ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2017/18

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Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2017/18 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Freitag, 10. November 2017 Prüfungsfach: Steuerwesen Bearbeitungszeit: 150 Minuten Bitte deutlich schreiben und Füllhalter, Kugelschreiber oder Filzstift benutzen. Bitte nicht den Korrekturrand beschriften! Gesamtpunktzahl: 100,0 Erzielte Punkte: Teil I: ESt 42,0 Teil II: KSt 10,0 Teil III: GewSt 15,0 Teil IV: AO 10,0 Teil V: USt 23,0 Note: Unterschrift Erstkorrektor: Unterschrift Zweitkorrektor:

Teil I: Einkommensteuer (42,0 Punkte) Punkte Persönliche Verhältnisse Philipp Schnell (geboren am 05. März 1970) wohnte mit seiner Ehefrau Claudia (geboren am 29. Mai 1973) und der gemeinsamen 3-jährigen Tochter Ester bis zum 31. Mai 2016 in Sundern. Am 01. Juni 2016 zog er mit seiner Familie nach Siegen. Beide Eheleute sind konfessionslos. Aus seiner ersten Ehe hat Philipp Schnell noch eine weitere Tochter, Tina (geboren am 13. Oktober 1998), die bei ihrer Mutter in Bad Berleburg gemeldet ist. Tina studiert seit Oktober 2016 an der Universität in Dortmund Maschinenbau und wohnt dort in einem Studentenwohnheim. Beide Elternteile kommen ihrer Unterhaltsverpflichtung nach. Für die Eheleute Schnell bestand insgesamt ein Anspruch auf Kindergeld in Höhe von 3.420,00. Einkünfte Philipp Schnell im Veranlagungszeitraum (VZ) 2016 Philipp Schnell ist seit dem 01. August 2015 in Siegen als Geschäftsführer einer mittelständischen Produktionsfirma beschäftigt. Für das Kalenderjahr 2016 liegt eine Lohnsteuerbescheinigung vor (Anlage 1). Philipp Schnell hat von August 2015 bis einschließlich Mai 2016 in Siegen ein möbliertes Zimmer gemietet, für das er monatlich 300,00 (inkl. Nebenkosten) bezahlt hat. Die einfache Entfernung zur Arbeitsstelle betrug von dort 5 km; er fuhr diese Strecke im VZ 2016 an 100 Tagen. In 2016 ist er an 14 Wochenenden zu seiner Familie von Siegen nach Sundern (Entfernung 120 km) gefahren. Aufgrund der weiten Entfernung zur Arbeitsstelle erwarb Philipp Schnell ein Einfamilienhaus, in das er zum 1. Juni 2016 mit seiner Familie einzog. Die einfache Entfernung zur Arbeitsstelle beträgt seitdem 7 km. Im VZ 2016 fuhr er von dort an 120 Tagen zur Arbeit. Philipp Schnell möchte seine Umzugskosten pauschal gem. 10 BUKG geltend machen. Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen in Anlehnung an 10 BUKG: Ledige: 746,00 Verheiratete: 1.493,00 jedes weitere Haushaltsmitglied: 329,00 Weitere Werbungskosten sind nicht angefallen. Veräußerung Einfamilienhaus in Sundern In Sundern hatte Philipp Schnell zum 01. Januar 2008 ein Einfamilienhaus für 200.000,00 (Anteil Grund und Boden: 20%, Baujahr: 2000) gekauft und dieses bis zum 31. Dezember 2014 vermietet. Ab dem 01. Januar 2015 ist er dort mit seiner Familie eingezogen. Er verkaufte die Immobilie zum 31. Mai 2016 für 220.000,00. Weitere Einkünfte Im Januar 2016 hat Philipp Schnell einem Freund ein verzinsliches Privatdarlehen über 50.000,00 gewährt. Im Oktober 2016 hat sein Freund das Darlehen mit insgesamt 54.250,00 zurückgezahlt. Weitere Kapitaleinkünfte haben die Eheleute in 2016 nicht erzielt. Einkünfte Claudia Schnell im VZ 2016 Claudia Schnell hat sich im Keller des Einfamilienhauses ein kleines Nähstübchen eingerichtet. Gelegentlich nimmt sie Aufträge zur Änderung von Kleidung entgegen. Aus dieser nebenberuflichen Tätigkeit hat sie in 2016 unstrittig einen Gewinn von 500,00 erzielt. Claudia Schnell erzielte im VZ 2016 keine weiteren Einkünfte und ist deshalb bei ihrem Ehemann familienversichert. 1

Punkte Sonstige Angaben Die Eheleute legen folgende ordnungsgemäße Zuwendungsbestätigungen vor: Spende an einen gemeinnützig anerkannten Verein 3.680,00 Spende an eine politische Partei 4.500,00 Folgende Aufwendungen sind bei der Renovierung des neu erworbenen Einfamilienhauses angefallen: Streichen, Tapezieren und neue Bodenbeläge in der Küche 3.500,00, brutto (davon entfallen auf Arbeitslohn und Fahrtkosten 2.600,00 brutto) Im Garten wurden Hecken und Sträucher von einem Gärtner für 1.000,00 brutto geschnitten. Die Gardinen aus dem alten Haus wurden von Claudia Schnell in die Reinigung gebracht und anschließend von ihr im neuen Haus aufgehängt. Die Kosten betrugen 350,00 brutto. Aufgabe: Ermitteln Sie in einer übersichtlichen Darstellung für die Eheleute Schnell 1. das zu versteuernde Einkommen (Zusammenveranlagerung) und 2. die festzusetzende Einkommensteuer bei einem tariflichen Einkommensteuersatz von 31,35%. Bearbeitungshinweise: Alle notwendigen Anträge zum Erlangen des höchstmöglichen steuerlichen Vorteils gelten als gestellt und die dazu erforderlichen Nachweise als erbracht. Gehen Sie bei der Lösung davon aus, dass die Berücksichtigung von Freibeträgen i. S. des 32 Abs. 6 EStG günstiger ist als die Gewährung von Kindergeld. Eine Günstigerrechnung i. S. des 31 EStG ist deshalb nicht erforderlich. Der Höchstbetrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt für den VZ 2016 insgesamt 22.767,00 bei Einzelveranlagung / 45.534,00 bei Zusammenveranlagung. Auf eine Vergleichsberechnung i. S. des 10 Abs. 4a EStG für Vorsorgeaufwendungen ist aus Vereinfachungsgründen nicht einzugehen. Cent-Beträge können ggfs. gerundet werden. Benutzen Sie für Ihre Lösung ausschließlich die beigefügten Lösungsblätter. Nichtansätze sind kurz zu begründen. Auszug aus den Lohnsteuerrichtlinien: R 9.11 Abs. 6 LStR Notwendige Fahrtkosten 1 Als notwendige Fahrtkosten sind anzuerkennen 1. die tatsächlichen Aufwendungen für die Fahrten anlässlich der Wohnungswechsel zu Beginn und am Ende der doppelten Haushaltsführung. 2 Für die Ermittlung der Fahrtkosten ist 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a Satz 1 und 2 EStG anzuwenden. 2. die Entfernungspauschale nach 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 6 EStG für jeweils eine tatsächlich durchgeführte Heimfahrt wöchentlich. 2

Teil II: Körperschaftsteuer (10,0 Punkte) Punkte Die Schneider GmbH hat ihren Sitz und die Geschäftsleitung in Dortmund. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Als Gesellschafter sind Gerhard Schneider mit 70% und Manuela Plauen mit 30% am Stammkapital beteiligt. Gerhard Schneider ist Geschäftsführer der GmbH. Für das Geschäftsjahr 2016 legt die GmbH folgenden vorläufigen (vereinfacht dargestellten) Jahresabschluss vor: Aktiva Bilanz Schneider GmbH zum 31.12.2016 Passiva Anlagevermögen 400.000,00 Gezeichnetes Kapital 50.000,00 Umlaufvermögen 300.000,00 Gewinnrücklage 50.000,00 Jahresüberschuss 100.000,00 Darlehen M. Plauen 200.000,00 Bankdarlehen 100.000,00 Verbindlichk. alul 200.000,00 700.000,00 700.000,00 Aufwendungen Gewinn- und Verlustrechnung 2016 Erträge Löhne und Gehälter 500.000,00 Umsatzerlöse 1.800.000,00 Gehalt (Schneider) 230.000,00 Sonst. Auwendungen 887.350,00 Zinsaufwand (Bank) 10.000,00 Zinsaufwand (Plauen) 16.000,00 KSt-Vorauszahlung 30.000,00 SolZ-Vorauszahlung 1.650,00 GewSt-Vorauszahl. 25.000,00 Jahresüberschuss 100.000,00 1.800.000,00 1.800.000,00 Folgende Vorgänge sind noch zu berücksichtigen: 1. Die Gesellschafterin Manuela Plauen hat der Schneider GmbH zum 01. Januar 2016 ein verzinsliches Darlehen in Höhe von 200.000,00 gewährt, das am 31. Dezember 2023 zurückzuzahlen ist. Die Schneider GmbH hat die Zinsen für 2016 als Aufwendungen gebucht. Für vergleichbare Darlehen bei der Bank wären jährlich 6% Zinsen zu zahlen. 2. Anlässlich einer Außenprüfung des Finanzamts Dortmund stellte der Betriebsprüfer fest, dass das Gehalt des Gesellschafter-Geschäftsführers Gerhard Schneider unangemessen hoch ist. Einem Geschäftsführer, der nicht Gesellschafter der GmbH wäre, hätte die GmbH nur ein Jahresgehalt von 120.000,00 gezahlt. 3. In den sonstigen Aufwendungen sind folgende Positionen enthalten: Geschenke an Geschäftsfreunde über 35,00 mit einem Bruttobetrag von 5.950,00 Vergütungen an den Aufsichtsrat mit 25.000,00 Spenden an eine gemeinnützige Gesellschaft 4.000,00 Spenden an eine politische Partei 8.000,00 Aufgabe: Ermitteln Sie das zu versteuernde Einkommen der Schneider GmbH für den VZ 2016. Bearbeitungshinweis: Nichtansätze sind kurz zu begründen! Auszug aus Körperschaftsteuerrichtlinien: R 8.5 KStR Verdeckte Gewinnausschüttung (1) 1 Eine vga i. S. des 8 Abs. 3 Satz 2 KStG ist eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrags i. S. des 4 Abs. 1 Satz 1 EStG auswirkt und nicht auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss beruht. 3

Punkte 4

Teil III: Gewerbesteuer (15,0 Punkte) Punkte Sachverhalt Die Veggie-OHG betreibt in Münster mehrere Fast-Food-Lokale. Das Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. An der OHG sind die Gesellschafter Markus Lohmann und Theresa Kleinert zu jeweils 50% beteiligt. Der Gewerbesteuerhebesatz der Stadt Münster beträgt 460%. Der vorläufige Verlust für das Jahr 2016 beträgt laut der Handelsbilanz 6.750,00. Aus den Unterlagen für 2016 ergeben sich folgende Sachverhalte, die sich auf den vorläufigen Erfolg ausgewirkt haben: 1. Die Gewerbesteuervorauszahlungen 2016 betrugen insgesamt 5.000,00. In der Bilanz zum 31. Dezember 2015 wurde eine Gewerbesteuerrückstellung in Höhe von 3.000,00 angesetzt. Der Gewerbesteuerbescheid für 2015 vom 17. September 2016 weist eine Abschlusszahlung in Höhe von 2.240,00 aus. 2. Die Gesellschafterin Theresa Kleinert erhielt in 2016 für ihre Geschäftsführertätigkeit eine Vergütung in Höhe von insgesamt 50.000,00. 3. Die Veggie OHG hat in den Vorjahren verschiedene Darlehen aufgenommen, die in 2016 insgesamt zu Zinszahlungen in Höhe von 35.000,00 führten. 4. Der Gesellschafter Markus Lohmann gewährte der OHG zum 01. Juli 2016 ein weiteres Darlehen in Höhe von 30.000,00, das mit 5% jährlich verzinst wurde. 5. Für gemietete Ladenlokale mit Einrichtung zahlte die Veggie OHG in 2016 insgesamt eine jährliche Pacht in Höhe von 200.000,00, die zu 25% auf bewegliches Anlagevermögen und zu 75% auf die Räumlichkeiten entfällt. 6. Im Sommer erkrankten einige Kunden nach dem Verzehr von selbsthergestellter Mayonnaise. Die OHG musste Schmerzensgelder in Höhe von insgesamt 15.000,00 bezahlen. 7. Außerdem hält die OHG in ihrem Betriebsvermögen einen 5%-igen Kommanditanteil an der in Dortmund ansässigen Fleischwaren Börger GmbH & Co KG. Für das abgelaufene Wirtschaftsjahr wurde bei der OHG ein Verlustanteil in Höhe von 7.000,00 als Aufwand erfasst. Zusätzliche Angabe: 8. Im Betriebsvermögen der Veggie OHG befinden sich seit Jahren mehrere Geschäftsgrundstücke (Einheitswerte insgesamt 400.000,00, Wertverhältnisse 01. Januar 1964). Im August verkaufte die OHG ein Grundstück (Einheitswert 40.000,00, in den o. a. 400.000,00 enthalten). Aufgaben 1. Ermitteln Sie in einer übersichtlichen Darstellung den steuerrechtlichen Gewinn der OHG für 2016. 2. Ermitteln Sie die Gewerbesteuer für den Erhebungszeitraum 2016. Bearbeitungshinweis: Nichtansätze sind mit 0,00 zu kennzeichnen. 5

Punkte Lösung zu 1.: Lösung zu 2.: 6

Teil IV: Abgabenordnung (10,0 Punkte) Punkte Sachverhalt 1 (4,0 Punkte) Der Gewerbetreibende Karlheinz Priemer hat wegen vergessener Belege Betriebsausgaben, die in Höhe von 1.000,00 angefallen sind, nicht in der Buchführung des Kalenderjahres 2015 erfasst. Nach Bekanntgabe des betreffenden Einkommensteuerbescheides 2015 am 10. Februar 2017 entdeckt er die Belege und möchte am 28. März 2017 eine entsprechende Änderung des Steuerbescheides beantragen. Der Bescheid steht weder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung noch ist er hinsichtlich der Einkünfte aus Gewerbetrieb vorläufig erlassen. Aufgabe Prüfen und begründen Sie, ob Änderungsmöglichkeiten bestehen. Eine Fristenberechnung ist nicht erforderlich. 7

Sachverhalt 2 (4,0 Punkte) Der Einkommensteuerbescheid 2010 des Karlheinz Priemer stand unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Normalerweise wäre die Festsetzungsfrist für die Einkommensteuer 2010 am 31. Dezember 2016 abgelaufen. Punkte Das Finanzamt begann jedoch am 12. Dezember 2016 mit einer Außenprüfung. Die sich ergebenden Mehrsteuern in Höhe von 2.465,00 wurden dem Steuerpflichtigen mit Einkommensteuer-Bescheid 2010 vom 01. März 2017 bekanntgegeben. Aufgabe Durfte das Finanzamt die Einkommensteuerfestsetzung 2010 noch ändern? Begründen Sie Ihre Lösung unter Angabe der genauen Rechtsgrundlagen. 8

Sachverhalt 3 (2,0 Punkte) Karlheinz Priemer hat die Lohnsteuer-Anmeldung für den Monat Februar 2017 am 10. März 2017 beim Finanzamt eingereicht. Die Zahlung in Höhe von 3.242,50 erfolgte per Banküberweisung am 21. März 2017. Punkte Aufgabe Ermitteln Sie unter Angabe der gesetzliche Bestimmungen, ob und ggf. in welcher Höhe Karlheinz Priemer mit steuerlichen Nebenleistungen zu rechnen hat. 9

Punkte Diese Seite bleibt aus redaktionellen Gründen frei. 10

Teil V: Umsatzsteuer (23,0 Punkte) Punkte Aufgabe 1a (15,0 Punkte) Allgemeine Angaben Die HeiSa KG (KG) betreibt in Bochum einen Heizungs- und Sanitärbetrieb. Die KG gibt monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab und versteuert ihre Umsätze nach vereinbarten Entgelten. Beurteilen Sie die nachfolgenden Sachverhalte entsprechend der jeweiligen tabellarischen Aufgabenstellungen. Felder mit Nichtansätzen sind zu entwerten. Sachverhalt 1 (3,0 Punkte) Die KG berechnete einem Kunden aus Dortmund für die Lieferung und Einbau einer Zentralheizungsanlage in dessen Dortmunder Mehrfamilienhaus vom 14. bis 18. November 2016 Folgendes: Heizungsanlage KC310 12.500,00, netto Einbau lt. Stundennachweis 3.100,00, netto Leistungsart mit gesetzlicher Grundlage Ort der Leistung mit gesetzlicher Grundlage Steuerbarkeit (ja/nein) mit gesetzlicher Grundlage Sachverhalt 2 (4,0 Punkte) Der Gesellschafter Rainer Mrosek entnahm am 9. November 2016 einen Waschtisch aus dem betrieblichen Lager in Bochum, den er noch in derselben Woche in seiner spanischen Ferienwohnung in Marbella einbaute. Den Waschtisch hatte die KG im Januar 2016 für 90,00 zzgl. 10,00 Bezugsnebenkosten erworben. Die Wiederbeschaffungskosten im Zeitpunkt der Entnahme beliefen sich auf 100,00 zzgl. 10,00 Bezugsnebenkosten und der Verkaufspreis betrug 220,00. Alle Werte sind Nettowerte. Leistungsart mit gesetzlicher Grundlage Ort der Leistung mit gesetzlicher Grundlage Steuerbarkeit (ja/nein) mit gesetzlicher Grundlage Bemessungsgrundlage in mit gesetzlicher Grundlage 11

Sachverhalt 3 (2,5 Punkte) Der KG liegen auf November 2016 datierte ordnungsgemäße Eingangsrechnungen i. S. des 14 Abs. 4 UStG in Höhe von 28.560,00 brutto vor. In dieser Summe ist eine Anzahlungsrechnung über 2.380,00 enthalten, die am 1. Dezember 2016 bezahlt wurde. Die Leistung zur Anzahlungsrechnung wurde erst im Januar 2017 ausgeführt. Punkte Vorsteuerabzug in im November 2016 Vorsteuerabzug in im Dezember 2016 Vorsteuerabzug in im Januar 2017 gesetzliche Grundlage Sachverhalt 4 (5,5 Punkte) Die KG bestellte am 1. November 2016 Badezimmerarmaturen bei ihrem österreichischen Zulieferunternehmen im Wert von 3.800,00. Die Ware wurde am 4. November 2016 durch den Lieferanten von Salzburg nach Bochum transportiert und an die KG übergeben. Die Eingangsrechnung wurde ordnungsgemäß nach den Vorschriften der 14 und 14a UStG ausgestellt und am 8. November unter Abzug von 2% Skonto per Überweisung bezahlt. Beide Unternehmer benutzten ihre jeweilige gültige nationale Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Umsatzart mit gesetzlicher Grundlage Ort des Umsatzes mit gesetzlicher Grundlage Steuerbarkeit (ja/nein) mit gesetzlicher Grundlage Bemessungsgrundlage in Umsatzsteuer in Vorsteuerabzug in mit gesetzliche Grundlage 12

Aufgabe 1b (3,5 Punkte) Berechnen Sie die deutsche Umsatzsteuerzahllast der HeiSa KG für den Monat November 2016 unter Berücksichtigung der Sachverhalte 1-4. Punkte Umsatzsteuer in Vorsteuer in Sachverhalt 1 Sachverhalt 2 Sachverhalt 3 Sachverhalt 4 Summen USt-Zahllast Aufgabe 2 (3,5 Punkte) Die folgenden Unternehmer versteuern ihre Umsätze bis einschließlich 2016 nach vereinbarten Entgelten. Alle Unternehmer möchten auf eine Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten umstellen. Entscheiden Sie jeweils, ob ein Antrag auf zukünftige Umstellung auf Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten grundsätzlich Aussicht auf Erfolg hat. Begründen Sie jeweils Ihre Antwort und geben Sie die genaue gesetzliche Grundlage an. a) Die Architektin Maria Rodriguez ist seit Jahren in Dortmund selbstständig. Im Jahr 2016 erzielte sie einen Umsatz in Höhe von 788.000,00 und einen Gewinn von 340.000,00. Begründung: Genaue gesetzliche Grundlage: 13

b) Der Bauunternehmer Christian Grube hat sein Geschäft Anfang April 2016 aufgenommen. Im Eröffnungsjahr erzielte er einen Umsatz in Höhe von 420.000,00 und einen Verlust von 10.000,00. Punkte Begründung: Genaue gesetzliche Grundlage: Aufgabe 3 (1,0 Punkte) Erläutern Sie kurz einen Grund, weshalb die obenstehenden Unternehmer von der Umsatzversteuerung nach vereinbarten Entgelten auf die Versteuerung nach vereinnahmten Umsätzen wechseln möchten. 14

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Name: Lösungsblatt 3 zu Teil I: Einkommensteuer 7105321_Lösungsblatt_Düsseldorf.indd 3 08.09.17 12:25

Name: Lösungsblatt 4 zu Teil I: Einkommensteuer 7105321_Lösungsblatt_Düsseldorf.indd 4 08.09.17 12:25

Anlage 1 Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2016 Nachstehende Daten wurden maschinell an die Finanzverwaltung übertragen. Herr Philipp Schnell An der Alten Mühle 4c 57076 Siegen Datum: 08.01.2017 etin: SCHNPHLP70C03P Identifikationsnummer: XXX 1. Dauer des Dienstverhältnisses 2. Zeiträume ohne Anspruch auf Arbeitslohn Großbuchstaben (S, M, F) 3. Bruttoarbeitslohn einschl. Sachbezüge ohne 9. und 10. 4. Einbehaltene Lohnsteuer von 3. 5. Einbehaltener Solidaritätszuschlag von 3. 6. Einbehaltene Kirchensteuer des Arbeitnehmers von 3. 7. Einbehaltene Kirchensteuer des Ehegatten von 3. (nur bei konfessionsverschiedener Ehe) 8. In 3. enthaltene Versorgungsbezüge 9. Ermäßigt besteuerte Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre 10. Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre (ohne 9.) und ermäßigt besteuerte Entschädigungen 11. Einbehaltene Lohnsteuer von 9. und 10. vom - bis 01.01. - 31.12. Anzahl "U" EUR Ct 145.760 00 39.780 00 2.187 90 Geburtsdatum: Transferticket: 3 Zahl der Kinderfreibeträge 12. Einbehaltener Solidaritätszuschlag von 9. und 10. 13. Einbehaltende Kirchensteuer des Arbeitnehmers von 9. und 10. 14. Einbehaltende Kirchensteuer des Ehegatten von 9. und 10. (nur bei konfessionsverschiedener Ehe) 15. Kurzarbeitergeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Verdienstausfallentschädigung (Infektionsschutzgesetz), Aufstockungsbetrag und Altersteilzeitzuschlag 16. Doppelbesteuerungs- Steuerfreier abkommen Arbeitslohn nach Auslandstätigkeitserlass 17. Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 18. Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 19. Steuerpflichtige Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre, die nicht ermäßigt besteuert werden - in 3. enthalten 20. Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit 21. Steuerfreie Arbeitgeberleistungen bei doppelter Haushaltsführung a) zur geseztlichen 22. Arbeitgeber- Rentenversicherung anteil b) an berufsständische Versorgungseinrichtungen a) zur geseztlichen 23. Arbeitnehmer- Rentenversicherung antel b) an berufsständische Versorgungseinrichtungen a) zur gesetzlichen Krankenver- 24. Steuerfreie sicherung Arbeitgeber- Steuernummer des Arbeitgebers: 5342/XXXX/XXXX b) zur privaten Krankenverzuschüsse sicherung c) zur gesetzlichen Pflegever- Personalnummer: XXXX sicherung 25. Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung 26. Arbeitnehmerbeiträge zur sozialen Pflegeversicherung 27. Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung 28. Beiträge zur privaten Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung oder Mindestvorsorgepauschale 29. Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag zu 8. 30. Maßgebendes Kalenderjahr des Anschrift des Arbeitgebers: Versorgungsbeginns zu 8. und/oder 9. 31. Zu 8. bei unterjähriger Zahlung: Erster und letzter Cool Productions GmbH Siemensstraße 298-202 57076 Siegen XXX vom Jahreshinzurechnungsbetrag vom bis Kirchensteuermerkmale 05.03.1970 Dem Lohnsteuerabzug wurden zugrunde gelegt Steuerklasse/Faktor vom vom bis 01.01. 31.12. bis 1,5 01.01. 31.12. bis Monat, für den Versorgungsbezüge gezahlt wurden 32. Sterbegeld: Kapitalauszahlungen/Abfindungen und Nachzahlungen von Versorgungsbezügen - in 3. und 8. enthalten 33. Ausgezahltes Kindergeld 240 00 6.956 6.956 3.712 08 597 48 7.932 72 1.194 Finanzamt, an das die Lohnsteuer abgeführt wurde (Name und viertellige Nr.) Siegen 5342 40 40 96 1.116 00