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Transkript:

Die HGV-Personalberatung informiert über:

Unbefristeter Arbeitsvertrag... 4 Teilzeitvertrag (Part-Time)...5 Einstellung von Bürgern aus EU-Ländern... 6 Einstellung von Bürgern aus den neuen EU-Ländern (seit 1. Mai 2004)... 6 Einstellung von Bürgern aus Nicht-EU-Ländern... 7 Befristeter Arbeitsvertrag in Jahresbetrieben... 8 Befristeter Arbeitsvertrag in Saisonbetrieben... 9 Sommerzeit-Vertrag für Studenten... 10 Lehrlingsvertrag... 10 Freiwilliges Praktikum...... 11 Ausbildungs- und Orientierungspraktikum... 12 Teilzeit / saisonale Anstellung von selbstständigen Landwirten... 13 Aushilfen... 14 Arbeitsvertrag auf Abruf... 14 Arbeitskräfte-Überlassung... 15 Musiker in Gastbetrieben... 16 Weitere Verträge im Gastgewerbe... 17

60 % bis 90 % des Bruttolohnes der 4. Lohngruppe Ja (siehe untenstehende Tabelle) 1) 55 % bis 85 % des Bruttolohnes der 4. Lohngruppe Ja 1) nach Lohntabelle des Kollektivvertrags Ja 1) Taschengeld von bis zu 600 Euro brutto monatlich (freiwillig!) Nein 2) Taschengeld von bis zu 600 Euro brutto monatlich Nur INAIL 2) 1) NISF/INPS rentenversichert und gegen Arbeitsunfälle (INAIL) 2) ohne Rentenversicherung, nur gegen Arbeitsunfälle (INAIL)

Wie wird ein normaler Arbeitsvertrag abgeschlossen? Dazu braucht es: Daten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers Datum der Aufnahme Einstufung/Qualifizierung Bruttolohn Probezeit Beschreibung des Arbeitsverhältnisses Mit dem Arbeitsvertrag verpflichtet sich der Arbeitnehmer, gegen eine geistige oder körperliche Arbeit unter der Leitung des Arbeitgebers zu verrichten. Der Arbeitsvertrag begründet das Arbeitsverhältnis mit den sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten, die grundsätzlich im Kollektivvertrag festgelegt sind. Wer kann mit einem solchen Vertrag beschäftigt werden? Alle Arbeitnehmer bzw. Jugendlichen, welche das 16. Lebensjahr vollendet haben. Anstellungsbestätigung Dem Arbeitnehmer muss am ersten Arbeitstag eine Anstellungsbestätigung mit Angabe der Bestimmungen zum Datenschutzgesetz sowie zur Arbeitssicherheit ausgehändigt werden. Die erfolgt laut zustehender Lohngruppe, die je nach Einstufung und Kategorie des Betriebes verschieden ist. Die Lohngruppen sind im Kollektivvertrag festgelegt. Die wichtigsten Rechte und Pflichten, die sich aus dem Arbeitsvertrag ergeben: Schutz der Persönlichkeit gesunde Arbeitsbedingungen Schutz vor Unfällen Recht auf Arbeitsleistung Weisungsrecht Disziplinarstrafen Arbeitsleistung Sorgfaltspflicht Gehorsamspflicht Treuepflicht Schweigepflicht bezahlen Persönlichkeit des Arbeitnehmers achten Für gesunde Arbeitsbedingungen sorgen

Beschreibung des Teilzeitvertrages Arbeitnehmer, welche weniger als 40 Stunden pro Woche arbeiten, können mit einem Teilzeitarbeitsvertrag beschäftigt werden. Der Teilzeitvertrag muss beinhalten: Angaben über den Arbeitnehmer und Arbeitgeber Beginn des Arbeitsverhältnisses den genauen Stundenplan Angabe der Arbeitstage Teilzeitbeschäftigte werden laut den geltenden Bestimmungen des Nationalen Kollektivvertrages entlohnt. Zum normalen Stundenlohn müssen auch der 13. und 14. Monatslohn sowie der zustehende Anteil an Urlaub, Freistunden und Abfertigung bei Fälligkeit ausbezahlt werden. Besonderheiten * Das Legislativdekret Nr. 276 vom 10. September 2003 und der Nationale Kollektivvertrag des Tourismussektors (Confcommercio) vom 27. Juli 2007 sowie das Landesabkommen vom 27. August 2008 sehen die Möglichkeit von Zusatzarbeit auf freiwilliger Basis vor. Diesbezüglich gilt folgende Regelung: Im Bedarfsfall können Zusatzstunden im Ausmaß von 50 Prozent der im individuellen Vertrag vorgesehenen monatlichen Arbeitszeit geleistet werden. Diese Zusatzarbeit darf auf keinen Fall die Anzahl der Wochenstunden überschreiten, die im Nationalen Kollektivvertrag für den Tourismussektor (Confcommercio)für die Vollzeitbeschäftigung vorgesehen ist. d) Bankette und andere Ereignisse mit Ausnahmecharakter e) saisonbedingte Mehrarbeit Als Berechnungsgrundlage gilt die individuelle jährliche Arbeitszeit. Die Zusatzarbeit muss vom Arbeitgeber beantragt und genehmigt werden. Diese Regelung kann bei horizontaler, vertikaler und auch bei gemischter Teilzeitform angewendet werden. Es können auch flexible - elastische - Klauseln im individuellen Arbeitsvertrag vorgesehen werden. Die Zusatzarbeit wird mit einem Aufschlag von 39 Prozent entlohnt. Dieser Zuschlag für die Mehrstunden beinhaltet die Anteile für 13. und 14. Monatslohn sowie für Urlaub, Freistunden und Feiertage. Als Berechnungsgrundlage gilt die individuelle jährliche Arbeitszeit. Die Zusatzarbeit muss vom Arbeitgeber angeordnet oder genehmigt werden. Die Leistung der Zusatzarbeit erfolgt seitens des Arbeitnehmers auf freiwilliger Basis. Bei Änderung von Voll- auf Teilzeit muss der Arbeitsvertrag beim Arbeitsservice beglaubigt werden. Zu beachten: Überstunden in dem Sinne gibt es nicht, wenn mehr Stunden gearbeitet werden, handelt es sich um Mehrstunden innerhalb der 40-Stunden-Woche. Auf die Mehrstunden wird ein Aufschlag von 39 Prozent berechnet. Ein Arbeitnehmer kann gleichzeitig auch zwei oder mehrere Arbeitsverhältnisse mit Teilzeitvertrag eingehen (auch z. B. ein Vollzeit- und zusätzlich ein Teilzeitverhältnis). Zusatzarbeit bei längerer Abwesenheit in folgenden Fällen: a) Krankheit/Unfall (über einen Monat) b) Urlaub c) Schwierigkeiten bei der Personalsuche * Siehe Landesabkommen vom 27. August 2008.

Beschreibung des Arbeitsverhältnisses Arbeitnehmer aus EU-Ländern sind den einheimischen Arbeitnehmern gleichgestellt. Wer kann Arbeitnehmer aus EU- Ländern beschäftigen? Alle Arbeitgeber können EU-Bürger beschäftigen. Wie wird der Arbeitsvertrag abgeschlossen? Dazu braucht es: Daten des Arbeitgebers und Arbeitnehmers Datum der Aufnahme Einstufung/Qualifizierung Bruttolohn Probezeit Die erfolgt laut zustehender Lohngruppe, die je nach Einstufung und Kategorie des Betriebes verschieden ist. Die Lohngruppen sind im Kollektivvertrag festgesetzt. Besonderheiten Seit 11. April 2007 muss der Arbeitnehmer (falls er mehr als 90 Tage beschäftigt wird) die Eintragung beim Meldeamt der zuständigen Gemeinde vornehmen. Mitzubringen sind der Personalausweis/Reisepass und die Einstellungsbestätigung bzw. der Arbeitsvertrag. Der Arbeitnehmer erhält vom Meldeamt der Gemeinde eine Abgabebestätigung, welche sorgfältig aufbewahrt werden muss. Wer kann Arbeitnehmer aus den neuen EU-Ländern beschäftigen? Alle Arbeitgeber können Bürger aus den neuen EU-Ländern beschäftigen. Wie wird ein Arbeitsvertrag abgeschlossen? Dazu braucht es: Daten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers Datum der Aufnahme Einstufung/Qualifizierung Bruttolohn Probezeit

Die erfolgt laut zustehender Lohngruppe, die je nach Einstufung und Kategorie des Betriebes verschieden ist. Die Lohngruppen sind im Kollektivvertrag fest - gesetzt. Seit 11. April 2007 muss der Arbeitnehmer (falls er mehr als 90 Tage beschäftigt wird) die Eintragung beim Meldeamt der zuständigen Gemeinde vornehmen. Mitzubringen sind der Personalausweis/Reisepass und die Einstellungsbestätigung bzw. der Arbeitsvertrag. Der Arbeitnehmer erhält vom Meldeamt der Gemeinde eine Abgabebestätigung, welche sorgfältig aufbewahrt werden muss. Wer kann mit einem solchen Vertrag beschäftigt werden? Eingereicht werden können Anträge um Arbeitsgenehmigungen für Arbeitnehmer: aus Serbien, Kroatien, Montenegro; aus Staaten, die mit Italien bilaterale Abkommen über die Saisonarbeit unterzeichnet haben: Albanien, Tunesien; aus Staaten, die spezielle Abkommen über die Zusammenarbeit im Bereich der Einwanderung unterzeichnet haben: Marokko, Ägypten, Nigeria, Moldawien und Sri Lanka; für Arbeitnehmer aus jedem Land, sofern sie den Besitz einer saisonalen Aufenthaltsgenehmigung für die letzten drei Jahre nachweisen können. Wie wird ein Arbeitsvertrag für Nicht- EU-Bürger abgeschlossen? Dazu braucht es: Daten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers Datum der Aufnahme und Enddatum Einstufung/Qualifizierung Bruttolohn Probezeit Die erfolgt laut zustehender Lohngruppe, die je nach Einstufung und Kategorie des Betriebes verschieden ist. Die Gruppen sind im Kollektivvertrag festgesetzt. Besonderheiten Das Arbeitsservice erteilt für Saisonbeschäftigte im Gastgewerbe die Arbeitsgenehmigung unter Berücksichtigung des Vorrangrechtes. Die Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung wird für die Dauer von neun² Monaten im Kalenderjahr ausgestellt. Das saisonale Kontingent wird jährlich von der Landesarbeitskommission bzw. vom Arbeitsministerium festgelegt. Die Abwicklungsprozedur für die Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung eines Nicht-EU-Bürgers nimmt insgesamt ca. 5 Wochen in Anspruch. Der Arbeitnehmer muss im Herkunftsland ein Einreisevisum beantragen. 2) Für Jahresbetriebe steht jährlich ein begrenztes Kontongent für sog. Jahresgenehmigungen zur Verfügung.

Beschreibung des Arbeitsverhältnisses Bei diesem Vertrag wird die Dauer des Arbeits - verhältnisses im Vorhinein festgelegt. Er läuft mit Erreichen des festgelegten Termins aus, d.h. es bedarf keiner Kündigung. Im Gastgewerbe wird besonders für saisonale Stellen der befristete Vertrag abgeschlossen. Für Arbeitnehmer, die Mitarbeiter ersetzen, die wegen Schwangerschaft, Krankheit, Unfall oder Militär befristet abwesend sind, kann ebenfalls der Zeitvertrag angewandt werden. Voraussetzungen Die Anwendung der Höchstzahlen gemäß Artikel 74 des Kollektivvertrages vom 27. Juli 2007 ist bindend. Die Anzahl der Arbeitnehmer im Jahresbetrieb bestimmt die Anzahl der Zeitverträge, die ausgestellt werden können. Weiters muss die genaue Begründung der Befristung angegeben werden (siehe Art. 78 des Kollektivvertrages vom 27. Juli 2007). 0 bis 4 Beschäftigte 5 bis 9 Beschäftigte 10 bis 25 Beschäftigte 26 bis 35 Beschäftigte 36 bis 50 Beschäftigte mehr als 50 Beschäftigte Italien 4 Arbeitnehmer 6 Arbeitnehmer 7 Arbeitnehmer 9 Arbeitnehmer 12 Arbeitnehmer 20 Prozent * In Südtirol können die Höchstzahlen laut Landesabkommen vom 27. August 2008 um 60 Prozent erhöht werden. Südtirol 6 Arbeitnehmer 9 Arbeitnehmer 11 Arbeitnehmer 14 Arbeitnehmer 19 Arbeitnehmer 32 Prozent Wer kann Arbeitnehmer mit Zeitvertrag einstellen? Alle Arbeitgeber, welche die oben aufgelisteten Höchstzahlen einhalten, können Arbeitnehmer mit Zeitvertrag einstellen. Bei saisonalen Stellen kann der Zeitvertrag maximal für 10 Monate abgeschlossen werden. Das Arbeitsverhältnis kann in dieser Zeit weder vom Arbeitgeber noch vom Arbeitnehmer aufgelöst werden (Ausnahme: giusta causa). Wie wird der Vertrag auf Zeit abgeschlossen? Für den Zeitvertrag in Jahresbetrieben gelten dieselben Angaben wie für den Zeitvertrag in Saisonbetrieben (siehe Landesabkommen vom 27. August 2008). Höchstdauer Für Jahresbetriebe ist eine Höchstdauer von bis zu 10 Monaten vorgesehen. Die erfolgt laut entsprechender Lohngruppe zuzüglich 8 Prozent Saisonzuschlag, berechnet auf Grundlohn, Kontingenzzulage und provinzialem Element. Auflösung/Enddatum Arbeitsverträge auf bestimmte Zeit laufen mit Erreichen des Termins aus. Voraussetzung ist die genaue Angabe des Enddatums oder eines Ereignisses (z.b. Ostern, Allerheiligen). Es genügt nicht, nur Saisonende anzugeben. Fehlt das genaue Enddatum, so muss eine schriftliche Kündigung mit 15 Kalendertagen gemacht werden. a) Vorzeitige Auflösung des Zeitvertrages von Seiten des Arbeitgebers: Falls der Arbeitnehmer ohne Rechtfertigungsgrund oder wegen der Schließung des Betriebes aus Verschulden des Arbeitgebers oder aus diesem anlastbaren Gründen entlassen wird, hat der Arbeitnehmer Anrecht auf Entschädigung in Höhe der, die ihm vom Tag der Entlassung bis zum Ende der Vertragsdauer zugestanden hätte. b) Vorzeitige Auflösung des Zeitvertrages von Seiten des Arbeitnehmers: Wird der Zeitvertrag vorzeitig von Seiten des Arbeitnehmers ohne gerechtfertigten Grund aufgelöst bzw. wird ein ungerechtfertigtes Fernbleiben vor Vertragsende festgestellt, so hat der Arbeitgeber das Recht, eine Entschädigung in maximaler Höhe der dem Arbeitnehmer noch zustehenden en (Lohn, 13. und 14. Monatslohn sowie Urlaub, Abfertigung, usw.) einzubehalten. Besonderheiten Bei der Meldung beim Amt für Arbeitsmarktbeobachtung muss angegeben werden, dass es sich um eine Aufnahme mit Vertrag auf Zeit handelt. Die Bestimmungen des Legislativdekretes Nr. 368 vom 6. September 2001 müssen berücksichtigt werden.

Beschreibung des Arbeitsverhältnisses Bei diesem Vertrag wird die Dauer des Arbeitsverhältnisses im Vorhinein festgelegt. Er läuft mit Erreichen des festgelegten Termins aus, d.h. es bedarf keiner Kündigung. Im Gastgewerbe wird besonders für saisonale Stellen der befristete Vertrag abgeschlossen. Für Arbeitnehmer, die Mitarbeiter ersetzen, die wegen Schwangerschaft, Krankheit, Unfall oder Militär befristet abwesend sind, kann ebenfalls der Zeitvertrag angewandt werden. Wer kann Arbeitnehmer mit Zeitvertrag einstellen? Von dieser Regelung können alle Betriebe, unabhängig ob Saison- oder Jahresbetriebe mit Saisontätigkeit, Gebrauch machen, welche 70 Tagen im Kalenderjahr durchgehend geschlossen oder insgesamt 120 Tage nicht zusammenhängend geöffnet haben. Ausschlaggebend ist auf jeden Fall die effektive Schließungszeit des Betriebes. Wer kann Arbeitnehmer mit Zeitvertrag aufnehmen? Alle Arbeitgeber, welche die gesetzliche Regelung des Zeitvertrages einhalten. Wie wird der Vertrag auf Zeit abgeschlossen? Der Zeitvertrag muss folgende Angaben beinhalten: Daten des Arbeitgebers und Arbeitnehmers Datum der Aufnahme Vertragsende bzw. Angabe des zu ersetzenden Arbeitnehmers Einstufung/Qualifizierung Bruttolohn Probezeit Die erfolgt laut entsprechender Lohngruppe zuzüglich 8 Prozent Saisonzuschlag, berechnet auf Grundlohn, Kontingenzzulage und provinzialem Element. Auflösung/Enddatum Arbeitsverträge auf bestimmte Zeit laufen mit Erreichen des Termins aus. Voraussetzung ist die genaue Angabe des Enddatums oder eines Ereignisses (z.b. Ostern, Allerheiligen). Es genügt nicht, nur Saisonende bei der Auflösung anzugeben. Fehlt das genaue Enddatum, so muss eine schriftliche Kündigung mit 15 Kalendertagen gemacht werden. a) Vorzeitige Auflösung des Zeitvertrages von Seiten des Arbeitgebers: Falls der Arbeitnehmer ohne Rechtfertigungsgrund oder wegen der Schließung des Betriebes aus Verschulden des Arbeitgebers oder aus diesem anlastbaren Gründen entlassen wird, hat der Arbeitnehmer Anrecht auf eine Entschädigung in Höhe der, die ihm vom Tag der Entlassung bis zum Ende der Vertragsdauer zugestanden hätte. b) Vorzeitige Auflösung des Zeitvertrages von Seiten des Arbeitnehmers: Wird der Zeitvertrag vorzeitig von Seiten des Arbeitnehmers ohne gerechtfertigten Grund aufgelöst bzw. wird ein ungerechtfertigtes Fernbleiben vor Vertragsende festgestellt, so hat der Arbeitgeber das Recht, eine Entschädigung in maximaler Höhe der ihm noch zustehenden en (Lohn, 13. und 14. Monatslohn sowie Urlaub und Abfertigung usw.) einzubehalten. Besonderheiten³ Der Saisonvertrag kann für eine maximale Dauer von 10 Monaten abgeschlossen werden. Wird diese Zeitdauer überschritten, so ist dies ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit. Der Arbeitsvertrag auf Zeit ist ein befristeter Vertrag und kann in dieser Zeit weder vom Arbeitgeber noch vom Arbeitnehmer aufgelöst werden (Ausnahme giusta causa). 3) Siehe Landesabkommen vom 27. August 2008.

Beschreibung des Arbeitsverhältnisses Während des Zeitraumes von Juni bis Oktober können die Betriebe Zeitverträge mit Studenten abschließen und zwar mit einer Mindestdauer von 6 und einer Höchstdauer von 14 Wochen effektiver Arbeitszeit, wenn diese folgende Schulen besuchen: a) eine Hotelfachschule; b) eine fachbezogene Oberschule; c) eine Universität mit fachbezogener Studienrichtung. Ausnahme: Im Bereich Service können auch mit Schülern, die keine fachbezogene Schule besuchen, Zeitverträge abgeschlossen werden. Wer kann einen Schüler einstellen? Alle Arbeitgeber, welche die Rahmenbedingungen des Landesabkommens vom 27. August 2008 für den Tourismussektor einhalten. Wie wird der Zeitvertrag abgeschlossen? Er muss folgende Bestandteile aufweisen: Daten des Arbeitgebers und Arbeitnehmers Datum der Aufnahme Einstufung/Qualifizierung Bruttolohn Dauer des Ferialvertrages Probezeit Angabe des Kollektivvertrages und des Landesabkommens Die für Ferialpraktikanten beträgt zwischen 55 Prozent und 85 Prozent der Normaleinstufung. Beschreibung des Arbeitsverhältnisses Mit diesem Vertrag können Jugendliche als Lehrlinge in einem dualen Ausbildungsverhältnis (Schule - Betrieb) eingestellt werden. Die Lehrlinge besuchen während des Lehrverhältnisses die Berufsschule in Blockkursen zu jeweils 10 Wochen. Dauer der Berufsschule für Kochlehrlinge: drei Mal 10 Wochen für Kellnerlehrlinge: drei Mal 10 Wochen für Bürofachkräfte: in der Regel ein Tag pro Woche für ein Schuljahr Wer kann Lehrling sein? Jugendliche zwischen 15 und 25 Jahren; die Lehrzeit dauert bei Köchen, Servierfachkräften und Bürofach - kräften 36 Monate. Wer kann Lehrlinge aufnehmen? Betriebe, die dafür eine eigene Lehrlingsgenehmigung haben; sie wird vom Amt für Lehrlingswesen auf unbestimmte Zeit ausgestellt. Voraussetzung ist, dass der Ausbilder eine entsprechende Qualifikation (Diplom, usw.) hat. Wie wird der Lehrlingsvertrag abgeschlossen? Der Lehrlingsvertrag muss vom Arbeitgeber und auch vom Lehrling (bei Minderjährigen auch vom erziehungsberechtigten Elternteil) in dreifacher Ausfertigung unterzeichnet werden. Eine Kopie erhält der Lehrling, eine weitere der Arbeitgeber, die dritte wird dem Amt für Lehrlingswesen innerhalb von 30 Tagen ab Aufnahmedatum zugestellt. Der Lehrlingsvertrag enthält: Daten des Arbeitgebers und des Lehrlings Datum der Aufnahme Einstufung/Qualifizierung (z. B. Koch bzw. Kellner) Bruttolohn Dauer des Lehrverhältnisses Probezeit Kollektivvertrag angeben (z.b. Gastgewerbe) Je nach Lehrjahr werden gestaffelte Löhne zwischen 60 Prozent und 90 Prozent der Normaleinstufung ausbezahlt. Die erfolgt auch während des Berufsschulbesuches. Bei Saisonbetrieben muss das Berufsschulgeld mit Auflösung des Arbeitsverhältnisses anteilsmäßig ausbezahlt werden. Das Berufsschulgeld (derzeit 55 Prozent) wird auf Antrag der Arbeitgeber von der Südtiroler Tourismuskasse (STK) rückvergütet.

Besonderheiten Nach Ablauf der Lehrzeit wird der Arbeitnehmer in die vierte Lohngruppe eingestuft. Wird der Lehrling nach Abschluss des Lehrverhältnisses mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag eingestellt, so sind für die Dauer von weiteren 12 Monaten die Sozialabgaben gleichbleibend. Beschreibung des Praktikums Das Praktikum ist für Schüler in der Ferienzeit gedacht, um die Berufswahl durch Erfahrungen in der Arbeitswelt zu erleichtern. Es handelt sich um kein Arbeitsverhältnis. Bei festgestelltem Missbrauch des Ausbildungs- und Orientierungspraktikums wird dieses als Arbeitsverhältnis betrachtet, und der Betrieb kann für einen Zeitraum von 3 Jahren keine Praktikanten mehr beschäftigen. Dauer des Praktikums mindestens 2 Wochen maximal 3 Monate pro Jahr und nicht mehr als 6 Monate insgesamt. Wer kann ein Praktikum absolvieren? Schüler und Studenten, deren Ausbildung nach der Ferienzeit fortgesetzt wird. Zugelassen sind auch jene Schüler, die die Matura erlangt haben, auch wenn sie keiner Ausbildung nach der Ferienzeit nachgehen. Voraussetzung für Mittelschüler ist der Pflichtschulabschluss und die Einschreibung in eine Oberschule oder Berufsschule. Mindestalter: 15 Jahre Wer ist für die Genehmigung des Praktikantenvertrages zuständig? Das sowohl vom Betrieb als auch vom Praktikanten ausgefüllte und unterschriebene Abkommen ist beim Arbeitsservice einzureichen. Der Beginn des Praktikums darf erst nach erteilter Genehmigung durch die Abteilung Arbeit erfolgen. Taschengeld Die Landesarbeitskommission empfiehlt für die Praktikanten ein Taschengeld von bis zu 600 Euro brutto pro Monat. Die Auszahlung erfolgt über einen regulären Lohnstreifen (Artikel 7-bis, V.P.R. 600/73). Besonderheiten Der Betrieb versichert den Praktikanten gegen Arbeitsunfälle beim INAIL und sorgt mit einer Versicherung für die zivilrechtliche Haftung. Wie viele Praktikanten kann ein Betrieb aufnehmen? Betriebe mit 1 bis zu 5 Beschäftigten auf unbefristete Zeit: Betriebe mit 6 bis 19 Beschäftigten auf unbefristete Zeit: Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten auf unbefristete Zeit: 1 Praktikant 2 Praktikanten 10 Prozent Für Saisonbetriebe gilt die Regelung laut Mitteilung des Arbeitsministeriums vom 18. September 1998, wonach Beschäftigte mit befristetem Arbeitsvertrag jenen mit unbefristetem Arbeitsvertrag gleichgestellt sind.

Beschreibung des Praktikums Das Ausbildung- und Orientierungspraktikum bietet Studenten die Möglichkeit, Erfahrungen in der Arbeitswelt zu sammeln. Das praktische Anlernen und die Orientierung am Arbeitsplatz stellen den Schwerpunkt des Praktikums dar, während die Arbeitsleistung im Hintergrund steht. Es handelt sich dabei um kein Arbeitsverhältnis. Dauer des Praktikums mindestens 2 Wochen maximal 12 Monate mit entsprechender Begründung. Wer kann ein Ausbildungs- und Orientierungspraktikum durchführen? Die Zielgruppe für ein Ausbildungs- bzw. Orientierungspraktikum sind Schüler und Studenten sowie Schul- und Universitätsabsolventen, welche die Ausbildung vor nicht mehr als 12 Monaten (Schule) bzw. 18 Monaten (Universität) abgeschlossen haben. Voraussetzung ist der Abschluss der Schulpflicht und die Vollendung des 15. Lebensjahres. Im Zeitraum von Schulende bis zum darauf folgenden Schulbeginn können die Studenten, die ordnungsgemäß in einem Studienzyklus eingeschrieben sind, ein Sommer- Orientierungspraktikum absolvieren. Es ist nicht möglich, ein Praktikum durchzuführen, wenn der Jugendliche bereits Praktika von insgesamt 12 Monaten absolviert hat. An wen ist der Antrag zu stellen? An das zuständige Amt für Arbeitsservice Bozen bzw. auch an die Außenstellen. Taschengeld Das Entgelt wird direkt vom Ausbildungsbetrieb (Arbeitgeber) ausbezahlt. Man empfiehlt den Betrieben, ein Taschengeld im Rahmen von bis zu 600 Euro pro Monat zu bezahlen. Die Auszahlung erfolgt über einen regulären Lohnstreifen (Artikel 7-bis, V.P.R. 600/73). INAIL und Haftpflichtversicherung Der Betrieb muss die Praktikanten gegen Unfälle beim INAIL versichern und sorgt für eine ordnungsgemäße Abdeckung der zivilrechtlichen Haftung des Praktikanten gegenüber Dritten durch eine Haftpflichtversicherung. Bei Unfällen während des Praktikums sorgt der Betrieb für die Meldung des Vorfalles innerhalb der von den geltenden Bestimmungen vorgesehenen Zeiten bei den Versicherungsinstituten, beim INAIL, bei der zuständigen Behörde für öffentliche Sicherheit (Quästur oder Gemeinde) sowie bei dem von der Abteilung Arbeit ernannten Tutor. Wie viele Praktikanten kann ein Betrieb aufnehmen? Betriebe mit 1 bis zu 5 Beschäftigten auf unbefristete Zeit: Betriebe mit 6 bis 19 Beschäftigten auf unbefristete Zeit: Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten auf unbefristete Zeit: 1 Praktikant 2 Praktikanten 10 Prozent Für Saisonbetriebe gilt die Regelung laut Mitteilung des Arbeitsministeriums vom 18. September 1998, wonach Beschäftigte mit befristetem Arbeitsvertrag jenen mit unbefristetem Arbeitsvertrag gleichgestellt sind.

Beschreibung des Arbeitsverhältnisses Das Gesetz Nr. 97 vom 31. Januar 1994, Art. 18, sieht vor, dass Landwirte in Teilzeitform oder saisonal beschäftigt werden können. Dabei muss der Arbeitgeber keine Sozialabgaben entrichten. Wer kann mit einem solchen Vertrag beschäftigt werden? Arbeitnehmer, die als selbstständige Landwirte versichert sind und eine Eigenerklärung bzw. beglaubigte Selbsterklärung der Gemeinde (Notorietätsakt) über die Eintragung als selbstständige Landwirte dem Arbeitgeber vorlegen. Wie wird der Vertrag abgeschlossen? Es wird ein Teilzeit- bzw. befristeter Saisonvertrag abgeschlossen. Krankheit/Unfall Bei Abwesenheit durch Krankheit bzw. Arbeitsunfall steht dem selbstständigen Landwirt keine Ergänzungszahlung zu. Auch von Seiten des INAIL bzw. NISF/IMPS wird kein Krankengeld/Unfallgeld ausbezahlt. Besonderheiten Bei der Beschäftigung von selbstständigen Landwirten braucht der Arbeitgeber keine Sozialabgaben zu entrichten. Den Anteil des Arbeitgebers (ca. 26,93 Prozent) und den Anteil des Arbeitnehmers (ca. 9,19 Prozent), also insgesamt ca. 36,12 Prozent, spart der Arbeitgeber an Sozialabgaben ein, da der selbstständige Landwirt bereits die Pensionsbeiträge bei der Bauernkrankenkasse (SCAU) einzahlt. Dazu braucht es folgende Unterlagen: Daten des Arbeitgebers und Arbeitnehmers Datum der Aufnahme Vertragsende Die erfolgt laut entsprechender Lohngruppe.

Beschreibung des Arbeitsverhältnisses Arbeitnehmer, welche bei Banketten, Hochzeiten, Kongressen, usw. aushelfen, können mit einem sogenannten Aushilfe-Arbeitsvertrag beschäftigt werden (Gesetz Nr. 448 vom 23.12.98, Artikel 54, Komma 4). Wer kann Arbeitnehmer mit einem solchen Vertrag beschäftigen? Alle Arbeitgeber können Aushilfen beschäftigen. Was muss dieser Arbeitsvertrag beinhalten? Angaben über den Arbeitnehmer und Arbeitgeber Beginn des Arbeitsverhältnisses genauer Stundenplan Angabe der Arbeitstage Besonderheiten Diese Anstellungsform gilt in der Regel für Arbeiten, welche nicht mehr als 3 Tage andauern, und nur für die Qualifizierung der 4., 5., 6s., 6. und 7. Gehaltsstufe. Die Anstellungszeit muss bei diesen Verträgen mindestens 4 Stunden pro Tag sein. Die Sozialabgaben werden nur auf die effektiv gearbeiteten Stunden berechnet. Die erfolgt laut zustehender Lohngruppe, die je nach Einstufung und Kategorie des Betriebes verschieden ist. Dafür wurden folgende Brutto-Stundenlöhne inklusive aller zusätzlichen Lohnelemente (13. und 14. Monatslohn, Urlaub, Freistunden und Abfertigung) vereinbart. Die Sozialabgaben werden nur auf die effektiv 4. Gruppe 5. Gruppe 6s Gruppe 6. Gruppe 7. Gruppe Sozialabgaben: ja Lohnsteuer: ja ab Juli 2008 ab Juli 2009 12,11 Euro 12,34 Euro 11,54 Euro 11,76 Euro 11,04 Euro 11,25 Euro 10,91 Euro 11,11 Euro 10,21 Euro 10,40 Euro Beschreibung: Arbeitsvertrag auf Abruf Arbeitnehmer, welche gelegentlich, also nicht kontinuierlich z.b. an Wochenenden arbeiten, können mit diesem Vertrag beschäftigt werden. Der Arbeitsvertrag muss folgende Elemente beinhalten Angaben über den Arbeitnehmer und Arbeitgeber Beginn des Arbeitsvertrages Enddatum, falls es ein befristeter Vertrag sein soll Klausel betreffend der Bereitschaftszulage Matrikelnummer /Sozialabgaben Die erfolgt laut zustehender Lohngruppe, die je nach Einstufung und Kategorie des Betriebes verschieden ist. Dafür wurden folgende Brutto-Stundenlöhne inklusive aller zusätzlichen Lohnelemente (13. und 14. Monatslohn, Urlaub, Freistunden und Abfertigung) vereinbart. Die Sozialabgaben werden nur auf die effektiv gearbeiteten Arbeitsstunden berechnet. Die Auszahlung erfolgt über einen regulären Lohnstreifen. Beim Arbeitsvertrag auf Abruf müssen die Arbeitstage sowie die individuellen Arbeitszeiten nicht im Vertrag festgehalten werden.

Besonderheiten Der Arbeitsvertrag auf Abruf kann im Gastgewerbe vor allem für die Bereiche Küche, Service und Zimmer angewandt werden. Die Biagi-Reform (Legislativdekret Nr. 276 vom 10. September 2003), das Rundschreiben des Arbeitsministeriums Nr. 4 vom 2. Februar 2005 und das Gesetzesdekret Nr. 112 vom 25. Juni 2008 sehen vor, dass dieser Vertragstyp im Gastgewerbe im Laufe des Kalenderjahres nur in jenen Zeiträumen anwendbar ist, in welchen effektiv unvorhergesehene Arbeit anfällt: an Wochenenden (Freitag ab 13 Uhr bis Montag 6 Uhr) zu Weihnachten (vom 1. Dezember bis zum 10. Januar) Ostern (Palmsonntag bis Dienstag nach Ostern) Sommer (vom 1. Juni bis 30. September) Bereitschaftszulage Wenn der individuelle Arbeitsvertrag einen fixen Bereitschaftsdienst vorsieht, dann muss eine Zusatzentlohnung von 20 Prozent bezahlt werden. Wird kein Bereitschaftsdienst verlangt, so muss dies im Arbeitsvertrag eigens festgehalten werden. Zu beachten: Der Arbeitnehmer mit Arbeitsvertrag auf Abruf muss vor Arbeitsbeginn den Arbeitsvertrag unterzeichnen sowie regulär im Lohnbuch eingetragen werden. Arbeitnehmer, welche wöchentlich regelmäßig, z. B. immer samstags oder sonst an einem beliebigen Wochentag arbeiten, müssen mit einem vertikalen oder horizontalen Teilzeitvertrag beschäftigt werden. Beim Arbeitskräfte-Überlassungsvertrag stellt eine spezielle Agentur Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung. Die Agentur muss in einem eigenen Verzeichnis eingetragen sein. Wer kann mit einem solchen Vertrag beschäftigt werden? Alle Arbeitnehmer und Jugendlichen. Besonderheiten Die Agentur stellt die Kosten für die laut effektiv gearbeiteten Stunden sowie die Lohnnebenkosten dem Arbeitgeber in Rechnung. Der Betrieb ist also von der Führung des Lohnbuches befreit. Bitte unbedingt überprüfen, ob die Agentur im Besitz der vorgesehenen Genehmigung von Seiten des Arbeitsministeriums ist. Wie wird der Vertrag abgeschlossen? Der Vertrag wird schriftlich zwischen Auftraggeber (= Arbeitgeber) und der Agentur, welche die Arbeitnehmer zur Verfügung stellt, abgeschlossen. Der Arbeitnehmer erhält die laut gearbeiteten Stunden/Tagen direkt von der Agentur.

Die Beschäftigung von Musikern in Gastbetrieben ist unbürokratisch möglich, sofern der Musiker bzw. die Musikgruppe selbst die Unbedenklichkeitserklärung ( permesso di agibilitá ) vorweisen kann. Diese Bestätigung ist notwendig, damit der Betrieb die Sozialabgaben (ENPALS) sowie die zusammenhängende Bürokratie nicht zu seinen Lasten hat. Die Musiker bzw. Musikgruppen können sich in Genossenschaften eintragen, welche die Leistungen an die Betriebe in Rechnung stellt. Der Arbeitgeber (Betrieb) ist dafür verantwortlich, dass vor Beginn einer musikalischen Darbietung die Unbedenklichkeitserklärung vorliegt. Bereits vor Jahren wurde der Versuch gestartet, die Hobbymusiker nicht in die Kategorie der Berufsmusiker einzustufen. Das Haushaltsgesetz Nr. 296 vom 27. Dezember 2006, Art. 188 (Anlage 3), und das Gesetz Nr. 222 vom 29. November 2007 regeln ganz klar, wer von den Sozialabgaben ENPALS befreit ist. Hobbymusiker Studenten Jugendliche bis zu 18 Jahren Pensionisten Weiters auch für jene, welche eine obligatorische Pensionsversicherung nachweisen können. Für die Musik- bzw. Künstlertätigkeit darf ein Jahreseinkommen von maximal 5.000 Euro erzielt werden. Dies bewirkt, dass bis zu einem Jahresbruttoeinkommen von 5.000 Euro keine Sozialabgaben ENPALS geschuldet sind. Wird dieser Betrag überschritten, so müssen auf den Differenzbetrag die ENPALS-Beiträge im Ausmaß von 33 Prozent bezahlt werden.

Das Arbeitsmarktreformgesetz (Biagi-Reform) aus dem Jahr 2003 sieht noch weitere Verträge vor, auf welche aufgrund der komplexen Materie hier nicht eingegangen werden kann, aber auch aufgrund der Tatsache, dass im Tourismussektor diese Verträge in der Regel eher selten angewandt werden können. Wir empfehlen Ihnen, von Fall zu Fall den entsprechenden Vertrag im Vorfeld zu besprechen. Vertragsarten Koordinierte und fortwährende Mitarbeiter Projektarbeit Gelegentliche Mitarbeit bis 5.000 Euro pro Jahr (max. 30 Tage) Arbeitsplatzteilung (Job Sharing) Eingliederungsverträge Die Entsendung von Arbeitskräften Bei der Jobbörse im Internet können Arbeitgeber ihre Stellengesuche in das Netz stellen bzw. auch Stellenbewerber ausfindig machen. Ihre Vorteile Die Registrierung des Betriebes und die Eingabe des Stellengesuches ist einfach. Bei Bekanntgabe der freien Stelle wird die Information drei Mal hinterlegt: im Internet, bei den Ämtern für Arbeitsservice und über das EURES-System im Ausland (scheint in 17 EU-Ländern auf). Das Stellenangebot kann jederzeit verändert bzw. gelöscht werden. Die Einträge können auch in anonymer Form verbreitet werden. Dazu müssen sich interessierte Arbeitgeber mit dem Amt für Arbeitsservice in Verbindung setzen. Eigentümer und Herausgeber: HGV-Service Genossenschaft, 39100 Bozen, Schlachthofstraße 59, Tel. 0471 317 700 - Verantwortlich für den Inhalt: Dr. Nikolaus Stoll - Druck: Ferrari-Auer, BZ, Kapuzinergasse 7-9, reg. Trib. Bozen Nr. 23/84.

Folgende Bestimmungen gelten für alle Arbeitsverträge im Gastgewerbe: Vertragsform Alle Arbeitsverträge müssen in schriftlicher Form abgefasst werden. Die wichtigsten Termine bei der Aufnahme von Arbeitnehmern Aushändigung der Arbeitsbestätigung/Arbeitsvertrag mit Angabe der Probezeit vor Arbeitsbeginn. Die Probezeit gilt nur dann, wenn diese schriftlich bei Arbeitsbeginn vereinbart wurde. Eintragung ins Matrikelbuch vor Arbeitsbeginn Eintragung ins Stundenregister am ersten Arbeitstag Anmeldung beim Amt für Arbeitsmarktbeobachtung einen Tag vor Arbeitsbeginn (neu seit 1. Dezember 2008). Mit 1. Januar 2009 tretet das Einheitslohnbuch in Kraft. Erforderliche Dokumente gültiger Personalausweis oder Reisepass Steuernummer gültiger Sanitätsausweis eventuelle Dokumente für Familiengeld Dienstzeugnisse/Diplome Arbeitsgenehmigung (bei Nicht-EU-Bürgern) Arbeitszeiten 40 Stunden pro Woche. Ruhetag pro Woche Der Ruhetag umfasst 24 Stunden ohne Unterbrechung: Jahresbetriebe: 1,5 Tage Saisonbetriebe: 1 Tag Bei Notwendigkeit kann der Ruhetag mit Einverständnis des Arbeitnehmers auch in Zeiträumen von mehr als einer Woche gewährt werden, vorausgesetzt, die Dauer des Ruhetages entspricht 24 Stunden pro 6 Arbeitstage (d.h. 2 Tage alle 14 Tage, jeweils von 0 Uhr bis 24 Uhr). Überstunden bei Tagesüberstunden: 30 Prozent Aufschlag bei Nachtüberstunden (24 Uhr bis 6 Uhr): 60 Prozent Aufschlag Nachtarbeit Wird ein Arbeitnehmer zur Nachtarbeit herangezogen, also in der Zeit zwischen 24 Uhr und 6 Uhr, muss ein Aufschlag von 25 Prozent gewährleistet werden. Ärztliche Visite bei Nachtarbeit Die ärztliche Visite bei Nachtarbeit in den Bereichen, wo dieser Landeszusatzvertrag zur Anwendung kommt wird folgendermaßen geregelt: Die ärztliche Visite ist nur dann erforderlich, wenn die Arbeitszeit mehr als 3 Stunden (berechnet ab 24.00 Uhr) andauert, und dies an mindestens 80 Tagen im Jahr. Feiertagsarbeit Bei Feiertagsarbeit steht dem Arbeitnehmer ein zusätzlicher Tageslohn mit 20 Prozent Aufschlag zu. Urlaub Der Urlaubsanspruch beträgt 26 Arbeitstage pro Kalenderjahr. Ruhetage und Feiertage dürfen nicht als Ferien berechnet werden. Darüber hinaus stehen dem Arbeitnehmer 104 Stunden (= 15,60 Tage) als Arbeitszeitreduzierung (permessi) zu. Diese 104 Stunden umfassen auch die 32 Stunden für abgeschaffte kirchliche Feiertage und können in Halbtages- oder Tagesabwesenheiten genossen werden (z. B. Arztvisiten usw.). Lohnauszahlung Die wird dem Mitarbeiter gemäß den lokalen Bräuchen innerhalb Monatsende mit einer maximalen Toleranz von 6 Tagen ausbezahlt. Wenn die Auszahlung der innerhalb dieser Frist aus technischen Gründen nicht möglich ist, muss innerhalb der obgenannten Frist eine Anzahlung in Höhe von mindestens 90 Prozent der voraussichtlich geschuldeten mit Restzahlung innerhalb der nächs - ten 10 Tage erfolgen. Die en müssen mittels Lohnstreifen erfolgen, auf welchen die Anzahl der entlohnten Tage, der entsprechende Betrag, das Ausmaß eventueller Überstunden und alle anderen Lohnelemente angegeben sein müssen. Bei Barzahlung soll der Lohnstreifen auf jeden Fall vom Arbeitnehmer als Bestätigung unterschrieben werden.

Jugendschutzgesetz Bei den Arbeitszeiten gelten folgende Regelungen: ab 15 Jahren: 40 Wochenstunden, aufgeteilt auf 5 Arbeitstagen. Das heißt, den Jugendlichen müssen 2 Ruhetage (auch nicht zusammenhängende) gewährt werden. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keine Überstunden leisten Es muss jährlich eine Kontrollvisite bei einem Sprengelhygienearzt oder bei einem Arzt des öffentlichen Gesundheitsdienstes durchgeführt werden. Kündigungen Eine Auflösung (Kündigung) des Arbeitsverhältnisses muss grundsätzlich in schriftlicher Form erfolgen. Dabei sind die im Nationalen Kollektivvertrag sowie im Gesetz Nr. 108 vom 11. Mai 1990 verankerten Bestimmungen und Richtlinien einzuhalten. Die Kündigungsfristen sind je nach Einstufung und Dienstalter verschieden. Wir empfehlen, die genauen Spielregeln im eigenen HGV-intern zu Kündigungsschutz durchzulesen (siehe auch unter ). Arbeitsstreitfälle - Versicherungszeiten - Verjährungsfristen Bei Arbeitsstreitfällen steht Ihnen die HGV- Personalberatung mit Rat und Tat zur Seite. Zudem vertritt der HGV seine Mitglieder in der Schlichtungs - kommission beim Arbeitsservice. Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses stellt sich oft die Frage, was der Arbeitnehmer alles unterschreiben muss, damit nicht im Nachhinein Beanstandungen folgen. Dabei muss klargestellt werden, dass eine Anfechtung von getätigten Unterschriften jederzeit möglich ist. Wir empfehlen Ihnen, sich an folgende Regeln zu halten: Die Lohnauszahlung muss monatlich innerhalb sechsten des darauffolgenden Monats erfolgen. Die Zahlung kann in bar, mittels Scheck oder Überweisung durchgeführt werden. Bei Barzahlung muss der Lohnstreifen unterschrieben werden. Dabei sollte neben der Unterschrift klar stehen, dass der Betrag vom Kästchen /Netto ausbezahlt wurde. Bei Scheck bzw. Überweisung ist die Unterschrift empfehlenswert. Weiters soll auch das Stunden-/Präsenzregister ordnungsgemäß geführt und unterschrieben werden. Vorauszahlungen auf den 13ten und 14ten Monatslohn, Urlaub und Abfertigung sind laut Landesabkommen vom 27. August 2008 nicht gestattet. Haben Sie eine klare transparente Lohnvereinbarung beim Arbeitseintritt vereinbart, so können Sie davon ausgehen, dass es in der Regel bei der Endabrechnung zu keinen Unstimmigkeiten kommen kann. Lohnguthaben a) Der Arbeitnehmer kann innerhalb von 5 Jahren nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eventuelle Guthaben (z. B. Überstunden usw.) rechtlich einfordern. b) Hat der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine eigene Verzichtserklärung unterschrieben (siehe Muster auf ), so kann diese innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses angefochten werden. Versicherungszeiten In der Regel gilt, dass der Arbeitnehmer bis zu 10 Jahre eventuelle Ansprüche hinsichtlich nicht gemeldeter Versicherungszeiten geltend machen kann. Entlassung Eine Entlassung von Seiten des Arbeitgebers kann innerhalb von 60 Tagen vom Arbeitnehmer selbst bzw. von der Gewerkschaft oder einem Rechtsanwalt angefochten werden. HGV-Bozen Schlachthofstraße 59 39100 Bozen Tel. 0471 317 800, Fax 0471 317 801 Personalberatung.Bozen@HGV.it HGV-Meran Gampenstraße 97 - Service Center Maia 39012 Meran Tel. 0473 233 148, Fax 0473 210 352 Personalberatung.Meran@HGV.it HGV-Brixen Dantestraße 29 - Brixinia Center 39042 Brixen Tel. 0472 834 389, Fax 0472 837 235 Personalberatung.Brixen@HGV.it HGV-Bruneck Rienzfeldstraße 46 39031 Bruneck Tel. 0474 555 563, Fax 0474 552 787 Personalberatung.Bruneck@HGV.it HGV-Schlanders Hauptstraße 40 39028 Schlanders Tel. 0473 620 281, Fax 0473 621 264 Personalberatung.Schlanders@HGV.it

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