LEITFADEN ZUR ZUSATZVORSORGE. Für die Pensplan Infopoint Beraterinnen und Berater

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Transkript:

LEITFADEN ZUR ZUSATZVORSORGE Für die Pensplan Infopoint Beraterinnen und Berater

Sehr geehrte Pensplan Infopoint-Beraterinnen und Berater! In diesem vorliegenden Ratgeber sind alle relevanten Informationen zum Thema der Zusatzvorsorge zusammengefasst. Wir hoffen, dass er für Sie zu einem hilfreichen Instrument für Ihre tägliche Informationstätigkeit wird. Die Themen sind anhand von Beispielen und einer Beschreibung so aufbereitet, dass sie die einzelnen Informationsblätter auch kopieren und direkt an die interessierten Personen verteilen können. Ebenso können Sie diese Informationsblätter auch von unserer Webseite www.pensplan.com herunterladen. Der Ordner ist in sechs Themenbereiche gegliedert; diese reichen von der Beschreibung des regionalen Projektes zur Zusatzvorsorge der Pensplan Centrum AG bis hin zu den einzelnen Aspekten der Zusatzrente selbst. Vorgestellt wird die Rolle der Region Trentino-Südtirol und vor allem auch jene der Pensplan Infopoints, die eine wichtige Aufgabe bei der Förderung des Vorsorgesparens in der Region Trentino Südtirol übernehmen. Ebenso dargestellt sind die Angebote der in der Region gegründeten Rentenfonds sowie die Merkmale und Vorteile der Zusatzvorsorge. Und schließlich finden Sie im Detail die ausführlichen Erläuterungen aller Aspekte die mit dem Beitritt und der Mitgliedschaft in einem Zusatzrentenfonds einhergehen. Erklärt werden auch die Leistungen und die Unterstützungsmaßnahmen der Region Trentino Südtirol sowie der Provinzen Trient und Bozen. Wir danken Ihnen für Ihre wertvolle Arbeit, die Sie für die Bürgerinnen und Bürger dieser Region leisten. Bei Rückfragen zu diesem Ratgeber steht Ihnen Pensplan gerne zur Verfügung. Violetta Plotegher Regionalassessorin zur Zusatzvorsorge Laura Costa Präsidentin der Pensplan Centrum

Inhaltsverzeichnis 1 DAS PROJEKT PENSPLAN 1.1 1.2 1.3 Die Rolle der Region Trentino-Südtirol Die Dienstleistungen von Pensplan Die Pensplan Infopoints 2 DIE ZUSATZVORSORGE 2.1 2.2 2.3 Die Zusatzvorsorge Die Formen der Zusatzrente Die Vorteile der Zusatzvorsorge 3 DER BEITRITT 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 Beitritt Arbeitnehmer/in des Privatsektors Beitritt öffentlich Bedienstete mit fiktiver Abfertigung Beitritt öffentlich Bedienstete mit realer Abfertigung Beitritt Selbstständige/r oder Freiberufler/in Steuerlich zulasten lebende Personen Die Vermögensverwaltung und die Investitionslinien 4 LEISTUNGEN 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6 4.7 4.8 4.9 4.10 4.11 4.12 4.13 Leistungen vor der Pensionierung Arbeitnehmer/in des Privatsektors Leistungen vor der Pensionierung Öffentlich Bedienstete, die in einem geschlossenen Rentenfonds eingeschrieben sind Leistungen nach der Pensionierung Arbeitnehmer/in des Privatsektors Leistungen nach der Pensionierung Öffentlich Bedienstete, die in einem geschlossenen Zusatzrentenfonds eingeschrieben sind Vorschuss für Ausgaben im Gesundheitsbereich: Arbeitnehmer/in des Privatsektors Vorschuss für Ausgaben im Gesundheitsbereich Öffentlich Bedienstete, die in einem geschlossenen Zusatzrentenfonds eingeschrieben sind Vorschuss für die Erstwohnung Arbeitnehmer/in des Privatsektors Vorschuss für die Erstwohnung Öffentlich Bedienstete, die in einem geschlossenen Zusatzrentenfonds eingeschrieben sind Vorschuss für sonstige Erfordernisse Arbeitnehmer/in des Privatsektors Vorschuss für Fortbildung und Elternzeiten Öffentlich Bedienstete, die in einem geschlossenen Rentenfonds eingeschrieben sind Gesamtablöse Arbeitnehmer/in des Privatsektors Gesamtablöse Öffentlich Bedienstete, die in einem Zusatzrentenfonds eingeschrieben sind Teilablöse Arbeitnehmer/in des Privatsektors

4.14 Übertragung Arbeitnehmer/in des Privatsektors 4.15 Übertragung Öffentlich Bedienstete, die in einem geschlossenen Zusatzrenten fonds eingeschrieben sind 4.16 Zusatzrentenleistung in Kapitalform Arbeitnehmer/in des Privatsektors 4.17 Zusatzrentenleistung in Kapitalform Öffentlich Bedienstete, die in einem geschlossenen Zusatzrentenfonds eingeschrieben sind 4.18 Zusatzrentenleistung in Rentenform Arbeitnehmer/in des Privatsektors 4.19 Zusatzrentenleistung in Rentenform Öffentlich Bedienstete, die in einem geschlossenen Zusatzrentenfonds eingeschrieben sind 4.20 Vorzeitige, befristete Zusatzrente (RITA) 5 REGIONALE UNTERSTÜTZUNGSMASSNAHMEN 5.1 Erziehungszeiten: Zusatzrente und/oder Pflichtrente Provinz Bozen 5.2 Pflegezeiten: Zusatzrente und/oder Pflichtrente Provinz Bozen 5.3 Bauern/Bäuerinnen, Halb- und Teilpächter: Zusatzvorsorge Provinz Bozen 5.4 Hausfrauen: Zusatzvorsorge Provinz Bozen 5.5 Erziehungszeiten: Zusatzrente und/oder Pflichtrente Provinz Trient 5.6 Pflegezeiten: Zusatzrente und/oder Pflichtrente Provinz Trient 5.7 Bauern/Bäuerinnen, Halb- und Teilpächter: Zusatzvorsorge Provinz Trient 5.8 Hausfrauen: Zusatzvorsorge Provinz Trient 5.9 Wirtschaftliche Notlage: Zusatzvorsorge Provinzen Trient und Bozen 5.10 Unterlassung der Beitragszahlung: Zusatzvorsorge Provinzen Trient und Bozen 5.11 Mitglieder nicht vertragsgebundener Rentenfonds: Zusatzvorsorge Provinzen Trient und Bozen 6 SONDERFÄLLE UND VERTIEFUNGEN 6.1 Unternehmenskrise Verlust des Arbeitsplatzes Eintragung in die Mobilitätslisten - Lohnausgleichskasse

1 Das Projekt Pensplan

1.1 Das Projekt Pensplan Die Rolle der Region Trentino-Südtirol Die Region Trentino-Südtirol hat, auf gesamtstaatlicher Ebene gesehen, eine einzigartige Unterstützung für die Förderung und Entwicklung einer flächendeckenden Vorsorgekultur zur Verfügung gestellt. Aufgrund des Sonderautonomiestatuts und der primären Kompetenzen im Bereich der Vorsorge und der Sozialversicherungen in der Region Trentino-Südtirol war es möglich, durch eine eigene Gesetzgebung verschiedene Maßnahmen im Bereich der Zusatzvorsorge einzuführen, die die Bevölkerung beim Aufbau einer Zusatzrente unterstützen. Zu diesen Maßnahmen zählt die Einrichtung einer eigenen Dienstleistungs- und Informationsgesellschaft, der Pensplan Centrum AG, einem Unternehmen mit 98% Beteiligung der Region und 2% Beteiligung der Autonomen Provinzen Trient und Bozen. Unter Führung und Koordination von Pensplan können bedeutende finanzielle Mittel zur Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger bereitgestellt werden, die zur Absicherung ihres Lebensabends dienen. Ziel der Pensplan Centrum AG ist es, ein Modell des Vorsorgesparens zu entwickeln und zu fördern, das die Bürgerinnen und Bürger der Region Trentino-Südtirol vor zukünftigen wirtschaftlichen Krisenerscheinungen schützt. Im Rahmen des Projektes zur privaten Zusatzvorsorge bietet die Pensplan Centrum AG allen Bürgerinnen und Bürgern, die in einen regionalen und vertraglich an das Projekt gebundenen Zusatzrentenfonds eingeschrieben sind, kostenlose Verwaltungs- und Buchhaltungsdienstleistungen. Außerdem unterstützt Pensplan alle Interessierten bei der Wahl der für sie geeigneten Form der Zusatzvorsorge. Dafür steht ein effizienter Informations-, Beratungs- und Weiterbildungsservice in den beiden Hauptsitzen in Trient und Bozen zur Verfügung ebenso wie ein dichtes Netz an Informationsschaltern, den sogenannten Pensplan Infopoints. Weiters unterstützt die Region ihre Bürgerinnen und Bürger bei der Bildung einer Zusatzrente durch konkrete Beiträge: dazu gehören die Unterstützung der Beitragszahlungen von Arbeitnehmern in wirtschaftlichen Notlagen und der kostenlose Rechtsbeistand bei unterlassener Beitragszahlung seitens des Arbeitgebers. Mit der Zeit hat Pensplan Centrum seinen Aktionsradius immer weiter ausgebaut und ist neben der regionalen Zusatzvorsorge auch für Projekte zum Schutz der Person und der Familie in den verschiedenen Lebensabschnitten zuständig (z.b. Bausparen). In Hinblick auf die demographischen Veränderungen und die neuen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere der älteren Generation, wird Pensplan in Zukunft eine wichtige Rolle bei der Entwicklung von Sparmodellen für die Altersvorsorge und die Pflegesicherung spielen. IN ZUKUNFT: Integriertes Welfare: 1997 Zusatzvorsorge Bausparen Sozialmaßnahmen Zusatzvorsorge Projekte für Pflegesicherung

1. 2 Das Projekt Pensplan Die Dienstleistungen von Pensplan Die Region bietet durch Pensplan und die Pensplan Infopoints der gesamten Bevölkerung Trentino-Südtirols eine Reihe von Dienstleistungen an. INFOPOINT Dienstleistungen für alle Bürgerinnen und Bürger Weiterbildung Information Dienstleistungen nur für Eingeschriebene in einen vertragsgebundenen Zusatzrentenfonds Beratung Sozialmaßnahmen Verwaltungs- und Buchhaltungsdienstleistungen Die regionalen Rentenfonds, die ein Abkommen mit Pensplan unterzeichnet haben: Laborfonds www.laborfonds.it PensPlan Plurifonds www.plurifonds.it Raiffeisen www.raiffeisenpensionsfonds.it PensPlan Profi www.pensplan-invest.com

1. 3 Das Projekt Pensplan Die Pensplan Infopoints 57 Infoschalter in Südtirol in Zusammenarbeit mit: > > > > > > > > KVW ASGB CAAF CGIL/AGB-Dienste SGBCISL UIL-SGK Südtiroler Bauernbund lvh hds 280 Sterzing Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 5 Bruneck Vahrn Innichen Mals 1 Brixen Meran Schlanders St. Ulrich Bozen 10 Leifers 123 Pozza di Fassa Cles Malè Neumarkt 3 Predazzo Salurn Mezzolombardo Cavalese 1 Infoschalter insgesamt Tesero Lavis Tione Vezzano Zuclo Tonadico Strigno Fiera di Primiero Trento 10 Pergine Vals. Borgo Vals. Levico Terme Arco Rovereto Bezzecca Storo Riva del Garda Mori Ala 66 Infoschalter im Trentino in Zusammenarbeit mit: INFOPOINT > > > > ACLI Trentine Epaca 50 & Più Enasco ITAL-UIL > > > > INCA CGIL INAS CISL INAPA EPASA-ITACO

1. 3 Das Projekt Pensplan Dienstleistungen an den Infoschaltern Alle Bürgerinnen und Bürger können über das flächendeckende Netz der Pensplan Infopoints die folgenden kostenlosen Beratungs- und Vorsorgedienste für sich beanspruchen: Vorsorgeberatung: qualifizierte Information und Beratung zur Rentenvorsorge. Die Beratung ist neutral und kostenfrei und liefert den Bürgerinnen und Bürgern eine Analyse ihrer aktuellen Rentenposition sowie einen Überblick über die Möglichkeiten einer Zusatzvorsorge. Maßnahmen der Region: Beratung und Hilfestellung beim Einreichen der Ansuchen um regionale Maßnahmen zur Unterstützung der Beitragszahlungen im Bereich Zusatzvorsorge gemäß Regionalgesetz 3/97: > Maßnahmen zur Unterstützung der Beitragszahlungen in wirtschaftlichen und familiären Notsituationen; > Unterstützung im Fall von unterlassenen Beitragszahlungen seitens des Arbeitgebers. Einsicht in die Zusatzvorsorgeposition: Einsicht in die persönliche Vorsorgeposition mit Möglichkeit zur Überprüfung der regelmäßigen Beitragszahlung und der vom Zusatzrentenfonds veröffentlichten Dokumente. Ausdruck des Kontoauszugs der Zusatzvorsorgeposition: Ausdruck der persönlichen Vorsorgeposition mit Möglichkeit zur Überprüfung der regelmäßigen Beitragszahlung und der vom Zusatzrentenfonds veröffentlichten Dokumente. Ansuchen um Leistungen beim Zusatzrentenfonds: Hilfestellung beim Ausfüllen, der Überprüfung und dem Verschicken der Formulare für die Ansuchen um Rentenleistungen, Vorschüsse, Ablösen und Übertragungen. Außerdem übernehmen die Pensplan Infopoints auch die Überprüfung und Änderung der meldeamtlichen Daten der Mitglieder bei den Zusatzrentenfonds.

2 Die Zusatzvorsorge

2. 1 Die Zusatzvorsorge Die Zusatzvorsorge Warum eine Zusatzvorsorge? Die zukünftigen Renten werden gegenüber der letzten Entlohnung des/der Beschäftigten immer niedriger ausfallen. Die Zusatzvorsorge stellt eine Möglichkeit dar, diese Rentenlücke effizient zu schließen. Was ist die Zusatzvorsorge? Die Zusatzvorsorge ist eine freiwillige Vorsorgeform, die die öffentliche Vorsorge ergänzt, diese aber nicht ersetzt. Sie basiert auf einem Finanzierungssystem durch Kapitalisierung; das heißt, dass für jedes Mitglied eine persönliche Rentenposition bei einem Zusatzrentenfonds eingerichtet wird, in die die Beiträge des Mitglieds eingezahlt werden, um anschließend auf dem Finanzmarkt angelegt zu werden. Zum Zeitpunkt der Pensionierung wird der angesparte Betrag dann in Renten- oder Kapitalform ausgezahlt. Welches Ziel hat die Zusatzvorsorge? Ziel der Zusatzvorsorge ist es, die öffentliche Rente durch eine Zusatzrente zu ergänzen, um der Bevölkerung auch nach Beendigung der Arbeitstätigkeit einen angemessenen Lebensstandard zu garantieren. Die Reform des öffentlichen Rentensystems durch eine Erhöhung der Arbeitsjahre hat nur teilweise gegen die Reduzierung der öffentlichen Renten geholfen. Niemand weiß vorher, wie lange er arbeiten kann und wie hoch bei der Pensionierung die Höhe der Beiträge sein wird. Daher ist es wichtig, schon früh eine zweite Vorsorge aufzubauen, da auch kleine, stetige Beiträge große Renditen bringen können. Wer kann beitreten? Die Zusatzvorsorge ist für alle da: sowohl für die lohnabhängigen Arbeitnehmer/innen (des öffentlichen und privaten Sektors) als auch für Selbstständige und diejenigen, die andere Rentenarten erhalten. Auch zulasten lebende Personen wie z.b. die Kinder oder Ehepartner können einer Zusatzrentenform beitreten. So kann ihnen eine angemessene Vorsorge garantiert werden. Altersvorsorge Staatliche Rente Existenzminimum + Zusatzvorsorge + Zusätzliches Sparen zu Vorsorgezwecken gewohnter Lebensstandard

2. 2 Die Zusatzvorsorge Die Formen der Zusatzrente Es gibt folgende Formen der Zusatzrente: > Geschlossene (oder kollektivvertragliche) Zusatzrentenfonds: diese Zusatzrentenfonds werden durch Kollektivverträge oder abkommen auf gesamtstaatlicher, Betriebs- oder Unternehmensebene gegründet. Hierzu gehören auch jene Zusatzrentenfonds, die nur für Arbeitnehmer/innen eines bestimmten Gebiets vorgesehen sind. > Offene Zusatzrentenfonds: diese Zusatzrentenfonds werden von Banken, Versicherungsgesellschaften, Kapitalanlagegesellschaften oder Börsenmaklergesellschaften errichtet. > Individuelle Rentenversicherungspläne (PIP) sind Lebensversicherungen, die von den Versicherungsgesellschaften angeboten werden. > Bereits vor 1993 gegründete Zusatzrentenfonds: diese Zusatzrentenfonds wurden vor dem Inkrafttreten des G.v.D Nr. 124/1993 gegründet. Durch dieses Dekret wurde die Zusatzvorsorge erstmals geregelt. Geschlossene Zusatzrentenfonds Offene Zusatzrentenfonds Wie wurden die Fonds errichtet? Durch Kollektivverträge und kollektive Abkommen oder Betriebsabkommen Durch Banken, Wertpapier-, Versicherungs- und Kapitalanlagegesellschaften Was wird eingezahlt? > Abfertigung > Beitrag des Arbeitnehmers/ Individuell: > Beiträge, deren Höhe vom Mitglied bestimmt wird der Arbeitnehmerin > Beitrag des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin gemäß den Kollektivverträgen Kollektiv: > Abfertigung > Beitrag des Arbeitnehmers/ der Arbeitnehmerin > Eventuell Beitrag des Unternehmens Wie kann ich beitreten? Freiwillig auf kollektiver Basis Freiwillig auf individueller Basis oder auf kollektiver Basis Wie wird mein Vermögen verwaltet? Die Mittel werden bei einer Depotbank hinterlegt und externen Vermögensverwaltern anvertraut. Die Mittel werden bei einer Depotbank hinterlegt und direkt verwaltet oder externen Vermögensverwaltern anvertraut. Von wem wird die Rente ausgezahlt? Direkt von den Zusatzrentenfonds oder von den konventionierten Versicherungsgesellschaften. Direkt von den Zusatzrentenfonds oder von den konventionierten Versicherungsgesellschaften.

2. 2 Die Zusatzvorsorge Hinweis: Achten Sie ganz besonders auf die Kosten, die auf Ihre Rentenform angewandt werden! Die Zahlen sprechen für sich. Zusatzrentenfonds und neue individuelle Rentenversicherungspläne (PIP). Zusammenfassender Kostenanzeiger1 (Daten 2015 in Prozentsätzen) Zusammenfassender Kostenanzeiger 2 Jahre 5 Jahre 10 Jahre 35 Jahre 1,1 0,6 0,4 0,3 Minimum 0,5 0,2 0,1 0,1 Maximum 3,0 1,5 0,9 0,6 Offene Rentenfonds 2,3 1,5 1,3 1,2 Minimum 0,6 0,3 0,2 0,1 Maximum 5,1 3,4 2,8 2,4 3,8 2,6 2,2 1,8 Minimum 1,0 0,9 0,6 0,4 Maximum 6,5 4,9 4,1 3,5 Geschlossene Rentenfonds Neue individuelle Rentenversicherungspläne (PIP) 1 Der zusammenfassende Kostenanzeiger der Vorsorge ergibt sich aus dem einfachen Durchschnitt der Summe der Kostenanzeiger der einzelnen Investitionslinien. Quelle: COVIP, Jahresbericht 2015 Beispiel Auswirkungen der Kosten auf den endgültigen Rentenbetrag bei einem Betrag in Höhe von 2.500 und 35 Mitgliedschaftsjahren 6.000 5.000 5.100 4.400 4.000 3.000 2.000 1.000 0 Kostenanzeiger = 0,5% Kostenanzeiger = 1,5%

2. 3 Die Zusatzvorsorge Die Vorteile der Zusatzvorsorge Der Beitritt in eine Zusatzrentenform bietet viele Vorteile: Ergänzung der öffentlichen Rente: Durch die Zusatzvorsorge kann die Differenz zwischen dem letzten Gehalt und der Rente verringert werden; sie steht für eine zusätzliche Altersabsicherung. Steuervorteile: Die Beträge, die in einen Zusatzrentenfonds eingezahlt werden, können bis zu einem Höchstbetrag von 5.164,57 von der Einkommenssteuer abgezogen werden; die Rentenleistungen sind vorteilhaft besteuert. Arbeitgeberbeitrag (bei lohnabhängiger Arbeit): Wer sich in einen Zusatzrentenfonds einschreibt, hat Anspruch auf einen Beitrag von der Arbeitgeberseite. Flexibilität: Sie haben die Möglichkeit, in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen um Vorschüsse auf Ihre persönliche Zusatzrentenform anzusuchen. Transparenz und Zuverlässigkeit: Dank der strengen gesetzlichen Vorgaben für Zusatzrentenfonds und ihrer umfassenden Überwachung durch die Aufsichtsbehörde der Rentenfonds (COVIP) ist das dort angelegte Kapital besonders gut geschützt. Renditen: Im Jahr 2015 lag die durchschnittliche Rendite der Mitglieder, die in einem mit Pensplan vertragsgebundenen Zusatzrentenfonds eingeschrieben und in der Region ansässig sind, bei 3,41% gegenüber einer Aufwertung der Abfertigung in Höhe von 1,20%. Unterstützungsmaßnahmen der Region: Die Region sieht Unterstützungsmaßnahmen zugunsten Personen in wirtschaftlichen Notlagen, einen kostenlosen Rechtsbeistand bei Unterlassung der Beitragszahlung durch die Arbeitgeberseite und kostenlose Verwaltungsund Buchhaltungsdienstleistungen für die Mitglieder vertragsgebundener Zusatzrentenfonds vor. Für Mitglieder von Zusatzrentenfonds, die kein Abkommen mit Pensplan unterschrieben haben, ist ein Beitrag vorgesehen, damit auch ihnen kostenlose Verwaltungs- und Buchhaltungsdienstleistungen angeboten werden können.

3 Beitritt

Beitritt 3.1 Beitritt Arbeitnehmer/in des Privatsektors Der Beitritt in einen Zusatzrentenfonds ist freiwillig und jederzeit möglich. Für welche Form der Zusatzvorsorge soll ich mich entscheiden? Sie können, je nach Arbeitsvertrag, einem geschlossenen oder offenen Zusatzrentenfonds beitreten. Sollte Ihr Arbeitsvertrag keine kollektivvertragliche Einschreibung in einen Zusatzrentenfonds vorsehen oder sollten Sie sich für eine andere Zusatzrentenform entscheiden, können Sie auf individueller Basis einem offenen Zusatzrentenfonds beitreten oder einen individuellen Rentenversicherungsplan (PIP) abschließen. Art des Beitritts Kollektivvertraglich Individuell Art der Zusatzrentenform Geschlossener Zusatzrentenfonds Offener Zusatzrentenfonds Offener Zusatzrentenfonds/ind. Rentenversicherungsplan Beitragszahlung Abfertigung (in der von den Kollektivvverträgen bzw - abkommen vorgesehenen Höhe) Abfertigung (in der vom Betriebsabkommen vorgesehenen Höhe) Abfertigung (freiwillig) Arbeitnehmerbeitrag (freiwillig) Arbeitnehmerbeitrag (freiwillig) Beitrag zu eigenen Lasten Arbeitgeberbeitrag (je nach Arbeitsvertrag und wenn der Arbeitnehmerbeitrag eingezahlt wird) Arbeitgeberbeitrag (je nach Arbeitsvertrag und wenn der Arbeitnehmerbeitrag eingezahlt wird) Nicht vorgesehen Zusätzliche Beiträge Zusätzliche Beiträge Zusätzliche Beiträge Wie und wieviel kann ich einzahlen? Kollektivvertraglicher Beitritt: Die Höhe der Beiträge ist in den jeweiligen Arbeitskollektivverträgen festgelegt. Sie werden monatlich vom Gehalt einbehalten und auf das Bruttoeinkommen berechnet. Anschließend werden sie direkt vom Arbeitgeber an den Zusatzrentenfonds überwiesen und in der Einheitlichen Bescheinigung (CU) festgehalten. Es besteht außerdem die Möglichkeit, direkte, zusätzliche Beiträge einzuzahlen. Diese können in der Steuererklärung angegeben und von der Einkommenssteuer abgezogen werden. Anmerkungen: > Nach Absprache mit dem Arbeitgeber kann auch die vor dem Beitritt angereifte Abfertigung eingezahlt werden. Dies bringt nicht nur Steuervorteile, sondern auch höhere Renditen gegenüber der Aufwertung der Abfertigung, die im Unternehmen belassen wird. > Wenn Sie sich dafür entscheiden, die anreifende Abfertigung in den Rentenfonds einzuzahlen, kann diese Entscheidung anschließend in der vom Kollektivvertrag oder - abkommen vorgesehenen Weise abgeändert werden. Im Falle einer Gesamtablöse muss immer eine neue Entscheidung bezüglich der Abfertigung getroffen werden, da die vorherige Wahl aufgrund der Ablöse automatischen widerrufen wurde. > Sie können Ihre Beitragszahlung und die Ihres Arbeitgebers jederzeit unterbrechen; Ihre Abfertigung wird weiterhin in den Zusatzrentenfonds eingezahlt.

Beitritt 3.1 Beispiel: monatliche Beitragszahlung bei einem Bruttogehalt von 25.000 Abfertigung (100%) Arbeitnehmerbeitrag (0,55%) Arbeitgeberbeitrag (1,55%) 123,39 9,82 27,68 Dieses Beispiel bezieht sich auf die Beitragszahlung gemäss GAKV Tertiärbereich Verteilung von Dienstleistungen. Individueller Beitritt: Erfolgt der Beitritt auf individueller Basis, kann das Mitglied selbst die Höhe und Regelmäßigkeit der Beitragszahlung bestimmen, indem es direkt in den Zusatzrentenfonds einzahlt und diese Beträge in der Steuererklärung angibt. So kann es die Beiträge von der Einkommenssteuer abziehen. Warum sollte ich einem Zusatzrentenfonds beitreten? Die Beiträge, die in einen Zusatzrentenfonds eingezahlt werden, sind bis zu einem Höchstbetrag von 5.164,57 abziehbar. Bei der Berechnung dieses Betrags werden der Beitrag des/der Arbeitnehmers/in und des/der Arbeitgebers/in sowie eventuelle freiwillige Beiträge berücksichtigt; ausgenommen hingegen ist die Abfertigung. Der höchstmögliche Abzug bringt eine Steuerersparnis von 1.188 bis 2.221 je nach dem, wie hoch die Besteuerung ist. Hinweis: Auch die Beträge, die zugunsten steuerlich zulasten lebender Familienmitglieder eingezahlt werden, können bis zu insgesamt 5.164,57 abgezogen werden. Wieviel kann ich bei einem jährlichen Beitrag von 3.000 sparen? 3.000 690 810 1.140 2.000 abgezogener Betrag 1.000 effektive Kosten 0 Einkommenssteuer 23% Einkommenssteuer 27% Einkommenssteuer 38%

Beitritt 3.1 Weitere Vorteile: Die persönliche Rentenposition kann nicht gepfändet werden, das heißt im Detail: > die persönliche Rentenposition ist während der Ansparphase unantastbar > die Rentenleistungen in Kapital- und Rentenform sowie die Vorschüsse für Ausgaben im Gesundheitsbereich können gemäß der geltenden Gesetzgebung höchstens bis zu einem Fünftel der Nettorente, die von einem Pflichtrenteninstitut ausgezahlt wird, gepfändet werden. Hinweis: Die Ablösen und Vorschüsse für den Kauf und die Renovierung der Erstwohnung sowie für weitere Erfordernisse des Mitglieds können ohne Einschränkungen gepfändet werden. Für den vorzeitigen Todesfall kann ein/e Begünstigte/r gewählt werden. Hierbei muss die Erbfolge nicht eingehalten werden. Wichtige Hinweise für junge Beschäftigte (mit Einstellungsdatum nach dem 1. Januar 2007) Vom 6. bis 25. Mitgliedsjahr kann bis zu 50% mehr von der Einkommenssteuer abgezogen werden, sofern diese Möglichkeit in den ersten 5 Arbeitsjahren nicht genutzt wurde (das heißt bis zu einem Höchstbetrag von 7.746,86 jährlich). Beispiel für die Nutzung der verbleibenden Abziehbarkeit über einen gewissen Zeitraum ordentliche Beiträge verbleibende Abziehbarkeit in den ersten 5 Jahren weiterhin abziehbare Beiträge Speziell für Neueingestellte 7.000 6.000 5.000 4.000 3.000 2.000 1.000 0 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 20276 2028 2029 2030 Neueingestellte Arbeitnehmer/innen müssen sich innerhalb von 6 Monaten bezüglich ihrer Abfertigung entscheiden. Entweder, sie weisen sie einem Rentenfonds zu oder sie belassen sie im Unternehmen. Wird innerhalb der Frist von 6 Monaten nach der Einstellung keine ausdrückliche Entscheidung getroffen, ist der Arbeitgeber dazu verpfl ichtet, die Abfertigung in einen Zusatzrentenfonds einzuzahlen (stillschweigendes Einverständnis). Beispiel der Unterschiede in der Besteuerung der Abfertigung im Unternehmen und im Zusatzrentenfonds Angereifte Abfertigung Besteuerung der Abfertigung im Unternehmen 1 Besteuerung der Abfertigung im Zusatzrentenfonds 2 Steuervorteil Abfertigung im Zusatzrentenfonds 100.000 23.000 9.000 14.000 1 Mindeststeuersatz. Die Agentur für Einnahmen berechnet die Besteuerung auf der Grundlage des Durchschnittseinkommens der letzten 5 Jahre, daher fällt der reale Steuersatz meistens höher aus. 2 Anteil von 9% bei Pensionierung, mit mindestens 35 Mitgliedschaftsjahren im Rentenfonds.

Beitritt 3.1 Und warum ausgerechnet in kollektivvertraglicher Form? Vorteil Arbeitgeberbeitrag Bruttogehalt Abfertigung (100%) Arbeitgeberbeitrag (1,5%) Arbeitnehmerbeitrag (1,5%) Leibrente mit 67 Jahren Fritz (auf kollektivvertraglicher Basis in einem geschlossenen oder offenen Zusatzrentenfonds eingeschrieben) Franz (auf individueller Basis in einem offenen Zusatzrentenfonds oder einem PIP eingeschrieben) 30.000 2.073 450 450 6.600 (+ 17%) 30.000 2.073 0 450 5.600 Annahme: Realrendite (also nach Abzug der Infl ationsrate) von jährlich 2%, Verwaltungskosten in Höhe von 1% des Vermögens der jeweiligen Investitionslinie, eine jährliche Gehaltserhöhung von 1%, jährliche Infl ationsrate von 2%, 37 Beitragsjahre Wie kann ich beitreten? Sobald Sie alle nützlichen Informationen haben und sich für einen Beitritt entscheiden, unterschreiben Sie das Beitrittsformular, das Sie im Informationsblatt fi nden. Hinweis: Lesen Sie vor dem Beitritt die Dokumente, die Ihnen von den einzelnen Zusatzrentenfonds zur Verfügung gestellt werden: das Informationsblatt, den Abschnitt Die wichtigsten Informationen für das Mitglied, das Dokument Meine Zusatzrente (Standardversion) und das Statut oder die Geschäftsordnung. In diesen Dokumenten werden die Merkmale der Zusatzrentenform und die Bedingungen für die Mitgliedschaft erläutert.

Beitritt 3.2 Beitritt öffentlich Bedienstete mit fiktiver Abfertigung Bereich Schule, Sanitätsbezirke Trentino und Regionalangestellte Der Beitritt in einen Zusatzrentenfonds erfolgt freiwillig und ist jederzeit möglich. Im Gegensatz zu den Arbeitnehmer/innen des Privatsektors besteht für die öffentlich Bediensteten keine Kommunikationspfl icht bezüglich der Abfertigung. Für welche Zusatzrentenform kann ich mich entscheiden? Je nach Arbeitsvertrag können Sie sich in einen geschlossenen oder offenen Zusatzrentenfonds einschreiben. Sollten Sie sich für eine andere, nicht von Ihrem Arbeitsvertrag vorgesehene Zusatzrentenform entscheiden, können Sie auf individueller Basis einem offenen Zusatzrentenfonds beitreten oder einen individuellen Rentenversicherungsplan abschließen. Art des Beitritts Kollektivvertraglich Individuell Art der Zusatzrentenform Geschlossener Zusatzrentenfonds Offener Zusatzrentenfonds/individueller Rentenversicherungsplan (PIP) Beitragszahlung Fiktive Abfertigung, Buchhaltung durch das staatliche Vorsorgeinstitut INPS Arbeitnehmerbeitrag Arbeitgeberbeitrag (je nach Arbeitsvertrag und wenn der Arbeitnehmerbeitrag eingezahlt wird) Zusätzliche Beiträge Nicht vorgesehen Beitrag zu eigenen Lasten Nicht vorgesehen Zusätzliche Beiträge Wie und wieviel kann ich einzahlen? Kollektivvertraglicher Beitritt: Die Höhe der Beiträge ist in den jeweiligen Arbeitskollektivverträgen und abkommen festgelegt. Sie werden monatlich vom Gehalt einbehalten und auf das Bruttoeinkommen berechnet. Anschließend werden sie direkt vom Arbeitgeber an den Zusatzrentenfonds überwiesen und in der Einheitlichen Bescheinigung (CU) festgehalten. Es besteht außerdem die Möglichkeit, direkte, zusätzliche Beiträge einzuzahlen. Diese können in der Steuererklärung angegeben und von der Einkommenssteuer abgezogen werden. Anmerkung: > Die Abfertigungsanteile werden fiktiv beim staatlichen Vorsorgeinstitut INPS (ehem. INPDAP) zurückgelegt, wobei keine Kosten für die Beschäftigten entstehen. Anschließend werden die Anteile auf den Zusatzrentenfonds überwiesen, bei dem der/die Beschäftigte zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingeschrieben war. > Sie können Ihre Beitragszahlung und die Ihres Arbeitgebers jederzeit unterbrechen. Die anreifende Abfertigung wird weiterhin beim staatlichen Vorsorgeinstitut INPS (ehem. INPDAP) buchhalterisch erfasst.

Beitritt 3.2 Beispiel: monatliche Beitragszahlung bei einem Jahresbruttogehalt von 25.000 Abfertigung (100%) Arbeitnehmerbeitrag (1%) Arbeitgeberbeitrag (1%) 132,88 19,23 19,23 Individueller Beitritt: Erfolgt der Beitritt auf individueller Basis, kann das Mitglied selbst die Höhe und Regelmäßigkeit der Beitragszahlung bestimmen, indem es direkt in den Zusatzrentenfonds einzahlt und diese Beträge in der Steuererklärung angibt. So kann es die Beiträge von der Einkommenssteuer abziehen. Warum sollte ich einem Zusatzrentenfonds beitreten? Die Beiträge, die in einen Zusatzrentenfonds eingezahlt werden, sind bis zu einem Höchstbetrag von 5.164,57 abziehbar. Bei der Berechnung dieses Betrags werden der Beitrag des/der Arbeitnehmers/in und des/der Arbeitgebers/ in sowie eventuelle freiwillige Beiträge berücksichtigt; ausgenommen hingegen ist die Abfertigung. Der höchstmögliche Abzug bringt eine Steuerersparnis von 1.188 bis 2.221 je nach dem, wie hoch die Besteuerung ist. Hinweis: Auch die Beträge, die zugunsten steuerlich zulasten lebender Familienmitglieder eingezahlt werden, können bis zu insgesamt 5.164,57 abgezogen werden. Wieviel kann ich bei einem jährlichen Beitrag von 3.000 sparen? 3.000 690 810 1.140 2.000 abgezogener Betrag 1.000 effektive Kosten 0 Einkommenssteuer 23% Einkommenssteuer 27% Einkommenssteuer 38% Wie kann ich beitreten? Sobald Sie alle nützlichen Informationen haben und sich für einen Beitritt entscheiden, unterschreiben Sie das Beitrittsformular, das Sie im Informationsblatt fi nden. Hinweis: Lesen Sie vor dem Beitritt die Dokumente, die Ihnen von den einzelnen Rentenfonds zur Verfügung gestellt werden: das Informationsblatt, den Abschnitt Die wichtigsten Informationen für das Mitglied, das Dokument Meine Zusatzrente (Standardversion) und das Statut oder die Geschäftsordnung. In diesen Dokumenten werden die Merkmale der Zusatzrentenform und die Bedingungen für die Mitgliedschaft erläutert.

Beitritt 3.3 Beitritt öffentlich Bedienstete mit realer Abfertigung Vertrag der Provinz Bozen, Autonome Provinz Trient und Körperschaften, öffentliche Wohlfahrtsverbände, Gebiete, Tourismusverbände Der Beitritt in einen Zusatzrentenfonds erfolgt freiwillig und ist jederzeit möglich. Im Gegensatz zu den Arbeitnehmer/ innen des Privatsektors besteht für die öffentlich Bediensteten keine Kommunikationspfl icht bezüglich der Abfertigung. Für welche Zusatzrentenform kann ich mich entscheiden? Je nach Arbeitsvertrag können Sie sich in einen geschlossenen oder offenen Zusatzrentenfonds einschreiben. Sollten Sie sich für eine andere, nicht von Ihrem Arbeitsvertrag vorgesehene Zusatzrentenform entscheiden, können Sie auf individueller Basis einem offenen Zusatzrentenfonds beitreten oder einen individuellen Rentenversicherungsplan abschließen. Art des Beitritts Kollektivvertraglich Individuell Art der Zusatzrentenform Geschlossener Zusatzrentenfonds Offener Zusatzrentenfonds/individueller Rentenversicherungsplan (PIP) Beitragszahlung Abfertigungsanteil (verpfl ichtend) Nicht vorgesehen Arbeitnehmerbeitrag Arbeitgeberbeitrag (je nach Arbeitsvertrag und wenn der Arbeitnehmerbeitrag eingezahlt wird) Zusätzliche Beiträge Beitrag zu eigenen Lasten Nicht vorgesehen Zusätzliche Beiträge Wie und wieviel kann ich einzahlen? Kollektivvertraglicher Beitritt: Die Höhe der Beiträge ist in den jeweiligen Arbeitskollektivverträgen und abkommen festgelegt. Sie werden monatlich vom Gehalt einbehalten und auf das Bruttoeinkommen berechnet. Anschließend werden sie direkt vom Arbeitgeber an den Zusatzrentenfonds überwiesen und in der Einheitlichen Bescheinigung (CU) festgehalten. Es besteht außerdem die Möglichkeit, direkte, zusätzliche Beiträge einzuzahlen. Diese können in der Steuererklärung angegeben und von der Einkommenssteuer abgezogen werden. Anmerkungen: > Die Unterbrechung der Beitragszahlung ist jederzeit möglich. Durch sie wird die gesamte Beitragszahlung (Beitrag zulasten des/der Arbeitnehmers/in, des/der Arbeitgebers/in und die anreifende Abfertigung) unterbrochen. > Der Abfertigungsanteil, der nicht in den Zusatzrentenfonds eingezahlt wird, wird bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber ausbezahlt.

Beitritt 3.3 Beispiel: monatliche Beitragszahlung bei einem Jahresbruttogehalt von 25.000 Abfertigung (18%) Arbeitnehmerbeitrag (1%) Arbeitgeberbeitrag (2%) 25,83 20,83 41,66 Individueller Beitritt: Erfolgt der Beitritt auf individueller Basis, kann das Mitglied selbst die Höhe und Regelmäßigkeit der Beitragszahlung bestimmen, indem es direkt in den Zusatzrentenfonds einzahlt und diese Beträge in der Steuererklärung angibt. So kann es die Beiträge von der Einkommenssteuer abziehen. Warum sollte ich einem Zusatzrentenfonds beitreten? Die Beiträge, die in einen Zusatzrentenfonds eingezahlt werden, sind bis zu einem Höchstbetrag von 5.164,57 abziehbar. Bei der Berechnung dieses Betrags werden der Beitrag des/der Arbeitnehmers/in und des/der Arbeitgebers/ in sowie eventuelle freiwillige Beiträge berücksichtigt; ausgenommen hingegen ist die Abfertigung. Der höchstmögliche Abzug bringt eine Steuerersparnis von 1.188 bis 2.221 je nach dem, wie hoch die Besteuerung ist. Hinweis: Auch die Beträge, die zugunsten steuerlich zulasten lebender Familienmitglieder eingezahlt werden, können bis zu insgesamt 5.164,57 abgezogen werden. Wieviel kann ich bei einem jährlichen Beitrag von 3.000 sparen? 3.000 690 810 1.140 2.000 abgezogener Betrag 1.000 effektive Kosten 0 Einkommenssteuer 23% Einkommenssteuer 27% Einkommenssteuer 38% Wie kann ich beitreten? Sobald Sie alle nützlichen Informationen haben und sich für einen Beitritt entscheiden, unterschreiben Sie das Beitrittsformular, das Sie im Informationsblatt fi nden. Hinweis: Lesen Sie vor dem Beitritt die Dokumente, die Ihnen von den einzelnen Rentenfonds zur Verfügung gestellt werden: das Informationsblatt, den Abschnitt Die wichtigsten Informationen für das Mitglied, das Dokument Meine Zusatzrente (Standardversion) und das Statut oder die Geschäftsordnung. In diesen Dokumenten werden die Merkmale der Zusatzrentenform und die Bedingungen für die Mitgliedschaft erläutert.

Beitritt 3.4 Beitritt Selbstständige/r oder Freiberufler/in Der Beitritt erfolgt freiwillig und ist jederzeit möglich. Für welche Zusatzrentenform kann ich mich entscheiden? Sie können sich in einen offenen Zusatzrentenfonds einschreiben oder einen individuellen Rentenversicherungsplan (PIP) abschließen. Art des Beitritts Art der Zusatzrentenform Beitragszahlung Individuell Offener Zusatzrentenfonds/individueller Rentenversicherungsplan (PIP) Beitrag zu eigenen Lasten Wie und wieviel kann ich einzahlen? Das Mitglied kann die Höhe und Regelmäßigkeit der Beitragszahlung selbst bestimmen, indem es direkt in den Zusatzrentenfonds einzahlt und diese Beträge in der Steuererklärung angibt. So kann es die Beiträge von der Einkommenssteuer abziehen. Beiträge, die eingezahlt und nicht abgezogen werden, müssen dem Zusatzrentenfonds mitgeteilt werden. Warum sollte ich einem Zusatzrentenfonds beitreten? Die Beiträge, die in einen Zusatzrentenfonds eingezahlt werden, sind bis zu einem Höchstbetrag von 5.164,57 abziehbar. Der höchstmögliche Abzug bringt eine Steuerersparnis von 1.188 bis 2.221 je nach dem, wie hoch die Besteuerung ist (bei einem jährlichen Beitrag von 5.164,57 ). Hinweis: Auch die Beträge, die zugunsten steuerlich zulasten lebender Familienmitglieder eingezahlt werden, können bis zu 5.164,57 abgezogen werden. Wieviel kann ich bei einem jährlichen, abziehbaren Beitrag von 5.164,57 sparen? abziehbarer Betrag effektive Kosten 5.500 5.000 4.500 4.000 3.500 3.000 2.500 2.000 1.500 1.000 500 0 1.188 1.394 1.963 2.117 2.221 Einkommenssteuer 23% Einkommenssteuer 27% Einkommenssteuer 38% Einkommenssteuer 41% Einkommenssteuer 43%

Beitritt 3.4 Weitere Vorteile: Die persönliche Rentenposition kann nicht gepfändet werden, das heißt im Detail: > die persönliche Rentenposition ist während der Ansparphase unantastbar > die Rentenleistungen in Kapital- und Rentenform sowie die Vorschüsse für Ausgaben im Gesundheitsbereich können gemäß der geltenden Gesetzgebung höchstens bis zu einem Fünftel der Nettorente, die von einem Pflichtrenteninstitut ausgezahlt wird, gepfändet werden Hinweis: Die Ablösen und Vorschüsse für den Kauf und die Renovierung der Erstwohnung sowie für sonstige Erfordernisse des Mitglieds können ohne Einschränkungen gepfändet werden. Für den vorzeitigen Todesfall kann ein/e Begünstigte/r gewählt werden. Hierbei muss die Erbfolge nicht eingehalten werden. Wie kann ich beitreten? Sobald Sie alle nützlichen Informationen haben und sich für einen Beitritt entscheiden, unterschreiben Sie das Beitrittsformular, das Sie im Informationsblatt fi nden. Hinweis: Lesen Sie vor dem Beitritt die Dokumente, die Ihnen von den einzelnen Rentenfonds zur Verfügung gestellt werden: das Informationsblatt, den Abschnitt Die wichtigsten Informationen für das Mitglied, das Dokument Meine Zusatzrente (Standardversion) und das Statut oder die Geschäftsordnung. In diesen Dokumenten werden die Merkmale der Zusatzrentenform und die Bedingungen für die Mitgliedschaft erläutert.

Beitritt 3.5 Steuerlich zulasten lebende Personen Als steuerlich zulasten lebende Person (Kind oder Ehepartner) können Sie sich in einem Zusatzrentenfonds einschreiben. Familienangehörige gelten nur dann als steuerlich zulasten lebend, wenn ihr Einkommen die Höchstgrenze von 2.840,51 vor Abzug der abziehbaren Aufwendungen nicht übersteigt (hiervon ausgeschlossen sind einige Einkommen wie zum Beispiel Renten, Schmerzensgelder und Beiträge für Zivilinvaliden, Gehörlose und Sehbehinderte). Ab dem 1. Januar 2019 beträgt die Einkommenshöchstgrenze für Kinder bis zum 24. Lebensjahr 4.000. Als Familienangehörige zählen die Kinder (natürliche, anerkannte, adoptierte, anvertraute und in Pfl ege gegebene Kinder), der nicht gerichtlich und tatsächlich getrennt lebende Ehepartner, weitere Angehörige wie Eltern, Schwiegersöhne, Schwiegertöchter, Schwiegereltern, Geschwister, Großeltern, sofern diese mit dem Beitragszahler zusammenleben oder von diesem einen Unterhaltsbeitrag erhalten, der nicht von der Gerichtsbehörde ausgestellt wurde. Für welche Zusatzrentenform kann ich mich entscheiden? Sie können sich in einem geschlossenen Zusatzrentenfonds (wenn die Person, zu deren Lasten Sie leben, im selben Fonds eingeschrieben ist) oder in einem offenen Zusatzrentenfonds einschreiben. Sie können auch einen individuellen Rentenversicherungsplan (PIP) abschließen. Art des Beitritts Art der Zusatzrentenform Beitragszahlung Individuell Geschlossener oder offener Zusatzrentenfonds/individueller Rentenversicherungsplan (PIP) Beiträge zu eigenen Lasten und/oder der Person, zu deren Lasten Sie leben Wie und wieviel kann ich einzahlen? Das Mitglied kann die Höhe und Regelmäßigkeit der Beitragszahlung selbst bestimmen, indem es direkt in den Zusatzrentenfonds einzahlt und diese Beträge in der Steuererklärung angibt. So kann es die Beiträge von der Einkommenssteuer abziehen. Die Beitragszahlung kann unterbrochen, geändert und wiederaufgenommen werden, ohne dass dies dem Zusatzrentenfonds mitgeteilt werden muss. Hinweis: Sollten Sie die Voraussetzungen als steuerlich zulasten lebende Person nicht mehr erfüllen, kann die persönliche Rentenposition nicht abgelöst werden. Warum sollte ich einem Zusatzrentenfonds beitreten? Die Beiträge, die in einen Zusatzrentenfonds eingezahlt werden, sind bis zu einem Höchstbetrag von 5.164,57 abziehbar. Die Abziehbarkeit steht an erster Stelle Ihnen selbst zu. Nur der Mehrbetrag, der nicht von Ihnen selbst abgezogen werden kann, kann von der Person abgezogen werden, zu deren Lasten Sie leben. Hierbei gilt der Höchstbetrag von 5.164,57. Wenn Sie z.b. 3.000 eingezahlt haben und 2.000 verdienen, können Sie bis zu 2.000 abziehen. Die restlichen 1.000 können von der Person abgezogen werden, zu deren Lasten Sie leben, wobei der Höchstbetrag von 5.164,57 nicht überschritten werden darf. Sollte die Person, zu deren Lasten Sie leben also bereits 5.000 einzahlen, können nur noch 164,57 der Beiträge von zulasten lebenden Personen abgezogen werden.

Beitritt 3.5 Beispiel: Lisa und Maria wurden 1997 geboren. Lisa wird als steuerlich zulasten lebende Person in einem Zusatzrentenfonds eingeschrieben und ihre Eltern zahlen 10 Jahre lang jeden Monat 100 ein. Beide beginnen im Jahr 2022 im Handelssektor zu arbeiten und erhalten ein Bruttojahresgehalt von 20.000. Sowohl Lisa als auch Maria zahlen ihre gesamte Abfertigung und einen eigenen Anteil von 0,55% ihres Gehalts in einen Zusatzrentenfonds ein. Außerdem erhalten sie jeweils einen Arbeitgeberbeitrag von 1,55%. Beide werden (gemäß den derzeit geltenden Voraussetzungen) im Jahr 2064 in Rente gehen. Das heißt, ihre Rente wird 60% ihres letzten Gehalts betragen (die sogenannte Ersatzquote). Beiträge gesamt Abfertigung Arbeitgeberbeitrag Als zulasten lebende Person/ Arbeit- nehmer- Beitrag 1 Angereifter Betrag Jährliche Rente 2 Differenz Lisa 132.452 92.378 20.722 19.352 216.519 10.366 Maria 120.452 92.378 20.722 7.352 186.529 8.905-14% Anmerkungen/Hinweise: > Die Berechnung erfolgt gemäß den Angaben der Aufsichtsbehörde der Rentenfonds (COVIP) zu den Renditen der Investitionen. Es handelt sich um Realwerte bei einer jährlichen Inflationsrate von 2% und einer jährlichen Gehaltssteigerung von 2%. > Die persönliche Rentenposition einer minderjährigen Person kann nur nach der Genehmigung eines Vormundschaftsrichters abgelöst werden. Diese Regelung gilt auch für Vorschüsse. Im Falle einer Übertragung ist diese Genehmigung nicht notwendig. > Lesen Sie vor dem Beitritt die Dokumente, die Ihnen von den einzelnen Rentenfonds zur Verfügung gestellt werden: das Informationsblatt, den Abschnitt Die wichtigsten Informationen für das Mitglied, das Dokument Meine Zusatzrente (Standardversion) und das Statut oder die Geschäftsordnung. In diesen Dokumenten werden die Merkmale der Zusatzrentenform und die Bedingungen für die Mitgliedschaft erläutert. 1 Beinhaltet auch die Beiträge, die als zulasten lebende Person in den Zusatzrentenfonds eingezahlt werden. 2 Entspricht der ersten Jahresrate einer sofortigen Leibrente ohne Übertragbarkeit, die sich aus der Umwandlung der gesamten, angereiften persönlichen Rentenposition bei Pensionierung ergibt.

3.6 Beitritt Die Vermögensverwaltung und die Investitionslinien Bei der Anlage Ihrer Beträge werden die gesetzlich vorgegebenen Vorsichtsregeln eingehalten. Ziel ist, den Vorsorgezweck zu erfüllen und nicht mit den Beträgen zu spekulieren. Die geschlossenen Zusatzrentenfonds beauftragen für die Investitionen professionelle Vermögensverwalter (Banken, Kapitalanlagegesellschaften, Börsenmaklergesellschaften, Versicherungsgesellschaften) und schließen mit ihnen Abkommen ab, in denen die Regelungen genau festgelegt sind.bei den offenen Zusatzrentenfonds und den individuellen Rentenversicherungsplänen (PIP) können die Investitionen direkt von der Gesellschaft (Banken, Kapitalanlagegesellschaften, Börsenmaklergesellschaften, Versicherungsgesellschaften) verwaltet werden, die den Zusatzrentenfonds oder den individuellen Rentenversicherungsplänen (PIP) errichtet haben. Das Vermögen der offenen Zusatzrentenfonds und der individuellen Rentenversicherungspläne stellen ein Kapital dar, das getrennt von dem der Gründungsgesellschaft behandelt wird. Dies bedeutet, dass diese Ersparnisse auch in Krisenzeiten nicht ausgegeben werden. Für welche Investitionslinie soll ich mich entscheiden? Fast alle Zusatzrentenfonds bieten verschiedene Investitionslinien an diese reichen von der sogenannten garantierten bis zur risikoreichen Investitionslinie. Um sich für ein Anlageprofil zu entscheiden, muss man folgende Faktoren berücksichtigen:! das Alter die Absicherung bei der öffentlichen Rente die Renditeerwartung die persönliche Risikoneigung Je jünger ein Mitglied ist, desto länger wird es im Zusatzrentenfonds eingeschrieben bleiben. Daher wäre es sinnvoll, eine Investitionslinie mit höherem Risiko und höheren Renditechancen zu wählen. Je näher die Pensionierung rückt, desto vernünftiger ist es hingegen, auf Linien mit hohem Anleihenanteil oder garantierte Linien zurückzugreifen. Die verschiedenen Investitionslinien unterscheiden sich durch die Zusammenstellung ihres Portfolios und können allgemein wie folgt unterteilt werden: Garantierte Investitionslinie: Investitionslinie mit hohem Anleihenanteil: Ausgewogene Investitionslinie: Investitionslinie mit hohem Aktienanteil: bietet eine garantierte Mindestrendite oder die Rückerstattung des eingezahlten Kapitals investiert nur oder hauptsächlich in Anleihen investiert gleichermaßen in Anleihen und Aktien investiert nur oder hauptsächlich in Aktien Die Investitionslinie kann durch einen sogenannten Switch geändert werden. Jeder Zusatzrentenfonds regelt diesen Switch anders (z. B. verlangen einige Fonds eine Mindestverbleibsdauer in einer Investitionslinie vor dem Switch). Hinweis: Die Renditen der Zusatzrentenform können jederzeit auf der Webseite des Zusatzrentenfonds oder in der jährlich versendeten Periodischen Mitteilung nachgeschlagen werden.

4 Leistungen

Leistungen 4.1 Leistungen vor der Pensionierung Arbeitnehmer/in des Privatsektors Vorschüsse Wer Beiträge in einen Zusatzrentenfonds einzahlt, sichert seinen Lebensstandard im Alter ab. Doch nicht nur das: in bestimmten Situationen kann das angesparte Kapital auch vor Erreichen des Pensionsalters eine wichtige fi nanzielle Stütze sein. In diesen Fällen können Sie um einen Vorschuss auf Ihre persönliche Rentenposition ansuchen: > Ausgaben im Gesundheitsbereich für Sie selbst, Ihren Ehepartner oder Ihre Kinder (jederzeit und bis zu 75% der angereiften Position) > Kauf, Bau oder Renovierung Ihrer eigenen Erstwohnung oder der Ihrer Kinder (nach acht Jahren Mitgliedschaft in einer Zusatzrentenform und bis zu 75% der angereiften Position) > Für weitere Erfordernisse (nach acht Jahren Mitgliedschaft in einer Zusatzrentenform und bis zu 30% der angereiften Position). In bestimmten Fällen können Sie Ihre persönliche Rentenposition auch vor der Pensionierung ablösen. Ablösen Gesamtablöse: > Arbeitslosigkeit über einen Zeitraum von über 48 Monaten > Dauerinvalidität, die zu einer Reduzierung der Arbeitsfähigkeit von weniger als ein Drittel führt > Eventueller Verlust der Mitgliedschaftsvoraussetzungen, wie z.b. die Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anmerkung: Einige Zusatzrentenfonds bieten in diesem Fall eine Teilablöse zwischen 50% und 100% an; genauere Angaben fi nden Sie in der Dokumentation Ihres Zusatzrentenfonds. Teilablöse (in Höhe von 50%): > Arbeitslosigkeit über einen Zeitraum von 12 bis 48 Monaten > Eintragung des Arbeitgebers in die Mobilitätslisten > Lohnausgleichskasse zu null Stunden über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten Ablöse bei vorzeitigem Todesfall: Bei Ableben des Mitglieds vor der Pensionierung wird die gesamte Position den Erben oder den ernannten Begünstigten ausgezahlt. Sollten diese Personen nicht vorhanden sein, bleibt die Position beim Zusatzrentenfonds (bei kollektivvertraglichem Beitritt). Bei individuellem Beitritt wird die Position gemäß dem Dekret des Ministers für Arbeit und Sozialpolitik für soziale Zwecke genutzt. Anmerkung: Sollte in den fünf Jahren vor Erreichen des Rentenalters eine Arbeitslosigkeit von mindestens 48 Monaten oder eine Dauerinvalidität entstehen, wird die Möglichkeit der Ablöse durch die Möglichkeit des Zugriffs auf eine vorzeitige Zusatzrentenleistung ersetzt. RITA Vorzeitige, befristete Zusatzrente (RITA) Es kann eine ratenweise Auszahlung des gesamten oder eines Teils des vor der Pensionierung angesparten Kapitals beantragt werden. Diese zeitlich begrenzte Zusatzrente wird bis zum Erreichen des Rentenalters, das für die gesetzliche Altersrente gilt, ausbezahlt. Übertragung Nach zwei Jahren Mitgliedschaft kann man die persönliche Rentenposition auf eine andere Zusatzrentenform übertragen. Sollte man vor Ablauf der zwei Jahre die Mitgliedschaftsvoraussetzungen verlieren, ist dies auch zu einem früheren Zeitpunkt möglich. Hinweis: Genauere Informationen fi nden Sie im Dokument zu den Vorschüssen und im Informationsblatt des jeweiligen Zusatzrentenfonds.

Leistungen 4.2 Leistungen vor der Pensionierung Öffentlich Bedienstete, die in geschlossenen Zusatzrentenfonds eingeschrieben sind Vorschüsse Wer Beiträge in einen Zusatzrentenfonds einzahlt, sichert seinen Lebensstandard im Alter ab. Doch nicht nur das: in bestimmten Situationen kann das angesparte Kapital auch vor Erreichen des Pensionsalters eine wichtige fi nanzielle Stütze sein. In diesen Fällen können Sie um einen Vorschuss auf Ihre persönliche Rentenposition ansuchen: > Ausgaben im Gesundheitsbereich für Sie selbst oder einen zulasten lebenden Familienangehörigen (nach acht Jahren Mitgliedschaft in einer Zusatzrentenform und bis zu 100% der angereiften Position) > Kauf, Bau oder Renovierung Ihrer eigenen Erstwohnung oder der Ihrer Kinder (nach acht Jahren Mitgliedschaft in einer Zusatzrentenform und bis zu 100% der angereiften Position) > Ausgaben bei Beurlaubung für Fortbildung und laufende Fortbildung sowie für Elternzeiten (nach acht Jahren Mitgliedschaft in einer Zusatzrentenform und bis zu 100% der angereiften Position). Ablösen Gesamtablöse: In bestimmten Fällen können Sie Ihre persönliche Rentenposition auch vor der Pensionierung ablösen. > Gründe, die vom Willen der beteiligten Parteien abhängen (Kündigung, Entlassung, Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses, Mobilität öffentlichen Körperschaften) > Gründe, die nicht vom Willen der beteiligten Parteien abhängen Ablöse bei vorzeitigem Todesfall: Bei Ableben eines Mitglieds des öffentlichen Dienstes sind folgende Personen berechtigt, die Position abzulösen: der Ehepartner; bei Fehlen des Ehepartners die Kinder; bei Fehlen des Ehepartners und der Kinder die Eltern (falls sie zu Lasten des verstorbenen Mitglieds leben); bei Fehlen der vorher angeführten Personen gilt als Begünstigte/r die vom Mitglied zu Lebzeiten bestimmte Person. Anmerkung: Prüfen Sie die Vorgaben Ihres Zusatzrentenfonds, falls keine der obengenannten berechtigten Personen vorhanden sind. RITA Vorzeitige, befristete Zusatzrente (RITA) Es kann eine ratenweise Auszahlung des gesamten oder eines Teils des vor der Pensionierung angesparten Kapitals beantragt werden. Diese zeitlich begrenzte Zusatzrente wird bis zum Erreichen des Rentenalters, das für die gesetzliche Altersrente gilt, ausbezahlt. Übertragungen Nach drei Jahren Mitgliedschaft kann man die persönliche Rentenposition auf eine andere geschlossene Zusatzrentenform übertragen (nach fünf Jahren auf einen offenen Zusatzrentenfonds oder einen individuellen Rentenversicherungsplan). Sollte man vor Ablauf dieses Zeitraums die Mitgliedschaftsvoraussetzungen verlieren, ist dies auch zu einem früheren Zeitpunkt möglich. Hinweis: Genauere Informationen fi nden Sie im Dokument zu den Vorschüssen und im Informationsblatt des jeweiligen Zusatzrentenfonds.