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Transkript:

Gemeinde Graben-Neudorf Auszug aus der Niederschrift über die en Verhandlungen des es am Montag, 23. Januar 2012 Tagesordnung 1. Bürgerfragestunde 2. Genehmigung der Niederschrift über die e Verhandlung des es vom 09.01.2012 3. Sanierung und Erweiterung Kindergarten Arche Noah Sachstandsbericht zur Planung und Vorbereitung Entwurfsplanung 4. Spenden und Sponsoring an die Gemeinde Graben-Neudorf 5. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht er Sitzung 6. Verschiedenes 7. Wünsche, Anregungen, Anträge und Beschwerden Die näheren Erläuterungen ergeben sich aus den folgenden n.

022.31 N 1. Bürgerfragestunde Keine Anfrage. Seite 2

022.31 N 2. Genehmigung der Niederschrift über die e Verhandlung des es vom 09.01.2012 Die Niederschrift über die e Verhandlung des s vom 09.01.2012 wurde ohne weitere Aussprache einstimmig genehmigt. Seite 3

460.531-cs/mr N 3. Sanierung und Erweiterung Kindergarten Arche Noah Sachstandsbericht zur Planung und Vorbereitung Entwurfsplanung Sachverhalt und Stellungnahme der Verwaltung: Der aktuelle Planungsstand stellt den Abschluss der Vorplanung, Leistungsphase 2 der HOAI dar, der mit den fachlich beteiligten Planern, bisher Technische Ausrüstung und Tragwerksplanung, dem vorbeugenden Brandschutz (Landratsamt Karlsruhe), dem Nutzer und dem Bauamt abgestimmt. Das Bauvorhaben tritt nun in die nächste Planungsphase, nämlich die Entwurfsplanung, ein. Im Zuge dieser Leistungsphase 3 gemäß HOAI werden die grundlegenden Weichen für das Projekt gelegt. Als Abschluss dieser Planungsphase erhält der Bauherr drei wichtige Ergebnisse: 1. Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs mit der Integration der Leistungen aller an der Planung fachlich Beteiligten 2. Objektbeschreibung mit Erläuterung 3. Kostenberechnung In der Objektbeschreibung, werden alle wichtigen Einflussgrößen auf die Baukosten, die nicht unmittelbar aus den Zeichnungen hervorgehen, z.b. Konstruktionsart, Materialien, Technische Ausrüstung, Ausbaustandard, Gestaltung der Außenanlagen u.a., schriftlich fixiert. Diese Einflussgrößen sind noch im Verlauf der Entwurfsplanung durch den Bauherren im Rahmen des Budget festzulegen und beeinflussen die Baukosten. Aus der Objektbeschreibung geht dann die Kostenberechnung hervor. Diese stellt die entscheidende Grundlage für den Bauherrn dar, wie die Baumaßnahme weitergeführt wird. Das Ingenieurbüro Eberhard wird bei der Vorstellung des aktuellen Planungsstands mitunter auf folgende Punkte eingehen: - Auswirkungen der Untersuchungen der Tragwerksplanung von Bestandsgebäude und Erweiterungsbau und der daraus resultierenden Auswirkungen auf die Grundrissgestaltung - Auswirkung der Abstimmung der bis dato erbrachten Überlegungen zum Brandschutzkonzept mit dem Landratsamt (Vorbeugender Brandschutz) - Ergebnis zur durch den angeregten Nutzung des Dachgeschosses Seite 4

Anlagen: keine Beschlussvorschlag: Der nimmt 1. den aktuellen Planungsstand zur Kenntnis 2. erteilt seine Zustimmung zur angepassten Vorplanung als Grundlage zur Erarbeitung der Entwurfsplanung. Finanzielle Auswirkungen Ja Nein 1. Gesamtkosten der Maßnahme 2. Finanzierung der Maßnahme a) Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse, Beiträge) b) Sonstige Eigenmittel (Allgem. Deckungsmittel) c) Fremdmittel/Kreditbedarf 3. Folgekosten a) einmalig b) jährlich 4. Veranschlagung bei Haushaltsstelle im a) Verwaltungshaushalt 200 b) Vermögenshaushalt 200 Umwelt-Einfluss: Diskussion und Sitzungsverlauf: Der Bürgermeister stellte den Tagesordnungspunkt vor und bat danach die Vertreter des Planungsbüros den Sachstandsbericht und die Vorplanung vorzustellen. / Nachfolgend stellte Frau Schmidt anhand einer Präsentation, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, den derzeitigen Planungsstand vor. Frau Schmidt ging in ihren Ausführungen auf die vom angeregte Prüfung der Nutzung des Dachgeschosses mit Aufzugsanbindung und die Reduzierung der Kellergröße ein. Nach Aussage der Planerin wäre ein Ausbau des Dachgeschosses nicht sinnvoll, da nur ein relativ geringer Nutzraum gewonnen werden könnte und dieser zusätzliche Raum hohe Kosten verursachen würde. Dies hängt damit zusammen, dass bei einem Ausbau wesentlich höhere Anforderungen an den vorbeugenden Bandschutz gestellt werden. Das Gebäude ist dann nämlich in Gebäudeklasse 4 einzustufen. Sie schlug daher vor, auf einen Dachgeschossaufbau zu verzichten und die Größe des Kellers, wie ursprünglich geplant und vorgeschlagen, zu belassen. Im Kellergeschoss sollte jedoch ein zusätzlicher Ausgang vorgesehen werden, um künftig anfallende Revisions- und Reparaturarbeiten an der Technik besser durchführen zu können. Ausgehend von vorgenannten Prämissen zeigte Frau Schmidt anhand von Plänen die derzeit angedachte Planung auf und erläuterte die Nutzung der jeweiligen Geschosse. Herr Eberhardt stellte bzgl. der notwendigen Planungsgrundlagen insbesondere in puncto Bauphysik fest, dass hier eine durchgängige Beratung erforderlich ist, um in Sachen Energetik, Akustik etc. ein funktionierendes Gebäude zu erhalten. Hierfür ist ein entsprechender Aufwand erforderlich, der nach Mitteilung von Herrn Eberhardt auf Anfrage aus dem bereits in der vorgelegten Kostenermittlung enthalten ist. Die hierfür notwendigen Ausgaben wurden basierend auf Erfahrungswerten des letzten Projekts auf das aktuelle Projekt hochgerechnet. Im weiteren Verlauf ihres Vortrags erläuterte Frau Schmidt den Bauzeitenplan und wies darauf hin, dass bis zum jetzigen Planungsstand ca. 3 Monate Rückstand Seite 5

gegenüber der ursprünglichen Annahme vorhanden sind. Es wurden daher verschiedene Arbeitsabläufe optimiert. Allerdings ist festzustellen, dass der vorgelegte Bauzeitenplan relativ eng kalkuliert ist. Zum Vorschlag eines s, Planungsunterlagen und Informationen, die in einer ssitzung behandelt werden sollen, bereits vorab an die Gemeinderäte zur Beschleunigung des Verfahrens zu übersenden, stellte Herr Eberhardt fest, dass aufgrund des engen Zeitrahmens hierzu kaum Gelegenheit sein wird. Auf Anfrage aus dem bzgl. des dreimonatigen Zeitverzugs teilte Herr Eberhardt mit, dass die getrennte Vergabe der Fachplaneraufträge zusätzliche Zeit in Anspruch genommen hat und damit auch die Einarbeitung des neu zusammengestellten Planungsteams Zeit in Anspruch nahm. Der Beginn der Abbrucharbeiten soll voraussichtlich im Juni/Juli erfolgen, ggf. zu einem etwas späteren Zeitpunkt. Herr Eberhardt stellte im weiteren Verlauf des Vortrags fest, dass sich im Hinblick auf die Kosten keine Veränderung zum ursprünglichen Ansatz in Höhe von 4.050.000 Euro ergeben hat. In der nachfolgenden Beratung wies die Planerin auf Anfrage darauf hin, dass die großzügig konzipierten Flurflächen im OG im Rahmen des pädagogischen Konzepts als zusätzliche Spielflächen außerhalb der Gruppenräume anzusehen sind und daher beibehalten werden sollten. Gleiches gilt für die Dachterrasse, die als ruhigerer Spielbereich vorgesehen ist. Ferner ist von der Dachterrasse eine Treppe als zusätzlicher Fluchtweg erforderlich. Im Rahmen der Planung sind Flächen für Kinderwägen, Fahrräder und Spielgeräte vorgesehen. Bemängelt wurde das Fehlen von Personalparkplätzen, für die jedoch nach Feststellung der Planerin auf dem Grundstück kein Platz vorhanden ist. Bzgl. des vorgeschlagenen Flachdachs verwies Herr Eberhardt auf die Langlebigkeit moderner Flachdächer, die jedoch nach seiner Auffassung nicht bekiest sein sollten, um mögliche Schadstellen schnell erkennen zu können. Anstelle eines Flachdachs wäre es durchaus möglich, ein Pultdach herzustellen. Allerdings ist dies mit einem höheren Kostenaufwand und mit Problemen bei der Unterbringung der vorgesehenen Technik verbunden. In Bezug auf die Fassadengestaltung teilte Herr Eberhardt mit, dass diese Frage in einer der nächsten ssitzungen zu beraten und zu entscheiden sei und bereits entsprechende Muster eingeholt wurden. Auf den Hinweis, wonach bisher noch keine Zusage für Mittel aus dem LSP vorhanden ist und die Frage, inwieweit Planung bzw. späterer Abriss zuschussschädlich seien, teilte der Rechnungsamtsleiter mit, dass die geplanten Maßnahmen sowie der Abbruch im Rahmen des LSP zuschussfähig sind und eine entsprechende Abstimmung mit dem Regierungspräsidium vorgenommen wurde. Die zu erwartenden Zuschussmittel können derzeit mit 95% aus den vorhandenen LSP-Mitteln abgedeckt werden, auch ohne entsprechende Genehmigung des Erhöhungsantrags. Allerdings würden dann für weitere Maßnahmen keine Mittel aus diesem Programm mehr zur Verfügung stehen. Ausdrücklich wurde darauf hingewiesen, dass der Mittelabfluss möglicherweise erst 2013 erfolgen wird. Nach Abschluss der Beratung schlug der Bürgermeister vor, der vorgestellten Vorplanung zuzustimmen und diese weiter zu verfolgen. Diesem Vorschlag wurde vom nicht widersprochen. Seite 6

285.07-wt/ck N 4. Spenden und Sponsoring an die Gemeinde Graben-Neudorf Sachverhalt und Stellungnahme der Verwaltung: Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung ist gemäß 78 Abs. 4 GemO ausschließlich dem Bürgermeister vorbehalten. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der. Beigefügt übersenden wir Ihnen eine Auflistung über Spenden und Sponsoring vom 01.05.2011 bis 31.12.2011 an die Gemeinde Graben-Neudorf, über welche Beschluss zu fassen ist. Für evtl. Rückfragen steht das Rechnungsamt zur Verfügung. Anlagen: Liste der Spenden II/2011 Beschlussvorschlag: Der beschließt die Annahme der eingegangenen Spenden. Finanzielle Auswirkungen Ja Nein 1. Gesamtkosten der Maßnahme 2. Finanzierung der Maßnahme a) Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse, Beiträge) b) Sonstige Eigenmittel (Allgem. Deckungsmittel) c) Fremdmittel/Kreditbedarf 3. Folgekosten a) einmalig b) jährlich 4. Veranschlagung bei Haushaltsstelle im a) Verwaltungshaushalt 200 b) Vermögenshaushalt 200 Umwelt-Einfluss: Diskussion und Sitzungsverlauf: Nach ausführlicher Vorstellung des Tagesordnungspunktes durch den Bürgermeister beschloss der einstimmig die Annahme der eingegangenen Spenden. Abstimmungsergebnis: X Einstimmig Befangenheit: Ja-Stimmen ; Nein-Stimmen ; Enthaltungen ; An der Beratung und Beschlussfassung haben keine Mitglieder des es mitgewirkt, die gem. 18 GemO als befangen gelten. Oder: Wegen Befangenheit haben nicht mitgewirkt: Seite 7

022.31 N 5. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht er Sitzung Der Bürgermeister stellte fest, dass in der nicht en ssitzung am 09.01.2012 keine Beschlüsse gefasst wurden. Seite 8

022.31 N 6. Verschiedenes a) Schulentwicklung in Graben-Neudorf Informationsveranstaltung für den am 14.03.2012 Der Bürgermeister wies auf die am 14.03.2012 um 18.00 Uhr im Ratssaal des Rathauses vorgesehene Informationsveranstaltung zur Schulentwicklung in Graben- Neudorf hin, bei der Herr Bosch als Vertreter des Ministeriums und Frau Groß vom Staatlichen Schulamt Karlsruhe zu der künftigen Schulentwicklung in Graben- Neudorf Stellung nehmen werden. b) Sende- und Empfangsstation Friedrichstaler Straße Der Bürgermeister wies auf den Eingang eines Bauantrags für eine Sende- und Empfangsstation in der Friedrichstaler Straße hin, über den in der nächsten Sitzung des Technischen Ausschusses am 30.01.2012 beraten werden soll. Seite 9

022.31 N 7. Wünsche, Anregungen, Anträge und Beschwerden / Antrag der SPD-sfraktion Eine Realschule für Graben-Neudorf Der Fraktionsvorsitzende der SPD-sfraktion übergab an den Bürgermeister einen schriftlichen Antrag der Fraktion Eine Realschule für Graben-Neudorf. Der Antrag wurde auch an die Mitglieder des s verteilt. Nachfolgend verlas [Name] den o. g. Antrag, der der Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Der Bürgermeister wies im Hinblick auf den Antrag auf die am 14.03.12 zu dieser Thematik stattfindende Informationsveranstaltung hin, bei der kompetente Ansprechpartner bzgl. der künftigen Schulentwicklung in der Gemeinde anwesend sein werden. [Name] vertrat die Auffassung, dass der Antrag der SPD-Fraktion im Hinblick auf das am 14.03.12 stattfindende Gespräch zurückgenommen werden könnte, da in diesem die im Antrag aufgeworfenen Fragen geklärt werden könnten. Dieser Auffassung konnte sich [Name] nicht anschließen, da nach seiner Auffassung ein förmlicher Antrag auf Genehmigung einer Realschule in Graben-Neudorf gestellt werden sollte. Der Bürgermeister stellte in diesem Zusammenhang fest, dass im Hinblick auf die Schulentwicklung in Graben-Neudorf und die Einführung einer Realschule mit den zuständigen Behörden Gespräche geführt wurden und zum jetzigen Zeitpunkt die Genehmigung einer Realschule äußerst fraglich erscheint. Zunächst wäre es erforderlich, eine entsprechende Konzeption aufzustellen und ein pädagogisches Konzept sowie ein Raumkonzept vorzulegen. Ferner wäre es unabdingbar, vor einem entsprechenden Antrag festzustellen, welche Kosten im Falle einer Genehmigung, auf die Gemeinde zukämen. Dies alles erfordert einen entsprechenden Entwicklungsprozess. Ferner sollte ein Antrag nur dann gestellt werden, sofern dieser auch Erfolgsaussichten hätte. Zunächst sollten alle notwendigen Informationen eingeholt werden. Auf den Hinweis einer Gemeinderätin, wonach in der BNN über die Genehmigung des Antrags der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen zur Einrichtung einer Gemeinschaftsschule berichtet wurde und in diesem Zusammenhang als weiterer Antragssteller auch die Gemeinde Graben-Neudorf genannt wurde, stellte der Bürgermeister fest, dass diesbezüglich kein Antrag gestellt wurde. [Name] wies ferner darauf hin, dass aus heutiger Sicht der Antrag auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule von seiner Seite nicht befürwortet werden könnte, da zu viele offene Fragen vorhanden und noch keine Details zur Gemeinschaftsschule bekannt sind. Die nächste Antragsfrist wäre am 01.11.2012. Ferner teilte der Bürgermeister auf Anfrage mit, dass verschiedene Bürgermeister einen Arbeitskreis zur regionalen Schulentwicklung gebildet haben, er selbst jedoch nicht in diesem Arbeitskreis ist. Die Ergebnisse dieses Arbeitskreises und entsprechende Informationen werden Seite 10

umgehend an die anderen Bürgermeister weitergeleitet. Ferner wies [Name] auf Anfrage darauf hin, dass die Informationsveranstaltung am 14.03.12 zunächst nur für den vorgesehen ist und daher in nicht er Sitzung beraten wird. Nach entsprechender Diskussion im soll als nächster Schritt die Information der Bevölkerung folgen. Seite 11