Ausblick auf inhaltliche Änderungen im "Ohne Gentechnik" Produktions- und Prüfstandard, V18.01

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Transkript:

Ausblick auf inhaltliche Änderungen im "Ohne Gentechnik" Produktions- und Prüfstandard, V18.01 Die Veröffentlichung des VLOG Ohne Gentechnik Produktions- und Prüfstandards, V18.01 (folgend: VLOG-Standard), erfolgt am 01.11.2017. Mit diesem Dokument informieren wir Sie vorab über die wesentlichen inhaltlichen Änderungen. Dabei setzen wir den Schwerpunkt auf die Änderungen im Anforderungskatalog. Aufbau des VLOG-Standards, V 18.01 (heutiger Stand): Teil A Allgemeines Teil B Logistik, Teil C Futtermittel, Teil D Landwirtschaft, Teil E Gruppenorganisation, Teil F Lebensmittel, Teil G Einzelhandel Abgabe loser tierischer Lebensmittel. Diese stufenspezifischen Kapitel enthalten jeweils: - Stufendefinition und Zertifizierungspflicht - Details zum Zertifizierungsprozess - Allgemeine Anforderungen an Unternehmen (z.b. Betriebsbeschreibung, Mitarbeiterschulung, Krisenmanagement) - Spezifische Anforderungen an bestimmte Tätigkeiten Teil H Anforderungen an Zertifizierungsstellen und Auditoren Teil I Anforderungen an Labore und Analysen Vorstand: Johannes Hegenberger Jochen Koester Bernhard Stoll GLS Bank BIC: GENODEM1GLS Karin Voß Christoph Zimmer IBAN: DE 29430609671118374600 Steuer-Nr. 27/680/73392 USt--IdNr. DE 27 59 01 667

Wesentliche Änderungen im VLOG-Standard, V 18.01 (heutiger Stand): Lfd. Teil A - Allgemeiner Teil enthält u.a. Nr. 1 Allgemeine Informationen über - VLOG, - die Zielsetzung und den Geltungsbereich des VLOG-Standards, - die Siegel Ohne GenTechnik und VLOG geprüft 2 Rechtliche Grundlagen und Auslegungen zur Ohne GenTechnik -Kennzeichnung sowie darüberhinausgehende Anforderungen 3 Beschreibung der verschiedenen VLOG- Zertifizierungsverfahren (Einzelzertifizierung, Gruppenzertifizierung) 4 Informationen zum Beschwerde- und Einspruchsverfahren, Sanktionsverfahren, VLOG Integrity Programm und zur Überarbeitung und Überprüfung des VLOG- Standards Teil B Logistik enthält u.a. Neu formuliert sind hierbei Anforderungen an Verarbeitungshilfsstoffe und sonstige Stoffe für Lebensmittel: Für die Herstellung / Verarbeitung von Ohne GenTechnik - Produkten dürfen keine Verarbeitungshilfsstoffe oder sonstige Stoffe im Sinne des 3 Abs. 5 EGGenTDurchfG eingesetzt werden, die oder deren Bestandteile als aus GVO bestehend, GVO enthaltend oder aus GVO hergestellt nach VO (EG) Nr. 1829/2003 oder 1830/2003 gekennzeichnet sind oder, soweit sie in den Verkehr gebracht würden, zu kennzeichnen wären. - Konkretisierung der Abläufe und Anforderungen der Zertifizierungsverfahren - Definition der Folgen einer Bewertung als KO: o Durch Zertifizierungsstelle: Aussetzen des VLOG-Zertifikats innerhalb von 2 Werktagen Information an VLOG o VLOG entscheidet über Konsequenzen bzgl. Nutzungslizenzen für Ohne GenTechnik - bzw. VLOG geprüft -Siegel o Vor erneuter Zertifikatsausstellung Umsetzung der Korrekturmaßnahmen im Unternehmen - Der Sanktionskatalog wurde überarbeitet. - Es werden verbindliche Zertifikatsvorlagen enthalten sein. - Neu geregelt wird ein Verfahren zur Übertragung der VLOG-Zertifizierung bei Eigentümer- oder Zertifizierungsstellenwechsel. 5 Stufendefinition und Zertifizierungspflicht Überarbeitete Definitionen der Stufe und Unterstufen, damit verbunden Aussagen zur Zertifizierungspflicht 6 Allgemeine Anforderungen an Betriebsbeschreibung Vorlage VLOG-Betriebsbeschreibung wurde überarbeitet / gestrafft Neu geregelt ist die Weitergabe der Betriebsbeschreibung an Zertifizierungsstelle. 05.10.2017 Seite 2 von 8

7 Allgemeine Anforderungen an Eigenkontrollkonzept/ Risikoanalyse 8 Allgemeine Anforderungen an Schulung der Mitarbeiter 9 Allgemeine Anforderungen an Dokumentation und Aufbewahrungsfrist 10 Allgemeine Anforderungen an Umgang mit fehlerhaften Produkten/ positiven Analysenergebnissen 11 Allgemeine Anforderungen an Deklaration auf Lieferschein 12 Allgemeine Anforderungen an Beauftragung externer Dienstleister Konkretisiert wurden die Anforderungen an getrennte Handhabung bezogen auf Futtermittel und Lebensmittel: Im Eigenkontrollsystem muss die getrennte Handhabung von Ohne Gentechnik -Lebensmitteln bzw. VLOG geprüft -Futtermitteln zu Lebensmitteln / Futtermitteln anderer Qualitäten berücksichtigt werden. Neu geregelt: Schulungsintensität in Abhängigkeit von der Verantwortung des Mitarbeiters Neue Mindestaufbewahrungsfrist: Mindesthaltbarkeitsdatum der Charge / Partie + 1 Jahr und mindestens 2 Jahre Neue Vorgaben zur Bewertung und Umgang mit positiven Analyseergebnissen (neuer Anhang IV). Diese enthalten einen Entscheidungsbaum / eine Maßnahmenabfolge bzw. Kommunikationsvorlagen. - Neuer Vorschlag zur Erläuterung kennzeichnungsfreier Futtermittel (Nicht VLOG zertifiziert): Folgende von uns produzierte und/oder vertriebene Futtermittel sind im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel und Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung genetisch veränderter Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln nicht kennzeichnungspflichtig: - Vorgabe Kennzeichnung VLOG-zertifizierter Rohstoffe (Lebensmittel / Zutaten): Kennzeichnung auf den Warenbegleitpapieren als VLOG - Konkretisierung: - Vergebene Tätigkeiten müssen im Eigenkontrollkonzept / Risikoanalyse des VLOG-zertifizierten Unternehmens betrachtet werden. - Mit Auftragnehmer muss Einhaltung der Anforderungen des VLOG-Standards geregelt werden. Wareneingangskontrolle: Es wird überprüft, ob es sich bei den gelieferten Futtermitteln / Rohstoffen um VLOG geprüft bzw. Ohne Gentechnik -Qualität handelt. 13 Spezifische Anforderungen Transport sowie Umschlag und Lagerung 14 Spezifische Anforderungen Handel Enthält Vorgaben zur Wareneingangskontrolle Enthält Vorgaben zu Probenahme und Analyse, darin neu: - Anforderungen an GVO-Analysen (bisher Empfehlungen) - Wegfall der Probenahme / Analyse bei nicht analysefähigen Futtermitteln / Rohstoffen - Geringere Proben- / Analysenzahl für Rohstoffe bei geringerem Wareneingang Teil C Futtermittel enthält u.a. 15 Stufendefinition und Zertifizierungspflicht Überarbeitete Definitionen der Stufe und Unterstufen, damit verbunden Aussagen zur Zertifizierungspflicht 16 Allgemeine Anforderung an Betriebsbeschreibung Vorlage VLOG-Betriebsbeschreibung wurde überarbeitet / gestrafft Neu geregelt ist die Weitergabe der Betriebsbeschreibung an Zertifizierungsstelle. 05.10.2017 Seite 3 von 8

17 Anforderungen an Eigenkontrollkonzept/ Risikoanalyse 18 Anforderungen an Dokumentation und Aufbewahrungsfrist 19 Allgemeine Anforderungen an Wareneingangskontrolle 20 Allgemeine Anforderungen an Umgang mit fehlerhaften Produkten/ positiven Analysenergebnissen 21 Allgemeine Anforderungen an Beauftragung externer Dienstleister Einstufung der eingesetzten Einzelfuttermittel in risikobehaftet / nicht risikobehaftet auf Grundlage unternehmensindividueller Risikoanalyse. Eine vorgegebene Einstufung wie bisher in V16.01, Anhang VII, entfällt. Neue Mindestaufbewahrungsfrist: Mindesthaltbarkeitsdatum der Charge / Partie + 1 Jahr und mindestens 2 Jahre - Inhalte Wareneingangskontrolle für VLOG-zertifizierte Futtermittel inkl. Reklamation unvollständiger Warenbegleitpapiere - Neuer Vorschlag zur Erläuterung kennzeichnungsfreier Futtermittel (Nicht VLOG zertifiziert): Folgende von uns produzierte und/oder vertriebene Futtermittel sind im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel und Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung genetisch veränderter Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln nicht kennzeichnungspflichtig: Neue Vorgaben zur Bewertung und Umgang mit positiven Analyseergebnissen (neuer Anhang IV). Diese enthalten einen Entscheidungsbaum / eine Maßnahmenabfolge bzw. Kommunikationsvorlagen. Konkretisierung: - Vergebene Tätigkeiten müssen im Eigenkontrollkonzept / Risikoanalyse des VLOG-zertifizierten Unternehmens betrachtet werden. - Mit Auftragnehmer muss Einhaltung der Anforderungen des VLOG-Standards geregelt werden. enthält Verweis auf Kapitel Logistik 22 Spezifische Anforderungen Transport, Umschlag, Lagerung, Handel von Futtermitteln 23 Spezifische Anforderungen Produktion Enthält: Anforderungen an Rückstellproben Enthält Anforderungen an Probenahme und Analyse, darin: - Anforderungen an GVO-Analysen (bisher Empfehlungen) - Wegfall der Probenahme / Analyse bei nicht analysefähigen Futtermitteln - Neue Mindestanalysezahlen im Warenausgang (<10.000 t und >200.000 t) - Neue Mindestanalysezahlen für Überführung von kennzeichnungsfreien Futtermitteln in VLOG geprüft - Qualität 05.10.2017 Seite 4 von 8

Teil D Landwirtschaft enthält u.a. 24 Stufendefinition und Zertifizierungspflicht - Überarbeitete Definitionen der Stufe und Unterstufen, damit verbunden Aussagen zur Zertifizierungspflicht - Ausweitung der Zertifizierungspflicht für die Nutzung des «Ohne GenTechnik»-Siegels: Lizenzen für das Ohne GenTechnik -Siegel werden bei Betrieben oberhalb folgender Betriebsgrößen nur noch auf Grundlage einer VLOG-Zertifizierung oder einer Zertifizierung nach einem VLOG-anerkannten Standard erteilt: a. Imkerei: > 50 Völker, b. Legebetriebe: > 350 Tierplätze, c. Milchproduktion: Jahresbestand >10 Kühe (Definition für andere Branchen bei Bedarf) Bei Betrieben unterhalb der genannten Größen kann die Lizenz auch auf Grundlage einer Dokumentenprüfungen erteilt werden. 25 Kriterien zur Risikoeinstufung Inhaltliche Überarbeitung der Risikokriterien in Bezug auf - den Zertifizierungsstatus der eingesetzten Futtermittel - Futterwechsel in der VLOG-Betriebseinheit 26 Auditintervalle Konkretisierung der Auditintervalle für landwirtschaftliche Unternehmen in einer Gruppenzertifizierung nach Erstzertifizierung / Erstaufnahme: - Alle Gruppenmitglieder in Risikoklasse 0 sind innerhalb von 3 Jahren von der Zertifizierungsstelle zu auditieren. - Alle Gruppenmitglieder in Risikoklasse 1 sind innerhalb von 2 Jahren von der Zertifizierungsstelle zu auditieren. - Alle Gruppenmitglieder in Risikoklasse 2 sind jährlich von der Zertifizierungsstelle zu auditieren. 27 Allgemeine Anforderung an Neu geregelt ist die Weitergabe der Betriebsbeschreibung an Zertifizierungsstelle. Betriebsbeschreibung 28 Allgemeine Anforderung an Schulung der Nicht mehr notwendig: Schulung der Fahrer von Transportfahrzeugen Mitarbeiter 29 Allgemeine Anforderungen an Umgang mit fehlerhaften Produkten/ positiven Neue Vorgaben zur Bewertung und Umgang mit positiven Analyseergebnissen (neuer Anhang IV). Diese enthalten einen Entscheidungsbaum / eine Maßnahmenabfolge bzw. Kommunikationsvorlagen. Analysenergebnissen 30 Spezifische Anforderungen an tierische Produktion Enthält Empfehlungen zur Futtermittelbestellung: - Empfehlung zu schriftlicher Futtermittelbestellung / vertraglicher Vereinbarung - Neuer Vorschlag zur Erläuterung kennzeichnungsfreier Futtermittel (Nicht VLOG zertifiziert): Folgende von uns produzierte und/oder vertriebene Futtermittel sind im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel und Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung genetisch veränderter Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln nicht kennzeichnungspflichtig: - schriftliche Bestellung bzw. vertragliche Vereinbarung für VLOG geprüft Futtermittel nicht notwendig 05.10.2017 Seite 5 von 8

31 Spezifische Anforderungen Tiertransport/ Viehhandel 32 Spezifische Anforderungen pflanzliche Futtermittelproduktion Enthält Anforderungen an Wareneingangskontrolle für VLOG geprüft -Futtermittel, inkl. Vorgaben zur Reklamation unvollständiger Warenbegleitpapiere Enthält Anforderungen an Probenahme und Analyse, darin: - Anforderungen an GVO-Analysen (bisher Empfehlungen) - Wegfall der Probenahme / Analyse bei nicht analysefähigen Futtermitteln Enthält Anforderungen an die Einhaltung von Mindestfütterungsfristen, darin neu: Legebetriebe: Ab 01.01.19 kann Fütterung der Junghennen beim Junghennenaufzüchter mit kennzeichnungsfreien Futtermitteln nur für Mindestfütterungsfrist angerechnet werden, wenn dieser VLOGzertifiziert ist. Enthält Anforderungen an die überbetriebliche Nutzung von Maschinen, Anlagen / Beauftragung externer Dienstleister, darin: - Betrachtung der Tätigkeitsvergabe im Eigenkontrollsystem - Vereinbarung über Einhaltung VLOG-Anforderungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bzw. Maschinenring Enthält Anforderungen an Warenausgangskontrolle/ Deklaration auf Lieferschein, darin: Kennzeichnung VLOG für VLOG-zertifizierte Lebensmittel Neue Kapitel, hervorgegangen aus bisher separatem Dokument Enthält Anforderungen an - Wareneingangskontrolle von Saat- und Pflanzgut zur Erzeugung eigener Futtermittel - Vermeidung von GVO-Verschleppungen durch GVO-Anbau bzw. GVO-Freisetzungsversuche in der Nachbarschaft / Umgebung Teil E Gruppenorganisation enthält u.a. 33 Stufendefinition und Zertifizierungspflicht Überarbeitete Definitionen der Teilnehmer (vorher Organisationsstruktur bzw. VLOG-Bündler), damit verbunden Aussagen zur Zertifizierungspflicht 34 Anforderungen an Gruppenorganisatoren Konkretisierung der bisherigen Inhalte, neu darin: - Anforderung an die Gruppenbeschreibung und Mitgliederliste bzw. deren Aktualisierung - eine jährliche Schulung der Gruppenmitglieder - Aufbewahrungsfrist von mindestens 2 Jahren 05.10.2017 Seite 6 von 8

Teil F Lebensmittel enthält u.a. 35 Stufendefinition und Zertifizierungspflicht - Überarbeitete Definitionen der Stufe und Unterstufen, damit verbunden Aussagen zur Zertifizierungspflicht - Ausweitung der Zertifizierungspflicht für die Nutzung des «Ohne GenTechnik»-Siegels: Lizenzen für das Ohne GenTechnik -Siegel werden mit Inkrafttreten des VLOG-Standards V18.01 nur noch auf Grundlage einer VLOG-Zertifizierung oder einer Zertifizierung nach einem VLOG-anerkannten Standard erteilt. 36 Allgemeine Anforderungen an Betriebsbeschreibung Vorlage VLOG-Betriebsbeschreibung wurde überarbeitet / gestrafft Neu geregelt ist die Weitergabe der Betriebsbeschreibung an Zertifizierungsstelle. 37 Allgemeine Anforderungen an Dokumentation und Aufbewahrungsfrist Mindestaufbewahrungsfrist für Aufzeichnungen: Mindesthaltbarkeitsdatum der Charge / Partie + 1 Jahr und mindestens 2 Jahre. 38 Allgemeine Anforderungen an Wareneingangskontrolle Inhalte Wareneingangskontrolle für VLOG-zertifizierter Rohstoffe inkl. Reklamation unvollständiger Warenbegleitpapiere 39 Allgemeine Anforderungen an Lieferanten- & Herstellerbescheinigung - Lieferantenbescheinigungen müssen zusätzliche Anforderung an Verarbeitungshilfsstoffe abbilden: s. Nr. 2 - Ab 01.01.19 nur noch Akzeptanz der VLOG- Bescheinigung über GVO-Freiheit - Gestrichen: Notwendigkeit der ohne Gentechnik -Bestätigung auf Warenbegleitpapieren von Lieferanten 40 Allgemeine Anforderungen an Warenausgangskontrolle / Deklaration auf Lieferschein 41 Allgemeine Anforderungen an Umgang mit fehlerhaften Produkten 42 Allgemeine Anforderungen an Beauftragung externer Dienstleister mit wechselnden Produktionsbedingungen - Kennzeichnung VLOG- für VLOG-zertifizierte Lebensmittel - Empfehlung für nicht-vlog-zertifizierte Rohstoffe, die die Anforderungen des EGGenTDurchfG erfüllen: Zutat geeignet für die Herstellung von ohne Gentechnik gekennzeichneten Lebensmitteln Neue Vorgaben zur Bewertung und Umgang mit positiven Analyseergebnissen (neuer Anhang IV). Diese enthalten einen Entscheidungsbaum / eine Maßnahmenabfolge bzw. Kommunikationsvorlagen. Konkretisierung: - Vergebene Tätigkeiten müssen im Eigenkontrollkonzept / Risikoanalyse des VLOG-zertifizierten Unternehmens betrachtet werden. - Mit Auftragnehmer muss Einhaltung der Anforderungen des VLOG-Standards geregelt werden. 43 Spezifische Anforderungen Pflanzliche Enthält Vorgaben zu Probenahme und Analyse, darin neu: Rohstoffe - Anforderungen an GVO-Analysen (bisher Empfehlungen) - Wegfall der Probenahme / Analyse bei nicht analysefähigen Futtermitteln / Rohstoffen - Geringere Proben / Analysenzahl für Rohstoffe bei geringerem Wareneingang 44 Spezifische Anforderungen Risikobehaftete Verweis auf externes Dokument Rohstoffe / Zutaten Teil G Einzelhandel Abgabe loser tierischer Lebensmittel enthält u.a. 45 Stufendefinition und Zertifizierungspflicht Erstmalige Definition der Stufe, damit verbundene Aussage zur Zertifizierungspflicht 46 Vorgaben zu Auditintervallen und Auditumfang Jährliche Regelaudits in Zentrale (Qualitätsmanagement, Buchhaltung). Auditumfang in Filialen abhängig von der Beschaffungsstruktur: 05.10.2017 Seite 7 von 8

- 10 % der Filialen pro Jahr bei zentralem Einkauf der ohne Gentechnik -Lebensmittel - 100 % der Filialen bei möglichem dezentralem Einkauf der ohne Gentechnik -Lebensmittel 47 Allgemeine Anforderungen Neu formulierte Anforderungen an: - Betriebsbeschreibung - Regelung von Verantwortlichkeiten / Organigramm - Eigenkontrollkonzept / Risikoanalyse - Schulung der Mitarbeiter - Dokumentation und Aufbewahrungsfristen - System zur Rückverfolgung - Beschaffung (Lieferanten und Herstellerbescheinigung) - Wareneingangskontrolle - Trennung der Warenströme / Ausschluss von Vermischungen und Vertauschung - Be- und Verarbeitung - Kennzeichnung - Korrekturmaßnahmen / kontinuierlicher Verbesserungsprozess - Krisenmanagement - Absicherung des Eigenkontrollsystems Teil H Anforderungen an Zertifizierungs-stellen und Auditoren enthält u.a. 48 Anforderungen an die Zertifizierungsstelle Konkretisierte Anforderungen an den Versand der Auditunterlagen an VLOG: Bei Gruppenzertifizierungen: Übersendung der Zertifizierungsunterlagen des Gruppenorganisators inklusive der aktuellen Mitgliederliste Auf Nachfrage des VLOG stellt die Zertifizierungsstelle dem VLOG folgende Unterlagen unverzüglich zur Verfügung: Auditergebnisse der Gruppenmitglieder, tagesaktuelle Mitgliederliste 49 Teil I Anforderungen an Labore und Analysen Neues Kapitel, hervorgegangen aus bisherigen Empfehlungen 05.10.2017 Seite 8 von 8