An die Teilnehmer des Personalabrechnungsverfahrens der Pfälzischen Pensionsanstalt

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Transkript:

An die Teilnehmer des Personalabrechnungsverfahrens der Pfälzischen Pensionsanstalt Ihr(e) Ansprechpartner(in): s. Übersicht Ansprechpartner Durchwahl: 06322 936-0 Bad Dürkheim, den 20.10.2015 Rundschreiben Nr. 21/2015 zur leistungsorientierten Bezahlung nach 18 TVöD (VKA) (Bitte unbedingt beachten und schnellstmögliche Weitergabe an die Personalabteilung) Bitte füllen Sie die Mitteilung bzgl. der Auszahlung nach dem Alternativszenario für 2015 unabhängig von eventuell in den Vorjahren erfolgten Mitteilungen (auch bis auf Widerruf) aus und schicken diese bis spätestens zum 06.11.2015 an die angegebene Fax-Nummer. Falls Sie uns diesbezüglich nichts mitteilen, erfolgt auch keine Auszahlung der Leistungsentgelte nach dem Alternativszenario. Diese Auszahlung wird innerhalb unserer Personalabrechnung maschinell umgesetzt. Aufgrund des BAG-Urteils vom 16.05.2012 10 AZR 202/11 (siehe KAV- Rundschreiben Nr. 26 vom 13.08.2012) wurde die Programmroutine angepasst. Das bedeutet, dass ein Prozentsatz, der von der tarifvertraglichen Größe von 6 % abweicht, nur noch unter erheblichem manuellem Aufwand hinterlegbar ist. Aus Gründen der verursachergerechten Fallpreisgestaltung sind daher ab dem Jahr 2013 gemeldete Prozentsätze, die von der tarifvertraglichen Größe von 6 % abweichen, kostenpflichtig. Nähere Informationen hierzu können dem Punkt 1e) dieses Rundschreibens entnommen werden. Seite 2

... Seite 2 des Schreibens: Rundschreiben der ppa Nr. 21 vom 20.10.2015 Inhalt: Auszahlung von Leistungsentgelten nach 18 TVöD (VKA) 1. Auszahlung der Leistungsentgelte nach dem sog. Alternativszenario 2. Auszahlung von Leistungsentgelten über manuelle Lohnarten 3. Anforderung von Berichten Sehr geehrte Damen und Herren, zu den o. g. Themen möchten wir Sie wie folgt informieren: 1. Auszahlung der Leistungsentgelte nach dem sog. Alternativszenario a) Höhe und Bemessungsgrundlage Für den Geltungsbereich TVöD-VKA, TVöD-BT-B, TVöD-BT-K, TVöD-SuE, TVöD-SuE/K und BezTV-W RP gilt: Ist bis zum 30.09.2014 noch keine betriebliche Regelung zustande gekommen, erfolgt die Auszahlung der Leistungsentgelte nach dem sog. Alternativszenario. Für das Jahr 2015 bedeutet dies, dass 6 % des Tabellenentgelts des Monats September 2015 im Monat Dezember 2015 ausgezahlt werden. Der Restbetrag wird in das Gesamtvolumen des Jahres 2016 übertragen. Die Restbeträge (= alle offenen Beträge aus 2008, 2009, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015) können nicht eingespart werden und erhöhen somit von Jahr zu Jahr den Druck auf die betrieblichen Parteien zur Einigung und Auszahlung dieser offenen Beträge. Das Tabellenentgelt beinhaltet folgende Lohnarten: Lohnart 10 (Entgelt bei Beschäftigten) Lohnart 15 (Entgelt aus Tarifsplitting bei Beschäftigten) Lohnart 5128 (Besitzstand individuelle Zwischenstufe) (nur BezTV-W RP) Lohnart 5158 (Garantiebetrag bei Höhergruppierung) Lohnart 5151 (Besitzstand individuelle Zwischenstufe) Lohnart 5152 (Besitzstand individuelle Endstufe) Lohnart 5161 (Besitzstand individuelle Zwischenstufe bei Konkurrenzregelung) Lohnart 5162 (Besitzstand individuelle Endstufe bei Konkurrenzregelung) Diese Bemessungsgrundlage gilt für alle Personalfälle. Werden z.b. die sogenannten "Fix"-Personalfälle (z.b. Tarifart 953) einbezogen, so werden nicht die Lohnarten 1501 (Grundbezug Einzelvertrag), 1639 (sonstige Zulage einmalig) oder 2710 (Stundenverdienst: Stunden x Faktor) in die Bemessungsgrundlage einbezogen. Seite 3

... Seite 3 des Schreibens: Rundschreiben der ppa Nr. 21 vom 20.10.2015 Bei der maschinellen Zahlung des Leistungsentgelts nach dem Alternativszenario handelt es sich um eine Standardlösung, bei der die Bemessungsgrundlage nicht an die individuellen Bedürfnisse der Anwender angepasst werden kann. Sollen andere Lohnarten als die oben genannten in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden, muss das auszuzahlende Leistungsentgelt manuell berechnet und wie unter Punkt 2 dieses Rundschreibens beschrieben ausgezahlt werden. Bitte teilen Sie uns mittels der beigefügten Rückantwort (Anlage 1) mit, ob für das Jahr 2015 eine Auszahlung nach dem Alternativszenario nach den tariflich jeweils vorgegebenen Prozentwerten für alle unter Ihrer Teilnehmernummer betroffenen Personalfälle oder für einzelne Arbeitgeber erfolgen bzw. ob ein von der tariflichen Vereinbarung abweichender Prozentwert angesetzt werden soll. Die Festlegung auf einen abweichenden Prozentsatz könnte vorliegen, wenn eine Auszahlung nach dem Alternativszenario nicht nur übergangsweise, sondern dauerhaft vorgenommen werden soll; dies könnte beispielsweise in Frage kommen, wenn Sie für bestimmte Arbeitgeber (z.b. kleine Ortsgemeinden) eine Vereinbarung geschlossen haben, dass dauerhaft ein gewisser Prozentsatz des Tabellenentgelts des Monats September im Monat Dezember als Leistungsentgelt ausgezahlt werden soll. Sofern es bei Ihrem Teilnehmer für einzelne Arbeitgeber unterschiedliche Lösungen gibt, sollten Sie hierfür - im Sinne einer größeren Übersichtlichkeit - jeweils ein separates Rückantwort-Formular verwenden. Die jeweils erforderlichen Daten werden gemäß Ihren Angaben von der ppa in Ihren Teilnehmer- bzw. Arbeitgeberdaten hinterlegt. Hinweis für Dialoganwender: Die Eingaben können Sie unmittelbar vor der Dezemberabrechnung mittels der SQL- Abfrage Alternativszenario 2015 - TN / AG überprüfen. Hierzu sind keine weiteren Parameter erforderlich. Wünschen Sie eine Auszahlung der Leistungsentgelte nach dem Alternativszenario, wird für alle Personalfälle mit den Tarifarten 150 (TVöD- VKA), 153 (TVöD-BT-B), 156 (TVöD-BT-K), 157 (BezTV-W RP), 500 (TVöD-SuE) und 506 (TVöD-SuE/K) im Haupttarif das Leistungsentgelt nach den Bestimmungen des KAV Rheinland-Pfalz (siehe KAV- Rundschreiben 14/2007) mit der Lohnart 5199 ausgezahlt. Dabei wird im Jahr 2015 mit der Dezemberabrechnung der von Ihnen angegebene Prozentsatz des Tabellenentgelts des Monats September 2015 ausgezahlt. Seite 4

... Seite 4 des Schreibens: Rundschreiben der ppa Nr. 21 vom 20.10.2015 Hinweis für alle Anwender: Werden nach der Abrechnung Dezember 2015 Eingaben im Personalfall vorgenommen, die das Tabellenentgelt des Monats September 2015 verändern, wird das Leistungsentgelt nicht rückwirkend korrigiert. Bei rückwirkenden Änderungen des Septemberentgelts, die zu einer Änderung des Leistungsentgelts führen, muss dieses manuell korrigiert werden (siehe Punkt 2). b) Sonderfall: Einbeziehung und Ausschluss von Personalfällen Für Personalfälle, die eine der o. g. Tarifarten haben und für die, entgegen den Einstellungen auf Teilnehmer-/ Arbeitgeberebene, keine Auszahlung der Leistungsentgelte nach dem Alternativszenario gelten soll (z.b., weil es sich um leitende Angestellte im Sinne des 1 Abs. 2 TVöD i.v.m. 5 Abs. 3 BetrVG handelt), sind von Dialoganwendern in den betreffenden Einzelfällen entsprechende Eingaben vorzunehmen (siehe nachfolgende Hinweise). Beleg- und Vollserviceanwender melden die betroffenen Personalfälle mit der entsprechenden Rückantwort (siehe nachfolgende Hinweise sowie Anlage 2 zu diesem Rundschreiben). Des Weiteren ist es durch entsprechende Eingaben im Einzelfall auch möglich, dass das beschriebene Alternativszenario für Personen gilt, die keine der o.g. LOBrelevanten Tarifarten haben. Dies ist z.b. erforderlich bei pauschal vergüteten Personalfällen (z.b. Tarifart 953), welche jedoch nach 1 TVöD unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrages fallen (beachten Sie hierzu bitte den Hinweis bzgl. der Bemessungsgrundlage auf Seite 2 dieses Rundschreibens). Hinweis für Dialoganwender: Die Zahlung des Leistungsentgelts nach dem Alternativszenario wird für einzelne Personalfälle mit dem Feld Alternativszenario in der Dialogmaske Eingruppierung & Arbeitszeit im Register Sonstige gesteuert. Das Feld Alternativszenario steht standardmäßig bei jedem Personalfall auf <kein>. In diesem Fall wird das Leistungsentgelt maschinell nach den Bestimmungen des KAV- Rundschreibens 14/2007 ermittelt. Soll für einen Personalfall aufgrund der oben beschriebenen Sachverhalte maschinell kein Leistungsentgelt ermittelt werden, ist im Feld Alternativszenario das Kennzeichen kein Alternativszenario (0) (Zeitraum: 09.2015 12.2015) einzugeben. Soll dagegen ein Personalfall ungeachtet aller sonstigen Merkmale ausdrücklich in das Alternativszenario einbezogen werden, ist im Feld Alternativszenario das Kennzeichen Alternativszenario TVöD (1) (Zeitraum: 09.2015 12.2015) einzugeben (siehe nachstehenden Bildschirmausschnitt). Ihre getätigten Eingaben können Sie anschließend mittels der SQL-Abfrage Alternativszenario 2015 - Personalfälle überprüfen. Hierzu sind keine weiteren Parameter erforderlich. Seite 5

... Seite 5 des Schreibens: Rundschreiben der ppa Nr. 21 vom 20.10.2015 Hinweis für Beleg- und Vollserviceanwender: Beleg- und Vollserviceanwender verwenden für diese Personalfälle den als Anlage beigefügten Vordruck (Rückantwort Anlage 2), mit dem Personalfälle gemeldet werden, - die aus den o. g. Gründen vom Alternativszenario ausgeschlossen werden sollen - die ungeachtet aller sonstigen Merkmale ausdrücklich in das Alternativszenario einbezogen werden sollen. Bitte senden Sie die Rückantwort so schnell wie möglich an den/die für Sie zuständige/n Sachbearbeiter/in der ppa, jedoch spätestens bis zum 06.11.2015. c) Sonderfall: Personalfälle mit Austritt vom 01.09.2015 bis 30.11.2015 Nach dem Rundschreiben Nr. 25/2007 des KAV Rheinland- Pfalz vom 29.10.2007 ist Voraussetzung für eine Auszahlung der Leistungsentgelte nach dem Alternativszenario, dass im Zahlmonat Dezember zumindest ein Arbeitsverhältnis bestehen muss. Für Beschäftigte, die vor dem 01.12.2015 ausgeschieden sind und deshalb im Dezember 2015 kein Entgelt mehr erhalten, besteht kein Anspruch auf Leistungsentgelt. Diese Regelung kann programmseitig leider nicht vollständig berücksichtigt werden. Personalfälle, die vom 01.01. bis 31.08.2015 sowie vom 01.12. bis 31.12.2015 ausscheiden, werden maschinell abgehandelt. Seite 6

... Seite 6 des Schreibens: Rundschreiben der ppa Nr. 21 vom 20.10.2015 Insofern müssen die Personalfälle, die in der Zeit vom 01.09. bis 30.11.2015 ausscheiden, manuell von der Zahlung des Leistungsentgelts ausgeschlossen werden (siehe unten), ansonsten wird für diese Personalfälle Leistungsentgelt nach dem Alternativszenario gezahlt. Hinweis für Vollservice- und Beleganwender: Der Ausschluss der betreffenden Personalfälle erfolgt durch Ihre/n ppa- Sachbearbeiter/in. Wir bitten um rechtzeitige Mitteilung bei kurzfristigem Ausscheiden von Beschäftigten. Hinweis für Dialoganwender: Der Ausschluss der betreffenden Personalfälle erfolgt durch die Dialoganwender selbst. d) Sonderfall: Personalfälle mit Tarifsplitting Eine Besonderheit besteht für Personalfälle, bei denen im Monat September Werte in der Dialogmaske Tarifsplitting stehen. Hierbei sind zwei Fälle zu unterscheiden: 1. Hat ein Personalfall im Haupttarif und im Tarifsplitting den Tarif 150, 153, 156, 157, 500 oder 506, wird programmseitig ein Wechsel der Tarifgruppe bzw. der Arbeitszeit im Tarifsplitting berücksichtigt. Hier sind keine manuellen Arbeiten erforderlich. 2. Hat ein Personalfall im Haupttarif (Dialogmaske Eingruppierung & Arbeitszeit ) die Tarifart 150, 153, 156, 157, 500 oder 506 und im Tarifsplitting im Monat September 2015 eine andere Tarifart, wird als Bemessungsgrundlage für die Zahlung des Leistungsentgelts auch die Tarifart im Tarifsplitting berücksichtigt. In diesem Fall ist der Personalfall aus der maschinellen Ermittlung des Leistungsentgelts herauszunehmen und das Leistungsentgelt muss für diesen Personalfall manuell ermittelt und ausgezahlt werden. Hat ein Personalfall umgekehrt im Tarifsplitting die Tarifart 150, 153, 156, 157, 500 oder 506 und im Haupttarif im Monat September 2015 eine andere Tarifart, wird für diesen Personalfall kein Leistungsentgelt ermittelt. Auch in diesem Fall muss das Leistungsentgelt manuell ermittelt und ausgezahlt werden. Hinweis für alle Anwender: Der Ausschluss der betreffenden Personalfälle sowie die manuelle Ermittlung und Auszahlung der Leistungsentgelte erfolgt durch die ppa. Seite 7

... Seite 7 des Schreibens: Rundschreiben der ppa Nr. 21 vom 20.10.2015 e) Kostenpflicht für abweichende Prozentsätze bei der nichtleistungsdifferenzierten Ausschüttung (sog. Alternativszenario) Aufgrund des BAG-Urteils vom 16.05.2012 10 AZR 202/11 (siehe KAV- Rundschreiben Nr. 26 vom 13.08.2012) wurde die Programmroutine angepasst. Das bedeutet, dass ein Prozentsatz, der von der tarifvertraglichen Größe von 6 % abweicht, nur noch unter erheblichem manuellem Aufwand hinterlegbar ist. Aus Gründen der verursachergerechten Fallpreisgestaltung sind, wie bereits im Rundschreiben 09/2013 angekündigt, ab dem Jahr 2013 gemeldete Prozentsätze, die von der tarifvertraglichen Größe von 6 % abweichen, kostenpflichtig. Hierbei gelten folgende Kostensätze: ein abweichender Prozentsatz (gilt für alle Personalfälle des Teilnehmers) 40 mehrere abweichende Prozentsätze (z.b. unterschiedliche Prozentsätze für verschiedene Arbeitgeber) 80 Beispiele Für das sog. Alternativszenario 2015 werden folgende Prozentsätze gemeldet: 6 % für den gesamten Teilnehmer -> keine Kosten 24 % für den gesamten Teilnehmer -> 40 6 % für Arbeitgeber 1, 12 % für Arbeitgeber 10 -> 80 Die Kostensätze werden nach Leistungsziffer 9 des aktuellen Leistungskataloges der ppa im jeweiligen Entstehungsmonat berechnet. Hinweis für alle Anwender: Die o.g. Kostenpflicht für abweichende Prozentsätze gilt nicht für Kunden, die bereits die LOB-Komfortlösung der ppa nutzen und für einzelne Arbeitgeber eine Ausschüttung nach dem sog. Alternativszenario vornehmen. Seite 8

... Seite 8 des Schreibens: Rundschreiben der ppa Nr. 21 vom 20.10.2015 2. Auszahlung von Leistungsentgelten über manuelle Lohnarten Diejenigen Anwender, bei denen es bereits eine Dienstvereinbarung zur Einführung der leistungsorientierten Bezahlung gibt und somit die Auszahlung nach dem sog. Alternativszenario nicht in Frage kommt, die aber unsere bekannte Komfortlösung zur leistungsorientierten Bezahlung nicht nutzen, können die Auszahlung der Leistungsentgelte auch manuell abwickeln. Hierfür stehen geeignete Lohnarten zur Verfügung. Hinweis für Dialoganwender: Die auszuzahlenden Beträge sind unter Verwendung der nachstehenden Lohnarten in den betroffenen Personalfällen einzugeben. LoA 1840 LOB - Leistungsprämie (einm.) LoA 1841 LOB - Leistungszulage (lfd.) LoA 1842 LOB - Leistungsprämie (einm.kürz) LoA 1843 LOB - Leistungszulage (lfd.kürz) LoA 1844 LOB - Leistungsprämie (einm.zvfr) Hinweis für Beleganwender: Die auszuzahlenden Beträge sind unter Verwendung der nachstehenden Lohnarten mittels des Datenerfassungsbeleges (unter Ziffer 2.4) an die ppa zu melden. LoA 1840 LOB - Leistungsprämie (einm.) LoA 1841 LOB - Leistungszulage (lfd.) LoA 1842 LOB - Leistungsprämie (einm.kürz) LoA 1843 LOB - Leistungszulage (lfd.kürz) LoA 1844 LOB - Leistungsprämie (einm.zvfr) Hinweis für Vollserviceanwender: Bitte teilen Sie die auszuzahlenden Beträge Ihrer/Ihrem zuständigen Sachbearbeiter/in formlos mit. Seite 9

... Seite 9 des Schreibens: Rundschreiben der ppa Nr. 21 vom 20.10.2015 Hinweis zu Personalfällen in Altersteilzeit für Dialog- und Beleganwender: Bitte beachten Sie bei Personalfällen in Altersteilzeit nach dem TVATZ vom 05.05.1998, zuletzt geändert am 30.06.2000, das Rundschreiben Nr. 6/2008, Punkt 3 des KAV Rheinland-Pfalz vom 25.02.2008. Danach wird das Leistungsentgelt entsprechend der Teilzeitbeschäftigung gekürzt und für die Aufstockung nach 5 Abs. 2 und 4 TV ATZ verdoppelt. In diesen Fällen verwenden Sie bitte die Lohnarten 1842 oder 1843. Dabei ist es ggf. erforderlich, einen ermittelten Bruttobetrag auf Vollzeit hochzurechnen, da die Lohnarten 1842 und 1843 den Betrag auf Teilzeit kürzen. Für die Auszahlung von Leistungsentgelten an Personalfälle, die das Leistungsentgelt im Folgejahr des Ausscheidens erhalten, verwenden Sie bitte die Lohnart 1848. Hier ist es ebenfalls erforderlich, den ermittelten Bruttobetrag auf Vollzeit hochzurechnen, da die Lohnart 1848 den Betrag auf Teilzeit kürzt. Wenn Sie die Lohnarten 1840 oder 1841 verwenden, ermittelt sich eventuell ein nicht korrekter Aufstockungsbetrag. Für Personalfälle in Altersteilzeit nach dem TVFlexAZ vom 27.02.2010 ist zu beachten, dass Einmalzahlungen generell nicht aufzustocken sind ( 7 Abs. 3 Satz 3 TVFlexAZ). Die Lohnarten 1840, 1842, 1844 und 1848 sind als einmalig gekennzeichnet und werden nicht aufgestockt. Beispiel: Bei einem Personalfall in der Arbeitsphase der Altersteilzeit soll ein Betrag von 100 Euro als Leistungsentgelt einmalig gezahlt werden. Bei dem Personalfall handelt es sich um einen Vollzeitbeschäftigten (39 Wochenstunden), bei dem aufgrund der Altersteilzeit die Arbeitszeit auf 19,5 Stunden reduziert wurde. Damit im Personalfall der Bruttobetrag von 100 Euro ausgezahlt wird, ist für die Auszahlung die Lohnart 1842 mit dem Betrag von 200 Euro (= 100 Euro x (39 Wochenstunden / 19,5 Wochenstunden)) zu verwenden. Hinweis zu Personalfällen in Altersteilzeit für Vollserviceanwender: Hierzu setzen sich die ppa-sachbearbeiter/innen gesondert mit Ihnen in Verbindung. Seite 10

... Seite 10 des Schreibens: Rundschreiben der ppa Nr. 21 vom 20.10.2015 3. Anforderung von Berichten a) Bericht Monatstabellenentgelt TVöD (VKA) (für Alternativszenario) Für diejenigen Anwender, die sich schon vorab über die Höhe der zugrundezulegenden Monatstabellenentgelte informieren wollen, bietet die ppa einen entsprechenden Sonderbericht (als Excel-Ausgabe) an, den Sie mittels eines vorgefertigten Anforderungsschreibens (Anlage 3) bestellen können. Dieser Sonderbericht weist folgende Lohnarten aus: Lohnart 10 (Entgelt bei Beschäftigten) Lohnart 15 (Entgelt aus Tarifsplitting bei Beschäftigten) Lohnart 5128 (Besitzstand individuelle Zwischenstufe) (nur BezTV-W RP) Lohnart 5158 (Garantiebetrag bei Höhergruppierung) Lohnart 5151 (Besitzstand individuelle Zwischenstufe) Lohnart 5152 (Besitzstand individuelle Endstufe) Lohnart 5161 (Besitzstand individuelle Zwischenstufe bei Konkurrenzregelung) Lohnart 5162 (Besitzstand individuelle Endstufe bei Konkurrenzregelung) Der Bericht wird als verschlüsselte Excel-Datei per E-Mail übermittelt. Die Excel- Datei kann danach von Ihnen weiterbearbeitet werden (z.b. mittels Auto-Filter, Summenbildung, Prozentwert-Ermittlung). Bitte beachten Sie, dass bei dem erzeugten Bericht die jeweils aktuellen Verhältnisse in den Personalfällen berücksichtigt werden; evtl. spätere Eingaben abrechnungsrelevanter Daten würden die Ergebnisse dieses Berichtes wieder anders aussehen lassen. Die Anforderung dieses Berichtes kostet einmalig 40 Euro je Anwender. b) Bericht LOB-Alternativszenario TVöD (VKA) (für Alternativszenario) Für diejenigen Anwender, die die ausgezahlten Leistungsentgelte auswerten möchten, bietet die ppa einen entsprechenden Sonderbericht (als Excel-Ausgabe) an, den Sie mittels eines vorgefertigten Anforderungsschreibens (Anlage 3) bestellen können. Dieser Sonderbericht weist die maschinell ermittelten und ausgezahlten Leistungsentgelte nach dem Alternativszenario gemäß 18 Protokollerklärung zu Abs. 4 Nr. 1 TVöD (VKA) mit den Lohnarten 5198 bzw. 5199 des Abrechnungsmonats Dezember 2015 aus. Die Lohnart 5198 dient der Bemessung, die Lohnart 5199 dient der Auszahlung des Leistungsentgelts. Der Bericht wird nach der Dezemberabrechnung als verschlüsselte Excel-Datei per E-Mail übermittelt. Die Excel-Datei kann danach von Ihnen weiterbearbeitet werden (z. B. mittels Auto-Filter, Auswertungen nach Kostenstellen, Summenbildung). Die Anforderung dieses Berichtes kostet einmalig 40 Euro je Anwender. Seite 11

... Seite 11 des Schreibens: Rundschreiben der ppa Nr. 21 vom 20.10.2015 c) Bericht LOB-Brutto (für die manuelle Auszahlung der Leistungsentgelte) Zur Ermittlung des für das Leistungsentgelt zur Verfügung stehenden Gesamtvolumens gemäß 18 Absatz 3 TVöD wurde ebenfalls ein Sonderbericht entwickelt. Der Bericht wird auf Anforderung (Anlage 3) des jeweiligen Anwenders von der ppa als verschlüsselte Excel-Datei zur Verfügung gestellt. Die erzeugte Exceldatei enthält alle Personalfälle des Anwenders. Zu jedem Personalfall werden die Lohnkontenergebnisse für vier Lohnarten-Gruppen als Summe ausgewiesen: Die Lohnarten-Gruppe 1 steht für die Einbeziehung aller ständigen Monatsentgelte, also die sog. Pflicht-Entgeltbestandteile. Die Lohnarten-Gruppe 2 umfasst unständige Entgeltbestandteile. Berücksichtigt wurden dabei sämtliche programmseitig angebotenen Zeitzuschläge, Erschwerniszuschläge und Entgelte für Bereitschafts- und Rufbereitschaftsdienste unabhängig von bestimmten Tarifarten, also die sog. Kann-Entgeltbestandteile. Die Lohnarten-Gruppe 3 beinhaltet die gemäß 18 TVöD nicht einzubeziehenden Lohnarten. In die Lohnarten-Gruppe 4 wurden alle diejenigen Zulagen einbezogen, bei denen der Anwender aufgrund der Einzelfallsituation vor Ort entscheiden muss, ob es sich bei diesen Entgeltbestandteilen soweit vorhanden um ständige oder unständige Lohnarten handelt; dies ist auch davon abhängig, wie diese Lohnarten im Einzelfall genutzt werden. Für diese Lohnarten kann somit nicht pauschal beurteilt werden, ob sie in das zur Verfügung stehende Gesamtvolumen gemäß 18 Absatz 3 TVöD einzubeziehen sind, einbezogen werden können oder nicht einzubeziehen sind. Die Excel-Datei weist die LOB-Bruttobeträge für die selektierten Personalfälle pro Lohnartengruppe aus. Die prozentuale Berechnung (derzeit 2 % bzw. 1 % bei den Tarifarten TVöD-BT-K und TVöD-SuE/K) muss von den Anwendern manuell durchgeführt werden. Eine Aufteilung nach Entgelttöpfen wird dabei programmtechnisch nicht unterstützt. Die auszuschüttenden Beträge selbst müssen ebenfalls manuell errechnet werden. Die Anforderung dieses Berichtes kostet einmalig 40 Euro für Beleg- und Vollservice-Anwender. Mit freundlichen Grüßen Ihre ppa Bereich Personalabrechnung

Anlage 1 zum ppa-rundschreiben Nr. 21 vom 20.10.2015 Rückantwort... Teilnehmer- Nr.... ppa-abteilung:... (Absenderangaben) An die ppa Bad Dürkheim FAX- Nr. 06322/936-299 Abt. 3 Personalabrechnung Postfach 1463 67088 Bad Dürkheim Personalabrechnung h i e r: Auszahlung von Leistungsentgelten nach dem sog. Alternativszenario gemäß 18 Protokollerklärung zu Abs. 4 Nr.1 TVöD (VKA) Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf Ihr Rundschreiben Nr. 21 vom 20.10.2015 teilen wir Ihnen Folgendes mit: Wir bitten um Auszahlung der Leistungsentgelte nach dem sog. Alternativszenario für die Personalfälle des gesamten Teilnehmers für die Personalfälle des/der Arbeitgeber Nr. für die Tarife TVöD-VKA, TVöD-BT-B, TVöD-BT-K, BezTV-W RP, TVöD-SuE und TVöD- SuE/K (Tarifarten 150, 153, 156, 157, 500 und 506) für das Jahr 2015 den Satz von 6 % des Monatstabellenentgelts des Monats September 2015 auszuzahlen. für die Auszahlung in 2015 nicht den Satz von 6 % des Monatstabellenentgelts des Monats September, sondern abweichend hiervon den Satz von % des Monatstabellenentgelts des Monats September heranziehen. Hinweis: Prozentsätze, die von der tarifvertraglichen Größe von 6 % abweichen, sind kostenpflichtig. Nähere Informationen hierzu können dem Punkt 1e) dieses Rundschreibens entnommen werden. (Bitte Zutreffendes jeweils ankreuzen) Die Übersendung dieser Rückantwort sollte umgehend, spätestens aber bis zum 06.11.2015 erfolgen. Wenn Sie uns keine Rückantwort zusenden, werden keine Leistungsentgelte nach dem sog. Alternativszenario gezahlt....... (Unterschrift) (Datum) Seite 1 von 1

Anlage 2 zum ppa-rundschreiben Nr. 21 vom 20.10.2015 Rückantwort (nur für Beleg - und Vollserviceanwender)... Teilnehmer- Nr.... ppa-abteilung:... (Absenderangaben) An die ppa Bad Dürkheim FAX- Nr. 06322/936-299 Abt. 3 Personalabrechnung Postfach 1463 67088 Bad Dürkheim Personalabrechnung h i e r: Auszahlung von Leistungsentgelten nach dem sog. Alternativszenario gemäß 18 Protokollerklärung zu Abs. 4 Nr. 1 TVöD (VKA) Sehr geehrte Damen und Herren, die nachstehend genannten Personalfälle sollen von der Auszahlung der Leistungsentgelte nach dem sog. Alternativszenario ausdrücklich ausgenommen werden: Personal- Nr. Name, Vorname Weitere Personalfälle sind ggf. auf einem separaten Blatt zu melden. Seite 1 von 2

Anlage 2 zum ppa-rundschreiben Nr. 21 vom 20.10.2015 Die nachstehend genannten Personalfälle sollen ungeachtet aller sonstigen Merkmale ausdrücklich in die Auszahlung der Leistungsentgelte nach dem sog. Alternativszenario einbezogen werden: Personal- Nr. Name, Vorname Weitere Personalfälle sind ggf. auf einem separaten Blatt zu melden. Seite 2 von 2

Anlage 3 zum ppa-rundschreiben Nr. 21 vom 20.10.2015 Rückantwort... Teilnehmer- Nr.... ppa-abteilung:... (Absenderangaben) An die ppa Bad Dürkheim FAX- Nr. 06322/936-299 Abt. 3 Personalabrechnung Postfach 1463 67088 Bad Dürkheim Personalabrechnung h i e r: Anforderung von Sonderberichten für das sog. Alternativszenario gemäß 18 Protokollerklärung zu Abs. 4 Nr.1 TVöD (VKA) bzw. für die manuelle Auszahlung der Leistungsentgelte Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf Ihr Rundschreiben Nr. 21 vom 20.10.2015 bitten wir um Übermittlung des Berichts / der Berichte für das Alternativszenario: Kostenverteilung (Excel-Ausgabe) Monatstabellenentgelt TVöD (VKA) für den Monat September 2015 (Kosten: 40 ) Kostenverteilung (Excel-Ausgabe) Alternativszenario 18 TVöD (VKA) für den Monat Dezember 2015 (Kosten: 40 ) für die manuelle Auszahlung der Leistungsentgelte Kostenverteilung (Excel-Ausgabe) LOB-Brutto für das Jahr 2014 (Erläuterung: Nach 18 Abs. 3 TVöD (VKA) sind die ständigen Monatsentgelte des Vorjahres maßgebend, für die Auszahlung 2015 ist dies somit das Jahr 2014) (Kosten: 40 für Beleg- und Vollserviceanwender)...... (Unterschrift) (Datum) Seite 1 von 1