Sage Personalwirtschaft Abrechnung von Versorgungsbezugsempfängern Impressum Sage GmbH Emil-von-Behring-Str. 8-14 60439 Frankfurt Copyright 2016 Sage GmbH Die Inhalte und Themen in dieser Unterlage wurden mit sehr großer Sorgfalt ausgewählt, erstellt und getestet. Fehlerfreiheit können wir jedoch nicht garantieren. Sage haftet nicht für Fehler in dieser Dokumentation. Die Beschreibungen stellen ausdrücklich keine zugesicherten Eigenschaften im Rechtssinne dar. Die im Dokument angegebenen Hinweise stellen keine Form der Beratung dar, sondern sollen zur praktischen Illustration der Programmanwendung dienen. Für die ordnungsgemäße Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften ist jeder Nutzer des Systems selbst verantwortlich. Der Leistungsumfang kann je nach eingesetzter Produktvariante von den hier beschriebenen Funktionalitäten abweichen. Seite 1 von 9
Inhaltsverzeichnis 1.0 Einstellungen beim Arbeitnehmer 3 2.0 Pflege der Daten der Versorgungsbezüge 6 3.0 Mandanten konfigurieren 7 4.0 Festlegung des Monats für die Bestandsmeldungen 8 5.0 Erstellen der Meldungen 9 Sage Personalwirtschaft Seite 2 von 9
1.0 Einstellungen beim Arbeitnehmer Unter Arbeitnehmer: Steuer/ SV: KVdR ist das Datum zu hinterlegen, ab dem erstmals der Versorgungsbezug gezahlt wurde. Dieses Datum ist sehr wichtig für die korrekte Ermittlung des anwendbaren Versorgungsfreibetrags und dem Ausweis auf der Lohnsteuerbescheinigung. Zu 1a.) Datenstamm: Arbeitnehmer: Steuer/SV: KVdR Als Personengruppenschlüssel ist die 904 für Personen, die ausschließlich Versorgungsbezüge erhalten, zu verwenden. Sage Personalwirtschaft Seite 3 von 9
Zu 1b.) Datenstamm: Arbeitnehmer: Steuer/SV: Tätigkeit Wichtig: Liegt ein Mehrfachbezug von verschiedenen Zahlstellen (Arbeitgebern) vor, werden auch Versorgungsbezüge beitragspflichtig, die unter einem Zwanzigstel der Bezugsgröße liegen. Wählen Sie in diesem Fall bitte unter Arbeitnehmer: Steuer/SV: KVdR im Feld Mehrfachbezieher den Eintrag ja. Im Feld KV bitte den Eintrag "KVdR-Beitrag" wählen und Krankenkasse zuordnen. Auf Versorgungsbezüge sind ebenfalls Beiträge zur Pflegeversicherung zu entrichten. Zu 1c.) Datenstamm: Arbeitnehmer: Steuer/SV: Kassen Sage Personalwirtschaft Seite 4 von 9
Ab 2005 müssen Sonderzahlungen, auf die 2005 bzw. im ersten Jahr des Versorgungsbezugs ein Rechtsanspruch besteht, bei der Ermittlung des Versorgungsfreibetrags berücksichtigt werden. Diese Sonderzahlung ist einmalig unter Arbeitnehmer: Vortrag: Steuer zu hinterlegen. Der Betrag darf später nicht angepasst werden, er gilt für die komplette Dauer der Versorgungszusage. Als Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag ist der monatliche Wert des laufenden Versorgungsbezugs zu Versorgungsbeginn zu hinterlegen, wenn dieser nicht mit dem aktuellen System abgerechnet wurde. Zu 1d.) Datenstamm: Arbeitnehmer: Vortrag: Steuer Sage Personalwirtschaft Seite 5 von 9
2.0 Pflege der Daten der Versorgungsbezüge Unter Arbeitnehmer: Steuer/ SV: KVdR erfolgt die Pflege der Daten für den Versorgungsbezug. Für die Person können bei Bedarf mehrere Versorgungsbezüge angelegt werden, indem über den inneren Datensatznavigator neue Datensätze angelegt werden und diese dann durch Blättern erreicht werden. Ein Versorgungsbezug kann durch Klicken auf die Schaltfläche im inneren Datensatznavigator beendet oder gelöscht werden. Wird im Rahmen der Nettolohnberechnung festgestellt, dass Versorgungsbezüge gezahlt werden, erfolgt zunächst eine Altersprüfung auf 63 Jahre. Ist diese erfüllt, wird der Versorgungsfreibetrag ermittelt. Ist die Altersgrenze nicht erreicht, wird die Schwerbehinderteneigenschaft der Person überprüft. In der Abrechnungsperiode muss ein gültiger Schwerbehindertenausweis vorliegen, bei dem im Grad der Behinderung mindestens 50% eingetragen sind. Ist diese Bedingung erfüllt und hat die Person das 60. Lebensjahr vollendet, wird ebenfalls der Versorgungsfreibetrag berücksichtigt. Wird die jeweils zu berücksichtigende Altersgrenze nicht erreicht, so wird in der Steuerberechnung kein Versorgungsfreibetrag berücksichtigt, es sei denn, das Kennzeichen Versorgungsfreibetrag <63 anwenden ist gesetzt. Zu 2.) Arbeitnehmer: Steuer/SV: KVDR Sage Personalwirtschaft Seite 6 von 9
3.0 Mandanten konfigurieren Unter Mandant: Firma: Arbeitsagentur ist die Zahlstellennummer zu hinterlegen. Wenn Sie mit mehreren Betriebsstätten arbeiten, hinterlegen Sie die abweichenden Zahlstellennummern bitte auf der Seite Betriebsstätten. Unter Mandant: Konfiguration: DEÜV ist der Haken Zahlstellenmeldungen erstellen zu setzen. Nur wenn der Haken gesetzt wurde, werden im Rahmen des DEÜV-Laufs Meldungen erzeugt. Auch die Einstellung für den Meldemonat der Bestandsmeldungen in der Krankenkasse ist nur bei hier gesetztem Haken möglich. Die Annahmestellen werden automatisch mit den korrekten Dateinamen gefüllt. Zu 3.) Mandant Sage Personalwirtschaft Seite 7 von 9
4.0 Festlegung des Monats für die Bestandsmeldungen Zum Abgleich des internen Datenbestandes verlangen die Krankenkassen so genannte Bestandsmeldungen. In welchem Monat diese Meldungen zu erstellen sind, teilt Ihnen die Krankenkasse in einem Anschreiben mit. Der gewünschte Monat ist dann unter Krankenkassen: Anschrift im Feld Bestandsmeldungen für Zahlstellen auszuwählen. Eine Bestandsmeldung wird unabhängig von anderen Meldegründen erstellt. Beispiel: wenn als Monat für die Bestandsmeldungen der Februar eingestellt ist und im Monat Januar weder der Beginn, das Ende oder eine Veränderung des Versorgungsbezugs zu melden ist, werden im Januar keine Meldungen erstellt. Zu 4.) Monat für die Erstellung der Bestandsmeldung Sage Personalwirtschaft Seite 8 von 9
5.0 Erstellen der Meldungen Die Meldedateien im Zahlstellenverfahren erhalten den Namen EZAV0, welcher wie im Rahmen der DEÜV um eine laufende Nummer erweitert wird. Der Dateiname EBNZ0 für die Beitragsnachweise an die Zahlstellen ist in den Mandantendaten bereits vorhanden und bleibt erhalten. Die EBNZ-Dateien werden wie gewohnt bei der Erstellung der Beitragsnachweise mit erstellt. Die EZAV-Dateien werden im Rahmen des DEÜV-Laufs automatisch mit erstellt. Ob der Lauf für Zahlstellen gemacht wird, entscheidet das Häkchen unter Mandant: Konfiguration: DEÜV. In der Meldeübersicht wurde ein neuer Zweig für Zahlstellenmeldungen geschaffen. Dieser enthält wie gewohnt die gemeldeten Daten, gruppiert nach der jeweiligen Zugehörigkeit zu einem Datenbaustein. Im Zahlstellenmeldeverfahren existieren andere Meldegründe als im DEÜV-Verfahren. Diese werden in der Meldeübersicht in einer gesonderten Spalte dargestellt. Zu 5.) Meldeübersicht für Zahlstellenmeldungen Sage Personalwirtschaft Seite 9 von 9