Strategie. Schulobst- und -gemüseprogramm. Rheinland-Pfalz. 1. August Juli 2017

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Strategie für ein Schulobst- und -gemüseprogramm gemäß Art. 23 Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 in Rheinland-Pfalz im Durchführungszeitraum 1. August 2016-31. Juli 2017

EU-Schulobst- und -gemüseprogramm in Rheinland-Pfalz - Strategie für 2016/17-2 - Inhaltsverzeichnis Seite Einleitung... 3 1 Ausgangslage und Ziele des Programms... 3 1.1 Bisherige Umsetzung des Schulobst- und gemüseprogramms...3 1.2 Ergebnisse der Evaluierung...6 Die erneute Befragung am Ende des Schuljahres 2010/11 ergab, dass... 6 1.3 Ziele des Programms und Schlussfolgerungen aus der Evaluierung...7 2 Mittelausstattung des Programms... 9 3 Zielgruppe... 9 3.1 Zugrunde gelegte Kriterien bei der Auswahl der Zielgruppe...9 3.2 Angewandte Kriterien zur Auswahl der Einrichtungen...10 3.2.1 Teilnehmende Einrichtungen...10 3.2.2 Anzahl und Anteil der mit dem Programm erreichten Kinder...10 4 Produktauswahl...10 4.1 Zugelassenes Obst- und Gemüseangebot...10 4.2 Berücksichtigung des jahreszeitlichen Angebots und der regionalen Verfügbarkeit der Produkte...10 4.3 Genehmigung der Produktliste durch die zuständige Gesundheitsbehörde...11 5 Flankierende Maßnahmen...11 6 Beteiligung interessierter Kreise...13 7 Modalitäten der Verteilung und Auswahl der Lieferanten...13 7.1 Lieferanten, Organisation der Verteilung...13 7.2 Umfang des Angebots...13 7.3 Zeitpunkt der Verteilung des Obst- und Gemüseangebots...14 8 Berichte, Überwachung, Bewertung und Kontrolle...14 8.1 Anforderungen an Berichte von Begünstigten...14 8.2 Überwachung der Umsetzung des Programms...14 8.3 Bewertungskriterien und Bereitstellung von Bewertungsformularen...14 8.4 Kontrolle der Durchführung des EU-Schulobst- und -gemüseprogramms...15 9 Anlagen...17 9.1 Beihilfeantrag gemäß Verordnung (EG) Nr. 288/2009 der Kommission Artikel 4 (1) und Anhang II a...17 9.2 Liste der Beihilfefähigen Erzeugnisse...18 9.2.1 Obst und Gemüse (Auszug aus VO (EU) Nr. 1308/2013, Anhang I, Teil IX)...18 9.2.2 Bananen (Auszug aus VO (EG) Nr. 1308/2013, Anhang I, Teil XI)...18 9.3 Anbauumfang ausgewählter Obst- und Gemüsearten in Rheinland-Pfalz 2012...19 9.4 Billigung Liste der Beihilfefähigen Erzeugnisse (Schreiben des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie)...20 9.5 Poster zum EU-Schulobst- und -gemüseprogramm...22

EU-Schulobst- und -gemüseprogramm in Rheinland-Pfalz - Strategie für 2016/17-3 - Einleitung Die vorliegende Strategie dient als Grundlage zur Durchführung eines Schulobst- und - gemüseprogramms gemäß Artikel 23 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007, Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 des Rates vom 16. Dezember 2013 mit Maßnahmen zur Festsetzung bestimmter Beihilfen und Erstattungen im Zusammenhang mit der gemeinsamen Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse, Verordnung (EG) Nr. 288/2009 der Kommission vom 07. April 2009 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Gewährung einer Gemeinschaftsbeihilfe für die Abgabe von Obst und Gemüse, verarbeitetem Obst und Gemüse sowie von Bananenerzeugnisse an Kinder in schulischen Einrichtungen im Rahmen eines Schulobstprogramms. Die nachfolgende Strategie bezieht sich auf das im Schuljahr 2009/10 begonnene regionale Schulobst- und -gemüseprogramm im Land Rheinland-Pfalz. 1. Ausgangslage und Ziele des Programms 1.1. Bisherige Umsetzung des Schulobst- und gemüseprogramms An dem Schulobst- und gemüseprogramm in Rheinland-Pfalz können Schulen (Grund- und Förderschulen) sowie Kindertagesstätten teilnehmen. Neben der wöchentlichen Lieferung von frischem Obst und Gemüse umfasst das Programm auch pädagogische Begleitmaßnahmen, die von den teilnehmenden Einrichtungen durchgeführt werden. Teilnahme Schulen Seit dem 01. März 2010 beteiligt sich Rheinland-Pfalz am Schulobst- und gemüseprogramm der EU. Nach einem regional begrenzten Vorlauf kann das Programm seit dem Schuljahr 2010/11 flächendeckend an allen Grund- und Förderschulen 1 in Rheinland-Pfalz umgesetzt werden. Im laufenden Schuljahr 2015/16 beteiligen sich 920 Grundschulen und 133 Förderschulen mit rund 143 000 Schülerinnen und Schülern am Programm. Über 95 % aller Schülerinnen und Schüler in den genannten Schulformen nehmen damit am Programm teil. 1 Im Schuljahr 2014/15 bestanden in Rheinland-Pfalz 969 Grundschulen und 135 Förderschulen.

EU-Schulobst- und -gemüseprogramm in Rheinland-Pfalz - Strategie für 2016/17-4 - Die hohe Akzeptanz des Programms in den Schulen wurde unter anderem erreicht durch ein vielfältiges Angebot an Obst und Gemüse, wobei die Schulen zwischen der Lieferung von Standardprodukten 2 und Standard- plus Sonderprodukten 3 wählen können, die Anlieferung in Klassenkisten. Diese Kisten enthalten das Obst und Gemüse portioniert entsprechend der jeweiligen Anzahl der Schüler/-innen in einer Klasse mit jeweils zwei verschiedenen Produkten. Die Aufgabe der Schulen besteht darin, das angelieferte Obst/Gemüse in die Klassen zu verteilen und den Verzehr möglichst im Rahmen des gemeinsamen Frühstücks sicherzustellen. Zugleich ist es Aufgabe der Schulen, das Programm durch pädagogische Begleitmaßnahmen zu flankieren. Teilnahme Kindertagesstätten Beginnend mit dem Schuljahr 2012/13 erfolgte die schrittweise Ausweitung des EU- Schulobst- und -gemüseprogramms auf Kindertagesstätten. Im laufenden Schuljahr 2015/16 nehmen rund 1 850 der rund 2 500 Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz an dem Programm teil. Diese Einrichtungen werden von rund 125 000 Kindern besucht. Die von den Schulen abweichenden Gegebenheiten in den Kindertagesstätten, insbesondere die dort in der Regel bestehende Möglichkeit zur Lagerung und Aufbereitung der angelieferten Früchte, erlauben eine vereinfachte Organisation der Belieferung (keine festen Vorgaben hinsichtlich Lieferzeitpunkt, keine Klassen-/Gruppenkisten). Flankierende Maßnahmen Mit der 2013 gestarteten Initiative Rheinland-Pfalz isst besser (www.rheinland-pfalzisst-besser.de) setzt das Land Rheinland-Pfalz umfangreiche Maß-nahmen zur Förderung eines gesunden Essverhaltens bei Kindern und Jugendlichen um, die sich speziell an Schulen und Kindertagesstätten richten. Ein zentraler Akteur der Initiative ist die Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung Rheinland-Pfalz angesiedelt beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald- Osteifel, Koordinierungsstelle der Ernährungsberatung Rheinland-Pfalz. Die Vernetzungsstelle hat Empfehlungen und Anregungen zur Ausgestaltung pädagogischer Begleitmaßnahmen für Schulen und Kindertagesstätten im Rahmen des Schulobst- und gemüseprogramms erarbeitet. Diese stehen als Download zur Verfügung (http://mulewf.rlp.de/de/themen/ernaehrung/eu-schulobst-und-gemueseprogramm-inrheinland-pfalz ). 2 Standardprodukte zeichnen sich dadurch aus, dass sie keine Aufbereitung wie Waschen, Schälen oder Zerteilen erfordern. 3 Als Sonderprodukte werden die Obst- und Gemüsearten behandelt, die vor dem Verzehr eine Zubereitung (Schälen, Schneiden) oder beim Verzehr den Einsatz von Hilfsmitteln (z.b. Messer, Löffel) erfordern.

EU-Schulobst- und -gemüseprogramm in Rheinland-Pfalz - Strategie für 2016/17-5 - Die Vernetzungsstelle unterstützt die Träger von Schulen und Kindertagesstätten sowie die Verantwortlichen und Lehrkräfte bzw. Erzieherinnen und Erzieher in den Einrichtungen bei der Umsetzung einer gesundheitsfördernden Verpflegung und bei Maßnahmen der Ernährungsbildung. Die Empfehlungen der Vernetzungsstelle beruhen auf den Qualitätsstandards für die Schulverpflegung bzw. für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) und beinhalten unter anderem ein tägliches, vielseitiges Angebot an Gemüse und Obst. Staatliche Einrichtungen unterstützen durch zahlreiche Initiativen Schulen und Kindertagesstätten bei der Ausarbeitung und Umsetzung von flankierenden Maßnahmen der Ernährungsbildung. Hierzu zählen: das Coaching-Projekt für Kindertagesstätten. Dieses Projekt wird von der staatlichen Ernährungsberatung der Dienstleistungszentren Ländlicher Raum anboten. Es soll Kindertagesstätten darin unterstützen, Ernährungsbildung im pädagogischen Konzept der Kita zu verankern und so eine nachhaltige Wirkung der Ernährungsbildung zu erreichen. das Projekt Qualifizierungsprozess zur Verbesserung der Mittagsverpflegung, das sich an Schulen mit Mittagsverpflegung richtet. Dieses Projekt der Vernetzungsstelle Schulverpflegung bietet Schulen in Rheinland-Pfalz eine schrittweise Umsetzungshilfe auf dem Weg zu einer optimierten Schulverpflegung. Schulen werden angeleitet und unterstützt, die Verpflegung unter anderem mit Hilfe von Speiseplanchecks zu optimieren, mit Beteiligung der Schülerinnen und Schüler die Rahmenbedingungen für die Schulverpflegung zu verbessern und schließlich ein Verpflegungskonzept zu entwickeln, welches dauerhaft im Leitbild der Schule verankert wird. das aus neun Unterrichtseinheiten bestehende Unterrichtskonzepts Das ABC der Lebensmittel Grundschüler lernen mit allen Sinnen, das von der staatlichen Ernährungsberatung für Schulen erarbeitet wurde. (www.rheinland-pfalz-isstbesser.de/schule-isst-besser/projekte/abc-der-lebensmittel/) Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Durchführung des Konzepts durch die Übernahme von Honorarkosten für Ernährungsfachkräfte, die einzelne Unterrichtseinheiten des Konzepts in den Schulen durchführen, und durch die kostenlose Bereitstellung des Handordners Das ABC der Lebensmittel, der Anleitungen, Kopiervorlagen und weitere Unterrichtsmaterialien zur Durchführung aller neun Unterrichtseinheiten enthält. das Projekt Kochtage an Schulen. Diese Kochtage werden mit Unterstützung von professionellen Köchen seit Sommer 2014 organisiert. Sie dienen der Verbesserung von Kochkompetenzen im Besonderen und der Wertschätzung für Lebensmittel im Allgemeinen. die Praxisbox Ernährungsbildung und das Praxisheft Clever essen in der Kita, die von der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.v. (LZG) entwickelt wurden. Sie werden allen am Programm teilnehmenden Kindertagesstätten kostenlos zur Verfügung gestellt werden (vgl. nachstehendes Foto).

EU-Schulobst- und -gemüseprogramm in Rheinland-Pfalz - Strategie für 2016/17-6 - Praxisbox und Praxisheft enthalten Handreichungen, Bücher, Hefte, Poster und andere Materialien sowie Hilfestellungen, mit denen die Kindertagesstätten bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen der Ernährungsbildung unterstützt werden. Mit diesen Angeboten werden die von den Schulen und Kindertagesstätten in eigener pädagogischer Verantwortung angebotenen und ausgestalteten pädagogischen Begleitmaßnahmen unterstützt. Weitere Angebote sind im Aufbau bzw. befinden sich in der Einführungsphase (vgl. Abschnitt 5). 1.2. Ergebnisse der Evaluierung Im Schuljahr 2010/11 und erneut im Schuljahr 2013/14 wurde das Schulobst- und gemüseprogramm in Rheinland-Pfalz durch ein unabhängiges Institut 4 evaluiert. Zentrales Element der Evaluierung war eine Befragung von Schülerinnen und Schülern an 13 Grundschulen, an der rund 1 500 Schülerinnen und Schülern teilgenommen haben. In die Befragung waren Schulen im ländlichen Raum sowie Stadtschulen in sozialen Brennpunkten und in Stadtteilen mit gehobenem bürgerlichem Milieu einbezogen. Die Schülerbefragung zu Beginn des Schuljahres 2010/11 (Nullmessung) ergab: Die Kenntnisse über Obst und Gemüse und die Konsumhäufigkeit sind in sozialen Brennpunkten niedriger, nicht aber deren Beliebtheit. Der Konsum von Obst und Gemüse ist generell steigerungsfähig (nur ein Drittel aller Schülerinnen und Schüler isst täglich Obst oder Gemüse). Die erneute Befragung am Ende des Schuljahres 2010/11 ergab, dass sich der berichtete Konsum allgemein leicht verbessert hatte, der Konsum bei Mädchen weiterhin höher liegt als bei Jungen, der Verzehr von Obst und Gemüse in bürgerlichem Milieu leicht und in sozialen Brennpunkten deutlich gestiegen ist. Am Ende des Schuljahres 2012/13 erhielten in denselben Schulen die Schülerinnen und Schüler der dritten Jahrgangsstufe die gleichen Fragebögen wie bei der Befragung im Schuljahr 2010/11. Nach dreijähriger Teilnahme am Schulobst- und gemüseprogramm zeigte sich bei dieser Schülergruppe: Die Kinder aus sozialen Brennpunkten gaben im Vergleich zur Nullmessung signifikant häufiger an, täglich Obst und Gemüse zu essen. Damit zeigten sich im Jahr 2013 4 Institut trias research an der Universität Trier, Forschung, Beratung und Entwicklung im Gesundheitsund Sozialwesen, u.a. beauftragt mit der Evaluierung der Tätigkeit der Vernetzungsstelle Schulverpflegung, Evaluierung Schuleingangsuntersuchungen.

EU-Schulobst- und -gemüseprogramm in Rheinland-Pfalz - Strategie für 2016/17-7 - keine signifikanten Unterschiede mehr in der Häufigkeit des Verzehrs von Obst und Gemüse je nach sozialräumlichem Kontext. Ebenso haben im Vergleich zu 2010 mehr Jungen angegeben, täglich Obst und Gemüse zu essen, so dass auch die vormals bestehenden Unterschiede in der Häufigkeit des Konsums im Vergleich zu den Mädchen verschwunden sind. Im Vergleich zu 2010 stieg die Kenntnis der verschiedenen Obst- und Gemüsearten deutlich an. 2010 gaben die Kinder an, 25,9 von 33 präsentierten Arten Obst und Gemüse zu kennen. Im Jahr 2013 waren es durchschnittlich 3,3 Arten mehr. Überdurchschnittlich war dabei der Kenntniszuwachs von Jungen und Kindern in ländlichen Schulen. Die begleitende Evaluierung des EU-Schulobst- und gemüseprogramms in Rheinland-Pfalz wird fortgesetzt: In den Jahren 2013 und 2014 wurde im Rahmen der Einschulungsuntersuchung im Dienstbezirk des Gesundheitsamtes Trier (Stadt Trier und Landkreis Trier-Saarburg) eine Elternbefragung durchgeführt und auf der Basis der erhobenen Daten eine Regionale Kinder-Ernährungsstudie zur Ernährungssituation der im Schuljahr 2014/15 eingeschulten Kinder 5 erstellt. Rund 80 Prozent der Zielgruppe 6 haben an der Befragung teilgenommen. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass nur bei einem Fünftel der befragten Familien ein unbedenkliches Ernährungsverhalten vorliegt (täglicher Konsum von nicht zuckerhaltigen, fettfreien/-reduzierten Getränken; täglich Obst, Gemüse und Salat; ausreichende Zufuhr tierischer Proteine; kein täglicher Konsum von zuckerhaltigen Getränken sowie zucker- und fetthaltigen Speisen). Bei rund 40 Prozent der befragten Familien sind Obst und Gemüse nicht täglicher Bestandteil der Ernährung, wobei dieser Anteil bei statusniedrigeren Familien (Messgröße Bildungsabschluss der Eltern) auf über 50 Prozent ansteigt. Mit dem Schuljahr 2013/14 wurde eine Kohortenstudie begonnen, die eine Zielgruppe von rd. 300 Kindern in 10 Grundschulen während der gesamten Grundschulzeit begleiten soll. Es handelt sich dabei um Schulen, die nach dem sozialräumlichen Kontext ihres Einzugsgebietes als Schulen in sozialen Brennpunkten, in bürgerlichen Wohngebieten oder in ländlichen Räumen unterschieden werden können. Inzwischen liegen die Ergebnisse der Befragungen unmittelbar nach der Einschulung sowie am Ende des ersten und zweiten Schuljahres vor. 7 Dabei wurde die Befragung am Ende des zweiten Schuljahres um Erhebungen zum Verzehr hochkalorischer Lebensmittel ergänzt (Eis, Schokoriegel, Chips, Hamburger, Pommes Frites, Pizza u.a.). Es zeigt 5 Prof. Hans Braun, Prof. Rüdiger Jacob, Regionale Kinder-Ernährungsstudie im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung 2013/2014 Ergebnisbericht, Trier, 2015. 6 Zielgruppe der Befragung waren die Eltern alle Kinder, die zur Einstellungsuntersuchung vorgestellt wurden. 7 Prof. Hans Braun, Prof. Rüdiger Jacob, Befragung der Schüler des 2. Schuljahres im Rahmen der Kohortenstudie Schulobstprogramm Rheinland-Pfalz Ergebnisbericht, Trier, 2015.

EU-Schulobst- und -gemüseprogramm in Rheinland-Pfalz - Strategie für 2016/17-8 - sich, dass hinsichtlich der Beliebtheit von Obst und Gemüse keine Unterschiede zwischen den Schülerinnen und Schülern aus den verschiedenen sozialräumlichen Kontexten bestehen, wohl aber bezogen auf die Vielfalt der tatsächlich verzehrten Obst- und Gemüsearten. Schülerinnen und Schüler an Brennpunktschulen haben eine deutlich geringere Vielfalt an Obst- und Gemüsearten gegessen als Kinder aus Vergleichsgruppen. In allen Vergleichsgruppen zeigt sich ein relativ hoher Konsum hochkalorischer Lebensmittel, wobei dieser als täglicher Konsum bei Kindern in sozialen Brennpunkten überdurchschnittlich hoch ist. Insgesamt lässt sich auf Grundlage der bisherigen Evaluierungsergebnisse für Rheinland- Pfalz festhalten: Die Schülerinnen und Schüler kennen durch das Schulobst- und gemüseprogramm insgesamt mehr Obst und Gemüse. Die Schülerinnen und Schüler essen häufiger Obst und Gemüse. Dies gilt insbesondere für Kinder in sozialen Brennpunkten. Dort besteht aber weiterhin ein besonderer Handlungsbedarf (Verstetigung der positiven Ernährungsgewohnheiten, Ansprache der Familien). Die Aktivitäten der Ernährungsbildung in den Schulen und Kindertagesstätten sollten kontinuierlich fortgesetzt werden, um über eine nachhaltige Auseinandersetzung mit Fragen der gesunden Ernährung zu einer weiteren Verbesserung der Ernährungsgewohnheiten beizutragen. 1.3. Ziele des Programms und Schlussfolgerungen aus der Evaluierung Ziel des rheinland-pfälzischen Schulobst- und -gemüseprogramms ist es, Kinder, die Kindertagesstätten, Grundschulen oder Förderschulen besuchen, durch ein regelmäßiges und vielseitiges Angebot an Obst und Gemüse zusätzlich zum Angebot im Rahmen der Mittagsverpflegung nachhaltig zu einem vermehrten Verzehr von Obst und Gemüse zu motivieren. Die teilnehmenden Kinder sollen durch ein möglichst vielfältiges Angebot die verschiedenen Gemüse- und Obstarten kennen und schätzen lernen. Sie sollen diese Wertschätzung auch in ihre Familien tragen. Die Kinder sollen außerdem den Umgang mit frischem Gemüse und Obst üben, damit sie das vielfältige Angebot zukünftig gut nutzen können. Dadurch soll langfristig eine Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung erreicht werden. Zugleich soll ein Anstoß zur Weiterentwicklung und Intensivierung von Maßnahmen der Ernährungsbildung in den Schulen und Kindertagesstätten gegeben werden. Als Schlussfolgerung aus den Ergebnissen der Evaluierung wurde das Programm dahingehend weiterentwickelt, dass stufenweise eine Intensivierung und Ausweitung des Programms erfolgte durch - die Einbeziehung von Kindertagesstätten und

EU-Schulobst- und -gemüseprogramm in Rheinland-Pfalz - Strategie für 2016/17-9 - - ein verstärktes Angebot in Schulen in sog. Sozialen Brennpunkten (Erhöhung auf 2 Lieferungen/Woche). Mit dem Schuljahr 2015/16 wurde diese Form der Intensivierung auch auf Kindertagesstätten ausgedehnt, die in einem vergleichbaren sozialen Umfeld belegen sind. über die Ausschreibung der Lieferungen weiterhin eine verlässliche Versorgung aller teilnehmenden Schulen und Kindertagesstätten gewährleistet bleibt. Zugleich werden durch die Ausgestaltung der Ausschreibungsbedingungen eine Vielfalt der angebotenen Obst- und Gemüsearten sichergestellt, eine verstärkte Einbindung regionaler Obst- und Gemüseerzeuger ermöglicht und ressourcenschonende Synergieeffekte über eine gemeinsame Belieferung von Schulen und Kindertagesstätten durch den selben Lieferanten innerhalb räumlich abgegrenzter Gebiete erzielt. 2. Mittelausstattung des Programms Die vorgesehenen Mittel sollen ausschließlich für die Abgabe von Obst und Gemüse einschließlich Logistik, Kommunikation, Überwachung und Bewertung eingesetzt werden (Verordnung (EG) Nr. 288/2009, Artikel 5, Absatz 1 a)). Bei den vom Mitgliedstaat aufzubringenden Mitteln handelt es sich ausschließlich um Mittel des Landes Rheinland- Pfalz. Beiträge Dritter sind nicht vorgesehen. Beihilfefähige Kosten gem. Art. 5 der VO (EG) Nr. 288/2009 (für die Abgabe von Obst und Gemüse einschl. Logistik, Ausrüstung, Kommunikation, flankierende Maßnahmen, Überwachung und Bewertung) Insgesamt davon EU Davon Mitgliedstaat (einschl. privater Sektor) 4.200.000 3.000.000 1.200.000 Ein Teil der vom Mitgliedstaat getragenen Mittel dient der Finanzierung von Öffentlichkeitsarbeit für das Schulobst- und -gemüseprogramm sowie von Kosten, die mit der Durchführung bestimmter flankierender Maßnahmen verbunden sind. Hierfür ist ein Betrag in Höhe von bis zu 200 000 vorgesehen. Ein nach Art. 4 Abs. 1 der VO (EU) Nr. 288/2009 der Strategie beizufügender Beihilfeantrag ist unter Abschnitt 9.1 eingestellt. 3. Zielgruppe 3.1. Zugrunde gelegte Kriterien bei der Auswahl der Zielgruppe Das Programm richtet sich an Kinder in Kindertagesstätten (ca. 2 bis 6 Jahre), Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter (ca. 6 bis 10 Jahre) sowie an ältere Schülerinnen und Schüler, soweit diese Förderschulen besuchen. Ein überdurchschnittlicher Anteil der Schülerinnen und Schüler dieser dritten Altersgruppe stammt aus einem sozialen Umfeld, in dem hinsichtlich der Ernährungsbildung und der

EU-Schulobst- und -gemüseprogramm in Rheinland-Pfalz - Strategie für 2016/17-10 - Ernährungsgewohnheiten ein besonderer Handlungsbedarf gesehen wird (sog. Soziale Brennpunkte). 3.2. Angewandte Kriterien zur Auswahl der Einrichtungen 3.2.1. Teilnehmende Einrichtungen In Rheinland-Pfalz können Kindertagesstätten, Grundschulen einschließlich Schulkindergärten und Förderschulen, vergleichbare Bildungseinrichtungen (organisatorisch verbundene Grund- und Realschulen plus) am Programm teilnehmen. Zur Teilnahme ist eine Anmeldung erforderlich. Sie ist für alle Einrichtungen freiwillig. 3.2.2. Anzahl und Anteil der mit dem Programm erreichten Kinder In Rheinland-Pfalz besuchen rund 134 000 Schülerinnen und Schüler (2014/15) Grundschulen und vergleichbaren Bildungseinrichtungen, fast 15 000 Schülerinnen und Schüler (2014/15) Förderschulen und rund 144 000 Kinder (2012) Kindertagesstätten. Es wird damit gerechnet, dass rund 90 % dieser Kinder an dem EU-Schulobst- und -gemüseprogramm in Rheinland-Pfalz teilnehmen werden. 4. Produktauswahl 4.1. Zugelassenes Obst- und Gemüseangebot Zugelassen sind frische Erzeugnisse des Sektors Obst und Gemüse sowie frische Bananenerzeugnisse gemäß Verordnung (EU) Nr. 1308/2013, Anhang I, Teil IX: Obst und Gemüse und Teil XI: Bananen (vgl. Abschnitt 9.2). Dabei kann im Rahmen der Beauftragung von Lieferanten auf Grund vorliegender Erfahrungen eine Einschränkung des Umfangs der zugelassenen Obst- und Gemüsearten erfolgen. 4.2. Berücksichtigung des jahreszeitlichen Angebots und der regionalen Verfügbarkeit der Produkte Bei der Auswahl der gelieferten Produkte ist das jahreszeitliche (saisonale) Angebot der Früchte zu berücksichtigen. Zur Reduzierung von Umweltbelastungen auf Grund langer Transportwege und des Einsatzes von chemisch-synthetischen Dünge- und Pflanzenschutzmitteln sollen überwiegend solche Produkte eingesetzt werden, die regional verfügbar sind oder nach den Regeln des ökologischen Landbaus erzeugt werden (Angaben zum Anbauumfang ausgewählter Obst- und Gemüsearten in Rheinland-Pfalz vgl. Abschnitt 9.3).

EU-Schulobst- und -gemüseprogramm in Rheinland-Pfalz - Strategie für 2016/17-11 - 4.3. Genehmigung der Produktliste durch die zuständige Gesundheitsbehörde Die zuständige Gesundheitsbehörde des Landes Rheinland-Pfalz, das rheinland-pfälzische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, hat das gemäß Abschnitt 4.1 zugelassene Obst- und Gemüseangebot nach Artikel 3 (2) der Verordnung (EG) Nr. 288/2009 genehmigt (vgl. Abschnitt 9.4). 5. Flankierende Maßnahmen Die flankierenden Maßnahmen sollen die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit des Schulobstund -gemüseprogramms steigern. Sie sollen die Bedeutung eines regelmäßigen Obst- und Gemüseverzehrs ganzheitlich vermitteln, das heißt in Theorie und Praxis, durch Einflussnahme auf das Verhalten und auf die Verhältnisse. Auf diese Weise soll sich das Ernährungsverhalten der Kinder langfristig verbessern. Flankierende Maßnahmen können sowohl von der Schule oder Kindestagesstätte selbst als auch in enger Abstimmung mit den Lehr- und Erziehungskräften - von externen Partnern, z. B. Landwirtschaftlichen Betrieben, Landfrauenverband, Landeszentrale für Umweltaufklärung (LZU), LZG, durchgeführt werden. Ausgehend von der vorgenannten Zielsetzung sind nachstehende drei Kategorien an flankierenden Maßnahmen vorgesehen: die Einbindung der im Rahmen des Programms gelieferten Früchte in die gemeinsame (Frühstücks-)Pause im Klassenverband der Schule bzw. in der Kindergartengruppe. Soweit möglich, sind die Kinder in die Aufbereitung der gelieferten Früchte (Schälen, Zerteilen) einzubeziehen. die Durchführung von Unterrichtseinheiten und Projekten/Projekttagen. Vorrangig sollen hierbei evaluierte Konzepte zur Gestaltung von Unterrichtseinheiten zugrunde gelegt werden. Hierzu zählen insbesondere nachstehende Unterrichtseinheiten: ABC der Lebensmittel, AID-Ernährungsführerschein, Klasse 2000. Nähere Informationen zu diesen Unterrichtseinheiten sowie zu Materialien und Vorlagen, die der Vorbereitung von Projekten/Projekttagen in Schulen und Kindertagesstätten dienen, werden den Schulen und Kindertagesstätten über das Internet bereitgestellt (vgl. Ausführungen zu Empfehlungen und Anregungen zur Ausgestaltung pädagogischer Begleitmaßnahmen in Abschnitt 1.1). der Besuch außerschulischer Lernorte. Hierzu zählen vorrangig Besuche auf landwirtschaftlichen Betrieben (Obst- oder Gemüseerzeuger). Mit Unterstützung des für die Durchführung des EU-Schulobst- und gemüseprogramms in Rheinland-Pfalz federführend verantwortlichen Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten wurden für die vorgenannten

EU-Schulobst- und -gemüseprogramm in Rheinland-Pfalz - Strategie für 2016/17-12 - Kategorien spezifische Angebote entwickelt, die die Schulen und Kindertagesstätten bei der Ausgestaltung ihrer pädagogischen Begleitmaßnahmen unterstützen. Hierzu zählen beispielhaft: das Projekt Lernort Bauernhof 8, das als gemeinsame Initiative der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz mit den die rheinland-pfälzischen Ministerien für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur und für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten gestartet wurde. Die teilnehmenden Landwirte erhalten in Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen grundlegendes pädagogisches Wissen zur Vorbereitung und Durchführung von schulischen Projekten auf ihren Betrieben. das Frühstücksprojekt 5-Sterne-Power-Frühstück für Kindertagesstätten. Ziel des Projektes ist es, die besondere Bedeutung eines ausgewogenen Frühstücks für eine gesunde Ernährung hervorzuheben und dieses im Alltag der Kindertagesstätten und der Familien der Kinder zu verankern. Eltern sollen für das Thema sensibilisiert und zur Nachahmung angeregt werden. Zur Umsetzung werden den teilnehmenden Kindertagesstätten Materialien (Poster, praktische Anleitung und Anregungen zur Gestaltung des Projektes, Rezeptflyer für die Eltern) zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird ein Zuschuss in Höhe von 1 Euro/Kind zur Finanzierung eines Frühstücks in der Einrichtung gezahlt. Beratungs- und Förderangebote zur Einrichtung und Entwicklung von Kinderund Schulgärten. Die LZU startete 2012 in Zusammenarbeit mit dem NABU- Rheinland-Pfalz das Projekt KinderGartenpaten 9, an dem sich sofort 40 Kitas beteiligten. Neben dem Gärtnern ging es auch um die Verwertung und die Zubereitung der Gartenprodukte mit den Kindern. In 2016 können sich Kindertagesstätten neu zur Teilnahme an dem Projekt bewerben. Ausgehend von einer regionalen Initiative hat sich das Schulgartennetzwerk Rheinland-Pfalz 10 gebildet. Koordiniert werden die Aktivitäten des Netzwerkes durch die Arbeitsgruppe Schulgarten Rheinland-Pfalz, die Lehrkräften, die einen Schulgarten betreiben, und Schulen, die einen Schulgarten planen, Unterstützung anbietet. Das Angebot reicht von der individuellen Schulgarten-Beratung über Fortbildungen und Lernwerkstätten bis zu einem Förderprogramm des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten zur Gestaltung von Gärten in Schulen und Kindertagesstätten. 8 Ergänzende Informationen: www.lernort-bauernhof-rlp.de 9 Ergänzende Informationen: www.nabu-rheinauen.de/projekte/umweltbildung/kindergartenpaten 10 Ergänzende Informationen: www.nachhaltigkeit.bildung-rp.de/schulischenetzwerke/schulgartennetzwerk.html

EU-Schulobst- und -gemüseprogramm in Rheinland-Pfalz - Strategie für 2016/17-13 - Die Schulen und Kindertagesstätten müssen sich mit der Anmeldung zur Teilnahme am Programm dazu verpflichtet, mindestens zwei konkret von ihnen benannte flankierende Maßnahmen aus den vorgenannten Kategorien durchzuführen. Empfehlungen und Anregungen zur Durchführung flankierender Maßnahmen / pädagogischer Begleitmaßnahmen werden den teilnehmenden Einrichtungen in einer Handreichung zur Verfügung gestellt. Diese Handreichung wurde im Internet veröffentlicht (vgl. Abschnitt 1.1). 6. Beteiligung interessierter Kreise Das rheinland-pfälzische Schulobst- und -gemüseprogramm wurde in einer interministeriellen Arbeitsgruppe unter Federführung des seinerzeitigen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau entwickelt. Beteiligt waren die Ressorts für Umwelt und Verbraucherschutz, für Bildung und für Gesundheit. Zur Unterstützung und Vertiefung der Ernährungsbildung durch Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrerinnen und Lehrer wurden bisher schon in Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern Bildungsangebote für Schülerinnen und Schüler entwickelt und umgesetzt. Landwirtschaftliche Betriebe und Verbände, Landfrauenverbände sowie Bildungs- und Beratungseinrichtungen der Landwirtschaft sind hier ebenso aktiv wie die LZU, die LZG sowie die Vernetzungsstelle Schul-/Kita-Verpflegung. Diese Partner werden auch bei der Umsetzung und Weiterentwicklung des Schulobst- und -gemüseprogramms einbezogen. 7. Modalitäten der Verteilung und Auswahl der Lieferanten 7.1. Lieferanten, Organisation der Verteilung Die Kindertagestätten und Schulen werden durch zugelassene und durch die zuständige Behörde beauftragte Lieferanten beliefert. Die zuständige staatliche Stelle ermittelt die Lieferanten im Rahmen eines offenen Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens. Diese stellen sicher, dass ein vielfältiges Angebot an Obst- und Gemüsearten im wöchentlichen Wechsel erfolgt. Eine Lieferung enthält dabei mindestens zwei Arten Obst/Gemüse. 7.2. Umfang des Angebots Das Programm soll auf der Grundlage dieser Strategie in den Schuljahren 2014/15 und 2015/16 grundsätzlich über den gesamten Zeitraum des Schuljahrs durchgeführt werden. Dabei sind mindestens 30 Lieferungen je Schuljahr vorgesehen. Es ist das Angebot von wöchentlich mindestens einer Portion Obst oder Gemüse je Kind oder Schülerin bzw. Schüler vorgesehen. Dabei wird im Rahmen der verfügbaren Mittel (vgl. Abschnitt 2) ein kontinuierliches Angebot über den gesamten Durchführungszeitraum des Programms angestrebt. Schulen und Kindertagesstätten in sozialen Brennpunkten können auf Antrag und im Rahmen der verfügbaren Mittel wöchentlich eine zusätzliche Portion Obst oder Gemüse

EU-Schulobst- und -gemüseprogramm in Rheinland-Pfalz - Strategie für 2016/17-14 - je Schülerin bzw. Schüler erhalten. In einer Lieferung wird je Kind eine Portion Obst oder Gemüse bereitgestellt. Eine Portion wiegt etwa 80 bis 120 g und entspricht einer Hand voll Obst oder Gemüse bei rohen, unzerkleinerten Produkten (z. B. Apfel, Birne, Kohlrabi), zwei Händen voll Obst oder Gemüse bei Beerenobst (z. B. Erdbeeren, Himbeeren, Johannisbeeren) und bei zerkleinertem Gemüse (z. B. Brokkoli, Blumenkohl, Salat). 7.3. Zeitpunkt der Verteilung des Obst- und Gemüseangebots In den Schulen erfolgt die Verteilung am Vormittag, vorzugsweise im Rahmen des gemeinsamen Frühstücks im Klassenverbund. In Kindertagesstätten wird das Obst und Gemüse den Kindern in der Regel während des Frühstücks in der Gruppe oder bei Ganztagsbetreuung als Nachmittagssnack angeboten. Nach Kenntnis des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten gab es in Rheinland-Pfalz vor Einführung des EU-Schulobst- und gemüseprogramms keine staatlich getragenen Schulfruchtprogramme. Im Übrigen erfolgt - um den Mehrwert des Programms sicherzustellen - die Verteilung von Obst und Gemüse im Rahmen dieses Programms außerhalb der ggf. üblichen Speisenausgabe (z. B. Mittagessen). Dies ist u. a. Gegenstand der Vor-Ort-Kontrollen gem. Art. 13 der Verordnung (EG) Nr. 288/2009. 8. Berichte, Überwachung, Bewertung und Kontrolle 8.1. Anforderungen an Berichte von Begünstigten Es werden standardisierte Formulare durch die zuständigen Behörden vorgegeben. 8.2. Überwachung der Umsetzung des Programms Koordinierende Stelle für die jährlich der Kommission vorzulegenden Monitoringberichte ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. 8.3. Bewertungskriterien und Bereitstellung von Bewertungsformularen Gegenstand der bisherigen Evaluierung des EU-Schulobst- und -gemüseprogramms waren die nachstehenden Aspekte: 1. Prozessevaluation (Bewertung von Lieferprozess und Produktqualität) im Schuljahr 2010/11 und 2011/12 Erarbeitung und Programmierung eines Fragebogens Durchführung der Online-Befragung der für das Schulobst- und - gemüseprogramm verantwortlichen Lehrkräfte aller teilnehmenden Schulen Erfassung und Auswertung der Daten, Ableitung von Strategien und Handlungsempfehlungen, Zwischenbericht, Abschlussbericht

EU-Schulobst- und -gemüseprogramm in Rheinland-Pfalz - Strategie für 2016/17-15 - 2. Ergebnisevaluation (Bewertung der Wirksamkeit des Programms) (1) Im Schuljahr 2010/11: Zweimalige Befragung von SchülerInnen der ersten, dritten und vierten Klassen in ausgewählten Schulen am Anfang (Nullmessung) und Ende des Schuljahres. Stichprobenauswahl Erarbeitung des Fragebogens Durchführung der Befragung Erfassung und Auswertung der Daten, Ableitung von Strategien und Handlungsempfehlungen, Abschlussbericht (2) Im Schuljahr 2012/13: Einmalige Befragung der SchülerInnen der dritten Klasse in ausgewählten Schulen am Ende des Schuljahres. (3) Im Anschluss an das Schuljahr 2010/11 moderierte Gruppendiskussion mit Lehrern und Elternvertretern Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung Protokollierung Auswertung der Diskussionsbeiträge Einbeziehung der Ergebnisse in den Abschlussbericht (siehe (1)) (4) Im Schuljahr 2013/14: Elternbefragung (Regionale Kinder-Ernährungsstudie im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung) Stichprobenauswahl Erarbeitung des Fragebogens Durchführung der Befragung Erfassung und Auswertung der Daten, Ableitung von Strategien und Handlungsempfehlungen, Abschlussbericht (5) In den Schuljahren 2013/14 ff: Durchführung einer Langzeitevaluation als Kohortenstudie (Befragung von SchülerInnen der ersten Klassen im Schuljahr 2013/14 im laufenden und den folgenden drei Schuljahren) Stichprobenauswahl Erarbeitung des Fragebogens Durchführung der Befragung Erfassung und Auswertung der Daten, Ableitung von Strategien und Handlungsempfehlungen, Abschlussbericht 8.4. Kontrolle der Durchführung des EU-Schulobst- und -gemüseprogramms Unter Beachtung der Vorgaben der VO (EG) Nr. 288/2009, Artikel 13, Abs. 3, hat Rheinland-Pfalz Kontrollquoten und Risikoparameter festgelegt, die den Gegebenheiten des rheinland-pfälzischen Schulobst- und -gemüseprogramms in besonderem Maße

EU-Schulobst- und -gemüseprogramm in Rheinland-Pfalz - Strategie für 2016/17-16 - Rechnung tragen. Zur Durchführung der Vor-Ort-Kontrollen wird an zwei Terminen eine Auswahlentscheidung für die Bestimmung der zu kontrollierenden Lieferanten und Einrichtungen (Schulen und Kindertagesstätten) getroffen. Die Auswahlverfahren werden mit einem Stichtag je Schulhalbjahr durchgeführt. Die Verwaltungskontrollen nach Art. 13 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 288/2009 werden erschöpfend zu 100 Prozent durchgeführt. Für die Durchführung der Vor-Ort-Kontrollen sowie der Verwaltungskontrollen werden standardisierte Prüfberichte verwendet.

EU-Schulobst- und -gemüseprogramm in Rheinland-Pfalz - Strategie für 2016/17-17 - 9. Anlagen 9.1. Beihilfeantrag gemäß Verordnung (EG) Nr. 288/2009 der Kommission Artikel 4 (1) und Anhang II a Mitgliedsstaat Deutschland / Rheinland-Pfalz Schuljahr 2016 / 2017 Q1 Q2 Q3 Indikative Zuweisung von Gemeinschaftsbeihilfen gemäß Artikel 4(3) und Anhang II, in EUR. Bereitschaft über die indikative Zuweisung hinaus Gemeinschaftsmittel gemäß Artikel 4(3) und Anhang II einzusetzen. Wenn Nein zu Q1, beantragte Mittelzuweisung, in EUR Wenn ja zu Q1 Höchstbetrag der zusätzlichen Zuweisung, in EUR (Zusätzlich zur Indikativen Zuweisung). 1 316 677 Ja - 1 683 323 Q4 Beantragter Gesamtbetrag 3 000 000

EU-Schulobst- und -gemüseprogramm in Rheinland-Pfalz - Strategie für 2016/17-18 - 9.2. Liste der Beihilfefähigen Erzeugnisse 9.2.1. Obst und Gemüse (Auszug aus VO (EU) Nr. 1308/2013, Anhang I, Teil IX) Tomaten, frisch oder gekühlt Kohlrabi Karotten und Speisemöhren, Speiserüben, Rote Rüben, Schwarzwurzeln, Rettiche und ähnliche genießbare Wurzeln, frisch oder gekühlt Gurken und Cornichons, frisch oder gekühlt Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch oder gekühlt Anderes Gemüse, frisch oder gekühlt Feigen, frisch Ananas Avocadofrüchte Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte Zitrusfrüchte, frisch Tafeltrauben, frisch Melonen (einschließlich Wassermelonen) und Papaya-Früchte, frisch Äpfel, Birnen und Quitten, frisch Aprikosen/Marillen, Kirschen, Pfirsiche (einschließlich Brugnolen und Nektarinen), Pflaumen und Schlehen, frisch Andere Früchte, frisch 9.2.2. Bananen (Auszug aus VO (EG) Nr. 1308/2013, Anhang I, Teil XI) Bananen, frisch, ohne Mehlbananen

EU-Schulobst- und -gemüseprogramm in Rheinland-Pfalz - Strategie für 2016/17-19 - 9.3. Anbauumfang ausgewählter Obst- und Gemüsearten in Rheinland-Pfalz Obst-/Gemüseart Fläche (ha) Baumobst (2012) Tafeläpfel 1.120 Tafelbirnen 114 Süßkirschen 496 Sauerkirschen 617 Pflaumen und Zwetschgen 836 Mirabellen und Renekloden 185 Erdbeeren (2014) 660 Strauchbeerenobst insg. (2014) 263 Johannisbeeren 43 Himbeeren 22 Freilandgemüse insg. (2014) 19.191 Radies 2.588 Möhren und Karotten 1.672 Kohlrabi 495 Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

EU-Schulobst- und -gemüseprogramm in Rheinland-Pfalz - Strategie für 2016/17-20 - 9.4. Billigung Liste der Beihilfefähigen Erzeugnisse (Schreiben des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie)

EU-Schulobst- und -gemüseprogramm in Rheinland-Pfalz - Strategie für 2016/17-21 -

EU-Schulobst- und -gemüseprogramm in Rheinland-Pfalz - Strategie für 2016/17-22 - 9.5. Poster zum EU-Schulobst- und -gemüseprogramm