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Transkript:

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Das Update 2014.0 kann sofort installiert werden, auch wenn das Jahr 2013 noch nicht abgeschlossen ist. 1. NEUE SV-WERTE UND GESETZLICHE ÄNDERUNGEN 1.1 Höchstbeitragsgrundlage und Geringfügigkeitsgrenze für 2014 Die Höchstbeitragsgrundlagen betragen im Jahr 2014: - Allgemeine Beitragsgrundlage 151,-- täglich und 4.530,-- monatlich - Sonderzahlungen 9.060,-- jährlich Die tägliche Geringfügigkeitsgrenze beläuft sich 2014 auf 30,35 die monatliche auf 395,31. 1.2 Neue Grenzwerte 2014 für den Wegfall der ALV-Beiträge Ab 1. Jänner 2014 gelten folgende neue Grenzen für den Wegfall bzw. die Reduzierung der ALV- Beiträge für Niedriglohnbezieher: - bis 1.246,-- 0% - mehr als 1.246,-- bis 1.359,-- 1% - mehr als 1.359,-- bis 1.530,-- 2% - mehr als 1.530,-- 3% 1.3 ELDA Ab 1. Jänner 2014 gilt der neue Datensatzaufbau der ELDA-Meldungen. Es ist daher unbedingt notwendig, dass das Update 2014.0 beim Vormerken von Krankenkassenmeldungen ab diesem Zeitpunkt bereits installiert ist. Sollten Sie den ELDA-Direktversand nutzen, überprüfen Sie zudem ob die aktuelle Version der ELDA- Software installiert ist. Hierfür starten Sie die ELDA-Software und öffnen gegebenenfalls das Menü Extras Auf Updates überprüfen. 1.4 Erhöhung der E-Card Gebühr Für die Abrechnung im Jahr 2014 wird die E-Card Gebühr auf 10,55 erhöht. 1.5 Erhöhung der Auflösungsabgabe Die Auflösungsabgabe wird auf 115,00 angehoben.... 1.6 Arbeitskräfteüberlassung Der Beitrag für überlassene Arbeiter (Verrechnungsgruppe N18) wird im Rahmen des Sozial- und Weiterbildungsfonds ab 1.1.2014 von 0,25% auf 0,35% angehoben. 1.7 Änderung der Lohnpfändungswerte für 2014 2013 2014 Allgemeiner Grundbetrag/Monat 837,-- 857,-- Erhöhter allgemeiner Grundbetrag/Monat 977,-- 1.000,-- Unterhaltsgrundbetrag/Monat 167,-- 171,-- Höchstberechnungsgrundlage/Monat 3.340,-- 3.420,-- Absolutes Existenzminimum/Monat normale Pfändung 418,50 428,50 Absolutes Existenzminimum/Monat Unterhaltspfändung 313,88 321,38 rza lohn Version 2014 Seite 2

2. PROGRAMMERWEITERUNGEN 2.1 Monatssperre aufheben Das Aufheben der Monatssperre wurde erleichtert. Sie können diese nun auch im Menüpunkt Monatsabschluss Monatssperre aufheben, sofern im laufenden Monat noch keine Abrechnungen vorhanden sind. Die Anmeldung als Administrator ist hierfür nicht mehr erforderlich.... 2.2 Gültig bis Jahr Für Krankenkassen, Gemeinden, Arbeitsstätten, Arbeitszeitmodelle, SZ-Berechnungsmodelle, Kollektivverträge, GWB/BRU und Kostenstellen kann nun in den Einstellungen ein Gültig bis Jahr hinterlegt werden. Rufen Sie hierfür im Menü Einstellungen Einstellungen das gewünschte Modell auf und hinterlegen Sie im Feld Gültig bis jenes Jahr, bis zu welchem das Modell gültig ist. Diese Modelle werden sodann in den Einstellungen und bei den Auswahllisten ausgeblendet. Deaktivierte Modelle können Sie durch Aktivieren die Abfrage Alle Modelle anzeigen in den Einstellungen anzeigen lassen. 3. ERWEITERTES MODUL 3.1 KV-Einstufung nach Dienstjahren Die Kollektivvertragseinstufung kann nun auch anhand der Dienstjahre ermittelt werden. Hierfür wählen Sie in den Dienstnehmerstammdaten im Punkt KV die Vorrückungsart Dienstjahre. In der Tabelle können Sie sodann die anrechenbaren Tage von Vordienstzeiten sowie DV-Unterbrechungen (Karenz etc.) erfassen. In der letzten Zeile ist die Summe ersichtlich anhand welcher die zukünftigen KV- Vorrückungen vom Programm ermittelt werden. Ist in den Stammdaten ein erworbener Kollektivvertrag hinterlegt und wurde die Abfrage Beim Monatswechsel soll auf eventuelle Vorrückungen innerhalb der Lohngruppe bzw. allgemeine Lohnerhöhungen im nächsten Monat geprüft werden aktiviert, so erhalten Sie beim Monatswechsel einen entsprechenden Hinweis. rza lohn Version 2014 Seite 3

4. UMSTELLUNG AUF SEPA Laut EU-Verordnung werden mit spätestens 1. Februar 2014 alle Überweisungen des europäischen Zahlungsverkehrsraums sowie Inlandsüberweisungen durch das neue SEPA-Verfahren ersetzt. Sollten Sie die Umstellung der Inlands- sowie EU-Standardüberweisungen auf SEPA nicht bereits durchgeführt haben, finden Sie hier Informationen zur Vorgehensweise in rza lohn.easy. 4.1. Einstellungen Überweisung der Bezüge an die Dienstnehmer Damit die Überweisungsdatei für die Dienstnehmer im SEPA-Format ausgegeben werden kann, müssen Sie - unter Einstellungen Einstellungen im Punkt Bankdaten IBAN/BIC der Dienstgeberbank hinterlegen - in den Dienstnehmerstammdaten im Punkt Bankdaten auf Zahlungsart SEPA Überweisung umstellen und ebenfalls IBAN/BIC erfassen Überweisung der lohnabhängigen Abgaben Um auch die Überweisungen an die Behörden (Krankenkasse, Finanzamt, Gemeinde) im SEPA-Format durchführen zu können, müssen unter Einstellungen Einstellungen deren IBAN/BIC hinterlegt werden. IBAN/BIC-Konverter Um Ihnen die Umstellung auf die SEPA-Überweisung zu erleichtern, wurde bereits mit Version 2013.0 ein IBAN/BIC Konverter in rza lohn.easy integriert. Über das Menü Einstellungen IBAN/BIC Konverter haben Sie die Möglichkeit Kontonummer und BLZ sowohl für Ihre Dienstnehmer als auch für die Einstellungen (Krankenkasse, Gemeinde, Finanzamt, Dienstgeberbankdaten) in IBAN und BIC umzuwandeln. Haftungsausschluss: Die automatische Umwandlung stellt nur ein Hilfsmittel dar, um Ihnen die manuelle Eingabe der Daten abzunehmen. Für die Korrektheit der Daten wird keine Garantie übernommen, eine Kontrolle hat daher jedenfalls zu erfolgen! 1. Dienstnehmer: Im Menü Laufend Listen steht Ihnen hierfür eine Dienstnehmerliste mit der Bezeichnung Bankdaten zur Verfügung. 2. Einstellungen: Die Überprüfung hat im Menü Einstellungen Einstellungen für die Punkte Krankenkasse, Finanzamt, Gemeinden und Bankdaten zu erfolgen. 4.2. Überweisungsdatei und Überweisungsliste Zum Exportieren der SEPA-Überweisungsdatei bzw. zum Ausgeben der Überweisungsliste, muss im Menü Monatsabschluss Überweisungen sowohl für die Dienstnehmerzahlungen als auch für die lohnabhängigen Abgaben im linken Auswahlbereich die Überweisungsart SEPA Überweisung ausgewählt werden. Die Überweisungslisten können sodann wie gewohnt ausgegeben oder gedruckt werden. 4.3. Monatsabschluss-Assistent Sollten Sie den Monatsabschluss-Assistenten verwenden, so ist auch hier die Anpassung der Einstellungen erforderlich: Überweisung der Bezüge an die Dienstnehmer: In der Rubrik Überweisungen wählen Sie anstelle der Inlandsüberweisung die SEPA-Überweisung. rza lohn Version 2014 Seite 4

Überweisung der lohnabhängigen Abgaben: Aktivieren Sie in der Rubrik Lohnabhängige Abgaben überweisen zusätzlich die Abfrage in SEPA- Dateien ausgeben. 5. VIDEO ZUM JAHRESUPDATE 2014 Video Schulung Damit Sie die neuen Programmpunkte bestmöglich und effizient nutzen können, haben wir ein Video zu den Neuerungen in der Version 2014 für Sie erstellt, welches Sie über folgenden Link öffnen können: http://www.youtube.com/watch?v=1lj9x-leieu 6. INFORMATIONEN ZUM JAHRESABSCHLUSS Video Schulung Um Ihnen den Jahresabschluss in rza lohn.easy zu erleichtern, haben wir ein Video zur Vorgehensweise beim Jahresabschluss für Sie erstellt, welches Sie über folgenden Link öffnen können: http://www.youtube.com/watch?v=xgaysdjzemy Bitte beachten Sie, dass das Jahresabschlussvideo aus dem Jahr 2011 stammt. Es ändern sich lediglich die Jahreszahlen, der Ablauf ist derselbe. Kunden, welche die Updates auf DVD erhalten, finden das Video ebenfalls auf der DVD. 6.1 Übermittlung von Lohnzettel Finanz, Lohnzettel SV, Arbeitsstättenmeldungen, Mitteilungen gemäß 109 und Schwerarbeitsmeldungen Für all jene Dienstnehmer, die über den Jahreswechsel hinaus beschäftigt sind, muss bis Ende Februar des Folgejahres ein Lohnzettel Finanz und/oder ein Beitragsgrundlagennachweis (Lohnzettel SV) sowie eine Arbeitsstätten-Meldung übermittelt werden. Handelt es sich um einen freien Dienstnehmer, so ist anstelle des Lohnzettel Finanz eine Mitteilung gem. 109 zu erstellen. Gibt es Dienstnehmer, die der Schwerarbeitsregelung unterliegen, so ist für diese ebenfalls bis Ende Februar des Folgejahres eine Schwerarbeitsmeldung zu übermitteln. Um Schwerarbeitszeiten zu erfassen, aktivieren Sie zunächst in der Multifunktionsleiste Einstellungen, Punkt Einstellungen im Programmumfang die Checkbox Sie möchten Schwerarbeitszeiträume erfassen?. Nun können Sie über die Multifunktionsleiste Laufend, Punkt Erfassen den gewünschten Dienstnehmer durch Doppelklick aufrufen und Zeiten eingeben. Die Meldungen können Sie über die Multifunktionsleiste Jahresabschluss im Punkt Meldungen für DN aufrufen. rza lohn Version 2014 Seite 5

In den Navigationspunkten Lohnzettel Finanz, Lohnzettel SV, Arbeitsstätten-Meldung, Mitteilungen gemäß 109 und Schwerarbeitsmeldungen sind jeweils jene Dienstnehmer ersichtlich, für die entsprechende Meldungen vorhanden sind. Über den Navigationspunkt Drucken / Dateien vormerken können Sie sowohl die einzelnen Tabellen drucken oder in PDF ausgeben als auch alle Meldungen vormerken lassen. Der Druck bzw. die Ausgabe in PDF kann auf bestimmte Tabellen beschränkt werden, indem Sie die entsprechenden Checkboxen aktivieren bzw. deaktivieren. Betätigen Sie den Button Vormerken, so werden immer sämtliche Meldungen vorgemerkt, hier ist keine Einschränkungsmöglichkeit vorgesehen. Ihre vorgemerkten Meldungen finden Sie sodann in der Multifunktionsleiste Laufend, Monatsabschluss oder Jahresabschluss im Punkt ELDA-Meldungen. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Lohnzettel Finanz, Lohnzettel SV, die Arbeitsstätten- Meldung, die Mitteilungen 109 und Schwerarbeitsmeldungen gemeinsam abzusenden sind. Bei Fehlübermittlungen ist ein Storno der betroffenen Meldung(en) zu erstellen und zu senden. Nach Richtigstellung der Daten muss die Meldung nochmals erstellt und übermittelt werden. TIPP! Mit dem Erweiterten Modul können im Menü Gesammelter ELDA Versand vorgemerkte ELDA-Meldungen kollektiv für alle Datenbanken erstellt bzw. direkt an ELDA gesendet werden... 6.2 Übermittlung der Kommunalsteuererklärung über FinanzOnline Die Kommunalsteuererklärung ist bis Ende März für das vorangegangene Kalenderjahr abzugeben. Die Erklärung hat jahresbezogen die gesamte auf das Unternehmen entfallende Bemessungsgrundlage, aufgeteilt auf die beteiligten Gemeinden, zu enthalten. (Formular KommSt1) Im Falle der Schließung der einzigen Betriebsstätte in der Gemeinde ist zusätzlich eine Steuererklärung binnen einem Monat ab Schließung dieser Betriebsstätte abzugeben (Formular KommSt 2). Diese Frist ist somit nicht bedeutsam, wenn das Unternehmen in der Gemeinde weiterhin noch eine oder mehrere Betriebsstätten unterhält. Die Erklärung können Sie über die Multifunktionsleiste Jahresabschluss im Punkt Kommunalsteuererklärung aufrufen. Wählen Sie die gewünschte Erklärungsart KommSt 1 oder KommSt 2 und die Hauptgemeinde bei welcher die Kommunalsteuererklärung eingereicht wird. Für die KommSt 2 wählen Sie zusätzlich den Monat der Schließung. Durch Bedienung des Buttons Aktualisieren wird die Erklärung entsprechend dargestellt. Bei Rückziehung einer bereits gemeldeten Gemeinde bedienen Sie den Button Rückziehung, wählen die betroffene(n) Gemeinde(n) aus und bestätigen dies. Ist alles wie benötigt vorgegeben, können Sie mit dem Button Erstellen eine Datei ausgeben und durch Klick auf das Symbol BMF gelangen Sie direkt zu Finanz-Online. Dort geben Sie die Ihnen zugewiesenen Daten ein und drücken Login, damit Sie zur Übermittlung der Kommunalsteuererklärung gelangen. Im Navigationspunkt Abgerechnete Gemeinden finden Sie eine Darstellung der auf die einzelnen Gemeinden entfallenden Kommunalsteuer. rza lohn Version 2014 Seite 6

TIPP! Mit dem Erweiterten Modul können Kommunalsteuererklärungen kollektiv für alle Datenbanken mit nur einem Mausklick übermittelt werden. Die entsprechende Funktion finden Sie im Menü Kommunalsteuererklärung im Navigationspunkt Gesammelter Versand... 6.3 Ausdruck der Dienstgeberabgabeerklärung (U-Bahn-Steuer) Diese Erklärung können Sie über die Multifunktionsleiste Jahresabschluss im Punkt Dienstgeberabgabeerklärung aufrufen. Unter dem Navigationspunkt Übersicht erhält man eine Monatsübersicht, auf der die Anzahl der befreiten und pflichtigen Dienstverhältnisse, sowie der Betrag (U-Bahn-Steuer) ersichtlich sind. Die Erklärung, die bis Ende März für das vorangegangene Kalenderjahr bei der Stadtkasse einzureichen ist, kann unter dem Navigationspunkt Erklärung gedruckt werden... 6.4 Jahresabschlussassistent Der Jahresabschluss Assistent soll Ihnen helfen, die jährlichen Arbeiten mit einem Knopfdruck zu erledigen. Er kann über die Multifunktionsleiste Jahresabschluss aufgerufen werden. Sie wählen einfach die Punkte aus, welche der Assistent für Sie erledigen soll. Geben Sie einen Speicherpfad und die Anzahl der Ausdrucke an und betätigen Sie den Button Ausführen. Nun führt der Assistent die gewünschten Punkte aus. Im ausgewählten Speicherpfad finden Sie einen Ordner (Jahresabschlussassistent Monat/Jahr DB Nr.), in welchem Sie gegebenenfalls Ihre PDF-Dateien, Kommunalsteuererklärungen und ELDA-Meldungen finden. Auswertungen bzw. Formulare werden auf dem von Ihnen in den Einstellungen festgelegten Drucker gedruckt. Wurden die gewünschten Punkte beim Jahresabschluss einmal durchgeführt, so werden diese Einstellungen gespeichert. Beim nächsten Einstieg in den Programmpunkt können Sie gegebenenfalls Änderungen vornehmen oder die gespeicherten Arbeitsschritte durch Klick auf den Button Ausführen vornehmen... 6.5 Pensionsbestätigung Sie finden im Menü Laufend Listen zwei Dienstnehmerlisten, welche all jene Frauen und Männer enthalten, die in diesem oder im nächsten Jahr das Mindestalter für den erstmöglichen Pensionsantritt erreichen. Fordern Sie von diesen Dienstnehmern gegebenenfalls eine Pensionsbestätigung an, damit die vorzeitige ALV- und IESG-Befreiung ab dem entsprechenden Monat in den Stammdaten, mit der Abfrage Pensionsanspruchsalter erreicht aktiviert werden kann. rza lohn Version 2014 Seite 7