Asylbewerber in Deutschland Ein kurzer Überblick

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An die Diakonischen Werke in der Diakonie Deutschland. Fachverbände in der Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband

Transkript:

Präsentation des Beratungsfachdienst für MigrantInnen Diakonisches Werk Potsdam e.v. Asylbewerber in Deutschland Ein kurzer Überblick Workshop Flüchtlingsarbeit des ev. Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg Freitag, 19. Juni 2015

Verteilung der Flüchtlinge in der BRD

Verteilung im Land Brandenburg

Asyl in Zahlen beim BAMF -im Berichtsjahr 2015 wurden bisher 100.755 Erstanträge gestellt (Vergleichszeitraum Vorjahr 43.519 Erstanträge)

Prüfung der Zuständigkeit Dublinverfahren Im sogenannten Dublinverfahrenwird bestimmt, welcher europäische Staat für die Prüfung des Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist Mitgliedstaaten sind alle Staaten der EU sowie auf Grund der Parallelabkommen auch Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein Bestimmung durch das zentrale, automatisierte, europäische Fingerabdruckidentifizierungssystem EURODAC

Asylverfahren in Deutschland Als asylsuchend melden bei der Polizei, der Ausländerbehörde, dem Bundesamt etc. Persönliche Anhörung beim Bundesamt notwendig Unterbringung in der Erstaufnahmeeinrichtung je nach Herkunftsland Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung für max. 3 Monate, danach Verteilung auf die Landkreise bzw. kreisfreien Städte

Asylverfahren in Deutschland das Bundesamt entscheidet über: Anerkennung als Asylberechtigter gem. Art. 16a GG Flüchtlingsstatus nach GFK und 3 Abs.1 AsylverfG den subsidiären Schutz nach 15 QRL und 4 AsylverG Humanitären/nationalen Schutz gem. 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG und erlässt ggf. eine Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung

Aufenthaltsgestattung

Flüchtlingspass

Aufenthaltserlaubnis

Duldung

Soziale Versorgung der Flüchtlinge Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für alle Asylbewerber sowie Geduldete und Flüchtlinge mit humanitärem Aufenthalt nach 23 Abs.1 oder 24, 25 Abs.4 S.1, 25 Abs.4 S.1 oder 25 Abs.5 AufenthG, sofern die Entscheidung über die Aussetzung der Abschiebung weniger als 18 Monate zurückliegt Angelehnt an SGB II Leistungen nach 15 Monaten (Änderung des AsylblGzum 01.03.2015; vorher 48 Monate) gem. 2 AsylblG Leistungskürzung gem. 1a AsylblGunter bestimmten Voraussetzungen möglich

Medizinische Versorgung wird über das AsylblG geregelt Einschränkungen in den ersten 15 Monaten, d. h.behandlung nur bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen Krankenschein ist zu beantragen führt zu umständlichen Wege- und Wartezeiten In Bremen und HH gute Beispiele, Vertrag mit AOK, Chipkarte für die Asylsuchenden Überlegungen hierzu derzeit in Brandenburg

Zugang zum Arbeitsmarkt Grundsätzlich gilt, man muss das Aufenthaltspapier und die Aufenthaltsdauer kennen, um den Zugang zum Arbeits-und Ausbildungsmarkt beurteilen zu können Während des Asylverfahrens: In den ersten 3 Monaten komplettes Arbeitsverbot Bis 15 Monate nachrangiger Arbeitsmarktzugang Bis 4 Jahre Zustimmung der ZAV notwendig Erwerbstätigkeit gestattet umfasst selbständige und unselbständige Arbeit Beschäftigung gestattet umfasst nur unselbständige Arbeit

Unterbringung von Flüchtlingen In zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) Land Brandenburg: Eisenhüttenstadt, Frankfurt, Außenstelle Ferch/Schwielowsee knapp 2.000 Plätze derzeit Nach gesetzlichen Vorgaben in Gemeinschaftsunterkünften, Wohnverbünden oder in Wohnungen untergebracht Mindestwohnfläche 6m², Toiletten, Duschen, Küchen werden oft geteilt LK PM 14% der Flüchtlinge in Wohnungen Im Vergleich Oberhavel 45 % oder Oberspreewaldlausitz 51 % Landkreise und kreisfreie Städte erhalten Pauschale vom Land für Unterbringung, soziale Leistungen und Sozialbetreuung sowie Gelder für Bewachung und medizinische Leistungen

Gemeinschaftsküche

Residenzpflicht Räumliche Beschränkung in den ersten 3 Monaten Urlaubsschein notwendig danach Bewegungsfreiheit in der BRD Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern erst seit dem 01.01.15 in Kraft Ansonsten Residenzpflicht nur noch bei bei Vorliegen von Straftaten, bei Verdacht Verstoß gegen BtmGoder es stehen konkrete aufenthaltsbeendende Maßnahmen bevor

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ina Stiebitz Beratungsfachdienst für MigrantInnen Diakonisches Werk Potsdam e.v. Rudolf-Breitscheid-Straße 64 14482 Potsdam Tel.:03312007741