Informationen zum Thema Steuern und Versicherungen (Stand 2007 - Wir haften nicht für die Aktualität und Gültigkeit der bereitgestellten Informationen) Einkommensteuer wird auf das zu versteuernde Einkommen von natürlichen Personen, also beispielsweise Einzelunternehmern oder Gesellschaftern von Personengesellschaften erhoben. Die Steuern auf Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit werden wie folgt ermittelt: Einnahmen minus Ausgaben = zu versteuerndes Einkommen (Gewinn). Von dem zu versteuernden Einkommen bleibt ein Grundfreibetrag steuerfrei. Werden keine Gewinne erwirtschaftet, fällt keine Einkommensteuer an. Die Höhe der Einkommensteuer ist abhängig von der Höhe des Gesamteinkommens (Bemessungsgrundlage), auf das ein einheitlicher Steuertarif angewendet wird. In diese Bemessungsgrundlage geht unter anderem der Gewinn ein, der im Rahmen des Unternehmens erzielt wird. Kapitalertragssteuer Die Kapitalertragssteuer ist eine besondere Erhebungsform der Einkommenssteuer. Mit der Kapitalertragssteuer werden Einkünfte aus Kapitalvermögen besteuert. Sie wird beim Schuldner der Kapitalerträge oder der auszahlenden Stelle (z.b. bei der Bank) erhoben, sobald dem Gläubiger Kapitalerträge zufließen. Der Steuersatz liegt bei 20% für Gewinnanteile (Dividenden), 30% für Zinsen aus Kapitalanlagen und 35% für Tafelgeschäfte. Unter bestimmten Bedingungen wird keine Kapitalertragssteuer erhoben (z. B. durch Erteilung eines Freistellungsauftrages oder durch Vorlage einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung). Auskünfte dazu erteilen Finanzämter und Kreditinstitute. Umsatzsteuer/Vorsteuer Unternehmer müssen Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer) auf fast jeden getätigten Umsatz (Warenverkäufe, Dienstleistungen) an das Finanzamt abführen. Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte und andere Heilberufe sind in der Regel von der Umsatzsteuer befreit oder unterliegen nur dem ermäßigten Steuersatz. Die meisten Umsätze unterliegen dem normalen Steuersatz von 19%. Lebensmittel, Zeitungen, Bücher sowie journalistische und künstlerische Tätigkeiten werden hingegen mit dem ermäßigten Steuersatz von 7% besteuert. Unternehmer sind dazu verpflichtet, ihren Kunden Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen und im Rahmen der regelmäßigen Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt abzuführen In der Umsatzsteuervoranmeldung wird sowohl die Umsatzsteuer angegeben, die der Unternehmer eingenommen hat, als auch die Umsatzsteuer (Vorsteuer), die er bei seinen Einkäufen bezahlt hat. An das Finanzamt abgeführt wird dann nur die Differenz aus Umsatzsteuer und Vorsteuer. Die Umsatzsteuer ist immer bis zum 10. des Folgemonats nach einem Vorauszahlungszeitraum fällig. Der Vorauszahlungszeitraum entweder ein Monat, oder ein Quartal ist umsatzabhängig und muss mit dem zuständigen Finanzamt vereinbart werden. Existenzgründer müssen in den ersten zwei Kalenderjahren ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung ohne Ausnahme monatlich abgeben. Auf ausreichende Liquidität ist also zu achten. Die Umsatzsteuer-Voranmeldung muss auf elektronischem Weg abgegeben werden. Weitere Informationen dazu: www.elster.de Vorsteuer
Für (fast) alle unternehmensbezogenen Einkäufe zahlen Unternehmer ebenfalls Umsatzsteuer. Sie wird allerdings gegenüber dem Finanzamt als Vorsteuer bezeichnet. Diese Vorsteuer kann der Unternehmer bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung mit der Umsatzsteuer, die er an das Finanzamt abführen müssen, verrechnen. Umsatzsteuer Regelung für Kleinunternehmer Kleinunternehmer können sich von der Umsatzsteuer befreien lassen (Kleinunternehmerregelung). Voraussetzung: Ihr Umsatz (zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer) war im vorangegangenen Kalenderjahr nicht höher als 17.500 Euro und wird im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen. Unternehmer, die die Kleinunternehmerregelung anwenden, dürfen in ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Aber: Sie müssen, wie jeder andere Unternehmer auch, beim Wareneinkauf Umsatzsteuer (Vorsteuer) an ihre Lieferanten entrichten, können diese aber gegenüber dem Finanzamt nicht geltend machen. Wenn aufgrund von Investitionsaufwendungen hohe Vorsteuerbeträge anfallen, ist daher zu überlegen, ob besser auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet werden sollte. Die Anwendung der Kleinunternehmerregelung muss beim Finanzamt beantragt werden. Die Kleinunternehmerregelung wird in 19 Umsatzsteuergesetz geregelt. Sozialversicherung für Mitarbeiter Arbeitgeber müssen für ihre Mitarbeiter die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung berechnen und mit Hilfe eines Beitragsnachweises bei der Krankenkasse des Beschäftigten melden und überweisen. Die Sozialversicherungsbeiträge werden je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Die Höhe der Beitragssätze entspricht einem festgelegten Prozentanteil des Bruttoentgelts. Beitragssätze (Stand 2007): ca. 14 % Krankenversicherung (je nach Satzung der jeweiligen Krankenkasse) 19,9 % Rentenversicherung 4,2 % Arbeitslosenversicherung 1,7 % Pflegeversicherung 0,25 % Pflegeversicherung - Zuschlag für Kinderlose Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung, der Berufsgenossenschaft, trägt allein der Arbeitgeber. Über die Höhe des Beitragssatzes informiert die zuständige Berufsgenossenschaft (siehe www.hvbg.de). Der Beitragsanteil für Arbeitnehmer, die mit ihrem monatlichen Arbeitsentgelt in der Gleitzone von 400,01 Euro bis 800,00 Euro liegen, ist reduziert. Auskünfte darüber erteilt die zuständige Krankenkasse. Beitragsbemessungsgrenze Die Höhe des Beitrages ist abhängig von der Höhe des Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherung des Arbeitnehmers. Berechnungsgrundlage ist das Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers. Allerdings legt die Beitragsbemessungsgrenze fest, bis zu welchem Brutto-Einkommen maximal Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet werden dürfen. Arbeitnehmer, die mehr verdienen, zahlen für das darüber liegende Gehalt keinen Krankenkassenbeitrag mehr. Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (Stand: 2007): Bundesweit: 3.562,50 monatlich/42.750 pro Jahr Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung (Stand: 2007): Alte Bundesländer: 5.250 Euro monatlich / 63.000 Euro pro Jahr Neue Bundesländer: 4.550 Euro monatlich / 54.600 Euro pro Jahr Der Arbeitnehmer muss seinem Arbeitgeber die folgenden Unterlagen vorlegen: Mitgliedsbescheinigung seiner Krankenkasse Sozialversicherungsausweis (enthält u.a. die Versicherungsnummer) Arbeitgeber müssen der Einzugsstelle (Krankenkasse) folgende Informationen melden: Aufnahme, Beendigung, Unterbrechung und Änderung des Beschäftigungsverhältnisses Änderung im Versicherungsverhältnis Änderung der persönlichen Verhältnisse
Die Meldungen und Beitragsnachweise zur Sozialversicherung sind der Einzugsstelle elektronisch per Internet zu übermitteln. Bei Bedarf kann die maschinelle Ausfüllhilfe sv.net verwendet. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.itsg.de/svnet Minijobs Die Pauschalbeiträge für geringfügig Beschäftigte zahlt ausschließlich der Arbeitgeber. Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig 400 Euro im Monat nicht übersteigt. Für das Jahr 2007 gelten folgende Beitragssätze: 15 % Rentenversicherung 13 % Krankenversicherung 0,1 Prozent Umlage U1 zur Lohnfortzahlung für Krankheit oder Kur Hinzu kommen 2 % Lohnsteuer. Minijobber müssen bei der Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See angemeldet werden. Sie ist auch zentrale Einzugsstelle für die Beiträge. Weitere Informationen erhalten Arbeitgerber unter www.minijob-zentrale.de zurück Betriebliche Versicherungen Betriebs-Haftpflichtversicherung Schäden gegenüber Dritten werden über die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt. Diese zahlt Schadenersatzansprüche von Kunden, Lieferanten, Besuchern und Mitarbeitern und schützt auch vor unangemessenen Forderungen. Dabei ist es ratsam, eine Mitversicherung für Bearbeitungs-, Auslands- oder Mietsachschäden abzuschließen. Produkt-Haftpflichtversicherung Eine Produkthaftpflichtversicherung tritt ein, wenn Dritte durch fehlerhafte Produkte zu Schaden kommen. Sie ist daher im Besonderen für Unternehmen im Produzierenden Gewerbe sinnvoll. Für Unternehmen, die Güter zur weiteren Verarbeitung herstellen, sollte die Versicherung erweitert werden, um eine Abdeckung von möglichen Folgeschäden in der Produktionskette zu sichern. Betriebs-Unterbrechungsversicherung (BU-Versicherung) Kommt es aufgrund von Maschinenausfällen, Feuer oder sonstigen Störungen zu einer Unterbrechung des Betriebsablaufes, tritt die BU -Versicherung in Kraft. Sie kommt für die Kosten der Wiederinstandsetzung und die sonstigen laufenden Kosten auf. Gebäudeversicherung Die Gebäudeversicherung ist eine Versicherung zum Schutz der im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude, Nebengebäude sowie Garagen. Üblicherweise wird sie kombiniert mit der Feuer-, Sturm- und Leitungswasserversicherung. Feuerversicherung Die Feuerversicherung reguliert Schäden, die wegen Brand, Blitzschlag, Explosion oder ähnlichem entstehen. Dabei kommt sie für Schäden am Gebäude, an technischer sowie sonstiger Einrichtung und fremden Eigentum auf. Elektronikversicherung Die durch unsachgemäßen Gebrauch, Kurzschluss, Überspannung oder durch sonstige Ursachen herbeigeführten Schäden an EDV und sonstigen technischen Anlagen werden durch die Elektronikversicherung abgedeckt. Die Versicherung ist erweiterbar, um entstandene Schäden durch Datenverlust oder Mehraufwand der durch den Ausfall der EDV entstanden ist, abzudecken.
Leitungswasserversicherung Kosten, die durch austretendes Wasser entstehen, werden durch die Leitungswasserversicherung abdeckt. Einbruch-Diebstahlversicherung Die Versicherung erstattet Schäden, die durch Diebstahl, Raub oder Vandalismus entstehen. Maschinenversicherung Mithilfe der Maschinenversicherung werden Kosten gedeckt, die durch Schäden an Maschinen entstanden sind. Kfz-Haftpflichtversicherung Kommt es bei einem Kfz-Schaden auch zu Schaden an Personen und Vermögen, tritt die Kfz- Haftpflichtversicherung für den Versicherten ein. Für Schäden an eigenen Fahrzeugen kommt die Teil- oder Vollkaskoversicherung auf. Umwelthaftpflichtversicherung Die Umwelthaftpflichtversicherung schützt vor Schadensansprüchen, die durch Beeinträchtigung der Umwelt entstehen. Diese Versicherung ist in der Regel kombiniert mit der Betriebshaftpflicht. Sturmversicherung Eine Sturmversicherung kommt für die durch Sturm verursachten Schäden an Gebäuden auf. D&O Vermögensschadensversicherung D&O (Directors & Officers) Vermögensschadensversicherung richtet sich insbesondere an Geschäftsführer von GmbHs oder Vorstände von AGs. Es wird über diese Versicherung das Risiko für die persönliche Haftung übernommen. Versicherung für Mitarbeiter Für Angestellte und Arbeiter müssen Beiträge an die Sozialversicherung und die Berufsgenossenschaft (Unfallversicherung) abgeführt werden. Darüber hinaus bietet die betriebliche Altersversicherung zusätzliche und neue Altersvorsorgemöglichkeiten. Vertrauensschadenversicherung Sie kommt für Kosten auf, die durch Unterschlagung, Veruntreuung, Diebstahl, Fälschung, Betrug und andere Vermögensdelikte, die durch Mitarbeiter oder Vertrauenspersonen verübt werden, entstehen. Persönliche Versicherungen Die wichtigsten persönlichen Versicherungen: Krankenversicherung Grundsätzlich sind Selbständige nicht versicherungspflichtig. Es besteht jedoch unter bestimmten Vorraussetzungen die Möglichkeit einer freiwilligen Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Eine Ausnahme bilden jedoch Künstler und Publizisten, für die die Mitgliedschaft in der Künstlersozialversicherung (KSV) vorgeschrieben ist. In der KSV sind selbständige Künstler und Publizisten (z.b. Musiker, Maler, Schauspieler, Schriftsteller, Journalisten, Texter, Übersetzer, Lektoren, ) versichert, die ihre Tätigkeit erwerbsmäßig auf Dauer ausüben und nicht mehr als einen Arbeitnehmer beschäftigen. Für die Berechnung des Krankenversicherungsbeitrages ist im Allgemeinen der Beitragssatz der jeweiligen
Krankenkasse maßgebend. Künstlern und Publizisten tragen diesen jedoch nur zur Hälfte selbst. Zudem zahlen sie noch einen gesetzlichen Zusatzbeitrag, der selbst aufzubringen ist. Über die KSV erhalten die Versicherten somit einen Zuschuss von 50 % zu den Beiträgen für die gesetzliche Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung. Sie müssen also für die eigene Absicherung nicht in voller Höhe aufkommen, sondern zahlen, trotz ihrer Selbständigkeit, wie ein Arbeitnehmer, nur die Hälfte der Versicherungsbeiträge. Die restlichen 50 % zahlt die Künstlersozialkasse durch Finanzmittel vom Staat und durch die so genannte Künstlersozialabgabe von Unternehmen, die regelmäßige Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten vergeben und deren Arbeiten wirtschaftlich nutzen, wie z.b. Konzertveranstalter, Rundfunkanstalten, Galerien. Von der KSV befreit sind Künstler und Publizisten, die die Mindestverdienstgrenze von 3.900 Euro im Jahr nicht erreichen. Berufsanfänger werden in den ersten drei Jahren auch dann versichert, wenn sie nicht dieses erforderliche Mindesteinkommen erreichen. Weitere Auskünfte erteilt die Künstlersozialkasse unter www.kuenstlersozialkasse.de. Für alle anderen besteht die Möglichkeit, sich bei Vorlage bestimmter Vorbeschäftigungszeiten über eine gesetzliche Krankenversicherung freiwillig weiter zu versichern oder eine private Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen. Zu beachten ist, dass ein erneuter Beitritt nur innerhalb der ersten 3 Monate möglich ist. Gründer, die den Gründungszuschuss erhalten, müssen einen Beitrag entsprechend ihrer Einnahmen leisten. Die Beitragsbemessungsgrenze lag für das Jahr 2006 bei Einnahmen in Höhe von 1.225 Euro monatlich. Der von der Agentur für Arbeit ausgezahlte Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes, zählt zu den beitragspflichtigen Einnahmen. Die zur sozialen Absicherung vorgesehenen monatlichen 300 Euro zählen hingegen nicht dazu. Kombinationen sind natürlich auch möglich: Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung können auch durch private Zusatzversicherungen ergänzt werden. Wichtig ist hierbei, dass die Versicherung alle wichtigen Lebenshaltungskosten im Krankheitsfall abdeckt. Denn wird der selbständige Versicherte krank, wird der Lohn nicht fortgezahlt wie das bei angestellten Versicherten der Fall ist. Eine andere Frage, die bei der Versicherungswahl wichtig sein kann, ist, ob die Familie mit versichert ist oder nicht. Krankentagegeldversicherung Durch diese Versicherung können Einkommensverluste während einer Krankheit aufgefangen und verkleinert werden. Es gibt verschiedene Verträge und Versicherungsarten, die sich zum Beispiel dadurch unterscheiden, wann eine Zahlung im Krankheitsfalle einsetzen soll. Sollte der Unternehmer durch eine gesetzliche Versicherung versichert sein, dann besteht die Möglichkeit, den Verdienstausfall über eine private Zusatzversicherung abzusichern. Pflegeversicherung Eine Pflegeversicherung tritt dann in Kraft, wenn im Alter, nach langer Krankheit oder nach einem schweren Unfall, Pflegemaßnahmen erforderlich werden. Selbständige, die bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, sind dort auch pflegeversichert (z.b. Versicherte der Künstlersozialkasse, s.o.). Die Wahl einer privaten Pflegeversicherung ist jedoch auch möglich. Alters- und Hinterbliebenenabsicherung (Rentenversicherung) Neben Künstlern und Publizisten, die durch die gesetzliche Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse rentenversichert sind, sind auch weitere Selbstständige in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Dazu gehören selbstständige Handwerker, selbstständige Lehrer und Erzieher, selbständige Pflegepersonen, selbständige Hebammen und Entbindungspfleger, Hausgewerbetreibende, Küstenschiffer oder Küstenfischer, Seelotsen sowie Selbstständige oder Landwirte, die in den neuen Ländern tätig sind. Gründer, die den Gründungszuschuss erhalten, sind grundsätzlich nicht rentenversicherungspflichtig. Es gelten die allgemeinen oben genannten Regeln für Selbstständige. Selbstständige tragen die Beiträge in voller Höhe. Sie können entweder den so genannten Regelbeitrag oder einen einkommensgerechten Beitrag zahlen. Künstler und Publizisten zahlen dagegen nur die Hälfte, die andere Hälfte trägt die Künstlersozialkasse. Nicht versicherungspflichtig sind z.b. Ärzte und selbständige Heilpraktiker, Rechtsanwälte und Notare. Sie
können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Ist der Unternehmer nicht Mitglied in einer gesetzlichen Rentenversicherung, so ist er selbst für seine Altersvorsorge und die Absicherung der Hinterbliebenen zuständig. Hier gibt es die meisten Variationen. Einige Möglichkeiten sind Folgende: Sparverträge Investmentfonds Immobilienbesitz kapitalbildende Lebensversicherungen private Rentenversicherungen Erwerbsminderung-/ Berufsunfähigkeitsversicherung Als Selbständiger ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung unverzichtbar, wenn kein Schutz mehr über eine gesetzliche Rentenversicherung gewährleistet ist. Die Versicherung haftet, wenn dem bisherigen Beruf nicht mehr dauerhaft nachgegangen werden kann. Es wird dann eine monatliche Rente ausgezahlt. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine solche Versicherung abzuschließen: Entweder als Zusatzversicherung zu Lebensversicherungen oder als eigenständige Versicherung.