1 von 6 Bauliche Maßnahmen zur Modernisierung im Wohnungsbestand: Verbesserung der Energieeffizienz, Verbesserung Einbruchschutz und Wohnumfeld für selbstgenutztes Eigentum Stand 01.03.2018 Die NRW.Bank gewährt zinsgünstige Darlehen zur Verbesserung der Energieeffizienz, des Schutzes vor Einbruch und Maßnahmen des Wohnumfelds im Wohnungsbestand. Welche Maßnahmen sind förderfähig? Förderfähig sind Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Energieeffizienz, wie zum Beispiel: Wärmedämmung im und am Gebäude Austausch von Fenstern und Türen, Austausch bzw. erstmaliger Einbau von Heizungs- und Warmwasseranlagen auf Basis von Brennwerttechnologie, Kraft-Wärme-Koppelung oder Nah-/Fernwärme sowie erneuerbaren Energien, Einbau von Lüftungsanlagen, Erneuerung oder erstmaliger Anbau eines barrierefreien Balkons, einer Terrasse, Maßnahmen zum Einbruchschutz Einbau intelligenter Gebäudetechnik Bauliche Maßnahmen zum Schutz vor Lärm Nicht förderfähig sind: Nachtstromspeicherheizungen und hydraulisch gesteuerte Durchlauferhitzer Wichtig: Die Maßnahmen sind durch ein Fachunternehmen des Bauhandwerks durchzuführen. Sie müssen die Anforderungen der jeweils aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllen. Es ist ein Energiegutachten oder der Energiebedarfsausweis des Förderobjektes vorzulegen. Für Maßnahmen bei Eigentumswohnungen, die das Gemeinschaftseigentum betreffen, ist ein Eigentümerbeschluss erforderlich.
2 von 6 Wann ist eine Förderung ausgeschlossen? Eine Förderung ist nicht möglich, wenn zum Beispiel: ein vorzeitiger Baubeginn/Vertragsabschluss vor Erteilung der Förderzusage erfolgt ist, sich der Wohnraum in einem Wohngebäude mit mehr als fünf Vollgeschossen befindet (Ausnahmen sind möglich), planungs- oder baurechtliche Voraussetzungen nicht eingehalten werden. Wer ist förderfähig? Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen, die die notwendige Einkommensgrenze einhalten und über eine ausreichende Kreditwürdigkeit verfügen. Weitere Fördervoraussetzungen: der Wohnraum muss zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mehr als fünf Jahren bezugsfertig sein, die Wohnungen müssen eine Wohnfläche von min. 35 m² haben, die Wohnungen befinden sich in Wohngebäuden mit maximal 5 Vollgeschossen (in Innenstädten oder Innenstadtrandlagen sind Ausnahmen sind möglich) und bei selbst genutztem Wohneigentum muss eine bestimmte Einkommensgrenze eingehalten werden (außer in Stadterneuerungsgebieten). Welche Eigenleistung müssen Sie erbringen? Ein Eigenanteil der Bauherrin oder des Bauherrn ist nicht erforderlich. Wird die Einkommensgrenze eingehalten? Für eine Förderung kommen nur Haushalte in Betracht, deren Haushaltseinkommen die Einkommensgrenze der sozialen Wohnraumförderung nicht übersteigt. Die Einkommensgrenze ist abhängig von der Anzahl der Haushaltsangehörigen.
3 von 6 Die NRW.Bank bietet einen Chancenprüfer Wohneigentum unter folgendem Link an: https://www.nrwbank.de/de/foerderprodukte/hilfen-undanwendungen/chancenpruefer/index.html Dort können Sie vorab Ihre Fördermöglichkeiten testen. Zur genauen Einkommensberechnung vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin. Welche Eigenleistung müssen Sie erbringen? Ein Eigenanteil der Bauherrin oder des Bauherrn ist nicht erforderlich. Ist die Belastung dauerhaft tragbar? Die Förderung ist nur zulässig, wenn die finanzielle Belastung nicht die wirtschaftliche Existenzgrundlage gefährdet. Die Bewilligungsbehörde muss hier überprüfen, ob die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert erscheint und ob Eigentümerinnen und Eigentümer in der Lage sind, die Belastungen dauerhaft zu tragen. Auswirkungen? Bei selbstgenutztem Wohneigentum dürfen Sie das Förderobjekt für die Dauer der Zinsverbilligung nur selbst bewohnen. Die Überlassung des Förderobjekts an Dritte ist der NRW.BANK unverzüglich mitzuteilen. Wie hoch sind die Darlehen? Die Förderung erfolgt mit Darlehen bis zu 100 % der förderfähigen Bau- und Baunebenkosten, höchstens jedoch bis zu 100.000,- Darlehen je Wohnung/Eigenheim. Darlehensbeträge unter 5000,- werden nicht bewilligt. Wie sind die Darlehenskonditionen? Zeitraum der Zinsbindung: wahlweise 20 oder 25 Jahre Zinssatz: zinsfrei für die ersten 10 Jahre der Laufzeit, danach 0,5 % p.a. bis zum ende der Zinsverbilligungsdauer, im Anschluss wird das Darlehen marktüblich verzinst
4 von 6 Tilgung: 2 % zuzüglich ersparter Zinsen Verwaltungskostenbeitrag: laufend 0,5 % p.a. Ratenzahlung: halbjährlich Auszahlung in 2 Raten für Darlehen bis 15.000 : - 50 % bei Beginn der Maßnahme - 50% nach Fertigstellung und Prüfung des Kostennachweises Auszahlung in 2 Raten für Darlehen ab 15.000,- : - 30 % bei Beginn der Maßnahme - 70 % nach Fertigstellung der Maßnahme und Prüfung des Kostennachweises - (Teil-)Auszahlung unter Einbehalt von 10 % des Gesamtdarlehens, wenn sich die Prüfung des Kostennachweises aus Gründen, die die Förderempfängerin oder der Förderempfänger nicht zu vertreten hat, verzögert. Auf Antrag kann für das Darlehen ein anteiliger Tilgungsnachlass (Teilschuldenerlass) i.h.v. 20 % des nach Prüfung des Kostennachweises anerkannten Darlehens gewährt werden. Wie hoch sind die Bearbeitungsgebühren? 0,4 % der Darlehenssumme als Gebühr bei der NRW.BANK (wird bei Auszahlung einbehalten) sowie 0,4 % der Darlehenssumme als Verwaltungsgebühr bei der Bewilligungsbehörde Wann können Sie mit dem Umbau beginnen? Grundsätzlich gilt, dass vor Erteilung einer Förderzusage nicht mit den Baumaßnahmen begonnen werden darf. Zum Baubeginn zählt auch der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen. Planungen gelten nicht als Baubeginn.
5 von 6 Was ist noch zu beachten? Im Antragsverfahren müssen Sie die voraussichtlichen Kosten der Maßnahme durch Kostenvoranschläge oder in Form einer qualifizierten Kostenaufstellung (z.b. von einem Architekten) belegen. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme ist ein Kostennachweis vorzulegen. Der Nachweis der Einhaltung der energetischen Anforderungen hat durch einen Sachverständigen, der nach 21 EnEV zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt ist, zu erfolgen. Ggf. kann der Nachweis auch durch eine Unternehmererklärung in vorgeschriebener Form (EnEV-UVO) erbracht werden. Die Maßnahme soll innerhalb von zwei Jahren nach Erteilung der Förderzusage abgeschlossen werden. Wo werden die Fördermittel beantragt? Bei der Stadt Wuppertal, Ressort Bauen und Wohnen, Abteilung Bauförderung und Wohnen, Winklerstr. 1, 42283 Wuppertal als Bewilligungsbehörde. Wie werden die Fördermittel beantragt? Die für die Beantragung vorgeschriebenen Antragsvordrucke erhalten Sie zum Herunterladen unter www.wuppertal.de/wohnraumfoerderung oder www.nrwbank.de. Vor Antragstellung wird ein Beratungsgespräch bei der Bewilligungsbehörde empfohlen. Von wem bekommen Sie die Förderzusage? Von der Bewilligungsbehörde, die den Antrag entgegen genommen hat. Wie geht es weiter? Die NRW.BANK leitet die Vertragsunterlagen zu, zahlt die Fördermittel aus und verwaltet das Darlehen. Wichtiger Hinweis: Diese Informationsbroschüre erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter der
6 von 6 Tel.-Nr. 0202 563-7007 (Fax: 0202 563-8046) oder der E-Mail-Adresse baufoerderung@stadt.wuppertal.de. Stadtverwaltung Wuppertal Ressort Bauen und Wohnen Abteilung Bauförderung und Wohnen Winklerstraße 1 (gegenüber Bahnhof Barmen) 42283 Wuppertal-Barmen Tel. 0202/5637007 Förderprogramme, Informationsmaterial und benötigte Antragsformulare erhalten Sie auch unter folgenden Internetadressen: www.wuppertal.de/wohnraumfoerderung www.mhkbg.nrw.de www.nrwbank.de