Satzung über örtliche Bauvorschriften der Stadt Porta Westfalica für den bebauten Bereich im Außenbereich im Stadtteil Eisbergen.

Ähnliche Dokumente
- 1 - Satzungsentwurf. über örtliche Bauvorschriften Gestaltungsvorschriftenfür das Satzungsgebiet im Olsberger Stadtteil Bruchhausen vom

GEMEINDE ROETGEN BEBAUUNGSPLAN NR. 15 HACKJANSBEND 1. ÄNDERUNG

Örtliche Bauvorschrift

Gestaltungssatzung. 1 Geltungsbereich. 2 Dächer

Gebührenordnung für die Stadtbibliothek Neuss vom 19. Dezember 1997 (in der Fassung der 8. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2013)

Bekanntmachungsanordnung

Gebührensatzung. vom

Übergangsheime für Aussiedler und ausländische Flüchtlinge 50/02 HdO

Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkrath vom

Gebührensatzung der Stadt Wiehl. für die Inanspruchnahme der Friedhöfe. vom

Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Sprockhövel (gültig ab )

Amtsblatt Nr. 19/2015 ausgegeben am: 14. Juli 2015

Stadt Hessisch Oldendorf

Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung Bekanntmachungsanordnung

S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze

Satzung. über die Gestaltung von Dachgauben und vergleichbaren Dachaufbauten im Stadtgebiet der Stadt Friedberg

2-22. Satzung vom über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme an Angeboten der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich

Amtsblatt der Stadt Warstein

3 Fassadengestaltung. (1) Fassadenmaterial

Örtliche Bauvorschrift

Gebührensatzung. zur Friedhofssatzung der Stadt Borken vom 19. Dezember 2013

Gestaltungassatzung Zeithstraße Seelscheid 6301

Satzung für das Jugendamt der Stadt Werdohl. I. Das Jugendamt

Satzung. über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen (Baugestaltungssatzung) für. den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 16/77/III - Leimbacher Berg -

Bekanntmachungsanordnung

Nr.17/2015 vom 12. Juni Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite)

2. Jahrgang Nr. 16. Inhalt:

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter

Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und des Kostenersatzes für Grundstücksanschlüsse in der Stadt Heiligenhaus vom

Gestaltungssatzung. Präambel

S a t z u n g. der Stadt Eckernförde über die Gestaltung und Erhaltung der baulichen Anlagen und der privaten Freiflächen im Gebiet Broosbyer Koppel

Auszug aus den Gestaltungsregeln für die Wohnbebauung am Phoenix See, Teilbereich C Wohnen am Südufer

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

Satzung. über Lage, Größe, Beschaffenheit, Ausstattung und Unterhaltung. von Spielflächen für Kleinkinder. - Kleinkinderspielflächensatzung -

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Balve vom

Stadt Soltau. Zwischen Eduard-Röders-Straße, Lohengaustraße und Auf den Helln

I n h a l t s v e r z e i c h n i s

(5) Die Abfallgebühr ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück ( 6 Abs. 5 KAG NRW). Stand:

Satzung Elternbeiträge Tagesbetreuung 5.75

2. Änderungssatzung zur Bausatzung für die Bebauung und. Unterhaltung bebauter und unbebauter Grundstücke in der Gemeinde Großkrotzenburg

Satzung der Stadt Heiligenhaus über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung städtischer Sportstätten und Geräte vom geändert durch die

Gebührensatzung. für die Städtischen Friedhöfe Hemer. vom

Örtliche Bauvorschriften Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen ( 74 Abs.1 Nr.1 LBO)... 3

Satzung. Der Gemeinderat Bergen erlässt aufgrund des Art. 91 BayBO und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung:

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe

Jugend und Soziales 5.510

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Übergangsheime. 1 Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner

Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Lüdinghausen vom

Gebührensatzung für die städtischen Friedhöfe der Stadt Arnsberg vom Stand:

7. Jahrgang Ausgabetag: Nummer: 40. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe

BEBAUUNGSPLAN "BRÜHL - 7. ÄNDERUNG"

Sollten Sie Fragen zur Bauordnung oder Baugenehmigung haben, so wenden Sie sich bitte an die Abteilung 16.4 Bauordnung -,

Satzung nach 74 LBO über örtliche Bauvorschriften

FAQ zu 6 HBauO Abstandsflächen

S a t z u n g. Kanalanschlussbeitragssatzung (KABS) Beitrag

Stadt Leichlingen Ortsrecht

Amtsblatt d e s E n n e p e - R u h r - K r e i s e s

Gestaltungssatzung (Anlage mit satzungsmäßiger Bedeutung)

Gebührensatzung. für die Benutzung des Wertstoffhofes der Stadt Soest vom Präambel

Satzung über die Zulassung von Dachaufbauten, Dacheinschnitten und Zwerchgiebeln

Stadt Soltau. Erste vereinfachte Änderung. des rechtsverbindlichen. Bebauungsplanes Nr. 108 "Erweiterung Flachsland" - mit örtlicher Bauvorschrift -

GEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT

Stadt Bietigheim-Bissingen - Stadtrechtssammlung. S a t z u n g

O R T S S A T Z U N G. der Stadt Neunkirchen (Saar) über Örtliche Bauvorschriften im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Stockfeld"

Markt Titting. 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09 mit integriertem Grünordnungsplan Tittinger Berg. Satzung

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom

hat der Rat der Stadt Detmold in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen:

Zweitwohnungsteuersatzung der Stadt Lüdinghausen vom in der Fassung der 1. Änderung vom

Gemeinde Heidekamp - Bebauungsplan Nr. 5 An der Auwiese

>> Hochwiese 1. Erweiterung 4. Änderung <<

Satzung über die Erhebung von. Kostenersatz und Gebühren für die Leistungen der Feuerwehr der Stadt Dormagen (Feuerwehrsatzung) vom

Verwaltungsgebührensatzung

Amtsblatt der Stadt Werne

Satzung. 1 Örtlicher Geltungsbereich

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

Amtsblatt. der STADT BECKUM. Beckum, den 22. Mai 2015 Jahrgang 2015/Nummer 16. Inhaltsverzeichnis. Bezeichnung. Laufende Nummer

Vorlage Nr. 48(neu)/2009

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lohmar

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Leistungen des Rettungsdienstes im Kreis Steinfurt vom

Örtliche Bauvorschrift

über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung)

lassy architektur + raumplanung 1 Gestaltungs- und Bebauungsrichtlinie Windhaag bei Perg WINDHAAG BEI PERG STAND: OKTOBER 2013

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Satzung der Stadt Geilenkirchen. über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten

1 Anschlussbeitrag. (3) Der Kanalanschlussbeitrag ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück. 2 Gegenstand der Beitragspflicht

Satzung des Kreises Siegen-Wittgenstein über die Delegation der Sozialhilfeaufgaben im Kreis Siegen Wittgenstein vom

LBO Neuerungen im Abstandsflächenrecht. Erfahrungen aus der Praxis. Dipl.-Ing.(FH) Stefan Reinhart Vermessungsbüro Hils

Satzung der Musikschule Dormagen vom

Örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung des Ortsteils Türkendorf. Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung Spremberg, Ortsteil Türkendorf

Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Selm Entwässerungsbeitragssatzung - vom (Amtsblatt vom )

GEMEINDE TANNHEIM. SATZUNG über die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Mooshauser Weg. - zum Satzungsbeschluss

Satzung. für das Jugendamt des Kreises Soest. vom 3. November 2014

Satzung der Stadt Harsewinkel über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen vom

Satzung der Stadt Köln über die Festlegung des Geldbetrages je Stellplatz (Ablösesatzung) vom 9. November 2001

VII B/1/2. Anhang: Erläuterungen und Skizzen zu den Begriffsbestimmungen (Art ) Stand: 1. Juli 2011

Satzung. für die Märkte der Stadt Radevormwald

SATZUNG ÜBER DIE HERANZIEHUNG ZU GEBÜHREN FÜR DIE ABFALLENTSORGUNG VOM M 05 III

Amtsblatt der Stadt Dorsten

Gemeindeverwaltungsverband Reichenbach an der Fils Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit

Transkript:

Änderungshistorie: Datum der Satzung bzw. Änderung Änderungen Tag des Inkrafttretens 07.07.2005 13.09.2005 Satzung über örtliche Bauvorschriften der Stadt Porta Westfalica für den bebauten Bereich im Außenbereich im Stadtteil Eisbergen Präambel Aufgrund des 86 (1) Nr.1 der BauO NW vom 07.03.1995 in der zur Zeit gültigen Fassung in Verbindung mit 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW, S. 666) hat der Rat in seiner Sitzung am 27.06.2005 für das Gebiet "Rote Wand" die Satzung über örtliche Bauvorschriften für den Stadtteil Eisbergen beschlossen. 1 Der Satzungsbereich ist in den beigefügten Plänen im M 1:2000 und M 1:5000 mit einer schwarzen Linie umrandet; diese Ausschnitte sind Bestandteile der Satzung. 2 Auf allen neu zu bebauenden Grundstücken ist eine maximale Traufhöhe (Maß zwischen Bezugshöhe und Schnittpunkt Außenfläche der Dachhaut mit der Außenwand) von 4,80m zulässig. Die Firsthöhe ist bis maximal 11m zulässig. Bezugshöhe ist die Oberkante Straßenmitte, an die das jeweilige Grundstück angrenzt. 3 Es sind nur geneigte Dächer mit einer Neigung von 30-48 zulässig. Begrünte Dächer dürfen auch mit Neigungen unter 30 ausgeführt werden. Pultdächer sind nur zusammengesetzt mit der Traufseite zum Nachbargrundstück zulässig. Dacheindeckungen mit Tonpfannen oder Betondachsteinen sind in den Farben rot, braun, anthrazit oder schwarz zulässig. Die Oberfläche darf engobiert (nicht glasiert) sein. Dachaufbauten (z. B. Gauben, Erker und Friesengiebel) sind mit einer Dachneigung bis zu 60 zulässig. Die max. Länge der Dachaufbauten darf ½ der Gebäudelänge nicht überschreiten (maßgebend ist die größte Länge bei schräger Außenwand des Dachaufbaus). Von den Außenwänden der Giebel ist ein Abstand von mind. 2,00 m einzuhalten. Unzulässig sind: Flachdächer 1

Einhüftige Pultdächer Dacheindeckungen mit anderen Materialien 4 Als Materialien für die Außenwandflächen von Gebäuden sind zulässig: - Verblendmauerwerk im Farbton rot, weiß und sandsteinfarben ; - Putz mit Anstrich in weißer oder pastellfarbener Farbgebung - Holz in Brettstruktur mit naturbelassenem Schutzanstrich oder mit Schutzanstrich in weißer oder pastellfarbener Farbgebung; - Glas als Außenwandabschluss für ganzverglaste Gebäudeteile oder für transparente Wärmedämm-Elemente. Verspiegelte Gläser sind nicht zulässig. Unzulässig sind: - Klinker mit glasierter Oberfläche, bossierte Ziegelsteine; - Fassadenverkleidungen aus Bitumen und Kunststoffen; - Fassaden, die Mauerwerk oder andere natürlich gebrannte Baumaterialien nachahmen (Imitate aus Bitumen und Kunststoffen); Dies gilt nicht für untergeordnete Bauteile, Garagen und Nebenanlagen. 5 Die Zufahrten und Stellplätze sind wasser- und luftdurchlässig zu befestigen. Bei Pflasterungen muss der luft- und wasserdurchlässige Anteil mindestens 8 % betragen. Es ist sicherzustellen, dass dauerhaft eine Regenspende von 178 l/s je ha (5- jähriger Bemessungsregen) auf der Pflasterfläche oder durch eine Versickerungsanlage auf dem Grundstück versickert werden kann. Die Versickerungsfähigkeit des Untergrundes ist hydrogeologisch vom Grundstückseigentümer nachzuweisen. Eine Ausfertigung des Gutachtens mit der hydraulischen Bemessung der Versickerungsunterlagen ist der unteren Wasserbehörde beim Kreis Minden-Lübbecke vorzulegen. Hinweis: Auch bei wasserdurchlässig konzipierten Pflasterbefestigungen ist davon auszugehen, dass starke Regenspenden wie die Bemessungsregenspende von 178 l/s je ha (5-jähriger Bemessungsregen) nicht dauerhaft durch die Pflasterfläche versickert werden können. Daher sollte im Hinblick auf derartige Regenereignisse ein oberflächiger Abfluss von der Pflasterfläche und eine Zuführung des Wassers in Entwässerungseinrichtungen (z.b. seitliche Versickerungsanlagen wie Muldenversickerung, Mulden-/Rigolenversickerung oder Rohrrigolenversickerung mit vorgeschalteter, bzw. integrierter Vorrichtung zur Rückhaltung absetzbarer Stoffe) vorgesehen werden. Für die Bemessung dieser Anlagen sollte von einem anrechenbaren Abflussbeiwert von 0,5 ausgegangen werden. Die Bemessung der Entwässerungseinrichtungen erfolgt somit lediglich für eine auf den halben Wert reduzierte Bemessungsregenspende. 6 2

Zur Vermeidung von Störungen des Straßen- und Ortsbildes und um einwandfreie Höhenübergänge der Grundstücke untereinander zu erhalten, ist die Veränderung der natürlichen Erdgleiche durch Aufschüttung und Abgrabung auf allen Grundstücken nur dann zulässig, soweit sie für die bauliche und sonstige Nutzung erforderlich ist und hierbei entstehende Geländeniveauunterschiede zwischen den einzelnen Grundstücken durch Böschungen bis zu 30 Neigung ausgeglichen werden können. 7 Diese Satzung tritt am Tage der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Hinweis: Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV NW S.666) kann gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Porta Westfalica vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. 3