UMWELTBELANGE NACH BAUGB 1 (4) UND SCREENING MÖGLICHER ARTENSCHUTZRECHTLICHER VERBOTSTATBESTÄNDE FÜR DEN B- PLAN KEINFELDELE NEUFASSUNG

Ähnliche Dokumente
06 Artenschutzrechtliche Vorprüfung

Stadt Jüterbog B-Plan Nr. 038 Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge. Artenschutzrechtliche Beurteilung

Artenschutzrechtliche Untersuchung. zum Abriss von drei Gebäuden an der. Asklepios Klinik in Langen, Kreis Offenbach

Auftraggeber. HP&P GRUPPE Marburger Straße Giessen. Auftragnehmer

Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg

Gemeinde Wain, Neubaugebiet Brühl, 2. Bauabschnitt Artenschutz-Problematik

Untersuchung auf Vorkommen geschützter Arten nach 7 Abs. 2 BNatSchG. umweltplanung

Bauvorhaben Burgdorf Duderstädter Weg

Stand: Escherweg Oldenburg. Telefon Telefax NWP Planungsgesellschaft mbh

aufgestellt: Weilheim a.d. Teck, den

Begehungsprotokoll. Datum: Weitere Teilnehmer: Dipl.-Biol. Josline Griese. Ergebnis: Fotos: Übersicht Detail

Neubau Aldi Kenzingen

Artenschutzrechtliche Bewertung geplanter Abriss und Neubauarbeiten am Waldhotel Zollernblick in Freudenstadt-Lauterbad

Artenschutzrechtliche Überprüfung zu Grundstück und Gebäude Hauptstraße 1 (Flst. 8960/5, 8960/3, 8961 und 8960/1) Stutensee-Blankenloch

Siedlungsfläche Wohnen und Mischgebiet angrenzend Straße für großräumigen Verkehr

Gerlingen, Schillerhöhe, Fa. Bosch - Rodung von Gehölzen und Vergrößerung des Mitarbeiterparkplatzes

Artenschutzrechtliche Überprüfung zum Umbau Seniorenheim-Austraße, Gemeinde Kürnbach

Bericht und 1. Effizienzkontrolle zur Umsiedlung der Zauneidechse (Lacerta agilis) im Baugebiet " Raiffeisenstraße in Herxheim

Bebauung Theodor-Heuß-Ring 16. Artenschutzrechtliche Beurteilung der Baumfällungen (ASP 1)

Stadt Ulm, Abbruch der Häuser Warndtstraße einschließlich angrenzender Garagen. Stellungnahme zum speziellen Artenschutz nach 44 (1) BNatSchG

Artenschutz-Gutachten. Bauvorhaben B-Plan VI-140g/ Gleisdreieck. Pohlstraße, Pohlstraße/-Dennewitzstraße/ Kurfürstenstraße Gutachten Artenschutz

STADT WEMDING LANDKREIS DONAU-RIES

Bericht zum Einbau einer Zähllichtschranke für Fledermäuse und zu Quartierverbesserungsmaßnahmen im Junghans-Stollen in Schramberg

Welche Fledermausarten gelten aus welchen Gründen als windkraftsensibel? Reiner Diemel, Regierungspräsidium Gießen

Kartierung von Bodenbrütern und weiteren Vogelarten

Artenschutzfachliche Ergebnisse für den Bebauungsplan 1-35 ba Kulturforum, Berlin-Tiergarten

An die Stadt Ettenheim Fachbereich III Stadtentwicklung/Bauen/Umwelt Rohanstraße Ettenheim z.hd. Herrn Bauch / Schoor 5.04.

Stadt Sulzburg - Ortsteil Laufen Baugebiet Eichgasse Laufen Artenschutzgutachten. Abbildung 1: Lage der geplanten Bebauung im Raum

Begehungsbericht im Vorfeld geplanter Abrissvorhaben für ein neues Einkaufszentrum in Stutensee-Blankenloch, Am Hasenbiel.

Kontrolle des Rosenhofs hinsichtlich der Eignung als Fledermausquartier sowie überwinternde Fledermäuse, Berchtesgaden, Lkr Berchtesgadener Land

Artenschutzrechtliche Prüfung. Aufstellung des Bebauungsplans Hafner-Areal. Stadt Pforzheim

Wer baut, muss auch auf Tiere achten - Rechtliche Grundlagen des Gebäudebrüterschutzes

05 Artenschutzrechtliche Vorprüfung

Artenschutz an Gebäuden. BauMesse Unna Stadthalle Unna, Oktober 2016

Inspektion von GebÇuden im Bereich der geplanten BahnÉberquerung in RÄdinghausen auf Nutzung von artenschutzrechtlich relevanten Tierarten

Wärmesanierung & Artenschutz am Gebäude

2015 Im Auftrag von B-Plan Ecke Haupt- und Luisenstraße 2. Teilabschnitt in Eggenstein-Leopoldshafen

Merkblatt zum Artenschutz bei Baumaßnahmen

... ggf. RL regional. Bewertung nach Ampel-Schema: unbekannt günstig ungünstig- ungünstigunzureichend

FFH-Vorprüfung zum. Bearbeitung:

Haese Büro für Umweltplanung

Faunistisches Screening zum Vorkommen von Brutvogelarten und Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie

Artenschutz bei Sanierung und Abriss von Gebäuden

Hubert Laufer Büro für Landschaftsökologie LAUFER Offenburg Strenger Artenschutz

Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung

Fachbericht: A0317. Begehungsprotokoll

Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde

Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP 2) zum geplanten Abbruch des Hauses Theodor-Heuß-Ring 16, Bocholt

Bebauungsplan-Entwurf XVII-50aa "Gartenstadt Karlshorst I"

Fang- und Umsiedlung - Reptilien zum Bebauungsplan Bleicherstraße/ Vollmerstraße Stadt Biberacha.d. Riß Baden-Württemberg

ZUSAMMENFASSUNG DES FLEDERMAUSKUNDLICHEN FACHGUTACHTENS FÜR DIE SAISON 2014


ÖKOLOGIE PL ANUNG F ORS CHUNG

Grünordnungsplan zum Bebauungsplan GL 44 Im Holzmoor der Stadt Braunschweig

Vorschlag zur Installation von Nisthilfen und Fledermausquartieren zum B-Plan Stellingen 68 im Auftrag von Quantum Projektentwicklung GmbH, Hamburg

Kurzbericht Dipl.-Biol. Anika Lustig Faunistische Gutachten

Stadt Sinsheim. Artenschutzrechtliche Voruntersuchung zum Baugebiet Theodor-Heuss-Schule in Sinsheim. Stand: 12. April 2016.

Stellungnahme zu artenschutzrechtlichen Fragen im Bereich des Bebauungsplans Hopfengärten 1. Änderung. in Bietigheim-Bissingen

Kernbereiche der städtischen Biodiversität

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

Bebauungsplan Erbprinzenstraße 17, 1. Änderung, Stadt Pforzheim. Artenschutzrechtliche Konfliktanalyse

Zwischenbericht. Stand November Von

Konsequenzen der kleinen Novelle des BNatSchG zum Artenschutz

Gemeinde Hoisdorf Kreis Stormarn

Stadt Mayen. Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse zur 4. Änderung NBG In der Urkelskaul II der Stadt Mayen. Stand: Oktober 2015

Untersuchung der Fledermausfauna im Bereich einer ehemaligen Gärtnerei bei Northen (Stadt Gehrden)

Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung

Bericht zur Fledermauskastenkontrolle 2010 im Seligenstädter Stadtwald

ÖKOLOGIE PL ANUNG F ORS CHUNG

Fallbeispiele zu Fledermaus-Umsiedlungen

Probefläche HST043 Probefläche Lage Kasten-Nr HST Leer Raupen N ' E '

KARTIERUNG GESCHÜTZTER LEBENSSTÄTTEN HAVELWELLE VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLAN NR. 16 ZEPPELINSTRASSE / KASTANIENALLEE, POTSDAM

Artenschutzfachbeitrag

Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum

Bebauungsplan Nr. 49 der Stadt Gehrden Langes Feld, 3. Abschnitt - Zwischenbericht zum besonderen Artenschutz -

Bekanntmachung Nr. 50/2016 des Amtes Breitenburg für die Gemeinde Breitenburg

- Artenschutzfachliche Begutachtung -

Landschaftspflegerischer Begleitplan Tabellarische Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation. Feststellungsentwurf

Untersuchung und Bewertung. zum Vorkommen von Fledermausarten im Gebäudekomplex. Neuerbe 8 in Erfurt

Stadt Rosenheim Flächennutzungsplan. Inhalt des 09. Änderungsverfahrens Schwaig Süd. M 1 : 5000 Planfassung vom September 2003 Stadtplanungsamt

Neubau der B 34 Ortsumfahrung Wyhlen. Abstimmung des Artenschutzgutachtens Vorstellung des Maßnahmenkonzeptes Freitag, 29.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr Warendorfer Strasse / Auf dem Esch, Everswinkel - Artenschutzfachliche Begutachtung

Tätigkeitsbericht 2013

Dr. Susanne Salinger Meierottostr Berlin Tel/Fax 030/ mobil 0172/ Ökologische und Ornithologische Gutachten

B-PLAN NR. 15 DER STADT GEHRDEN, ORTSCHAFT LEVESTE

Gemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung

380-kV-Leitung Wahle-Mecklar Variantenuntersuchung

Kurzbericht. Auftraggeber: Magistrat der Stadt Hattersheim am Main Referat Bauen, Planen, Umwelt Sarcellerstraße Hattersheim am Main

Stadt Ulm, Gartenstra e 14-20: Abbruch von GebÅuden. Stellungnahme zum speziellen Artenschutz nach 44 (1) BNatSchG. Anlage 7 zu GD 200/16

Die Untersuchungen in 2017 umfassten das gesamte B-Planungsgebiet sowie angrenzende Bereiche mit einer Gesamtfläche von ca m².

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ. 1. Änderung BEGRÜNDUNG REF. III - 2 AUFGESTELLT:

Kurzbegründung zum. Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen. Gemeinde Großenkneten

1, Höfchensweg 38, Aachen (Schreiben vom ) Augustinerweg 9 (Schreiben vom ) 6

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Bauvorhaben KITA Baldung-Grien-Straße 19, Stadt Pforzheim. Artenschutzrechtliche Konfliktanalyse

Artenschutzfachliche Einschätzung des Vorhabens im Hinblick auf den Artenschutz gemäß 44 Abs. 1 BNatSchG

Tank- und Rastanlage Eisenach Erweiterung der Lkw-Stellplätze. Landschaftspflegerischer Begleitplan

WASSERSTRASSEN-NEUBAUAMT BERLIN Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 17

Bebauungsplan Nr. 11 Gewerbe- und Industriegebiet Änderung, Everswinkel - Potenzialanalyse Artenschutz -

Transkript:

UMWELTBELANGE NACH BAUGB 1 (4) UND SCREENING MÖGLICHER ARTENSCHUTZRECHTLICHER VERBOTSTATBESTÄNDE FÜR DEN B- PLAN KEINFELDELE NEUFASSUNG Auftraggeber: Gem. Ehrenkirchen Bearbeitung: Dipl.-Ing. S. Gilcher März 2015 LANDSCHAFTSÖKOLOGIE + PLANUNG Gaede und Gilcher Partnerschaft, Landschaftsplaner Schillerstr. 42, 79102 Freiburg, Tel. 0761 / 7910297, Fax 0761/7910299

1 BESTAND UND BEDEUTUNG Boden Das Untersuchungsgebiet liegt in der Oberrheinischen Tiefebene am Rande des Markgräflerlands. Die vorherrschende Geologie ist geprägt von Auenlehm. Beim ursprünglichen Bodentyp handelt es sich um quartäre/ pliozäne Auen und Schwemmfächer der Rheinzuflüsse auf denen sich braune Auenboden bis zum Teil kalkhaltige Auengleye entwickelt haben. Die Bodenart ist charakterisiert durch Lehm im Wechsel mit Lehm über Ton. Es handelt sich um skelettfreie bis -arme, meist tiefgründige Böden. Im Plangebiet sind diese Böden durch vorangegangene Bautätigkeit jedoch deutlich überformt. Angaben zu den Bodenfunktionen liegen nicht vor. Klima/ Luft Das westliche Gemeindegebiet von Ehrenkirchen ist klimatisch dem Belastungsklima der Oberrheinebene zuzuordnen. Das Jahresmittel der Lufttemperatur liegt im Plangebiet bei 10 C. Die mittlere jährliche Sonneneinstrahlung liegt zwischen 1131 kwh/m² und 1140 kwh/m² und damit ebenfalls im überdurchschnittlichen Bereich. Die Entstehung von Kaltluft ist aufgrund der topografischen Verhältnisse und der Nutzung als gering einzustufen. Aufgrund der starken Überbauung ist nicht davon auszugehen, dass die Fläche eine luftverbessernde Wirkung besitzt. Wasser Die Grundwasserfließrichtung im Bereich des B-Pangebiets ist nach Norden bis Nordwesten gerichtet. Die Grundwasserneubildungsrate beträgt 250-300 mm/a (WRRL 2004). Administrative Vorgaben bestehen durch das Quellenschutzgebiet der Thermalquelle Bad Krozingen IV sowie durch das Wasserschutzgebiet Bad Krozingen-Hausen. Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden. Pflanzen, Tiere und ihre Lebensräume Nutzungstypen, Vegetation a.) Bestand Auf der überplanten Fläche befinden sich folgende Nutzungstypen:

- Bebauung (Gewerbebauten) - Versiegelte Hofflächen, Wege, Parkplätze und Zufahrten - Rasen bzw. Vielschnitt-Wiese mit Einzelbäumen, - Verkehrs- und Abstandsgrün. b.) Bedeutung Die vorhandenen Nutzungstypen besitzen eine sehr geringe bis geringe Bedeutung. Fauna a.) Bestand Fledermäuse: Aus Norsingen selbst liegen der Arbeitsgemeinschaft Fledermausschutz Baden-Württemberg noch keine Daten zu Fledermausvorkommen vor. Es ist hier jedoch mit Vorkommen der Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) und möglicherweise weiterer Arten zu rechnen. Die Zwergfledermaus ist in Südbaden eine relativ häufige Art, die am ehesten die vorhandenen potenziellen Fledermausquartiere am Möbelzentrum besiedeln könnte. Weitere Arten, die grundsätzlich in Frage kommen könnten (z.b. Bartfledermaus, Myotis mystacinus) sind hier weniger häufig und entsprechend weniger zu erwarten. An den Gebäuden befinden sich an mehreren Stellen kleine Spalten, die theoretisch von Fledermäusen besiedelt werden könnten, sofern sich diese zumindest einige Zentimeter weit hinein erstrecken oder sich dahinter Hohlräume befinden. In vielen Fällen handelt es sich um Spalten zwischen sich überlappenden Blech-Elementen (vgl. z.b. Abbildung 2). Da sich Fledermäuse an den Blech-Oberflächen wahrscheinlich nicht oder nur schlecht festhalten können, ist die Eignung dieser potenziellen Quartiere jedoch als gering einzuschätzen. In zwei Bereichen sind jedoch verputzte Wände vorhanden, an denen sich Blechverkleidungen anschließen, wo zugleich ausreichend große Spalten vorhanden sind. Hier ist es durchaus vorstellbar, dass Fledermäuse in die Spalten hineinkriechen können, da sie an der verputzten Wand genügend Halt finden. Eine dieser Stellen befindet sich an der Westseite der südlichen Hälfte des Hauptgebäudes, die andere Stelle an der Ostfassade der nördlichen Hälfte. Im Gebäude Im Hägle wurden nur wenig geeignete Blech-Spalten festgestellt.

Vögel: Die dargestellten Ergebnisse basieren auf einer Begehung der Bebauungsplanfläche am 5.02.2015, bei der die gesamte Bebauungsplanfläche abgegangen und abgesucht wurde. Die Flächen des Bebauungsplanes bieten kaum Potenzial für die Besiedlung durch Vögel. Die vorhandenen Bäume sind zu jung für die Besiedlung durch Höhlenbrüter und selbst für Busch- und Bodenbrüter sind kaum geeignete Nistmöglichkeiten vorhanden. Es wird daher maximal mit dem Vorkommen einzelner häufiger Gehölzbrüter wie Amsel und Mönchsgrasmücke gerechnet. Abb. 1: Lage des möglichen Brutplatzes eines Gebäudebrüters im Süden des Bebauungsplangebietes Ähnlich ist die Situation bei den Gebäudebrütern. Durch die Metallverkleidung bieten sich nur wenige Nischen für Gebäudebrüter. Konkrete Hinweise auf einen Brutplätze ergaben sich lediglich an einem Gebäude im Süden der Bebauungsplanfläche, die nicht Gegenstand der gegenwärtigen Baugenehmigung ist (siehe Abb. 1). In Frage kommen vor allem Haussperling, Hausrotschwanz oder Bachstelze. Während der Begehung konnte lediglich einmal kurz eine Rabenkrähe auf dem Dach eines Gebäudes beobachtet werden. An einigen Stellen konnten unter überdachten Flächen Kotspuren festgestellt werden. Diese könnten darauf hindeuten, dass diese Flächen gelegentlich zur Übernachtung o-

der auch zum Ausweichen gegenüber ungünstigen Witterungsbedingungen genutzt werden. Es wird aber als unwahrscheinlich eingestuft, dass es sich um essenzielle Ruhestätten handelt. Das heißt, dass im Falle eines Verlustes davon auszugehen ist, dass die nutzenden Individuen auf andere Ruhestätten in der näheren Umgebung ausweichen können oder die Ruhestätten für das Überleben nicht entscheidend sind. b.) Bedeutung Die vorhandenen Strukturen besitzen voraussichtlich eine sehr geringe bis geringe Bedeutung. Sollten Vorkommen der Zwergfledermaus nachgewiesen werden, so ist kleinräumig von einer mittleren Bedeutung auszugehen. c.) Überprüfung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände Fledermäuse: 44 (1), 1: Tötung oder Verletzung von Individuen: Damit bei den Arbeiten keine Tiere zu Tode kommen, könnten wie in anderen Fällen bereits praktiziert als Vermeidungsmaßnahme unmittelbar vor Beginn der Arbeiten an der Fassade Schwärmkontrollen (Monate Mai, Juni, Juli) bzw. Balzkontrollen (Monate August und September) durchgeführt werden. Wird hierbei keine Fledermausaktivität festgestellt, dann ist eine baubedingte Verletzung oder Tötung von Tieren mit hoher Wahrscheinlichkeit auszuschließen. 44 (1), 2: Erhebliche Störung Eine Störung von Fledermäusen in nicht direkt tangierten Quartieren ist vor allem deshalb ausschließen, da vermutlich nicht in der Dämmerung oder gar nachts abgerissen etc. wird. 44 (1), 3: Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungsund Ruhestätten. Gesamthaft betrachtet ist es nicht sehr wahrscheinlich, dass die Spalten an den Fassaden des Möbelzentrums von Fledermäusen besiedelt werden, da hier nur wenige Spalten tatsächlich geeignet und im angrenzenden Siedlungsbereich vermutlich weitere potenzielle Quartiere vorhanden sind. Es ist zudem festzuhalten, dass die Zwergfledermaus sehr häufig das Quartier wechselt. Quartierwechsel liegen artbedingt im Verhaltensrepertoire, so dass - nach (rechtzeitiger) Bereitstellung von Ersatzquartieren (Fledermauskästen) - eine Zerstörung oder Beschädigung eines Teilquartiers kompensiert werden kann.

Vögel: Sollten tatsächlich aktuell noch Brutvorkommen von einzelnen Paaren auftreten, ist das Eintreten von Verstößen gegen das Verbot der Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten und im Zusammenhang damit auch ein Verstoß gegen das Tötungsverbot (bei Durchführung von Bauarbeiten während der Brutzeit) möglich. Dies betrifft allerdings nicht die Gebäude, die Gegenstand der jetzigen Baugenehmigung sind, sondern die Gebäude im südlichen Teil des B-Plangebietes. Für den südlichen Teil des B-Plangebiets kann das Eintreten der Verbotstatbeständen durch folgende Maßnahmen vermieden werden: Das Aufhängen von artspezifisch geeigneten Nisthilfen bereits vor Beginn der Bauarbeiten; welche Arten betroffen sind, ist ggf. rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten zu klären. Verzicht auf Bauarbeiten in der Brutzeit. Fazit Das Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände ist aufgrund nur wenig geeigneter Spalten bei den Fledermäuse unwahrscheinlich, jedoch nicht völlig ausgeschlossen, so dass im Vorfeld der Baumaßnahmen durch einen Fledermausexperten sichergestellt werden sollte, dass keine Individuen geschädigt werden. Sollte sich ein Vorkommen bestätigen, können Maßnahmen ergriffen werden, die die die kontinuierliche ökologische Funktionalität der Lebensstätten sicherstellen. Das Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände wird für die Vögel für den nördlichen Teil des Bebauungsplangebietes ausgeschlossen. Im südlichen Teil des Bdebauungsplangebietes können bei Durchführung von Baumaßnahmen Verbotstatbestände auftreten, die aber durch CEF- und Vermeidungsmaßnahmen vermieden werden können. Landschaftsbild Die Situation wird durch das vorhandene Gewerbegebiet geprägt, das zwischen einer Hauptverkehrsstraße (B 3) und der Bahnlinie liegt. Großvolumige Gebäudekörper dominieren das Bild. Von Westen werden die Blickbeziehungen durch den Bahndamm eingeschränkt, im Norden grenzt der Ortsbereich von Norsingen an. Östlich der B 3 befindet sich Ackerland.

2 VERMEIDUNGS- UND MINDERUNGSMAßNAHMEN Maßnahmen Gebäude, die zum Abriss vorgesehen sind, müssen vorab von einem Fledermaus-Experten auf das Vorhandensein von aktuell oder zeitweise belegten Quartieren überprüft werden. Ggf. wird eine Umsiedlung von Individuen notwendig. Beschränkung der Baum-Rodung auf das unbedingt erforderliche Minimum; Schutz von zu erhaltenden Bäumen durch geeignete Sicherungsmaßnahmen. Umsetzung einer Bauzeitenregelung: Die Baufeld-Freimachung und das Roden von Gehölzen sind auf den Zeitraum von September bis Februar zu beschränken. Das Aufhängen von artspezifisch geeigneten Nisthilfen bereits vor Beginn der Bauarbeiten; welche Arten betroffen sind, ist ggf. rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten (Frühjahr) zu klären.