Programm FED 1 / 2017

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Transkript:

Programm FED 1 / 2017 für Freizeit, Bildung und Begegnung Lebenshilfe Augsburg e.v. Offene Hilfen Elmer-Fryar-Ring 90 86391 Stadtbergen Tel.: 0821 / 34 68 7-30 Fax: 0821 / 34 68 7-32 Sprechzeiten Frau Pippig unter der Rufnummer: 0176 / 7682 8503 Mittwoch 17.00 18.00 Uhr und Freitag 9.00 10.00 Uhr E-Mail: offene-hilfen@lebenshilfe-augsburg.de www.lebenshilfe-augsburg.de

Liebe Kinder und Jugendliche! Liebe Eltern! 14.12.2016 Heute dürfen wir Euch/Ihnen wieder unser aktuelles Programm zukommen lassen. Für Ihre bessere Planung ist ein Kalenderblatt für den betreffenden Zeitraum beigelegt. Unsere Angebote stehen allen Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung offen. Wir wünschen viel Spaß beim Aussuchen und freuen uns auf die Teilnahme und das gemeinsame Erleben, Lernen und Ausprobieren. Sollten unsere Freizeit- und Betreuungsangebote an den Wochenenden und den Schulferien (siehe Programm) nicht ausreichen, können wir gerne Einzelbetreuungen und Fahrdienste zu von Ihnen gewünschten Zeiten anbieten. Bei Bedarf oder Fragen können Sie sich gerne an uns wenden. Damit alles reibungslos funktioniert, bitten wir Sie ein paar wichtige Punkte zu beachten: Bitte halten Sie unbedingt den Anmeldeschluss (Eingang bei uns) ein. Dies ist für die Planung von Personal und Finanzen dringend erforderlich. Anmeldungen nach dem Anmeldeschluss können nur noch berücksichtigt werden, wenn es freie Plätze gibt und ein Nachrücken organisatorisch möglich ist. Bei allen Anmeldungen gibt es eine schriftliche Zu- oder Absage. Nur mit einer schriftliche Zusage ist auch eine Teilnahme möglich. Sollte diese Zu- oder Absage nicht spätestens eine Woche nach dem Anmeldeschluss bei Ihnen sein, bitten wir um Rückmeldung!!!!! Anmeldungen sind nur mit Unterschrift eines Erziehungsberechtigten gültig. Sie können die Anmeldungen über das Mitteilungsheft; per Fax; Mail oder mit der Post an uns richten! Wir haben alle Aktivitäten so gut und knapp wie möglich kalkuliert, möchten aber an dieser Stelle daran erinnern, dass unsere entscheidende und wichtigste Leistung die Rund-um-die-Uhr- Betreuung in allen Lebenslagen ist. Ab sofort sind unsere aktuellen Programme auch auf unserer Homepage www.lebenshilfe-augsburg.de unter Veranstaltungen/Termine OBA/FED Programm. Erreichbarkeit Offene Hilfen: Unser Büro ist Montag + Freitag von 09.00 bis 13.00 Uhr besetzt. In der Regel sind an diesen Tagen alle hauptamtlichen Mitarbeiter/-innen und Verwaltungskräfte anwesend. Telefonnummer 0821 / 34 68 7 30 E-Mail / Fax / Postanschrift entnehmen Sie bitte dem Deckblatt. Außerhalb dieser Bürozeiten können Sie Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr unter der Rufnummer der Geschäftsstelle 0821 / 34 68 7-0 eine Nachricht hinterlassen und wir melden uns dann schnellstmöglich. FÜR IHRE PINWAND!!!! Sprechzeiten Frau Pippig: Mittwoch 17.00 18.00 Uhr Freitag 9.00 10.00 Uhr unter der Rufnummer 0176 / 7682 8503

Erreichbarkeit während einer Maßnahme: Das Diensthandy unter der Rufnummer: 0176 / 7682 8503 ist immer eine Stunde vor der Maßnahme, während der Maßnahme und bis eine Stunde nach Ende der Maßnahme eingeschaltet. Gerne können Sie mit uns Termine für Gespräche und Beratungen in den Abendstunden vereinbaren. Auf Wunsch machen wir auch Hausbesuche. Unsere Treffpunkte: Bitte beachten Sie, dass planmäßig nur die Treffpunkte angefahren werden, die bei den betreffenden Ausschreibungen angegeben sind. Um die Teilnehmer immer am richtigen Ort abholen und zurückbringen zu können ist es ganz wichtig, bei Ein- und Ausstieg genaue Angaben zu machen. Sollten Sie einen anderen Ein- oder Ausstieg wünschen (siehe unten), bitten wir Sie sich zu unseren Bürozeiten mit uns in Verbindung zu setzen. Da Ein-/Ausstiege in der Ausschreibung nur verkürzt genannt werden, haben wir hier die genauen Bezeichnungen der Treffpunkte mit Adresse: - Brunnenschule Königsbrunn (an den Garagen beim Busparkplatz) Karwendelstraße 4, 86343 Königsbrunn - Plärrergelände, Kleiner Exerzierplatz, 86153 Augsburg / gegenüber Möbel Maxx - Freizeithaus der Lebenshilfe Augsburg Elmer-Fryar-Ring 94-96, 86391 Stadtbergen Dieses Projekt wird gefördert aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Integration.

Hier wieder das berühmte Kleingedruckte - aber trotzdem WICHTIG für ALLE: 1. Anmeldung - immer schriftlich! Bitte unbedingt Titel, Datum und Nummer der Aktivitäten angeben. Anmeldung per Post, Fax oder E-Mail (siehe Deckblatt). 2. Bitte immer den Schwerbehindertenausweis mitbringen. In Ausnahmefällen evtl. nur eine Kopie! 3. Leider können wir keine Personen betreuen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, bzw. die im Rollstuhl sitzend befördert werden müssen. Wir haben keine geeigneten Busse und Räumlichkeiten. 4. Medikamente und spezieller Betreuungsbedarf Informationen sind hier im Interesse aller Beteiligten von größter Bedeutung, da es im Extremfall um lebensbedrohliche Situationen gehen kann. Bitte informieren Sie uns immer auf der Anmeldung und benutzen Sie bei Bedarf auch die Rückseite des Formulars. Diese Angaben sind bei jeder Anmeldung verpflichtend, sonst kann keine Haftung übernommen werden. Bitte bedenken Sie, dass wir wechselndes Personal haben und diese Leute Informationen brauchen, die für Sie als Eltern und Betreuer Routine und Selbstverständlichkeit sind. 5. TASCHENGELD nicht zwingend notwendig aber pädagogisch sinnvoll! Immer wieder taucht die Frage auf, ob Sie Ihrem Kind Taschengeld mitgeben sollen und in welcher Höhe. Aus pädagogischer Sicht ist es sinnvoll den Umgang mit Geld zu üben. Wenn Sie Taschengeld mitgeben wollen, dann bitte nur so viel wie ihr Kind auch ausgeben darf. 7. KLEIDUNG - BITTE MARKIEREN! Um gewährleisten zu können, dass liegengebliebene oder vertauschte Kleidung immer wieder an den rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben werden kann ist es notwendig, dass die Sachen in irgendeiner Form markiert werden (z.b. Initialen mit Kugelschreiber oder Wäschestift am Etikett). Unser Angebot! Unser Anspruch! Wir möchten auch Leuten Freizeiten und Ausflüge ermöglichen, die finanzielle Probleme haben und sich unsere Aktivitäten nicht leisten können. Mit Hilfe einer Stiftung und einiger Spender können wir jedes Jahr einige Freiplätze anbieten. Bitte haben Sie keine Scheu uns anzusprechen wenn Sie diese finanzielle Unterstützung annehmen möchten. Alles wird absolut vertraulich behandelt.

Praxishilfe zur Umstellung der Leistungen der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2017 (Stand: 27. Oktober 2016) Durch das Ende 2015 verabschiedete Zweite Pflegestärkungsgesetz PSG II (Bundesgesetzblatt 2015, Teil I Nr. 54, S. 2424 ff.) stehen zum 1.1.2017 grundlegende Veränderungen an: Auf der Basis eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs sowie eines dazugehörigen neuen Begutachtungsverfahrens wird das gesamte System von den bisherigen Pflegestufen auf fünf Pflegegrade umgestellt. Das neue Begutachtungsinstrument orientiert sich nicht mehr an Zeitwerten, sondern am Grad der Selbstständigkeit in bestimmten Bereichen. Dann wird nicht mehr unterschieden zwischen körperlich pflegebedürftigen Menschen und Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, etwa Menschen mit Demenz oder mit geistiger Behinderung. Dadurch gibt es ab 2017 einige Änderungen in den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung (Elftes Buch Sozialgesetzbuch SGB XI). Diese Praxishilfe soll anhand konkreter Fragen einen kurzen Überblick über einige, bei der Umstellung im Bereich der häuslichen Pflege besonders zu beachtende Aspekte geben. 1. Wie werden die bisherigen Pflegestufen in Pflegegrade umgewandelt? Personen, die bereits vor dem 1.1.2017 Leistungen der Pflegeversicherung erhalten haben (bzw. bei denen zumindest alle Anspruchsvoraussetzungen dafür vorlagen), werden von der bisherigen Einstufung ohne Begutachtung und ohne Antragstellung nach folgender Regelung zum 1.1. 2017 automatisch in die neuen Pflegegrade übergeleitet: Bei Personen ohne eingeschränkte Alltagskompetenz: - Von Pflegestufe I in den Pflegegrad 2 - Von Pflegestufe II in den Pflegegrad 3 - Von Pflegestufe III in den Pflegegrad 4 - Härtefälle in den Pflegegrad 5 Bei Personen mit festgestellter eingeschränkter Alltagskompetenz: - Ohne zusätzliche Pflegestufe in den Pflegegrad 2 - Bei zusätzlicher Pflegestufe I in den Pflegegrad 3 - Bei zusätzlicher Pflegestufe II in den Pflegegrad 4 - Bei zusätzlicher Pflegestufe III oder Härtefall in den Pflegegrad 5 2. Wann und wie wird mir die Umwandlung mitgeteilt? Zuständiger Ansprechpartner für die Information über die Umwandlung ist die jeweilige Pflegekasse. Voraussichtlich werden die meisten Pflegekassen ihren Versicherten im Dezember 2016 die Überleitungsbescheide schicken. Diese sollten genau geprüft und aufbewahrt werden, weil sie wichtig sind für den sogenannten Besitzstandsschutz hinsichtlich der bisher gewährten Leistungen. 3. Muss ich mit Leistungseinschränkungen rechnen? Nein, denn alle Personen, die bereits vor dem 1.1.2017 einen Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse haben, erhalten einen unbefristeten Besitzstandsschutz auf die ihnen zustehenden Leistungen. Dies gilt für: die regelmäßig wiederkehrenden Leistungen, soweit dafür am 31.12. 2016 ein Anspruch besteht, also die Leistung nach 36 SGB XI (häusliche Pflegesachleistung), 37 SGB XI (Pflegegeld), 38 SGB XI (Kombination aus Pflegesachleistung und Pflegegeld), 38a SGB XI (Wohngruppenzuschlag),

40 Abs. 2 SGB XI (zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel), 41 SGB XI (Tages- und Nachtpflege), 44a SGB XI (Leistungen bei Pflegezeit), 45b SGB XI (zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen), 123 und 124 SGB XI (Leistungen für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz). die Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen für Rentenversicherungsbeiträge zugunsten von Pflegepersonen am Stichtag 31.12.2016 für die Dauer der jeweiligen Pflegetätigkeit. Unfallversicherungsschutz einer Pflegeperson, soweit er am 31.12.2016 besteht, für die Dauer der betreffenden Pflegetätigkeit. 4. Ist der Besitzstandsschutz befristet? Nein, der Besitzstandsschutz gilt zeitlich unbegrenzt, kann also gerade für jüngere Menschen ein Leben lang von Bedeutung sein. Daher sollten die Überleitungsbescheide gut aufgehoben werden, um auch zu einem späteren Zeitpunkt und nach eventuellen Wechseln der Pflegekasse noch nachweisen zu können, welche Ansprüche am 31.12.2016 bestanden und in welchen Pflegegrad übergeleitet wurde. Der Besitzstandsschutz entfällt nur dann, wenn zu einem späteren Zeitpunkt keine Pflegebedürftigkeit mehr vorliegt. 5. Kann ich durch zukünftige Begutachtungen im Pflegegrad herunter gestuft werden? Nein. Die Zuordnung zu dem Pflegegrad, in den die pflegebedürftige Person zum 1.1.2017 übergeleitet wird, bleibt auch bei Neubegutachtungen erhalten. Der Pflegegrad kann aufgrund von Neubegutachtungen nur erhöht werden. Eine Veränderung des Pflegegrades nach unten ist nur dann möglich, wenn die Pflegebedürftigkeit gänzlich entfällt. Dieser Schutz gilt bei einem Wechsel der Pflegekasse auch gegenüber der neuen Kasse. Daher sollten die Überleitungsbescheide, die voraussichtlich im Dezember 2016 an die Leistungsberechtigten verschickt werden, gründlich geprüft und gut aufgehoben werden. 6. Können die Leistungsbescheide befristet werden? Ja, das können sie trotz des umfangreichen Besitzstandsschutzes auch weiterhin wie bisher. Der Besitzstandsschutz wirkt darüber hinaus. Wichtig ist daher, dass alle zukünftigen Leistungsbescheide nach erneuten Begutachtungen den Besitzstandsschutz hinsichtlich des Pflegegrades und der Unzulässigkeit der Herabstufung sowie hinsichtlich der geschützten Leistungsansprüche und -höhe korrekt beachten. Dafür wird zu späteren Zeitpunkten immer wieder ein Abgleich mit dem Überleitungsbescheid wichtig sein. Sollten Ihrer Kasse dabei Fehler unterlaufen, können Sie unter Verweis auf den Überleitungsbescheid dagegen vorgehen. 7. Was passiert mit Ansprüchen auf den erhöhten Betrag nach 45b SGB XI? Diesen wird es nach neuem Recht so nicht mehr geben. Ab 2017 haben alle Pflegebedürftigen einheitlich einen Anspruch auf einen sog. Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich. Dieser entspricht den bisherigen zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen und kann im Wesentlichen weiter eingesetzt und angespart werden wie bisher der Betrag nach 45b SGB XI. Bei der Berechnung des individuellen Besitzstandsschutzes ist der bisherige Anspruch auf den erhöhten Betrag insofern zu berücksichtigen, als gewährleistet sein muss, dass der individuelle Höchstleistungsanspruch der häuslichen Pflegesachleistung ( 36 SGB XI), des Pflegegeldes ( 37 SGB XI) und der Tages- und Nachtpflege ( 41 SGB XI) nach der Umstellung auf das neue Recht jeweils um mindestens 83 Euro monatlich höher sein muss, als die entsprechenden individuellen Höchstleistungsansprüche vor Umstellung am 31.12.16 unter Berücksichtigung der Übergangsbeträge nach 123 SGB XI waren. Sollte dies nicht der Fall sein, erhält die berechtigte Person einen Zuschlag in Höhe der Differenz. (Der Betrag von 83 Euro ergibt sich aus der Differenz des derzeitigen erhöhten Betrages von 208 Euro zum neuen Entlastungsbetrag von 125 Euro.)

8. Welche Möglichkeiten bestehen, wenn ich bisher neben dem Pflegegeld monatlich zusätzliche Betreuungsleistungen durch einen Familienentlastenden Dienst in Höhe von 208 Euro in Anspruch genommen habe und dies auch weiterhin tun möchte? Personen, die am 31.12.2016 Anspruch auf den erhöhten Betrag von 208 Euro monatlich nach 45b SGB XI haben, werden aufgrund der bei ihnen festgestellten erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz von der derzeitigen Pflegestufe mittels des sog. doppelten Stufensprungs in die Pflegegrade folgendermaßen übergeleitet: Ohne zusätzliche Pflegestufe in den Pflegegrad 2 Bei zusätzlicher Pflegestufe I in den Pflegegrad 3 Bei zusätzlicher Pflegestufe II in den Pflegegrad 4 Bei zusätzlicher Pflegestufe III oder Härtefall in den Pflegegrad 5 Sofern sie bislang zugleich das Pflegegeld nach 37 SGB XI einschließlich des übergangsweise erhöhten Betrages nach 123 SGB XI bezogen haben, wird sich ihr monatlicher Pflegegeld- Anspruch in folgender Weise erhöhen: Pflegestufe Alt Pflegestufe NEU Pflegegeld bis 31.12.2016 Pflegegeld ab 01.01.2017 Erhöhung Pflegegeld 0 2 123 316 193 I 3 316 545 229 II 4 545 728 183 III 5 728 901 173 Härtefall 5 728 901 173 Dies ist jeweils eine deutliche Erhöhung, die die Absenkung der Leistung nach 45b SGB XI im Falle des erhöhten Betrages von 208 Euro auf 125 Euro, also um 83 Euro, deutlich übersteigt und damit in jedem Falle überkompensiert. Das erhöhte Pflegegeld oder ein Teil davon kann daher für Betreuungsleistungen z. B. durch Familienentlastende Dienste eingesetzt werden, wenn weiterhin eine Betreuung gewünscht ist. 9. Ich nehme das Pflegegeld in Anspruch. Wie hoch wird dies zukünftig sein? Die folgende Tabelle listet die zum jeweiligen neuen Pflegegrad dazu gehörigen monatlichen Beträge des Pflegegeldes auf. Zum Vergleich sind die alten Pflegestufen mit den bis zum 31.12.2016 geltenden Beträgen aufgeführt. In Klammern sind die um den Betrag nach 123 SGB XI bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz erhöhten Beträge aufgeführt. Die neuen Pflegegrade werden zu den alten Pflegestufen in Beziehung gesetzt, wie es bei Überleitungsfällen dem einfachen Stufensprung entspricht. Bei zusätzlich festgestellter erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz erfolgt bei Überleitung ein doppelter Stufensprung. Dann gilt also der Betrag des um zwei Nummern höheren neuen Pflegegrades (siehe auch die Auflistung unter Nr. 1). Pflegestufe alt Pflegegrad NEU Pflegegeld, 37 SGB XI bis 31.12.2016 Pflegegeld, 37 SGB XI ab 01.01.2017 0 1 0 (123 ) 0 I 2 244 (316 ) 316 II 3 458 (545 ) 545 III 4 728 728 Härtefall 5 728 901

10. Ich nehme die häusliche Pflegesachleistung durch einen Pflegedienst ( 36 SGB XI) in Anspruch. Wie hoch wird diese zukünftig sein? Die folgende Tabelle stellt die zum jeweiligen neuen Pflegegrad dazu gehörigen monatlichen Beträge der häuslichen Pflegesachleistung dar. Zum Vergleich sind die alten Pflegestufen mit den bis zum 31.12.2016 geltenden Beträgen aufgeführt. Auch hier werden die neuen Pflegegrade zu den alten Pflegestufen in Beziehung gesetzt, wie es bei Überleitungsfällen dem einfachen Stufensprung entspricht. In Klammern sind die um den Betrag nach 123 SGB XI bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz erhöhten Beträge aufgeführt. Bei zusätzlich festgestellter erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz erfolgt bei Überleitung ein doppelter Stufensprung. Dann gilt also der Betrag des um zwei Nummern höheren neuen Pflegegrades (siehe auch die Auflistung unter Nr. 1). Die Darstellung ist nicht abschließend. Sie soll einen Überblick über die wichtigsten Fragestellungen bieten. In konkreten Fällen können darüber hinausgehende Fragen auftauchen. Hinweise und Anregungen zu ergänzenden Inhalten nehmen wir gern auf. Das Gemeinsame Rundschreiben des GKV Spitzenverbandes zu den leistungsrechtlichen Vorschriften ist aktualisiert worden und gültig ab 1.1.2017 (https://www.gkv-spitzenverband.de /media/dokumente/pflegeversicherung/richtlinien vereinbarungen formulare/empfehlungen_zum_l eistungsrecht/2016_04_20_gemeinsames_rundschreiben_pflege_inkrafttreten_01012017.pdf). Im Übrigen sind alle Pflegekassen zu einer ausführlichen Beratung ihrer Versicherten verpflichtet. Wenden Sie sich daher in jedem Fall an Ihre Pflegekasse, wenn Sie weitere Informationen darüber benötigen, welche Leistungen Ihnen konkret zustehen und wie Sie diese in Anspruch nehmen können. Für eine Beratung können Sie sich auch an einen Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe wenden. Eine Übersicht der Pflegestützpunkte finden Sie unter http://www.einfach-teilhaben.de/de/stds/ Gesundh_Pflege/Pflege_Vers/Stuetzpunkte/stuetzpunkte_node.html. Informationen sind auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit abrufbar: www.bmg.bund.de. Bitte beachten Sie, dass die vorliegenden allgemeinen Informationen eine individuelle Beratung durch die Pflegekasse, eine Beratungsstelle oder ggf. einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin nicht ersetzen können. Diese Information wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts kann daher keine Gewähr übernommen werden; eine Haftung wird ausgeschlossen. Pflegestufe alt Pflegestufe NEU Pflegesachleistung bis 31.12.2016 Pflegesachleistung ab 01.01.2017 0 1 0 (231 ) 0 I 2 468 (689 ) 689 II 3 1144 (1298 ) 1298 III 4 1612 1612 Härtefall 5 1995 1995 Quelle: Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v. Raiffeisenstraße 18, 35043 Marburg Tel. 06421 491-0, Fax 06421 491-167 Leipziger Platz 15, 10117 Berlin Tel. 030 206411-0, Fax 030 206411-204 bundesvereinigung@lebenshilfe.de

Wochenenden auf dem Reiterhof 1. Klasse BS Kurs-Nr.: Datum: Anmeldeschluss: 1417 27. 29.01.2017 Montag, 09.01.2017 für Mädchen Kurs-Nr.: Datum: Anmeldeschluss: 1517 17. 19.03.2017 Freitag, 17.02.2017 für Jungs Hallo liebe Pferdefreunde, wir fahren wieder auf den Reiterhof Görisried, der vielen von euch schon bekannt ist. Bitte mitbringen: bequeme, strapazierfähige Kleidung / feste geschlossene Schuhe (Hose, Jogging-Anzug / extra für den Stall), Badezeug! Betttuch; Schlafsack (kann auch bei uns geliehen werden bei Bedarf bitte melden), FAHRRADHELM! Beginn: 16.00 Uhr gleich im Anschluss an die Tagesstätte Ende: Leistungen: Kosten: 16.00 Uhr Plärrer 16.30 Uhr Brunnenschule Unterkunft, volle Verpflegung, Material und Eintritte, Fahrten und Ausflüge, Rund um die Uhr Begleitung, päd. Betreuung, Pflege bei Bedarf 40,00 Preis I 200,00 Preis II

Übernachtungsfreizeiten Wir bieten wieder Übernachtungen von Freitag auf Samstag an. Wir würden uns über Eure Teilnahme sehr freuen. Kurs-Nr.: Datum: Anmeldeschluss: 1617 03. 04.02.2017 Montag, 09.01.2017 Programm: Schwimmbad Wonnemar, Sonthofen Kurs-Nr.: Datum: Anmeldeschluss: 1717 10. 11.03.2017 Freitag, 10.02.2017 Programm: Kino oder Bowling Kurs-Nr.: Datum: Anmeldeschluss: 1817 31.03. 01.04.2017 Freitag, 03.03.2017 Programm: Spielplatz Bergalpe Immenstadt Bitte mitbringen: Nachtwäsche, Zahnputzzeug, Handtuch / Waschlappen, ausreichend Wechselwäsche, feste Schuhe, strapazierfähige und witterungsangepasste Kleidung, Hausschuhe, Windeln bei Bedarf, Behindertenausweis, notwendige Medikamente, Decke oder Schlafsack wenn vorhanden (ansonsten bei uns gegen 5,00 Reinigungsgebühr erhältlich), Kopfkissen bei Bedarf. Beginn: 16.00 Uhr gleich im Anschluss an die Tagesstätte Ende: Leistungen: Kosten: 16.00 Uhr Plärrer 16.30 Uhr Brunnenschule Unterkunft incl. Bettwäsche, volle Verpflegung, Material und Eintritte, Fahrten und Ausflüge, Rund um die Uhr Begleitung, päd. Betreuung, Pflege bei Bedarf 20,00 Preis I 75,00 Preis II 16,00 zusätzlich Kosten für Bergfahrt/31.03.17

Wochenende in Bayern Kurs-Nr.: Datum: Anmeldeschluss: 1917 17. 19.02.2017 Montag, 09.01.2017 Für dieses Wochenende bieten wir wieder eine Freizeit in einem Gästehaus, einer Jugend- Herberge ö.ä. in Bayern an. Bitte mitbringen: Nachtwäsche, Zahnputzzeug, Handtuch / Waschlappen, ausreichend Wechselwäsche, feste Schuhe, strapazierfähige und witterungsangepasste Kleidung, Hausschuhe, Windeln bei Bedarf, Behindertenausweis, notwendige Medikamente, kleinen Rucksack Beginn: 16.00 Uhr gleich nach der Tagesstätte Ende: Leistungen: Kosten pro Woche: 16.00 Uhr Plärrer 16.30 Uhr Brunnenschule Unterkunft, volle Verpflegung, Material und Eintritte, Fahrten und Ausflüge, Rund um die Uhr Begleitung, päd. Betreuung, Pflege bei Bedarf 80,00 Preis I 250,00 Preis II

Ferienangebote Kurs-Nr.: Datum: Anmeldeschluss: 2117 18. 21.04.2017 Freitag, 04.03.2017 OSTERFERIEN Kurs-Nr.: Datum: Anmeldeschluss: 2217 12. 16.06.2017 Freitag, 28.05.2017 PFINGSTFERIEN Liebe Eltern! Liebe Schüler-/innen! Für die Oster- bzw. Pfingstferien bieten wir wieder eine Freizeit in einem Gästehaus, einer Jugendherberge ö.ä. an. Bitte mitbringen: Nachtwäsche, Zahnputzzeug, Handtuch / Waschlappen, ausreichend Wechselwäsche, feste Schuhe, strapazierfähige und witterungsangepasste Kleidung, Hausschuhe, Windeln bei Bedarf, Behindertenausweis, notwendige Medikamente, kleinen Rucksack Beginn: Ende: Leistungen: Kosten: 09.00 Uhr Brunnenschule 09.30 Uhr Plärrer 16.00 Uhr Plärrer 16.30 Uhr Brunnenschule Unterkunft, volle Verpflegung, Material und Eintritte, Fahrten und Ausflüge, Rund um die Uhr Begleitung, päd. Betreuung, Pflege bei Bedarf 80,00 Preis I 250,00 Preis II Sollten Sie jedoch in den Ferien zu anderen Zeiten eine Betreuung (tageweise, mehrtägig, mit oder ohne Übernachtung) benötigen, dann melden Sie sich bei uns. Wir versuchen dann gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zu finden!!!

Sommerferien Auch für die Sommerferien, vermutlich in der 2. Ferienwoche bieten wir wieder eine Freizeit an. Das genaue Ziel und der genaue Termin stehen noch nicht fest. Sobald unsere Planungen stehen, werden wir Sie mit einer Einzelausschreibung informieren!!!!!!!!!!!!! Sollten Sie jedoch in den Ferien zu anderen Zeiten eine Betreuung (tageweise, mehrtägig, mit oder ohne Übernachtung) benötigen, dann melden Sie sich bei uns. Wir versuchen dann gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zu finden!!! Einzelbetreuungen Zusätzlich zu unseren Gruppenangeboten besteht die Möglichkeit von Einzelbetreuungen. Wann solche Einzelbetreuungen stattfinden entscheiden sie selbst. Sollte Bedarf bestehen, können sie sich gerne jederzeit bei uns melden. Wir werden uns dann bemühen aus unserer Kartei jemand passenden zu vermitteln. Diese Betreuungen sind sowohl bei ihnen zu Hause, als auch in unseren Räumlichkeiten möglich. Je früher eine Anfrage von ihnen kommt, desto leichter ist die Planung für uns.

KALENDERÜBERSICHT / Programm 1-2017 FED JANUAR 2017 MONTAG DIENSTAG MITTWOCH DONNERSTAG FREITAG SAMSTAG SONNTAG 1 2-3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 -Reiterhof Mädels 30 31 28 -Reiterhof Mädels 29 -Reiterhof Mädels FEBRUAR 2017 MONTAG DIENSTAG MITTWOCH DONNERSTAG FREITAG SAMSTAG SONNTAG 1 2 3 -Ü-Freizeit 4 -Ü-Freizeit 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 -Bayern WE 18 -Bayern WE 19 -Bayern WE 20 21 22 23 24 25 26 27 28 MÄRZ 2017 MONTAG DIENSTAG MITTWOCH DONNERSTAG FREITAG SAMSTAG SONNTAG 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 -Ü-Freizeit 11 -Ü-Freizeit 12 13 14 15 16 17 -Reiterhof Jungs 18 -Reiterhof Jungs 19 -Reiterhof Jungs 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 -Ü-Freizeit

APRIL 2017 MONTAG DIENSTAG MITTWOCH DONNERSTAG FREITAG SAGMSTAG SONNTAG 1 -Ü-Freizeit 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 -Osterferien- freizeit 19 -Osterferien- freizeit 20 -Osterferien- freizeit 21 -Osterferien- freizeit 22 23 24 25 26 27 28 29 30 JUNI 2017 MONTAG DIENSTAG MITTWOCH DONNERSTAG FREITAG SAMSTAG SONNTAG 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 -Pfingstferien- freizeit 13 -Pfingstferien- freizeit 14 -Pfingstferien- freizeit 15 -Pfingstferien- freizeit 16 -Pfingstferien- freizeit 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30

ANMELDUNG für Titel: Kursnr. Datum: Name, Vorname: ABTRITTSERKLÄRUNG / LEISTUNGSNACHWEIS bitte nur bei Abrechnung über Kranken-/Pflegekasse ausfüllen Verhinderungspflege / zus. Betreuungsleistungen Straße, Nummer: Name/Adresse: PLZ/Ort: Geburtsdatum: Telefon: email: geb. am Abrechnung mit Kranken-/Pflegekasse /bitte Abtrittserklärung ausfüllen O Verhinderungspflege (I) O 45 b zus. Betreuungsleistungen (I) O ich habe keine Pflegestufe (0,1,2,3) bzw. keine Abrechnungsmöglichkeit mit der Pflegekasse (Preis II) (z.b. Wohnheimbewohner) Name und Adresse der Krankenkasse: Versicherungsnummer: Ich werde zu Beginn hingebracht: O Brunnenschule O Plärrer Ich werden am Schluss abgeholt: O Brunnenschule O Plärrer Spezielle Hinweise für die Betreuer (Medikamente / Diät / Besondere Pflege)/ evtl. Rückseite verwenden: Taschengeld: Betreuung im Zeitraum: durch das Personal der Offenen Hilfen (FED/ OBA) der Lebenshilfe Augsburg Leistungen der Verhinderungspflege habe ich bereits beantragt werde ich umgehend beantragen Name/Adresse der Kranken-/Pflegekasse: Versicherungsnummer: Hiermit bevollmächtige ich die Lebenshilfe e.v. Augsburg, die erbrachten Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege / zus. Betreuungsleistungen direkt mit der Kranken-/Pflegekasse abzurechnen. Unterschrift ges. Betreuungsperson Datum, Unterschrift gesetzl. Betreuungsperson

ABTRITTSERKLÄRUNG / LEISTUNGSNACHWEIS ANMELDUNG für Titel: Kursnr. Name, Vorname: Datum: bitte nur bei Abrechnung über Kranken-/Pflegekasse ausfüllen Verhinderungspflege / zus. Betreuungsleistungen Straße, Nummer: Name/Adresse: PLZ/Ort: Geburtsdatum: Telefon: email: geb. am Abrechnung mit Kranken-/Pflegekasse /bitte Abtrittserklärung ausfüllen O Verhinderungspflege (I) O 45 b zus. Betreuungsleistungen (I) O ich habe keine Pflegestufe (0,1,2,3) bzw. keine Abrechnungsmöglichkeit mit der Pflegekasse (Preis II) (z.b. Wohnheimbewohner) Name und Adresse der Krankenkasse: Versicherungsnummer: Ich werde zu Beginn hingebracht: O Brunnenschule O Plärrer Ich werden am Schluss abgeholt: O Brunnenschule O Plärrer Spezielle Hinweise für die Betreuer (Medikamente / Diät / Besondere Pflege)/ evtl. Rückseite verwenden: Taschengeld: Betreuung im Zeitraum: durch das Personal der Offenen Hilfen (FED/ OBA) der Lebenshilfe Augsburg Leistungen der Verhinderungspflege habe ich bereits beantragt werde ich umgehend beantragen Name/Adresse der Kranken-/Pflegekasse: Versicherungsnummer: Hiermit bevollmächtige ich die Lebenshilfe e.v. Augsburg, die erbrachten Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege / zus. Betreuungsleistungen direkt mit der Kranken-/Pflegekasse abzurechnen. Unterschrift ges. Betreuungsperson Datum, Unterschrift gesetzl. Betreuungsperson

ABTRITTSERKLÄRUNG / LEISTUNGSNACHWEIS ANMELDUNG für Titel: Kursnr. Name, Vorname: Datum: bitte nur bei Abrechnung über Kranken-/Pflegekasse ausfüllen Verhinderungspflege / zus. Betreuungsleistungen Straße, Nummer: Name/Adresse: PLZ/Ort: Geburtsdatum: Telefon: email: geb. am Abrechnung mit Kranken-/Pflegekasse /bitte Abtrittserklärung ausfüllen O Verhinderungspflege (I) O 45 b zus. Betreuungsleistungen (I) O ich habe keine Pflegestufe (0,1,2,3) bzw. keine Abrechnungsmöglichkeit mit der Pflegekasse (Preis II) (z.b. Wohnheimbewohner) Name und Adresse der Krankenkasse: Versicherungsnummer: Ich werde zu Beginn hingebracht: O Brunnenschule O Plärrer Ich werden am Schluss abgeholt: O Brunnenschule O Plärrer Spezielle Hinweise für die Betreuer (Medikamente / Diät / Besondere Pflege)/ evtl. Rückseite verwenden: Taschengeld: Betreuung im Zeitraum: durch das Personal der Offenen Hilfen (FED/ OBA) der Lebenshilfe Augsburg Leistungen der Verhinderungspflege habe ich bereits beantragt werde ich umgehend beantragen Name/Adresse der Kranken-/Pflegekasse: Versicherungsnummer: Hiermit bevollmächtige ich die Lebenshilfe e.v. Augsburg, die erbrachten Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege / zus. Betreuungsleistungen direkt mit der Kranken-/Pflegekasse abzurechnen. Unterschrift ges. Betreuungsperson Datum, Unterschrift gesetzl. Betreuungsperson

ABTRITTSERKLÄRUNG / LEISTUNGSNACHWEIS ANMELDUNG für Titel: Kursnr. Name, Vorname: Datum: bitte nur bei Abrechnung über Kranken-/Pflegekasse ausfüllen Verhinderungspflege / zus. Betreuungsleistungen Straße, Nummer: Name/Adresse: PLZ/Ort: Geburtsdatum: Telefon: email: geb. am Abrechnung mit Kranken-/Pflegekasse /bitte Abtrittserklärung ausfüllen O Verhinderungspflege (I) O 45 b zus. Betreuungsleistungen (I) O ich habe keine Pflegestufe (0,1,2,3) bzw. keine Abrechnungsmöglichkeit mit der Pflegekasse (Preis II) (z.b. Wohnheimbewohner) Name und Adresse der Krankenkasse: Versicherungsnummer: Ich werde zu Beginn hingebracht: O Brunnenschule O Plärrer Ich werden am Schluss abgeholt: O Brunnenschule O Plärrer Spezielle Hinweise für die Betreuer (Medikamente / Diät / Besondere Pflege)/ evtl. Rückseite verwenden: Taschengeld: Betreuung im Zeitraum: durch das Personal der Offenen Hilfen (FED/ OBA) der Lebenshilfe Augsburg Leistungen der Verhinderungspflege habe ich bereits beantragt werde ich umgehend beantragen Name/Adresse der Kranken-/Pflegekasse: Versicherungsnummer: Hiermit bevollmächtige ich die Lebenshilfe e.v. Augsburg, die erbrachten Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege / zus. Betreuungsleistungen direkt mit der Kranken-/Pflegekasse abzurechnen. Unterschrift ges. Betreuungsperson Datum, Unterschrift gesetzl. Betreuungsperson