Grundlagen der Volks- und Betriebswirtschaftslehre in der öffentlichen Verwaltung



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Transkript:

Michael Epping Klaus Göller Wolfgang Och BAND 21a Kompetenz. Wissen. Erfolg. Grundlagen der Volks- und Betriebswirtschaftslehre in der öffentlichen Verwaltung Marketing Rechnungswesen Kosten- und Leistungsrechnung

Ersteller / Impressum Ersteller Michael Epping, Jahrgang 1964, Diplom-Betriebswirt (FH), seit 1997 selbstständiger Berater für Unternehmen und Kommunen im Bereich Finanzierung und Wirtschaftlichkeitsanalysen. Klaus Göller, Jahrgang 1964, Diplom-Kaufmann, Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Bamberg, seit 1995 als Organisationsentwickler- und -berater für öffentliche Verwaltungen und Unternehmen tätig. Freiberuflicher Trainer der BVS und der Bayerischen Akademie für Verwaltungsmanagement GmbH. Wolfgang Och, Jahrgang 1956, Diplom-Volkswirt (Schwerpunkt: Öffentliche Betriebswirtschaft), seit 1981 in der Werkabteilung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes tätig. Gegenreferent Raymund Helfrich, Jahrgang 1965, Oberverwaltungsrat, Fachreferent Wirtschaftsführung und stellvertretender Leiter des Geschäftsbereichs Ausbildung, Bayerische Verwaltungsschule. Impressum Rechtsstand: 1. September 2010 Herausgeber: Bayerische Verwaltungsschule (BVS), Ridlerstraße 75, 80339 München, Telefon 089/54057-0, info@bvs.de, www.bvs.de Konzept / Satz: Michael Bauer, BVS München FIBO Lichtsatz GmbH, Unterhaching 2010 BVS Jede Art der Vervielfältigung ohne schriftliche Genehmigung der BVS außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist gemäß 106 Urheberrechtsgesetz verboten und kann strafrechtlich verfolgt werden. Bezugsquelle: Dieses Lehrbuch erscheint im Rahmen der Neuen Reihe der BVS. Weitere Information zu den Schriften der BVS und ein Bestellformular finden Sie im Internet unter www.bvs.de/schriften 3

Vorbemerkung Vorbemerkung Die Kenntnis betriebswirtschaftlicher Instrumente der Verwaltungssteuerung sowie das Gespür für die Einordnung der Verwaltung und die Funktionsweise der Gesamtwirtschaft haben für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung auf allen Ebenen eine zunehmende Bedeutung bekommen. Dieser Bedeutung soll die neue Reihe der betriebswirtschaftlichen Lehrbücher, Bände 21 a bis 21 d, gerecht werden. Dem hier vorliegenden Band 21 a ist ein Teil I Volkswirtschafts lehre mit neun Kapiteln vorangestellt. Damit wird deutlich gemacht, dass die öffentliche Verwaltung einen Bestandteil der Gesamtwirtschaft darstellt. Ausgehend von der Erläuterung der volkswirtschaftlichen Grundbegriffe und der Funktionsweise der Märkte stellt die Vermittlung eines Grundverständnisses der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, von der die einzelne Verwaltung, wie gerade die vergangenen beiden Jahre gezeigt haben, nicht unberührt bleibt, einen Schwerpunkt dar. Schließlich werden die Bereiche der Wirtschaftspolitik eingehend erläutert, um ein Verständnis für die Möglichkeiten und Grenzen der Einflussmöglichkeiten des Staates auf die wirtschaftliche Entwicklung zu vermitteln. Ab Kapitel 10 erfolgt in einem eigenen Teil II die Einführung in die Betriebswirtschaftslehre mit einem Schwerpunkt auf der Betriebswirtschaftslehre der öffentlichen Verwaltung und der öffentlichen Betriebe. Obwohl bereits in den 1970er-Jahren die Wissenschaft begann, die Verwaltung zunehmend als einen Gegenstand der Betriebswirtschaftslehre anzusehen, führte erst die wachsende Finanznot der öffentlichen Haushalte in Verbindung mit steigenden Erwartungen der Bürger an die Art und die Qualität der Verwaltungsleistungen zu einem verstärkten Eingang betriebswirtschaftlicher Überlegungen in die Verwaltungsführung. Insbesondere das Neue Steuerungsmodell der KGSt greift betriebswirtschaftliche Denkansätze auf und versucht diese mit dem Ziel einer Optimierung des Verwaltungshandelns einzusetzen. Dabei werden bisweilen auch die Grenzen der für privatwirtschaftliche Unternehmen entwickelten traditionellen betriebswirtschaftlichen Modelle deutlich. Diese Lehrbuchreihe versucht, die Brücke zwischen den weiterhin gültigen Grundsätzen der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre und den speziellen Anforderungen der öffentlichen Verwaltung und öffentlicher Betriebe zu schlagen. Da in diesem Zusammenhang, um den Inhalt des 4

Vorbemerkung Buches nicht ausufern zu lassen, angrenzende Wissensgebiete nur angedeutet werden können, wird zur Ergänzung auf die jeweils einschlägigen Lehrbücher der Bayerischen Verwaltungsschule verwiesen. Betriebswirtschaftliche Wissensgebiete wie der Standort oder die Pro - duktion, die für die Zielgruppe der Lehrbücher nur eine untergeordnete Bedeutung haben, werden dementsprechend knapp dargestellt. Der interessierte Leser wird für weitergehende Studien auf die allgemeine betriebswirtschaftliche Literatur verwiesen. Nach einer allgemeinen Einführung in die Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre der öffentlichen Verwaltung in Kapitel 10, wobei auch auf die wesentlichen Grundansätze des Neuen Steuerungsmodells eingegangen wird, werden in Kapitel 11 die Kriterien für die Standortwahl von Betrieben und Verwaltungen erörtert. Infolge der unverändert hohen Bedeutung von Ausgliederungen von Einrichtungen aus der allgemeinen Verwaltung nimmt die Darstellung der öffentlichen und privaten Rechtsformen in Kapitel 12 einen breiteren Raum ein. Da die Beschaffung von Betriebsmitteln und Werkstoffen und insbesondere die Durchführung von Investitionen erhebliche Mittel der öffentlichen Hand bindet, werden in Kapitel 13 die Grundfunktionen der Beschaffung unter besonderer Berücksichtigung der Auftragsvergabe durch öffentliche Verwaltungen und Betriebe und des hierbei zu beachtenden Vergaberechts erläutert. Schließlich folgt in Kapitel 14 eine kurze Darstellung des Funktionsbereiches der Produktion, der in der öffentlichen Verwaltung bzw. in öffentlichen Betrieben zwar in der Regel nicht mit einem Industrieunternehmen vergleichbar ist. Jedoch ist die Erstellung der Produkte der Verwaltung ebenfalls als Produktionsprozess zu verstehen und zu organisieren. Eine erhebliche Bedeutung im Rahmen der Aufgaben der öffentlichen Hand haben die öffentlichen Investitionen und deren Finanzierung. In Kapitel 15 werden zunächst die Entscheidungsgrundlagen zur Vorbereitung von Investitionen erörtert. Anschließend erfolgt eine Darstellung der Finanzierungsalternativen sowie der Grundlagen der Finanzplanung. Die weiteren betriebswirtschaftlichen Funktionsbereiche Organisation, Marketing und Personalwirtschaft, Rechnungswesen, Kosten- und Leistungsrechnung sowie Controlling werden in den Lehrbüchern 21b, 21c und 21d behandelt. 5

Vorbemerkung Um den unterschiedlichen fachlichen Anforderungen verschiedener Ausund Fortbildungslehrgänge sowie dem interessierten Leser gerecht zu werden, ist jedem Abschnitt eine Angabe über den durchschnittlichen Schwierigkeitsgrad vorangestellt. Dies erfolgt in Form einer dreistufigen Klassifizierung, die dem Benutzer eine Orientierung vermitteln soll, ob der jeweilige Abschnitt überwiegend Basiswissen vermittelt (Klassifizierung Á B Ć ) oder darauf aufbauendes Wissen darstellt (Klassifizierung Á B Ć ). Gehobenes Wissen, die Inhalte der Stufen A und B voraussetzend und deshalb im Regelfall am Adressatenkreis der Fortbildung ausgerichtet ist mit Á B Ć klassifiziert. Gewiss ist das gewählte System in den Grenzbereichen verschiedener Schwierigkeits- bzw. Bedeutungsstufen nicht immer ganz trennungsscharf. Es kann keine Bearbeiterin und keinen Bearbeiter von der Pflicht entheben, bei der Vorbereitung auf Prüfungen sich intensiv mit den Vorgaben von Stoffgliederungsplänen und Prüfungsordnungen zu befassen. Wir hoffen, dass diese Lehrbuchreihe mithilft, betriebswirtschaftliches Denken und Handeln in den Verwaltungen weiter zu fördern. Dem Leser wünschen wir Freude an dem grundlegenden Einstieg in die Betriebswirtschaftslehre der Verwaltung. 6

Inhalt Vorbemerkung................................................ 4 Inhalt... 7 Abkürzungen... 14 Schrifttumshinweise... 15 TEIL I Volkswirtschaftslehre.................................... 16 83 1 Á B Ć Grundbegriffe der Volkswirtschaftslehre... 16 1.1 Á B Ć Gegenstand der Volkswirtschaftslehre... 16 1.1.1 Á B Ć Aufgaben der Volkswirtschaftslehre................... 16 1.1.2 Á B Ć Grundansätze der Volkswirtschaftslehre................ 17 1.1.3 Á B Ć Die vier Grunddisziplinen der Volkswirtschaftslehre....... 17 1.2 Á B Ć Erfordernis des Wirtschaftens...................... 17 1.2.1 Á B Ć Die Bedürfnisse... 17 1.2.2 Á B Ć Begriff der Güter.................................. 19 1.2.3 Á B Ć Bedürfnisse Bedarf Nachfrage... 19 1.2.4 Á B Ć Ökonomisches Prinzip... 19 1.3 Á B Ć Volkswirtschaftliche Produktionsfaktoren............. 20 1.4 Á B Ć Die Märkte...................................... 21 2 Á B Ć Wirtschaftssysteme und Wirtschaftsordnung... 22 2.1 Á B Ć Unterscheidungsmerkmale von Wirtschaftssystemen... 22 2.2 Á B Ć Die soziale Marktwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland... 23 3 Á B Ć Markt und Preis.................................. 24 3.1 Á B Ć Die Güternachfrage der Haushalte... 24 3.1.1 Á B Ć Grundlagen für die Konsumentscheidungen der Haushalte. 24 3.1.2 Á B Ć Zusammenfassung der Bestimmungsfaktoren der Nachfrage.................................... 25 3.1.3 Á B Ć Die Nachfragefunktion... 26 3.1.4 Á B Ć Die Abhängigkeit der Nachfrage vom Einkommen........ 26 3.1.5 Á B Ć Preis- und Einkommenselastizität..................... 27 3.2 Á B Ć Das Güterangebot der Unternehmen................ 28 3.2.1 Á B Ć Grundlagen der Produktion.......................... 28 3.2.2 Á B Ć Die Produktionskosten............................. 30 7

Inhalt 3.2.3 Á B Ć Bestimmungsfaktoren des Güterangebotes... 31 3.2.4 Á B Ć Die Angebotsfunktion.............................. 32 3.3 Á B Ć Die Preisbildung auf den Märkten................... 32 3.3.1 Á B Ć Der vollkommene Markt als Voraussetzung für das Funktionieren des Marktmechanismus... 32 3.3.2 Á B Ć Die Preisbildung auf dem vollkommenen Markt.......... 33 3.3.3 Á B Ć Funktionen der Preise.............................. 34 3.4 Á B Ć Marktformen.................................... 35 3.5 Á B Ć Staatliche Beeinflussung von Preisen................ 36 3.6 Á B Ć Preisbildung auf dem Arbeitsmarkt... 36 4 Á B Ć Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung............... 37 4.1 Á B Ć Der Wirtschaftskreislauf........................... 37 4.1.1 Á B Ć Einteilung der Volkswirtschaft in Sektoren.............. 37 4.1.2 Á B Ć Darstellung der Güter- und Geldströme zwischen den Sektoren... 38 4.2 Á B Ć Das Bruttoinlandsprodukt als Gradmesser der Leistung einer Volkswirtschaft.............................. 39 4.3 Á B Ć Berechnungsarten des BIP in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung... 40 4.3.1 Á B Ć Entstehungsrechnung... 40 4.3.2 Á B Ć Verwendungsrechnung............................. 41 4.3.3 Á B Ć Verteilungsrechnung............................... 41 4.4 Á B Ć Weitere wichtige Begriffe der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung... 42 4.4.1 Á B Ć Brutto- und Nettoprodukte.......................... 42 4.4.2 Á B Ć Sozialprodukt (Nationaleinkommen)................... 42 4.4.3 Á B Ć Nominal- und Realprodukte... 43 5 Á B Ć Konjunktur und Wachstum... 45 5.1 Á B Ć Phasen des Konjunkturverlaufes.................... 45 5.2 Á B Ć Ursachen für Konjunkturschwankungen... 46 5.3 Á B Ć Konjunkturindikatoren............................. 47 8

Inhalt 6 Á B Ć Wirtschaftspolitik... 49 6.1 Á B Ć Gründe für die Notwendigkeit von Wirtschaftspolitik... 49 6.2 Á B Ć Ziele der Wirtschaftspolitik... 50 6.2.1 Á B Ć Das magische Viereck............................ 51 6.2.2 Á B Ć Erweiterung des Zielkataloges zum magischen Sechseck. 51 6.2.3 Á B Ć Zielkonflikte... 51 6.3 Á B Ć Träger der Wirtschaftspolitik... 52 6.4 Á B Ć Wirtschaftspolitische Grundansätze in der Marktwirtschaft.................................. 53 6.4.1 Á B Ć Neoklassik, Liberalismus... 53 6.4.2 Á B Ć Nachfrageorientierte Wirtschaftspolitik, Keynesianismus... 53 6.4.3 Á B Ć Monetarismus... 53 6.4.4 Á B Ć Angebotsorientierte Wirtschaftspolitik................. 54 6.5 Á B Ć Instrumente der Wirtschaftspolitik... 54 6.5.1 Á B Ć Fiskalpolitik (Finanzpolitik des Staates)................. 55 6.5.2 Á B Ć Wettbewerbspolitik... 59 6.5.3 Á B Ć Strukturpolitik.................................... 60 6.5.4 Á B Ć Sozialpolitik...................................... 61 6.5.5 Á B Ć Umweltpolitik.................................... 62 7 Á B Ć Geld und Geldpolitik.............................. 64 7.1 Á B Ć Funktionen des Geldes............................ 64 7.2 Á B Ć Die Geldmenge.................................. 64 7.3 Á B Ć Die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank......... 65 7.3.1 Á B Ć Gliederung des Europäischen Systems der Zentralbanken.. 65 7.3.2 Á B Ć Aufgaben des ESZB... 66 7.3.3 Á B Ć Hauptziel des ESZB... 67 7.3.4 Á B Ć Geldpolitische Instrumente der EZB................... 68 7.3.5 Á B Ć Ursachen und Auswirkungen von Inflation.............. 70 8 Á B Ć Einkommen und Beschäftigung... 72 8.1 Á B Ć Die Einkommensverteilung... 72 8.2 Á B Ć Die Arbeitslosigkeit............................... 73 9

Inhalt 9 Á B Ć Außenwirtschaft und Zahlungsbilanz................ 75 9.1 Á B Ć Gründe für den Außenhandel... 75 9.2 Á B Ć Die Zahlungsbilanz............................... 76 9.3 Á B Ć Der Wechselkurs................................. 78 9.4 Á B Ć Europäischer Binnenmarkt und Welthandel........... 78 9.4.1 Á B Ć Der europäische Binnenmarkt... 78 9.4.2 Á B Ć Der Welthandel................................... 79 TEIL II Betriebswirtschaftslehre... 84 244 10 Á B Ć Einführung in die Betriebswirtschaftslehre der öffentlichen Verwaltung.... 84 10.1 Á B Ć Abgrenzung Volkswirtschaftslehre Betriebswirtschaftslehre........................... 84 10.2 Á B Ć Begriffe und Definitionen der Betriebswirtschaftslehre.. 87 10.2.1 Á B Ć Die Begriffe Betrieb und Unternehmen... 87 10.2.2 Á B Ć Allgemeine Gliederung der Betriebe... 89 10.2.3 Á B Ć Gliederung öffentlicher Betriebe...................... 89 10.2.4 Á B Ć Die öffentliche Verwaltung als (gemeinwirtschaftlicher) Betrieb im Sinne der Betriebswirtschaftslehre........... 90 10.3 Á B Ć Das wirtschaftliche Prinzip......................... 91 10.3.1 Á B Ć Grundlagen des wirtschaftlichen Prinzips............... 91 10.3.2 Á B Ć Weitere Begriffserklärungen zum wirtschaftlichen Prinzip.. 92 10.4 Á B Ć Die Ziele des Wirtschaftens... 93 10.4.1 Á B Ć Erfordernis von Zielen.............................. 93 10.4.2 Á B Ć Ziele und Zielkonflikte.............................. 93 10.4.3 Á B Ć Beispiel einer Gegenüberstellung der Ziele privater Unternehmen, öffentlicher Betriebe und öffentlicher Verwaltungen.. 95 10.4.4 Á B Ć Die Bildung der Ziele öffentlicher Betriebe und Verwaltungen... 97 10.5 Á B Ć Leistungserstellung und Produktionsfaktoren......... 97 10.5.1 Á B Ć Prozess der betrieblichen Leistungserstellung........... 97 10.5.2 Á B Ć Die betriebswirtschaftlichen Produktionsfaktoren... 98 10

Inhalt 10.6 Á B Ć Das Neue Steuerungsmodell (NSM) Anwendung betriebswirtschaftlicher Grundsätze in der Verwaltung.. 100 10.6.1 Á B Ć Kernelemente des Neuen Steuerungsmodells........... 101 10.6.2 Á B Ć Der Einstieg ins Neue Steuerungsmodell............... 115 11 Á B Ć Der Standort des Betriebes... 118 11.1 Á B Ć Kriterien für die Standortwahl...................... 118 11.2 Á B Ć Besonderheiten der Standortwahl öffentlicher Betriebe und Verwaltungen... 120 12 Á B Ć Die Rechtsform des Betriebes...................... 122 12.1 Á B Ć Grundbegriffe.................................... 122 12.1.1 Á B Ć Natürliche und juristische Personen................... 122 12.1.2 Á B Ć Der Begriff des Kaufmanns... 123 12.1.3 Á B Ć Gewerbebetrieb... 124 12.1.4 Á B Ć Betrieb gewerblicher Art............................ 124 12.1.5 Á B Ć Handelsregister... 125 12.2 Á B Ć Die Wahl der richtigen Rechtsform................ 125 12.2.1 Á B Ć Überblick über die wesentlichsten Rechtsformen... 125 12.2.2 Á B Ć Kriterien für die Wahl einer Rechtsform................ 127 12.2.3 Á B Ć Besonderheiten bei öffentlichen Verwaltungen und Betrieben... 132 12.2.4 Á B Ć Die Problematik der Änderung der Rahmenbedingungen... 133 12.2.5 Á B Ć Rechtsformen des privaten Rechts... 133 12.2.6 Á B Ć Rechtsformen des öffentlichen Rechts... 143 12.3 Á B Ć Die Rechtsformwahl öffentlicher Betriebe... 148 12.3.1 Á B Ć Rechtsgrundlagen................................. 148 12.3.2 Á B Ć Folgen für die Einflussnahme der Trägerkörperschaft...... 150 12.3.3 Á B Ć Folgen für die Informations- und Prüfungsrechte der Trägerkörperschaft... 150 12.4 Á B Ć Besonderheiten bei Gründung und Umwandlung... 154 12.5 Á B Ć Zusammenschlüsse von Unternehmen... 155 12.6 Á B Ć Zusammenarbeit mit Privaten bei der Erfüllung kommunaler Aufgaben (PPP: Public-Private-Partnership). 156 11

Inhalt 13 Á B Ć Die Beschaffung... 160 13.1 Á B Ć Begriff der Beschaffung........................... 160 13.2 Á B Ć Einrichtung des Funktionsbereichs Beschaffung....... 160 13.2.1 Á B Ć Beschaffungsziele... 161 13.2.2 Á B Ć Beschaffungsorganisation... 161 13.2.3 Á B Ć Beschaffungsinstrumente... 162 13.3 Á B Ć Der Beschaffungsprozess.......................... 162 13.3.1 Á B Ć Beschaffungsplanung.............................. 162 13.3.2 Á B Ć Durchführung der Beschaffung... 165 13.3.3 Á B Ć Beschaffungskontrolle... 168 13.4 Á B Ć Die Entscheidung der Eigenerstellung oder des Fremdbezuges von Leistungen ( Make or Buy? )... 169 13.5 Á B Ć Besonderheiten der Beschaffung öffentlicher Verwaltungen und Betriebe........................ 170 13.5.1 Á B Ć Haushaltsrecht.................................... 171 13.5.2 Á B Ć Vergaberecht... 173 13.5.3 Á B Ć Entscheidungswege............................... 177 14 Á B Ć Die Produktion... 180 14.1 Á B Ć Begriff der Produktion... 180 14.2 Á B Ć Der Produktionsprozess........................... 180 14.2.1 Á B Ć Planung des Produktionsprogramms... 181 14.2.2 Á B Ć Festlegung des Produktionsverfahrens... 181 14.2.3 Á B Ć Vorbereitung der Produktion......................... 182 14.2.4 Á B Ć Erstellung der Leistung............................. 183 14.2.5 Á B Ć Kontrolle........................................ 183 14.3 Á B Ć Produktionsfunktionen............................ 183 12

Inhalt 15 Á B Ć Investition und Finanzierung....................... 186 15.1 Á B Ć Begriffe... 186 15.2 Á B Ć Investitionsplanung... 187 15.2.1 Á B Ć Entscheidungsprozess bei Investitionen... 187 15.2.2 Á B Ć Statische Investitionsrechenverfahren................. 190 15.2.3 Á B Ć Dynamische Investitionsrechnungen.................. 200 15.2.4 Á B Ć Nutzwertanalyse.................................. 207 15.2.5 Á B Ć Kombinieren von monetären Faktoren und nichtmonetären Faktoren........................... 213 15.2.6 Á B Ć Kosten-Nutzen-Analyse............................. 214 15.3 Finanzierung... 215 15.3.1 Á B Ć Aufgaben der Finanzierung.......................... 215 15.3.2 Á B Ć Außenfinanzierung... 216 15.3.3 Á B Ć Innenfinanzierung................................. 231 15.3.4 Á B Ć Kreditsubstitute... 235 15.4 Á B Ć Besonderheiten bei Investitionen und ihrer Finanzierung in öffentlichen Verwaltungen/Betrieben... 238 15.5 Á B Ć Besonderheiten der Finanzierung von Betrieben der öffentlichen Hand in privater Rechtsform... 239 15.6 Á B Ć Finanzplanung................................... 240 15.6.1 Á B Ć Grundlagen der Finanzplanung....................... 240 15.6.2 Á B Ć Inhalt von Finanzplänen... 241 Antworten zu den Kontrollfragen........................... 245 Stichwortverzeichnis..................................... 256 13

TEIL I Volkswirtschaftslehre Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung 4 4 Á B Ć Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung Im Gegensatz zu den bisherigen Betrachtungen der einzelnen Marktteilnehmer und der einzelnen Märkte (Mikroökonomie) hat die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung die gesamte Volkswirtschaft zum Gegenstand. Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung Die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung stellt Informationen über den Ablauf und das Ergebnis der Wirtschaftsprozesse in der Volkswirtschaft dar. Sie kann als das wichtigste Teilgebiet des volkswirtschaftlichen Rechnungswesens bezeichnet werden. Zuständige Behörde ist das Statistische Bundesamt in Wiesbaden. Die Statistiken können von jedermann unter www.destatis.de eingesehen werden. Die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung und die weiteren Statistiken des Bundesamtes stellen wichtige Planungs- und Entscheidungsgrundlagen für die Träger der Wirtschaftspolitik, Unternehmen und Verbände sowie für die Wirtschaftsforscher dar. Um die unübersehbar vielen Vorgänge in der Volkswirtschaft begreifbar und bewertbar zu machen, erfolgt die Darstellung der Volkswirtschaft als Kreislauf. 4.1 Á B Ć Der Wirtschaftskreislauf Wirtschaftskreislauf 4.1.1 Á B Ć Einteilung der Volkswirtschaft in Sektoren Alle Individuen, Körperschaften und Gruppen, die am Wirtschaftsprozess teilnehmen, stellen Wirtschaftssubjekte dar. Sektoren Da die Anzahl der Wirtschaftssubjekte für eine Analyse jedes Einzelnen viel zu groß ist, werden die Wirtschaftssubjekte zu gleichartigen Gruppen, die Sektoren, zusammengefasst. Nach der grundlegenden Funktion in der Volkswirtschaft werden folgende Sektoren unterschieden: Haushaltssektor: alle privaten Haushalte, deren wirtschaftliche Tätigkeit den Verkauf des Faktors Arbeit und die Einkommensverwendung für Konsum und Sparen umfasst. Der Haushalt hat im Normalfall das Ziel, seinen Nutzen zu maximieren. Unternehmenssektor: alle Unternehmen, die Güter und Dienste unter dem Einsatz von Produktionsfaktoren, in der Regel zum Zweck der Gewinnerzielung, erstellen. Ein rational handelndes Unternehmen handelt nach dem Prinzip der Gewinnmaximierung. Staatssektor: alle öffentlichen Haushalte (Gebietskörperschaften, öffentliche Einrichtungen), die öffentliche Güter bereitstellen und dies in erster Linie über Steuern und Abgaben finanzieren. Ausland: alle Wirtschaftssubjekte, die nicht der inländischen Wirtschaft zuzuordnen sind. 37

4 TEIL I Volkswirtschaftslehre Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung 4.1.2 Á B Ć Darstellung der Güter- und Geldströme zwischen den Sektoren Güter- und Geldströme Im einfachen Wirtschaftskreislauf können die Beziehungen zwischen den Haushalten und den Unternehmen wie folgt dargestellt werden: Einkommen Haushalte Arbeitskraft Konsumgüter Unternehmen Konsumausgaben Die Beziehungen zwischen den beiden Sektoren bestehen jeweils aus einem Güterstrom (Bereitstellung von Arbeitskraft, Lieferung von Konsumgütern) und einem diesem entgegengesetzten Geldstrom (Einkommen aus der Entlohnung der Arbeitskraft, Bezahlung der Konsumgüter). In der Kreislaufbetrachtung wird in der Praxis nur noch auf die Geldströme abgestellt, da sich diese aufgrund der einheitlichen Recheneinheit (Euro) vergleichen und addieren lassen. Ein Aufrechnen der Güterströme wäre in dieser Form nicht möglich (wie sollte beispielsweise die Lieferung eines Kraftfahrzeuges und die Dienstleistung eines Friseurs addiert werden). Das einfache Kreislaufschema ist nur dann geschlossen, wenn immer zeitgleich das gesamte Einkommen konsumiert wird und an die Unternehmen zurückfließt. In der Praxis ist dies jedoch nicht der Fall. Die Haushalte sparen einen Teil ihres Einkommens. Die Unternehmen nehmen dagegen Kredite auf, um ihren Produktionsapparat zu erweitern. Um dies im Kreislaufschema zu berücksichtigen, ist der Kreislauf um ein Vermögensveränderungskonto ( eine Bank ) zu ergänzen. Folgende Darstellung der Geldströme ergibt sich: Einkommen Haushalte Sparen Konsumausgaben Vermögensveränderung Unternehmen Kredit Aus dieser Betrachtung wird deutlich, dass nur dann Mittel für Investitionen im Kreislauf zur Verfügung gestellt werden können, wenn die Haushalte nicht ihr gesamtes Einkommen für den Konsum verwenden. 38

TEIL I Volkswirtschaftslehre Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung 4 Wenn die restlichen der 4 Sektoren einbezogen werden, ergibt sich ein Schaubild wie folgt: 4-Sektoren-Kreislauf Investieren (Kredite) Abschreibungen (Tilgung, Sparen) Unternehmen Steuern Staat Subventionen Ausgaben für Güter Steuern Einkommen Konsumausgaben Importe, Entwicklungshilfe, Kreditaufnahme, Tilgungen Exporte/Importe Vermögensveränderungskonto Einkommen Sozialleistungen Saldo Import-Export Einkommen Ausland Haushalte Sparen/Kredite Reisen Konsum Das Schaubild kann noch um eine Vielzahl von Beziehungen zwischen den Sektoren ergänzt werden und lässt die Komplexität der Gesamtwirtschaft erkennen. 4.2 Á B Ć Das Bruttoinlandsprodukt als Gradmesser der Leistung einer Volkswirtschaft So wie bei einem Unternehmen der Gewinn der vorrangige Gradmesser für den erzielten Erfolg darstellt, ist für die Volkswirtschaft eine Messgröße für das in der Volkswirtschaft erreichte Ergebnis zu definieren. Bruttoinlandsprodukt In den Mitgliedsstaaten der EU und damit auch in der Bundesrepublik Deutschland gilt das Bruttoinlandsprodukt (BIP) als Messgröße der Wirtschaftsleistung. Definition: Das Bruttoinlandsprodukt ist der Wert (zu Marktpreisen) aller Waren und Dienstleistungen, die in einer Volkswirtschaft in einem bestimmten Zeitraum produziert worden sind. Die Definition des BIP basiert also auf Werten (d. h. die Bewertung der Waren und Dienstleistungen erfolgt mit Preisen). Beispielsweise interessiert hier nicht die Anzahl der produzierten Kraftfahrzeuge, sondern deren Wert. Das BIP hat eine Zeitdimension, d. h., es wird für einen bestimmten Zeitraum (Monat/ Quartal/Jahr) errechnet. Der Ort der Produktion liegt in der Volkswirtschaft, d. h. nur Werte, die in der Bundesrepublik Deutschland geschaffen wurden, fließen in das BIP ein. Wenn Vorleistungen im Ausland erbracht worden sind, erhöhen nur die im Inland erbrachten Leistungen das BIP. Beispielsweise führen bei einem importierten Kraftfahrzeug nur die eigenen Leistungen des Importeurs und des Händlers zu einer Wertschöpfung. 39

4 TEIL I Volkswirtschaftslehre Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung 4.3 Á B Ć Berechnungsarten des BIP in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung Berechnung des BIP Ausgehend von der Kreislaufanalyse wird die Wertschöpfung und damit das BIP an drei Messstellen erfasst: Bei der Produktion (Entstehungsrechnung), bei der Verwendung der erzeugten Waren und Dienstleistungen (Verwendungsrechnung) und bei der Entlohnung der eingesetzten Produktionsfaktoren (Verteilungsrechnung). 4.3.1 Á B Ć Entstehungsrechnung Entstehungsrechnung In der Entstehungsrechnung wird das Bruttoinlandsprodukt durch Addition der Wertschöpfung aller Wirtschaftssubjekte folgendermaßen ermittelt: Entstehungsrechnung: Produktionswert (einschließlich Lagerzuführung) Vorleistungen Bruttowertschöpfung (unbereinigt) Bankdienstleistungen (Vorleistungen) Bruttowertschöpfung (bereinigt) + Gütersteuern Gütersubventionen = Bruttoinlandsprodukt (zu Marktpreisen) Die Entstehung des Bruttoinlandsproduktes wird in der Statistik noch weiter differenziert. Von besonderem Interesse ist die Frage, in welchen Branchen das BIP erwirtschaftet wird. Dabei sind die Anteile der Land- und Forstwirtschaft sowie des produzierenden Gewerbes (Industrie) seit Langem rückläufig, während der Anteil des Dienstleistungsbereiches zunimmt. Anteile der Wirtschaftsbereiche an der Bruttowertschöpfung 80 % 70 % 60 % 50 % 40 % 30 % 20 % 10 % 0 % ı ı ı ı ı ı ı 1950 1960 1970 1980 1990 2000 2008 Jahr ı Produzierendes Gewerbe Dienstleistungen Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 40

TEIL I Volkswirtschaftslehre Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung 4 4.3.2 Á B Ć Verwendungsrechnung Die Verwendungsrechnung zeigt die Verwendung des Bruttoinlandsproduktes in folgender zusammengefasster Form: Verwendungsrechnung Verwendungsrechnung: Private Konsumausgaben + Konsumausgaben des Staates + Ausrüstungsinvestitionen + Bauinvestitionen + sonstige Investitionen + Außenbeitrag (Exporte abzüglich Importe) + Vorratsveränderungen und sonstige Wertzuwächse = Bruttoinlandsprodukt (zu Marktpreisen) Wichtige Kennzahlen in diesem Zusammenhang sind die Konsumquote (Anteil des privaten Konsums am verfügbaren Einkommen) und die Sparquote (Anteil der privaten Ersparnis am verfügbaren Einkommen). 4.3.3 Á B Ć Verteilungsrechnung Die Verteilungsrechnung hat die Verteilung der Entgelte für die Produktionsfaktoren zum Gegenstand. Hierzu ist aus dem Bruttoinlandsprodukt zunächst das Volkseinkommen wie folgt zu berechnen: Verteilungsrechnung Ermittlung des Volkseinkommens: Bruttoinlandsprodukt Inlandseinkommen von Ausländern + Auslandseinkommen von Inländern Bruttonationaleinkommen Abschreibungen Nettonationaleinkommen Gütersteuern/Zölle an den Staat + Subventionen vom Staat = Volkseinkommen (Nettonationaleinkommen zu Faktorkosten) In der Regel wird die Verteilung auf Arbeitnehmerentgelte und Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen dargestellt: Verteilungsrechnung: Einkommen aus unselbstständiger Arbeit + Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen = Volkseinkommen 41

4 TEIL I Volkswirtschaftslehre Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung Die Verteilungsrechnung zeigt die funktionale Einkommensverteilung. Die Einkommen werden nach Art des entlohnten Produktionsfaktors (Faktor Arbeit Faktoren Boden und Kapital) aufgeteilt. Eine konkrete Aussage auf die Einkommensverteilung auf einzelne Personen ist damit nicht verbunden. Die Miet- oder Zinseinkommen der Arbeitnehmer sind beispielsweise in den Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen enthalten. Die Einkommen aus unselbstständiger Arbeit enthalten beispielsweise auch die Vergütung für Führungskräfte. Die personelle Einkommensverteilung untersucht die Verteilung der unterschiedlichen Einkommen auf Einzelpersonen. Nur diese Verteilung kann eine Einschätzung der Verteilungsgerechtigkeit ermöglichen. (Auf die personelle Einkommensverteilung wird in Kapitel 1.8 näher eingegangen.) Davon ausgehend kann diese primäre Einkommensverteilung, die sich aufgrund des Marktprozesses ergibt, durch staatliche Umverteilung verändert werden (direkte Steuern und Sozialversicherungsbeiträge/Transferzahlungen). Hieraus ergibt sich die sekundäre Einkommensverteilung, die das tatsächlich verfügbare Einkommen der Haushalte aufzeigt (vgl. Kapitel 1.8.1). 4.4 Á B Ć Weitere wichtige Begriffe der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung 4.4.1 Á B Ć Brutto- oder Nettoprodukte Brutto-/Nettoprodukte Das Bruttoprodukt (z. B. das BIP) messen den gesamten Produktionswert. Da jedoch mit der Produktion auch eine Wertminderung des Produktionsapparates verbunden ist, werden diese Abschreibungen bei der Ermittlung des Nettoproduktes abgezogen. Berechnung: Bruttoinlandsprodukt Abschreibungen Nettoinlandsprodukt 4.4.2 Á B Ć Sozialprodukt (Nationaleinkommen) Nationaleinkommen Der Begriff des Nationaleinkommens (bis 1999 Sozialprodukt) stellt nicht auf den Produktionswert im Inland, sondern auf das von Inländern erwirtschaftete Einkommen ab. Während das Inlandsprodukt auch den Produktionswert, den Ausländer (Personen mit Wohnsitz im Ausland) im Inland erwirtschaften (z. B. Leistungen eines ausländischen Montagetrupps im Inland), enthält, sind Produktionswerte, den Inländer im Ausland erwirtschaften, nicht enthalten (z. B. Leistung inländischer Bauarbeiter im Ausland). 42

TEIL I Volkswirtschaftslehre Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung 4 Berechnungsbeispiel: Bruttoinlandsprodukt Einkommen von Ausländern im Inland + Einkommen von Inländern aus dem Ausland = Bruttonationaleinkommen (Bruttosozialprodukt) 4.4.3 Á B Ć Nominal- und Realprodukte Der Unterschied zwischen dem Nominal- und dem Realprodukt soll am Beispiel des Bruttoinlandsproduktes dargestellt werden. Nominal-/Realprodukte Das nominale Bruttoinlandsprodukt ist der Wert der gesamtwirtschaftlichen Produktion zu aktuellen Preisen. Unterstellt man eine gewisse Preissteigerung, so wächst das nominale Bruttoinlandsprodukt, auch wenn nicht mehr Güter produziert wurden, durch die preisbedingte Steigerung der Produktionswerte. Um im Zeitvergleich das Bruttoinlandsprodukt vergleichbar zu machen, sind die Preissteigerungen zu eliminieren und das BIP auf die Preise eines angenommenen Basisjahres zu bereinigen. Erst dann sind Aussagen über die wirtschaftliche Entwicklung sinnvoll möglich. Berechnungsbeispiel: Bruttoinlandsprodukt 2008 dividiert durch den Preisindex (Basisjahr 2005) = Bruttoinlandsprodukt 2008 zu Preisen von 2005 Der Verbraucherpreisindex des Jahres 2008 beläuft sich lt. Statistischem Bundesamt beispielsweise auf 106,6% des Wertes des Basisjahres 2005. Ein Bruttoinlandsprodukt 2008 von 1.000 Euro zu Preisen des Jahres 2008 würde folgendes Produkt zu Preisen des Basisjahres 2005 ergeben: Bruttoinlandsprodukt 2008 zu Preisen von 2005 = 1000/1,066 = 938 Euro (gerundet) Beide Sichtweisen haben in der Praxis eine unterschiedliche Funktion. Während das nominale Bruttoinlandsprodukt zu Vergleichen mit der Wirtschaftsleistung anderer Volkswirtschaften im gleichen Zeitraum herangezogen wird, dient das reale Bruttoinlandsprodukt als Grundlage der Ermittlung der Wirtschaftsleistung im Zeitablauf (z. B. zur Berechnung des Wirtschaftswachstums). 43

4 TEIL I Volkswirtschaftslehre Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung Veränderung des realen Bruttoinlandsproduktes gegenüber dem Vorjahreszeitraum in % 6 Entwicklung des realen Bruttoinlandsproduktes in % gegenüber dem Vorjahresquartal 4 2 Veränderung in % 0 2 4 6 8 I/2005 II/2005 III/2005 IV/2005 I/2006 II/2006 III/2006 IV/2006 I/2007 II/2007 III/2007 IV/2007 I/2008 II/2008 III/2008 IV/2008 I/2009 II/2009 III/2009 IV/2009 I/2010 II/2010 Quartal Vergleich des nominalen Bruttoinlandsproduktes des Jahres 2008 Staat BIP insgesamt BIP pro Kopf in Mrd. US $ in US $ Bundesrepublik Deutschland 3.673 44.729 Norwegen 452 94.387 Albanien 13 4.090 Vereinigte Staaten von Amerika 14.441 47.440 Brasilien 1.572 8.295 Volksrepublik China 4.327 3.259 Vietnam 90 1.042 Südafrika 277 5.685 Burundi 1 138 Australien 1.013 46.824 (Quelle: Statistisches Bundesamt) 44

12 TEIL II Betriebswirtschaftslehre Die Rechtsform des Betriebes 12 Á B Ć Die Rechtsform des Betriebes Die Rechtsform stellt das rechtliche Kleid dar, mit dem sich der Betrieb nach außen präsentiert. Die Rechtsform muss entsprechend den Zielen und den Erfordernissen des Betriebes gewählt werden. Die Rechtsform ist im Innenverhältnis entscheidend für den Einfluss der Eigner (Privatperson, Kommune, etc.) des Betriebes auf die Betriebsführung. Dies drückt sich in der Frage der Führung durch den Eigentümer oder durch Manager aus. Für öffentliche Betriebe bestehen Einschränkungen in der Rechtsformwahl; auf diese wird im Folgenden noch weiter eingegangen. 12.1 Á B Ć Grundbegriffe Grundbegriffe In diesem Kapitel werden die wesentlichen Grundbegriffe erläutert. 12.1.1 Á B Ć Natürliche und juristische Personen Natürliche Personen Juristische Personen Träger eines Betriebes können natürliche Personen (Einzelpersonen) sein. Diese treten als Träger von Rechten und Pflichten im Wirtschaftsleben auf, können einen Betrieb gründen, Verträge abschließen und anderweitig am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen. Juristische Personen stellen Personenzusammenschlüsse oder Vermögensmassen dar, die ebenfalls Träger von Rechten und Pflichten sein können. Sie erlangen ihre Rechtsfähigkeit je nach Rechtsgrundlage durch: staatliche Verleihung oder formelle Errichtung durch die zuständigen politischen Entscheidungsorgane (z. B. Kommunen, Zweckverbände, Eigenbetriebe), Eintragung in das Handelsregister (z. B. GmbH, AG) oder Eintragung in das Vereinsregister (eingetragene Vereine). 122

TEIL II Betriebswirtschaftslehre Die Rechtsform des Betriebes 12 Die juristischen Personen können nach der Rechtsgrundlage wie folgt untergliedert werden: Juristische Personen des privaten Rechts des öffentlichen Rechts eingetragene Vereine Kapitalgesellschaften und wirtschaftliche Vereine privatrechtliche Stiftungen Gebietskörperschaften Personalkörperschaften Anstalten und Stiftungen Sportvereine Kulturvereine Aktiengesellschaft GmbH Genossenschaften Stiftungen privater Unternehmen Bund, Länder, Bezirke, Kreise, Städte und Gemeinden Krankenkassen Industrie und Handelskammern Handwerkskammern Sparkassen Rundfunkanstalten Hospitalstiftungen Nach einer ordnungsgemäßen Errichtung sind juristische Personen im Wirtschaftsleben handlungsfähig wie natürliche Personen. Dies heißt aber auch, dass bei nicht ordnungsgemäßer Errichtung die Verantwortung für das Handeln auf die natürlichen Personen, die für die juristische Person handeln, zurückfällt. Bis zur Eintragung einer GmbH in das Handelsregister haftet die Geschäftsführung der GmbH persönlich für das Handeln für die in Gründung befindliche Gesellschaft. Beispiel 12.1.2 Á B Ć Der Begriff des Kaufmanns Der Begriff des Kaufmanns ist in den 1 bis 7 Handelsgesetzbuch (HGB) definiert. Kaufmannsbegriff 1 HGB besagt, dass Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Ein Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen einen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert. Nach dem HGB sind folgende Grundlagen für die Kaufmannseigenschaft möglich: Kaufmannseigenschaft Istkaufmann Kannkaufmann Formkaufmann Scheinkaufmann Gewerbebetrieb, der nach Art und Umfang einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb erfordert ( 1 HGB) Gewerbebetrieb, der nicht bereits nach 1 HGB Kaufmann ist ( 2 HGB), Land- und Forstwirte ( 3 HGB) Die Kaufmannseigenschaft tritt mit Eintragung in das Handelsregister ein Handelsgesellschaften, GmbH, Genossenschaften (Vereine, denen das Gesetz die Eigenschaft des Kaufmanns beilegt, nach 6 HGB) Jeder, der eine Firma in das Handelsregister einträgt, wird als Kaufmann behandelt, auch wenn die Voraussetzungen (z. B. Gewerbebetrieb) nicht vorliegen ( 5 HGB) z. B. Scheinunternehmer 123

12 TEIL II Betriebswirtschaftslehre Die Rechtsform des Betriebes Die Grundsätze der Kaufmannseigenschaft knüpfen nicht an die Eigentümerstruktur oder die Rechtsform (Ausnahme: Formkaufmann) an. Deshalb gelten diese sowohl für Privatbetriebe als auch für Betriebe der öffentlichen Hand. Die Grundsätze knüpfen jedoch an das Vorliegen eines Gewerbebetriebes an. Wenn kein Gewerbebetrieb vorliegt, so ist keine Kaufmannseigenschaft gegeben. 12.1.3 Á B Ć Gewerbebetrieb Gewerbebetrieb Um beurteilen zu können, ob eine Einrichtung oder ein Betrieb einen Gewerbebetrieb darstellt, ist die Kenntnis der Definition des Gewerbebetriebes von Bedeutung. Im HGB ist der Gewerbebegriff nicht definiert; er ist aber in der Rechtsprechung zum HGB entwickelt worden. Im Zweifelsfall kann man auch auf die steuerliche Definition ( 15 Abs. 2 Einkommensteuergesetz) zurückgreifen. Definition Ein eingerichteter und in Tätigkeit befindlicher Betrieb (sog. Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr), der eine planmäßige, mit Gewinnerzielungsabsicht geführte, auf Dauer angelegte (nachhaltige) selbstständige Tätigkeit ausübt. Ausgenommen hiervon ist die Betätigung in freien Berufen (Ärzte, Rechts - anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, etc.) sowie in der Land- und Forstwirtschaft. Beispiele Strom- oder Wasserversorgungsbetrieb: Gewerbebetrieb, außer, wenn in der Satzung die Gewinnerzielungsabsicht ausgeschlossen ist und auch tatsächlich keine nachhaltigen Gewinne erzielt werden, Kindergarten: kein Gewerbebetrieb, da keine Gewinnerzielungsabsicht besteht, kommunaler Forstbetrieb: kein Gewerbebetrieb, da Land- und Forstwirtschaft in der Definition ausdrücklich ausgenommen ist (steuerlich kann ein land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb auf Antrag wie ein Gewerbebetrieb behandelt werden), kommunale Sandgrube: Gewerbebetrieb, da in der Regel Gewinnerzielungsabsicht besteht, privatrechtliche Gesellschaften gelten kraft Rechtsform als Gewerbebetriebe. 12.1.4 Á B Ć Betrieb gewerblicher Art Betrieb gewerblicher Art Nach dem Steuerrecht existiert für Betriebe der öffentlichen Hand neben dem Begriff des Gewerbebetriebes noch der Betrieb gewerblicher Art. Dieser ist in 4 Körperschaftsteuergesetz folgendermaßen definiert: Definition Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind alle Einrichtungen, die einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen außerhalb der Land- und Forstwirtschaft dienen und die sich innerhalb der Gesamtbetätigung der juristischen Person wirtschaftlich herausheben. Die Absicht, Gewinn zu erzielen, und die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr sind nicht erforderlich. 124

TEIL II Betriebswirtschaftslehre Die Rechtsform des Betriebes 12 Dies bedeutet, dass auch Einrichtungen von Gebietskörperschaften, die keine Gewerbebetriebe sind, der Körperschaft- und der Umsatzsteuer unterliegen können, wenn die Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Deshalb sind diese Einrichtungen verpflichtet, ihre Gewinne (oder Verluste) zu ermitteln und gegebenenfalls ihre steuerpflichtigen Umsätze der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Vorsteuern im Zusammenhang mit diesen Umsätzen können geltend gemacht werden. Wasserversorgung ohne Gewinnerzielungsabsicht, öffentliches Schwimmbad, Verpachtung einer Kantine, Verpachtung einer Sportstätte an unterschiedliche Nutzer. Beispiele Nahezu jede Gemeinde, Stadt oder Landkreis haben einen oder mehrere Betriebe gewerblicher Art. Meist haben diese Betriebe keine eigene Rechtsform, sondern werden als Einrichtungen innerhalb der Verwaltung geführt. Für das Kriterium, dass sich eine Einrichtung wirtschaftlich heraushebt, wird zunächst das Kriterium der Höhe des Jahresumsatzes herangezogen. Danach geht die Finanzverwaltung bei einem nachhaltigen Überschreiten der Umsatzgrenze von 30.678 vom Vorliegen eines Betriebes gewerblicher Art aus. Andere Kriterien, wie insbesondere das Kriterium des Wettbewerbs können auch bei geringeren Umsätzen einen Betrieb gewerblicher Art begründen. Bei Verpachtung wird dabei auf die Umsätze des Pächters und nicht die Höhe der Pacht abgestellt. 12.1.5 Á B Ć Handelsregister Das Handelsregister ist ein Verzeichnis, das von dem für den Sitz des Kaufmannes zuständigen Amtsgericht geführt wird. Jeder Kaufmann hat sich mit seinem Firmennamen und gegebenenfalls mit weiteren Angaben (z. B: Nennung der Geschäftsführer der GmbH; Namen der Prokuristen, ) zur Eintragung ins Handelsregister anzumelden. Handelsregister 12.2 Á B Ć Die Wahl der richtigen Rechtsform Die Wahl der Rechtsform stellt für einen Betrieb eine wichtige Entscheidung, die gut begründet sein sollte, dar. Gerade im Bereich öffentlicher Betriebe und Einrichtungen wird derzeit häufig die vorhandene Rechtsform durch die politischen Gremien in Frage gestellt, um möglicherweise eine optimalere Lösung zu finden. Mittlerweile gibt es für nahezu sämtliche zulässigen Rechtsformen Beispielsfälle in Bayern. Rechtsformwahl 12.2.1 Á B Ć Überblick über die wesentlichsten Rechtsformen In folgender Grafik werden die wesentlichsten Rechtsformen dargestellt. Auf Rechtsformen, die nur in seltenen Fällen in Frage kommen, wurde dabei verzichtet. Nicht mit dargestellt wurden auch die zahlreichen Mischformen; auf diese geht das vorliegende Lehrbuch, soweit diese für Betriebe der öffentlichen Hand eine Bedeutung haben, im folgenden Kapitel mit ein. 125

12 TEIL II Betriebswirtschaftslehre Die Rechtsform des Betriebes Rechtsformen Privates Recht Öffentliches Recht Einzelunternehmen Gesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit ohne eigene Rechtspersönlichkeit Personengesellschaften Genossenschaften Kapitalgesellschaften Anstalt Stiftung Körperschaft Regiebetrieb Eigenbetrieb Landesbetrieb Bundesbetrieb GbR e. G. AG Kommunalunternehmen OHG GmbH KG KGaA Stille G. UG Erläuterungen der Abkürzungen: GbR: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts OHG: Offene Handelsgesellschaft KG: Kommanditgesellschaft e. G.: eingetragene Genossenschaft AG: Aktiengesellschaft GmbH: Gesellschaft mit beschränkter Haftung KGaA: Kommanditgesellschaft auf Aktien Stille G.: Stille Gesellschaft UG: Unternehmensgesellschaft 126

TEIL II Betriebswirtschaftslehre Die Rechtsform des Betriebes 12 12.2.2 Á B Ć Kriterien für die Wahl einer Rechtsform Die wesentlichsten Kriterien für die Wahl einer Rechtsform lassen sich im Überblick wie folgt darstellen: Kriterien der Rechtsformwahl Steuerrecht Finanzierung Leitung des Betriebes Publizität Kosten der Rechtsform Beteiligung Dritter Rechtsform Gewinnverteilung/Verlustbeteiligung Einfluss der Eigentümer/der politischen Gremien Mitbestimmung Mitarbeiterbeteiligung Gesetzliche Verbote Prüfungspflicht Haftung Sonstiges In vielen Fällen spielen noch weitere Kriterien für die Wahl der Rechtsform eine Rolle. Die wesentlichsten Kriterien werden im Folgenden etwas ausführlicher erläutert. Steuerrecht Häufig spielt die Besteuerung einer Betriebsform eine entscheidende Rolle bei der Rechtsformwahl. Hierbei sind folgende Aspekte zu nennen: Besteuerung bei der Gründung oder Umwandlung: Steuerbelastungen können auftreten, wenn Vermögensgegenstände von einem Rechtsträger auf einen anderen übertragen werden (Steuern auf Veräußerungsgewinne, Grunderwerbsteuer; vgl. Kapitel 12.4), Gewerbesteuer: Betriebe gewerblicher Art und Eigenbetriebe von Körperschaften des öffentlichen Rechts können ohne Gewinnerzielungsabsicht geführt werden. Damit kann die Veranlagung zur Gewerbesteuer entfallen. Betriebe in privaten Rechtsformen sind in jedem Fall Gewerbebetriebe mit entsprechender Steuerpflicht. Befreit sind jedoch z. B. Betriebe, die unter das Kapitel steuerbegünstigte Zwecke der AO fallen (z. B. Krankenhäuser, Landesgartenschaugesellschaften); vgl. Kapitel 12.2.5. 127