UMWELTBELANGE NACH BAUGB 1 (4) UND SCREENING MÖGLICHER ARTENSCHUTZRECHTLICHER VERBOTSTATBESTÄNDE FÜR DEN B- PLAN KEINFELDELE NEUFASSUNG Auftraggeber: Gem. Ehrenkirchen Bearbeitung: Dipl.-Ing. S. Gilcher März 2015 LANDSCHAFTSÖKOLOGIE + PLANUNG Gaede und Gilcher Partnerschaft, Landschaftsplaner Schillerstr. 42, 79102 Freiburg, Tel. 0761 / 7910297, Fax 0761/7910299
1 BESTAND UND BEDEUTUNG Boden Das Untersuchungsgebiet liegt in der Oberrheinischen Tiefebene am Rande des Markgräflerlands. Die vorherrschende Geologie ist geprägt von Auenlehm. Beim ursprünglichen Bodentyp handelt es sich um quartäre/ pliozäne Auen und Schwemmfächer der Rheinzuflüsse auf denen sich braune Auenboden bis zum Teil kalkhaltige Auengleye entwickelt haben. Die Bodenart ist charakterisiert durch Lehm im Wechsel mit Lehm über Ton. Es handelt sich um skelettfreie bis -arme, meist tiefgründige Böden. Im Plangebiet sind diese Böden durch vorangegangene Bautätigkeit jedoch deutlich überformt. Angaben zu den Bodenfunktionen liegen nicht vor. Klima/ Luft Das westliche Gemeindegebiet von Ehrenkirchen ist klimatisch dem Belastungsklima der Oberrheinebene zuzuordnen. Das Jahresmittel der Lufttemperatur liegt im Plangebiet bei 10 C. Die mittlere jährliche Sonneneinstrahlung liegt zwischen 1131 kwh/m² und 1140 kwh/m² und damit ebenfalls im überdurchschnittlichen Bereich. Die Entstehung von Kaltluft ist aufgrund der topografischen Verhältnisse und der Nutzung als gering einzustufen. Aufgrund der starken Überbauung ist nicht davon auszugehen, dass die Fläche eine luftverbessernde Wirkung besitzt. Wasser Die Grundwasserfließrichtung im Bereich des B-Pangebiets ist nach Norden bis Nordwesten gerichtet. Die Grundwasserneubildungsrate beträgt 250-300 mm/a (WRRL 2004). Administrative Vorgaben bestehen durch das Quellenschutzgebiet der Thermalquelle Bad Krozingen IV sowie durch das Wasserschutzgebiet Bad Krozingen-Hausen. Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden. Pflanzen, Tiere und ihre Lebensräume Nutzungstypen, Vegetation a.) Bestand Auf der überplanten Fläche befinden sich folgende Nutzungstypen:
- Bebauung (Gewerbebauten) - Versiegelte Hofflächen, Wege, Parkplätze und Zufahrten - Rasen bzw. Vielschnitt-Wiese mit Einzelbäumen, - Verkehrs- und Abstandsgrün. b.) Bedeutung Die vorhandenen Nutzungstypen besitzen eine sehr geringe bis geringe Bedeutung. Fauna a.) Bestand Fledermäuse: Aus Norsingen selbst liegen der Arbeitsgemeinschaft Fledermausschutz Baden-Württemberg noch keine Daten zu Fledermausvorkommen vor. Es ist hier jedoch mit Vorkommen der Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) und möglicherweise weiterer Arten zu rechnen. Die Zwergfledermaus ist in Südbaden eine relativ häufige Art, die am ehesten die vorhandenen potenziellen Fledermausquartiere am Möbelzentrum besiedeln könnte. Weitere Arten, die grundsätzlich in Frage kommen könnten (z.b. Bartfledermaus, Myotis mystacinus) sind hier weniger häufig und entsprechend weniger zu erwarten. An den Gebäuden befinden sich an mehreren Stellen kleine Spalten, die theoretisch von Fledermäusen besiedelt werden könnten, sofern sich diese zumindest einige Zentimeter weit hinein erstrecken oder sich dahinter Hohlräume befinden. In vielen Fällen handelt es sich um Spalten zwischen sich überlappenden Blech-Elementen (vgl. z.b. Abbildung 2). Da sich Fledermäuse an den Blech-Oberflächen wahrscheinlich nicht oder nur schlecht festhalten können, ist die Eignung dieser potenziellen Quartiere jedoch als gering einzuschätzen. In zwei Bereichen sind jedoch verputzte Wände vorhanden, an denen sich Blechverkleidungen anschließen, wo zugleich ausreichend große Spalten vorhanden sind. Hier ist es durchaus vorstellbar, dass Fledermäuse in die Spalten hineinkriechen können, da sie an der verputzten Wand genügend Halt finden. Eine dieser Stellen befindet sich an der Westseite der südlichen Hälfte des Hauptgebäudes, die andere Stelle an der Ostfassade der nördlichen Hälfte. Im Gebäude Im Hägle wurden nur wenig geeignete Blech-Spalten festgestellt.
Vögel: Die dargestellten Ergebnisse basieren auf einer Begehung der Bebauungsplanfläche am 5.02.2015, bei der die gesamte Bebauungsplanfläche abgegangen und abgesucht wurde. Die Flächen des Bebauungsplanes bieten kaum Potenzial für die Besiedlung durch Vögel. Die vorhandenen Bäume sind zu jung für die Besiedlung durch Höhlenbrüter und selbst für Busch- und Bodenbrüter sind kaum geeignete Nistmöglichkeiten vorhanden. Es wird daher maximal mit dem Vorkommen einzelner häufiger Gehölzbrüter wie Amsel und Mönchsgrasmücke gerechnet. Abb. 1: Lage des möglichen Brutplatzes eines Gebäudebrüters im Süden des Bebauungsplangebietes Ähnlich ist die Situation bei den Gebäudebrütern. Durch die Metallverkleidung bieten sich nur wenige Nischen für Gebäudebrüter. Konkrete Hinweise auf einen Brutplätze ergaben sich lediglich an einem Gebäude im Süden der Bebauungsplanfläche, die nicht Gegenstand der gegenwärtigen Baugenehmigung ist (siehe Abb. 1). In Frage kommen vor allem Haussperling, Hausrotschwanz oder Bachstelze. Während der Begehung konnte lediglich einmal kurz eine Rabenkrähe auf dem Dach eines Gebäudes beobachtet werden. An einigen Stellen konnten unter überdachten Flächen Kotspuren festgestellt werden. Diese könnten darauf hindeuten, dass diese Flächen gelegentlich zur Übernachtung o-
der auch zum Ausweichen gegenüber ungünstigen Witterungsbedingungen genutzt werden. Es wird aber als unwahrscheinlich eingestuft, dass es sich um essenzielle Ruhestätten handelt. Das heißt, dass im Falle eines Verlustes davon auszugehen ist, dass die nutzenden Individuen auf andere Ruhestätten in der näheren Umgebung ausweichen können oder die Ruhestätten für das Überleben nicht entscheidend sind. b.) Bedeutung Die vorhandenen Strukturen besitzen voraussichtlich eine sehr geringe bis geringe Bedeutung. Sollten Vorkommen der Zwergfledermaus nachgewiesen werden, so ist kleinräumig von einer mittleren Bedeutung auszugehen. c.) Überprüfung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände Fledermäuse: 44 (1), 1: Tötung oder Verletzung von Individuen: Damit bei den Arbeiten keine Tiere zu Tode kommen, könnten wie in anderen Fällen bereits praktiziert als Vermeidungsmaßnahme unmittelbar vor Beginn der Arbeiten an der Fassade Schwärmkontrollen (Monate Mai, Juni, Juli) bzw. Balzkontrollen (Monate August und September) durchgeführt werden. Wird hierbei keine Fledermausaktivität festgestellt, dann ist eine baubedingte Verletzung oder Tötung von Tieren mit hoher Wahrscheinlichkeit auszuschließen. 44 (1), 2: Erhebliche Störung Eine Störung von Fledermäusen in nicht direkt tangierten Quartieren ist vor allem deshalb ausschließen, da vermutlich nicht in der Dämmerung oder gar nachts abgerissen etc. wird. 44 (1), 3: Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungsund Ruhestätten. Gesamthaft betrachtet ist es nicht sehr wahrscheinlich, dass die Spalten an den Fassaden des Möbelzentrums von Fledermäusen besiedelt werden, da hier nur wenige Spalten tatsächlich geeignet und im angrenzenden Siedlungsbereich vermutlich weitere potenzielle Quartiere vorhanden sind. Es ist zudem festzuhalten, dass die Zwergfledermaus sehr häufig das Quartier wechselt. Quartierwechsel liegen artbedingt im Verhaltensrepertoire, so dass - nach (rechtzeitiger) Bereitstellung von Ersatzquartieren (Fledermauskästen) - eine Zerstörung oder Beschädigung eines Teilquartiers kompensiert werden kann.
Vögel: Sollten tatsächlich aktuell noch Brutvorkommen von einzelnen Paaren auftreten, ist das Eintreten von Verstößen gegen das Verbot der Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten und im Zusammenhang damit auch ein Verstoß gegen das Tötungsverbot (bei Durchführung von Bauarbeiten während der Brutzeit) möglich. Dies betrifft allerdings nicht die Gebäude, die Gegenstand der jetzigen Baugenehmigung sind, sondern die Gebäude im südlichen Teil des B-Plangebietes. Für den südlichen Teil des B-Plangebiets kann das Eintreten der Verbotstatbeständen durch folgende Maßnahmen vermieden werden: Das Aufhängen von artspezifisch geeigneten Nisthilfen bereits vor Beginn der Bauarbeiten; welche Arten betroffen sind, ist ggf. rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten zu klären. Verzicht auf Bauarbeiten in der Brutzeit. Fazit Das Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände ist aufgrund nur wenig geeigneter Spalten bei den Fledermäuse unwahrscheinlich, jedoch nicht völlig ausgeschlossen, so dass im Vorfeld der Baumaßnahmen durch einen Fledermausexperten sichergestellt werden sollte, dass keine Individuen geschädigt werden. Sollte sich ein Vorkommen bestätigen, können Maßnahmen ergriffen werden, die die die kontinuierliche ökologische Funktionalität der Lebensstätten sicherstellen. Das Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände wird für die Vögel für den nördlichen Teil des Bebauungsplangebietes ausgeschlossen. Im südlichen Teil des Bdebauungsplangebietes können bei Durchführung von Baumaßnahmen Verbotstatbestände auftreten, die aber durch CEF- und Vermeidungsmaßnahmen vermieden werden können. Landschaftsbild Die Situation wird durch das vorhandene Gewerbegebiet geprägt, das zwischen einer Hauptverkehrsstraße (B 3) und der Bahnlinie liegt. Großvolumige Gebäudekörper dominieren das Bild. Von Westen werden die Blickbeziehungen durch den Bahndamm eingeschränkt, im Norden grenzt der Ortsbereich von Norsingen an. Östlich der B 3 befindet sich Ackerland.
2 VERMEIDUNGS- UND MINDERUNGSMAßNAHMEN Maßnahmen Gebäude, die zum Abriss vorgesehen sind, müssen vorab von einem Fledermaus-Experten auf das Vorhandensein von aktuell oder zeitweise belegten Quartieren überprüft werden. Ggf. wird eine Umsiedlung von Individuen notwendig. Beschränkung der Baum-Rodung auf das unbedingt erforderliche Minimum; Schutz von zu erhaltenden Bäumen durch geeignete Sicherungsmaßnahmen. Umsetzung einer Bauzeitenregelung: Die Baufeld-Freimachung und das Roden von Gehölzen sind auf den Zeitraum von September bis Februar zu beschränken. Das Aufhängen von artspezifisch geeigneten Nisthilfen bereits vor Beginn der Bauarbeiten; welche Arten betroffen sind, ist ggf. rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten (Frühjahr) zu klären.