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Telefon: 0 233-83776 Telefax: 0 233-989 83776 Seite Referat 1 von 5für Bildung und Sport Fachabteilung 1 Berufliche Schulen RBS-F1 Benennung der Städtische Berufsoberschule, Ausbildungsrichtung Sozialwesen, in Städtische Anita-Augspurg-Berufsoberschule für Sozialwesen Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 13108 Anlage(n) Beschluss des Ausschusses für Bildung und Sport des Stadtrates vom 13.11.2013 (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten 1. Einleitung Das Referat für Bildung und Sport beantragt, der Städtischen Berufsoberschule, Ausbildungsrichtung Sozialwesen, den Namen Städtische Anita-Augspurg-Berufsoberschule für Sozialwesen zu geben. Auch die 252. Stadtratskommission zur Gleichstellung von Frauen befasste sich in der Sitzung vom 24.01.2013 mit der Namensgebung und sprach die Empfehlung aus, die Schule nach Anita Augspurg zu benennen. Die Berufsoberschule, Ausbildungsrichtung Sozialwesen hat als Ergebnis eines nahezu dreijährigen Diskussionsprozesses auf allen Ebenen der Schulfamilie den Antrag auf Namensgebung gestellt. Angestoßen wurde der Prozess im Schuljahr 2010/11 im Rahmen des Seminarfachs, in dem Schülerinnen und Schüler Kriterien für geeignete Namenspatroninnen und Namenspatrone zusammenstellten und im Anschluss daran nach geeigneten Personen suchten. Mehrheitlich wurde in dieser Phase bereits Anita Augspurg favorisiert. Im Schuljahr 2011/12 wurde dieser Prozess auf die Schulgemeinschaft ausgedehnt. In drei öffentlichen Treffen wurden Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte eingeladen, sich an dem Prozess zu beteiligen und Namensvorschläge zu unterbreiten. Mehrheitlich setzte sich Anita Augspurg bei einer Abstimmung in der SchülerInnenmitverantwortung, in der Lehrkräftekonferenz und in der Schulleitung als Namenspatronin durch. 2. Zur Person der Namensgeberin Anita Augspurg war eine bedeutende Figur der deutschen Frauenbewegung in der zweiten Hälfte des 19./ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Im Jahr 1857 in eine großbürgerliche Mediziner- und Juristenfamilie hineingeboren, arbeitete sie bis zur Volljährig-

Seite 2 von 5 keit in der Kanzlei ihres Vaters mit. Durch ein großmütterliches Erbe finanziell unabhängig, verließ sie das Elternhaus, machte eine Ausbildung zur Lehrerin an Mädchenschulen und eine Schauspielausbildung und entschloss sich dann, in Zürich Jura zu studieren. Das Studium schloss sie mit der Promotion ab. In den folgenden Jahren engagierte sich Anita Augspurg auf vielfältige Weise für die rechtliche Gleichstellung von Frauen, für das Frauenstimmrecht und für die Frauen-Friedensbewegung. Aufgrund der gemeinsamen pazifistischen Überzeugung arbeitete sie mit den Unabhängigen Sozialdemokraten (USPD) zusammen, kooperierte mit Kurt Eisner und wurde nach der Proklamation der Bayerischen Republik 1918 in München Mitglied des provisorischen bayerischen Parlaments. 1933 konnten Anita Augspurg und ihre Lebensgefährtin nach der Machtübernahme der NSDAP von einer Winterreise nicht nach Deutschland zurückkehren, weil sie Repressalien befürchten mussten. Der Grund war, dass Anita Augspurg bereits 1923 persönlich beim bayerischen Innenminister die Ausweisung des Österreichers Adolf Hitler wegen Volksverhetzung beantragt hatte. Ihr Besitz wurde beschlagnahmt; ihre Aufzeichnungen gingen verloren. Sie lebte fortan mit ihrer Partnerin im Schweizer Exil und starb dort 1943. Die Stadt München verleiht seit 1994 jährlich den mit 5100 dotierten Anita-Augspurg- Preis zur Förderung der Gleichberechtigung von Frauen. 3. Begründung der Wahl der Namensgeberin Die Schule hat von Anfang an eine Frau als Namensgeberin präferiert, da 80% der Schülerschaft Schülerinnen sind. Gleichzeitig war der Anspruch, dass die Namenspatronin als Identifikationsfigur für alle an der Schule Beteiligten wie auch als Leitbild für die Schule dienen sollte. Neben Anita Augspurg waren zunächst auch Minna Specht und Erika Mann im Gespräch. Die Gründe für die Wahl von Anita Augspurg als Namensgeberin lassen sich so beschreiben: Sie war Vorkämpferin des Rechtes der Frauen auf Bildung, des Frauenwahlrechts und konsequenter rechtlicher Gleichstellung der Frauen. In der Diskussion um die Entwürfe zum Bürgerlichen Gesetzbuch ab 1895 brachte sie sich engagiert ein und forderte unter anderem, die darin verankerte Benachteiligung und Bevormundung verheirateter Frauen und die Rechtlosigkeit nichtehelicher Kinder zu streichen. Im Laufe ihres Lebens war sie immer politisch aktiv und engagiert und kämpfte offensiv und öffentlich für ihre Überzeugungen. Als Gründerin zahlreicher Vereine ermöglichte sie es Frauen, sich trotz Organisationsverbot zu treffen, zu informieren und ihre Interessen zu vertreten. Auch die Gründung des Münchener Vereins für Fraueninteressen geht auf Anita Augspurg zurück. Dieser Verein setzte sich schon früh für die Professionalisierung und angemessene Entlohnung der sozialen Arbeit seit je her eine Frauendomäne ein. Anita Augspurg engagierte sich nach dem Ausbruch des 1. Weltkriegs als Pazifistin unter

Seite 3 von 5 anderem für die Internationale Frauenfriedenskonferenz, die vom 28.April bis zum 1. Mai 1915 in Den Haag statt fand. Die Delegierten forderten allgemeine Abrüstung, Ausschaltung aller privaten Interessen an der Waffenproduktion und die schiedsgerichtliche Austragung aller internationalen Streitigkeiten. Aus der Zusammenarbeit ging im Jahr 1915 die Internationale Frauenliga für Frieden und Freiheit hervor, eine Nichtregierungsorganisation, die bis heute gegen alle Formen von Krieg und Gewalt kämpft und nationale Sektionen in über 40 Ländern und allen Kontinenten dieser Welt hat. 4. Rechtliche Voraussetzungen Die amtliche Bezeichnung von Schulen ist im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (Art. 29 Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz, Bezeichnung von Schulen) geregelt. Aus der amtlichen Bezeichnung muss sich der Schulträger, die Schulart und der Schulort ergeben. Die Namensgebung von Schulen ist ebenfalls in Art. 29 BayEUG geregelt. Der Schule kann über die amtliche Bezeichnung hinaus vom Schulträger mit Zustimmung des Schulaufwandsträgers, der Lehrerkonferenz, des Elternbeirates *und der Schülermitverwaltung, bei Berufsschulen des Berufsschulbeirates, ein Name verliehen werden. Über die Namensgebung entscheidet der Stadtrat. * (ist in der BOS nicht möglich, da die SchülerInnen volljährig sind und es keinen Elternbeirat gibt) 5. Zusammenfassung Als die verschiedenen Gremien und Beteiligen der Städtischen Berufsoberschule, Ausbildungsrichtung Sozialwesen, den Prozess der Namensgebung begannen, war das oberste Ziel, eine Person zu finden, die das Selbstverständnis und das Selbstbewusstsein der Schule nach außen tragen kann und die Überzeugungen widerspiegelt, von denen sich die Lehrkräfte wie die Schülerinnen und Schüler leiten lassen. Dass dieses Ziel mit der Benennung nach Anita Augspurg erreicht werden kann, wird aus dem Fazit deutlich, dass die ehemalige Schülerin der Berufsoberschule, Hanna Reinke, am Ende ihrer Seminararbeit zum Thema Namensgebung der BOS Sozialwesen schreibt: Ich denke, es ist deutlich geworden, dass Anita Augspurg, ihr Kampf um Gleichstellung und Chancengleichheit, Frieden und Gerechtigkeit sich mit den selben Kernthemen auseinandergesetzt hat, die auch zentrale Themen der Bildungspolitik der 60er und 70er Jahre [des 20. Jahrhunderts] waren und zur Gründung der Berufsoberschulen geführt haben. Ihre Achtsamkeit und ihr Mut sind für mich beispielhaft und scheinen mir Charaktereigenschaften zu sein, die Ziel der pädagogischen Arbeit unserer Schule sind. Das Referat für Bildung und Sport schließt sich diesen Überlegungen an und schlägt vor, der Städtischen Berufsoberschule, Ausbildungsrichtung Sozialwesen den Namen Städtische Anita-Augspurg-Berufsoberschule für Sozialwesen zu geben.

Seite 4 von 5 Der Bezirksausschuss BA 3 wurde angehört. Er hat der Namensgebung einstimmig zugestimmt. Der Korreferentin, Frau Stadträtin Volk, und den Verwaltungsbeirätinnen, Frau Stadträtin Burkhardt und Frau Stadträtin Zurek, wurde ein Abdruck der Beschlussvorlage zugeleitet. II. Antrag des Referenten 1. Der Ausschuss für Bildung und Sport stimmt der Namensgebung Städtische Anita-Augspurg-Berufsoberschule für Sozialwesen für die Städtische Berufsoberschule, Ausbildungsrichtung Sozialwesen, zu. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Der Referent Christine Strobl Rainer Schweppe 2. Bürgermeisterin Stadtschulrat IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenografischen Sitzungsdienst

Seite 5 von 5 an das Direktorium - Dokumentationsstelle an die Stadtkämmerei an das Revisionsamt z. K. V. Wiedervorlage im Referat für Bildung und Sport - 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An An An z. K. Am