Sozialausschuss Sitzungsdatum öffentlich

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Transkript:

I. Anmeldung TOP: 1.0 Sozialausschuss Sitzungsdatum 09.06.2016 öffentlich Betreff: Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.03.2016 Anlagen: 1.1 Entscheidungsvorlage 1.2 Beschlussvorschlag Bisherige Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Bericht Abstimmungsergebnis angenommen abgelehnt vertagt/verwiesen Sachverhalt (kurz): Der vorliegende Antrag, einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK für Nürnberg gemeinsam mit den relevanten Akteuren zu erstellen, trifft auch die Vorstellung der Verwaltung; ein solcher Aktionsplan soll als Fahrplan und Maßstab dazu dienen, Nürnberg zu einer zunehmend inklusiveren Kommune weiterzuentwickeln. Die Vorlage stellt das weitere Vorgehen vor. Beschluss-/Gutachtenvorschlag: siehe Beilage 001 12.2015 Seite 1 von 3

1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Das Projekt hat finanzielle Auswirkungen, von denen nur ein Teil der Kostenhöhe bekannt ist - s.u.. ( weiter bei 2.) Nein ( weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten 500.000 Folgekosten 0 pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv davon Sachkosten 70.000 pro Jahr davon konsumtiv 500.000 davon Personalkosten 180.000 pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Kosten konnten noch nicht abgestimmt werden, da zunächst einmal entschieden werden muss, ob Nürnberg den vorgeschlagenen Weg zu einer inklusiveren Stadt überhaupt gehen möchte. 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein ( weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt Seite 2 von 3

2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Stellenanträge konnten noch nicht abgestimmt werden, da zunächst einmal entschieden werden muss, ob Nürnberg den vorgeschlagenen Weg zu einer inklusiveren Stadt überhaupt gehen möchte. 3. Diversity-Relevanz: Nein Ja Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Der Aktionsplan hat zum Ziel, Menschen mit Einschränkungen das Alltagsleben zu erleichtern und einen möglichst barrierefreien Zugang zu allen Bereichen des sozialen und öffentlichen Lebens zu sichern. 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) II. Herrn OBM III. Ref. V Nürnberg, 18.05.2016 Prölß (2335) Seite 3 von 3

Beilage: 1.1 zur Sitzung des Sozialausschusses am 09.06.2016 Ein realistisches, auf verlässlichen Zahlen fußendes und nicht länger von Mitleid und Defiziten geprägtes Bild von Menschen mit Behinderungen ist eine wesentliche Voraussetzung zur Verwirklichung des Inklusionsgedankens. Nationaler Aktionsplan der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung der UN-BRK Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.03.2016 1. Hintergrund Im Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen heißt es Über 7 Mio. Menschen gelten in Deutschland als schwerbehindert, rund 17 Mio Menschen über 18 Jahren leben mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder chronischen Krankheiten, die sie im täglichen Leben einschränken. Das sind jede vierte Frau und jeder vierte Mann. Jeder von uns kennt folglich einen Menschen aus der unmittelbaren Umgebung, der von Beeinträchtigungen betroffen ist. Allein diese Zahlen geben einen Eindruck davon, dass Inklusion, selbst wenn man dieses Thema zunächst auf Menschen mit Behinderungen beschränkt, kein Nischenthema ist. Eine weitere Zahl unterstreicht dies: Nur 5 % der Menschen mit Behinderung haben diese von Geburt an; 95 % erwerben eine Beeinträchtigung im Laufe ihres Lebens und niemand ist davor geschützt, zu diesen 95 % zu gehören. Treffen die vorhandenen Beeinträchtigungen auf ungünstige Umweltfaktoren, entsteht eine doppelte Behinderung die, die jemand mitbringt und diejenigen, die zusätzlich gemacht werden: Das reicht von Treppen, die Menschen mit Bewegungseinschränkungen von der WC-Nutzung in einem Restaurant oder dem Besuch des nächstgelegenen Geldinstitutes, Arztes etc. ausschließen. Oder sie erfordern wie bei der Bahn (wenn es denn funktioniert) - einen langen organisatorischen Vorlauf, der Reisen schon mal um das Doppelte verlängert, weil Umsteigezeiten mindestens eine halbe Stunde betragen müssen, was in der Regel bedeutet, dass man als Rollstuhlfahrer/-in am Umsteigeort nicht den nächsten Anschlusszug nutzen kann, selbst wenn man ihn erreichen würde. Es fehlen Induktionsanlagen nicht nur in manchen Tagungs-und Versammlungsorten oder Spielstätten, sondern auch dort, wo persönliche Beratung stattfindet. Es fehlt ein durchgängig barrierefreies Internet mit Vorlesefunktion für blinde Menschen. Es fehlen Erklärungen in leichter Sprache bei komplexen, weil den Notwendigkeiten der Rechtssicherheit gehorchenden, Formulierungen z.b. in Bescheiden: Ein Wortungetüm wie Rechtsbehelfsbelehrung schafft nicht zwangsläufig Verstehen und Vertrauen. Diese kleine Auswahl ließe sich sehr verlängern; deutlich werden sollte, dass Inklusion in allen Lebensbereichen notwendig, aber oft weder schnell noch leicht und - in den meisten Fällen auch nicht kostenfrei zu haben ist. Es handelt sich vielmehr um eine Vielzahl ganz unterschiedlicher Prozesse, die einander unter Umständen auch widersprechen: Eine

- 2 - Bürgersteigabsenkung ist gut für Rollstuhlfahrer/-innen, aber nicht zwangsläufig für blinde Menschen; in diesem Fall gibt es zwar einen Kompromiss - der Bürgersteig wird nicht zur Gänze abgesenkt - aber solche Kompromisse zu finden, ist oft nicht leicht und auch nicht immer möglich. Eine hohe Sitzhöhe bei Bänken/Stühlen im Öffentlichen Raum hilft vielen bewegungseingeschränkten und/oder älteren Menschen für kleinwüchsige Menschen sind sie ein Hindernis. Signaltöne und Ansagen helfen ebenfalls blinden Menschen für Anwohner sind sie hingegen manchmal einfach Lärm. Es wird von allen Seiten viel Fingerspitzengefühl, aber auch Kompromissbereitschaft notwendig sein, um Lösungen zu finden, die die Stadt auf dem Weg zur inklusiven Gesellschaft voranbringen. 2. Vorhandene Planungen Der beigefügte Antrag der Fraktion Bündnis 90/Grünen vom 14.03.2016 deckt sich mit den Überlegungen der Verwaltung: Für 2016 ist vorgesehen, den Rahmen eines Aktionsplanes zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention abzustecken (Ziele, Arbeits-, Handlungsfelder, Schwerpunkte, Verfahren etc.). Die folgenden Instrumente sollen dabei zum Einsatz kommen, um eine möglichst hohe Beteiligung und verbunden damit auch einen hohen Rückhalt bei den Nürnberger Bürgerinnen und Bürgern zu schaffen: 2.1 Inklusionskonferenz Um die Entwicklung und damit die Akzeptanz eines Aktionsplanes auf möglichst breite Füße zu stellen, soll - ähnlich wie die Pflegekonferenz im Bereich der Altenhilfe eine Inklusionskonferenz in der zweiten Hälfte 2016 initiiert und etabliert werden, in der - persönlich Betroffene (über den Behindertenrat Nürnberg), - Vertreter/-innen von Wohlfahrts- und Behindertenverbänden - vom Thema berührte städtische Dienststellen (etwa J, SchA, SenA, Bauverwaltung) - Vertretungen der im Sozialausschuss vertretenen Stadtratsfraktionen ihre Interessen vertreten und ihr Know-how einbringen sollen. Je nach behandeltem Themenschwerpunkt werden punktuell Experten (z.b. Kostenträger, technische Fachleute etc.) hinzugezogen. Die Nürnberger Inklusionskonferenz dient während der Dauer der Entwicklung des Nürnberger Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK auch als Koordinierungskreis, denn letztlich hat das Thema so viele Facetten, dass sie vom Arbeitsaufwand her nicht von einem Gremium zu bewältigen sind, jedoch in einem von allen akzeptierten Gremium im Ergebnis abgestimmt werden müssen. Die Erstellung des Inklusionsplanes soll möglichst einvernehmlich mit den genannten Akteuren aus dem Behinderten- und dem politischen Bereich erarbeitet und abgestimmt

- 3 - werden. Die gemeinsame Entwicklung des Aktionsplanes bietet zugleich die Möglichkeit, den im Unterschied zum Altenhilfebereich stark zergliederten Behindertenbereich mit Blick auf ein gemeinsames Ziel zusammen zu führen; damit soll auch sichergestellt werden, dass der kommunale Plan zur Umsetzung der UN-BRK in Nürnberg von allen Akteuren mitgetragen werden kann und so ein gemeinsamer Maßstab für fachliches und politisches Handeln entsteht. 2.2. Bestandserhebung Bislang liegen kaum Zahlen darüber vor, welche Behinderungen in Nürnberg in welchem Umfang vorhanden sind, wo Menschen mit Behinderung hauptsächlich leben, wo sich welche Einrichtungen befinden (verbunden mit einer Kartierung) und welche möglichen Versorgungslücken es gibt; deshalb muss ein wesentlicher Bestandteil des Aktionsplanes zur Umsetzung der UN-BRK eine Bestandserhebung sein, um Nürnbergs Angebote für Menschen mit Behinderung aufzubereiten, zugänglich zu machen, zu analysieren und damit eine gesicherte Basis für Entscheidungen zu schaffen. Zugleich soll auch ein Standard gesetzt werden, mit dem sich eine Bestandserhebung strukturiert fortschreiben lässt, damit künftig auch Entwicklungen abgebildet werden können. Diese Aufgabe sollte an ein Institut vergeben werden, da diese vielschichtige und kleinteilige Grundlagenarbeit mit hohem Zeitaufwand und Konzentration verbunden ist, was nicht nebenbei geleistet werden kann. 2.3 Bearbeitung inklusiver Handlungsfelder Einen Anhaltspunkt, der die Bandbreite der notwendigen Handlungsfelder deutlich macht, liefert - beispielhaft - die Gliederung des Bundesteilhabeberichtes, die sich an Lebenslagen orientiert: - Familie und soziales Netz - Bildung und Ausbildung - Erwerbsarbeit und Einkommen - Alltägliche Lebensführung (Wohnen, Mobilität, Öffentlicher Raum) - Gesundheit - Freizeit, Sport und Kultur - Sicherheit, Schutz vor Gewalt - Politik und Öffentlichkeit - Zahlen Querschnittsthemen wie Barrierefreiheit, Mobilität, Assistenzbedarf, selbstbestimmtes Leben, Gleichstellung, Migration, gesellschaftliche und politische Teilhabe u.v.a.m. sowie letztlich die Vielfalt von Behinderungen fächern die genannten Themen weiter auf. (Wie die Aufteilung der Handlungsfelder genau erfolgen soll, ist eine Entscheidung im Rahmen der Bearbeitung, der an dieser Stelle nicht vorgegriffen werden soll.) Allein ein Thema wie Barrierefreiheit berührt nicht nur Stufen und Stolpersteine im Öffentlichen Raum und bei öffentlichen Gebäuden: Eine noch nicht zu Ende gebrachte Diskussion, etwa um das Bayerische Gleichstellungsgesetz, bewegt sich auch darum, wie

- 4 - private Einrichtungen und Dienstleister (Geschäfte, Friseure, Ärzte, Anwälte etc.), dazu gebracht werden können, den Inklusionsgedanken auch in ihrem Bereich umzusetzen. Hier gilt es, ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass auch Menschen mit einer Behinderung Kunden, Patienten, Mandanten, Klienten etc. sind. Ein guter Ansatz hierfür ist das vom Paritätischen Wohlfahrtsverband initiierte und von der Stadt Nürnberg/SHA unterstützte Projekt Fit für Inklusion, das, vom Schwerpunkt her, den o.g. Aspekt, Bewusstsein für Inklusion auch im privaten Sektor schaffen, aufgreift und dessen Ergebnisse mit in eine Bestandserhebung bzw. einen Aktionsplan einfließen sollten. 2.4 Bürgerinformation/Bürgerbeteiligung Die Stadt München hat zum einen ein Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-BRK als dauerhafte Einrichtung geschaffen und parallel dazu eine eigene Homepage München-wirdinklusiv als Marke entwickelt. Letzteres erscheint auch für Nürnberg deshalb ein guter Weg zu sein, - um zu dokumentieren, dass und wie sich der Inklusionsprozess in Nürnberg vollzieht, - um Links zu interessanten und weiterführenden Informationen zu schalten (z.b. zu wheelmap.org, wo, ähnlich wie bei Wikipedia, von den Nutzern Informationen über rollstuhlgerecht zugängliche Sehenswürdigkeiten, Restaurants, kulturelle Einrichtungen etc. eingestellt werden,) aber auch zu Nürnberger Einrichtungen, Vereinen, Beratungsstellen u.v.a.m., - um Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen, etwa beim Benennen von Hindernissen, (hier ist für den Bereich Nürnberg auch eine engere Kooperation mit dem VdK Nürnberg denkbar; der Bundesverband hat zur Zeit eine bundesweite Kampagne Weg-mit-den Barrieren auf den Weg gebracht, die man auf Nürnberg herunterbrechen könnte). 3. Unterstützungsbedarf/Kosten Derzeit besteht der Inklusionsbereich bei Ref. V/SHA aus der Inklusionsbeauftragten (39 WAS), der Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen (39 WAS) und 10 WAS Unterstützungsleistungen für den Behindertenrat. Die genannten Themen machen deutlich, dass eine differenzierte Bestandserhebung, aber auch die Aufbereitung der vielschichtigen Themenkomplexe eines Inklusions-/Aktionsplanes weder von einer Person, noch von einem Gremium zu leisten sind, dessen Mitglieder (auch ohne diese zusätzliche Aufgabe) unter einem nicht geringen Arbeitsdruck stehen. Anders als in München sollen in Nürnberg die Arbeiten rund um den Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK als Projekt angelegt werden, in der Hoffnung, dass, wenn die grundlegenden und weichenstellenden Arbeiten geleistet sind, Pflege, Umsetzungsbegleitung und Fortschreibung des Aktionsplanes mit weniger Personalaufwand machbar sind. Nach ersten Schätzungen entsteht folgender Personal- und Sachaufwand: Vergabe einer Bestandsaufnahme - der vorhandenen Einrichtungen, Beratungsstellen etc.,

- 5 - - der Lebenslagen von Menschen mit Behinderung in Nürnberg (Zahl, Altersverteilung, Art der Behinderung, Wohnen, Arbeit etc.) Eine solche Vergabe muss ausgeschrieben werden, deshalb lassen sich die Kosten zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhersagen. Eine Größenordnung von 80.000,- bis 100.000,- Euro ist erfahrungsgemäß zu erwarten. Entwicklung einer Marke Nürnberg inklusiv (oder ähnlich), - unter der barrierefrei nicht nur Stadtverwaltungs-, sondern auch trägerübergreifende (Grundsatz)Informationen verlinkt sind, - die Bürgerbeteiligung ermöglicht, - die den Inklusionsprozess in Nürnberg transparent macht und - mit dazu beiträgt, ein breites Bewusstsein zum Thema Inklusion zu schaffen. Kosten können auch dafür noch nicht, sondern erst nach Ausschreibung ermittelt werden. 1,5 Stellen wissenschaftliche Mitarbeiter/innen Aufgaben: - Unterstützung bei der Erstellung des Aktionsplanes (Begleitung von Arbeitsgruppen innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung; vertiefende Recherchen und deren Aufbereitung, Einbettung der Themen in rechtliche Rahmenbedingungen u.ä.) - Pflege, Bearbeitung und Weiterentwicklung der barrierefreien Inklusionshomepage (möglichst inkl. Übersetzungen in leichte Sprache, Setzen von Links u.ä.) Kosten: 1,5 Stellen E 13 befristet auf 2 Jahre (inkl. Arbeitsplatz- und Gemeinkosten) ca. 300.000 Euro 0,5 Stellen für Bürotätigkeiten (Anlegen und Pflege von Adressdateien, Zuarbeiten für den Inklusionsbereich, Ablage, Verwaltung) Kosten: 0,5 Stellen E 6 befristet auf 2 Jahre (inkl. Arbeitsplatz und Gemeinkosten) ca. 60.000 Euro Sachkosten laufend für Broschüren, Begleitveranstaltungen, Kampagnen u.ä. ca. 10.000 Euro/Jahr Derzeit verfügt der Inklusionsbereich bei Ref. V/SHA noch nicht über eigene Mittel; Ausgaben werden z.zt. noch über die Armutsprävention beglichen. Sachkosten einmalig: Diese Kosten werden durch den Druck des Aktionsplanes entstehen; deren Höhe ist abhängig von Seitenzahl, Farbgebung, Papier- und Druckqualität sowie der Zahl der gedruckten Exemplare und kann derzeit nicht abgeschätzt werden. Weitere, derzeit noch nicht einschätzbare Kosten entstehen durch die Markenentwicklung. Kosten für die Projektlaufzeit (2017/18) insgesamt: 470.000 Euro (ohne einmalige Sachkosten für Markenentwicklung und Druck des Aktionsplanes) 4. Zeitplan Bis Herbst 2016: Kommunale Aktionspläne werden gesichtet, ein Gliederungsentwurf wird erstellt, zur ersten Inklusionskonferenz wird eingeladen und dort wird das weitere inhaltliche

Vorgehen (Arbeitsstruktur, -prozess und -teilung, Prioritäten etc.) gemeinsam beraten und festgelegt. - 6 - Anfang 2017: Wenn die hierfür notwendigen Haushaltsmittel bereitgestellt werden, können die angesprochenen Ausschreibungen (Bestandserhebung, Markenentwicklung) in die Wege geleitet und die Projektstellen besetzt werden. Im Laufe der Jahre 2017 und 2018: Die beschlossenen Handlungsfelder werden - auch durch Arbeitsgruppen - inhaltlich gefüllt und abgestimmt. Die Bestandserhebung wird durchgeführt, die Ergebnisse analysiert und veröffentlicht. Im Laufe des Jahres 2019: Veröffentlichung des Nürnberger Aktionsplanes. Der Zeitplan ist deshalb eher grob, da dieser Bericht den Entscheidungen der Gremien nicht vorgreifen möchte und die zeitliche Geschwindigkeit, mit der der Plan entwickelt wird, nicht unerheblich auch von der Zeit der beteiligten Akteure und den Abstimmungsprozessen abhängen wird. Bis zur endgültigen Veröffentlichung des Nürnberger Aktionsplans wird dem Sozialausschuss mindestens einmal jährlich über den Fortschritt berichtet. Diese Vorlage wurde mit dem Vorstand des Behindertenrates der Stadt Nürnberg abgestimmt. Im April 2016 SHA

Nürnberg TOP: 1.2 I. Beschluss Sozialausschuss Sitzungsdatum 09.06.2016 öffentlich Betreff: Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.03.2016 Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen/beschlossen, mit : Stimmen abgelehnt, mit Stimmen Beschlusstext: Der im Sachverhalt vorgestellten Vorgehensweise wird grundsätzlich zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Mittel für die Haushaltsberatungen anzumelden. II. Ref. V III. Abdruck an: Ref. I/OrgA Ref. II/Stk Vorsitzende(r): Referent(in): Schriftführer(in): 001 08.2010