Anlage 2. Quelle: RROP 2014

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Transkript:

Anlage 2 Tabelle: Auszug bzw. Übernahme der harten Ausschlusskriterien aus der Begründung des aktuellen Entwurfs (Stand 2015) des Regionalen Raumordnungsprogramm 2003, 2. Änderung Vorranggebiete Windenergienutzung : Tabelle: Harte Ausschlusskriterien Die nebenstehende Tabelle gibt eine Übersicht über diejenigen Zonen, die aufgrund der dazu ergangenen Rechtsprechung im RROP als harte Tabuzonen zu bezeichnen und demgemäß bei der Planung von WEA zu beachten sind. Sie entsprechen nach Art und jeweiligen einzuhaltenden Abständen weitestgehend der Arbeitshilfe Windenergie und Regionalplanung und beinhalten ausschließlich harte Kriterien bezüglich Tabuzonen und Abstandflächen. Quelle: RROP 2014

Anlage 3 Tabelle: Abstände gemäß dem RROP in Gegenüberstellung mit den Abstandsvorgaben der Arbeitshilfe für Naturschutz und Windenergie des Niedersächsischen Landkreistags (Oktober 2014) Strikte und potentielle Ausschlussgebiete Siedlungsbereich mit Wohnnutzung ( 30, 34 BauGB) Einzelhäuser und Splittersiedlungen im Außenbereich ( 35 BauGB) Wochenendhaus-, Ferienhausund Campingplatzgebiete Gewerbe- und Industriegebiete Bundesautobahnen Bundes-, Landes- und Kreisstraßen Gleisanlagen und Schienenwege Bundeswasserstraßen Hoch- und Höchstspannungsleitungen (ab 110 kv) Unterirdische Versorgungsleitungen ab 200 mm Nennweite Kläranlagen, Biogasanlagen, Versorgungsflächen, Post, Elektrizität, Abwasser Flugplätze; hier. Sonderlandeplatz Lüneburg! Naturschutzgebiete ( 23 BNatSchG)! Nationalparke, Nationale Naturmonumente ( 24 BNatSchG)! Landschaftsschutzgebiete ( 26 BNatSchG) mit Bauverbot oder mit für WEA unvereinbarem Schutzzweck! Gebiete des Europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 zum Schutz von Vogel- und Fledermausarten! Naturdenkmäler ( 28 BNatSchG), Geschützte Landschaftsbestandteile ( 29 BNatSchG), Gesetzlich geschützte Gebiete ( 30 Harte Kriterien RROP 400 m 400 m 400 m 200 m 40 m 20 m 20 m 50 m 20 m 20 m 20 m Höhenbeschränkungen in Einflugsektoren bzw. Platzkurven Gebietsfläche Gebietsfläche (Verbot: bauliche Anlagen zu errichten) Gebietsfläche Abstände nach Vorgaben des NLT 200 m Vorsorgeabstand; bei besonderer gebiets- oder schutzzweckspezifischer Empfindlichkeit u. U. größere Abstände 500 m Vorsorgeabstand; bei besonderer gebiets- oder schutzzweckspezifischer Empfindlichkeit u. U. größere Abstände schutzspezifischer Empfindlichkeit (z.b. Landschaftsbild, Bedeutung für die Erholung, wertbestimmende Arten) 1.200 m Vorsorgeabstand; bei besonderer gebiets- oder schutzzweckspezifischer Empfindlichkeit u. U. größere Abstände schutzzweckspezifischer Empfindlichkeit

BNatSchG) (!) Sonstige Landschaftsschutzgebiete ( 26 BNatSchG) (!) Sonstige Gebiete des Europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 (!) Biosphärenreservate ( 25 BNatSchG) (!) Feuchtgebiete internationaler Bedeutung ( ) Gebiete gemäß Landschaftsrahmenplan mit Voraussetzung für Unterschutzstellung als Naturschutzgebiet ( 23 BNatSchG) Gebiete gemäß ( ) Landschaftsrahmenplan mit Voraussetzung für Unterschutzstellung als Landschaftsschutzgebiet ( 26 BNatSchG) ( ) Brutvogelgebiete - nationaler, landesweiter, regionaler Bedeutung - lokaler Bedeutung ( ) Gastvogellebensräume - internationaler, nationaler, landesweiter Bedeutung - regionaler und lokaler und lokaler Bedeutung ( ) Gewässer oder Gewässerkomplexe > 10 ha mit mindestens regionaler Bedeutung für brütende und rastende Wasservögel ( ) Regelmäßig genutzte Schlafplätze (Kranich, Schwäne, Gänse: jeweils ab 1%-Kriterium nach WAHL&HEINECKE 2013 sowie Weihen, Milane, Seeadler, Merlin und Sumpfeule) ( ) Hauptflugkorridore zwischen Schlaf- und Nahrungsplätzen bei Kranichen, Schwänen, Gänsen und Greifvögeln Gebietsfläche Zonen A, B, und C (Zone A: Verbot, WEA zu errichten; Zonen B+C: Verbot, bauliche Anlagen zu errichten) schutzspezifischer Empfindlichkeit (z.b. Landschaftsbild, Bedeutung für die Erholung, wertbestimmende Arten) schutzspezifischer Empfindlichkeit 500 m Vorsorgeabstand; bei besonderer gebiets- oder schutzzweckspezifischer Empfindlichkeit u. U. größere Abstände 1.200 m Vorsorgeabstand; bei besonderer gebietsspezifischer Empfindlichkeit u. U. größere Abstände schutzspezifischer Empfindlichkeit schutzspezifischer Empfindlichkeit 1.200 m 500 m Abstand entsprechend gebietsspezifischer Empfindlichkeit 1.200 m 500 m Abstand entsprechend gebietsspezifischer Empfindlichkeit 1.200 m Kranich: 3.000 m, Prüfbereich 6.000 m Schwäne, Gänse: 1.000 m, Prüfbereich 3.000 m Weihen, Milane, Seeadler, Merlin und Sumpfohreule 1.000 m, Prüfbereich 3.000 m Freihalten

( ) Überregional bedeutsame Freihalten Zugkonzentrationskorridore ( ) Gebiete mit Bedeutung für den Fledermausschutz - Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Fledermausschutz - Stehende Gewässer > 0,5 ha, Wald, Hecken, Feldgehölze, 200 m Fließgewässer 1. und 2. 1. Ord. = 50 m Ordnung 200 m - Fledermausquartiere und Bereiche mit Fledermausbalz unabhängig von Status und Anzahl der Individuen 200 m - Jagdgebiete mit hoher Bedeutung 200 m zuzüglich Rotorblattlänge ( ) Landschaftsgebiete sehr hoher und hoher Bedeutung Abstand entsprechend gebietsspezifischer Empfindlichkeit ( ) Wald 200 m (entfällt bei vorbelasteten Waldflächen)

Anlage 5 Tabelle: Bewertung der sich aus Voruntersuchung Teil I ergebenden einzelnen Potentialflächen Teilflächenbewertung Die im Folgenden aufgelisteten Flächen sind diejenigen, die sich nach Abzug der harten wie auch weichen Kriterien des RROP als Potentialflächen für die Nutzung nicht raumbedeutsamer Windenergie ergeben. Angesichts der hier nun vorliegenden Voruntersuchung Teil II werden diese (in Voruntersuchung Teil I ermittelten) Teilflächen nun unter Einbeziehung ihrer Schutzwürdigkeit auf ihre tatsächliche Eignung bewertet. Die nebenstehende Karte dient zusätzlich zu der nachstehend aufgelisteten Gebiets- /Lagebeschreibung der Orientierung und Zuordnung der in der nachstehenden Tabelle aufgelisteten Potentialflächen. Die Darstellung erfolgt daher ohne Maßstab. Sie ist unter anderem Teil der Voruntersuchung Teil I. Potentialfläche Gebietsbeschreibung Schutzwürdigkeit Eignungsbewertung Fläche A (ca. 9,34 ha) Im nordöstlichen Teil der SG Bardowick ergibt sich eine ca. 9,34 ha große Potentialfläche A. Diese ist in nordwestlicher Richtung von Radbruch und nordwestlich vom Hausbach sowie südlich an den Habichtshorst angrenzend gelegen. Sie befindet sich zusätzlich in nördlicher Lage vom NSG Radbruchsforst. Flugrichtung des Seeadlers (Anlage 4) NSG-würdiges Gebiet (Biotopschutz sehr hohe Bedeutung; Biotopverbund Aufgrund der Lage zwischen einem Horstbaum des Seeadlers südwestlich der Potentialfläche und zwei seiner Jagdgebiete im Nordwesten wie auch Nordosten ist eine Eignung der Fläche zur Errichtung von nicht raumbedeutsamen Windenergieanlagen vorzeitig

Fläche B (ca. 26,02 ha und 1,79 ha) Westlich und südwestlich von Radbruch ist seit Jahren ein Brutpaar des Seeadlers ansässig. Bekannt sind mehrere Horstbäume. Die wichtigsten Nahrungsgebiete sind der Rethmoorsee, die Teiche bei Sangenstedt sowie die Teiche auf dem Winsener Golfplatz Green Eagle. Hinzu kommen der Ilmenaukanal etwa von Oldershausen bis zur Mündung in die Elbe, die Elbe selbst bei Stöckte und Laßrönne (vermutlich auch noch weiter), die Teiche in der Vierhöfener Ecke sowie die Vierhöfener Teiche. Kernflächen) auszuschließen. Auch wenn es sich nicht um raumbedeutsame Anlagen handelt, ist die Beeinträchtigung oder Gefährdung des Großvogels bei Nahrungsflügen nicht auszuschließen und die Fläche somit zu Gunsten des Artenschutzes auszuschließen. Fläche C (ca. 2,79 ha und 12,14 ha) Südwestlich von Radbruch zwischen dem im Westen liegenden NSG Radbruchsforst und der östlich Verlaufenden Roddau sowie an der südlichen Grenze der SG-Gebiets-Grenze gelegen ergibt sich die Potentialfläche B. Diese liegt in unmittelbarer Nähe zum Nahrungshabitat des Schwarzstorches. Nordwestlich zwischen Radbruch und Mechtersen ergibt sich die zu betrachtende Potentialfläche C. Sie ist zwischen der westlich verlaufenden Roddau und dem Düsterhopenbach im Osten gelegen. Das Gebiet befindet sich ebenfalls in naher Lage zum Nahrungshabitat des Schwarzstorches und gilt entsprechend als LSGwürdiges Gebiet. Nahe des Nahrungshabitat des Schwarzstorches (s. Anlage 5) (unzerschnittener verkehrsarmer Raum von hoher Bedeutung) Nahe des Nahrungshabitat des Schwarzstorches (s. Anlage 5) (unzerschnittener verkehrsarmer Raum Aufgrund der Nähe zum Nahrungshabitat des besonders schützenswerten Schwarzstorches ist eine WEA Nutzung hier gleichermaßen auszuschließen. Bei der Festlegung von LSG-würdigen Gebieten als weiches Kriterium ergibt sich dieser Ausschluss gleichermaßen. Durch die Randlage zum Nahrungshabitat Schwarzstorch ist ein avifaunistisch hoher Wert wie bereits in der Flächenausweisung der 33. Änderung des FNP SG Bardowick von 2006 dargestellt, gegeben. Die zusätzliche Festlegung des Gebiets als LSG-würdigen Bereich durch den LRP 2014 lässt einen frühzeitigen Ausschluss

von hoher Bedeutung) als potentielle WEA-Nutzfläche zu. Eine weitere Berücksichtigung im Rahmen der Neuaufstellung des FNP ist entsprechend nicht erforderlich. Fläche D 19,29 ha) (ca. Die westlich von Mechtersen und an die Samtgemeindegrenze angrenzende Fläche am Hohenheisterberg stellt eine weitere Potentialfläche im Untersuchungsrahmen dar. Sie liegt in unmittelbarer Nähe zu Vorbehaltsgebieten für die Forstwirtschaft. (unzerschnittener verkehrsarmer Raum von hoher Bedeutung) Die Fläche ist dem entsprechend zum Wohle von Natur- und Landschaftsschutz für die Nutzung/Errichtung nicht raumbedeutsamer WEA nicht geeignet. Fläche E (ca. 3,02 ha und 1,48 ha) Eine weitere Potentialfläche liegt im Nordwesten der Samtgemeinde, am nördlichen Rand der SG- Grenze. Sie befindet sich zwischen Rottorf (nördlich) und Bardowick Bruch. Nahe / in nördlicher Lage vom LSGwürdigen Gebiet (Biotopschutz hohe bis mittlere Bedeutung) Einer Nutzung / Errichtung nicht raumbedeutsamer WEA steht grundsätzlich nichts entgegen. Fläche F (von l. nach r.: ca. 6,65 ha, 1,14 ha und 1,48 ha) Weitere Teilflächen zur eventuellen Nutzung von nicht raumbedeutsamen WEA finden sich nordwestlich des durch das aktuelle RROP (2014) (Biotopschutz hohe bis mittlere Bedeutung) Entsprechend der Ausschreibung als schützenswertes Gebiet im Zuge der LSG- Würdigkeit ist auch die ehemalige

Fläche G 71,32 ha) (ca. vorgesehenen Vorranggebiets für Windenergienutzung. Diese liegen zwischen der A 39 und der B 404 sowie östlich von Radbruch. Lebenshabitat Wanderfalke Teilbereich LSGwürdiges Gebiet (Artenschutz hohe Bedeutung) Ausschreibung als Vorsorgegebiet für Natur und Landschaft zu aktualisieren. Die Fläche weist eine hohe Schutzwürdigkeit in Bezug auf Arten auf (unter anderem Lebenshabitat des Wanderfalken). Die betrachtete Fläche fällt daher aus der weiteren Betrachtung als Potentialfläche für die Nutzung von WEA heraus. Die, nahe der Vorrangfläche liegende Potential - Fläche liegt bei Mechtersen und Vögelsen; westlich von Auf der Düpe. Da insbesondere der Rotmilan als schützenswerte Vogelart in diesem Bereich der Samtgemeinde sein Lebenshabitat hat, wird die Fläche besonders kritisch in Betracht gezogen. Die genauen Ergebnisse und Beobachtungen zu den am Standort vorkommenden Arten sind der Untersuchung von Brutvögeln und Flugbewegungen von Großvögeln im Bereich der Vorschlagsfläche WE 7 Bardowick/ Vögelsen zur Windenergienutzung im Landkreis Lüneburg; Dipl.-Biol. J.Wübbenhorst/V. Dirschke,Bleckede, Dez.. 2013 zu entnehmen. (Brutvögel und Flugbewegungen) Lebenshabitat des Rotmilan (Artenschutz sehr hohe Bedeutung / unzerschnittener verkehrsarmer Raum von hoher Bedeutung) NSG-würdiges Gebiet (Artenschutz sehr hohe Bedeutung / Biotopverbund Kernfläche Die zu betrachtende Fläche wurde bereits als Vorrangfläche für raumbedeutsame Anlagen ausgeschlossen. Das Vorkommen des Rotmilans in diesem Landschaftsraum ist besonders zu berücksichtigen. Die Fläche ist nicht nur Lebenshabitat des Rotmilans, sondern gemäß des aktuellen Entwurfs des Landschaftsrahmenplans auch als NSGund LSG-würdiges Gebiet ausgeschrieben. Der Standort liegt in weitläufigen Landschaften, die als besonders empfindlich gegenüber mastenartigen Eingriffen gelten. Da möglichst keine Beanspruchung solcher Landschaften stattfinden soll, wäre eine eventuelle Ausweisung dieses Standorts unter zusätzlicher Berücksichtigung der Empfindlichkeit des Landschaftsbilds zu prüfen. Für die Fläche bei Vögelsen wird jedoch eine Nutzung für nicht raumbedeutsame WEA unter der Berücksichtigung von Natur- und

Fläche H (ca. 11,07 ha) Fläche I (ca. 18,75 ha) Die Potentialfläche H liegt südlich der Neetze; zwischen Oldershausen und Horburg. Die Fläche befindet sich nördlich der Illmenau und grenzt an die nördlich und westlich verlaufende Samtgemeinde-Grenze an. Unter Einhaltung aller Schutzabstände ergibt sich im nordwestlichen Teil der SG, östlich von Handorf und nördlich von Wittorf eine weitere, ca. 18,75 ha große Fläche auf der die Windenergienutzung durch nicht raumbedeutsame WEA grundsätzlich möglich wäre. Im Norden und Osten der Fläche verläuft die Illmenau. Faktische Schutzgebiete 1 (Artenschutz sehr hohe Bedeutung) Zugvogelschneise (Landschaftsbild sehr hohe bis hohe Bedeutung) Angrenzend zu LSGwürdigem Gebiet (Biotopschutz hohe bis mittlere Bedeutung) Artenschutzbelangen im weiteren Verfahren ausgeschlossen. Bei der Fläche handelt es sich um einen avifaunistisch wertvollen Bereich in der Samtgemeinde Bardowick. Die Schutzwürdigkeit wird durch die Festlegung des Landschaftsrahmenplans als LSGwürdiges Gebiet in Bezug auf den Artenschutz, der in diesem Gebiet von hoher Bedeutung ist, bestätigt. Die Fläche ist dem entsprechend zum Wohle von Natur- und Landschaftsschutz für die Nutzung/Errichtung nicht raumbedeutsamer WEA nicht geeignet. Entsprechend der Festlegung als LSGwürdiges Gebiet mit hoher Bedeutung für das Landschaftsbild im Rahmen des Landschaftsrahmenplans sowie die Grenzlage zum LSG-würdigen Gebiet für den Biotopschutz ist die Fläche auch im Hinblick auf nicht raumbedeutsame Anlagen ungeeignet. Hinzu kommt, dass die Fläche innerhalb einer Zugvogelschneise liegt, wodurch Beeinträchtigungen von Zugvögeln im Bezug auf die Errichtung von WEA nicht ausgeschlossen werden können und den 1 Ein faktisches Schutzgebiet ist ein Gebiet, das aus fachlich ornithologischer Sicht als Lebensraum für die nach Art. 4 Abs. 1 u. Abs. 2 Vogelschutzrichtlinie geschützten Vogelarten besonders geeignet, aber noch nicht förmlich unter Schutz gestellt worden ist

Fläche J (ca. 1,14 ha) Belangen von Natur- und Artenschutz entsprechender Vorrang eingeräumt wird. Die Potentialfläche J liegt nordöstlich von Bardowick und westlich von Brietlingen (am Brietlinger Weg), sowie westlich der B 209. Die Fläche liegt in unmittelbarer Nähe zum bereits bestehenden Sondergebiet mit der Nutzungsbestimmung Windenergie / Landwirtschaft und beträgt eine Größe von ca. 1,14 ha. Nahe der Bestands- WKA Einer Nutzung / Errichtung nicht raumbedeutsamer WEA steht grundsätzlich nichts entgegen.