Workshop Lärmaktionsplanung Erfahrungsaustausch zum Start der 2. Stufe am 8.11.2012 in Lübeck Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit. Was ist sinnvoll und machbar? Dipl. Soz. Margit Bonacker Gesellschaft für Stadt- und Regionalanalysen und Projektentwicklung mbh Hamburg Ziele der Was Sie in den nächsten 20 Minuten erwartet Ausgangspunkt EG-Umgebungslärmrichtlinie Mögliche Angebote zur Mitwirkung Häufig gestellte Fragen Fazit
Ziele der Ausgangspunkt EG-Umgebungslärmrichtlinie Information der Öffentlichkeit (Art. 9 Information ULR) Strategische Lärmkarten und Aktionspläne sollen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und an sie verteilt werden. Die Information muss deutlich, verständlich und zugänglich sein. Ziele der Ausgangspunkt EG- Umgebungslärmrichtlinie Mitwirkung der Öffentlichkeit (Art. 8 Aktionspläne, Abs. 7) Die Öffentlichkeit soll zu Vorschlägen für Aktionspläne gehört werden und die Möglichkeit erhalten, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Aktionspläne mitzuwirken. Die Ergebnisse der Mitwirkung müssen berücksichtigt werden. Es sind angemessene Fristen mit einer ausreichenden Zeitspanne für jede Phase der Mitwirkung der Öffentlichkeit vorzusehen.
Wie sieht das konkret in der Praxis aus? Verbindliche Vorgaben zu Umfang und Art der sind nicht vorhanden. Den Kommunen oder zuständigen Behörden bleibt es überlassen, wie sie konkret vorgehen. In der Praxis sind unterschiedlichste Herangehensweisen bei der Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit für die 1. Stufe angewandt worden: Die Bandbreite reicht von einer Veröffentlichung im Amtsanzeiger und einer Befassung im Gemeinderat (bei kleineren Gemeinden) bis hin zu aufwendigen und umfangreichen Beteiligungsverfahren (bei größeren Gemeinden oder Ballungsräumen). Wer ist das eigentlich, die Öffentlichkeit? Interessierte Bürgerinnen und Bürger Lärmbetroffene aber z.b. auch: Anwohnerinitiativen Umwelt- / Naturschutzverbände, z.b. BUND, NaBu Gewerbeverband / Handelskammer Grundeigentümerverband Mieterverein Wohnungsgesellschaften weitere je nach örtlicher Situation
Warum ist wichtig? Vorgabe von EU-Richtlinie und BImSchG Darüberhinaus: Immer mehr Menschen wollen mitreden Sensibilisierung für das Thema Lärm Anstoß für Verhaltensänderungen Akzeptanzförderung / Konfliktvermeidung bei Planungen Aufzeigen von Problemen vor Ort Hinweise für die Aktionsplanung an die Fachgutachter! Ziele der Information der Öffentlichkeit (Art. 9 Information ULR) Was: Strategische Lärmkarten (obligatorisch) Aktionspläne (obligatorisch) Terminankündigungen Protokolle von Sitzungen, Veranstaltungen etc. Gesetzliche Hintergründe Schalbezogene Informationen (Dezibel, Wie laut ist was ) Stellschrauben der Lärmaktionsplanung
Ziele der Information der Öffentlichkeit (Art. 9 Information ULR) Wie: Im Internet (www.stadt.de/laermminderung.de) In der Zeitung / über sonstige Medien Als Flyer / Broschüre Auf Stadt(teil)festen Auf Infoveranstaltungen / Bürgerversammlungen In öffentlichen Ausschüssen / Sitzungen Information über Hintergründe, Maßnahmen und Vorgehen bei der Lärmaktionsplanung Beispielflyer
Ziele der Mitwirkung der Öffentlichkeit (Art. 8 Aktionspläne, Abs. 7) Die Öffentlichkeit soll zu Vorschlägen für Aktionspläne gehört werden die Möglichkeit erhalten, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Aktionspläne mitzuwirken. Die Ergebnisse der Mitwirkung müssen berücksichtigt werden. Ziele der Mitwirkung der Öffentlichkeit (Art. 8 Aktionspläne, Abs. 7) Welche Möglichkeiten der Mitwirkung gibt es?? Welche Verfahren sind besonders geeignet? Drei Beispiele: 1. Lärmforum / öffentliche Veranstaltung 2. Lärmspaziergänge / Themenrundgänge 3. Mitwirkung im Internet / per Fragebogen
Beispiel 1: Lärmforum / öffentliche Veranstaltung Möglicher Ablauf: Einführung, Anlass, Hintergründe Fachvorträge ( Was ist ein Dezibel?, Stellschrauben der Lärmaktionsplanung etc.) Nachfragen, Anregungen aus dem Publikum Ausblick, wie geht es weiter? Dauer ca. 2,5 bis 3 Stunden, möglichst abends, Einladungen über unterschiedliche Kanäle Erfahrene Moderation empfehlenswert Sinnvoll bei größeren Veranstaltungen: Diskussion in thematischen Arbeitsgruppen (Straßenlärm, Bahnlärm, Flu glärm.) Vorstellung der Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen
Häufig gestellte Fragen bei öffentlichen Veranstaltungen Wieso wird bei der Kartierung gerechnet und nicht gemessen? Wieso ist die Gemeinde nicht für die Autobahn zuständig? Warum gibt es nicht eine Sofortlösung für mein / unser Problem? Wieso gibt es keine festgesetzten Grenzwerte? Was passiert mit den Vorschlägen aus der? Wie viel Geld steht für die Umsetzung zur Verfügung? Warum dauert die Umsetzung des Lärmaktionsplans so lange? Beispiel 2: Bewährt und ohne großen Aufwand auch in kleineren Kommunen durchführbar: Lärmspaziergänge entlang einer vorher festgelegten Route
Lärmspaziergang in Osnabrück entlang von ruhigen und lauten Bereichen der Innenstadt, Dauer rd. 1,5 Stunden, Ergebnisse wurden dokumentiert Beispiel 3: Information und Mitwirkung im Internet Informationsangebote: Einstellung von Lärmkarten Informationen rund um die Lärmaktionsplanung Terminankündigungen, Einladungen Protokolle von Veranstaltungen Mitwirkungsangebote: Interaktiver Fragebogen aktive Lärmkarte Blog Wichtig: leicht auffindbare Internetadresse! (www.kommune-laermminderung.de)
Fragebogen als Mitwirkungsinstrument (Beispiele Verden, 25.000 Einwohner) Internetbeteiligung in Braunschweig Juni 2012 Quelle:
Anregungen aus der Öffentlichkeit über das Internet (Braunschweig) 70% 60% 62% 50% 40% 30% 20% 10% 10% 8% 8% 6% 6% 0% Straßenlärm Fluglärm Schienenlärm Sonstiger Lärm Gewerbelärm Ruhiger Ort Was geschieht mit den Anregungen aus der Mitwirkung der Öffentlichkeit? Vorschläge werden fachlich auf Umsetzung geprüft ggf. Aufnahme der Vorschläge in den Lärmaktionsplan
Wichtig: Ergebnissicherung und Nachvollziehbarkeit! Protokolle auf www.braunschweig.de/laermminderung abrufbar Fazit: Erfolgsfaktoren der Informationen gut verständlich aufbereiten Breite Öffentlichkeitsarbeit / möglichst gezielte Ansprache Medien frühzeitig und kontinuierlich einbinden Auf die lokale Situation angepasste Mitwirkungsformen anwenden Sich auf häufig gefragte Fragen einstellen (FAQs) Ergebnisse der Mitwirkung sichern
Danke für s Zuhören! Kontakt: Dipl. Soz. Margit Bonacker Dipl. Umweltwiss. Bettina Bachmeier GmbH Altonaer Poststraße 13, 22767 Hamburg Tel. 04035 75 27 0 E-Mail: bonacker@.de