22 02/ 2/ / 0 /2 2/ / 0 2/2 2/ 2/ / 2/2 2/ 0/ /2 2 2/ 20/ /2 /2 /2 2 /0 /2 / 2/ 0/ 2 / 2/2 20 /2 2/ / 20 / /2 /0 / 2/2 0/2 0/2 /2 / / / / Weidehagen Deichstraße West ELBE / / 20 / /2 20 / /20 2 2/ 20 / / 0/ 2/2 2/ 2/ / / /2 / /2 / 20/ /2 / 2/0 / 2/ / / 0/ / / 2/0 22/2 /2 2 22 22/ 02/2 /22 2 2/ 22 2 /2 /2 20 /0 2 20 2 / / 2/2 2/ / /2 /2 / 20/2 20 / / /2 / / / / 20/2 0/ / / / 2/ / / Roggenweg Am Redder Rönner Haken Brack 0 2/ 2 /2 / /2 /2 / 2/22 2/ 0/ 2/ /2 / / / / 0/ 2/2 2 2 / / /0 2/2 / 0/22 / / /2 / / 2/ 2/2 / Am Redder 2 2 2 2 2/ / / 2/0 22/ 2 22 /2 2 / / /2 / 20/ 2/ / 2/20 / /2 / 0 2/2 / /2 2 20/ / / / / / /0 2/0 /2 2/2 / / /2 2/2 / /2 /2 2 2/2 22 2 2 / / / / 22 / 2 /2 2/ 2/ / / / 0 / /22 2/ 2/ 0 / / / 2/ 2 2/2 2/2 /0 / / /2 / / 2/2 2/2 / 2/ / Deichstraße West 2 / 22 / 0 / 2/ / / / 2/2 0 / / /2 / 20/ 2/ / /2 / / / / /2 / / /0 2/ /2 Achtern Lannen Weidehagen 22 2 2 2 /0 0 2/ 2 22 /2 / / 2/ 2 2/ 22 2 /2 / /2 / 2/ 0/ 2 / 20/ / / 2/2 / 2 / / / 2 / 0/20 / / / 0/0 / 2/ / 2/ /0 / /2 2/2 2 2A 22 22 A 0 2 2A 22 2 2A 0 A 0 0 22A 0A 200C 2 2 2 2 2 2 A 2 2 2 0 2 2 20A 20B 2 200A 20 200D 22 0B 2A 2 2 2A 2 20A 2 20 20 A 2 A 2B 2 B 0 2 20A 202 2 A 202A A A 0 2 A 0 2 22 20 20 200 0 2A 22 2 2 Elbuferstraße Schwinder Straße Weizenhagen Schwinde Rönne ELBE Datum : Name :.0.20 entwurf GEMEINDE DRAGE Samtgemeinde Elbmarsch Landkreis Harburg Dipl.-Ing. Architekt Thomas Block, Rathausstraße, 22 Winsen Tel.:0-020 Maßstab::20000 Bebauungsplan Nr.2 mit örtlichen Bauvorschriften Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung 20 Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen(LGLN) "Schwinder Strasse Ost" Stand.0.20 Übersichtsplan M. :000
A / / /2 / / /2 2/ A 22/ 2/ 2/ 2/ 2/0 0 2 / 2A Schwinder Straße / /2 /2 / /2 / 0 WA II 0.0 FHmax..0m 2/ 2.. A /2 /2 2/2 / / Entwurf M. :000 Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung 20 Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen(LGLN) GEMEINDE DRAGE Bebauungsplan Nr.2 "Schwinder Strasse Ost" Datum :.0.20 Name : entwurf / Samtgemeinde Elbmarsch Landkreis Harburg mit örtlichen Bauvorschriften Maßstab::000 Stand.0.20 Dipl.-Ing. Architekt Thomas Block, Rathausstraße, 22 Winsen Tel.:0-020
Bebauungsplan Nr.2"Schwinder Straße Ost" PLANZEICHENERKLÄRUNG : gem. PlanzVO 0 Stand.0.20 ART DER BAULICHEN NUTZUNG () Nr. BauGB, - BauNVO WA Allgemeines Wohngebiet MASS DER BAULICHEN NUTZUNG () Nr. BauGB, BauNVO 0,0 Grundflächenzahl I Anzahl der Vollgeschosse FH Firsthöhe als Höchstmaß BAUWEISE, BAUGRENZEN () Nr.2 BauGB, 22 u. 2 BauNVO o offene Bauweise FLÄCHEN FÜR MASSNAHMEN ZUM SCHUTZ, ZUR PFLEGE UND ZUR ENTWICKLUNG VON NATUR UND LANDSCHAFT ( () Nr.20 und 2 BauGB) Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern SONSTIGE PLANZEICHEN Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ( () BauGB) z.b... Nummer der textlichen Festsetzung Rechtliche Grundlagen: - Baugesetzbuch(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2.0.200 - Baunutzungsverordnung(BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2.0.0 - Planzeichenverordnung(PlanzV 0) in der Fassung der Bekanntmachung vom.2.0 - Niedersächische Bauordnung(NBauO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 0.0.202 - Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz(NKomVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom.2.200 in ihrer jeweils derzeit gültigen Fassung
Bebauungsplan Nr.2 "Schwinder Straße Ost" I.Planungsrechtliche Festsetzungen : Stand.0.20. Art der baulichen Nutzung ( () Nr. BauGB,, u. BauNVO) ALLGEMEINES WOHNGEBIETE (WA)... In dem Allgemein Wohngebiet sind die folgenden nach () BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen in Anwendung des () BauNVO nicht zulässig : - Abs. Nr. Betriebe des Beherbergungsgewerbes - Abs. Nr. Gartenbaubetriebe - Abs. Nr. Tankstellen.2 Maß der baulichen Nutzung ( () Nr. BauGB i.v.m. BauNVO).2.. Firsthöhen Als Firsthöhe (als Maximalhöhe) gilt das Maß zwischen Oberkante des Fertigfußbodens im Erdgeschoß und der Firstlinie... Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft.. Innerhalb der m breiten, gemäß Abs. Nr.2 a BauGB festgesetzen Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern ist eine -reihige Baum-Strauchhecke anzupflanzen.folgende Arten sind zu verwenden : Botanischer Name Bäume Alnus glutinosa Carpinus betulus Fraxinus excelsior Prunus avium Prunus padus Quercus robur Deutscher Name Schwarzerle Hainbuche Esche Vogelkirsche Frühe Traubenkirsche Stieleiche Qualität 2 j. v. S. 0/20 j. v. S. 0 /00 j. v. S. 0/20 Sträucher Corylus avellana Haselnuss Crataegus monogyna Eingriffeliger Weißdorn Euonymus europaea Pfaffenhütchen Rhamnus frangula Faulbaum Salix aurita Ohrweide Salix cinerea Grauweide Sambucus nigra Schwarzer Holunder Viburnum opulus Gewöhnlicher Schneeball (* 2 j. v. S. 0/20 = 2 jährig, von Sämlingsunterlage, Stammhöhe 0-20 cm) 2 j. v. S. 0 /00 j. v. S. 0 / 0 j. v. S. 0 / 0 j. v. S. 0 /00 2 j. v. S. 0 /00 Pflanzverband: Reihen- und Pflanzabstand,2 x,2 m auf Lücke. Der Abstand der Bäume untereinander beträgt maximal m. Alle Straucharten sind zu gleichen Anteilen in Gruppen von - Exemplaren zu pflanzen. Einzäunung: Die Anpflanzung ist allseitig zum Schutz vor Verbiss - Jahre lang mit einem Wildschutzzaun einzuzäunen. Die Einzäunung ist anschließend zu entfernen. Eine dauerhafte Einzäunung des Wohngebietes ist nur an der dem inneren Bereich des Plangebietes zugewandten Seite des Pflanzstreifens zulässig. Umsetzung: Die Anpflanzung erfolgt durch den Grundstückseigentümer in der ersten Pflanzperiode (November bis April) nach Beginn von Baumaßnahmen im Plangebiet. Die Anpflanzungen sind vom Grundstückseigentümer dauerhaft zu erhalten. Ausfälle von mehr als 0 % sind unverzüglich in der folgenden Pflanzperiode gleichartig zu ersetzen.
Bebauungsplan Nr.2"Schwinder Straße Ost" II Örtliche Bauvorschriften über die Gestaltung Stand.0.20 ( Abs.,Abs.BauGBi.V.mit NBauO) 2.. Geltungsbereich Die örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung gilt für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 "Schwinder Straße Ost". 2.2 Anforderungen im Geltungsbereich 2.2.. Außenwände Außenwände von Gebäuden sind aus Sichtmauerwerk herzustellen. Sichtmauerwerk ist in den Farben rot, rotbraun oder rotbunt(ral 200,RAL 000-00, 00-00) auszuführen. Bei Wohngebäuden ist neben Sichtmauerwerk auch Holz zulässig. Putz in den Farbtönen erd- und sandfarben(ral 00,002,0,0,02,00) ist ebenfalls zulässig. Weißer Putz ist nicht zulässig. 2.2.2. Dächer von Gebäuden Dächer von Gebäuden sind mit einer Dachneigung der gegenüberliegenden Hauptdachflächen von mindestens 22 und maximal 0 auszuführen. Ausnahmen sind über Erkern, runden oder abgerundeten Gebäudeteilen zulässig. Dacheindeckungen sind in den Farben rot bis rotbunt (RAL200,000-0,00-00) vorzunehmen. Dachbegrünungen sind zulässig. Nicht zulässig sind großflächige Dacheindeckungen wie Bleche oder Wellplatten oder Materialien, die andere vortäuschen. Die Traufhöhe von Wohngebäuden muss mindestens 2.0 Meter betragen. Ausnahmsweise darf für Kellerersatzräume, die direkt an Wohngebäude angebaut sind, dieses Maß unterschritten werden. 2.2..Dachaufbauten Dachaufbauten und/oder Quergiebel eines Wohngebäudes dürfen in ihrer Gesamtlänge 0% der Trauflänge der ihr zugeordneten Dachseite nicht überschreiten. Die Länge einer einzelnen Gaube und/oder Quergiebels darf höchstens.00 m betragen. Der Abstand zwischen einzelnen Dachaufbauten sowie zwischen Dachaufbauten und Ortgang muss mindestens.0 m betragen. Die gleiche Anforderung gilt auch für Quergiebel bei Wohngebäuden. 2.2.. Sonstige Bauteile Vordächer, Glasanbauten und Wintergärten, Solaranlagen, Fotovoltaikanlagen und Satellitenanlagen sind zulässig und von den Anforderungen der Absätze 2.2. und 2.2.2. ausgenommen. 2.2.. Garagen, Carports und Nebenanlagen Garagen, Carports und Nebenanlagen mit einer Grundfläche von mehr als m2 sind mit einer Mindestdachneigung von auszuführen, Dachdeckung und Aussenwände sind aus dem gleichen Material wie die Hauptgebäude herzustellen. Ausgenommen hiervon sind Garagen, Carports und Nebenanlagen, die mit mindestens einer Seite an das Wohngebäude angebaut sind. Für Aussenwände ist auch Holz zulässig. Gartengewächshäuser sind zulässig. 2.2.. Einfriedungen Als Grundstückseinfriedungen sind zulässig: Holzzäune, Steinmauern und Maschendrahtzäune in Verbindung mit einer lebenden Hecke.. Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrigkeiten regeln sich gemäß 0 der niedersächsischen Bauordnung(NBauO):. Ordnungswidrig handelt nach 0() NBauO, wer vorsätzlich oder fahrlässig als Bauherr, Entwurfsverfasser oder Unternehmer den 2.2.. bis 2.2. dieser örtlichen Bauvorschrift zuwiderhandelt. 2. Ordnungswidrigkeiten können gemäß 0() NBauO mit einer Geldbuße geahndet werden, der Höchstbetrag ergibt sich aus 0()NBauO.. Abweichungen Abweichungen von den Anforderungen dieser örtlichen Bauvorschrift sind möglich, wenn die wesentlichen Gestaltungsgrundsätze nicht beeinträchtigt werden und regeln sich nach NBauO.