HSBC Trinkaus Rendite-Flex

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Transkript:

HSBC Trinkaus Rendite-Flex Auflösungsbericht zum 15.10.2012

Inhalt Ihre Partner 3 Tätigkeitsbericht 5 Zusammengefasste Vermögensaufstellung gem. 7 Abs. 2. InvRBV Vermögensaufstellung Wertpapierkurse bzw. Marktsätze Während des Berichtszeitraums abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen Hinweise zur Derivateverordnung Angaben nach 13 Abs. 2 Nr. 2 InvRBV Ertrags- und Aufwandsrechnung Entwicklung des Sondervermögens Berechnung der Ausschüttung Besonderer Vermerk des Abschlussprüfers Besteuerungsgrundlagen Prüfung der steuerlichen Angaben 6 7 7 8 9 10 11 13 14 15 16 17 HSBC Trinkaus Rendite-Flex Auflösungsbericht zum 15.10.2012

Ihre Partner Verwaltungsgesellschaft Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbh Yorckstraße 21, 40476 Düsseldorf E-Mail: info@inka-kag.de Internet: www.inka-kag.de Gezeichnetes und eingezahltes Eigenkapital: 5.000 TEUR Haftendes Eigenkapital: 18.837.072,09 EUR (Stand: 31.12.2011) Aufsichtsrat Carola Gräfin von Schmettow, Mitglied des Vorstandes des Bankhauses HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf, Vorsitzende Dr. Rudolf Apenbrink, Vorsitzender der Geschäftsleitung der HSBC Global Asset Management (Deutschland) GmbH, Düsseldorf Dr. Olaf Huth, Mitglied des Vorstandes des Bankhauses HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf Prof. Dr. Alexander Kempf, Direktor des Seminars für Finanzierungslehre der Universität zu Köln und Managing Director des Centre for Financial Research (CFR), Cologne Dr. Christiane Lindenschmidt, Chief Technology and Services Officer des Bankhauses HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf Ulrich Sommer, Mitglied des Vorstands der Deutsche Apotheker und Ärztebank e.g., Düsseldorf Geschäftsführer Markus Hollmann Alexander Poppe Gesellschafter HSBC Trinkaus & Burkhardt Gesellschaft für Bankbeteiligungen mbh, Düsseldorf Depotbank HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Königsallee 21/23, 40212 Düsseldorf Gezeichnetes und eingezahltes Eigenkapital: 75,4 Mio. EUR, modifiziert verfügbare haftende Eigenmittel: 1.379.944.140,50 EUR (Stand: 31.12.2011) Wirtschaftsprüfer KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf Fondsmanager HSBC Global Asset Management (Deutschland) GmbH Königsallee 21/23, 40212 Düsseldorf HSBC Trinkaus Rendite-Flex Auflösungsbericht zum 15.10.2012 3

Ihre Partner Anlageausschuss Christian Heger (Vorsitzender), Geschäftsführer HSBC Global Asset Management (Deutschland) GmbH, Düsseldorf Karsten Tripp, Leiter der Vermögensverwaltung des Bankhauses HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf Sonstige Angaben WKN: A0LGY3 ISIN: DE000A0LGY39 HSBC Trinkaus Rendite-Flex Auflösungsbericht zum 15.10.2012 4

Tätigkeitsbericht Sehr geehrte Anlegerin, sehr geehrter Anleger, hiermit legen wir Ihnen den Auflösungsbericht des Sondervermögens HSBC Trinkaus Rendite-Flex für den Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis zum 15. Oktober 2012 vor. Das Portfoliomanagement des Sondervermögens ist von der Kapitalanlagegesellschaft seit Fondsauflegung an die HSBC Global Asset Management (Deutschland) GmbH, Düsseldorf ausgelagert. Ziel der Anlagepolitik ist der regelmäßige Kapitalzuwachs. Um das Anlageziel zu erreichen, sollen die Ertragschancen der Anlagesegmente Aktien, verzinsliche Wertpapiere, Genussscheine, Indexzertifikate, Options- und Wandelanleihen sowie Geldmarktinstrumente weltweit genutzt werden. Die vom Sondervermögen erworbenen Aktien müssen über Future- und Optionsgeschäfte abgesichert (gehedgt) werden. Aus Wandlungen oder Optionen hervorgehende Aktien werden unverzüglich, aber interessewahrend, veräußert. Die vom Sondervermögen erworbenen verzinslichen Wertpapiere weisen eine Zinsbindung von maximal drei Jahren auf. Das bisherige Konzept positionierte das Sondervermögen als nachsteuer-orientierten geldmarktnahen Fonds, der eine flexible Alternative zu einer Termingeldanlage darstellt. Seit dem 1. Januar 2009 genießen allerdings nur noch die Investoren die Steueroptimierung, die vor dem 19. September 2008 investiert haben und somit dem Bestandsschutz unterliegen. Die Erträge unterliegen einer jährlichen Ausschüttung. Zum Berichtstag bestand die folgende Asset Allocation: Tageswert EUR Tageswert % FV Kasse / Forder. u. Verbindl. 99.209,85 100,00 % Summe 99.209,85 100,00 % Das Portfolio bestand zum Berichtsanfang ausschließlich aus einer Aktienposition der Deutschen Telekom sowie einer korrespondierenden Forward-Position. Dem Grundsatz der Risikomischung wird jedoch mittels der bestehenden Risiken bzgl. der Bereiche Kontrahenten, Aktiemarkt und Cash Rechnung getragen. Über das ganze Jahr hinweg wurden die Assets verkauft und der Erlös wurde in der Kasse zwecks Auflösung gehalten. Die Performance in der Berichtsperiode beläuft sich auf -6,35 %. Der vergleichbare risikolose Zinssatz EONIA erreichte im Berichtszeitraum eine Performance von 0,22 %. Die Volatilität des Sondervermögens betrug zum Berichtsstichtag 0,00 %. Die Volatilität des vergleichbaren Zinssatzes EONIA betrug für denselben Zeitraum 0,06 %. Im Berichtszeitraum wurde ein Veräußerungsergebnis in Höhe von -3,675,62 Euro realisiert. Dieses ist im Wesentlichen zurückzuführen auf saldierte Veräußerungsverluste im Bereich der Renten in Höhe von -3.890,35 Euro sowie saldierte Veräußerungsgewinne im Bereich der Aktien in Höhe von 214,35 Euro. Das wesentliche Risiko des Sondervermögens war das Aktienmarktrisiko. Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanzprodukten hängt insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab, die wiederum von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Ländern beeinflusst wird. Auf die allgemeine Kursentwicklung insbesondere an einer Börse können auch irrationale Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und Gerüchte einwirken. Durch die Veränderungen der Kurse der Aktien und Basiswerte der Derivate kann das Fondsvermögen sowohl sinken als auch steigen. Ausblick Das Sondervermögen ist mit Wirkung zum 15. Oktober 2012 aufgelöst worden. Anmerkungen Die Berechnung der Wertentwicklung erfolgt nach der BVI- Methode ohne Berücksichtigung von Ausgabeaufschlägen oder Rücknahmeabschlägen. Im Berichtszeitraum wurden keine Transaktionen für Rechnung des Sondervermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen sind. HSBC Trinkaus Rendite-Flex Auflösungsbericht zum 15.10.2012 5

Zusammengefasste Vermögensaufstellung gem. 7 Abs. 2 InvRBV Kurswert in EUR % des Fondsvermögens Bankguthaben 100.752,11 101,55 Sonstige Verbindlichkeiten -1.542,26-1,55 Fondsvermögen 99.209,85 100,00 *) *) Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein. HSBC Trinkaus Rendite-Flex Auflösungsbericht zum 15.10.2012 6

Vermögensaufstellung Gattungsbezeichnung ISIN Markt Stück bzw. Anteile bzw. Whg. Bestand 15.10.2012 Käufe/ Verkäufe/ Zugänge Abgänge im Berichtszeitraum Kurs Kurswert in EUR % des Fondsvermögens Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds 100.752,11 101,55 Bankguthaben 100.752,11 101,55 EUR-Guthaben bei: Depotbank HSBC Trinkaus & Burkhardt AG EUR 100.752,11 % 100,000 100.752,11 101,55 Sonstige Verbindlichkeiten -1.542,26-1,55 Verbindlichkeiten aus schwebenden Geschäften EUR -1.542,26-1.542,26-1,55 Fondsvermögen EUR 99.209,85 100,00 *) Anteilwert EUR 46,47 Umlaufende Anteile STK 2.135,00 Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 0,00 Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) 0,00 *) Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein. Die Bildung von Anteilklassen ist jederzeit zulässig und liegt im Ermessen der Gesellschaft. Die Rechte der Anleger, die Anteile aus bestehenden Anteilklassen erworben haben, bleiben bei der Bildung neuer Anteilklassen unberührt. Wertpapierkurse bzw. Marktsätze Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf der Grundlage nachstehender Kurse/Marktsätze bewertet: Alle Vermögenswerte: Kurse bzw. Marktsätze per 15.10.2012 oder letztbekannte. Im Berichtszeitraum haben gegebenenfalls Kapitalmaßnahmen und eventuelle unterjährige Änderungen der Stammdaten eines Wertpapiers stattgefunden. Diese Kapitalmaßnahmen und die Umbuchungen aufgrund von Stammdatenänderungen sind ohne Umsatzzahlen in der "Vermögensaufstellung" und in den "Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen" enthalten. HSBC Trinkaus Rendite-Flex Auflösungsbericht zum 15.10.2012 7

Während des Berichtszeitraums abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen: Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag): Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw. Käufe/ Anteile Zugänge bzw. Whg. Börsengehandelte Wertpapiere Aktien Euro Verkäufe/ Abgänge Dt.Telekom Nam. DE0005557508 STK - 455.000 INBEV BE0003793107 STK 82.000 82.000 Verzinsliche Wertpapiere Euro 1,7500 % Niederlande v.10-13 NL0009331461 EUR 1.300.000 1.300.000 5,0000 % Bund v.02-12 DE0001135200 EUR 1.300.000 1.300.000 5,3750 % EIB v.02-12 XS0148310294 EUR 1.300.000 1.300.000 Gattungsbezeichnung Stück bzw. Anteile bzw. Whg. Volumen in 1.000 Derivate (In Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumen der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe) Terminkontrakte Wertpapier-Terminkontrakte Verkaufte Kontrakte EUR 4.001 Basiswerte: (AB INBEV PARTS S.) HSBC Trinkaus Rendite-Flex Auflösungsbericht zum 15.10.2012 8

Hinweise zur Derivateverordnung Vergleichsvermögen gem. 9 Abs. 5 DerivateV Index Gewicht DAX 35,00 % JPMorgan EMU Bond Index 1-3 Yrs (Euro unhedged) 65,00 % Potenzieller Risikobetrag gem. 10 Abs. 1 DerivateV Geschäftsjahresanfang 01.01.2012 Geschäftsjahresende 15.10.2012 Durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag -842,07 Kleinster potenzieller Risikobetrag 321,41 Größter potenzieller Risikobetrag -7.192,66 Risikomodell gem. 10 Abs. 2 DerivateV Die Risikomessung erfolgte im qualifizierten Ansatz durch die Berechnung des Value at Risk (VaR) über das Verfahren der historischen Simulation. Parameter gem. 11 DerivateV Das Value at Risk (VaR) wurde auf einer effektiven Historie von 500 Handelstagen mit einem Konfidenzniveau von 99 % und einer unterstellten Haltedauer von 10 Werktagen berechnet. Im Geschäftsjahr genutzte durchschnittliche Hebelwirkung: 1,00 Die Angabe zur Hebelwirkung stellt einen Faktor dar. Folglich lautet der Ausweis des Hebels für ein nicht gehebeltes Portfolio gleich 1,00. HSBC Trinkaus Rendite-Flex Auflösungsbericht zum 15.10.2012 9

Angaben nach 13 Abs. 2 Nr. 2 InvRBV Die Ermittlung der Anteilpreise wurde während des Geschäftsjahres des Investmentvermögens sowie ebenfalls zum Abschlussstichtag durch die KAG vorgenommen. Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgte während des Geschäftsjahres des Investmentvermögens sowie ebenfalls zum Abschlussstichtag durch die Depotbank. Die seitens der Depotbank für die Bewertung der Vermögenspositionen angewendeten Grundsätze sind von dieser eigenverantwortlich dokumentiert und liegen der KAG vor. Zu jedem Bewertungsstichtag wurden die durch die Depotbank bereitgestellten Wertansätze vorgegebenen Plausibilitätsprüfungen zur Identifizierung von Auffälligkeiten in der KAG unterzogen. Zum Abschlussstichtag wurden weiterhin durch die KAG alle durch die Depotbank angegebenen Bewertungsquellen dokumentiert und archiviert. Für die im Sondervermögen vorhandenen Assetklassen wurden zum Stichtag des Sondervermögens mittels der angewendeten Bewertungsgrundsätze folgende Bewertungsquellen herangezogen: Wertpapiere, Devisentermingeschäfte, börsengehandelte Derivate und Geldanlagen: - Markt-/Börsenkurse ( 23): 100,0 % - Depotbank-eigene Modell-Bewertungen ( 24 (2)): 0,0 % - Externe Modell-Bewertungen / Sonstige Bewertungen Dritter ( 24 (3)): 0,0 % Sonstige Derivate und OTC-Produkte: - Depotbank-eigene Modell-Bewertungen ( 24 (2)): 0,0 % - Externe Modell-Bewertungen / Sonstige Bewertungen Dritter ( 24 (3)): 0,0 % Die prozentualen Angaben beziehen sich auf das Fondsvolumen. Evtl. Ungenauigkeiten der angegebenen Prozentsätze ergeben sich durch die Tatsache, dass Assetklassen mit einem Anteil am Fondsvolumen von weniger als 0,1 % nicht explizit angegeben werden. Zudem ergeben sich weitere Ungenauigkeiten vor dem Hintergrund, dass im Fondsvolumen als Bezugsgröße zur Ermittlung der Prozentsätze neben den Assetklassen auch Forderungen (z. B. Stückzinsen, Dividendenansprüche) und Verbindlichkeiten (z. B. Kostenabgrenzungen) berücksichtigt sind. HSBC Trinkaus Rendite-Flex Auflösungsbericht zum 15.10.2012 10

Ertrags- und Aufwandsrechnung EUR EUR insgesamt pro Anteil Anteile im Umlauf 2.135 I. Erträge 1. Dividenden inländischer Aussteller 0,00 0,0000000 2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 0,00 0,0000000 3. Zinsen aus inländischen Wertpapieren 508,52 0,2381827 4. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) 1.475,36 0,6910351 5. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 3,74 0,0017518 6. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer) 0,00 0,0000000 7. Erträge aus Investmentanteilen 0,00 0,0000000 8. Erträge aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften 0,00 0,0000000 9. Abzug ausländischer Quellensteuer 0,00 0,0000000 10. Sonstige Erträge 0,00 0,0000000 Summe der Erträge 1.987,62 0,9309696 II. Aufwendungen 1. Zinsen aus Kreditaufnamen -251,75-0,1179157 2. Verwaltungsvergütung -240,46-0,1126276 3. Depotbankvergütung -40,76-0,0190913 4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -6.786,13-3,1785152 5. Sonstige Aufwendungen -0,70-0,0003279 Summe der Aufwendungen -7.319,80-3,4284778 III. Ordentlicher Nettoertrag -5.332,18-2,4975082 IV. Veräußerungsgeschäfte 1. Realisierte Gewinne 214,34 0,1003934 2. Realisierte Verluste -3.889,97-1,8220000 Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften -3.675,63-1,7216066 V. Ergebnis des Geschäftsjahres -9.007,81-4,2191148 Die Gesamtkostenquote (ohne Transaktionskosten) für den Berichtszeitraum beträgt 0,77 %. Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Berichtszeitraum getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Fondsvermögen des Sondervermögens aus. Erläuterungen zur Ertrags- und Aufwandsrechnung Die Verwaltungsvergütung setzt sich wie folgt zusammen (Position II. 2.): Verwaltungsvergütung KAG -240,46-0,1126276 Basisvergütung Asset Manager 0,00 0,0000000 Performanceabhängige Vergütung Asset Manager 0,00 0,0000000 Vertriebs- und Bestandsprovisionen (gezahlt) 0,00 0,0000000 HSBC Trinkaus Rendite-Flex Auflösungsbericht zum 15.10.2012 11

Ertrags- und Aufwandsrechnung Angabe der Transaktionskosten des Gesamtinvestmentvermögens Transaktionskosten im Geschäftsjahr gesamt in EUR 500,21 Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens separat ausgewiesen bzw. abgerechnet wurden und in direktem Zusammenhang mit einem Kauf oder Verkauf von Vermögensgegenständen stehen. Die KAG erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Depotbank und an Dritte geleisteten Vergütung und Aufwandserstattungen. Die KAG gewährt keine sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung. HSBC Trinkaus Rendite-Flex Auflösungsbericht zum 15.10.2012 12

Entwicklung des Sondervermögens I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres 4.296.748,51 1. Ausschüttung für das Vorjahr 0,00 EUR insgesamt 2. Zwischenausschüttungen 0,00 3. Mittelzufluss/-abfluss (netto) -4.191.593,53 a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen 0,00 b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen -4.191.593,53 4. Ertragsausgleich/Aufwandsausgleich 3.296,14 5. Ordentlicher Nettoertrag -5.332,18 6. Realisierte Gewinne 214,34 7. Realisierte Verluste -3.889,97 8. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne/Verluste -233,46 II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres 99.209,85 Vergleichende Übersicht mit den letzten Geschäftsjahren 31.12.2009 31.12.2010 31.12.2011 15.10.2012 Vermögen in Tsd. EUR 104.245 45.372 4.297 99 Anteilumlauf Stück 2.076.003 915.661 86.588 2.135 Anteilwert in EUR 50,21 49,55 49,62 46,47 HSBC Trinkaus Rendite-Flex Auflösungsbericht zum 15.10.2012 13

Berechnung der Ausschüttung Anteile im Umlauf 2.135 EUR insgesamt EUR pro Anteil I. Berechnung der Ausschüttung 1. Vortrag aus dem Vorjahr 54.997,93 25,7601546 2. Ergebnis des Geschäftsjahres -9.007,81-4,2191148 3. Zuführung aus dem Sondervermögen 0,00 0,0000000 II. Zur Ausschüttung verfügbar 45.990,12 21,5410398 1. Der Wiederanlage zugeführt 31.108,64 14,5707916 2. Vortrag auf neue Rechnung 14.646,63 6,8602482 III. Gesamtausschüttung 234,85 0,1100000 1. Zwischenausschüttung 0,00 0,0000000 2. Endausschüttung 234,85 0,1100000 Düsseldorf, den 16.10.2012 Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbh Die Geschäftsführung HSBC Trinkaus Rendite-Flex Auflösungsbericht zum 15.10.2012 14

Besonderer Vermerk des Abschlussprüfers An die Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbh, Düsseldorf Die Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbh, Düsseldorf hat uns beauftragt, gemäß 44 Abs. 5 des Investmentgesetzes (InvG) den Auflösungsbericht des Sondervermögens HSBC Trinkaus Rendite-Flex für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis zum 15. Oktober 2012 zu prüfen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter Die Aufstellung des Auflösungsberichts nach den Vorschriften des InvG liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Kapitalanlagegesellschaft. Verantwortung des Abschlussprüfers Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Auflösungsbericht den gesetzlichen Vorschriften. Düsseldorf, den 11.01.2013 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Auflösungsbericht abzugeben. Wir haben unsere Prüfung nach 44 Abs. 5 InvG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Auflösungsbericht wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Verwaltung des Sondervermögens sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und die Nachweise für die Angaben im Auflösungsbericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze für den Auflösungsbericht und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter der Kapitalanlagegesellschaft. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Möllenbrink Wirtschaftsprüfer Conrad Wirtschaftsprüfer HSBC Trinkaus Rendite-Flex Auflösungsbericht zum 15.10.2012 15

Besteuerungsgrundlagen Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbh Düsseldorf HSBC Trinkaus Rendite-Flex für das Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis 15.10.2012 ISIN: DE000A0LGY39 Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 InvStG Privatanleger betr. betr. Anleger Anleger (KStG) (EStG) EUR EUR EUR 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. (alle Angaben je 1 Anteil) Ausschüttung (nachrichtlich) --- --- --- 1 a) Betrag der Ausschüttung --- --- --- 1 a) aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre --- --- --- 1 a) bb) in der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge --- --- --- 1 b) Betrag der ausgeschütteten Erträge --- --- --- 2) Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge 0,3652131 0,3652131 0,3652131 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 c) aa) bb) Im Betrag der ausgeschütteten bzw. ausschüttungsgleichen Erträge enthalten: Erträge im Sinne des 2 Absatz 2 Satz 1 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes oder 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes --- 0,0000000 0,0000000 Veräußerungsgewinne im Sinne des 2 Absatz 2 Satz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes --- 0,0000000 0,0000000 cc) Erträge im Sinne des 2 Absatz 2a --- 0,3660749 0,3660749 dd) steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des 2 Absatz 3 Nummer 1 Satz 1 in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung 0,0000000 --- --- ee) Erträge im Sinne des 2 Absatz 3 Nummer 1 Satz 2 in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge im Sinne des 20 des Einkommensteuergesetzes sind 0,0000000 --- --- ff) steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des 2 Absatz 3 in der ab 1. Januar 2009 anzuwendenden Fassung 0,0000000 --- --- gg) Einkünfte im Sinne des 4 Absatz 1 0,0000000 0,0000000 0,0000000 hh) in Doppelbuchstabe gg enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen --- --- 0,0000000 ii) Einkünfte im Sinne des 4 Absatz 2, für die kein Abzug nach Absatz 4 vorgenommen wurde 0,0000000 0,0000000 0,0000000 jj) in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte, auf die 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 1 und 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes anzuwenden ist --- 0,0000000 0,0000000 kk) in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte im Sinne des 4 Absatz 2, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen 0,0000000 0,0000000 0,0000000 ll) in Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte, auf die 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 1 und 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes anzuwenden ist --- 0,0000000 0,0000000 d) den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der Erträge aa) im Sinne des 7 Absatz 1, 2 und 4 0,3652131 0,3652131 0,3652131 bb) im Sinne des 7 Absatz 3 0,0000000 0,0000000 0,0000000 cc) im Sinne des 7 Absatz 1 Satz 5, soweit in Doppelbuchstabe aa enthalten 0,0000000 0,0000000 0,0000000 HSBC Trinkaus Rendite-Flex Auflösungsbericht zum 15.10.2012 16

Besteuerungsgrundlagen Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 InvStG Privatanleger betr. betr. Anleger Anleger (KStG) (EStG) EUR EUR EUR f) den Betrag der ausländischen Steuer, der auf die in den ausgeschütteten Erträgen enthaltenen Einkünfte im Sinne des 4 Absatz 2 entfällt und aa) nach 4 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 32d Absatz 5 oder 34c Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Absatz 4 vorgenommen wurde 0,0000000 0,0000000 0,0000000 bb) in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 1 und 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes anzuwenden ist --- 0,0000000 0,0000000 cc) der nach 4 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 34c Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes abziehbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Absatz 4 dieses Gesetzes vorgenommen wurde 0,0000000 0,0000000 0,0000000 dd) in Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 1 und 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes anzuwenden ist --- 0,0000000 0,0000000 ee) nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach 4 Absatz 2 in Verbindung mit diesem Abkommen anrechenbar ist 0,0000000 0,0000000 0,0000000 ff) in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 1 und 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes anzuwenden ist --- 0,0000000 0,0000000 g) den Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung 0,0000000 0,0000000 0,0000000 h) die im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder frühere Geschäftsjahre 0,0000000 0,0000000 0,0000000 i) den Betrag der nach 3 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 nichtabziehbaren Werbungskosten 0,0532303 0,0532303 0,0532303 Sonstige Veräußerungsgewinne (Renten, Termingeschäften usw. ) (nachrichtlich) --- 0,0000000 0,0000000 Düsseldorf, den 16.10.2012 Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbh HSBC Trinkaus Rendite-Flex Auflösungsbericht zum 15.10.2012 17

Prüfung der steuerlichen Angaben Bescheinigung nach 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG) über die Prüfung der steuerlichen Angaben des Investmentvermögens HSBC Trinkaus Rendite-Flex für den Zeitraum vom 01.01.2012 bis zum 15.10.2012 An die Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbh (nachfolgend die Gesellschaft): Die Gesellschaft hat uns beauftragt, gemäß 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG) zu prüfen, ob die von der Gesellschaft für das Investmentvermögen HSBC Trinkaus Rendite-Flex für den Zeitraum vom 01.01.2012 bis 15.10.2012 zu veröffentlichenden Angaben nach 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden. Die Verantwortung für die Ermittlung der steuerlichen Angaben gemäß 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG in Verbindung mit den Vorschriften des deutschen Steuerrechts liegt bei den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft. Die Ermittlung beruht auf der Buchführung/den Aufzeichnungen und dem Auflösungsbericht nach 44 Abs. 1 InvG für den betreffenden Zeitraum. Sie besteht aus einer Überleitungsrechnung aufgrund steuerlicher Vorschriften und der Zusammenstellung der zur Bekanntmachung bestimmten steuerlichen Angaben nach 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG. In den Auflösungsbericht sowie in die steuerlichen Angaben sind Werte aus einem Ertragsausgleich eingegangen. Soweit die Gesellschaft Mittel in Anteile an anderen Investmentvermögen (Zielfonds) investiert hat, verwendet sie die ihr für diese Zielfonds vorliegenden steuerlichen Angaben. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung abzugeben, ob die von der Gesellschaft nach den Vorschriften des InvStG zu machenden Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden. Unsere Prüfung erfolgt auf der Grundlage der von einem Abschlussprüfer nach 44 Abs. 5 InvG geprüften Buchführung/Aufzeichnungen und des geprüften Auflösungsberichtes. Unserer Beurteilung unterliegen die darauf beruhende Überleitungsrechnung und die zur Bekanntmachung bestimmten Angaben. Unsere Prüfung erstreckt sich insbesondere auf die steuerliche Qualifikation von Kapitalanlagen, von Erträgen und Aufwendungen einschließlich deren Zuordnung als Werbungskosten sowie sonstiger steuerlicher Aufzeichnungen. Soweit die Gesellschaft Mittel in Anteile an Zielfonds investiert hat, beschränkte sich unsere Prüfung auf die korrekte Übernahme der für diese Zielfonds von anderen zur Verfügung gestellten steuerlichen Angaben durch die Gesellschaft nach Maßgabe vorliegender Bescheinigungen. Die entsprechenden steuerlichen Angaben wurden von uns nicht geprüft. durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Angaben nach 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG frei von wesentlichen Fehlern sind. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Verwaltung des Investmentvermögens sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des auf die Ermittlung der Angaben nach 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG bezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die steuerlichen Angaben überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst auch eine Beurteilung der Auslegung der angewandten Steuergesetze durch die Gesellschaft. Die von der Gesellschaft gewählte Auslegung ist dann nicht zu beanstanden, wenn sie in vertretbarer Weise auf Gesetzesmaterialien, Rechtsprechung, einschlägige Fachliteratur und veröffentlichte Auffassungen der Finanzverwaltung gestützt werden konnte. Wir weisen darauf hin, dass eine künftige Rechtsentwicklung und insbesondere neue Erkenntnisse aus der Rechtsprechung eine andere Beurteilung der von der Gesellschaft vertretenen Auslegung notwendig machen können. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Auf dieser Grundlage bescheinigen wir der Gesellschaft nach 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG, dass die Angaben gemäß 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden. Düsseldorf, den 16.10.2012 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Hans-Peter Niedrig Rechtsanwalt Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rolf Klumpen Steuerberater Wir haben unsere Prüfung unter entsprechender Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und HSBC Trinkaus Rendite-Flex Auflösungsbericht zum 15.10.2012 18