Angaben WEA-empfindliche Arten nach LANUV / MKULNV (2013) sind fett markiert 6.5 Biotopkatasterflächen In einigen Meldungen zu den im Informationssystem des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) erfassten schutzwürdigen und geschützten Biotopen sind faunistische Daten hinterlegt, Diese können mittelbar (z.b. für die Einschätzung des Artpotenzials in vergleichbaren Biotopen im Plangebiet) oder unmittelbar (mögliche Betroffenheit) relevant für die vorliegende artenschutzrechtliche Betrachtung sein. Im Rahmen der vorliegenden artenschutzrechtlichen Betrachtung werden vorliegende Daten zu planungsrelevanten Arten ggf. berücksichtigt. Faunistische Daten aus den Meldebögen der schutzwürdigen Biotope im UG wurden auf Angaben zu Vorkommen von planungsrelevanten Vögeln überprüft. In Tab. 5 sind die in den Objektbeschreibungen der Biotopkatasterflächen enthaltenen Angaben zu WEA-empfindliche Vogelarten dargestellt. Im Untersuchungsgebiet liegen fünf schutzwürdige Biotope des Biotopkatasters Nordrhein- Westfalen (BK) (LANUV NRW 2015d): Tab. 5: Angaben zu WEA-empfindlichen und planungsrelevanten Vogelarten aus dem Biotopkataster (LANUV NRW 2015d) Geb. Nr. Name Entfernung zu den WEA Vogelarten BK-3907-0011 Vermoorter Heideweiher im Barler Wald 880 m nördlich keine Angaben BK-3907-0018 Bäche und Feuchtwälder östlich NSG Hengeler 475 m südöstlich keine Angaben BK-3907-0016 Nebenbach der Berkel bei Hengeler 400 m südlich keine Angaben BK-3907-0009 Waldgebiet Fürstenbusch 250 m westlich keine Angaben BK-3907-901 NSG Wendfeld 270 m nordöstlich Großer Brachvogel WEA-empfindliche Arten nach LANUV / MKULNV (2013) sind fett markiert

ökon GmbH, Münster Seite 15 Für den schutzwürdigen Biotop NSG Wendfeld (BK-3907-901) ist in der Objektbeschreibung im Fachinformationssystem des LANUV der Große Brachvogel vermerkt (LANUV NRW 2015d). Für die übrigen schutzwürdigen Biotope fehlen faunistische Angaben. 6.6 Messtischblattquadranten Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) hat für Nordrhein- Westfalen eine naturschutzfachlich begründete Auswahl so genannter planungsrelevanter Arten getroffen, um den Prüfaufwand in der Planungsprais zu reduzieren (KIEL 2005). Im Fachinformationssystem Geschützte Arten in NRW sind Informationen über das Vorkommen planungsrelevanter Arten auf Messtischblattebene dargestellt (LANUV NRW 2015c). Das UG befindet sich in der atlantischen Region und erstreckt sich über die Messtischblatt- Viertelquadranten Q39073 (Ottenstein). Für den Messtischblattquadranten sind insgesamt 30 planungsrelevante Vogelarten aufgeführt (siehe Tab. 6). WEA-empfindliche Arten nach MKULNV (2013) sind fett markiert. Tab. 6: Planungsrelevante Vogelarten des Messtischblattquadranten der Q39073 (Ottenstein) Gruppe / Art Status Erhaltungszustand in NRW Bemerkung (ATL) Vögel 1. Baumpieper sicher brütend U 2. Bekassine rastend G nur als Brutvogel WEAempfindlich 3. Eisvogel sicher brütend G 4. Feldlerche sicher brütend U 5. Feldsperling sicher brütend U 6. Gartenrotschwanz sicher brütend U 7. Habicht sicher brütend G 8. Heidelerche sicher brütend U 9. Kiebitz sicher brütend U WEA-empfindlich 10. Kleinspecht sicher brütend U 11. Kuckuck sicher brütend U 12. Mäusebussard sicher brütend G 13. Mehlschwalbe sicher brütend U 14. Nachtigall sicher brütend G 15. Rauchschwalbe sicher brütend U 16. Rebhuhn sicher brütend S 17. Schleiereule sicher brütend G 18. Schwarzspecht sicher brütend G 19. Sperber sicher brütend G 20. Steinkauz sicher brütend G 21. Teichrohrsänger sicher brütend G 22. Turmfalke sicher brütend G 23. Turteltaube sicher brütend S 24. Waldkauz sicher brütend G 25. Waldlaubsänger sicher brütend U 26. Waldohreule sicher brütend U 27. Waldschnepfe sicher brütend G 28. Wasserralle sicher brütend U 29. Wespenbussard sicher brütend U 30. Wiesenpieper sicher brütend S WEA-empfindliche Arten nach LANUV / MKULNV (2013) sind fett markiert Erhaltungszustand: G = günstig, U = ungünstig, S = schlecht, = Tendenz sich verschlechternd, = Tendenz sich verbessernd, ATL = atlantische Region In den Messtischblättern sind die planungsrelevanten Arten zum Teil nicht vollständig aufgeführt, obwohl sie sicher in den Messtischblättern vorkommen. In der vorliegenden artenschutzrechtlichen

ökon GmbH, Münster Seite 16 Prüfung werden alle im Untersuchungsgebiet potenziell vorkommenden planungsrelevanten Vogelarten unabhängig von ihrer Berücksichtigung in den einzelnen Messtischblattquadranten des Fachinformationssystems des LANUV berücksichtigt. 7 Zusammenfassung der verfügbaren Daten 7.1 Naturschutzrechtliche bedeutsame Gebiete Der Regelabstand nach dem Windenergie-Erlass (MBWSV & MKULNV 2015) von 300 m zu den im Informationssystem des LANUV NRW dargestellten naturschutzrechtlich bedeutsamen Gebieten und Vogellebensräumen wird für das NSG Wendfeld nicht eingehalten. Die im Windenergieleitfaden vorgeschlagene Pufferzone von 300 m wird hier um etwa 30 m unterschritten. 7.2 Daten zu Vorkommen von Vögeln Anhand der vorliegenden Informationen aus den Fachinformationssystemen und Schutzgebietsbeschreibungen wird ersichtlich, dass das Vorhaben nicht innerhalb eines Schwerpunktvorkommens WEA-empfindlicher Arten liegt. Das etwa 5,5 km nördlich gelegene FFH-Gebiet Schwattet Gatt führt im Standarddatenbogen Brutvorkommen von einem Paar Baumfalken auf. Für das etwa 1,2 km südlich gelegene FFH- Gebiet Berkel sind Brutvorkommen von Kiebitzen im Standarddatenbogen vermerkt. Für das nordwestlich angrenzende Naturschutzgebiet Wendfeld (BOR-026) liegt ein Hinweis auf Vorkommen von Großen Brachvögeln vor. Für die weitere Umgebung von mehr als 1.000 m Entfernung zu dem Vorhaben sind für das NSG Butenfeld Vorkommen der WEA-empfindlichen Vogelarten Bekassine, Goldregenpfeifer, Großer Brachvogel, Kiebitz, Rotschenkel und Uferschnepfe gemeldet. Das NSG Butenfeld liegt etwa 5 km nördlich der Planung. Für das betroffene Messtischblatt sind Brutvorkommen von Kiebitzen angegeben. Weitere konkrete Hinweise auf Vorkommen WEA-empfindlicher Vogelarten können aus dem Fachinformationssystem Geschützte Arten in NRW nicht gezogen werden. 7.3 Prüfrelevante Artvorkommen Die Planung liegt abseits von Schutzgebieten. Baubedingte Konflikte mit Artvorkommen der Schutzgebiete können daher ausgeschlossen werden. Für die artenschutzrechtliche Bewertung anlage- und betriebsbedingter Auswirkungen reicht nach Leitfaden zur Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von WEA in NRW eine Betrachtung der nach Leitfaden WEA-empfindlichen Arten / Artvorkommen aus. Prüfrelevant sind insofern die Hinweise auf Artvorkommen WEA-empfindlicher Arten, die aufgrund ihres Status (Brutvorkommen, Durchzügler oder Rastvorkommen) betroffen sein können. Insgesamt ergab die Datenrecherche in den Fachinformationssystemen sieben prüfrelevante Artvorkommen (siehe Tab. 7). Tab. 7: Prüfrelevante Artvorkommen aus der Datenrecherche Art, Artgruppen Wirkungspfad (vgl. Anhang 4 des Leitfadens) Betroffenheit (vgl. Anhänge 2 und 4 des Leitfadens) 1. Baumfalke Kollisionsrisiko Brutvorkommen 2. Bekassine Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb Brutvorkommen

ökon GmbH, Münster Seite 17 Art, Artgruppen Wirkungspfad (vgl. Anhang 4 des Leitfadens) Betroffenheit (vgl. Anhänge 2 und 4 des Leitfadens) 3. Goldregenpfeifer Meideverhalten Rast- und Zugvögel 4. Großer Brachvogel Meideverhalten Brutvorkommen 5. Kiebitz Meideverhalten Brutvorkommen, Rast- und Zugvögel 6. Rotschenkel Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb Brutvorkommen 7. Uferschnepfe Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb Brutvorkommen Die Präsenz dieser Arten und weiterer WEA-empfindlicher und planungsrelevanter Vogelarten im UG und eine möglicherweise vorliegende Betroffenheit wurden mittels avifaunistischer Bestandsaufnahmen überprüft. 8 Avifaunistische Untersuchung 2011-2012 In den Jahren 2011 und 2012 wurde das Gebiet eines ursprünglichen Planungsstandes mit insgesamt 15 WEA auf Vorkommen planungsrelevanter Vogelarten untersucht. Der damalige potenzielle Windeignungsbereich reichte von der Berkelaue im Süden bis auf Ackerflächen, die sich 850 m nördlich der im vorliegenden Antrag nördlichsten der geplanten Anlagen liegen. Das aktuelle Untersuchungsgebiet von 1.000 m um die geplanten Anlagenstandorte wurde somit im Rahmen der Vogeluntersuchung 2012 abgedeckt. Die Raumnutzung des Gebietes durch Vögel wurde durch eine Kartierung der Rastvögel von Oktober 2011 bis Ende März 2012 sowie eine Brutvogelkartierung von Februar 2012 bis Ende Juni 2012 intensiv dokumentiert. Es wurden sowohl die Brutvögel des Gebietes als auch Durchzügler, Rastvögel und Wintergäste erfasst. 8.1 Methoden Die Vogeluntersuchungen begannen im Herbst 2011 mit einer Erfassung der Rastvögel und Wintergäste. In der Zeit von Oktober 2011 bis Ende März 2012 wurden innerhalb des UG alle für WEA-empfindliche Vögel potenziellen Rastgebiete (große Ackerschläge, Gewässer, Feuchtwiesen, etc.) gezielt aufgesucht und auf rastende Vögel überprüft. Für die Rastvogelkartierung wurden insgesamt 8 Begehungen verwandt (siehe Tab. 8). Tab. 8: Rastvogelkartierung 2011-2012 Datum Art der Begehung Anmerkungen 14.10.2011 Zug- und Rastvogelkartierung (1) 25.10.2011 Zug- und Rastvogelkartierung (2) 03.11.2011 Zug- und Rastvogelkartierung (3) 08.11.2011 Zug- und Rastvogelkartierung (4) Die Tageszeiten der Erfassung wurden variiert (morgens, mittags, abends). Die Frühjahrstermine 2012 wurden zudem für die 21.02.2012 Zug- und Rastvogelkartierung (5) 01.03.2012 Zug- und Rastvogelkartierung (6) Horstbaumsuche genutzt. 12.03.2012 Zug- und Rastvogelkartierung (7) 21.03.2012 Zug- und Rastvogelkartierung (8) Die Brutvogeluntersuchung erfolgte vorwiegend im ehemaligen Windeignungsbereich und im Bereich der umliegenden Waldflächen. Bei Hinweisen auf Vorkommen WEA-empfindlicher Arten wurde auch in größerer Entfernung gezielt nach Vorkommen WEA-empfindlicher Arten gesucht. Für die Brutvogelkartierung wurden insgesamt 8 Begehungen in der Zeit von Ende Februar 2012 bis Ende Juni 2012 verwandt (siehe Tab. 9). Die Erfassung der Brutvögel erfolgte in Anlehnung an die standardisierten Methoden nach SÜDBECK et al. (2005), i.d.r. in den Morgenstunden (6.00-9.00 h) zur Zeit des intensivsten Vogelgesangs.

ökon GmbH, Münster Seite 18 Tab. 9: Brutvogelkartierung 2012 Datum Art der Begehung Anmerkungen 22.02.2012 Brutvogelkartierung (1) abends / nachts Eulen- Erfassung mittels Einsatz von Klangattrappe 28.03.2012 Brutvogelkartierung (2) 12.04.2012 Brutvogelkartierung (3) 17.04.2012 Brutvogelkartierung (4) 25.04.2012 Brutvogelkartierung (5) 15.05.2012 Brutvogelkartierung (6) 19.06.2012 Brutvogelkartierung (7) abends / nachts Jungeulen verhören und Wachtel-Erfassung mittels Einsatz von Klangattrappe 28.06.2012 Brutvogelkartierung (8) Zwei der 9 Brutvogelkartierungen wurden abends / nachts durchgeführt, um auch Vorkommen von dämmerungs- bzw. nachtaktiven Arten zu erfassen. Hierbei kamen zur Erfassung verschiedener Arten (z.b. Eulen, Rebhuhn, Wachtel, Ziegenmelker) auch Klangattrappen zum Einsatz. Während der Kartierdurchgänge wurden alle Revier anzeigenden Merkmale planungsrelevanter Vogelarten mit genauer Ortsangabe protokolliert. Anhand der aufgezeichneten Daten wurden die Revierzentren der erfassten Arten ermittelt. Seltener konnte auch der Brutplatz einer Art genau verortet werden. Die kartographische Verortung beschränkt sich auf die Darstellung planungsrelevanter Arten (vgl. Ergebniskarten im Anhang). Die kartographische Darstellung von Revierzentren oder Neststandorten in der Ergebniskarte fokussiert auf die WEA-empfindlichen oder möglicherweise baubedingt betroffenen Arten. Für WEAempfindliche Arten werden auch Einzelbeobachtungen ohne Revierverdacht /-nachweis in der Karte dargestellt. Weitere planungsrelevante Vogelarten, die offensichtlich nicht betroffen sein können, z.b. Spechte und Schwalben wurden mit geringerer Untersuchungstiefe erfasst. Eine gezielte Suche nach Neststandorten, Revierzentren, Bruterfolg, etc. erfolgte bei diesen Arten, nicht, da das Zeitbudget nötiger für die Erfassung der WEA-empfindlichen Arten benötigt wurde. Nicht planungsrelevante Vögel des Gebietes finden sich qualitativ in der Gesamtartenliste, aber nicht in der Ergebniskarte im Anhang. 8.2 Ergebnisse Insgesamt wurden im Rahmen der avifaunistischen Untersuchung 70 Vogelarten, darunter 22 planungsrelevante Arten nach KIEL (2005), erfasst. Mindestens 46 Arten konnten sicher als Brutvogel des Untersuchungsgebietes angesprochen werden. Bei weiteren 9 Arten ist unsicher, ob sie innerhalb des Untersuchungsgebietes gebrütet haben oder sich lediglich kurzzeitig oder unverpaart im Gebiet aufgehalten haben. Die übrigen 15 Arten sind aufgrund ihres Auftretens außerhalb der Brutzeit und ihrer Habitatansprüche sicher als Nahrungsgast oder Durchzügler anzusprechen. Eine vollständige Übersicht über alle im UG nachgewiesenen Arten befindet sich im Anhang (s. Anhang I). Als WEA-empfindlich gemäß MKULNV (2013) sind die Arten Großer Brachvogel, Kiebitz, Kormoran, Kornweihe, Lachmöwe und Rohrweihe einzustufen. Lediglich der Kiebitz wurde als Brutvogel des UG festgestellt. Die Vorkommen der planungsrelevanten Arten werden im Folgenden erläutert. Tab. 10: Liste der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen planungsrelevanten Vogelarten Deutscher Name Wissenschaftlicher RL Name NRW* Status ANMERKUNG 1. Baumpieper Anthus trivialis 3 B mit mind. 33 Revieren ein häufiger Brutvogel am Waldrand im Westen des Gebietes

ökon GmbH, Münster Seite 19 Deutscher Name Wissenschaftlicher RL Name NRW* Status ANMERKUNG 2. Feldlerche Alauda arvensis 3 S B je zwei Reviere auf Ackerflächen nördlich und südlich der L 608 3. Feldsperling Passer montanus 3 B/NG kleinere Brutkolonie im Nordosten des UG 4. Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus 2 B mit insges. 6 BP an Waldrändern und der ehem. Hofstelle Harks mäßig häufiger Brutvogel 5. Graureiher Ardea cinerea * NG nahrungsgast auf Ackerflächen im Sommer und Winter 6. Großer Brachvogel Numenius arquata 2 S NG je eine Sichtung eines einzelnen männlichen Vogels am 22.3. und am 17.4.2012 7. Habicht Accipiter gentilis V BV zweimaliges Verhören von Balzrufen im Südwesten des UG, 1 weiteres balzrufendes Männchen im Nordosten mit Horstfund 8. Heidelerche Lullula arborea 3 S B zwei Brutpaare jeweils an Waldrändern im Norden des UG 9. Kiebitz Vanellus vanellus 3 S B 17 Brutreviere im Gebiet davon 12 kolonieartig nördlich der Hofstelle Harks 10. Kormoran Phalacrocora carbo * DZ zweimalige Sichtung von kleineren, überfliegenden Trupps 11. Kornweihe Circus cyaneus 0 DZ Beobachtung eines jagenden Weibchens am 28.3.2012 12. Kuckuck Cuculus canorus 3 NG einmaliges Verhöhren eines Individuums am 17.4.2012 13. Lachmöwe Larus ridibundus * NG regelmäßige Sichtung überfliegender und nahrungssuchender Individuen ibs. Im Süden des UG 14. Mäusebussard Buteo buteo * B/BV/NG regelmäßige Beobachtung kreisender und rastender Individuen im Gebiet, ein Revier im Süden des UG, ein weiteres Revier im Norden anzunehmen 15. Rauchschwalbe Hirundo rustica 3 S NG regelmäßiger Nahrungsgast im UG 16. Rebhuhn Perdi perdi 2 S B mindestens ein, ggf. zwei Brutpaare in der Nähe der Hofstelle Harks 17. Rohrweihe Circus aeruginosus 3S N einmalige Beobachtung eines Nahrungsfluges im südlichen UG 18. Schwarzkehlchen Saicola rubicola 3 S BV einmalige Sichtung eines Paares am 25.4.2012 im NSG Wendfeld 19. Schwarzspecht Dryocopus martius * S B ein Revier im Norden des UG 20. Sperber Accipiter nisus * NG Nahrungsgast vor allem im Winter im nördlichen UG 21. Turmfalke Falco tinnunculus V S BV Brutverdacht in Kiefer im Nordosten des UG 22. Waldkauz Stri aluco * B zwei erfolgreiche Bruten im Süden des UG, zwei weitere rufende Männchen im Norden 23. Waldohreule Asio otus 3 B eine erfolgreiche Brut in Feldgehölz im Nordosten des UG 24. Waldwasserläufer Tringa ochropus - DZ einmalige Sichtung eines Einzeltieres am 12.4.2012 WEA-empfindliche Arten nach LANUV / MKULNV (2013) sind fett markiert grau unterlegte Zeilen kennzeichnen nach der Roten Liste NRW gefährdete Vogelarten Status: B = Brutvogel im Untersuchungsgebiet, BV = Brutverdacht, DZ = Durchzügler, NG = Nahrungsgast. *RL NRW: Rote Liste Nordrhein-Westfalen (SUDMANN et al. 2009) Gefährdungskategorie: 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, R = arealbedingt selten, V = Vorwarnliste, S = Naturschutzabhängig, W = gefährdete, wandernde Art, * = nicht gefährdet.

ökon GmbH, Münster Seite 20 8.2.1 Planungsrelevante Brutvögel Das Untersuchungsgebiet stellt sich als relativ baumarmes Niederungsgebiet mit großen Ackerschlägen dar. Im Westen wird die Niederung Hengeler-Wendfeld von ausgedehnten Kiefernforsten eingerahmt. Im Süden, in der Nähe der Berkelaue und auf den höher gelegenen Bereichen im Osten des UG befinden sich strukturreichere Biotopkomplee aus Äckern, Grünland, Hecken und kleinen Laubwaldparzellen. Folgende planungsrelevante Vogelarten wurden mit Brutrevieren im UG nachgewiesen: 8.2.1.1 Baumpieper Der Übergangsbereich von den Kiefernforsten im Westen des UG zu den westlich angrenzenden Ackerflächen ist relativ dicht mit Revieren von Baumpiepern belegt. Baumpieper sind als Bodenbrüter auf ungestörte, niedrige Vegetation angewiesen, die sie im Waldrandbereich der Kiefernforste vorfinden. Die Bäume des Waldrandes dienen als Start- und Landeplatz für Singflüge in die offene Landschaft. Insgesamt wurden im UG 33 Reviere dieser Art festgestellt. 8.2.1.2 Feldlerche Als ausgesprochene Offenlandart meiden Feldlerchen hohe Strukturen. Trotz grundsätzlicher Eignung vieler Ackerflächen wurden im Untersuchungsgebiet nur drei Reviere auf Ackerflächen nördlich und südlich der L 608 nachgewiesen. Im November 2011 wurde nur bei einer Rastvogelbegehung eine einzelne Feldlerche erfasst. 8.2.1.3 Feldsperling Im Osten des Untersuchungsgebietes wurde regelmäßig ein Trupp Feldsperlinge beobachtet. Die Tiere hielten sich häufig in niedrigen, straßenbegleitenden Hecken auf. Auch auf der ehemaligen Hofstelle Harks wurden Feldsperlinge beobachtet. Die Brutplätze dieser Nischenbrüter liegen wahrscheinlich in Gehölzen oder Gebäudenischen der Hofstellen. 8.2.1.4 Gartenrotschwanz Eine weitere Art der Waldränder ist der Gartenrotschwanz. Diese Art benötigt große Baumhöhlen oder Gebäudenischen als Brutplatz und insektenreiche Offenlandbereiche als Nahrungshabitat. Im Rahmen der Untersuchung 2012 wurden insgesamt 6 Gartenrotschwanz-Reviere nachgewiesen. Vier Reviere befinden sich an Waldrändern. Ein Revier wurde an einem Wohnhaus im Nordosten des Untersuchungsgebietes und ein weiteres an der ehemaligen Hofstelle Harks festgestellt. 8.2.1.5 Habicht Südwestlich des Untersuchungsgebietes befindet sich das Revier eines Paares Habichte. An zwei Kartierterminen wurde ein balzendes Männchen über Rufe wahrgenommen. Mindestens ein Tier wurde hier über Sichtungen nachgewiesen. Ein weiteres Habichtrevier wurde im Norden des UG festgestellt. Hier wurden zu Beginn der Brutzeit ein männlicher und ein weiblicher Habicht beobachtet und ein Horst verortet. 8.2.1.6 Heidelerche Am Rand der von Wald umgebenden Ackerfläche im Norden des Untersuchungsgebietes wurden zwei Reviere von Heidelerchen nachgewiesen. Die Männchen wurden mehrmals bei ausgedehnten Singflügen über dieser Ackerfläche und über südlich angrenzenden Ackerflächen beobachtet. Als bodenbrütende Art ist die Heidelerche auf niedrige, nicht zu dichte Bodenvegetation angewiesen. Solche Strukturen befinden sich im lichten Kiefernwald und an den randlichen, unbefestigten Feldwegen.

ökon GmbH, Münster Seite 21 8.2.1.7 Kiebitz Der Kernbereich des Windeignungsgebietes wird intensiv von Kiebitzen besiedelt. Insgesamt wurden in der Untersuchung 2012 17 Brutreviere festgestellt. Alle Reviergründungen fanden auf Ackerflächen statt. Gegebenenfalls befanden sich einzelne Brutplätze auch auf der Oberkante der entlang der Gräben zwischen den Ackerparzellen vorhandenen Uferböschungen mit Grasvegetation. Zwei Reviere befanden sich südlich der L 608 auf den großen Schlägen südlich der ehemaligen Hofstelle Harks. Zwei weitere Reviere wurden Anfang April auf Ackerflächen im Norden des Gebietes südlich des Moorbaches gegründet. Insgesamt 12 Brutpaare gründeten ihr Revier in kolonieartiger Anordnung auf den Flächen der Flurstücke 109 bis 112 der Flur 304 etwa 400 m nördlich der ehemaligen Hofstelle Harks. Ein weiteres Paar hat sich östlich des Weges angesiedelt. Das Gebiet der Brutkolonie liegt relativ grundwassernah und wird von mehreren Entwässerungsgräben durchzogen. In Kombination mit den etrem weitläufigen Sichtbeziehungen und dem großen Abstand zu hohen Strukturen zeichnen die Flächen als gut geeignete Lage für Kiebitze aus. Es ist davon auszugehen, dass es sich um einen traditionell genutzten Koloniestandort mit jährlich wechselnden Brutplätzen handelt, die jedes Jahr wieder aufgesucht werden. 8.2.1.8 Mäusebussard Mäusebussarde wurden regelmäßig im Gebiet beobachtet. Über der Hofstelle Kleverth im Süden des Untersuchungsgebietes wurde im April eine Reviergründung über die Beobachtung von Balzflügen nachgewiesen. Im weiteren Verlauf der Untersuchung sind die Mäusebussardsichtungen um diesen Bereich konzentriert. Weitere Sichtungen von jagenden und rastenden Mäusebussarden in der Brutzeit sowie von Thermikflügen liegen schwerpunktmäßig im Norden des UG. Es wird vermutet, dass diese Tiere einem weiteren an das UG angrenzenden Revier zugehörig sind. 8.2.1.9 Rauchschwalbe Im Untersuchungsgebiet wurden zur Brutzeit regelmäßig jagende Rauchschwalben beobachtet. Die Brutvorkommen dieser Art sind oft an landwirtschaftliche Betriebe mit Rinderhaltung geknüpft. Eine gezielte Nachsuche von Rauchschwalbennestern fand nicht statt. Es ist aber davon auszugehen, dass die Brutvorkommen der beobachteten Rauchschwalben auf Hofstellen im Westen des Untersuchungsgebietes zu finden sind. Die Brutvorkommen weiterer an Gebäude gebundenen Arten wie Haussperling und Hausrotschwanz werden ebenfalls dort vermutet. 8.2.1.10 Rebhuhn Im Rahmen der Untersuchung wurde die Präsenz von mindestens einem, evtl. zwei Rebhuhn- Brutpaaren nachgewiesen. Diese Art ist neben der offenen Agrarlandlandschaft auch auf insektenreiche, etensiv genutzte Saumbiotope für eine erfolgreiche Jungenaufzucht angewiesen. Die Nachweise gelangen durch Sichtbeobachtungen auf unbefestigten Feldwegen und Ackerflächen im Umfeld der ehemaligen Hofstelle Harks und auf Ackerflächen südlich der L 608. 8.2.1.11 Schwarzkehlchen Bei der Brutvogelerfassung wurde im NSG ein Brutpaar des Schwarzkehlchens erfasst. Da weitere Beobachtungen von Schwarzkehlchen mit Revier anzeigendem Verhalten nicht auftraten wird die Beobachtung als Brutverdacht gewertet. 8.2.1.12 Schwarzspecht Im Norden des Untersuchungsgebietes wurden an vier Geländeterminen Schwarzspechte beobachtet. Es wurden mehrere Tiere mit typischen Flugrufen und auch revieranzeigendes Trommeln dokumentiert. Nordöstlich des UG befinden sich Bäume mit frischen Schwarzspechthöhlen, so dass das Revierzentrum in diesem Bereich verortet wird.

ökon GmbH, Münster Seite 22 8.2.1.13 Turmfalke Im gesamten Untersuchungsgebiet wurden regelmäßig Turmfalken beobachtet. Zur Brutzeit traten Beobachtungen von Männchen und Weibchen im Norden des Gebietes auf. Typische Rufe eines Pärchens an einem Waldrand, an dem auch ein Horst festgestellt wurde, erhärten einen Brutverdacht an dieser Stelle. Die Nutzung des Horstes konnte im Rahmen der Begehungen jedoch nicht nachgewiesen werden. Ein weiterer Brutplatz wird im Bereich der Hofstelle Wewers oder den benachbarten Gehölzen im Südosten des erweiterten UG vermutet. 8.2.1.14 Waldkauz Durch den Einsatz einer Klangattrappe wurden Anfang März im Norden des UG zwei rufende Waldkauzmännchen nachgewiesen. Eine Reviergründung konnte jedoch nicht sicher bestätigt werden. Bei einer weiteren Abendbegehung am Ende der Brutzeit wurden jedoch zwei erfolgreiche Waldkauzbruten mit einmal mindestens einem und einmal mit 4 Jungvögeln im Süden des UG nachgewiesen. 8.2.1.15 Waldohreule Waldohreulen sind nicht zwingend an große, zusammenhängende Waldflächen gebunden. Reviere befinden sich oft in Waldrandlagen oder an Lichtungen. Entsprechend fand der Brutnachweis von Waldohreulen im Untersuchungsgebiet nicht im Fürstenbusch sondern in einem Feldgehölz im Osten des UG statt. Im Juni 2012 wurde hier eine erfolgreiche Brut mit mindestens zwei juvenilen Waldohreulen nachgewiesen. 8.2.2 Durchzügler, Rastvögel, Nahrungsgäste Von Oktober 2011 bis März 2012 wurde das Untersuchungsgebiet mit insgesamt 8 Terminen auf Rastvorkommen von Vögeln, insbesondere WEA-empfindliche Arten überprüft. Im Verlauf der Untersuchung wurde klar, dass die Ackerflächen des Untersuchungsgebietes keine regelmäßig genutzten Rastplätze WEA-empfindlicher Arten darstellen. Als einzige WEA-empfindliche Rastvogelart wurden kurzzeitig rastende Trupps von Kiebitzen festgestellt. Rastplätze weiterer WEAempfindlicher Arten, wie Goldregenpfeifer, Kranich, arktische Gänse oder Schwäne wurden im Untersuchungsgebiet während des gesamten Erfassungszeitraumes nicht ausgemacht. Das Gebiet wird aber von durchziehenden Arten kurzzeitig und von benachbart brütenden Arten sporadisch bis regelmäßig aufgesucht. Diese Arten besitzen keine regelmäßig genutzten Rastflächen innerhalb des UG. Unter den Durchzüglern und Nahrungsgästen befinden sich auch WEAempfindliche Arten. Alle planungsrelevanten Arten, die keine Brutreviere im UG haben, aber im Rahmen der Untersuchung im UG rastend, Nahrung suchend oder überfliegend festgestellt wurden, werden im Folgenden beschrieben: 8.2.2.1 Graureiher Im Rahmen der Untersuchung 2012 wurden Graureiher an 6 von 16 Terminen erfasst. Hinweise auf Brutvorkommen im UG oder der nahen Umgebung traten nicht auf. Es handelte sich meist um Einzeltiere, die an Gräben oder auf Grünland nach Nahrung suchten oder das Gebiet überflogen. 8.2.2.2 Großer Brachvogel An zwei Begehungsterminen (22. März und 17. April 2012) wurde jeweils ein männliches Einzeltier eines Großen Brachvogels im Untersuchungsgebiet beobachtet. Beide Sichtungen entstanden auf Ackerflächen nördlich der L 608 (vgl. Ergebniskarte). Nach Aussage eines ansässigen Landwirtes ist er sporadisch auch südlich der L 608 anzutreffen. Im Rahmen der Begehungen traten keine Sichtungen im südlichen UG auf. Nach der Erstbeobachtung wurde bei den folgenden Begehungen ein besonderes Augenmerk auf den Brachvogel gelegt, um den Status hinreichend sicher einordnen zu können und ggf. weitere Individuen festzustellen. Revieranzeigendes Verhalten wie

ökon GmbH, Münster Seite 23 z.b. Balzflüge oder die typischen trillernden Rufe wurden nicht erfasst. Weitere Individuen wurden nicht nachgewiesen. Das lediglich sporadische Auftreten im Untersuchungsgebiet wie auch das Fehlen von Nachweisen eines Weibchens oder von Revier anzeigenden Verhaltensweisen sprechen dafür, dass es sich um ein singuläres Männchen handelt, dass als Nahrungsgast des Untersuchungsgebietes anzusprechen ist. 8.2.2.3 Kormoran Lediglich zweimal wurden über dem Gebiet überfliegende Kormorane erfasst. Hinweise auf eine nahegelegene Brutkolonie oder regelmäßig genutzte Flugrouten liegen somit nicht vor. 8.2.2.4 Kornweihe Am 28. März wurde nördlich der Hofstelle Harks eine weibliche Kornweihe bei der Jagd beobachtet. Das Tier suchte die Gräben und Ackerflächen nach Beute ab und nahm mehrmals am Rand der Ackerflächen Platz. Es handelt sich um eine typische Beobachtung eines durchziehenden Einzeltiers. Als Brutvogel wären Kornweihen in dem Gebiet nicht zu erwarten. 8.2.2.5 Kuckuck Ein rufender Kuckuck wurde am 17. April im Norden des Gebietes festgestellt. 8.2.2.6 Lachmöwe Lachmöwen wurden mit insgesamt 5 Beobachtungen relativ regelmäßig im Gebiet beobachtet. Die Art brütet in Kolonien auf flachen Gewässern. Die nächste Brutkolonie befindet sich im Zwillbrocker Venn, etwa 12 km westlich des UG. Es ist anzunehmen, dass die beobachteten Individuen das Gebiet sporadisch zur Nahrungssuche aufsuchen. 8.2.2.7 Rohrweihe Am 17. April 2012 wurde eine weibliche Rohrweihe einmalig Nahrung suchend im südlichen UG beobachtet. Dieser Zeitpunkt liegt am Anfang der Brutzeit. Weitere Beobachtungen im Rahmen der Vogeluntersuchungen gelangen nicht. Die Rohrweihe ist somit evtl. noch auf dem Durchzug gewesen oder als Nahrungsgast im UG aufgetaucht. 8.2.2.8 Sperber Sperber wurden im Rahmen der Rastvogelerfassungen 2011 und 2012 dreimal erfasst. Zur Brutzeit wurde ein einzelner Sperber ein einziges Mal im Gebiet nachgewiesen. Es wird somit vermutet, dass ein Brutrevier von Sperbern außerhalb des untersuchten Gebietes liegt und Sperber nur sporadisch zur Jagd im Gebiet fliegen. 8.2.2.9 Uhu (nachrichtlich) Der Uhu wurde in der Untersuchung 2012 weder als Nahrungsgast noch als Brutvogel des UG festgestellt. Zum Zeitpunkt der Kartierungen war aber bekannt, dass in einer Sandgrube bei Ahaus-Barle, etwa 1.200 m nördlich des aktuellen UG ein Brutpaar Uhus regelmäßig brütet. Am 11. Juni 2014 wurde ein junger, gerade flugfähiger Uhu innerhalb des UG, etwa 350 m östlich der geplanten WEA 7 in einem Maisacker gefunden. Der junge Uhu wurde von Mitarbeitern des Ordnungsamtes der Stadt Stadtlohn unter Rücksprache mit dem Kreisveterinäramt wieder in der Sandgrube Barle ausgesetzt. Der Jung-Uhu war am 6. Mai 2014 von dem niederländischen Uhu-Eperten Gejo Wassink in der Sandgrube Barle beringt worden. Nach Auskunft von Herrn Wassink ist es möglich, dass der erste Ausflug diesen Jung-Uhu etwas zu weit von dem Revier der Eltern weggeführt hat.

ökon GmbH, Münster Seite 24 8.2.2.10 Waldwasserläufer Am 12. April 2012 wurde ein Waldwasserläufer, der aus einem Graben nordöstlich der Hofstelle Harks aufflog, erfasst. Es handelte sich wahrscheinlich um einen vereinzelten Durchzügler, der den Graben zur Rast und Nahrungsaufnahme nutzte. Als Brutvogel sind Waldwasserläufer im Gebiet nicht zu erwarten. 9 Artenschutzrechtliche Bewertung 9.1 Vogellebensräume und naturschutzrechtliche bedeutsame Gebiete Der Regelabstand nach dem Windenergie-Erlass (MBWSV & MKULNV 2015) von 300 m zu den im Informationssystem des LANUV NRW dargestellten naturschutzrechtlich bedeutsamen Gebieten und Vogellebensräumen wird für das NSG Wendfeld nicht eingehalten. Die im Windenergieleitfaden vorgeschlagene Pufferzone von 300 m wird um etwa 30 m unterschritten. Im Meldebogen des NSG Wendfeld ist als Schutzziel u.a. die Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten, insbesondere von seltenen, zum Teil stark gefährdeten Wat- und Wiesenvögeln aufgeführt. Als Wiesenvogelart ist der Große Brachvogel als Brutvogel im Meldebogen für das NSG aufgeführt. Im Rahmen der 2012 durchgeführten Brutvogeluntersuchung wurde lediglich abseits des NSG ein singuläres Männchen als Nahrungsgast im Untersuchungsgebiet nachgewiesen. Die Präsenz eines Paares oder Balzverhalten konnte nicht beobachtet werden. Ein Status als Brutvogel konnte daher nicht angenommen werden. Wahrscheinlich ist das NSG Wendfeld schon seit mehreren Jahren nicht mehr von Großen Brachvögeln besiedelt. Der Windenergie-Erlass eröffnet die Möglichkeit im Einzelfall in Abhängigkeit von den Erhaltungszielen oder dem Schutzzweck des Gebiets einen niedrigeren oder höheren Abstandswert festzusetzen. Ein größerer Abstand kann insbesondere gegenüber der Windenergienutzung empfindlichen Vogelarten angebracht sein. Da im vorliegenden Fall innerhalb des NSG keine Brutvorkommen von WEA-empfindlichen Arten nachgewiesen wurde, erfüllt die geringfügige Unterschreitung des Regelabstandes zu dem NSG zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände. 9.2 Bewertung möglicher baubedingter artenschutzrechtlicher Konflikte In Bezug auf baubedingte Konflikte sind auch nicht WEA-empfindliche, planungsrelevante Arten zu betrachten. Bezüglich der Vögel und auf der Grundlage der umfassenden für das UG durchgeführten Vogeluntersuchungen sind dies die in Tab. 10 aufgelisteten Arten. Die Liste lässt sich in einem ersten Schritt um alle Durchzügler und Nahrungsgäste reduzieren. Der Baubetrieb kann für diese sich allenfalls temporär in dem Wirkbereich des Baubetriebes aufhaltenden und mobilen Altvögel weder lebensbedrohend noch erheblich störend sein. Zudem besitzen die überplanten Ackerflächen offensichtlich keine Bedeutung für rastende Vögel. Hinsichtlich der verbleibenden nachgewiesenen Brutvögel liegen aus der Brutvogeluntersuchung konkrete Angaben zu Revieren bzw. Revierzentren / Brutplätzen vor, die gute Hinweise in Bezug auf die tatsächliche Gefährdung von Individuen liefern. Grundsätzlich können Boden brütende Feldvogelarten direkt (Zerstörung Gelege) oder indirekt (störungsbedingte Gelegeaufgabe) Baum bewohnende Vögel und

ökon GmbH, Münster Seite 25 sonstige, störungsempfindliche Vogelarten in unmittelbarer Nähe zum Baufeld (störungsbedingte Gelegeaufgabe, Einstellen der Jungenfütterung) betroffen sein. Ausgehend von dem Ergebnis der Brutvogelkartierung ist in Bezug auf Boden brütende Arten in erster Linie eine Betroffenheit von Kiebitzen zu nennen. Des Weiteren kommen in dem Gebiet auch Rebhühner und Feldlerchen vor. Die WEA 1, 3 und 5 bzw. deren Zuwegungen befinden sich auf Ackerflächen auf denen im Jahr 2012 Brutreviere bodenbrütender Feldvogelarten lagen. Die WEA 4, 6 und 7 bzw. deren Zuwegungen befinden sich recht nah an den im Jahr 2012 kartierten Revier-Zentren von Kiebitzen. Da die Brutplätze der genannten Arten jährlich wechseln können, ist nicht auszuschließen, dass im sich im Jahr der Bauarbeiten Umfeld einiger WEA oder deren Zufahrten ein Nest befindet. Bei einem Beginn der Arbeiten zur Brutzeit besteht die Gefahr der direkten Zerstörung von Gelegen. Auch Störungen durch die Anlage von Baustraßen auf Ackerflächen oder LKW-Verkehr kann zur Aufgabe bereits bebrüteter Gelege führen. Zur Vermeidung der Zerstörung von Gelegen und der Tötung nicht flügger Jungvögel oder der störungsbedingten Aufgabe von Gelegen ist es unbedingt erforderlich, die Arbeiten zum Aufstellen der WEA 1, 3, 4, 5, 6 und 7 sowie störungsintensive Bauarbeiten auf den zugehörigen Ackerflächen (z.b. Abschieben des Oberbodens, Einsatz von Baukränen) oder an Zuwegungen (z.b. Bau von Lagerflächen und Baustellenzufahrten) außerhalb der Brutzeit von Kiebitzen zu beginnen (s. Kap.10, Artenschutzrechtlich erforderliche Maßnahmen). Die WEA 2 und 8 liegen nah an Vertikalstrukturen, so dass im Wirkbereich der Baustraßen und Kranstellflächen keine Brutvorkommen bodenbrütender Feldvogelarten zu erwarten sind. Ausnahme: Sollte es aus terminlichen Gründen unabdingbar sein dennoch innerhalb der Brutzeit von Feldvogelarten zu bauen, kann eine baubedingte Zerstörung von Fortpflanzungsstätten von Feldvogelarten auch durch eine ökologische Baubegleitung vermieden werden. Die ökologische Baubegleitung muss sowohl die Planung und Umsetzung geeigneter Vergrämungsmaßnahmen inklusive der Herrichtung von Ausgleichsflächen als auch die die Begleitung der stattfindenden Bauarbeiten mit einschließen (vgl. Kap. 9.1, artenschutzrechtlich erforderliche Maßnahmen). Die ökologische Baubegleitung muss sicherstellen, dass keine Gefährdung von Fortpflanzungsstätten von Feldvogelarten eintritt. Im Fall von Bruten innerhalb der Baufelder müssen die Arbeiten bis zum Schlupf der Jungvögel eingestellt werden. Die Fällung von Bäumen kann Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Vögeln (und die hier nicht betrachteten Fledermäusen) betreffen. Für die Bereiche, in denen Gehölzfällungen notwendig sind liegen nach den Erkenntnissen der faunistischen Kartierungen keine Hinweise auf eine Betroffenheit planungsrelevanter Vogelarten vor. Ein nachträglicher Einzug ist jedoch nicht auszuschließen. Eine Tötung brütender Vögel ist zu vermeiden. Aus diesem Grund ist die Fällung von Bäumen grundsätzlich außerhalb der Brutzeit von Vögeln durchzuführen oder eine Tötung durch eine Fällung außerhalb der Brutzeit von Vögeln oder durch eine ökologische Baubegleitung auszuschließen. 9.3 Bewertung möglicher betriebs- und anlagebedingter artenschutzrechtlicher Konflikte Die Bewertung möglicher betriebs- und anlagebedingter artenschutzrechtlicher Konflikte richtet sich nach dem Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen (MKULNV 2013). Die Bewertung baubedingter Konflikte ist dagegen nicht Bestandteil der Vorgaben des Leitfadens. Die baubedingten Konflikte sind daher separat zu betrachten (siehe oben).

ökon GmbH, Münster Seite 26 Nach Leitfaden sind in Bezug auf mögliche betriebs- und anlagebedingte artenschutzrechtliche Konflikte ausschließlich die sogenannten WEA-empfindlichen Arten relevant und zu betrachten. Im Folgenden erfolgt eine Bewertung für die sechs im UG nachgewiesenen WEA-empfindlichen Arten: Großer Brachvogel Kiebitz Kormoran Kornweihe Lachmöwe Rohrweihe Die potenzielle Betroffenheit WEA-empfindlicher Arten orientiert sich an den artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen des 44 BNatSchG. Dabei wäre zu klären, ob für die erfassten WEAempfindlichen Arten ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko durch Kollision mit Masten oder Rotorblättern vorliegt. Auch eine Entwertung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten durch ein Meideverhalten gegenüber hohen Vertikalstrukturen erfüllt einen artenschutzrechtlichen Verbotstatbestand. Darüber hinaus wäre auch eine erhebliche Störung von Rastvorkommen artenschutzrechtlich relevant. Bezüglich des Kollisionsrisikos sind nach Leitfaden (MKULNV 2013) nur Brutvorkommen WEAempfindlicher Arten betroffen. Die festgestellten WEA-empfindlichen und kollisionsgefährdeten Arten Kormoran, Kornweihe, Lachmöwe und Rohrweihe besitzen keine Brutvorkommen oder essenzielle Nahrungshabitate im UG. Sie traten nur kurzzeitig als Durchzügler oder sporadischer Nahrungsgast auf. Der sporadische Durchflug oder relativ seltene Nahrungsflüge führen daher nicht zu einer signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos. Die Erfüllung eines artenschutzrechtlichen Verbotstatbestandes durch die Errichtung von WEA im UG kann für diese Arten somit ausgeschlossen werden. Eine differenzierte Betrachtung erfordern dagegen die Arten, die innerhalb des UG brüten (Kiebitz) oder die im Gebiet brüten könnten (Großer Brachvogel). 9.3.1 Großer Brachvogel Ein besonderer Nahrungsgast ist der Große Brachvogel. Diese im Kreis Borken nur noch mit wenigen Brutpaaren vertretene Art ist in der Vergangenheit Brutvogel im Brutvogel im NSG Wendfeld gewesen (vgl. Kap. 6.4). Im Rahmen der Untersuchung in der Brutsaison 2012 wurde festgestellt, dass das Gebiet nicht von einem Brutpaar Brachvögeln besiedelt ist. Insofern kann eine Artenschutzrechtliche Betroffenheit dieser Art nicht festgestellt werden. Gleichwohl wurde durch die zweimalige Sichtung einzelner Brachvögel festgestellt, dass der Untersuchungsraum eine gewisse Attraktivität auf Große Brachvögel ausübt. Bei ausreichend großem Angebot an Nahrungsflächen (etensiv genutztes Grünland) wäre unter Umständen auch eine Wiederansiedlung des Großen Brachvogels möglich. Die Ausgleichsmaßnahmen für die beeinträchtigten Kiebitzreviere (s.u.) sind aber hinsichtlich ihrer Struktur ebenfalls als Nahrungshabitat und unter Umständen auch als Brutrevier für Große Brachvögel geeignet, so dass die Maßnahmen für möglicherweise in der Nähe der Maßnahmenplanung vorkommende Brachvögel populationsstützend wirken. 9.3.2 Kiebitz Der Kiebitz zählt zu den Arten, die vertikale Strukturen und insofern auch die Nähe zu WEA meiden. Kiebitze gelten als Kulissenflüchter. Unter anderem zeigen Untersuchungen in von Kiebitzen

ökon GmbH, Münster Seite 27 besiedelten Windparks mehrheitlich einen Verdrängungseffekt durch Windenergieanlagen (STEINBORN & REICHENBACH 2008, STEINBORN & REICHENBACH 2011). Der sensible Meidebereich ist bis 100 m um die WEA mit statistischer Signifikanz nachzuweisen. Bei der Anlage von WEA im Abstand von weniger als 100 m zum Brutplatz von Kiebitzen wird daher von dem Abrücken der Kiebitzbrutplätze von der WEA ausgegangen. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass Kiebitzreviere durch häufige Störungen, z.b. durch Wartungsbetrieb der WEA aber auch durch die mögliche Ansiedlung von Raubsäugern am Mastfuß der WEA oder auch durch Schattenschlag der WEA beeinträchtigt werden. Der Bau von Kranstellflächen, Zuwegungen und der WEA selbst vermindert die als Brutrevier besiedelbaren Flächen im Windpark. Werden flächenintensive Arbeiten beim Bau der WEA, z. B. der Bau der Zuwegungen und Kranstellflächen sowie Baumaschinenbewegungen zur Brutzeit von Kiebitzen durchgeführt, besteht die Gefahr der direkten Zerstörung von Gelegen oder die störungsbedingte Aufgabe begonnener Bruten. Die Beeinträchtigung der bestehenden Kiebitz-Brutkolonie im Untersuchungsgebiet (bis zu 12 Brutpaare) wurde durch das Verschieben von WEA-Standorten vermindert. Der Kernbereich der Kiebitzkolonie wird nicht durch Windenergieanlagen oder Kranstellflächen beeinträchtigt. In den Randbereichen der Kolonie werden aber Reviere durch die Anlage der hohen Vertikalstruktur und auch durch die zunehmende Störung bei Befahren der Zuwegungen beeinträchtigt. Insbesondere in Jahren, in denen die Anbaufrucht für Kiebitze im Kernbereich der Kolonie ungünstig ist (z.b. Anbau von Ackersenf oder Wintergetreide) verringern sich die Möglichkeiten zum Ausweichen auf besser geeignete Freiflächen. Ein vollständiger Verlust traditionell genutzter Reviere ist nicht abzuleiten. Die Anlage der WEA in der Nähe von Kiebitz-Revieren führt aber zu einer Verringerung der Brutmöglichkeiten im betrachteten Raum. Die Betroffenheit von Kiebitzen und der erforderliche Ausgleich werden anhand eines einfachen Modells berechnet. In einem Radius von 100 m um einen geplanten WEA-Standort wird von einem vollständigen Revierverlust ausgegangen. In einem Abstand von 300 m zu den für 2012 kartierten Brutplätzen wird aufgrund der Erhöhung der Störung und der Verknappung nutzbarer Fläche für Bruthabitate eine Minderung der Lebensraumqualität angenommen. Als Minderung für die beeinträchtigten Reviere wird ein Ausgleich in der Größenordnung von 10 % eines vollständigen Revieres, also 0,15 ha angesetzt. Durch sechs der geplanten Anlagen liegt eine Betroffenheit des Kiebitzes nach diesem Modell vor. In der Tabelle ist dargestellt, durch welche geplanten WEA eine Betroffenheit von Kiebitzen ausgelöst wird und für wie viele Brutpaare jeweils. Tab. 11: Beeinträchtigungen von Kiebitzen durch die geplanten WEA (Zuordnung) WEA Anzahl betroffene Anmerkungen Kiebitz-Brutpaare (BP) WEA 1 1 BP das betroffene BP wird außerdem durch die WEA 4 beeinträchtigt WEA 2 --- WEA 3 2 BP eines der betroffenen BP wird außerdem durch die WEA 5 beeinträchtigt WEA 4 5 BP ein im Süden betroffenes BP wird außerdem durch die WEA 1 beeinträchtigt WEA 5 1 BP das betroffene BP wird außerdem durch die WEA 3 beeinträchtigt WEA 6 4 BP WEA 7 1 BP abends / nachts Jungeulen verhören und Wachtel-Erfassung mittels Einsatz von Klangattrappe WEA 8 --- Insgesamt sind sechs der acht WEA für die Betroffenheit von Kiebitzen verantwortlich. Von den WEA 2 und WEA 8 sind dabei keine Beeinträchtigungen von Kiebitzen zu erwarten. Die stärkste Betroffenheit geht von der WEA 4 aus, deren Wirkbereich fünf Brutpaare umfasst.

ökon GmbH, Münster Seite 28 Die Quantifizierung des Ausgleichsbedarfes ist in Abb. 2 dargestellt. Innerhalb des 100 m-radius um die WEA-Standorte befindet sich nur ein Revier. Das Revier an der WEA 1 wurde allerdings schon im Rahmen eines Stallneubaus ausgeglichen. Weitere 12 Reviere innerhalb des Windparks befinden sich innerhalb des 300 m-radius um die WEA-Standorte. Die Berechnung ergibt somit für den teilweisen Ausgleich von 12 Revieren einen Gesamtausgleichsbedarf von 12 0,15 ha = 1,8 ha Ausgleichsfläche. Abb. 2: Ermittlung des Kiebitz-Ausgleiches anhand von Abstandsradien Geeignete Ersatzreviere können durch die Anlage von ebenen, zeitweise mit Wasser überstauten Flächen mindestens 100 m entfernt von hohen Vertikalstrukturen angelegt werden. Es empfiehlt sich die Ausschürfung von Blänken von mindestens 2.000 m² Größe und die dünne Einsaat von Grünland. Die Vegetation ist durch Verzicht auf Düngung und Mahd im Winter dauerhaft niedrig zu halten.